I S Shltal Landschaft im Grenzraum Nordostbelgiens > DE BE Er DA Hai = a VA EN BG T7 A MANN TU m j Hm aM X A A TU UM“ _- N (OA. 5 Ad SA VE 7 a —— — AMMELN = % ZEITSCHRIFT DER VEREINIGUNG FÜR KULTUR, HEIMATKUNDE UND GESCHICHTE IM GÖHLTAL Nr. 71 — August 2002
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Im Göhltal ZEITSCHRIFT DER VEREINIGUNG FÜR KULTUR, HEIMATKUNDE UND GESCHICHTE IM GÖHLTAL Nr. 71 August 2002 Veröffentlicht mit der Unterstützung des Kulturamtes der deutschsprachigen Gemeinschaft
Vorsitzender: Herbert Lennertz, Stadionstraße 3, 4721 Neu-Moresnet. Sekretariat: Maxstraße 9, 4721 Neu-Moresnet, Tel. 087/65.75.04. Lektor: Alfred Bertha, Bahnhofstraße 33, 4728 Hergenrath. Kassierer: Alfred Bertha, Bahnhofstraße 33, 4728 Hergenrath. Postscheckkonto Nr. 000-0191053-60. Generale de Banque: 248-0068875-35 ASRK: 001-1149241-61 Konto NL: AMRO-BANK: 46.37.00.090 Vaals/L Konto BRD: Aachener Bank: 821 363 012 (BLZ 390 601 80) Die Beiträge verpflichten nur die Verfasser. Alle Rechte vorbehalten Entwurf des Titelblattes: (+) Alfred Jansen, Moresnet-Kapelle. Druck.: Aldenhoff, Gemmenich.
3 Inhaltsverzeichnis Alfred Jansen (+) Zum Umschlagbild: 5) Moresnet-Kapelle Burgruine Raaf Werner Promper Mutter Johanna von Jesus und die 8 Verviers ostbelgischen Rekollektinnen im Kontext weltweiter Verzweigung Jakob Langohr Der Pastur Bruun 39 Aachen-Bildchen Alfred Bertha Der Aufbau des organisierten 40 Hergenrath Feuerlöschwesens aufgezeigt am Beispiel der Ortschaft Hergenrath Erwin Bruch u. Auf der Suche 84 W. Schyns-Ruben nach Maria Catharina Brandt Neu-Moresnet M.-Th. Weinert Der Spiegel 91 Aachen-Forst Joseph Langohr La congregation des Sceurs Franciscaines 92 Gemmenich quitte Gensterbloem H. v. Schwartzenberg Frühe Eisenindustrie 100 Aachen am Iterbach
S Zum Umschlagbild Die Burgruine Raaf in Eynatten “ von (7) Alfred Jansen Die große Landstraße von Eupen nach Aachen durchschneidet Eynatten und biegt einige Meter vor der Kirche in einem scharfen Knick nach links. Gerade aus, nordostwärts, führt die Lichtenbuscher Straße zum gleich- namigen Weiler an der belgisch-deutschen Grenze. Folgen wir dieser etwa 1300-1400 m und richten dann unsere Blicke nach rechts: In etwa 350 m Entfernung erhebt sich aus der Ebene die imposante Masse eines viereckigen Wohnturms, der die nahen landwirtschaftlichen Gebäude zu erdrücken scheint. Es ist die Wasserburg Raaf, ähnlich den Häusern Raeren und Weims, wenn man von den vier runden Ecktürmchen absieht, die den Bau bekrönen. Im Aachener Raum sind solche Ecktürmchen häufig, im Herzogtum Limburg aber eher selten. Raaf war eine allseits von Wassergräben umgebene Anlage. Heute sind diese Gräben, außer an der Nordseite, zugeschüttet. Der alte 12 m hohe Wohnturm mit einer Grundfläche von 8 x 12 m ist nur noch eine Ruine, die mehr und mehr verfällt. Die dicken Mauern zeigen Risse. Dach, Fußböden, Fenster und Türen sind verschwunden. Christian Quix schrieb schon 1836: „Schade, dass dieses alte Schloss nicht im Baue erhalten worden ist, welches leicht geschehen konnte, da seine Gebäulichkeiten nicht weitschichtig sind.“ Seit 1832 steht der alte Wehrturm ohne Dach; Hans Königs, ehemaliger Stadtkonservator von Aachen, hatte schon 1940 sich dafür ausgesprochen, die Mauerkrone durch Abdeckung vor weiterem Verfall zu sichern. Leider blieb es bei guten Absichten... Auch der Denkmalschutz kann Raaf nicht retten. Die Hauptfassade des Wohnturmes war nach Osten, zum Hof des Bauerngutes, gerichtet. Über eine Zugbrücke war der Turm mit dem Bauernhof verbunden. Später dürfte eine hohe Freitreppe Zugang geboten haben. Unter der Türschwelle, wie auch an vielen Fensteröffnungen, ist das Mauerwerk in sich zusammengestürzt. Noch vorhandene Fensterrahmen deuten auf Umbauten des 18. Jahrhunderts. Anfangs hatte Raaf nur spärliche kleine Fensteröffnungen. Die meisten sind noch im Mauerwerk auszumachen, aber vermauert. Im Sockel sieht man drei Schießscharten. Die Nordseite weist noch auf der Höhe der ersten Etage die Reste einer auf Konsolen ruhenden ehemaligen Toilette auf. * Aus G. Poswick, Les Delices du Duche de Limbourg, Verviers 1951, S. 313-318.
6 Der frühere Burggraben hatte eine erhebliche Breite, so dass Raaf kaum zu belagern war. Reiners (Kunstdenkmäler von Eupen-Malmedy) schließt aus den unterschiedlichen Baumaterialien auf drei Bauphasen: Der Sockel stamme aus dem 14. Jahrhundert, die drei unteren Stockwerke seien dem 15.-16. Jahrhundert und die obere Partie dem 18. Jahrhundert zuzuschreiben. Die Ecktürmchen scheinen jedoch bedeutend älter zu sein. Raaf war ein Lehngut des Aachener Marienstiftes und dürfte seinen Namen dem limburgischen Adelsgeschlechte derer von Rave zu verdanken haben. Doch schon in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts befindet sich Raaf im Besitz der Familie Crümmel von Eynatten, die uns 1380 mit Johann Crümmel begegnet. . „Seit dem Entstehen der Lehensprotocolle erscheinen die Crümmel von Eynatten in denselben als Laten des Lehenhofes, und zwar war Johann Crümmel 1395 Lat desselben“, schreibt Quix (1). 1431 stirbt Diederich Crümmel von Eynatten, Besitzer von Raaf. Seine Güter fallen an die Tochter, Gattin des Sander Mönch von Rossmoelen. 1439 wird deren Sohn Diederich mit Raaf belehnt. Die Crümmel von Eynatten waren durch Heirat mit vielen Junkerfamilien des Walhorner Landes verbunden, so u. a. den Schwarzenberg, den de Lamboy und den Bertolf von Belven. Außer der Burg Raaf und den dazugehörenden Ländereien besaßen die Crümmel u. a. die aus dem Lehen von Raaf hervorgegangenen Höfe Neuenhof und Steinkaul, den Göhlhof, das Rattenhaus und das später Waldenburgshaus genannte Schloss in Merols. 1504, nach dem Tode des Johann Crümmel, wurde der Sohn „Sander von Eynatten, genannt Crümmel von der Raaf“ mit Schloss und Hof Raaf belehnt. 1507 folgten dessen Sohn Johann Crümmel von der Raaf und dessen unmündige Schwestern Katharina, Johanna und Maria. Die beiden Erstgenannten traten später in die Abtei Burtscheid ein. Anna, die Tochter des genannten Johann Crümmel, wurde nach dem Tode ihres Vaters mit Raaf und dessen übrigen Gütern belehnt. Sie heiratete in erster Ehe den Junker Adam von Bock und in zweiter Ehe Engelbert von Etzbach. Aber auch die Brüder des Verstorbenen, Reinart und Wilhelm Crümmel, hatten Ansprüche auf Raaf, so dass nach dem Tode des genannten Reinart dessen Sohn Simon 1545 für sich und seine Geschwister mit Raaf belehnt wurde. 1570 ‚geht Raaf an Reinart von Etzbach, Sohn des verstorbenen Engelbert von Etzbach und dessen Gattin Adrian(a)/Anna Crümmel von der Raaf.
7 1580 empfangen die Eheleute Johann von Moers und Christine von Etzbach (Tochter des Engelbert von Etzbach) ihren Anteil an Raaf. Die von Moers bleiben im Besitze von Raaf. 1647 ist Wilhelm von Moers, verheiratet mit Johanna von Vos, auf Raaf, das durch Erbteilung an die Tochter Anna-Margaretha fällt, die den Besitz durch Heirat in die Familie von Lamboy bringt. Zu Anfang des 17. Jahrhunderts waren die Junker Crümmel in zwei Hauptstämme aufgeteilt, zu der Raaf und zu Merols genannt. In königlich- kaiserlichen Diensten war der Oberleutnant Johann Crümmel von der Raaf (vom Göhlhof). „Die Crümmel zu Merols, die aus dem Hause Raaff herstammten, und sich zu Merols und der dortigen Gegend teils eingeheiratet, teils eingekauft, hatten sich jetzt (1. Hälfte 17. Jh.) durch Teilungen und Heiraten mit nicht Junkern dem Bauernstande so genähert, daß sie füglich nicht mehr zu jenen können gerechnet werden (2). 1647 gehörten zu Raaf noch rund 200 Morgen Land. 1651 wurde Johann von Moers mit Raaf belehnt, wo seine Schwester Anna Margaretha, verheiratet mit dem Junker Karl von Lamboy von Croenendal, wohnte. Deren Sohn Johann Sigismund heiratete 1692 Margaretha von Berge von Trips und 1709 in zweiter Ehe Maria Magdalena Bertolf von Belven. Außer Raaf gehörte diesem Sigismund von Lamboy auch der Hof Steinkaul (Kalkofen), der 1776 durch Kauf an den Schöffen Arnold Schmetz kam. Aus der zweiten Ehe stammten drei Söhne, von denen der älteste, Engelbert von Lamboy, Besitzer von Raaf wurde. Er heiratete 1753 Franziska von Flamige, die 1789 (als Witwe) Raaf bewohnt. Einige Jahre später geht Raaf durch Kauf an den Walhorner Schöffen Arnold Schmetz. Dieser starb am 1. Januar 1807. Die Witwe, Katharina Pael, hinterlässt Raaf ihrer Nichte Maria Helena Pael, die es in die Ehe mit Jakob Andreas Coenen einbringt. Deren Tochter Maria Catharina Coenen erbt Raaf um 1891. Sie heiratete Friedrich Hertzog. Die aus dieser Ehe hervorgegangenen Kinder Adolf und Alwine Hertzog erben Raaf um 1907. Der Sohn übernahm vermutlich den Teil seiner Schwester. Er verkaufte Raaf 1919 an die Gebrüder Heinrich und Nikolaus Wilhelm Jennes. Letzterer wurde 1927 alleiniger Besitzer von Raaf. 1) Ch. Quix, Beiträge zu einer historisch-topographischen Beschreibung des Kreises Eupen, Aachen 1836, S. 181 2) Ch. Quix, a. a. O. S. 190
Mutter Johanna von Jesus und die ostbelgischen Rekollektinnen im Kontext weltweiter Verzweigung von Werner Promper Einleitung Anlässlich des Pastoralbesuchs von Papst Johannes Paul II. in Kevelaer und Münster erschien am 3. Mai 1987 eine Sondernummer der Bistumswochenzeitung Kirche und Leben, zu der ich als Missionswissenschaftler der Westfälischen Wilhelms-Universität von der Schriftleitung, Dr. Günter Mees, um einen Überblick Mission aus Münster rund um die Welt gebeten worden war. So hatte ich bei den im Bistum niedergelassenen Ordensfamilien um die dazu erforderlichen Unterlagen nachgesucht, von denen manche zu späteren Terminen weiter ausgewertet werden konnten. Zum Weltgebetstag für geistliche Berufe erschien dann in der entsprechen- den Sondernummer von Kirche und Leben am 21. April 1991 ein Beitrag Lütticher Wurzeln — Aus der Geschichte der Franziskanerinnen, der hier — mit Hervorhebung seines ostbelgischen Bezugs — in umgewichte- ter erweiterter Form erneut vorgelegt wird. * ok % Zum 150jährigen Bestehen veröffentlichten die Lüdinghausener Franziskanerinnen RıcHMODIS LINK, URSULA OSTERMANN UND ANNETTA ScHILD (im Dietrich Coelde-Verlag der Werler Franziskaner) 1985 eine deutsche Bearbeitung des im Mutterhaus zu Heythuyzen (Niederländisch- Limburg) 1966 erschienenen, von den Schwestern ANGELITA CooLs und HILDEGARD VAN DE WUuNPERSE verfassten Quellenwerkes Mutter Magdalena Damen und die Entwicklung ihrer Kongregation im neunzehnten . Jahrhundert. Im Gründungsjahr der Gemeinschaft (1835) gehörten die Provinzen Niederländisch-Limburg (seit 1840 Apostolisches Vikariat Limburg, seit 1853 Bistum Roermond) und Belgisch-Limburg (seit 1967 Bistum Hasselt) zum Bistum Lüttich, Der erste Apostolische Vikar von Niederländisch-Limburg (1840) und erste Bischof des wiedererrichteten Bistums Roermond (1853), Joannes
BB Palais. Über den gegenwärtigen Stand des Verfahrens fehlt jede Verlaut- barung. GEORGES LEGRAND, dessen Veröffentlichung (vgl. Anm. 6) das Imprimatur des Generalvikars Guillaume Simenon (1871-1950) trägt, erwähnt zahlreiche Gebetserhörungen, insbesondere drei wunderbare Heilungen, die in die Prozessakten aufgenommen wurden (S. 22-23). Kirche und Kloster in Dolhain im Wandel der Zeiten Wie die Klosterkirche der Rekollektinnen in Dolhain, die 1834 zur Pfarrkirche erhoben wurde, so hat auch die ehemalige Klosterschule ihre eigene Geschichte. Am 30. Oktober 2001 berichtete die Vervierser Zeitung Le Jour/Le Courrier in der Rubrik /nfos regionales unter dem Titel Une &cole de 150 ans ä Dolhain über eine Ausstellung, die das wechselvolle Schicksal der ehemaligen Schule der Rekollektinnen in Dolhain dokumentiert: = | 7 Pa Sn ; ) A un ‚4 yo, (W FR ı‘ PL ‚m &- ri A 8 (4 Sn sit (1 8 Si AB Sf >. 3 Man a. En A| 5 \ 3 % 1 NY Manta HT 4 << x 8 8 am 4 a DS Die Grundschule in Dolhain zählt z. Zt. 170 Schüler und Schülerinnen, die von 14 Lehrpersonen unterrichtet werden. Gründungsjahr ist eigentlich 1705, als die Rekollektinnen in der Rue Maisier ihr Kloster errichteten. 1851, also vor 150 Jahren, wurde sie in der Trägerschaft der Gemeinde als Mittelschule weitergeführt. Seitdem gelangte sie im Rahmen der belgischen staatlichen Entwicklung in verschiedene Zuständigkeitsbereiche. Seit 1988 untersteht sie als Ecole fondamentale autonome rechtlich der Communaute francaise.
> 7 ; Ö ‘1 Pe DAL a m | rt $ pn {I} 4 „a En BED EN 88 UM PB Va fill un 1 | Ada ZA Ss WE | { a EWR Ma WS Ts. VAR [1 an 05 PAS A rn 7 A. DEE ED Das ehemalige Kloster der Rekollektinnen 77 SE ] in Dolhain ! Chapelet compos& sur la Passion | (Foto aus: ARSENE BUCHET, Limbourg et ses | de N. S. Jesus-Christ | environs,1940, S. 19) \ par 1a VENEREE | ; Möre Jeanne de Jösus j Fondatrice des Penitentes-REcoliectines . M Nöe a Gand le 3 Ao0t 1576 1 et decedee saintement le 26 Acüt 1648 1 NRIU { \ 4 | En A ‘ [EE: ü% ' AL \ Da {| ; BAG ‘ \W G6löbrons allögrement | ; le 26 Aodt 1948 ‘LE TRICENTENAIRE DE SON \ ENTREE AU CIEL
3 Co e ne ) e & SS ws ES E A N R Rn "+ E A FE Pa = 4 D Bas ES „u PA G SUN * We Ya 5 a A WER A SE: ; A 3 Wn ld SE 0 $ YO FA A ? a SE 7 a, & A EN & it N \ N S & u * A KL 7} fi 2 BEN Wa Ss m | Une hulle sur tolle du XVil® si&cle provenant du monastere des REcollectines d'Assesse repre- sentant l'apparition de la Vierge a Mere Jeanne de Jesus. Un tableau tres semblable se trouve dans l’6giise de Dolhaln, anclenne 6glise du monastere des Penitentes r&collectines. (Photo Musee en Piconrue) Foto aus ALBERT MOxHET, „Filles du Silence“ en Piconrue: Le Jour/Le Courrier (Verviers, 24.7.1998) anlässlich einer Ausstellung im Musee en Piconrue (Bastogne), das Kunstwerke und Archivalien aufgelöster Konvente konserviert.
DURANT TROIS SIECLES ‚Les Religieuses 2 5 ß Penitentes Recollectines - dites de Limbourg par Paul-Clovis MEURISSE, du T.-O. . Il 1923 IM Imp. Deltenre frere & sceurs ] FAYT LEZ- MANAGE Il A SA GRANDEUR ILLUSTRISSIME & REVERENDISSIME Monseigneur Martin-Hubert RUTTEN Preiat de la Malson de Sa Saintet6, Assistant au Tröne Pontifical, Ev6&que de Liege, d’Eupen & de Malm6$dy.
EVECHE DE Liege, le 13 f&vrier 1924. LIEGE Monsicur Mceurisse, JTapprends avec grande satisfactlion que vous allez publier un volume en l’honneur de la Venerable Sceur Te fondatrice de la Cungregation des penitentes-r&cul- cctines, morte’en odeur de saintete & Limbourg, il ya envıron truis sıecles, Votre livre «Durant trois siecles», sera tres Edifiant et contrıbuera, j’en ai la: confiance, & faire reconnaftre par Ic Saint-Sıege Ic culte s6culaire rendu ä la bienheureuse par scs pieuses lilles et aussi par la population de Dolhain-Limbourg qui continue ä se ren- dre ä son tombeau pour implorer son intercession aupr&s de Dieu, Je forme des vosux ardents pour le succ&s de votre ouvrage,. persuade que les religieuses et les fideles le liront avec grand fruit. Nous assistons actuellement ä des beatifications et ä des canonisations extreömement rapides ; telles furent celles du Saint cure d’Ars, de la Bienheureuse Carmelite Therese de Jesus, de la venerable Bernadette Soubirous, et d’autres. Les miracles nombreux obtenus apres leur mort par leur intercession, .en furent la cause principale. Pour d’autres bienheureux, qui n’ajoute&rent pas Aa la saintet& de leur vie l’eclat des miracles operes ä leur tom- beau, les proces entames peu apres leur d&ces, trainerent en longueur ou, par suite de diverses circonstances, furent meme totalement abandonnes pendant des si@cles. Ils ont Ete repris de nos jours et ainsi nous avons assist€ aux fötes de la reconnaissance du culte de Charles-le-Bon, comte de Flandre, de la Bienheurcuse Eve, recluse de Saint-Martin ä Liege, du celebre carginal Bellarmin de l’Ordre des J&suites et enfin, pour terminer par un nom illustreentretous, dela canonisation de Sainte Jeanne d’Arc. Les Penitentes recollectines seront heureuses de pouvoir un jour adresser des honneurs publics ä leur tres venerable Fondatrice et nous nvus juindrons ä elles pour exprimer le meme bonheur et solliciter de la part de la Bienheureuse Möere Jeanne la me&me puissante intercession aupres de Dieu, Agreez, Monsieur Meurisse, l’assurance de mon tr&s res- pectueux devouement. + M. H. RUTTEN Ev. de Liege
18 Die Regel im Zuge der Zeit Die Regel, welche die von der sel. Angelina von Marsciano 1397 gegründeten Tertiarinnen des hl. Franziskus von Asssisi befolgten, hat Papst Leo X. (1513-1521) den Zeitumständen angepasst. Im Lauf der folgenden Jahrhunderte hatten sich manche Vorschriften und Gebräuche wiederum als nicht mehr zeitgemäß erwiesen und waren allmählich abgeschafft worden. Alsdann musste die Drittordensregel mit den Normen des 1917 promulgierten kirchlichen Gesetzbuches (Codex iuris canonici) in Einklang gebracht werden. Schließlich erheischte das aggiornamento des II. Vatikanischen Konzils’ (1962-1965) mit der Verabschiedung des Dekrets über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens (Decretum de accommodata renovatione vitae religiosae „Perfectae caritatis‘“) und der neue Codex des Kirchenrechts (1983) weitere Harmonisierungen. Für die Übermittlung von Texten bin ich den Schwestern von Assesse (Bistum Namur) und Pfarrer Alexandre Parfonry zu Dank verpflichtet. Einen guten Einblick in die letzte Erneuerung gewährt das für die Armen- Schwestern des hl. Franziskus (Gründung: Franziska Schervier, Aachen 1845) von der römischen Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und Gemeinschaften des apostolischen Lebens 1989 ausgefertigte Dekret, das die (aus dem limburgischen Geistingen, dem Geburtsort von Bischof Rutten stammende) Raerener Oberin Marie-Godelieve Henkens durch die Vermittlung von Pfarrer R. Kohnenmergen dankenswerter Weise in Ablichtung besorgte.
CONSTITVTIONS DES RELIGIEVSES REFORMEES PENITENTES DV TIERCE ORDRE DE S.FRANGOIS DE LA CONGREGATION DE LIMBOVRG Nopellement approuueces PAR 5 N.S.P. VRBAIN VYIIL KR A GAND, Anno ı63S$. Titelblatt der 1635 durch Papst Urban VIII. approbierten Ordensregel
REGLES, CONSTITUTIONS, CEREMONIAL ET COUTUMIER DES PENITENTES DE LA CONGREGATION DE LIMBOURG RELIGIEUSES REFORMEES DU TIERS-ORDRE DE SAINT-FRANCOIS BRAINE-LE-COMTE IMPRIMERIE V'‘ CHARLES LELONG 1881 Nous approuvons cette reimpression et sur le rapport qui nous en a e€te fait, Nous attes- tons sa conformite avec le texte primitif de la Regle, avec la premiere edition des Constitu- tions, imprimee ä Gand en 1635 et avec le ma- nuscrit du Ceremonial et du Coutumier, approuve par le P. Pierre Marchant en 1641. Tournai, 18 juillet 1881. + ISIDORE-JOSEPH, &v&que de Tournai. Neudruck der Regel 1881
REGLE ET CONSTITUTIONS A A Constitution Apostolique Approbation de la Rögle du Tiers-Ordre Regulier RELIGIEUSES REGOLLEGTINES du Seraphique Pire Saint Frangois DU TIERS-ORDRE DE LA PENITENCE DE SAINT-FRANGOIS D’ASSISE PIE EVEOUE 7 SERVITEUR DES SERVITEURS DE DIEU WE 2 Pour perpetuelle m&moire. NOS AN SZ A la fin du douzieme siecle et dans 8 . Sl ( les annees qui suivirent, en Italie surtout, HEN Ef bien que la soci&t& chretienne, dans son 4 CB ensemble, restät attach&e ä la foi, un NZ A trop grand nombre d’hommes, pousses AZ par la cupidit& des biens €phemeres de ce y U monde et enfles par l’orgueil de la vie, avaient des mceurs entierement corrom- pues ; l’amour du Christ diminuant, les Fee Set haines croissaient de toutes parts et les Imrrixzrıe J. DUCULOT, Epıreur cites Etaient en proie au fl£au des guerres 1936 —’G— —7— intestines. Il Etait donc par dessus tout pieuses prieres et des c&r&monies publiques desirable que Dieu suscität un homme solennelles et aussi avec les sentiments extraordinaire qui, se distinguant par la d’une piete plus agissante, celebrer avec pratique de toutes les vertus, apportät allegresse, cette annee, la memoire du s&- un rem&de ä ces maux et fit refleurir raphique Pere alors que s’achevait le chez les peuples l'esprit chretien. Per- septieme centenaire de sa bienheureuse sonne n’ignore que ce röle fut speciale- mort. Chacun sait en effet avec quel zele ment assigne€ par le Ciel a Francois d’As- des le debut de leur institution, les Ter- sise qui, aux vices sans frein opposant la tiaires Reguliers se sont efforces d’acque- pratique de l’humilit& chretienne et de rir l’esprit de saint Francois et d’en ani- la pauvrete, s’efforca d’unir tous les hom- mer leurs multiples ceuvres de religion mes dans un mutuel amour. Et, comme et de charit&. Aussi notre prede&cesseur des disciples nombreux accouraient de le Pape Leon X, par la Constitution, tous cötes se ranger sous la conduite de Inter cetera, a approuve leur Regle. Mais, cet homme si remarquable, la famille comme il arrive pour les choses humaines, franciscaine prit des accroissements ex- Pplusieurs des prescriptions de Leon X, traordinaires. Ces accroissements se ma- dans la suite des temps, sont complete- nifeste&rent et parmi les membres des ment tombees en d&suetude ou ne con- trois Ordres qu'etablit S. Francois et, cordent pas enti&rement avec les ordon- plus tard, parmi les Tertiaires qui, animes nances du Droit canonique. Il a donc fallu du desir de mener une vie plus parfaite mettre cette loi en accord avec les temps et vivant en commun, recurent le nom de ol nous vivons et les dernieres crdon- membres du Tiers-Ordre Regulier. Ces nances de 1’Eglise, derniers ont donc pu, & bon droit, par de 1936 hat Pius XI. die Drittordensregel den veränderten Zeitläuften angepasst.
. ® A CONGREGATIO PRO INSTITUTIS VITAE CONSECRATAE ET SOCIETATIBUS VITAE APOSTOLICAE Pröt.n. 025 -1/87 DEKRET Nachdem die Konstitutionen der Kongregation der Armen-Schwestern vom heiligen Franziskus schon früher dem Geist der Dekrete des II. * Vatikanischen Konzils angepaßt worden waren und die Zustimmung des Apostolischen Stuhles gefunden hatten, sind sie nun erneut entspre- chend den Vorschriften des neuen Kirchenrechtes sorgfältig über- arbeitet worden. Daher hat die Generaloberin Sr. M. Walbertis Weber diese neuen Konstitutionen wiederum dem Heiligen Stuhl vorgelegt und gebeten, er möge durch seine höchste Approbation diese Regel geweihten Lebens erneut anerkennen und bestätigen. Die Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und für die Gemeinschaften des apostolischen Lebens folgt gerne diesen Bitten und approbiert nach sorgfältiger Prüfung und Beratung mit den Konsultoren kraft dieses Dekretes die vorgelegten Konstitutionen, wie sie in deutschsprachiger Fassung in ihrem Archiv hinterlegt sind. Diese jüngste und nunmehr abgeschlossene Überarbeitung der Kon- stitutionen verfolgt das Ziel, daß die Schwestern der Genossenschaft sicherer in der Nachfolge des Herrn voranschreiten und deutlicher erkennen, wie sie auf die Erfordernisse der heutigen Zeit möglichst fruchtbar Antwort geben können. Rom, den 30. März 1989 (gez.) Fr.Hier. M. Card. Hamer op Präfekt (gez.) + Vincentius Fagiolo em. Erzbischof v. Chieti-Vasto Sekretär Die Übereinstimmung mit dem lateinischen Original beglaubigt: Rom, den 9. April 1989 | ST x
28 Neugründungen Das Reformkloster von Limbourg erfreute sich des Zustroms zahlreicher Kandidatinnen. Schon zu Lebzeiten der Stifterin Johanna von Jesus sind nicht wenige Schwestern ausgeschwärmt, um neue Niederlassungen aufzubauen. P.-J. Nıeses (vgl. Anm. 6) berichtet detailliert über sämtliche Gründungen in Belgien: Assesse, Oudenaarde, Beaumont, Braine-le-Comte, Brügge, Couvin, Dixmuiden, Durbuy, Eupen, Fontaine-1’Ev&que, Veurne, Gent (2), Gosselies, Geraardsbergen, Herve, Huy, Lüttich (2), Limbourg, Löwen, Namur, Nevele, Nieuwpoort, Ninove (in alphabetischer Folge der französischen Ortsbezeichnungen). Bis auf Braine-le-Comte sind sämtliche Gründungen in Belgien untergegangen, zuletzt Assesse (1990). Am 24. April 2002 telefonierte ich zum letzten Mal mit Schwester Maria Pia (*Brügge 1933), der Oberin von Braine-le-Comte, die dort noch mit zwei hochbetagten flämischen Mitschwestern (89 und 90) lebt. Obwohl im Folgenden hauptsächlich über die Niederlassungen im ostbelgischen Grenzgebiet berichtet wird, sei eine Gründung in Aachen (1645) erwähnt, die in den Wirren der Zeit als Zufluchtstätte dienen sollte. Einige Details dazu bieten: Dr. BERNARD PoLL, Geschichte Aachens in Daten (Aachen: Stadtarchiv 1960) S. 68 sowie das Sammelwerk Aachener Heimatgeschichte, hrsg. von Dr. ALBERT HuyskEns, Direktor des Archivs der Stadt Aachen und Privatdozent an der Technischen Hochschule (Aachen: La Ruelle’sche Accidenzdruckerei 1924) in dem Beitrag von WILHELM MUMMENHOFF Die Aachener Stadtklöster und ihre Geschichte, S. 207. Sieben Schwestern von Limbourg ließen sich zunächst am Bergtor (nahe Bergdriesch) nieder und siedelten später in die Adalbertstraße über. Wahrscheinlich hatte Pater Marchant bei dieser Gründung seine Hand im Spiel: als Generalkommissar der deutsch-belgischen Ordens-Natio. Bis 1802 gehörte Aachen zum Bistum Lüttich. Der Wurmbach bildete die Grenze zwischen Köln und Lüttich. Während die Kongregation von Limbourg ausstirbt, ist die Lüding- hausener Provinz der Mutter Magdalena Damen noch sehr lebendig. Das Personal- und Anschriftenverzeichnis des Bistums Aachen weist noch vier Niederlassungen aus: Eschweiler und Mönchengladbach (3).
Alx-la-Chapelle Comme il y avait apparence de grandes guerres, en 1645, la R6v6rende Mere Jeanne de Jösus, avec l’assen- timent des Pares Sup6rieurs, cherchn une maison en la ville d’Aix pour y r6fugier sa commuunaute en cas de besoin. Parmi les premieres postulantes recues par la Fonda- trice & son cloitre de Limbourg, il y avait une demoi-' selle de Goldstein, d’une noble famille allemande. I’on- cle de cette religieuse, Jean de Goldstein, r6v6rend Doyen de la Collögiale de Notre-Dame, & Aix, fit don d’une maison & la fondatrice. Le Pare Marchant, comınissaire göneral, et le P. Mathias Hauzeur, provincial de 1a Province de Flandre donnörent donc ob6dience & sept religieuses de Lim- bourg qui en decembre 1645 se mirent en route pour Aix. ‚En raison de son 6minente vertu la niöce du bienfai- teur fut noımm6e supgrieure. le g6n6ral de Breyel, gouverneur de. Dusseldorf, fröre de cette religieuse, et la baronne de Remersdae], 8a 808ur, comblärent d’aumönes le nouveau cloitre. Le ciel veillait au d6veloppement de la R6öforme des Rö6collectines et fournissait les ressources nöcessaires aux fondations. Über den Ursprung der Aachener Niederlassung berichtet P.-C. MEurısse S, 88
25 Rekollektinnen in Herve und Verviers Seit meiner durch die Redaktion der Wochenzeitung des Bistums Münster Kirche und Leben veranlassten Forschung über die Lüdinghausener Franziskanerinnen und der überraschenden Entdeckung der Lütticher Wurzeln ihrer noch heute befolgten Regel von Limbourg habe ich seit 1987 auch zahlreiche Zeitungsausschnitte in die sich stets mehr füllende Limbourg/Jeanne de J&sus-Mappe abgelegt, da mir die nun zur Veröffentlichung gelangende erweiterte Studie bereits vorschwebte und so im Lauf vieler Jahre wachsen und reifen konnte. Zu diesen Stücken aus meiner Sammelmappe gehören — neben dem S. 13 abgedruckten Bericht über eine das wechselvolle Schicksal der Rekollektinnen in Dolhain dokumentierende Ausstellung — drei weitere im Vervierser Le Jour/Le Courrier erschienene Beiträge, die den mit den örtlichen Verhältnissen durchweg vertrauten Lesern dieser Zeitschrift interessante Einblicke gewähren. J.-P. DOBBELSTEIN schreibt unter dem treffenden Titel Herve—Le „Vieux Couvent“ devient Ecole am 19. September 1989: ; A RR 4 MT A A a 1M RE A b BL Herve — Das „Alte Kloster“ „Wenn Herve seit Jahrhunderten als eines der bedeutendsten Schulzentren der Region gilt, so ist dies wesentlich dem Alten Kloster an der Rue
26 Haute zu verdanken. Aus Limbourg vertrieben, landeten die Rekollek- tinnen 1676 in Herve, wo Robert d’Aspremont Lynden, Lehnsherr von Herve, für ihre Unterbringung im Haus des Rechtsanwalts Hauregard am sog. Tiege sorgte. Ab 1680 begannen die Schwestern mit der Errichtung eines Klosterbaus, der am 3. Oktober 1734 vollendet werden konnte. Er umfasste ein Internat und ein Externat für Mädchen. 1822 verbot die holländische Regierung die Aufnahme von Novizinnen. Ab 1832 ging der Schulbetrieb nach und nach an die Schwestern von der Göttlichen Vorsehung über, die den Gebäudekomplex bedeutend erweiterten...“ Die tragischen näheren Umstände der Vertreibung der Rekollektinnen aus Limbourg beschreibt MEurısseE (S. 42-43): > „Die Rekollektinnen führten in Limbourg ein friedliches Leben bis zur Belagerung durch Fürst de Cond6e, der die Stadt elf Tage lang unter Beschuss hielt. Das Kloster wurde schwer beschädigt. Die Franzosen bemächtigten sich 1675 der Stadt und begannen am 27. Dezember 1676 mit ihrer Zerstörung. Am 23. und 24. Februar 1677 wurden das Kloster und sämtliche Bürgerhäuser ein Opfer der Flammen. Nur Kirche und Pfarrhaus blieben verschont. Am 2. Dezember 1677 konnte die letzte hl. Messe in einem Sprechzimmer gefeiert werden. Dann begaben sich die letzten Schwestern nach Herve. Die Gebeine der ehrwürdigen Stifterin überführten sie dorthin... Am 22. Oktober 1685 begann die Rückkehr der Schwestern und der Wiederaufbau...“ Den über hundertjährigen Verbleib der Rekollektinnen in Verviers schildert J.-P. Nıeses (S. 261f) und bietet ergiebige Quellen- und Literaturhinweise (263-266): Nach der Zerstörung des Klosters in Limbourg (23.-24. Februar 1677) flüchtete eine Gruppe der Schwestern nach Verviers. Nach einem Jahr übersiedelten die meisten nach Herve, wo bereits die ersten Schwestern 1676 eine Zuflucht gefunden hatten. Nur vier Schwestern verblieben in Verviers. Die kleine Gemeinschaft entwickelte sich rasch in Hodimont. Dort entstanden Kloster und Kirche. 1750 zählte der Konvent 32 Schwestern. 1808 waren es nur noch sechs, alle über sechzig Jahre alt. Novizinnen blieben aus...
2% Die Rekollektinnen in Ostbelgien ” Im Zuge der Zeit schlossen sich zahlreiche Kandidatinnen aus dem Rheinland dem Reformzweig der Tertiarinnen von Limbourg an. Zwischen Aachen und Lüttich bestanden im Diözesanverband enge Beziehungen. Am 19. August 1698 trafen von Namur und Lüttich aus die ersten Rekollektinnen in Eupen ein. Am 26. August 1702 konnten sie den Neubau auf dem Heidberg beziehen. Die Gründung war auf Anregung des Bürgermeisters von Lüttich Jacques Th&odore de Goer de Herve erfolgt, da Eupen infolge seiner günstigen Lage und seines aufblühenden Handels mehr und mehr an Ausdehnung gewann, die Bewohner jedoch genötigt waren, ihre Töchter zu weiterer Ausbildung nach auswärts zu schicken. Die Schwestern wurden angewiesen, jedoch nur für Mädchen, eine öffentliche Schule zu halten und das Französische zu lehren. Das Unternehmen sollte unter der Leitung des Pfarrers stehen. Zahlreiche Freunde, Gönner und Wohltäter machten sich um das neue Kloster verdient. So wurden die öffentlichen Mittel beträchtlich aufgestockt. Heinen schildert detailfreudig das Auf und Ab der wirtschaftlichen Lage. Im Lauf der Zeit wurden die Gebäulichkeiten erweitert. Die Grabplatte der beiden Gründerinnen der Heidberg-Niederlassung Jeanne Isabelle und Esperance de Goer, die unter einem einzigen Stein gebettet waren, lag früher im Klostergang des Heidbergs; sie wurde in den achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts aufgehoben und am Ende des Ganges in die Mauer eingelassen. Man fand auch die sterblichen Überreste dieser beiden leiblichen Schwestern, von denen die erste am 2. Mai 1722 im Alter von 78 Jahren, die andere am 10 Mai 1737 im Alter von 76 Jahren gestorben ist. Bei dieser Gelegenheit wurden auch dreizehn kleine rautenförmige Erinnerungssteine anderer Schwestern aufgehoben; sie umrahmen seitdem den Stein der beiden Gründerinnen. Es sind dies, soweit noch lesbar: 7 Als Hauptunterlage für dieses Kapitel diente: Kloster, Kirche, Unterrichts- und Erziehungsthätigkeit der Recollectinnen auf dem Heidberg, in: JOHANN GERHARD HEINEN (Privatgeistlicher), Pfarrgeschichte Eupens (Eupen: K. Braselmann 1896) 223-238 — Neudruck: Editions Culture et Civilisation, av. Gabriel Lebon 115, 1160 Brüssel (1979). Vgl. auch: P.-J. Nıeses, S. 99-106 (mit ergiebigen Quellen- und Literaturhinweisen); GorTTFrieD Lovp, Vom „Arbeits- und Waisenhaus“ zum Alten-Pflegeheim. Geschichte der ältesten Eupener Sozialeinrichtung 1710-1993 (Eupen 1993) 4; 97-100.
28 Josephine de St Jean geb. Nizet, gest. 21.11.1776 Marie Constance de St Jean geb. Bayer, gest. 28.10.1767 Jeanne Catherine de 1’Immaculee Conception geb. Bragard, gest. 1769 Marie Conception de St Leonard geb. Roemer, Vicaire, gest. 31.5.1773 im Alter von 80 Jahren Marie Francoise de la Conception geb. Leisten, gest. 25.4.1749 Marie Catherine de St Francois geb. Hanotte, gest. 6.2.1757 Catherine Joseph de St Servais geb. Labeye Barbe Joseph de St Gille (sic) geb. Lence Anna Joseph de St Sebastien geb. Crawhez, gest. 6.8.1758. Vier weitere kleine Gedenksteine sind so stark abgetreten, dass sie nicht mehr eindeutig zu entziffern sind. Während der Franzosenzeit (1794-1814) durften die Schwestern als Fraueninstitut die Schule weiterführen, waren jedoch manchen Schikanen ausgesetzt. Sie hatten die für Lehrerinnen vorgeschriebene Kleidung zu tragen. Erst am 30. September 1826 führte der Erzbischof von Köln die Klausur wieder ein für alle Schwestern, die seit 1815 wieder das Ordenskleid trugen. Seit 1826 wurden auch wieder neue Schwestern aufgenommen, so dass die Genossenschaft ihre Lehrtätigkeit wieder mehr und mehr durch eigene Kräfte ausüben konnte. Als erste neue Schwester wurde die Lehrerin Juliana Leusch aus Eupen eingekleidet und erhielt den Ordensnamen Maria Franziska. Am 18. Oktober 1836 wurde sie zur Oberin gewählt. Nach ihrem Tod stand seit dem 1. Februar 1838 Schwester Antonia (Josepha de Grass aus Aachen) 40 Jahre lang dem Institut vor. Unter ihrer Verwaltung gelangte das Kloster zu hoher Blüte. 1856 wurde die neu errichtete Herz-Jesu-Kirche eingeweiht. Als Rektor wirkte dort ab 25.10.1873 der aus Olne stammende Neupriester Wilhelm Haeger. Aufgrund der Maigesetze (Kulturkampf) von Bismarck wurde ihm jedoch bereits am 9.1.1874 jede priesterliche Tätigkeit untersagt. Als Kaplan in Henri-Chapelle starb er 1887 im Alter von 39 Jahren.
| .NDE -SOE VRR“ B 5 ET E DV SI El E- ISABELLE JM Ze ) (ENT DITTE.:DE. 48 E 21 ERVEHRE NHERE A e ä PRESIDENTE ET. a 4 \TRIGE »DELGCETTE EN : AISON- RECEDEE ; 2. MAY I722Z 4 LE DE7Z8.ANB Fa Ka DM WLPOSELECORpS. EM 3851 7 SC jR- \WEUERENDE.S vv SPERY a RS 1, 116 OÖRDE 4E ia Ue. PLOER: )E-LG + He WEHR : IX 48 PS A Ai a OA [= GM an Va E 7 5 Ca f E N A/XY A an der beiden Töchter des Lütticher Bürgermeisters de Goer de Herve und Gründerinnen des Heidberg-Klosters: Schwester Jeanne Isabelle du Saint Sacrement (gest. 1722) und Esperance de la Misericorde (gest. 1737). Die Platte lag bis in die achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts im Klostergang, wurde dann aufgehoben und in die Stirnwand des Ganges eingelassen. (Foto und Erläuterungen zu den Namen der Gedenktafel [S. 27-29]: A. Bertha, 2002)
30 Neubeginn in Welkenraedt Die Rekollektinnen wurden durch den Kulturkampf schwer getroffen. Von den 55 am Heidberg wirkenden Schwestern blieben nur 11 altersschwache und kranke dort zurück. Die übrigen begaben sich über die Grenze nach Belgien und gründeten Privatschulen mit Pensionaten in Welkenraedt, das zum Mutterhaus gemacht wurde, und in Membach. 1874 ließen sich die ersten Eupener Schwestern in Welkenraedt nieder. Sie unterhielten eine Volksschule und wirkten in der Krankenpflege ®, Im Januar 1878 durfte die Aachener Lehrerin Johanna Paulus am Heidberg eine katholische Privatschule eröffnen, in der der Lehrplan für höhere Mädchenschulen befolgt werden konnte. Für die materiellen Angelegenheiten sorgte ein aus katholischen Bürgern zusammengesetztes’ Kuratorium. Ab Ostern 1888 übernahmen die Rekollektinnen wieder ihr Kloster und den Schulbetrieb. Bu ha 2 Wat SE U . FE ZN P . | E77 Un ii MA E K EL ZA y E 45 Pr pen | 4 ODER ER Mu E Br A a A V BE m {> “> FF Dan is | x. — ) Das Welkenraedter Pensionat. Alte Postkarte mit Entwertungsstempel von 1902 (Archiv Günther Willems, Welkenraedt)
31 Laut Erhebungen von Herrn Günther Willems (Welkenraedt) trafen am 6.4.1878 folgende Schwestern in Welkenraedt ein: BONGARTZ, Anna Maria, *Hambach (Heimbach?) 27.2.1832; CREMER, Anna Catharina, *Kesternich 11.6.1841; DESPA, Anna Elisabeth L&onardine, *Verviers 27.6.1830, gest. Welkenraedt 27.4.1899; FRANCK, Elise, *Stolberg 16.7.1846, gest. Eupen 1.2.1930; GÜSKEN, Catharina Bertha, *Eupen 19.3.1845 als Tochter von Mathieu Güsken und Maria Sybille Bartholemy, gest. Welkenraedt 27.11.1815; HEUSS, Anna Maria, *Dedenborn 24.3.1842; JENNESSEN, Anna Gertrud, *Klein-Gladbach 24.8.1844, gest. Welkenraedt 22.12.1909; LINDEN, Maria Catharina, *Köln 28.7.1832, gest. Welkenraedt 17.3.1897; MISPELBAUM, Johanna Maria Josepha Hubertina, * Aachen 9.6.1820, gest. Welkenraedt 30.8.1892; MÜNSTER, Maria Margaretha, *Eupen 30.6.1846 als Tochter von Johann Jakob Münster und Catharina Pankert, gest. Welkenraedt 17.11.1893; REINARTZ, Anna Catharina, *Raeren 15.5.1837, geht nach Membach am 8.7.1894, gest. Eupen 9.2.1926; THEMANNS, Maria Magdalena, *Koslar (Jülich) 4.2.1838, gest. Welkenraedt 3.11.1905; SCHUNCK, Maria Gertrud, *Kettenis 20.7.1832 als Tochter von Nikolaus Severin Schunck und Maria Catharina Kroppenberg, gest. Welkenraedt 28.10.1894; WINDELEN, Johanna Maria, *Steinkirchen (Birgelen) 17.4.1810, gest. Welkenraedt 29.7.1891; Bei den meisten der in Welkenraedt verstorbenen Schwestern erwähnt die Eintragung im Bevölkerungsregister, dass sie in Eupen beigesetzt wurden. 1894 zählte das Mutterhaus in Welkenraedt 45 Schwestern; am Heidberg wirkten 19, in Membach 11. Die Zahl der verstorbenen Schwestern der Eupener Kongregation belief sich auf 76. ® PauL WyYnanrts, Religieuses 1801-1975, Bd. I: Belgique-Luxembourg -Maastricht / Vaals = Bd. IV der Repertoires Meuse-Moselle (Namur 1981) 186.
Jesus! Marie! Joseph! St. Francois! „Heureux ceux qui demeurent dans votre maison, Seigneur, ils vous loueront dans tous les siecles.‘“ Ps. 83,5. + Vous qui l’avez alm&e, souvenez-vous dans vos Ppridres et au St. Sacrifice de l’Ame de Sceur Laurence de St. Joseph nee Josephine Siebertz, nee ä Büsbach le 8 Oct. 1864 et pieusement endormie dans le Seigneur & Welkenracdt, le 19 F&vrier 1922, dans la 36° annee de sa y vie religieuse, administr&e des Sacrements de Notre Mere la Sainte-Eglise et assistee de ses consceurs de l’Ordre des Recollectines. L’infirmit& et la souffrance se dressaient sans cesse devant elle. (Jer. 6, 7.) Cependant elle demeura ferme dans la crainte du Seigneur, rendant gräces a Dieu tous les jours de sa vie. (Tob. 2, 14.) Quiconque aura quitt& pour l’amour de moi sa maison, ou ses freres, Ou ses Sceurs, ou son pere, ou sa mere, aura pour heritage la vie eternelle. (Math. 19, 29.) Doux Ceeur de J&us, soyez son refuge. O Marie, vous fütes sa Mere et son Espe&rance, soyez son salut. R. LP. FE x Das Gedenkbildchen erinnert an Schwester Laurence vom hl. Joseph geb. Josephine Siebertz (*Büsbach 1864, + Welkenraedt 1922). An der Stelle des 1977 abgerissenen ehemaligen Schulbaus (neben der Kirche) in Welkenraedt wurde in neuester Zeit ein fünfstöckiges Wohn- und Geschäftshaus errichtet. Ein neuer moderner Schulkomplex entstand gegenüber dem Altbau. Im Institut Saint-Joseph in Welkenraedt wirkt ins dritte Jahrtausend hinein weiter, was die Rekollektinnen einst grundgelegt haben, als sie von Eupen aus über die Grenze flüchten mussten. Davon zeugt der überragende Erfolg seiner Schüler und Schülerinnen beim unlängst in Namur veranstalteten Kurzgeschichten-Wettbewerb (siehe S. 33). 1907 wurde das Mutterhaus von Welkenraedt wieder auf den Heidberg verlegt. Von 1939 bis 1977 übernahmen die Rekollektinnen auch die Leitung des Eupener St. Josefsheims am Rotenberg (Alten- und Pflegeheim, Kinder- und Jugendhäuser). Gegenwärtig wirken dort noch
N N A N AS DT a 2 . ) da 8 Ye et SE. U 0% WW anrm nr DE P U HEN” BL TÜR ’ BR; „u ME. "2 7 Sa ) AB, 8 = 7 Sk nn re ss | rn A a Al ZU ER vr x in x. En m Kloster und Altenheim der Rekollektinnen in Ramersdorf (Mehlemstraße 1-11, 53 227 Bonn), Wirkstätte von 16 Schwestern. EEE Der a ALLEN N BA A N DE a EZ LA a A SE DE A 7 Me A DA m HE ® KL 2 ( z a V n 0 2 1 MA — v Vasen LS Ei Fa LE ld“ Fa A Li AK Ä - { 19 - m Al alı Ml A a . = un Tv ALL“ "7 A Mn S 4 "N =. En . 0 BA a Wr BZ ine (Fotos: Ketting & Krüger, Schalksmühle)
38 Nachwort Ich träum’ als Kind mich zurücke... Wie sucht ihr mich heim, ihr Bilder... (Adelbert von Chamisso) Nach dem 1. Schuljahr in der Städtischen Volksschule St. Adalbert in Aachen — wo Rekollektinnen sich 1645 in der Adalbertstraße niederge- lassen hatten — lebte ich 1925/26 als Internatsschüler im /nstitut Saint- Joseph in Dolhain. Dann und wann besuchten wir unter geistlicher Führung, auf Spaziergängen in Reih und Glied, die Pfarrkirche und beteten am Grab der Mutter Johanna von Jesus. Die Einleitung der Seligsprechungsprozedur durch Bischof Rutten 1922 (vgl. S. 12) und die Veröffentlichung ihrer Biographie durch Paul-Clovis Meurisse 1923 (vgl. S. 16) hatten der Verehrung der Stifterin der Pönitentinnen- Rekollektinnen neuen Auftrieb gegeben. Von nah und fern pilgerten Gläubige zu ihrem Grab, um ihre Fürsprache in mannigfaltigen Anliegen zu erflehen. Papst Johannes Paul II. hat während seines langen Pontifikats schon mehr Selig- und Heiligsprechungsprozesse zu einem guten Ende geführt als alle seine Vorgänger zusammen. In beschleunigtem Rhythmus fährt er fort, Vorbilder der Heiligkeit aus allen Rassen und Ständen zu Fürsprechern zu erklären. In dieser frostigen Zeit der Kirche inmitten einer zunehmend gleichgültigen Überflussgesellschaft setzt der Statthalter Christi auf Heiligkeit, die ansteckend wirkt, ohne Unterlass wiederholend: „Habt keine Angst!“ Auch im Winter lebt die Wurzel! (Kardinal Ratzinger) Gott ist der Herr der Geschichte. Es dürfte als eine glückliche Fügung zu werten sein, dass Dr. Aloys Jousten, unser ehemaliger Schüler des St. Vither Bischöflichen Gymnasiums (1948-1956), der ehedem das Heidberg-Institut als Direktor zu neuer Blüte führte (1975-1985) und als Dechant von Eupen (1990-2001) die letzten Rekollektinnen erlebte, als 91. Nachfolger des hl. Lambertus Hüter und Verwalter der Seligsprechungsakten wurde, die in seinem Hause ruhen...
39 Der Pastur Bruun E-jen au Pfarrei, lenks henger en Muer, Mä dat die Latte now kapot, do wonde der aue Herr Pastur. do wor e välsch än schott der Kop. Dä hau a singe Jade Spass, Dat do erä now koeme jeng Deere, dong selver miene sech et Jras. moss Herr Pastur now reparere. Haue örjens da jät a-te striike, Met Hamer, Tang vong e du a off e Werkske söss derjliike, Än joof sech an dat Werkske dra. dat magdene selver, brugde jenge, Wie e dra wor no e Viedelstönnche, dong et alleng e Ordnong brenge. stong an dä Tuun et Nobeschjöngske. Seng Appelbööm, dat wor sie Lääve, Pastur saat: „Wat kickste, Männche, dong örrem Lüj dova jär jääüve. dat köss de och wall jär, wa Tönnche?“ Wiit bis en et et janze Land „Dat kann ech“, Wore sing Kröschele bekannt. sätt Tönnche onscheniet, „dat han ech va minge Pap jeliet.” Än va Pastur en Ramenass Dat wor de alleröschte Klass. “Wat kicks de da, Do wue die Kröschele now stonge, wells de noch jät liere?““ koeme die Öster van die Jonge. „Nee“, sätt Tönnche, „ech well mä hüere, Die haue dä Lattetun kapot jemakd, wie e-ne Pastur jevlockt, jeschowwe, die fingste Kröschele sech wenn e sech op e-ne Dumm jeschnappt. jehowwe!‘ Dat do die Kröschele now vut, do magde häe sech jarneks drut. Jakob Langohr
40 Der Aufbau des organisierten Feuerlöschwesens aufgezeigt am Beispiel der Ortschaft Hergenrath von Alfred Bertha Verheerende Feuersbrünste, denen ganze Stadtviertel zum Opfer fielen — denken wir an Aachen, wo am 2. Mai 1656 innerhalb von 20 Stunden 4.646 Häuser ein Raub der Flammen wurden, oder an London, wo 1666’ beim «Großen Feuer» etwa 4/5 der Innenstadt, 13.200 Häuser und 89 Kirchen, vernichtet wurden — solche Feuersbrünste sind heute unmöglich geworden. Die moderne Bauweise, der Einsatz von Eisen und Beton, strenge feuerpolizeiliche Bestimmungen und auch der Einsatz hochmodernen Brandbekämpfungsmaterials haben das Wohnen in den Städten sicherer gemacht. Auch auf dem flachen Lande sind die Brände in landwirtschaftlichen Anwesen, die oft durch Selbstentzündung zu frischen Heues entstanden, selten geworden. Ein gut funktionierendes Feuerlöschwesen können wir uns aus unseren Städten und Dörfern nicht mehr wegdenken. Doch leider konnte in den letzten Jahrzehnten manche kleine freiwillige Feuerwehr den höheren Orts an sie gestellten Anforderungen nicht mehr genügen und musste sich auflösen. Der Materialeinsatz und die Kosten der modernen Feuerlöschwagen und Geräte lassen nur die größeren Wehren überleben. In allen Gemeinden des Eupener Landes war die Feuerwehr über Jahrzehnte ein fester Bestandteil des Vereinswesens. Das Verschwinden dieser kleinen Wehren stellt somit auch eine Verarmung der dörflichen Vereinsstruktur dar. Dabei ist es gewiss nicht uninteressant, einen Schritt zurückzugehen und zu untersuchen, wie sich das Feuerlöschwesen über die Zeit entwickelt hat. Zwar gehen in unserem Gebiet die Anfänge der organisierten Brandbekämpfung in die preußische Zeit zurück, doch gab es schon in österreichischer Zeit sog. Feuerverordnungen, welche auch in den ersten Jahrzehnten der preußischen Herrschaft in Kraft blieben. Solche Feuerverordnungen kennen wir vom 3. Juli 1771, vom 16. Januar 1789 und als «Generalanweisung» vom 27.12.1790.
41 Auch die Franzosen, deren Gesetzen wir von 1794 bis 1814 unterworfen waren, legten Wert auf die Brandverhütung. Vorbildlich ist in diesem Zusammenhang der Aufbau einer Berufsfeuerwehr für Paris im Jahre 9 der Republik oder die Entwicklung einer Brandleiter durch den «citoyen Regnier», dessen Erfindung die Nationale Wirt- schaftsförderungsgesellschaft durch eine Finanzbeihilfe von 2000 Francs förderte. Die auf einem fahrbaren Podest montierte Leiter wurde am 14. floreal Jahr 11 (= 4.5.1803) im Beisein des Innenministers der Öffentlichkeit vorgestellt. In drei Minuten schafften es zwei Männer, anhand einer Kurbel die Leiter um vier Stufen zu verlängern, so dass sie schließlich (frei stehend) eine Länge von 52 Fuß (= etwa 17 m) erreichte. Gleichzeitig ließ ein weiterer Arbeiter mit einer zweiten Kurbel einen Flaschenzug herunter, der es erlaubte, einen Sack oder einen Korb daran zu befestigen und so kranke oder gebrechliche Personen aus einem Gebäude herauszuholen, ohne über die Leiter zu klettern. Anschließend zeigte eine zweite Übung, dass man diese Ausziehleiter auch an eine hohe Mauer anlehnen und so z. B. ein Kaminfeuer von oben bekämpfen konnte. Am 26. Nivöse des Jahres 10 wurden die Bürgermeister des Ourthe- Departements vom Präfekten Desmousseaux daran erinnert, dass es kürzlich in den Bezirken von Huy und Malmedy verschiedene folgenschwere Brände gegeben habe und dass es die Pflicht der Bürgermeister sei, alle Maßnahmen zur Verhütung solcher Katastrophen zu ergreifen. So erinnert der Präfekt an das Gesetz vom 6. Oktober 1791, das die Bürgermeister verpflichte, wenigstens einmal jährlich die Backöfen und Kamine aller weniger als 100 Ellen (= 66,70 m) von einander entfernt liegenden Häusern zu inspizieren und diese Inspektion acht Tage im Voraus anzukündigen. Sie seien auch gehalten, die Reparatur oder den Abbruch aller baufälligen Öfen und Kamine anzuordnen. Dasselbe Gesetz verbiete es, in den Feldern in weniger als 50 Ellen (rd. 33 m) Entfernung von Häusern, Wald, Heide, Obstgärten, Hecken, Getreide-, Stroh- oder Heuschober Feuer anzuzünden; Zuwiderhandelnde seien zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe des Lohnes für 12 Arbeitstage, zur Wiedergutmachung der eventuell angerichteten Schäden und eventuell sogar zu Haftstrafen zu verurteilen. Die Bürgermeister wurden aufgefordert, unverzüglich eine Inspektion der Backöfen und Kamine anzukündigen und die Bevölkerung zum vorherigen Fegen der Kamine aufzufordern. Bei dieser mit aller Gründlichkeit und Unparteilichkeit durchzuführenden Inspektion sollten
42 die Bürgermeister sich von zwei erfahrenen Handwerkern, Maurern, Schreinern oder ähnlichen, begleiten lassen und von jedem besichtigten Objekt einen Bericht erstellen. Gerichtliche Verfolgung wurde denjenigen Hausbesitzern angedroht, die eventuelle Gefahrenquellen nicht beseitigt hatten. Der Präfekt wies auch darauf hin, dass die Mieter oder Eigentümer von Häusern die Hausbrunnen, Fontänen und andere Wasserbehälter in gutem Zustand halten müssen, um im Notfall auf dieses Löschwasser zurückgreifen zu können. Die Bürgermeister wurden gebeten, ihre Untergebenen darauf hinzuweisen, dass es gefährlich sei, mit ungedeckter Pfeife oder nicht ganz dichten Laternen Schuppen, Pferdeställe, Heuböden oder ähnliche * Orte zu betreten. Zuletzt erinnerte der Präfekt auch daran, dass es Pflicht des Bürgermeisters sei, für den Unterhalt der (Lösch-) Eimer und der eventuell vorhandenen Pumpen zu sorgen. In den Protokollbüchern der Gemeinde Hergenrath finden sich deutliche Hinweise darauf, dass der Bürgermeister Chabert die vom Lütticher Präfekten ausgehenden Empfehlungen und Anordnungen vor allem bzgl. des Kaminfegens ernst genommen hat. Eine der Hauptgefahrenquellen für Hausbrände lag in der Bedachung. Nur wenige Häuser auf dem flachen Lande waren mit Ziegeln gedeckt und selbst diese hatten als zusätzliche Abdichtung kleine Strohbündel. Präfekturbeschlüsse vom 6. August 1807, 13. August 1811 und 29. August 1812 untersagten das Decken der Häuser mit Stroh, ein Verbot, das nach dem Übergang unseres Gebietes unter preußische Herrschaft beibehalten wurde. Die preußische Regierung erinnerte unter dem Datum des 9. August 1816 an jene Präfekturbeschlüsse aus der Franzosenzeit und rief die Bürgermeister dazu auf, darauf zu achten, dass unter keinem Vorwand neue Häuser mit Stroh gedeckt würden. Wie schwierig es jedoch war, solche Bestimmungen durchzusetzen, ersieht man daraus, dass die Regierung in Aachen am 27. Oktober 1819 erneut darauf zurückkommen musste und folgende Verordnungen erließ: «1. Die Bedeckung neuer Gebäude mit Stroh bleibt nach wie vor untersagt. 2. An alten Strohdächern können zwar kleine Reparaturen mit Stroh vorgenommen werden, sofern aber eine Umdeckung solcher Häuser erforderlich ist oder größere Reparaturen ausgeführt werden müssen, dürfen nur Schiefer, Ziegel oder ähnliche feuersichere Materialien angewendet werden.
43 3. Ausnahmen von diesen Bestimmungen werden auf dem platten Lande gestattet, wenn die zu bedeckenden Gebäude ganz isoliert liegen und bei in denselben entstehenden Feuersbrünsten für andere Gebäude keine Gefahr zu besorgen ist, sowie in solchen Fällen, wo die Eigentümer von Gebäuden notorisch zu arm sind, um dieselben mit einem anderen Materiale bedecken lassen zu können ... In den Städten finden ohne Unterschied keine Ausnahmen statt, und dürfen diese auch selbst auf dem platten Lande nur in ganz dringenden Fällen gestattet werden.» Das Gesuch um eine solche Ausnahmeerlaubnis musste beim Bürgermeister eingereicht werden, der es an den Landrat weiterleitete. Letzterer konnte in unzweifelhaften Fällen die erbetene Genehmigung erteilen, in zweifelhaften Fällen hatte er jedoch der Regierung in Aachen Bericht zu erstatten. Es dauerte noch längere Zeit, ehe das Decken mit Stroh endgültig der Vergangenheit angehörte. Noch 1827 musste der Landrat an die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen erinnern und am 27. September des gleichen Jahres wurde vor dem Eupener Polizeigericht ein Angeklagter wegen Dachdeckens mit Stroh zu einer Geldbuße von 1 Taler verurteilt. Am darauffolgenden 19. Oktober standen wegen desselben Vergehens 7 Angeklagte vor Gericht; alle wurden zu 1 Taler Geldbuße verurteilt. (Ein Taler war 1827 auch der billigste Tarif einer Hebamme, wenn dieselbe Tag und Nacht bei der Geburt zugebracht hatte. Zur Entbindung gehörte auch die Versorgung des Neugeborenen bis zum 7. Tag. Ein achtpfündiges Roggenbrot kostete zur gleichen Zeit 5 Silbergroschen und 3 Pfennige). Da ein Taler 30 Silbergroschen zählte, entsprach die Geldbuße etwa fünf achtpfündigen Broten, oder, anders ausgedrückt, 20 kg Brot! Drei Angeklagte wurden am 16. November 1827 nicht nur zu einer solchen Geldstrafe, sondern auch zur Abnahme des aufgelegten Strohdaches binnen drei Wochen verurteilt. Insgesamt zählte man 1827 vierzehn Verurteilungen wegen Deckens mit Stroh; 1828 waren es nur noch drei. Ausnahmegenehmigungen wurden nur noch in ganz wenigen Fällen erteilt. Das Gebäude musste, wie in der Verordnung vom 27.10.1819 dargelegt, ganz isoliert liegen, der Besitzer arm oder die Reparatur unbedeutend sein.
44 Nicht nur die jeweiligen Regierungen, auch die Feuerversicherungs- gesellschaften versuchten, durch ihre Reglements die Feuergefahr einzudämmen. So schloss das Feuerversicherungs-Reglement vom 26. September 1801, das 1820 noch in Kraft war, strohgedeckte Häuser zwar nicht von der Brandversicherung aus, doch wenn sie nicht in den nächstfolgenden 15 Jahren mit einer feuerfesten Bedachung versehen wurden, kam es zum Ausschluss. Im Schadensfall wurden den Besitzern strohgedeckter Bauten auch nur 9/10 der ihnen sonst zustehenden Vergütung gewährt. In Hergenrath genügten nur die wenigsten Häuser den von den Versicherungsgesellschaften gestellten Anforderungen. Bürgermeister Gilles Schrynmecker hat im Protokoll- und Korrespondenzbuch der ” Gemeinde unter dem Titel «Bauart der Häuser Construction und gefahr der daraus zu Entspringenden feuer brünsten betreffend» (14. Okt. 1817) in Erwiderung einer Regierungsverfügung folgende Beschreibung gegeben: «...ist ohnehin notorisch bekannt, dass die Mehreste häuseren des flachen Landes Bewohneren und sonderlich diejenigen der älteren und modernen Zeiten nur aus Holz und Leimen, aus einem Stock Höhe, mit Strohe Dächeren überzogen und zusammen gesetzt sind. Ställen und Scheunen sind ebenfalls unter der nemlichen Bedachung angebracht, welches die Feuersbrunst, falls sich eine solche unglücklicher weise ergibt, unlöschlich macht. Die jetzige oder neueste Bauart von dergleichen Häuseren ist zwar etwas solider, und werden mehrentheils aus Steinen und aus zwei Stock Höhe errichtet, sind doch ebenfalls mit Strohdächeren überzogen und der Feuersgefahr ausgesetzt mit dem Unterschied allein, dass die letzteren nicht wie die Ersteren ein gänssliches Opfer der Flammen werden können. Steinkohlen und Holz ist in hiesiger Gegend das gewöhnliche Brennmaterial, aus dem Letzteren entspringen die mehresten und gefährlichsten Feuersbrünsten, weil die durch dieses Material verursachten Brünsten viel mehr als die Ersteren in lodernde Flammen ausschlägt und dadurch den Brand in der erwähnten Bauart unauslöschlich macht.» Wie die Brandbekämpfung durchgeführt wurde, darüber gibt der Bürgermeister unter der Rubrik «Feuerlöschungsanstalten» am 10. Januar 1818 eine anschauliche Schilderung. Er schreibt: «Ganss selten geschieht’s, dass in auseinander gelegenen dörfer wie das unserige feuersbrünsten ausbrechen; falls sich aber das ungelück
45 Ereignet, dass feuer ausbricht, und solches bei zeiten wahrgenommen wird, wird in Eile die Sturmglocke geläutet, jeder, Manns oder Weibs Personen ohne aussname, Nehmen sodann mit der nemlichen Eilfertigkeit leiteren, Eimeren oder anderes Wasser geschier, und Eilen damit dem Brande zu, und falls sich einer des weigerte, so würde derselbe durch die Polizey, auch wohl mit Gewalt dazu angehalten werden, alsdann, wenn der Brand von oben Entstanden, werden die Meist alle Stroh dächeren, zur Verhütung ferneres Einreissen des feuers, abgerissen, die Mobilien aussgeschleppt, und wo möglich, gerettet; die Polizey stellt eine Wache dabei, Stellt die Vorhandenen Leuten zum Wasser Schöpfen und tragen in Reihen u. s. w.: Weil also keine andere löschungs geräthschaften Vorhanden, daher ist der obangeführte Gebrauch, auf unseren bauren dörfer immer so beibehalten, hat auch auss diesen ursachen müssen beibehalten werden, ist auch immer, oder zum wenigsten grössentheils, wenn keinen Wasser Mangel vorhanden, auf diese Weise mit grossen Vortheil aussgeführet worden.» Amtlicherseits wurde den Gemeinden der Ausbau des Feuerlöschwesens empfohlen. Vor allem drängte man auf die Anschaffung von Brandspritzen. Auf eine diesbezügliche Verfügung des Landrates, Herrn von Scheibler, vom 21. August 1817, welcher ein von Bau- Inspektor Rössler angefertigtes Schema der für Landgemeinden passendsten Löschgeräte beilag, antwortete Bürgermeister Schrynmecker, dass solche Löschgeräte in dicht aneinander gebauten Dörfern «nicht allein passend, sondern sogar von großem Nutzen sein könnten». An- ders aber verhalte es sich in weit auseinander liegenden Dörfern wie Hergenrath, denn, wenn unglücklicherweise ein Brand ausbreche, was jedoch selten vorkomme, die aus Holz, Lehm und Stroh gebauten Häuser vor Eintreffen der Brandspritze gänzlich ein Opfer der Flammen wären. Das Depot der Feuerlöschgeräte müsse sich mitten im Dorf befinden. Die meisten Geräte könnten aber über eine viertel oder auch eine halbe Meile Entfernung, durch mehrere, zum Teil für dieselben nicht befahrbare Wege nicht schnell genug herangeschafft werden. Es würde zudem meist an Wasser mangeln, so dass die Spritzen nicht in Aktion treten könnten. Die Gemeinderatsmitglieder, deren Bedenken der Bürgermeister wiedergibt, machen auch darauf aufmerksam, dass sogar in dicht besiedelten Orten der Einsatz von Brandspritzen vor allem dazu diene, die an den Brandherd angrenzenden Gebäude zu retten. Dieses komme in Hergenrath nicht in Frage.
46 Überdies, so der Bürgermeister, gebe es im Ort eine Menge Leitern, die den von Wasserbau-Inspektor Rössler empfohlenen zumindest gleichwertig seien, ja diese vielleicht noch überträfen. Dazu komme eine Art Hacke, deren sich die Bewohner zur «Umtreibung» ihres Dungs bedienten und welche den Feuerhaken sehr ähnlich seien. Leitern, Hacken, Kübel und Eimer würden bei Feuer von der Bevölkerung bereitwillig zur Verfügung gestellt. Aus all diesen Gründen erachtet die Gemeindeverwaltung Hergenrath die von Wasserbauinspektor Rössler vorgeschlagenen Löschgeräte als für die Gemeinde «von keinem Nutzen». Sie bemerkt jedoch, dass sie «auch nicht einmal auf den Schatten der Gedanken gekommen, die Annahme von Feuerlöschgeräten zu verweigern, falls solches Höheren Orts befohlen würde», Schon in der Franzosenzeit hatte man, wie oben gesagt, das jährliche Reinigen der Schornsteine zur Pflicht gemacht, doch scheint diese Bestimmung mit dem Übergang des Gebiets unter preußische Verwaltung nicht mehr beachtet worden zu sein. Landrat von Scheibler erließ am 18. Juni 1819 eine ähnliche Verfügung. Bürgermeister Schrynmecker kann dem Landrat berichten, dass dieselbe in seiner Gemeinde mit Nachdruck befolgt werde und von solcher Wirkung sei, «dass es fürterhin als ein Wunderwerk anzusehen ist, wenn feuersbrünsten ausbrechen». Der Bürgermeister bestellte zwei Schornsteinfeger aus Aachen, die in Begleitung des Gemeinderatsmitgliedes Leonard Teller die Runde durch das Dorf machten «mit der Weisung, alle Schornsteinen, Caminen etc., an welchen sie das Reinigen nöthig erachteten, mit oder gegen den Willen des Inhabers zu Reinigen». Die beiden Schornsteinfeger gingen nach Erledigung ihres Auftrages von Hergenrath nach Lontzen, Walhorn, Eynatten und Hauset. Bürgermeister Schrynmecker erbot sich, den Betrag der Reinigung «solcher Caminen und Schornsteinen, welche wegen anerkannter Armuth der Inhaber durch dieselben nicht kann getragen werden, selbsten zu Entrichten». Ende Juli 1819 nahm der Bürgermeister in Begleitung des Zimmermannes Peter Renier und des Maurers Cornellis Roderbourg eine große Kamininspektion vor. Im Hause Nr. 53 fanden sie, der Kamin sei von zu schwacher Bauart und auf zu schwachem Mauerwerk angesetzt. Die Eigentümerin dieses Hauses, Maria Catharina Muyter, wurde daraufhin aufgefordert, den Kamin abzubrechen und neu zu errichten, was sie denn auch «unverzüglich ins Werk setzte».
47 Bei Leonard Yserentant im Haus Nr. 83 fanden die drei Herren einen Haufen Heidestreu dicht neben dem Hause liegend. Diesen Gefahrenherd musste der genannte Yserentant noch in Anwesenheit der Prüfer entfernen. Im Hause Nr. 139 stieß man auf einen «von Holtz und leimen (= Lehm) zusammen gesetzten Schornstein» worauf dem Eigentümer Simon Knops befohlen wurde, denselben «auf der Stelle niederzureißen». Unter den 161 inspizierten Wohnungen gab es nur die drei genannten Beanstandungen hinsichtlich der Brandgefahr zu melden. In den drei Berichtsjahren 1816-17-18 brannte in Hergenrath nur ein einziges Haus bis auf die Grundmauern nieder, wobei der Eigentümer Jakob Berners seine gesamte Habe einschließlich vier Kühen und zwei Schweinen verlor. Der Schaden belief sich auf etwa 2000 Taler, wofür der genannte Berners eine Steuerermäßigung von 10 Talern und 20 Groschen sowie eine Unterstützung von 342 Talern, 13 Groschen und 6 Pfennigen erhielt. Im Polizeibericht für das erste Vierteljahr 1821 schreibt Bürgermeister Schrynmecker unter der Rubrik ‘Feuerlöschungsanstalten’:... «sind bisher noch keine als die von jeher gebräuchlichen; doch ist das Einführen gesetzlich beschlossen.» Im Bericht des 2. Quartals 1821 heißt es dann, die Einführung/ Anschaffung von neuen Geräten sei beschlossen und dieselben würden vermutlich in den nächsten Tagen ankommen. Worin diese Löschgeräte bestanden, lässt sich mangels Unterlagen nicht genau sagen. Im Korrespondenzblatt des Kreises Eupen vom 11. April 1828 benachrichtigt der Landrat allerdings die Bürgermeister von Kettenis, Walhorn, Lontzen, Eynatten, Raeren und Hergenrath, dass er die «zur Komplettierung des Feuerlöschapparates» dieser Gemeinden erforderlichen Gerätschaften als: a) einen ledernen Schlauch von 60 Fuß Länge (1 preuß. Fuß = 0,31 m), in vier Stücken von 15 Fuß, b) 50 lederne Brandeimer, c) eine Feuerleiter von 40 Fuß und eine zweite von 27 Fuß Länge, d) 2 Feuerhaken mit 30 Fuß langen Stangen dem Wenigstfordernden in Verding gegeben habe. Die Lieferung der Schläuche sei dem Riemenmeister Peter Kautz zu Aachen, die der Brandeimer dem Sattler Johann Heinrich Bergene in Stolberg und die der Feuerleitern und Haken dem Wagner Johann Kolvenbach zu Eupen übergeben worden.
48 Die Lieferung der Schläuche und Brandeimer musste innerhalb 6 Monaten, vom 1. März 1828 an gerechnet, so geschehen, dass mit Ablauf eines jeden Monats ein Schlauch und ein Sechstel der Eimer übergeben wurden. Für die Lieferung der Brandleitern und Haken wurde eine Frist von 2 Monaten gesetzt. Lieferungsort war die jeweilige Gemeinde. Die Gegenstände mussten jedoch vor Auslieferung durch Kommunalbau- meister Habes untersucht und für gut befunden werden. Die Gemeinden hatten die Hälfte des Anschaffungspreises sofort bei Lieferung, die restliche Hälfte sechs Monate später zu bezahlen, wofür in den Gemeindebüdgets von 1828 Kredite vorgesehen oder aus dem Jahre 1826 noch Mittel vorhanden waren. Das Korrespondenzblatt des Kreises Eupen vom 24.6.1828 erinnert‘ die Bürgermeister an eine Regierungsverfügung vom 7.6.1828, die die Lokalbehörden verpflichtete, zur Verhütung von Feuergefahr Kamine und sonstige feuergefährliche Anlagen periodisch durch Sachverständige untersuchen zu lassen und dafür zu sorgen, dass die Löschgerätschaften überall vollständig und in brauchbarem Zustand vorhanden waren. Bei der Gelegenheit bringt der Landrat auch den Beschluss der vormaligen Präfektur zu Lüttich vom 15. März 1808 über die Feuers- brünste in Erinnerung und fordert die Bürgermeister auf, «die pünktliche Beachtung desselben bewirken zu suchen». Im Korrespondenzblatt für den Kreis Eupen vom 22. April 1829 erinnert der Königliche Landrat v. Scheibler die Bürgermeister daran, dass für eine gute und zweckmäßige Aufbewahrung der Feuerlösch- gerätschaften zu sorgen sei, was in mehreren Gemeinden noch nicht der Fall sei. «Diejenigen Ortsbehörden, in deren Gemeinden dies nicht der Fall ist», so der Landrat, «werden daher hiedurch dringend aufgefordert, ohne allen ferneren Anstand ernstlich dafür zu sorgen, dass die sämmtlichen Löschgerätschaften so viel als möglich im Mittelpunkte der Gemeinde, in sichern Schutz und Verwahrsam gebracht und zugleich durch Anwendung der vorgeschriebenen Mittel in fortwährend gutem und brauchbarem Zustande erhalten werden. Ich beabsichtige, bei der ersten Gelegenheit, sowohl mich persönlich zu überzeugen, als auch den Kommunal-Baumeister zu veranlassen, auf seinen Dienstreisen zu untersuchen und mir anzuzeigen, in wie fern meine gegenwärtige Aufforderung von den betreffenden Ortsbehörden beachtet werden.»
49 Das Korrespondenzblatt vom 25. Juni 1830 bringt die Mitteilung, dass am 9. Juli 1830 auf der Bürgermeisterei in Hergenrath die Anfertigung eines Schieferdaches über die dortigen Brandleitern öffentlich in Verding gegeben werde. Im «Amtsblatt der Regierung zu Aachen» vom 28. November 1833 wurde eine neue Feuer-Ordnung für den Regierungsbezirk Aachen zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dieses in vier Abschnitte gegliederte und 121 Paragraphen umfassende Reglement beschreibt die Maßnahmen zur Verhütung der Feuergefahr, die zum Löschen eines Brandes erforderlichen Mittel, die dazu anzuwendenden Maßregeln und das Vorgehen nach der Löschung eines Brandes. Die «Maßregeln zur Verhütung der Feuersgefahr» enthalten genaue Bestimmungen über die Art der Bedachungen, die in der Regel nur mit Ziegeln, Schiefer, Blei, Kupfer oder Zink ausgeführt werden durften, und über den Bau der Schornsteine, die nunmehr bei Neubauten mindestens 11/2 Fuß (46,5 cm) über das Dach hervorragen mussten. Bei Altbauten wurde eine sechsmonatige Frist zum Aufstocken der Schornsteine auf die vorgeschriebene Höhe gelassen. Die Reinigung der Schornsteine hatte dreimal im Jahr, und zwar im Januar, im April und im Oktober, durch einen Schornsteinfeger stattzufinden. Für die Reinigung galten die bis dahin üblichen Vergütungssätze und ein Schornsteinfeger, der diese nicht einhielt, verlor das Recht zur weiteren Ausübung seines Gewerbes. Im Innern der Häuser musste der Fußboden vor offenen Kohlefeuern ringsum in einer Breite von mindestens 1 1/2 Fuß (46,5 cm) mit Steinen oder mit einer Eisenplatte abgedeckt sein. Stuben- und andere Öfen durften nicht mehr unmittelbar auf Balken oder Dielen gesetzt werden, sondern mussten eine Unterlage aus Eisen, Mörtel, Gips oder Steinplatten erhalten. Die Entfernung zwischen einem Ofen und einer Fachwerkwand hatte mindestens 1 Fuß (31 cm) zu betragen. Die Ofenröhren mussten aus Eisenblech sein und mindestens 1 1/2 Fuß Abstand von der Decke halten. Brennmaterial durfte nicht zum Trocknen in unmittelbarer Nähe des Ofens liegen. Ebenso durften weder Stroh, noch Kaff, Holz, Flachs, Garn, Pech, Öl, Fette, Holzkohle oder andere leicht feuerfangende Stoffe in Schornsteinnähe gelagert werden. Jedes Haus musste zudem von nun an mit einer guten Laterne versehen sein, und nur mit dieser durfte man sich abends auf Böden, in Ställe oder sonstige Räume begeben, wo brennbares Material herumlag.
50 Eine ziemlich große Beschränkung ihrer persönlichen Freiheit haben die Männer gewiss in folgender Bestimmung gesehen: «Das Tabakrauchen wird in Ställen, Scheunen, in der Nähe von Betten und an allen Orten, wo Heu, Stroh oder andere leicht entzündbare Sachemliegen, sowie beim Auf- und Abladen der Früchte und des Heus, des Torfes und der Heidestreu verboten. Auf den Straßen darf an denjenigen Stellen, wo dieses überhaupt gestattet ist, nicht anders als mit zugedeckten Pfeifen geraucht werden.» Flachs und Hanf durften nach der neuen Feuer-Ordnung zwar bei Licht gesponnen werden, doch jede andere Bearbeitung derselben war bei Licht verboten. Desgleichen durfte bei Licht auch nicht gedroschen und kein Häckerling geschnitten werden. S Neben dem Gebot zum vorsichtigen Umgang mit Schießpulver und den Regeln zur Aufbewahrung desselben untersagte das Reglement auch, bei Gelegenheit von Neujahrsfesten, Hochzeiten, Prozessionen etc. mit Feuergewehren zu schießen. Ebenfalls untersagt wurde das in einigen Gegenden noch übliche Läuten bei Annäherung eines Gewitters. Es war früher üblich, geschlachtete Schweine abzubrennen. Die neue Feuerordnung verbot dieses Abbrennen zwar nicht, empfahl jedoch äußerste Vorsicht und riet eher zum Abbrühen der Borsten mit siedendem Wasser. Bei der Anlage von Barmen oder Mieten von Früchten musste eine Entfernung von mindestens 150 Schritten zum nächsten Gebäude eingehalten werden. Über die genaue Einhaltung der getroffenen Bestimmungen hatte der Ortsbürgermeister zu wachen. Er oder sein Stellvertreter mussten zweimal jährlich, und zwar zu Anfang der Monate April und Oktober, in Begleitung eines Zimmermeisters, eines Maurermeisters und eines Schornsteinfegers eine allgemeine Feuervisitation von Haus zu Haus halten und eventuell vorgefundene Mängel abstellen. Den Gemeinden wird der Ankauf einer guten Feuerspritze empfohlen. Bei jeder Spritze müssen folgende Gerätschaften vorhanden sein: Ein Haken, eine Zange, ein Hammer, eine Anzahl Nägel, ein starkes Messer, ein Schraubenschlüssel, einiges Leder zur Ausbesserung schadhafter Schläuche, starker Pechdraht, Nadeln und Werg sowie eine lange eiserne Nadel zur Reinigung des Rohrmundstückes. Dazu kamen 25 bis 30 brauchbare Feuereimer. Die zur Hilfe eilenden Bürger sollen jedoch ihre eigenen Eimer, Bütten oder ähnliche Gefäße zur Brandstelle mitbringen, womöglich mit Wasser gefüllt. Wer einen
51 Brunnen oder eine Pumpe hatte, musste bei Brand die Türe seiner Wohnung öffnen, damit das nötige Wasser bei ihm entnommen werden konnte. In jedem mehr als 10 Häuser zählenden Ort mussten sich wenigstens zwei Feuerleitern und zwei Brandhaken befinden. Eine Leiter und ein Brandhaken mussten von hinreichender Länge sein, um damit bis zum Dach der höchsten Häuser des Ortes zu gelangen. Leitern und Haken sollten unter eigenen, an Kirchen, Schulen oder anderen öffentlichen Gebäuden anzubringenden Wetterdächern, bei größeren Ortschaften an verschiedenen Plätzen aufbewahrt werden. Die Spritzen waren in gut verschlossenen Spritzenhäusern unterzustellen, zu denen der nächste Nachbar, der Bürgermeister oder Ortsvorsteher und der Spritzenmeister je einen Schlüssel hatten. Bürgermeister und Spritzenmeister waren dafür verantwortlich, dass alle Geräte in gutem und brauchbarem Zustand erhalten blieben. Die Spritze war zu schmieren, die Schläuche und Eimer waren einzufetten. Die Bürgermeister waren auch aufgefordert, alle Pferdebesitzer in einer von ihnen festzulegenden Reihenfolge zum Fahren der Feuerspritze zu verpflichten, wofür den Pferdehaltern in der Kommunalwegedienstrolle zwei Spanndienste angerechnet wurden. Jeder Pferdebesitzer durfte jedoch, wenn dies ein schnelles Eingreifen erforderte, die Spritze bespannen. Der Besitzer desjenigen Pferdes, das zuerst zur Bespannung herbeigeschafft wurde, erhielt aus der Gemeindekasse desjenigen Ortes, wo der Brand ausgebrochen war, 1 Reichstaler, der Knecht, der das Pferd herbeigeführt hatte, erhielt 15 Silbergroschen, während 20 Silbergroschen für den Besitzer des zweiten zur Bespannung herbeigeführten Pferdes vorgesehen waren und dessen Knecht 10 Silbergroschen erhielt. Die neue Feuerordnung bestimmte sodann, dass, «um bei Feuerausbruch möglichst schnell Hilfe leisten zu können sowie zur zweckmäßigen Leitung der Löscharbeiten und der Maßregeln zur Rettung von Mensch und Besitz», bei jeder Gemeinde-Feuerspritze ein Brandkorps, sprich: eine Feuerwehr, errichtet werde. Diese sollte sich, wenn möglich, aus den Handwerksmeistern und deren Gesellen zusammensetzen. Neben der eigentlichen Löschmannschaft sollte auch eine Feuerwacht und Rettungskompagnie gebildet werden, deren Aufgabe in der Rettung der bedrohten Personen, des Viehs und der Mobilien bestand. In das Brandkorps wurde man für die Dauer von drei Jahren gewählt. Von der Verpflichtung zum Eintritt in dasselbe waren jedoch
52 ausgenommen Personen über 60 Jahre und unter 16 Jahren, Kranke und Gebrechliche, Geistliche und Schullehrer, Königliche Beamte, Ärzte, Wundärzte und Geburtshelfer. Übungen an den Löschgeräten fanden zweimal jährlich, und zwar April-Mai und September-Oktober, statt, vorzugsweise an einem Sonntagnachmittag. Wenn in einem Ort Feuer ausgebrochen ist, so sagt die Feuerordnung, werden die Einwohner hiervon durch Anschlagen der Glocken oder durch Alarm des Nachtwächters oder Trommelschlägers in Kenntnis gesetzt. Die Küster sind zum Anschlagen der Glocken verpflichtet, welches in schnell aufeinander folgenden Schlägen zu geschehen hat. Die Feuerlöschkompanie hat sich daraufhin am Spritzenhaus zu versammeln ” und die Spritze ohne Verzug zur Brandstätte zu führen. Die an dem Ort wohnenden Handwerker, insbesondere die Schornsteinfeger, Dachdecker, Maurer, Zimmerleute, Schmiede etc. sowie alle anderen arbeitsfähigen Ortsbewohner müssen sich zur Hilfeleistung an die Brandstätte begeben. Arbeitsunfähige und Kinder sind jedoch fernzuhalten. In Abwesenheit des Bürgermeisters leitet der Spritzenmeister die Löscharbeiten. Ein reitender Bote muss sofort dem Landrat vom Ausbruch des Feuers Meldung bringen. Bricht ein Feuer in der Nacht aus, so haben die Bewohner der betroffenen Straße sowie der Nachbarschaft überhaupt die Fenster des Erdgeschosses nach der Straßenseite hin gehörig zu erleuchten, ohne dazu eine besondere Aufforderung abzuwarten. Auch sollen sie unverzüglich große Eimer oder andere Gefäße mit Wasser gefüllt vor ihre Häuser oder Wohnungen stellen. Ist der Brand gelöscht, so bleibt die Feuerwache zurück. Die Spritze bleibt an der Brandstätte, bis man sich überzeugt hat, dass kein verbor- genes Feuer mehr glimmt; anschließend haben Spritzenmeister und Löschmannschaft dafür zu sorgen, dass die Spritze vorschriftsmäßig gerei- nigt und eine eventuell notwendige Reparatur sogleich durchgeführt wird. Spritze und Brandkorps mussten notfalls auch in den Nachbarge- meinden Hilfe leisten, wobei für die Spritze die Hilfeleistung sich auf eine Entfernung von 2 Stunden, für die Löschmannschaft auf 1/2 Stunde beschränkte. Ein Brand in einer Nachbargemeinde wurde ebenfalls durch Glockengeläute bzw. Glockenanschlag bekannt gegeben, in diesem Falle geschah der Anschlag aber in längeren Abständen. FRE
53 Fener-Ordunung den Regierungs-Kezirk Aachen. * Nachftehenve Feuer-Ordnung ‘für ben „biesfeitigen ‚Ber: mwaltungs-Bezirk, welche unterm. 7. Oktober 1833 Seitens des hohen Minifteriuuns. des Guhern :und ver: Polizei genehmigt worden, wird, hiermit zur Sffentlichen Kenntniß gebracht. Die Königliche Regierung, Abtheilung des: Innern, +: “7”. nad) Sinficht “der wegen; Abwendung won; Feuersge- ;. fahr beftehenden Sefege, -Be{chlüffe und Verfügungen, “in Erwägung, daß :e8 ‘zur ;Gemein-Sicherheit drin- gend nothwendig ift, nicht nur. die beftehenden Vor- + JOriften ‚wegen ‚Verhütung der „Feuersgefahr,. unter . zwedmüßiger; Modifizirung und Bervolljtändigung, ;tn ; „ein Ganzes , zufammenzuftellen, : fondern audh.: wegen ; der bei ausgebrochener Feuersbrunft: zu, beobachtenden Maßregeln eine allgemeine Borfchrift: für den :hiefigen ; . NMegierungs- Bezirk zu. ertheilen, — 27h befchließt den. Erlaß nachftehender Feuer-Ordiung: 1:11 1) S ARTE A BE N at ar EEE Fe “ . "Qaßregeln zur Verhütung der Seuetsgefahr. +" N TU A A aa Allgemeine Befinmung.” AR RA 8. 1. ever Hauswirth "ijt verpflichtet nicht nur für feine‘ Perfon mit Feker und Licht vorfichtig und behutfam Feuerordnung vom 2. September 1833
54 N, 308, Am 26, v. Mts, brady gegen Mittag. in dem von der Wittwe Biellevoye bewohnten Haufe zu Hergenrath in einem nur aus Fachwerk erbauten Kamine Fener aus. Man verdankte es NUF. der fehleunigen und aufopfernden Hülfe der zu rechter Zeit Herbeigeeilten Perfonen, daß daffelde bald grlöfcht und weiteres Unglück verhitet wurde, Hndem wir diefes zur öffentlichen Kenntnif bringen, find wir dem Schullehrer Schmigz in Hergentath die Anerkennung fkuldig, daß befonders feine ThätigFkeit dem Umfichgreifen des Feuers zuvorkam, Yadıen , den 4. September 1832, Königl. Regierung, Abtheilung des Innern, Kaminbrände waren die häufigste Ursache von Brandkatastrophen (Auszug aus dem Amtsblatt der Regierung zu Aachen, 1832, Nr. 44). "7 ———OGO———— A Ze Ef S Der Schornfteinfegermeifter eidmann ift nach der Feuer.Drds nung vom 2, September 1833 ».ıd nach dem mit ihm abgefhloffenen Contrakt verpflichtet, (ämmtlid#Schornfteine der Land.Gemeinden des Kreifes Eupen dreimal im Jahre, die Schornfteine in großen Küchen, Brauereien, Gaftwirthfchaften und Schmieden aber, fowie die Dampf» Schornfteine und überhaupt alle folde Schornfteine, bei welchen ein ungewöhnlich großes oder ftark rauchendes Feuer angewendet wird, alle zwei Monate zu reinigen. Der Deihmann und feine Gehülfen, welche mit einem Armfchilde mit der Auffchrift: Polizei gegen Fenersgefahr verfehen fein werden, haben fih der möglichften Zuvorkommenheit gegen die Wünfche des Publikums zu befleißigen, wogegen das leGtere denfel- ben bei Vermeidung der in der Feuer: Ordnung feftgefeGten Strafen Feinerlei Hinderniffe bei Ausübung ihrer Pflicht in den Weg zu legen gewarnt wird. Die Reinigungsgebühr darf nur für folde Schornfteine gefordert und angenommen werden, welche wirklich gefegt worden find. Die Nachweifung der RNeinigungs-Gebühren, nad Hausnummern geord: net, ift auf Verlangen jedesmal vorzuzeigen. Befchwerden jeder Art find bei den Herren Bürgermeiftern anzubringen, wofelbfit auch die Bedingungen des mit dem Deichmann abgefchloffenen Kontraktes jederzeit eingefehen werden Fönnen, CSupen, den 29. Februar 1868, Der Königliche Landrath, Frhr. vo. d. Heydt. Bei der Brandvorbeugung kam den Schornsteinfegern eine wichtige Rolle zu.
53 In den Landgemeinden setzten sich die in der Feuer-Ordnung der Aachener Regierung verfügten Anordnungen, besonders diejenigen hinsichtlich der Geräte und Feuerspritzen, nur sehr langsam durch. Im Dezember 1835 wies der Landrat die Bürgermeister an, «in Zukunft eine sorgfältige Oberaufsicht auf den Zustand der Löschanstalten zu üben» und er erinnerte sie daran, dass nach Paragraph 56 der Feuerordnung wenigstens 2 Feuerleitern und zwei Brandhaken vorhanden sein mussten. In einem weiteren Schreiben des Landrats v. Scheibler vom 31. März 1837 bezieht sich dieser auf die von einem Regierungsvertreter «bei einer neulichen Bereisung des Kreises» gemachten Beobachtungen, denen zufolge nirgendwo den Bestimmungen der Feuerordnung vollständig genügt werde. Die Spritzen seien nirgendwo abgedeckt, die Laternen fehlten, die Feuerleitern und Haken seien größtenteils zu schwer und zu plump, kaum zu handhaben, aus schlechtem Holz und, obgleich noch nicht alt, seien sie doch schon vielfach verfault. Auch wurde bemängelt, dass nicht überall mehrere Leitern und Haken vorhanden seien; man solle noch zwei leichtere Leitern und Haken anschaffen und die vorhandenen dann auf verschiedene Punkte in den Orten verteilen. Die Bürgermeister sollten auch «Bedacht nehmen auf die Anlage von Brandpfühlen und Wasser-Reservoirs». Aus späteren Unterlagen betreffend das «große Armengut» in Hergenrath (d. h. die Monschamp’sche Stiftung, das Gut «alte Kirche») wissen wir, dass die Brandleitern 1843 dort aufbewahrt wurden. Beim Bau eines Backhauses auf dem Armengute war beabsichtigt, diese Leitern «im Hof des Schulhauses hangen zu lassen, wo sie besser sein werden, als wo sie jetzt sind». Vermutlich waren auch die anderen Löschgeräte bis dahin auf dem Armengute neben dem Friedhof untergebracht. Am 30. Mai 1851 beschloss der Gemeinderat unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Cornelius Mostert die Errichtung eines Spritzenhauses. Der Landrat gab seiner Freude über diesen Beschluss Ausdruck und empfahl dem Bürgermeister, bei seinem Kollegen Kerres in Walhorn, wo vor einigen Jahren ein Spritzenhaus errichtet worden sei, um Einsicht in die Pläne und eventuell Abschrift derselben zu bitten. Das geplante Hergenrather Spritzenhaus dürfe auf keinen Fall kleiner als das Walhorner ausfallen. Dieses Schreiben des Landrats versah der Bürgermeister mit dem Vermerk: «Den Hrn. Bürgermeister von Walhorn ersucht, mir den Plan und Kostenanschlag zukommen zu lassen.»
56 Danffagun g. e Bon der Hachener; Münchener Feuerperfiches rungo:Seiellfchaft wurde dem zur Gemeinde Wal» horn geyörigen Dorfe hltenet eine neue Feuprfprige zum Selchenfe gemacht. Ich beeile mich der ges nannten gechrten Sefellichaft im Yamen der hicfis gen Grnende für Diefes eben fo fchöne ald werths volle Wefchent meinen tnwigiten Dauf abzwitatten. Walgorn, den 12. Mai 1852, Der Hurgermeißer, Kerres. Danfkfagung. Bon der Yacheners Münchener s Feuer s Verfiches unge: Sefellfchaft wurte der hiefigen Gemeinde eine ucue Feuerfprige zum Sefcheuke gemacht. Sd) beehre mich, der genannten geehrten Sefelle fhaft, Namens der Gemeinde, für diefes eden fo fıhöne al8 werthvolle Sefchenk den beften Dank abzauftatten. Nacrcu, den 26. Januar 1854, Der Bürgermeißler, von HSarenue. Danffagung. Die Nachener- und Münchener, Feuer s Verfiches runge s SGefellfchaft hat der Semeinde Hergenrath fünfzig banfene Cöfcheimer zum Sefchent gemadıt, Indem ich foldhes hierdurhH zur öffentlichen Kenutnifi bringe, danke id) der verehrlichen Gefells fchaft für dag aufehnlıche Gefchenk beftens, Hergeurath, den 16, IJuit 1867, Der Bürgermeiler, E, SH Mofert. Die Aachener-Münchener Feuerversicherungsgesellschaft machte häufig den Gemeinden Feuerspritzen oder anderes Löschgerät zum Geschenk, wofür sich die Gemeinden jeweils im Korrespondenzblatt bedankten.
58 \ = a\\W CB! A | HE il —— SE 5 3 19h N CH Ea ER | ER ze l Be AS AS | de SS) tu £ SE all ES ; e - SEE «Radikal» arbeitete ebenfalls ohne Chemikalienlösung. Der Apparat wurde nur mit Wasser und einer Patrone geladen, in der die zur Kohlensäure-Erzeugung dienenden Chemikalien in hermetisch verschlossenen Glasabteilen untergebracht waren. DESHALB IST DER FEUERLÖSCHER DIE BESTE FEUERWEHR! DER NIE VERSAGENDE, HANDLICHSTE UND DER BILLIGSTE FEUERLÖSCHER DER GANZEN WELT! Leergewordene Apparate werden sofort gegen geringste Berechnung von unseren Niederlagen umgetauscht. / Nächstliegende Feuertod- Niederlagen weist die Generalvertretung Interessenten auf Wunsch nach. FEUERTOD-FEUERLÖSCHER oe L_ «Feuertod - der nie versagende, handlichste und billigste der ganzen Welt», wurde in Neu-Moresnet durch A. Brensing vertreten.
59 Bählkarte für Brände im preußildjen Itante 1900. Siadtiveis, Landkreis, Oberamt HG feR en tr Me Stadt, Landgemeinde, Gwtsbezirk DU oe rnen Ar irren Brundftüc (Straße, Hausnummer 26.) a Eigenthümer (Name, Firma, Stand, ob auswärts) Town. Fanad, Miether 2c. der Ausbruchsftätte EA a £ v . 1. Zeit des Brandes: Ausbruch, AUuftschemg am A... ten, Yan. 2 1900. um LO fen6r eoumilkngey-VMitkangg, Nachmitt, Nachf3. Dauer SA Stunden. 2. Witterung (außer bet reinen Mobiliarbränden): til, Teigter, ftarfer Wind, Sturm; troden, feucht, Nebel, leichter Negen, Play, Landregeıf, Gewitter, Hagelwetter, EM Schneefall, Schncegejtöser; gelinder, ftarker Froft? Windrihtung ? 1 SEAN 3, Gegenfiand des Brandes: daz_ Ychöjt ganz, ..... Gebäude ganz und = Iheilwelfe; See dene — Befondere Baulichtelten, welder Hk} ....sssnrernrrre terre eneen tn ee ee te Kee sen eEERERRLILLEnEEEEEURLEEUEe Waldfläcdhe vonsm. Acer, Torfinoor ... kur, Orube a Diemen (Schober, Feimen, Miethen); GEinfeledigung (welde?) .....; ... Schiffe (Dampfer, Yooteha . Bäume; was fonft? . Menfhenz—. Stück Vieh (welcher Art?) ........."*............. ; bewegliche Sachen, — ZZ 4 Urfache des Brandes (unbekannt, erwiefen, gemuthHmaft): a. BligfirahHl: zündend, Kalt; bei Yligableiter, überragenden Bäumen? * ——— d. Explofion: von Dampffejfeln, Leuchtgas, Ather, Benzin, Acetylen, Peiroleumlampen, etroleum fonft, Spiriluslampen, Spiritus fonft, weldhen anderen Stoffen? ‚mm... ce. Selbftentzündung von Stoffen: welHN? FE ennnn nern Eee nr EEE EEE EEE d. elettrifche Veitung: auf welde HrlE 1 Un meer er ee EE e. Mängel der Feuerungsanlage: wo und welde? var neeeee ee f. FaHrläfjigtelt: im Umgehen (von Kindern) mit Streihhökzern, welde fonft? see 8 Brandfitftung: des Befiger8, eines Hausbewohner8, weffen fonft und wie? wm... b. Anftedung: von der benachbarten Befiyung aus, durch Flugfeuer? *— i andere oder verwidelte Urfache: Welche? ı..ı oe Ummwenden! Auf solchen vorgedruckten Zählkarten wurden ab 1900 die Brände registriert und via Landratsamt dem «Königlichen statistischen Bureau» mitgeteilt.
60 Das damals erbaute Spritzenhaus befand sich in der jetzigen Dorfmitte, vor dem Hause Peter Bauens, dort, wo der Winkelweg abgeht. Ein Spritzenhaus setzt voraus, dass die Gemeinde über eine Brandspritze verfügte. Über das Feuerlöschwesen in Hergenrath in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts liegen kaum Unterlagen vor. Nachdem in der Kreisstadt Eupen 1884 eine «Städtische Freiwillige Feuerwehr» gegründet worden war (ein schon 1850 gegründetes «Brandcorps» blieb ein papiernes Projekt, eine 1860 vom Stadtrat beschlossene Bildung einer Feuerwehr zögerte sich bis 1867 hinaus und zeigte sich bei mehreren Bränden als wenig schlagkräftig, so dass man 1884 zur Gründung der Städtischen Freiwilligen Feuerwehr schritt) wurde” nach und nach auch in den Landgemeinden der Wunsch nach einem wirksameren Feuerschutz wach. 1894 erfolgte die Wehrgründung in Preußisch- und Neutral-Moresnet, die bis dahin im Notfall die Werksfeuerwehr der Gesellschaft des Altenberges zu Hilfe gerufen hatten, 1893 (bis 1913 gemeinsam mit Welkenraedt) in Herbesthal, 1897 in Lontzen, 1900 in Raeren, 1902 in Hergenrath, Eynatten und Walhorn. Lontzen bildete zwei Löschzüge (Lontzen und Herbesthal), die erst 1920 zu selbständigen Wehren wurden. Alle diese Orte hatten schon vorher ein mehr oder weniger strukturiertes Feuerlöschwesen aufgebaut, wobei ihnen die «Aachener- Münchener-Feuer-Versicherungs-Gesellschaft» durch Schenkung von Feuerspritzen tatkräftig behilflich gewesen war. Solche Spritzen- Geschenke erhielten Astenet 1852, Lontzen 1853, Raeren 1854, Hauset 1854, Eynatten 1880, Walhorn 1883. Für Hergenrath ist ein solches Geschenk nicht belegt. Beim Brand des sog. kleinen Armengutes (heute Jos. Rotheudt, Aachener Str.) im Jahre 1863 kamen die Brandspritzen der Kelmiser Bergwerksgesellschaft zum Einsatz. Wie in Walhorn, so war auch in Hergenrath eine vom Aachener Regierungs-Präsidenten von Hartmann am 26. März 1900 erlassene «Polizei- Verordnung über das Feuerlöschwesen in den Landgemeinden und in den Städten unter 10.000 Einwohnern» für die Gründung einer freiwilligen Feuerwehr ausschlaggebend. Der Regierungs-Präsident hatte nämlich angeordnet, dass in den mehr als 500 Einwohner zählenden Ortschaften, in denen «eine den behördlichen Vorschriften entsprechende freiwillige Feuerwehr» nicht vorhanden war, eine Brandwehr zu bilden sei. Der Hergenrather Gemeinderat fasste erst im Mai 1901 den Beschluss, eine dorfeigene Wehr zu gründen. Gut ein Jahr später, am 22.6.1902,
61 waren alle Vorarbeiten abgeschlossen und die «Freiwillige Feuerwehr Hergenrath» nahm mit der Verabschiedung der Satzungen offiziell Bestand. Auch in der Nachbargemeinde Hauset (damals zur Bürgermeisterei Hergenrath gehörend) wurde am 13.7.1902 eine freiwillige Feuerwehr gegründet. Zum 75. Stiftungsfest der Hergenrather Wehr, das am Wochenende des 4.-5. Juni 1977 gefeiert wurde, ließ das Grenz-Echo aus der Feder seines Lokalreporters «Hal.» (Leon. Hamel) die Geschichte der Wehr Revue passieren. Danach habe sich die Wehr am 15. Juni 1902 im Lokale Andreas Wintgens (später Kittel, dann Anhyp/AXA und Versicherungsbüro Janssen) konstituiert. Wortführer der Versammlung sei der damalige Bürgermeister Leonard Laschet gewesen. Offensichtlich ein Irrtum: Die Wehr wurde unter Bürgermeister Johann Peter Kittel (1889-1910) gebildet. Leonard Laschet wurde erst nach dem Ersten Weltkrieg Bürgermeister von Hergenrath. Bedauerlicherweise sind keine schriftlichen Unterlagen darüber erhalten geblieben, doch ist das Datum der Gründung durch die Gemeindechronik belegt. Erster Kommandant der neuen Wehr wurde der Bauunternehmer Leonard Laschet. Weitere Gründungsmitglieder waren Nikolaus Feltes (Schmied), Heinrich Zimmermann (Schneider), Simon Zinzen (Schuhmacher), Heinrich Groteklaes (Schreiner), Nikolaus Küpper, Gerhard Palm und Adolf Renardy (Landwirte), Josef Laschet (Holzsäger) und Wilhelm Bodelier (Polizeiwachtmeister). Von Anfang an fand die neue Wehr bei der Bevölkerung Ermunterung und Unterstützung. Eine Handdruckspritze der Fa. Beduwe in Aachen bildete eine für die damalige Zeit hervorragende Grundausrüstung. Eine solche Spritze hatte eine stündliche Wasserleistung von 20 bis 25 cbm. (Zum Vergleich: 1984 hatte das neueste Löschfahrzeug der Eupener Feuerwehr eine Pumpenleistung von ca. 252 cbm in der Stunde, die durch einen Dieselmotor von 255 PS erbracht wurde. Die Kelmiser Wehr verfügt i. J. 2002 über ein Löschfahrzeug der Marke Renault mit Ziegler- Pumpenaufbau und einer Leistung von 1600 1/min bei einem Druck von 8 Bar, d. h., dass man auf eine stündliche Leistung von 96 cbm kommt. Dieses Löschfahrzeug fasst 2.400 Liter Wasser, der Tankwagen weitere 8000 Liter). Die Spritze war in einem Schuppen der Schreinerei Gerhard Palm (Aachener Str.) untergebracht.
63 Schon am 30.10.1907 machte der Regierungs-Präsident von Aachen auf die Notwendigkeit der Einführung einheitlicher Schlauchkupplungen aufmerksam. Überall machte sich nämlich das Fehlen einheitlicher Schlauchverbindungsstücke als Haupthindernis der nachbarlichen Feuerlöschhilfe bemerkbar. Der preußische Landesfeuerwehrausschuss empfahl deshalb, das sog. Storz’sche Kupplungssystem allgemein einzuführen. Dieses Kupplungssystem ist heute allgemein verbreitet. Vermifchtes. Hergenvath, 18. Dez. Seftern Mittag brannte hierfelbjt die Ningofenziegelei 3. Schmeß, Ynhaber Dr. Thieler, teilweije ab. Ienn auch hierort3 feine Feuer: wehr_beftcht, jo ift e8 doch den vereinten Bemühungen der Bewohner gelungen, den größten und neuern Teil der Fabriigebäude zu retten, wa8 befonder8 anerkannt werden muß. Der entftandene immerhin bedeutende Schaden ift durch Verficherung gedeft. Diese Brandmeldung im «Freien Wort» vom 23.12.1908, nach der «hierorts keine Feuerwehr besteht», entspricht nicht genau den Tatsachen. Es müsste heißen:... «keine anerkannte Feuerwehr besteht», Die Ziegelei Schmetz (später Thieler) lag an der Bahnhofstraße, auf dem Gelände der Häuser 27-37. Erst am 19. August 1909 wurden die Freiwilligen Feuerwehren der Bürgermeisterei Hergenrath, d. h. die Wehren von Hauset und Hergenrath, durch den Regierungspräsidenten anerkannt. «Wegen der Beschaffung der nötigsten Gegenstände und Vervollständigung der Uniformierungen und Ausrüstungen der Mannschaften schweben die Verhandlungen», schreibt Bürgermeister Kittel am 14. Dezember 1909, «da die zu beschaffenden Gegenstände alle hoch im Preis stehen und die nötigen Geldmittel dazu in den Gemeinde-Etats fehlen.» Im folgenden Jahre schreibt der Bürgermeister dem Landrat unter dem 22. Juli: «Die Freiwilligen Feuerwehren von Hergenrath und Hauset haben beschlossen, die zur Verfügung stehenden Fonds für Uniformierung der Mannschaften sowie Anschaffung einer Saugspritze zu verwenden.» (Besonders der Hauseter Wehr fehlte es noch an allem: Sie benötigte dringend eine Saugspritze, 1 Gerätekarren, 10 Eimer, 1 Schlauchhaspel, 120 m Schlauch, 4 Hakenleitern, 1 Einsteckleiter, 2 Brandhaken und 1 Rauchmaske. Diese Anschaffungen erforderten eine Summe von 1260 Mark, wozu die Vieille-Montagne (sie hatte Gruben auf Hauseter Gebiet)
64 80 Mark, der Kommerzienrat Georg Talbot 50, die Provinzial- Feuerversicherungsanstalt der Rheinprovinz 300 und die Aachen- Münchener 100 Mark beisteuerten. (Uniformen waren in preußischer Zeit nur bei Berufsfeuerwehren Pflicht. Für die freiwilligen Wehren waren durch «Allerhöchste Ordre» des Königs vom 30. Juli 1900 amtliche Abzeichen festgesetzt worden). Hergenrath, 26. Juli. Augenblidlid) {ft man Hier mit den Arbeiten zur Srrihtung cine8 Vrandwelher8 in Sange. Inu einer Sthung des Gemelnderate8 war auf Worfhlag ben Zm BlirgermeifterS Kyl angeregt worden, eluen in der BahHnhHofftraße belegenen Wafertihupel In einen YrandweihHer umzugeftalten. um bet Drandgefahr aus iHın das AND Waffer zu entuchmen. Die 5 Waffergrube ft für eine derartige Einrichtung fehr zwed- mäßig; deun troß der zurzeit herrfchenden Higye und Trodenhelt Hält fie immer noch Wauffer. Die Anlage Ui Im Juticrefje der SO Sicherheit fehr au begrüßen uud ft bei einem Yrandunglüg eine Vergrößerung des Feuerherdes, DER DEE aut wärmeren Juhre#gzeit bei dem ftarf fidy bemertbar machenden Waffermangel, nicht mehr fo leicht möglich, zumal die Hiefige freimwtInige Feuerwehr im Belle guter und Inugliher Feuerlöfcdhgeräte At. Anlage eines Brandweihers (Löschpfuhl) in Hergenrath (Korr.-Blatt 27.7.1912) Wie der Erste Weltkrieg sich auf die Tätigkeit der Feuerwehr ausgewirkt hat, ist nicht bekannt. 1924 lieferte die Fa. Causin Freres (Eupen) der Hergenrather Wehr eine zweite, als Zubringer gedachte Pumpe, mit einer stündlichen Leistung bis zu 22.000 1. Zur Finanzierung dieser Anschaffung verzichteten die Gemeinderatsmitglieder und Schöffen W. Jungbluth und Ernst auf ihre Jahresentschädigung in Höhe von 500 F und baten, «dieselbe für die Anschaffung einer dringend nötigen Zubringerpumpe ins Budget einzusetzen». Die «Diaphragma-Pumpe Causin» kostete mit Schlauchzubehör 1.999,60 F. 1927 konnte die Freiwillige Feuerwehr Hergenrath unter großer Beteiligung aller Ortsvereine und der Nachbarwehren ihr 25jähriges Bestehen feiern. Es war dies gleichzeitig der erste Kreisfeuerwehrtag und das erste Verbandsfest des kurz zuvor auf Initiative der Eupener Wehr gegründeten Kreis-Feuerwehr- Verbandes, dessen Verbandsfest nun alljährlich in einem anderen der angeschlossenen Orte stattfand. (Schon 1913 hatten verschiedene Besprechungen der Vertreter der Wehren des
65 Eupener Landes, und zwar Eupen, Hauset, Lontzen, Raeren, Preußisch- Moresnet, zwecks Bildung eines Kreis-Feuerwehrverbandes stattge- funden: Am 2. Juni und am 29. Juli im Lokal Tychon in Eynatten, am 3. August im Lokal Gatz in Hauset. Walhorn fehlte bei diesen Versammlun- gen; die dortige Wehr hatte ihre Tätigkeiten/Übungen stark eingeschränkt, da sie seit 5 Jahren keinen Brand mehr löschen musste... Der Kreisfeuer- wehrverband konstituierte sich durch Annahme der Satzungen am 20. August 1913 in Preußisch-Moresnet und verstand sich als Unterverband des Feuerwehrverbandes der Rheinprovinz. Bei der Gründung traten ihm bei: Eynatten, Hauset, Herbesthal-Welkenraedt, Hergenrath, Kettenis, Lontzen, Raeren, Walhorn, Preußisch- und Neutral-Moresnet. Beim 25jährigen Jubiläum der Hergenrather Wehr konnten noch folgende Mitglieder geehrt werden: Andreas Wintgens, Gastwirt, stellvertretender Brandmeister Heinrich Groteklaes, Zimmermeister, Abteilungsführer Nikolaus Feltes, Schmiedemeister, Abteilungsführer Heinrich Zimmermann, Schneidermeister, Abteilungsführer Wilhelm Bodelier, Polizeiwachtmann Nikolaus Küpper, Landwirt, Wehrmann Jos. Laschet, Holzsäger, Wehrmann Gerhard Palm, Landwirt, Wehrmann Adolf Renardy, Landwirt, Wehrmann Der oben erwähnte Kreisfeuerwehrverband Eupen gehörte dem Rheinischen Provinzial-Verband als Mitglied an. Die neubelgischen Wehren hielten regen Kontakt zu den Kameraden jenseits der Grenze und nahmen regelmäßig an deutschen Verbandsfesten teil. 1932 musste eine neue Spritze angeschafft und auch ein neues Gerätehaus gebaut werden. Die bis dahin benutzten Handspritzen hatten sich bei verschiedenen Bränden als unzureichend erwiesen, wenn auch manchmal recht erfolgreich gelöscht werden konnte, wie aus der Zeitungsnotiz (Grenz-Echo) vom 24.12.1931 zu einem Brand auf Gut Ries zu ersehen ist. Die Wahl der Hergenrather Wehr fiel auf eine Motorspritze der Fa. C. D. Magirus AG in Ulm. Der 2 Zylinder-Zweitaktmotor von 25 PS hatte eine Wasserleistung von ca. 800 1 /Min (40-50 cbm in der Stunde) und eine Förderhöhe von 60-80 m, sodann Anschluss- und Verteilerstücke für 4 Schlauchleitungen. Die neue Spritze, die 45.000 F kostete, wovon
67 A n F BA Er GE SE BSR im & ASS 5. | a A | a * LS IN Z EEE DE 5 ne ME .; A Dr „ VA TE AD A Sn Qi Beh Sx\ CR AN - A 1] 3 ws SE N 5 fan An | u as Br AK + Ant A TE Er Sa S ‘U ET = = a R 2 @ + + 4 8” + "= W R 5a N. . A * Za\ A A ? ‘8 > Y An 62 im >34 " A a = ER DS ER n 4 LAD } a 4A ]] han A 1 CE je AN Jubiläumsfoto 1927 V.I.n.r.: I. Reihe: Nik. Feltes (Schmiedemeister), Jos. Laschet gen. Deck-Jupp, Jakob Zinzen (Schuhmachermeister), Johann Laschet, Leo Lausberg (Gastwirt), Nik. Feltes, Willy Kerren, Wilhelm Bodelier (Polizeiwachtmeister), Jos. Keutgen, Heinr. Groteklaes, Willy Jungbluth, Jos. Laschet, Leonard Laschet (Bürgermeister), Servais Lausberg, Andreas Wintgens, Johann Laschet, Jakob Groteklaes, Heinr. Zimmermann (Schneider), Gerhard Palm (Hausschlächter), Joahnn Feltes; 2. Reihe: Leo Wetzels, Hubert Jungbluth, Nikolaus Küpper (Bertolf), Adolf Renardy, Jean Renardy, Willy Knops, Josef Feltes, Mathieu Lavalle; auf der Leiter: Willy Palm (unten) u. Leonard Jungbluth (oben). die Gemeinde 18.000 F übernahm, war auf einem Fahrgestell aufgebaut und mit einer Kupplung zum Anhängen an ein Kraftfahrzeug versehen. An unzugängliche Orte konnte die Spritze auch getragen werden. Der Restbetrag des Anschaffungspreises wurde durch Spenden der Bevölkerung, besonders der Hausbesitzer, aufgebracht und auch die Feuerversicherungsgesellschaften gaben eine finanzielle Beihilfe. Generaldirektor Schnuch von den Kalkwerken Hergenrath, an den sich die Gemeindeverwaltung und die Feuerwehr mit der Bitte um eine Beihilfe gewandt hatten, zeigte sich ebenfalls bereit, «einen entsprechenden Betrag für die Beschaffung der neuen Feuerwehrspritze zu zahlen».
68 Freiw. Feuerwehr, Herzenratfh. Sonntag 12. Oktober 1930 ° 28. Stiftungsfiest. Vormittags 9 Uhr, Antreten der Wehr im Lokale Kamerad A. Wintgens, zur Beiwohnung des Hochamtes für die lebenden und verstorbenen Mitglieder, Nach dem Hochamte, Frühschoppen im Hotel Waldburg. 4 Abends ab 7 Uhr, ‚Grosser Feuerwehrball im grossen festlichen Saal Hotel Waldburg (Inh. Frau P. Adamski). == Erstklassige Ballmusik. ==— Eintrittspreis 4 Frs.. — Getränke nach Belieben. Ehren - Inaktive Mitglieder haben freien Zutritt und sind freundlichst eingeladen. Im Interesse des allgemeinen Zweckes der Wehr wird um den Besuch der Veranstaltung gebeten. Es ladet ein Freiw. Feuerwehr, Hergenrath - Frau P. Adamski. P. Rader, Welkenraedt,
69 Hergenrath. — Der Freiwilligen . Feuerwehr Hergenrath wurde feiten8 der Machenpt> und Münchener Zeuerverficherungs-Sel AAN In- erfennung der tatfräftigen und erfölgreien Be- mühungen um die. Befämpfung des Brandes, Gut Nies b. Bildchen, Stadtbezirk Machen, eine Ora- tififation in anfehnlicher Höhe ausbezahlt. Wir danfen an diejfer Stelle der SGefellichaft hHerzlichit. und wünfchen ihr, daß die Mbfchlüfe für Zeuerfchäden im Kreije Eupen, die Gefellichaft in die Lage verfeben, die großzligige Zuwendung, bei etwa vorfonmenden Bränden, den eingreifen- den Wehren auch. weiterhin Teijten zu fönnen. Bisher haben die Freiwilligen Feuerwehren ein derartiges Verftändnis fiir ihre Tätigkeit von Seiten der Verficherungs-Gejellichaften fajt durch- weg bermißt. Vielleicht ijt diejes ein Hinweis, da; auch die fonft im hiefigen Kreife tätigen Xn- und Musländijchen Verficherungs-Gefellichaften, eine berechtigte Anerkennung bei größeren. Bränden, wo die Wehren die zu zahlenden Prämien um hobe Summen durch ihr. Eingreifen vermindern und fi uneigennüßig fir Sab und Gut ihrer Viitmenfchen einfegen, ihre Unterftükung nicht berJagen. Sleichzeitig fpricht die Hergenrather Wehr al- len Ehren-Ynafktiven Mitglieder ihren Dank aus für die finanzielle Unterftüßung im Jahre 1931. Der Machener Berufswehr danken wir befon- ders für das un$ im amtlichen Bericht ausge- iprochene uneingefdhränfte Xob für unfere Hilfe- feijtungen. Unter dem 24.12.1931 berichtete das Grenz-Echo über eine erfolgreiche Löschaktion der Hergenrather Feuerwehr auf dem vor dem Krieg 14-18 zu Hergenrath gehörenden Gut Ries, Die Aachener Rundschau meldete am 24.12.1931 in der Rubrik «Eupen und Malmedy», der Hergenrather Feuerwehr sei in Anerkennung ihrer tatkräftigen und erfolgreichen Bemühungen um die Bekämpfung des Brandes auf Gut Ries bei Bildchen im Stadtbezirk Aachen eine ansehnliche Summe durch die Aachener-Münchener Feuerversicherungsgesellschaft ausgezahlt worden.
70 Über Löscheinsätze der Hergenrather Feuerwehr mit der neuen Spritze ist nur wenig bekannt. Die «Feuerprobe» sollte die Spritze am 31. Juli 1936 bei einem Brand im Anwesen der Familie Homburg in der unteren Asteneter Straße bestehen, doch mussten die Wehrleute zuerst ernüchtert feststellen, dass sie im Eifer des Gefechtes die Zubringerschläuche im Spritzenhaus vergessen hatten. Es gab danach nur noch wenig zu löschen... 1934 schloss sich die Wehr dem belgischen Feuerwehrverband an, blieb aber auch weiterhin Mitglied im Rheinischen-Provinzial- Verband, wogegen es von belgischer Seite keine Einwände gab. Die Teilnahme an Verbandsfesten im Rheinland, z. B. in Rheydt am 1. Juli 1928, war für die ostbelgischen Feuerwehren weiterhin eine Selbstverständlichkeit. Auch das Tragen der bisherigen Uniformen deutschen Zuschnitts wurde der Hergenrather Wehr nicht untersagt, doch bei Neuanschaffungen stellten sich nach und nach alle ostbelgischen Wehren auf die belgischen Uniformen um. Walhorn war 1937 die einzige Wehr, die noch preußische Uniformen trug, was der Kreiskommissar von Grand Ry nicht länger hinnehmen wollte. Am 7.5.1935 kam es in Weismes zur Gründung eines überkantonalen Feuerwehrverbandes Eupen-Malmedy-St. Vith, dessen Tätigkeit aber unbedeutend blieb. Feuer in Hergenrath Hergenrath, 1. Augujt. Am Freitagabend gegen 8 Uhr bradg im Iandwirt[dhaftlidgen Anwejen der Witwe Homburg an der ANachenerjtrake ein Feuer aus, das fehr fAOnell um fich griff. Der Hergenrather Feuerwehr und den Nadbarn gelang es, das gejamte Mobiliar zu retten. Das ganze Ge- bäude mit allen Anbauten wurde vernichtet. Der Schaden wird auf über 50000 Franken gefjhäkt; er ift durch Verliche- rung gededt. Das Feuer jheint dur Selbitentzündung des Heus verurjadht zu fein. Die Gendarmerie Hat eine Unter- Judung eingeleitet. Grenz-Echo Bericht über den Brand im Anwesen Homburg in der Asteneter Straße am 31.7.1936 (irrtümlicherweise steht hier «Aachener Straße»). Das Haus Homburg ist das letzte Haus auf Hergenrather Gebiet, an der Ortsgrenze zu Astenet.
A 1934 hatte man in Hergenrath mit der Anlage eines öffentlichen Wasserleitungsnetzes begonnen, wodurch in Zukunft die Löscharbeiten erheblich vereinfacht wurden. Nach Aussage von Bürgermeister L. Laschet, der auf einen diesbezüglichen Fragebogen des «Ministeriums des Innern und der öffentlichen Gesundheit» antwortete, hatten 1938 noch fast alle Hergenrather Haushalte eine eigene Zisterne mit einem Inhalt von 6-12 cbm. Da die Feuerwehr über 340 m Schläuche verfügte, konnten in einzelnen Fällen auch der Mühlenweiher, der Flönnesweiher oder die Göhl angezapft werden. Die letzte große Auslandsfahrt der Hergenrather Wehr fand bei Gelegenheit des Feuerwehrkongresses in Düsseldorf vom 19. bis 22. Juni 1937 statt. Allerdings hatte der belgische Verband den teilnehmenden Wehren aus unserem Lande strenge Verhaltensmaßregeln mit auf den Weg gegeben. Der Verbandsleiter des überkantonalen Verbandes, August Pomms&6e (Eupen), benachrichtigte die angeschlossenen Wehren über die ihm zugegangenen Anweisungen. Diese umfassten vier Punkte: 1. Die belgischen Offiziere, welche sich im Auslande befinden, grüßen, wie wenn sie in Belgien wären, d. h. indem sie die Hand an den Mützenschirm bringen. Der gleiche Gruß gilt für alle übrigen Wehrleute in Uniform. (Anm.: In Deutschland war damals der sog. Hitlergruß üblich). 2. Die Offiziere, die an dem Umzug teilnehmen, tragen die Mütze, wel- che übrigens die Kopfbedeckung ist, mit der sie reisen; im allgemeinen tragen die Offiziere den Waffenrock mit Orden. Bei den kamerad- schaftlichen Veranstaltungen ist auch der kleine Waffenrock mit Or- densschnalle zugelassen. Die Wehrleute tragen die Bluse mit Helm. 3. Die belgischen Feuerwehrleute grüßen nicht die Offiziere eines fremden Heeres, da dieses allen Gebräuchen widerspricht. Jeder Gruß, von welcher Seite er auch erfolgt, ist selbstverständlich aus Höflichkeit in der unter 1. beschriebenen Form zu erwidern. 4. Die Wehrleute von Eupen, Malmedy, St. Vith, die nicht, bzw. nicht mehr zum Rheinischen Feuerwehrverband gehören, nehmen als ausländische Abordnungen am Kongress teil. Der Feuerwehrverband Eupen-Malmedy-St. Vith tritt innerhalb des Kgl. Belgischen Feuerwehrverbandes als eine geschlossene Einheit auf und untersteht der obersten Verbandsleitung.» Teilnehmer am damaligen Kongress in Düsseldorf wussten zu berichten, dass das Naziregime die Großveranstaltung zu Propa-
72 gandazwecken zu nutzen wusste ... In den folgenden Jahren spitzte sich die internationale Lage derart zu, dass eine Teilnahme an Feuerwehrfesten jenseits der Grenze für die neubelgischen Wehren unmöglich wurde. De ” Fe 7 Eu w. ee ea 7 A S Vi & 7 x ‘ # = e < De N : A A N AO Sn ‚fl "Cape rl KA . a8 Die Magirus-Motorspritze hatte eine Leistung von ca. 800 Litern/Min (Foto: A. Bertha) In den letzten Vorkriegsjahren hatte die Hergenrather Wehr eine Stärke von etwa 30 Mann, die sich regelmäßig zu Übungen trafen. Die Häufigkeit derselben nahm mit zunehmender Kriegsgefahr zu. Im Januar 1940 fanden nicht weniger als 4 Übungen innerhalb von 14 Tagen statt! Die Übungsliste enthält folgende Namen: Jungbluth Willy, Oberbrandmeister Wintgens Andreas, 1. Brandmeister Zimmermann Heinrich, 2. Brandmeister Knops Leo, Abteilungsführer (Gehilfe) Wetzels Leo, Abteilungsführer (Wegewärter) Maeger Martin, gepr. Sanitäter (Eisenbahner) Küpper Nikolaus, Wehrmann (Landwirt) Renardy Adolf, Wehrmann (Landwirt) Laschet Josef, Wehrmann (Holzsäger) Renardy Jean, Wehrmann (Landwirt) Jungbluth Leonard, Wehrmann (Schreiner) Jungbluth Hubert, Wehrmann (pens. Wegewärter)
73 x A A ; 1 + LI ; CL 00 ni ea | ; AV De = A % En } — N « Das Foto aus den dreißiger Jahren zeigt die Wehr bei einer Übung auf dem Ziegeleihof an der Bahnhofstraße (Kl. Schmitz; links der Giebel der Häuser 27-33). (Bildarchiv Leo Kever, Eupen) Laschet Josef, Wehrmann (Holzhändler) Knops Willy, Wehrmann (Gehilfe) Groteklaes Jakob, Wehrmann (Schreiner) Neumann Josef, Wehrmann (Chauffeur) Lavalle Josef, Wehrmann (Monteur) Küpper Josef, Wehrmann (Gehilfe) Palm Edmund, Wehrmann (Gehilfe) Henkens Theodor, Wehrmann (Feldhüter) Langohr Josef, Wehrmann (Chauffeur) Schmitz Eduard, Wehrmann (Lagerarbeiter) Silvertant Theo, Wehrmann (Kalklader) Schmitz Leo, Wehrmann (Kohlenhändler) Connotte Josef, Wehrmann (Steinbrecher) Herren Heinrich, Wehrmann (Kalklader) Jungbluth Anton, Wehrmann (Mechaniker) Küpper Robert, Wehrmann (Sägewerkarbeiter)
74 Die Ausrüstung der Wehr bestand in den Vorkriegsmonaten aus der Magirus-Spritze, 340 m Schläuchen, einer Schiebeleiter von 12 m Höhe, zwei Hakenleitern von je 8 m und zwei gewöhnlichen Leitern von je 10 m. Die herkömmlichen Feuerlöschübungen wurden ausgeweitet auf die Bekämpfung von Brandbomben und den praktischen Umgang mit Gas- und Rauchschutzmasken. Auch wurde von Zeit zu Zeit ein Großbrand simuliert und so die Einsatzbereitschaft der Wehr auf die Probe gestellt. Zudem wurden die Einrichtung von Alarmposten und das Meldewesen im Falle einer allgemeinen Mobilmachung besprochen und organisiert. Im letzten Friedensjahr hatten die ostbelgischen Wehren eine neue Dienstordnung erhalten. Deren Artikel 1 lautete wie folgt: ? «Die Freiwillige Feuerwehr (Hergenrath) bildet einen Bestandteil der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde und ist bei Ausübung des Feuerwehrdienstes ausführendes Organ der Polizeibehörde und somit eine Gemeinde- oder Schutzwehr. Dieselbe untersteht dem Bürgermeister und gehört zur Bezirksgruppe Eupen.» In den Kriegsjahren wurde die Tätigkeit der Feuerwehr nach Möglichkeit aufrecht erhalten. 1942 lieferte die Aachener Fa. Marantz der Hergenrather Wehr 18 neue Mützen, woraus man auf die damalige Stärke der Wehr schließen kann. Viele Wehrmänner wurden zu den Waffen gerufen. Am 6. April 1942 wurde auch Herr Leo Schmitz, der mit seinem Bedford-Lkw bei Einsätzen der Wehr die Spritze gefahren hatte, zur Armee einberufen. Auch der Wagen sollte für Armeezwecke von der sog. Fahrbereitschaft requiriert werden, wogegen Kommandant Jungbluth zu bedenken gab, dass dadurch der Wehr jede Bewegungsmöglichkeit genommen würde. Allein im Jahre 1941 habe der Wagen bei Löscheinsätzen 135 km zurückgelegt. Herr Schmitz erklärte sich bereit, seinen Lkw bis zu seiner Entlassung aus dem Wehrdienst der Freiwilligen Feuerwehr Hergenrath für den Trans- port von Mannschaften, Motorspritzen und Geräten zur Verfügung zu stellen. Ob der Einspruch des Kommandanten erfolgreich war, ist nicht bekannt. Wir wissen aber, dass die Kelmiser Wehr dem Landrat Seulen bei dessen Besuch am 27.8.1942 das kurz zuvor zugeteilte Löschfahrzeug der Marke Mercedes mit Motorspritze vorführen konnte. Der Zusammenschluss von Kelmis, Neu-Moresnet, Moresnet und Hergenrath zum «Amt Altenberg» hat wahrscheinlich auch zu einer Zentralisierung des Feuerlöschwesens geführt.
75 Als Aachen nach dem Bombenangriff vom 11.4.1944 (?) brannte, war auch die Hergenrather Wehr dort im Einsatz. Auf eine Anfrage von Bezirkskommissar Hoen im Oktober 1945 gab Hergenrath die Feuerwehrstärke mit 1 Offizier, 3 Unteroffizieren und 10 Mann an. Ein Motorfahrzeug war nicht (mehr) vorhanden. Zur Motorspritze kamen 535 m Schläuche, teils neu, teils gebraucht, mit einem Durchmesser von 52 mm und 6 m Saugschläuche von 10 cm Durchmesser. An weiteren Gerätschaften waren vorhanden: 1 Einreißhaken, 1 Anstell-Leiter, 10 Feuerpatschen, 5 Äxte, 5 Fangleinen, 3 Steigergeräte, 5 Schlauchhaspeln und 3 Stahlrohre. Alarm wurde wie in der Vorkriegszeit mit dem Horn gegeben. Die meisten Wehrmänner besaßen solch ein kleines Messinghorn. Sirenen wurden erst in den fünfziger Jahren durch den Zivilschutz aus Kemexhe montiert. Nach mündlichen Aussagen fand 1946 im Lokale Wintgens eine Generalversammlung statt, bei der die Wehr «vollständig reformiert und stark verjüngt wurde». Einer Zeitungsmeldung vom 26. November 1949 ist zu entnehmen, dass die Hergenrather Wehr erst «vor einigen Wochen» wiedererrichtet worden und am 20. November 1949 bei Gelegenheit ihres 47. Stiftungsfestes erstmals nach dem Krieg wieder an die Öffentlichkeit getreten war. Aus diesen sehr gegensätzlichen Aussagen lässt sich mehr als 50 Jahre später keine Klarheit gewinnen. Erster Nachkriegskommandant war Robert Küpper. Beim gemütlichen Frühschoppen forderte Bürgermeister Hub. Hackens die jungen Leute auf, sich der Wehr anzuschließen. Das 50jährige Bestehen hat man 1952 mangels finanzieller Mittel recht bescheiden gefeiert. Ein Festzug mit den Ortsvereinen, ein Ball und eine Jubilarehrung gaben den Rahmen ab. Als Goldjubilare konnten damals die Gründungsmitglieder Andreas Wintgens, Adolf Renardy, Nikolaus Küpper, Josef Laschet und Heinrich Zimmermann geehrt werden. In den sechziger Jahren wurden die material-technischen Anfor- derungen, die seitens des Innenministeriums bzw. der Provinz an die freiwilligen Feuerwehren gestellt wurden, immer höher geschraubt (Kgl. Erlass vom 8.11.1967), so dass viele Wehren sich schließlich vor die Existenzfrage gestellt sahen. Sollten sie als selbständige Wehr weiterbestehen oder sich einer Bezirkswehr anschließen und sich an den Kosten einer solchen beteiligen?
76 Sprach sich die Gemeinde für die Beibehaltung einer selbständigen Wehr aus, so waren innerhalb von 5 Jahren eine Reihe von Auflagen zu erfüllen. Der Mannschaftsbestand musste auf 26 Mann gebracht werden und anzuschaffen waren - ein Mannschaftswagen - eine Motorpumpe auf Rädern, d. h. ein Löschwagen - Wasser und Schaumlöscher - ein Wiederbelebungsapparat - zwei ausziehbare Leitern - ein Stromaggregat und manches andere mehr. Im Falle eines Anschlusses an eine Bezirksgruppe (in unserem Falle kam nur Eupen in Frage) wären für Hergenrath jährliche Kosten von’ etwa 80.000 F entstanden. Dem gegenüber stand das Angebot eines holländischen Unternehmens, das einen Anhänger mit Tank, ein Aggregat, zwei Scheinwerfer und eine Ausziehleiter für 450.000 F liefern wollte. 500 m B-Schlauch hätten zusätzlich 100.000 F gekostet. In der Gemeinderatssitzung vom 18. März 1968 wurde beschlossen, die Hergenrather Wehr beizubehalten. Dazu der damalige Gemeindesekretär Hans Beckers: «Unsere Feuerwehr ist recht gut ausgerüstet und hat bisher zur vollen Zufriedenheit der Verwaltung und der Einwohnerschaft gearbeitet. Bisher konnte jeder Brand durch unsere Wehr bekämpft werden. Anzuschaffen sind ein Fahrzeug mit Wassertank und Schaumlöscheinrichtung. Ferner muss der Mannschaftsbestand von 20 auf 26 gebracht werden. Unsere Feuerwehr verfügt über eine große Ausziehleiter, und überall in der Ortschaft sind die vorschriftsmäßigen Hydranten angebracht. Wir sind also vorläufig in der Lage, unseren Feuerschutz selber zu übernehmen. Bei einem wirklichen Großbrand können wir natürlich die Bezirksfeuerwehr von Eupen zu Hilfe rufen.» Ähnlich wie Hergenrath argumentierte auch Lontzen-Herbestahl, wo noch eine Autopumpe, ein Strom-Aggregat, einige Schlauchleitungen und kleinere Gerätschaften fehlten. Hier musste der Mannschaftsbestand von 15 auf 26 gebracht werden. Gemeindesekretär Goblet hob hervor, die Wehr bestehe seit etwa 75 Jahren und habe der Gemeinde bisher gut gedient. In Kelmis war der Gemeinderat der Ansicht, eine Gemeinde von solcher Bedeutung wie die ihrige, müsse über eine eigene und gut ausgerüstete Wehr verfügen. Anzuschaffen blieben noch ein Teil Schlauchleitungen und ein Wiederbelebungsgerät. Auch die Kelmiser Wehr hatte 1968 nicht den geforderten Mannschaftsbestand.
Cl Die anderen Landgemeinden des Kantons Eupen hatten z. T. schon früher ihre eigene Feuerwehr aufgelöst und sich Eupen angeschlossen. Hauset tat dies 1955, Eynatten 1956. Der genannte kgl. Erlass führte dazu, dass auch Raeren, Kettenis und Walhorn 1968 auf eine eigene Wehr verzichteten. Neu-Moresnet stellte einen Sonderfall dar, da diese Gemeinde sich außerstande sah, eine eigene Wehr zu gründen, aber den Anschluss an Kelmis aus Kostengründen nicht vollziehen wollte. Stattdessen schloss sich Neu-Moresnet Montzen an, so dass nun im Notfall die Kelmiser Wehr nicht mehr auf Neu-Moresneter Seite zum Einsatz kommen durfte! Fünf Jahre Zeit hatten die Gemeinden, ihre Feuerwehr den Anforde- rungen anzupassen. Kurz vor Ablauf der gestellten Frist wiederholten die Hergenrather Gemeindeväter in ihrer ersten Sitzung des Jahres 1972 ihren Beschluss, die eigene Wehr weiterhin zu unterhalten und auszubauen. Vordringlich war nun der Ankauf eines Löschwagens. Es lag ein Angebot aus Brüssel vor, wo die Feuerwehr von St Gilles einen Wagen ausgemustert hatte und zum Verkauf anbot. Es handelte sich um ein amerikanisches Ford-Fahrgestell, Baujahr ca. 1952, mit belgischen Aufbauten, einem Tankinhalt von etwa 1200 Litern, Vorbaupumpe mit Hoch- und Niederdruckstufe, Pumpenleistung unbekannt. Dieser Löschwagen wurde für 496.000 F angeboten; die Hergenrather konnten den Preis auf 400.000 F herunterhandeln. Dazu erhielten sie eine Menge Gratiszubehör. Man war sich im Klaren, dass die Beibehaltung der eigenen Feuerwehr in nächster Zukunft mit weiteren Kosten verbunden sein würde. Den vorschriftsmäßigen Unterstand für das Fahrzeug wollten die Wehrleute in Eigenleistung errichten, die erforderlichen Uniformen aus der eigenen Kasse bezahlen und auf die ihnen gesetzlich zustehende Entschädigung für Einsätze im Ort verzichten. Sie versprachen auch, den Mannschafts- bestand zu erhöhen. Nun drängte sich die Notwendigkeit auf, die mit Löschfahrzeug ausgerüsteten Wehrleute mit modernen Feuerlöschmethoden vertraut zu machen, was nur über eine intensive Schulung möglich war. Ein Glücksfall für Hergenrath war dabei der Kontakt zu Aachener Berufs- kollegen. Zwischen Hergenrath und Aachen kam es zu ersten Kontakten über Herrn Sieberg vom Aachener Wasserwerk. Als der Hergenrather Kommandant Alex Zimmermann — er führte die Wehr von 1963 bis März 1977 — an die Freiwillige Feuerwehr Aachen mit der Bitte herantrat,
78 diesbezüglich Hilfestellung zu geben, fand er sofort offene Ohren und größtes Entgegenkommen. Nachdem Oberstadtdirektor Berger seine Zustimmung gegeben hatte, konnte man Anfang 1973 mit der Schulung beginnen, die z. T. in der Aachener Feuerwache an der Stolberger Straße, z. T. in Hergenrath durchgeführt wurde. Da Hergenrath über ein nicht übliches Löschfahrzeug verfügte (der Wagen aus St Gilles konnte nicht als DIN-gerecht angesehen werden), konnte eine Ausbildung am Fahrzeug auch nicht nach deutschen Richtlinien erfolgen. Es mussten für die Ausbildung an diesem alten Löschwagen besondere Richtlinien ausgearbeitet werden! Während Monaten stellten sich die Aachener Kollegen in uneigennütziger Weise zur Verfügung (es waren nicht weniger als dreizehn Schulungsabende, wo jeder Handgriff immer wieder durchexerziert wurde) und es wurden die Grundlagen für dauernde kameradschaftliche und freundschaftliche Verbindungen über die Grenzen hinweg gelegt. Nach erfolgreichem Lehrgangsabschluss wurden die Kontakte weiter ausgeweitet und vertieft und bis heute sind die Aachener Wehrmänner gerne gesehene Gäste bei Familienabenden, dem alljährlichen Stiftungsfest und sonstigen Gelegenheiten. Auch Fußballspiele zwischen Hergenrath und Aachen waren Ausdruck dieser Freundschaft. Das 75jährige Stiftungsfest der Hergenrather Wehr gestaltete sich am Wochenende des 4.-5. Juni 1977 zu einer großartigen Veranstaltung, an der die ganze Dorfbevölkerung teilnahm und die am Sonntagnachmittag gekrönt wurde durch Schauübungen der Freiwilligen Feuerwehr Aachen auf dem Kirchplatz, wie man sie bis dahin in Hergenrath nicht gesehen hatte. Die guten Beziehungen zur Aachener Wehr führten auch dazu, dass man eines Tages gemeinsam einen Waldbrand auf belgischer Seite (am Landgraben) zu bekämpfen hatte. Dabei meinte der Aachener Brandrat Ing. Starke, die Hergenrather müssten doch eigentlich über ein besseres Löschfahrzeug verfügen. Das war noch vor den Gemeindefusionen vom 1. Januar 1977. Brandrat Starke setzte sich nun bei seinen Vorgesetzten für diese Idee ein. Bei Oberstadtdirektor Berger fand er wiederum ein offenes Ohr und man musste nur noch auf die Gelegenheit warten, dass ein Aachener Fahrzeug überzählig würde.
° SB In Aachen war es so, dass Fahrzeuge der Berufswehr nach 11, solche der freiwilligen Feuerwehren nach 16 Jahren ausgemustert wurden. 1981 war es dann soweit. Am 29. Mai, auf St. Wilhelm, übergab der Aachener Oberbürgermeister Kurt Malangre seinem Kelmiser Kollegen Willy Schyns sozusagen als Namenstagsgeschenk ein Löschfahrzeug für die Hergenrather Wehr. Der Wagen ist heute noch dank fachmännischer Wartung voll funktionstüchtig und kommt noch zum Einsatz. Es handelt sich um ein Magirus-Löschtankfahrzeug mit 800 L-Tank. Später konnte die Hergenrather Wehr noch ein weiteres Fahrzeug von ihren Aachener Kameraden, einen Leiterwagen, zu einem Freundschafts- preis erwerben. Fast gleichzeitig mit der Aufnahme und Intensivierung der Kontakte von Aachen nach Hergenrath und vice versa, kamen auch freund- 3 m A DE N Sn ; FO SE Me A SO AN Bl Y.C DVS) : Tö Adet. Sa at SS AO a EZ = CE SS) #5 ® } * me € VO Sn Mg > — “a DH ABS Wach x 3 $ EA | Ze A s A A Er E > SR «x Hergenraths Freiwillige Feuerwehr verfügte auch über eine Fußballmannschaft. Als die Hergenrather im Jahre 1973 Kontakte zu Aachen aufnahmen und dort einen Ausbildungskursus mitmachten, bahnte sich eine lang andauernde Freundschaft an. Nach dem Aachener Vorbild wurde auch in Hergenrath eine Fußballmannschaft gebildet, die am Montag, dem 23.6.1975, zu einem ersten Spiel gegen die Aachener Kollegen antrat. Bei diesem Spiel in Richterich siegte Hergenrath mit 6:2 Toren. Die Hergenrather Elf trainierte alle 14 Tage und trug von Klaus Keutgen gestiftete Trikots. Dem Fotografen stellte sich (v. 1. n. r.) folgende Mannschaft: 1. Reihe: Hermann Braibant, Herbert Keutgen, Hans-Peter Bauens, Heinz Lampertz, Hans Renardy, Josef Meessen; 2. Reihe: Klaus Keutgen, Klaus Schmitz, Toni Jungbluth, Josef Rotheudt, Hermann Niessen, Paul Keutgen, Ewald Keutgen, Siegfried Janssen (Foto: Hermann Braibant)
83 schaftliche Kontakte zwischen Hergenrath und den Wehrleuten von Valkenburg zustande. Aachen war dabei die Drehscheibe. Die Zusammenlegung der Gemeinde Hergenrath mit Kelmis und Neu- Moresnet brachte auch eine Umstrukturierung der Feuerwehren mit sich. Anfangs konnte sich die Hergenrather Wehr noch als eigenständiger Löschzug behaupten; noch noch vor 1977 hatten die Hergenrather in Eigenregie ein neues Arsenal neben dem früheren Gemeindehaus an der Bahnhofstraße errichtet. Nachdem 1992-93 an der Altenberger Straße, an der Ortsgrenze nach Neu-Moresnet, ein neues Arsenal für die Gesamtgemeinde entstanden war, gab es für das Hergenrather Arsenal allerdings keine Daseinsberechtigung mehr. Am 4. Dezember 1993 wurde das neue Arsenal nach anderthalbjähriger Bauzeit eingeweiht und damit die Fusion zwischen den Wehren von Kelmis und Hergenrath besiegelt. Augenblicklich zählt die Freiwillige Feuerwehr Kelmis/Hergenrath 48 aktive Mitglieder, die in vier Löschzüge gegliedert sind. Befehligt werden dieselben seit 1. März dieses Jahres durch einen Dienstleiter im Kapitänsgrad (Claudy Marchal), einen Leutnant (Jean Brose), einen Unterleutnant (Klaus Keutgen) und einen Arzt im Offiziersrang (Erik Janssen). Aus Hergenrath kommen 12 der Aktiven. Alarm wird über Funkmeldeempfänger in Lüttich ausgelöst. Dem Druck des Innenministers folgend, musste Kelmis Ende 2001 sich der Hilfeleistungszone 6 anschließen. Diese umfasst die neun deutschsprachigen Gemeinden und Baelen. Zweck dieser Neustruktur ist vor allem der rationellere Einsatz der Geldmittel bei Neuanschaffungen von teurem Material wie Leiterwagen etc., das nicht in jedem Feuer- wehrarsenal vorhanden sein muss. Die Feuerwehr heute ist eine für viele verschiedene Situationen geschulte Mannschaft, die nicht nur beim Brand des Fritenkessels oder beim Ausräuchern eines Wespennestes zum Einsatz kommt. Viel häufiger sind Verkehrsunfälle, Sturmschäden oder Ölverschmutzung. Immer aber wird große Materialkenntnis vorausgesetzt und ständige Schulungen sind unumgänglich, will der Feuerwehrmann von heute den an eine moderne Wehr gestellten Anforderungen gerecht werden. 100 Jahre Freiwillige Feuerwehr Hergenrath: Wenn das Jubiläum auch nicht in feierlichem Rahmen begangen wird, so wird doch mancher alte Wehrmann mit einiger Wehmut zurückschauen, denn die Hergenrather Wehr schließt endgültig ihre Vereinschronik. Ein Neuaufleben als eigenständige Wehr ist nicht mehr möglich.
84 Auf der Suche nach Maria Catharina Brandt (1715 — 1764) von Erwin Bruch und Waltraud Schyns-Ruben In diesem Beitrag möchten wir die oft schwierige Suche nach unseren Vorfahren an einem interessanten Beispiel erläutern. In der Tat wird diese Suche oft durch fehlende Angaben in den Kirchenbüchern, wenn sie nicht wie in Hergenrath' gänzlich fehlen, erschwert. Bei dem Beispiel handelt es sich um die Vorfahren von Maria Catharina BRANDT, die mit Johann Winand THIELEN verheiratet war. 5 Johann Winand THIELEN und Maria Catharina BRANDT erscheinen in den Kirchenbüchern von Eynatten* durch sechs Kinder, die sie dort taufen lassen. Ihre Heirat war nicht in Eynatten erfolgt und wir werden diese später in einem ganz anderen Ort finden. Die besagten sechs Kinder, die in Eynatten getauft wurden, waren: 1) Joanna Catharina, getauft am 24.8.1743 mit den Paten Egidius BISCHOFF und Joanna HANN? 2) Leonardus, getauft am 23.12.1745 mit den Paten Simon THELEN* und Odilia BRANT 3) Alexander, getauft am 2.1.1749 mit den Paten Alexander THELENS und Anna BRAND 4) Dionysius, getauft am 2.1.1749 mit den Paten Joes BRANT und Anna Catharina CUPPERS 5) Joannes Jacoby, getauft am 1.7.1751 mit den Paten Jacob BISCHOPF und Catharina LAMBERTS 6) Stephanus, getauft am 21.8.1756° mit den Paten Sımon HAVENITH für Stephan LORRING und Maria Gertrud VON DER HIRTZ für Veronica THYLEN Anhand der Paten, die zumindest bei den ersten Kindern in der Regel aus der näheren Verwandtschaft stammen, lässt sich meistens die Zugehörigkeit zu einer Familie bestimmen, und folglich die Eltern und die weiteren Vorfahren. Auch in diesem Fall ist so verfahren worden. Laut den Eintragungen in den Eynattener Kirchenbüchern kommen als potentielle Eltern nur das Ehepaar Renerus BRANDT und Regina BISCHOFF in Frage. Diese Vermutung wurde dadurch bestärkt, dass einerseits zwei Mitglieder der Familie BISCHOFF unter den
85 obengenannten Paten erscheinen, und dass andererseits dieses Ehepaar drei Töchter auf den Namen Maria Catharina taufen ließ. Das Ehepaar Renerus BRANDT und Regina BISCHOFF ließ 12 Kinder in Eynatten taufen. Diese waren: 1) Maria Catharina, getauft am 2.2.1711 mit den Paten Peter BRANDT und Maria BUSHOFF, verheiratet mit Servatius MONGER; obwohl sich in den Kirchenbüchern kein entsprechender Eintrag finden lässt, müssen wir davon ausgehen, dass dieses Kind frühzeitig gestorben ist, da ja noch zwei weitere auf den gleichen Vornamen getauft wurden. 2) Joes, getauft am 16.2.1712 mit den Paten Agnes BRANDT und Joannes TIMMERMAN 3) Dionisius, getauft am 20.1.1714 mit den Paten Dionisius BRANDT und Catharina BUSCHOFF 4) Maria Catharina, getauft am 26.12.1715 mit den Paten Egidius BUSCHOFF und Richarda LAMBERTS; obwohl sich auch in diesem Fall in den Kirchenbüchern kein entsprechender Eintrag finden lässt, müssen wir davon ausgehen, dass dieses Kind frühzeitig gestorben ist, da ja noch ein weiteres auf den gleichen Vornamen getauft wurde. 5) Odilia, getauft am 19.9.1717 mit den Paten Joes BRAND und Maria AEN 6) Maria Catharina, getauft am 6.6.1719 mit den Paten Jacobus BUSCHOFF und Catharina LAMBERTS. Ihr gilt hier unser Interesse, da sie auch vom Alter her als Ehefrau von Johann Winand THIELEN in Frage kommt. Sie wäre 1743 bei der Geburt des ersten Kindes folglich 24 Jahre alt gewesen, und 1756, bei der Geburt des letzten Kindes, 37 Jahre. 7) Agnes, getauft am 10.3.1721 mit den Paten Winandt BIETME und Gertrud PELTZER 8) Petrus Thomas, getauft am 8.8.1723 mit den Paten Thomas BISCOP und Agnes SALM, verheiratet mit Wilhelm LAMBERTS, Schöffe in Walhorn und Eupen® 9) Matthias, getauft am 24.9.1725 mit den Paten Mathias RULAND und Maria Gertrud SCHMETZ 10) Reinerus, getauft am 14.2.1728 mit den Paten Servatius MONIER und Magdalena VOES 11) Thomas, getauft am 21.12.1730 mit den Paten Gerardus LAMBERS und Maria Catharina LAURENS
86 12) Joannes Stephanus, getauft am 2.1.1733 mit den Paten Joannes Stephanus HEYENDAL/ und Anna Maria KEMERS Weitere Nachforschungen, auf die wir hier nicht näher eingehen wollen, ergaben, dass einerseits Renerus BRANDT am 16.4.1686 in Montzen als Sohn von Joannes BRANDT®* und Catharina FRANCK? getauft wurde, und dass andererseits Regina BISCHOFF am 6.5.1690 in Eynatten als Tochter von Joannes BISCHOFF'* und Maria LAMBERTS'' getauft wurde. Sie heirateten am 27.4.1710 in Eynatten und ihre Trauzeugen waren der Schöffe Matthias Wilhelm LAMBERTS, Egidius BUSCHOFF, Maria TIMMERMANN und Regina LAMBERTS. Die ersten Kinder erhielten in der Regel die Vornamen der Großeltern. Die beiden Großväter hießen hier Jo(h)annes und so wurde auch der erste Sohn 1712 getauft. Die Großmütter hießen Maria und Catharina und daraus entstand der Doppelname Maria Catharina, den 1711 die erste Tochter erhielt, und später noch zwei weitere. Wenn wir jetzt diese Regel bei den Kindern von Johann Winand THIELEN und Maria Catharina BRANDT anwenden, dann hätten dort die Vornamen Renerus und Regina auftreten müssen. Dem ist jedoch nicht so. In den Kirchenbüchern von Eynatten findet sich auch eine Maria Catharina BRANDT, die am 4.2.1748 Bartholome€ JANSSEN heiratete!?, Sie lassen in Eynatten die folgenden fünf Kinder taufen: 1) Gerardus, getauft am 22.9.1748 mit den Paten Philipp LEEMAN und Odilia BRANT 2) Barbara Regina, getauft am 5.7.1750 mit den Paten Barbara'® und Dionisius BRANT 3) Reinerus, getauft am 29.1.1753 mit den Paten Nicolas STICKELMANN und Margaretha STICKELMANN 4) Maria Elisabetha, getauft am 25.4.1755 mit den Paten Peter FARBOBÖCHEL und Maria Elisabeth LAYMAN 5) Petrus Renerus, getauft am 23.10.1757 mit den Paten Anna Christina DOBBELSTEIN und Johann Peter BRAND. Sie lassen Kinder auf die Namen Renerus und Regina taufen, und folglich muss es sich bei dieser Maria Catharina BRANDT um die 1719 getaufte Tochter von Renerus BRANDT und Regina BISCHOFF handeln! Aber welche waren denn die Eltern der Maria Catharina BRANDT, die mit Johann Winand THIELEN verheiratet war? Die Kirchenbücher von
87 Eynatten liefern hier nicht die Lösung, da ihre Taufe hier nicht eingetragen wurde. Die weitere Geschichte möchten wir chronologisch darstellen. Die Eltern von Maria Catharina BRANDT waren Dionisius BRANDT und Catharina BISCHOFF. Er wurde am 2.2.1684 in Montzen getauft und war ein Bruder von Renerus BRANDT. Sie wurde am 1.2.1693 in Eynatten getauft und war eine Schwester von Regina BISCHOFF. Sie heirateten am 15.4.1714 in Eynatten und ihre Trauzeugen waren Renerus BRANDT, Thomas BUSCHOFF und Maria TIMMERMAN. Ein Jahr später, am 19.2.1715, findet man im Kirchenbuch von Eynatten einen Eintrag, der besagt, dass eine Catharina BISCHOFF in Villen gestorben sei. Da der Eintrag keine weiteren Angaben enthält, stellt er eine Reihe Fragen. Handelt es sich um die Ehefrau von Dionisius BRANDT? Handelt es sich um den Ort Vijlen bei Vaals? Wenn ja, warum wurde der Todesfall in Eynatten eingetragen? Da die Kirchenbücher von Vijlen verschollen sind, können hier nur die Akten der Schöffengerichte weiterhelfen. In den Akten der Schöffen von Walhorn'* findet sich die Abschrift eines Ehevertrages, der am 7.8.1717 vor dem Notar Michael JUNGBLUTH in der Freien Reichsstadt Aachen zwischen Dionys BRANDT und Johanna HANEN'5 abgeschlossen wurde. Hier wird erwähnt, dass er von der verstorbenen Catharina BISCHOP eine Tochter hatte, die Maria Catharina BRANDTEN genannt wird und 2 Jahre alt ist'°, In diesem Akt werden auch erwähnt Johan BISCHOP als Schwiegervater, Reynard BRANDT'’, Gilles BISCHOP'® und Jan BRANDT als sein Vater. Hier erfahren wir einerseits, dass Dionisius BRANDT und Catharina BISCHOFF effektiv eine Tochter Maria Catharina BRANDT hatten, und andererseits den Namen der zweiten Frau von Dionisius BRANDT. In Anwesenheit der zwei Großväter des 2 Jahren alten Kindes wird in dieser Urkunde dessen spätere Ausbildung und Ausstattung festgelegt. So soll sie später lesen und nähen lernen, damit sie dadurch ihre eigenen Mittel zum Leben bestreiten kann. Sollte sie später in einen „Gott gefälligen geistigen oder weltlichen Stand treten“, sollen die beiden Eheleute sie mit einem neuen Bett mit dem nötigen Zubehör, sowie mit 20 Pattacons'®, ausstatten. In einem weiteren Akt im Archiv der Bank Walhorn vom 23.10.1725 erscheinen in einer Angelegenheit der Familie BISCHOFF die Erben von Joannes BISCHOFF und Catharina LAMBERTS sowie Ns
88 BRANDT als Vormund seiner Tochter aus erster Ehe mit Catharina BISCHOPS. Dort wird erwähnt, dass einerseits aus erster Ehe noch ein nicht namentlich genanntes Kind lebt, und dass er andererseits wieder verheiratet ist. Dieses Aktenstück trägt auch die eigenhändigen Unterschriften von Dionisius und Renerus BRANDT. Bei dieser Erwähnung war Maria Catharina BRANDT zirka 10 Jahre alt. Dionisus BRANDT und Johanna HANEN wohnten in Vijlen bei Vaals, wo er auch Schöffe war. Da die Kirchenbücher von Vijlen aus der entsprechenden Zeit verschwunden sind, war es nicht möglich, auf direktem Wege ihre Kinder zu ermitteln. Dies war nur möglich über zwei interessante Akten?! vor den Schöffen von Vijlen, wo zumindest die noch * lebenden Kinder erwähnt wurden. Im ersten Akt vom 9.7.1756 erklärt Dionys BRANDT seinen letzten Willen, und es wird dort auch erwähnt, er sei Witwer von Jehenna HAENEN. Aus diesen beiden Akten ergeben sich folgende Kinder: 1) Maria Catharina BRANDT als Tochter aus erster Ehe mit Catharina BISSCHOP, ihr Ehemann wird nicht erwähnt. 2) Anna Maria BRANDT, verheiratet mit Joannes Gerardus PESSERS? 3) Joannes BRANDT, verheiratet mit Anna Maria CREMER 4) Ida BRANDT, verheiratet mit Michael SNOCK 5) Agnes BRANDT, verheiratet mit Jacobus THEWISSEN Die Heirat von Johann Winand THIELEN und Maria Catharina BRANDT konnte in den Kirchenbüchern von Laurensberg-Richterich unter dem Datum vom 23.5.1741 gefunden werden??, Sein Familienname wird dort THEILEN geschrieben und er kommt aus Orsbach, und ihr Familienname wird BRANDES geschrieben und sie kommt aus Vijlen. Ihre eingangs erwähnten 6 Kinder, die in Eynatten getauft wurden, waren jedoch nicht die einzigen, da ein erstes Kind am 10.4.1742 in Laurensberg- Richterich auf den Namen Anna Catharina getauft wurde**. Kurz danach müssen sie dann nach Eynatten verzogen sein, wo am 24.8.1743 ihr zweites Kind getauft wurde. Dionisius BRANDT lebte auch weiter in Vijlen, wo er am 23.1.1766 verstarb. Er war also für die damalige Zeit mit fast 82 Jahren sehr alt geworden. Maria Catharina BRANDT verstarb vor ihrem Vater am
90 durch Baron Carl A. de Broich aus Montzen und kann beim Cercle g&nealogique de Henri-Chapelle et environs eingesehen werden. ? Sie wurde getauft im März 1656 in Vaals als Tochter von Dionisius FRANCK und Agnes LAUSBERGH. "9 Er wurde getauft am 22.2.1654 in Walhorn als Sohn von Thomas BISCHOFF und Maria ROETHEUT. "Sie wurde getauft im Januar 1657 in Walhorn als Tochter von Bartholomäus LAMBERTS und Catharina JERUSALEM. Zur weiteren Genealogie der Familie Lamberts, siehe „Die Familie Lamberts in Walhorn“‘, 1999, Erwin Bruch, Diese Arbeit kann ebenfalls beim Cercle g&nealogique de Henri-Chapelle et environs eingesehen werden. '? Die Trauzeugen waren Philippe LEEMAN und Odilia BRAND. 13 Der Familienname dieser Patin wird im Kirchenbuch nicht genannt. '* Die Akten der Schöffen von Walhorn können im Staatsarchiv in Eupen eingesehen werden. ‘5 Sie könnte die Patin Joanna HANN sein, die am 24.8.1743 in Eynatten bei der Taufe von Joanna Catharina BRANDT erwähnt wird. '°_ Wenn der am 19.2.1715 eingetragene Tod sich effektiv auf den Tod ihrer Mutter bezieht, dann ist sie wohl bei, oder an den Folgen der Geburt ihrer Tochter verstorben. "7 Er ist wohl der schon mehrmals genannte Renerus BRANDT. '® Ein Bruder der verstorbenen Catharina BISCHOFF. '? Eine damalige Währungseinheit. 20 Dies ist eine Form des Vornamens Dionysius. 2? LVO 01.075 9630 vom 9.7.1756 und LVO 01.075 9519 vom 1.3.1757 im Reichsarchiv Maastricht, 2 Diese Heirat wurde am 11.11.1751 in den Kirchenbüchern von Epen eingetragen, wo auch ihre Kinder getauft wurden. 23 Die Trauzeugen waren Johannes BALTHASAR und Johann BEER. % Die Paten waren Simon Nikolaus THIELEN und Anna Maria MERCKENBAG. Da oft bei den ersten Kindern die Großeltern als Paten auftreten, liegt die Vermutung nahe, dass Johann Winand THIELEN am 8.5.1711 in Vaals als Sohn des Joannes THIELEN und der Anna Maria MERCKELBACH getauft wurde. 23 Die Trauzeugen waren Johann Wilhelm FORTEMPS und Regina BRANDT. 2% Sie wurde getauft am 24.6.1764 in Kettenis als Tochter von Andreas FORTEMPS und Anna Margaretha SCHMITZ. Für die Genealogie der Familie FORTEMPS siehe insbesondere http://www.acomeliau.net. 2 Laut der Heiratsurkunde war er zu dem Zeitpunkt in Orsbach ansässig. Wie schon erwähnt, vermuten wir jedoch, dass er in Vaals geboren wurde.
9 Der Spiegel Im Spiegel sieht ein jeder Tropf neugierig nach dem eigenen Kopf... Ob alt, ob jung, ob Mann, ob Frau, der Spiegel weiß es ganz genau, ob froh, ob traurig Dein Gesicht, erkennst Du klar in seinem Licht. Willst Du vor andern Dich verstecken, damit sie nicht Dein Herz entdecken, auch dann versagt der Spiegel nicht, zeigt Dein verschlossenes Angesicht. So ist der Spiegel Dir tatsächlich Ein wahrer Freund, weil unbestechlich. M. Th. Weinert
92 La Congregation des Soeurs Franciscaines de la Sainte Famille quitte Gensterbloem, le home pour personnes du 3° äge ferme ses portes... par Joseph Langohr Naissance de la Congregation des Soeurs Franciscaines de la Sainte Famille. ; La fondatrice de la congregation, Möere Elisabeth de J&sus — Josefine Koch — est nee ä Aix-la-Chapelle le 21 janvier 1815. A 1l’äge de 7 ans elle perd son pere. A 1’äge de dix ans elle est plac&e par sa mere au pensionnat des r&collectines du Heidberg ä Eupen. Elle y restera 4 ans. Par la suite, elle passe 3 ans dans une mercerie ä Verviers, oü elle se perfectionne en couture et apprend la langue francaise. Elle retourne ä Aix-la-Chapelle et se lie d’amitie avec Clara Fey, Franziska Schervier et Pauline Mallinkrodt; les trois dernie&res fondent une soci&te, une sorte d’&cole de perfectionnement, dans laquelle des enfants pauvres et aban- donn6&s sont inities ä la religion, au travail manuel et ä toutes les bran- ches des sciences menageres. C’est avec joie que Josefine Koch contri- bua au d&veloppement de cette noble täche. Lorsque les trois amies pre- citees se quitterent pour r£pondre A leur mission respective, Josefine Koch entra ä l’äge de 22 ans chez les r&collectines ä Eupen, elle prit l’habit en 1838 sous le nom de Soeur Philomene; en 1839 elle prononca des voeux temporaires pour une dur&e de 5 ans. A la suite d’une €pide&mie de typhus en 1840, 1’höpital St Nicolas d’Eupen fut fonde. Les soins furent d’abord prodigu6s par des gardien- nes de la ville. On chercha longtemps, mais en vain, les services d’une congregation de religieuses. C’est en 1842 que l’archev&que de Colo- gne, le cardinal von Geissel, d&cida que deux religieuses des r&collectines du Heidberg seraient destinges au service de l’höpital afın d’y prodiguer des soins aux malades; elles seraient dispensees du devoir de clöture. La direction fut confige ä la Soeur Philomene, €tant donne ses aptitudes. Apres quelques mois, sa consoeur retourna dans son couvent du Heidberg et Soeur Philomene resta aupr@s de ses malades. En 1849 les superieures
93 rappelerent €galement Soeur Philomene, cependant elle de&cida de pren- dre une autre direction. Elle &tait libre puisqu’elle n’avait pas renouvele ses voeux en 1844. Sous la protection de l’archev&que de Cologne, Mgr von Geissel, elle continua ä oeuvrer ä 1’höpital St Nicolas comme mem- bre du 3e ordre de St Francois. Au cours du temps, elle accrocha plu- sieurs soignantes autour d’elle, L’idee de former une communaute prit jour. Fo a Pe x f ES - \ + N : N A Ki dd a DD * Josephine Koch (Meere Elisabeth de Jesus), fondatrice de la Congregation des Franciscaines de la Sainte Famille, Superieure Generale de 1857 ä 1899.
94 Le nouveau groupe fut conseille& par Monseigneur Laurent, qui colla- bora ä 1’Elaboration des statuts de la nouvelle communaute. La congre- gation de Josefine Koch fut presentee a 1l’archeve&que de Cologne le 5 de&cembre 1856. Le 13 d&cembre, elle fonda la Maison Möre juste ä cöte de l’höpital. L’acte d’acceptation fut rendu le 13 juin 1857 par le cardi- nal von Geissel, archev&que de Cologne, sous le nom de «Congregation des Religieuses de la Sainte Famille». La prise d’habit des 10 premieres religieuses eut lieu le 22 Juillet 1857. A cette occasion, Josefine Koch recut le nom de Soeur Elisabeth. L’an- n&e suivante, elle fit ses voeux perpetuels. Peu apres, elle fut nomm&e Möre Generale de la Congregation. Elle resta dans ce röle jusqu’ä sa mort, Etant reconduite dans sa fonction tous les 5 ans. ; En 1879, l’archev&que de Malines transforma son nom en religion en «Soeur Elisabeth de Jesus». Elle d&ce&da le 3 avril 1899 ä Louvain, oü elle fut enterree; suite au Kulturkampf, la Maison Möere avait Et transfe- ree d’Eupen a Louvain. Le 25 avril 1928, le corps de Soeur Elisabeth de Jesus fut transf&re au cimetiere d’Eupen. aan a = 7 7 2 025: a a . 2 A Sa A nn I (] | . € 8 N 2 A e- } > KO AM | ÄR a „{ N 7 (-z) "an % (0 nn v. FE fs ) oA —e va ; ' a 2 An { | ‚R + Aa 7 bl 1 $ ' ; | w—.„.x— | £ / A | { | | N ; * BE 9 de Le Recteur Cornet et Mere Elisabeth avec les premieres seurs.
95 Evolution et d&veloppement de la Congregation des Soeurs Fran- ciscaines de la Sainte Famille dans notre region La Maison Möere fut fondee place du marche ä Eupen le 23 d&cembre 1856. En 1862, les Soeurs Franciscaines de la Sainte Famille sont appe- lees ä Plombi&res. En 1861, Monsieur Remy Paquot s’adresse ä 1’Eveche de Li&ge afın d’obtenir l’envoi a Plombi@res de religieuses pour donner des soins n&cessaires aux malades de la localit& et aux blesses de l’ex- ploitation des mines de Plombi&res. La demande recut une reponse favo- rable et les 3 premi&res religieuses debarquerent ä Plombieres, 0ü les Franciscaines resteront jusqu’en 1958. Le 8 septembre 1875, la Maison Möre est transferee ä Louvain. En juin 1875, les difficult&s suscit&es en Allemagne par le Kulturkampf amöenent Möre Elisabeth ä transferer dans le voisinage immediat, mais en territoire belge, le pensionnat que les soeurs dirigeaient ä Eupen, elles s’Etablirent sur la commune de Hombourg, ä Gensterbloem, dans les bä- timents du comte Bourcier de Montereux, qui l&gua cette propriete aux Soeurs Franciscaines de la Sainte Famille en 1908. Le bien — terrains et dependances — couvrait 1 hectare 35 ares, En plus de jeunes filles d’Eupen et d’Aix-la Chapelle, l’&tablissement accueillait de nombreuses pension- naires de la region vervietoise qui venaient y apprendre 1’allemand. A Gensterbloem, 1’actuelle chapelle fut construite en 1910. Elle fut dediee a St Antoine. Il existait toutefois d&jä une chapelle dans 1’&tablis- sement. La premi&re pierre de la nouvelle chapelle fut pos&e le 10 mars 1910. Cette chapelle eut ä souffrir lors de la 2&me guerre mondiale. Elle pouvait contenir 100 personnes, elle Etait desservie par un recteur et avait le statut de chapelle publique. Depuis sa creation, le hameau de Gensterbloem ne participe pratiquement plus ä la vie locale de Hombourg et n’est d’ailleurs plus cite sur l’ostensoir de la procession. La distance a Evidemment jou&€ en faveur de cette chapelle qui n’a toutefois jamais recu le titre de succursale de 1’Eglise de Hombourg. Au lendemain de la guerre 1914-1918, les religieuses durent renoncer A l’enseignement; dorenavant, la communaute se consacra aux Soins gra- tuits des malades, les dortoirs furent remplaces par des chambres con- fortables pour l’accueil des vieux menages et des personnes äg&6es de toute la region. En 1894, nous noterons la presence des Soeurs Franciscaines de la Ste Famille ä 1’Institut Kneipp d’Eupen.
96 28 a N a RO | RA au elle Ü Wu a a WE 4 DE Gensterbloem avant et apr@s la construction de la chapelle EL Be En a 8 O6 A DL | ES Be | (531 Tea DU = E- 1" 2A Da S 4 ZZ ———_—_-. 1 ®: in Da vB Müll KA Ars SZ Le 13 avril 1932 la congrE&gation est divis&e en 3 provinces: St Antoine ä Dolhain Ste Elisabeth ä Cologne Ste Croix a Nimegue Le 28-7-1957, f&te du 100e anniversaire de la fondation de la congre- gation, une messe pontificale fut concelebree ä Eupen en presence de Mgr Louis Joseph Kerkhofs, &v&que de Liege.
97% Le 22 juin 1975, fete du 100e anniversaire de la presence des Soeurs Franciscaines de la Ste Famille a Gensterbloem, 1’office est preside par Mgr Van Zuylen, &v&que de Liege. La Maison de Repos Saint Antoine sera transferee ä Banneux La Maison St Antoine de Gensterbloem deviendra le «Carrefour St Antoine», avenue Nusbaum 21 ä Banneux. Le directeur Jean-Pierre Chenkelaar du r&seau senior du C.H.C. (Centre Hospitalier Chretien), qui compte 6 höpitaux et 10 maisons de retraite, explique que le re&seau ayant achete la propriete de Gensterbloem aux Soeurs Franciscaines de la Ste Famille reste proprietaire du bätiment implante€ dans la commune de Plombi&res; il estime que la maison devrait garder une fonction dans le domaine social. ; Pensioninat Si-Antoine. Gensteröfgom X = WS S. En ; BA „ _ ) Ss . "A N -. ; ; Ca‘ Wan zz De nn | Ca A 2 Wa er EEE Le pensionnat Saint-Antoine ä Gensterbloem avant la premiere guerre mondiale La maison de Gensterbloem semble bien inadapt&e ä son usage ac- tuel, elle ne peut accueillir que 38 residents au lieu des 45 initialement prevus. D’aprös le directeur du r&seau senior du C.H.C., «la maison de repos est assez isolge et ne permet pas d’amortir les frais fixes». Le di- recteur actuel de 1a maison de Gensterbloem, Monsieur Yves Delhaye, continuera sa mission au Carrefour Saint Antoine a Banneux 0ü le per- sonnel et un certain nombre de pensionnaires 1’accompagneront.
98 Kurzfassung Die Franziskanerinnen von der hl Familie verlassen Gensterbloem. Das Altersheim „St. Antoine“ schließt seine Pforten Ursprung der Kongregation Die Franziskanerinnen von der hl. Familie sind eine Gründung der aus Aachen stammenden Klosterschwester Josefine Koch (1815-1899). Diese war mit 10 Jahren ins Pensionat der Heidberg-Schwestern (Rekollektinnen) gekommen und nach längeren Aufenthalten in Verviers und Aachen im Alter von 22 Jahren in das Eupener Kloster eingetreten. Von 1842 bis 1849 war Josefine Koch in der Krankenpflege in Eupen tätig. Dem Rückruf ins Kloster wollte sie nicht folgen, hatte vielmehr den Wunsch, eine eigene Genossenschaft zu gründen. Hierin wurde sie unterstützt durch den ebenfalls aus Aachen stammenden Bischof Laurent. Ende 1856 konnte Josefine Koch ihren Wunsch verwirklichen; der Kölner Erzbischof von Geissel genehmigte die neue Ordensgründung der „Schwestern von der heiligen Familie‘ am 13. Juni 1857. Im „Kulturkampf““ wurde das Mutterhaus der Schwestern 1875 von Eupen nach Löwen verlegt, wo Josefine Koch (Schwester Elisabeth von Jesus) am 3.4.1899 starb. Ihre sterblichen Überreste wurden 1928 nach Eupen übergeführt. Ordensentwicklung Aus dem Eupener Mutterhaus am Marktplatz gingen 1862 drei Schwestern nach Bleyberg, um auf Wunsch des dortigen Bergwerks- direktors Paquot in der häuslichen Pflege von Kranken und im „Betriebs- krankenhaus“ der Bergwerksgesellschaft tätig zu werden. In Bleyberg blieben die Schwestern bis 1958. Angesichts der durch den Kulturkampf entstandenen schwierigen Lage in Deutschland verließen die Schwestern Eupen im Jahre 1875 und verlegten ihr Pensionat in die Gemeinde Homb(o)urg, wo sie auf der Flur Gensterbloem (in der Nähe des amerikanischen Ehrenfriedhofs) ein dem Grafen Bourcier de Montereux gehörendes Haus bezogen. Dieses Haus, ein Feriendomizil, wurde zum Kloster, während die Stallungen später zum Altenheim umgebaut wurden. 1910 erbauten sie eine dem hl. Antonius geweihte Kapelle, die auch dem Publikum zugänglich war.
99 Nach dem 1. Weltkrieg verlegten die Schwestern ihre Tätigkeit auf die Altenpflege. A a. ER. A A ? . AR a _’ . SE ER ER na 2 e. Ab Sn Pd ED Aal ER 8 En Et | | a HC TEE] A DA L ; * 5 |. AS NEN Ba a 117 Ss PO A x BE DE SA Gensterbloem, der Innenhof (Mitte der 50er Jahre) 127 Jahre waren die Schwestern von der hl. Familie auf Gensterbloem im Einsatz. Nun muss das Altenheim „St. Antoine“ schließen. Neben der ungünstigen geografischen Lage waren vor allem wirtschaftliche Erwägungen ausschlaggebend, da Gensterbloem mit nur 38 Heim- bewohnern (statt der ursprünglich vorgesehenen 45) ein defizitäres Unter- nehmen war. Die Gebäude wurden inzwischen von dem „Centre Hospitalier Chretien“, einer Krankenhaus- und Heimbetreibergesellschaft, gekauft. Sechs Krankenhäuser und zehn Altenheime verwaltet diese Gesellschaft, darunter das Altenheim St. Antoine in Banneux. Hierhin werden das rund dreißigköpfige Betreuer(innen)team und die meisten der Heimbewohner demnächst umziehen. Die neuen Besitzer von Gensterbloem hoffen jedoch, dass das alte Haus auch in Zukunft eine soziale Funktion in der Gemeinde Plombieres erfüllen wird.
100 Frühe Eisenindustrie am Iterbach von Heinrich von Schwartzenberg Im Wald zwischen Lichtenbusch und Sief (Freyent und an der Schnellenburg) weisen mehrere Gebäudereste darauf hin, dass dort vereinzelte römische Villen gestanden haben. In der Nähe dieser Gebäude fand man auffallend viele Reste von Eisenschlacken, so dass die Annahme berechtigt erscheint, dass hier schon die Römer Eisenerz verhüttet haben. Sowohl das Erz wie das erforderliche Holz fand man in den umliegenden Wäldern (1). , Den Bereich bei der alten Fabrik Raeren-Mariental nannte man 1777 „Fourneau“‘, d. h. Schmelzofen, und von 1826 bis 1937 hieß derselbe „an der Hütte“ (2), was auf die früher dort vorhandene Eisenhütte hinweist, die vielleicht schon auf die Römer zurückging. Im Volksmund heißt der dortige Bereich „a jen Hött‘“ (3). Die jetzigen Gebäude der alten Fabrik (s. Abb. 1) stammen wahrscheinlich aus dem Jahre 1760, wie die in einen Blaustein gemeißelte Jahreszahl vermuten lässt. Seit 1777 soll sich dort die Schmiede der Eisenhütte befunden haben (4). \ SEES ‚DO SAN 4 WR ES Zr zn SE Az X. * I 7 KÖN e. Vom En AAN VD. » 3 t zz: SE SO AR 1, WA Abb. 1: Alte Fabrik Mariental „a jen Hött‘“ mit dem vom Iterbach gespeisten Stauweiher
101 Nach einer vermutlich längeren Ruhezeit wurde das bereits von den Römern praktizierte „Bergen“ der Erze von unseren Vorfahren wieder aufgegriffen, ist aber erst seit dem 15. Jh. für unsere Gegend bezeugt (5).Die Förderung des Eisenerzes, die m. E. schon vor dem 15. Jahrhundert wieder begonnen hatte, wurde noch bis zum Ende des 19. Jahrhunderts fortgesetzt. In einem Weistum aus Kornelimünster aus dem Jahre 1413 steht u. a., dass dem Grundherrn, also dem Abt, alle Rechte einschließlich des Zehnten zustehen an den Silber-, Blei-, Eisen- und Zinngruben (6). (Ein Weistum bestätigt in der Regel ältere Rechte). Noch heute zeugen viele Löcher und Gruben, sogenannte Pingen, bei Berlotte, Langfeld, Landwehring, Schmithof und Sief von den Erzschürfungen (7). In Aachen-Burtscheid ist der Abbau von „Eisenstein“ auf der Hauswiese des Gutes Waldhausen noch für das Jahr 1863 belegt. Durch den Abbau des Erzes entstand dort in der Nähe eines Schachtes eine Senkung des angrenzenden Waldes von ca. 80 Ruten Länge (8). In der Nähe des ehemaligen Klosters Brandenburg in Sief lag auf dem Gebiet der Gemeinde Raeren die Grube „Rosalia‘“, aus der im 19. Jh. Zink- und Bleierze gefördert wurden. Das zugehörige Flurstück heißt noch heute „op jen isere Kulle“, was auf eine Eisensteingrube schließen lässt. Auch der Straßenname „Bergfeld‘“ in Schmithof deutet m. E. auf „Bergwerke“ hin. Da die Löcher und Gruben im Laufe der Zeit immer tiefer ausgebeutet wurden, kam es zu starken Grundwassereinbrüchen, welche den Betrieb behinderten und auf die Dauer unrentabel machten, so dass es schließlich zur Schließung der „Bergwerke‘“ kam (9). Nach einem letzten, durch verstärkte Industrialisierung und Eisenbahnbau geförderten Aufblühen ab Anfang des 19. Jh., verdrängten später politische Verhältnisse, neue Verfahrenstechniken und neue Rohstoffe (Steinkohle, Koks, Dampfkraft) die alte Eisenindustrie aus unserer Gegend (10). Während der Verhüttungsbetrieb „a jen Hött‘“ (Mariental) anscheinend schon früh geschlossen, bzw. zu anderen Industriezwecken umfunktioniert wurde (um 1850), hatte die Eisenhütte zwischen Lichtenbusch und Schmithof, die auf dem Gebiet der ehemaligen Abtei Kornelimünster lag, anscheinend etwas länger Bestand. Die sog. Schmithofer Eisenhütte, deren Gebäude von 1788 (s. Abb. 2) mit der alten Verhüttungsanlage heute noch bestehen (Straße Eisenhütte 24, im Itertal), war die erste
102 Eisenhütte auf abteilichem Gebiet, die sich für die Eisenerzeugung eines eisernen Zylindergebläses bediente (11). Auf der Tranchot-Karte von 1802-1820 ist vor den Gebäuden ein großer „Mühlenweiher“ zu sehen. Solche Weiher wurden angelegt, um die Wasserverhältnisse konstant zu halten und den Wasserdruck für das Mühlrad zu verstärken. Interessant ist, dass der Iterbach vor der Schmithofer Eisenhütte in der alten Karte „Heisbach“ genannt wird (11a). a + * A 5 N VA 8 2 MV N { N } ; VE gen Wr aa ER Abb. 2: Schmithofer Eisenhütte im Iterbachtal In der Nähe dieser Eisenhütte gab es den alten „Eisenweg“ mit einer Brücke über den Iterbach (s. Abb. 3). Dieser Weg, der von der Nordeifel in Richtung Kornelimünster verlief, diente sicherlich dem Transport von Eisenmaterial (12). Die Frage, warum es in unserer Gegend, vor allem auch am Vichtbach, so viele Eisenhütten gab, ist schnell beantwortet. Wie bereits erwähnt, waren die benötigten Rohstoffe in greifbarer Nähe vorhanden, so konnte z. B. auch der zum Schmelzen erforderliche Kalk vor Ort in den nahen Steinbrüchen gewonnen werden. Außerdem boten die reichen Waldungen in der Nähe das Holz für die Herstellung der Holzkohle und in der Gegend von Aachen-Sief (früher Raeren-Sief) bot sich die Nutzung der Wasserkraft des Iterbaches an.
103 e- A A WE a A s 8: 8 } { Abb 3: Iterbach mit Brücke des „Eisenweges‘“ bei der Schmithofer Eisenhütte Zu dieser Frage gab 1808 der französische Unterpräfekt von Aachen, Poissenot, für die Schmithofer Eisenhütte folgenden Bericht ab: „Bedeutende Eisenerze lagern in der Umgebung von Kornelimünster, im Kanton Burtscheid, besonders in den Bergen von Schmithof, wo die Schmelzhütte gleichen Namens liegt. Das geförderte Erz ist von solcher Güte, dass es nicht gewaschen zu werden braucht. Man vermischt es mit Kalk und Holzkohle in einem Hochofen, dessen Feuer durch ein Gebläse belebt wird. Diese Schmelzhütte besteht aus einem „maka“ mit den nötigen Werkstätten zum Gießen. Der Ofen hat 7,60 m Höhe; man schmelzt darin Erze; er produziert jährlich 900.000 Pfund Schmelze und ergibt 40.000 Franken (13).“ Auf der Grundlage der hier vorhandenen Gegebenheiten konnte sich also eine blühende Eisenindustrie entwickeln (14). Förderung der Eisenerze Für die hiesigen Eisenwerke wurden wahrscheinlich Raseneisenerze bzw. Brauneisenstein gefördert. Raseneisenerz hatte sich in nassen Wiesen und Niederungen nahe der Oberfläche niedergeschlagen; es zeichnet sich durch einen niedrigen Eisengehalt von etwa 20 bis 30 % und nur mäßige Qualität aus.
104 Der hiesige Brauneisenstein hingegen enthält etwa 40 % Eisen. Beide Arten konnten im Tagebau gefördert werden, wozu man Schürfgruben, die so genannten Pingen, anlegte (15). Das Eisenerz wurde aber auch aus etwa 10 bis 15 Meter tiefen Schächten „gebergt‘“. Man hackte es aus mehr oder minder breitadrigen Gängen und füllte es in Flechtkörbe, Maßmandeln genannt, in denen es nach oben befördert wurde. In der Regel musste das Erz an der Oberfläche gewaschen werden, d.h., es wurde von anhaftender Erde befreit. Wie aus dem oben wieder- gegebenen Bericht des Präfekten zu sehen, war dieses beim hiesigen Erz wegen seiner Reinheit nicht erforderlich (16). Eisenhütte (Eisenschmelzhütte, Eisenschmelze) r Die Eisenhütten wurden oft Reitwerke genannt (von reiten, bereiten, zurüsten, verhütten). Die Hüttenbesitzer führten den Namen Reitmeister, im Gegensatz zu den Kupfermeistern (17). In einem vollständigen Reitwerk wurde allerdings nicht nur das Roheisen geschmolzen, sondern es wurde auch in einem Hammerwerk zu Schmiedeeisen verarbeitet (18). Der Eisenhammer in der Schmithofer Eisenhütte soll seit 1760 in Betrieb gewesen sein (19). In einem alten Eifeler Weistum des Junkers Werner von Vlatten aus dem Jahre 1425 heißt es, dass Heinrich der Schmied und sein Sohn Michel einen „Hitzerich‘“ (bei Gemünd) besessen haben. “Hitzerich‘“ war die Bezeichnung, die jedoch später nicht mehr verwendet wurde, für einen Eifeler Schmelzofen. In dem gleichen Weistum ist von einer „Roiste““ die Rede. Auf der „Roiste‘“ wurde das geförderte Erz geröstet, bevor es in den Schmelzofen kam. Erst um das Jahr 1500 sind Holzkohle-Hochöfen entstanden, die es vorher noch nicht gab. Bis dahin hatte man das Eisenerz in „Renn- oder Luppenöfen‘ (20) geschmolzen, die ein nutzbares Volumen von etwa einem Kubikmeter bei einer Höhe von etwa drei Metern aufwiesen. Für diese Öfen sorgte etwa ab der Wende des 13. Jahrhunderts ein Gebläse mit Wasserradantrieb für die erforderliche Windmenge, die vorher durch Hand- oder Fußgebläse zugeführt worden war (21). Alte renovierte Glühöfen zur Metallverarbeitung, die vermutlich aus dem 18. Jh. stammen, sind noch in Stolberg zu sehen (s. Abb. 4). Der preußische „Fabrikenkommissarius‘“ Eversmann, der 1802 im Auftrag des preußischen Königs die damaligen linksrheinischen französischen Departements besuchte, schrieb u. a. über die Eisenindustrie des Schleidener Tales in der Eifel:
108 Anmerkungen 1) Gielen, Zwischen Aachener Wald und Münsterwald, Eupen, 1975, S. 15 2) Kohnemann, M., Die Flurnamen des Walhorner Landes, Diss. Löwen 1961, S. 206 u. 1025 3) Gielen, a. a. O., S. 97 4) Mit Wasser und Dampf ins Industriezeitalter, Aachen 1991, S. 283. S. auch „Im Göhltal“ Nr. 63, Aug. 1998, S. 85 f. 5) Nagel, Geschichte der Reichsabtei Cornelimünstzer und des Münsterländchens, Cornelimünster 1925, S. 79 6) Grimm, Weisthümer, 2. Teil, 1840, Nachdruck Darmstadt 1957, S. 783 7). Gielen/@: a: 0.5.97 8) Pauels, Unter Adler und Schwan, Chronik der Bürgermeisterei Burtscheid, Aachen 1997, S. 146 9) Gielen, a. a. O., S. 109 f 10) „Die Eifel“, Heft 5/1989, S. 362 11) Capellmann, Kornelimünster, 1950, S. 41. Dort auch: 1503 kauft die Abtei Kornelimünster die Friesenrather Eisenhütte, „genannt die Hudt (Hütte), dae man ysseren (Eisen) up smeltz...“ 11a) In der Tranchot-Karte von 1802-1820 heißt die Häusergruppe bei der Schmithofer Eisenhütte „Bach“‘, In einer Karte von 1850 bei Kaltenbach („Der Regierungsbezirk Aachen“) steht der Iterbach als „Hausbach“ verzeichnet. Die Bezeichnungen „Heis- oder Hausbach“ sind vermutlich Namensverwechslungen mit dem Nebenflüsschen Hasbach bei Walheim. 12) Mit Wasser und Dampf, a. a. O., S. 283 13) Capellmann, a. a. O., S. 41 14) Die Eifel, a. a. O., S. 361 15) Kreis Euskirchen, Jahrbuch 1981, S. 56 16) Capellmann, a. a. O., S. 40-41 17) Nagel, a. a. O., S. 79 18) Die Eifel, a. a. O., S. 362 19) Mit Wasser und Dampf, a. a. O., S. 283 20) Noch heute nennt man die bei der Schweißstahlherstellung aus dem Puddelofen kommenden rohen Stahlklumpen „Luppen“ (frz.: loupe). 21) Kreis Euskirchen, Jahrbuch 1982, S. 112 22) Kreis Schleiden, Jahrbuch 1970, S. 81 f 23) Nagel, a. a. O., S. 79 24) Die Eifel, a. a. O., S. 263 25) Schumacher, Biblische Bilder in altem Eisen, Köln 1975, S. 10 f Aachener Volkszeitung, 28.02.1986: Die älteste Ofenplatte soll aus Köln stammen. Unter der Jahreszahl 1414 wird von „Ofenmachern‘“ und „Formenschneidern“ berichtet. Abb. 1,2, 3, 6 vom Verfasser Abb. 4: Walter Schäfer, Aachen Abb. 5: Festschrift des Eifelvereins „Die Eifel‘, 1988, S. 68