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Landschaft im Grenzraum Nordostbelgiens
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ZEITSCHRIFT DER VEREINIGUNG FÜR
KULTUR, HEIMATKUNDE UND GESCHICHTE
IM GÖHLTAL
Nr. 71 — August 2002
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Im Göhltal
ZEITSCHRIFT DER VEREINIGUNG
FÜR
KULTUR, HEIMATKUNDE UND GESCHICHTE
IM GÖHLTAL
Nr. 71
August 2002
Veröffentlicht mit der Unterstützung des Kulturamtes der
deutschsprachigen Gemeinschaft
Vorsitzender: Herbert Lennertz, Stadionstraße 3, 4721 Neu-Moresnet.
Sekretariat: Maxstraße 9, 4721 Neu-Moresnet, Tel. 087/65.75.04.
Lektor: Alfred Bertha, Bahnhofstraße 33, 4728 Hergenrath.
Kassierer: Alfred Bertha, Bahnhofstraße 33, 4728 Hergenrath.
Postscheckkonto Nr. 000-0191053-60.
Generale de Banque: 248-0068875-35
ASRK: 001-1149241-61
Konto NL: AMRO-BANK: 46.37.00.090 Vaals/L
Konto BRD: Aachener Bank: 821 363 012 (BLZ 390 601 80)
Die Beiträge verpflichten nur die Verfasser.
Alle Rechte vorbehalten
Entwurf des Titelblattes: (+) Alfred Jansen, Moresnet-Kapelle.
Druck.: Aldenhoff, Gemmenich.
3
Inhaltsverzeichnis
Alfred Jansen (+) Zum Umschlagbild: 5)
Moresnet-Kapelle Burgruine Raaf
Werner Promper Mutter Johanna von Jesus und die 8
Verviers ostbelgischen Rekollektinnen im Kontext
weltweiter Verzweigung
Jakob Langohr Der Pastur Bruun 39
Aachen-Bildchen
Alfred Bertha Der Aufbau des organisierten 40
Hergenrath Feuerlöschwesens aufgezeigt
am Beispiel der Ortschaft Hergenrath
Erwin Bruch u. Auf der Suche 84
W. Schyns-Ruben nach Maria Catharina Brandt
Neu-Moresnet
M.-Th. Weinert Der Spiegel 91
Aachen-Forst
Joseph Langohr La congregation des Sceurs Franciscaines 92
Gemmenich quitte Gensterbloem
H. v. Schwartzenberg Frühe Eisenindustrie 100
Aachen am Iterbach
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Zum Umschlagbild
Die Burgruine Raaf in Eynatten “
von (7) Alfred Jansen
Die große Landstraße von Eupen nach Aachen durchschneidet Eynatten
und biegt einige Meter vor der Kirche in einem scharfen Knick nach links.
Gerade aus, nordostwärts, führt die Lichtenbuscher Straße zum gleich-
namigen Weiler an der belgisch-deutschen Grenze. Folgen wir dieser etwa
1300-1400 m und richten dann unsere Blicke nach rechts: In etwa 350 m
Entfernung erhebt sich aus der Ebene die imposante Masse eines
viereckigen Wohnturms, der die nahen landwirtschaftlichen Gebäude zu
erdrücken scheint.
Es ist die Wasserburg Raaf, ähnlich den Häusern Raeren und Weims,
wenn man von den vier runden Ecktürmchen absieht, die den Bau
bekrönen. Im Aachener Raum sind solche Ecktürmchen häufig, im
Herzogtum Limburg aber eher selten. Raaf war eine allseits von
Wassergräben umgebene Anlage. Heute sind diese Gräben, außer an der
Nordseite, zugeschüttet. Der alte 12 m hohe Wohnturm mit einer
Grundfläche von 8 x 12 m ist nur noch eine Ruine, die mehr und mehr
verfällt. Die dicken Mauern zeigen Risse. Dach, Fußböden, Fenster und
Türen sind verschwunden. Christian Quix schrieb schon 1836: „Schade,
dass dieses alte Schloss nicht im Baue erhalten worden ist, welches leicht
geschehen konnte, da seine Gebäulichkeiten nicht weitschichtig sind.“
Seit 1832 steht der alte Wehrturm ohne Dach; Hans Königs, ehemaliger
Stadtkonservator von Aachen, hatte schon 1940 sich dafür ausgesprochen,
die Mauerkrone durch Abdeckung vor weiterem Verfall zu sichern. Leider
blieb es bei guten Absichten... Auch der Denkmalschutz kann Raaf nicht
retten.
Die Hauptfassade des Wohnturmes war nach Osten, zum Hof des
Bauerngutes, gerichtet. Über eine Zugbrücke war der Turm mit dem
Bauernhof verbunden. Später dürfte eine hohe Freitreppe Zugang geboten
haben. Unter der Türschwelle, wie auch an vielen Fensteröffnungen, ist
das Mauerwerk in sich zusammengestürzt. Noch vorhandene
Fensterrahmen deuten auf Umbauten des 18. Jahrhunderts.
Anfangs hatte Raaf nur spärliche kleine Fensteröffnungen. Die meisten
sind noch im Mauerwerk auszumachen, aber vermauert. Im Sockel sieht
man drei Schießscharten. Die Nordseite weist noch auf der Höhe der ersten
Etage die Reste einer auf Konsolen ruhenden ehemaligen Toilette auf.
* Aus G. Poswick, Les Delices du Duche de Limbourg, Verviers 1951, S. 313-318.
6
Der frühere Burggraben hatte eine erhebliche Breite, so dass Raaf kaum
zu belagern war.
Reiners (Kunstdenkmäler von Eupen-Malmedy) schließt aus den
unterschiedlichen Baumaterialien auf drei Bauphasen: Der Sockel stamme
aus dem 14. Jahrhundert, die drei unteren Stockwerke seien dem 15.-16.
Jahrhundert und die obere Partie dem 18. Jahrhundert zuzuschreiben. Die
Ecktürmchen scheinen jedoch bedeutend älter zu sein.
Raaf war ein Lehngut des Aachener Marienstiftes und dürfte seinen
Namen dem limburgischen Adelsgeschlechte derer von Rave zu verdanken
haben. Doch schon in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts befindet sich
Raaf im Besitz der Familie Crümmel von Eynatten, die uns 1380 mit
Johann Crümmel begegnet. .
„Seit dem Entstehen der Lehensprotocolle erscheinen die Crümmel
von Eynatten in denselben als Laten des Lehenhofes, und zwar war Johann
Crümmel 1395 Lat desselben“, schreibt Quix (1).
1431 stirbt Diederich Crümmel von Eynatten, Besitzer von Raaf. Seine
Güter fallen an die Tochter, Gattin des Sander Mönch von Rossmoelen.
1439 wird deren Sohn Diederich mit Raaf belehnt.
Die Crümmel von Eynatten waren durch Heirat mit vielen
Junkerfamilien des Walhorner Landes verbunden, so u. a. den
Schwarzenberg, den de Lamboy und den Bertolf von Belven.
Außer der Burg Raaf und den dazugehörenden Ländereien besaßen
die Crümmel u. a. die aus dem Lehen von Raaf hervorgegangenen Höfe
Neuenhof und Steinkaul, den Göhlhof, das Rattenhaus und das später
Waldenburgshaus genannte Schloss in Merols.
1504, nach dem Tode des Johann Crümmel, wurde der Sohn „Sander
von Eynatten, genannt Crümmel von der Raaf“ mit Schloss und Hof Raaf
belehnt.
1507 folgten dessen Sohn Johann Crümmel von der Raaf und dessen
unmündige Schwestern Katharina, Johanna und Maria. Die beiden
Erstgenannten traten später in die Abtei Burtscheid ein.
Anna, die Tochter des genannten Johann Crümmel, wurde nach dem
Tode ihres Vaters mit Raaf und dessen übrigen Gütern belehnt. Sie heiratete
in erster Ehe den Junker Adam von Bock und in zweiter Ehe Engelbert
von Etzbach. Aber auch die Brüder des Verstorbenen, Reinart und Wilhelm
Crümmel, hatten Ansprüche auf Raaf, so dass nach dem Tode des
genannten Reinart dessen Sohn Simon 1545 für sich und seine
Geschwister mit Raaf belehnt wurde.
1570 ‚geht Raaf an Reinart von Etzbach, Sohn des verstorbenen
Engelbert von Etzbach und dessen Gattin Adrian(a)/Anna Crümmel von
der Raaf.
7
1580 empfangen die Eheleute Johann von Moers und Christine von
Etzbach (Tochter des Engelbert von Etzbach) ihren Anteil an Raaf.
Die von Moers bleiben im Besitze von Raaf. 1647 ist Wilhelm von
Moers, verheiratet mit Johanna von Vos, auf Raaf, das durch Erbteilung
an die Tochter Anna-Margaretha fällt, die den Besitz durch Heirat in die
Familie von Lamboy bringt.
Zu Anfang des 17. Jahrhunderts waren die Junker Crümmel in zwei
Hauptstämme aufgeteilt, zu der Raaf und zu Merols genannt. In königlich-
kaiserlichen Diensten war der Oberleutnant Johann Crümmel von der
Raaf (vom Göhlhof).
„Die Crümmel zu Merols, die aus dem Hause Raaff herstammten, und
sich zu Merols und der dortigen Gegend teils eingeheiratet, teils
eingekauft, hatten sich jetzt (1. Hälfte 17. Jh.) durch Teilungen und
Heiraten mit nicht Junkern dem Bauernstande so genähert, daß sie füglich
nicht mehr zu jenen können gerechnet werden (2).
1647 gehörten zu Raaf noch rund 200 Morgen Land.
1651 wurde Johann von Moers mit Raaf belehnt, wo seine Schwester
Anna Margaretha, verheiratet mit dem Junker Karl von Lamboy von
Croenendal, wohnte. Deren Sohn Johann Sigismund heiratete 1692
Margaretha von Berge von Trips und 1709 in zweiter Ehe Maria
Magdalena Bertolf von Belven. Außer Raaf gehörte diesem Sigismund
von Lamboy auch der Hof Steinkaul (Kalkofen), der 1776 durch Kauf an
den Schöffen Arnold Schmetz kam.
Aus der zweiten Ehe stammten drei Söhne, von denen der älteste,
Engelbert von Lamboy, Besitzer von Raaf wurde. Er heiratete 1753
Franziska von Flamige, die 1789 (als Witwe) Raaf bewohnt. Einige Jahre
später geht Raaf durch Kauf an den Walhorner Schöffen Arnold Schmetz.
Dieser starb am 1. Januar 1807. Die Witwe, Katharina Pael, hinterlässt
Raaf ihrer Nichte Maria Helena Pael, die es in die Ehe mit Jakob Andreas
Coenen einbringt.
Deren Tochter Maria Catharina Coenen erbt Raaf um 1891. Sie heiratete
Friedrich Hertzog. Die aus dieser Ehe hervorgegangenen Kinder Adolf
und Alwine Hertzog erben Raaf um 1907. Der Sohn übernahm vermutlich
den Teil seiner Schwester. Er verkaufte Raaf 1919 an die Gebrüder
Heinrich und Nikolaus Wilhelm Jennes. Letzterer wurde 1927 alleiniger
Besitzer von Raaf.
1) Ch. Quix, Beiträge zu einer historisch-topographischen Beschreibung des Kreises
Eupen, Aachen 1836, S. 181
2) Ch. Quix, a. a. O. S. 190
Mutter Johanna von Jesus und
die ostbelgischen Rekollektinnen
im Kontext weltweiter Verzweigung
von Werner Promper
Einleitung
Anlässlich des Pastoralbesuchs von Papst Johannes Paul II. in Kevelaer
und Münster erschien am 3. Mai 1987 eine Sondernummer der
Bistumswochenzeitung Kirche und Leben, zu der ich als
Missionswissenschaftler der Westfälischen Wilhelms-Universität von der
Schriftleitung, Dr. Günter Mees, um einen Überblick Mission aus Münster
rund um die Welt gebeten worden war. So hatte ich bei den im Bistum
niedergelassenen Ordensfamilien um die dazu erforderlichen Unterlagen
nachgesucht, von denen manche zu späteren Terminen weiter ausgewertet
werden konnten.
Zum Weltgebetstag für geistliche Berufe erschien dann in der entsprechen-
den Sondernummer von Kirche und Leben am 21. April 1991 ein Beitrag
Lütticher Wurzeln — Aus der Geschichte der Franziskanerinnen, der
hier — mit Hervorhebung seines ostbelgischen Bezugs — in umgewichte-
ter erweiterter Form erneut vorgelegt wird.
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Zum 150jährigen Bestehen veröffentlichten die Lüdinghausener
Franziskanerinnen RıcHMODIS LINK, URSULA OSTERMANN UND ANNETTA
ScHILD (im Dietrich Coelde-Verlag der Werler Franziskaner) 1985 eine
deutsche Bearbeitung des im Mutterhaus zu Heythuyzen (Niederländisch-
Limburg) 1966 erschienenen, von den Schwestern ANGELITA CooLs und
HILDEGARD VAN DE WUuNPERSE verfassten Quellenwerkes Mutter Magdalena
Damen und die Entwicklung ihrer Kongregation im neunzehnten .
Jahrhundert.
Im Gründungsjahr der Gemeinschaft (1835) gehörten die Provinzen
Niederländisch-Limburg (seit 1840 Apostolisches Vikariat Limburg, seit
1853 Bistum Roermond) und Belgisch-Limburg (seit 1967 Bistum
Hasselt) zum Bistum Lüttich,
Der erste Apostolische Vikar von Niederländisch-Limburg (1840) und
erste Bischof des wiedererrichteten Bistums Roermond (1853), Joannes
BB
Palais. Über den gegenwärtigen Stand des Verfahrens fehlt jede Verlaut-
barung. GEORGES LEGRAND, dessen Veröffentlichung (vgl. Anm. 6) das
Imprimatur des Generalvikars Guillaume Simenon (1871-1950) trägt,
erwähnt zahlreiche Gebetserhörungen, insbesondere drei wunderbare
Heilungen, die in die Prozessakten aufgenommen wurden (S. 22-23).
Kirche und Kloster in Dolhain im Wandel der Zeiten
Wie die Klosterkirche der Rekollektinnen in Dolhain, die 1834 zur
Pfarrkirche erhoben wurde, so hat auch die ehemalige Klosterschule ihre
eigene Geschichte.
Am 30. Oktober 2001 berichtete die Vervierser Zeitung Le Jour/Le
Courrier in der Rubrik /nfos regionales unter dem Titel Une &cole de
150 ans ä Dolhain über eine Ausstellung, die das wechselvolle Schicksal der
ehemaligen Schule der Rekollektinnen in Dolhain dokumentiert:
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Die Grundschule in Dolhain zählt z. Zt. 170 Schüler und Schülerinnen,
die von 14 Lehrpersonen unterrichtet werden. Gründungsjahr ist
eigentlich 1705, als die Rekollektinnen in der Rue Maisier ihr Kloster
errichteten. 1851, also vor 150 Jahren, wurde sie in der Trägerschaft der
Gemeinde als Mittelschule weitergeführt. Seitdem gelangte sie im
Rahmen der belgischen staatlichen Entwicklung in verschiedene
Zuständigkeitsbereiche. Seit 1988 untersteht sie als Ecole fondamentale
autonome rechtlich der Communaute francaise.
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Das ehemalige Kloster der Rekollektinnen 77 SE ]
in Dolhain ! Chapelet compos& sur la Passion |
(Foto aus: ARSENE BUCHET, Limbourg et ses | de N. S. Jesus-Christ |
environs,1940, S. 19) \ par 1a VENEREE |
; Möre Jeanne de Jösus
j Fondatrice des Penitentes-REcoliectines .
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Une hulle sur tolle du XVil® si&cle provenant du monastere des REcollectines d'Assesse repre-
sentant l'apparition de la Vierge a Mere Jeanne de Jesus. Un tableau tres semblable se
trouve dans l’6giise de Dolhaln, anclenne 6glise du monastere des Penitentes r&collectines.
(Photo Musee en Piconrue)
Foto aus ALBERT MOxHET, „Filles du Silence“ en Piconrue: Le Jour/Le Courrier
(Verviers, 24.7.1998) anlässlich einer Ausstellung im Musee en Piconrue (Bastogne),
das Kunstwerke und Archivalien aufgelöster Konvente konserviert.
DURANT TROIS SIECLES
‚Les Religieuses
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Penitentes Recollectines -
dites de Limbourg
par Paul-Clovis MEURISSE, du T.-O.
. Il 1923 IM
Imp. Deltenre frere & sceurs
] FAYT LEZ- MANAGE Il
A SA GRANDEUR
ILLUSTRISSIME & REVERENDISSIME
Monseigneur
Martin-Hubert RUTTEN
Preiat de la Malson de Sa Saintet6,
Assistant au Tröne Pontifical,
Ev6&que de Liege, d’Eupen & de Malm6$dy.
EVECHE
DE Liege, le 13 f&vrier 1924.
LIEGE
Monsicur Mceurisse,
JTapprends avec grande satisfactlion que vous allez
publier un volume en l’honneur de la Venerable Sceur
Te fondatrice de la Cungregation des penitentes-r&cul-
cctines, morte’en odeur de saintete & Limbourg, il ya
envıron truis sıecles, Votre livre «Durant trois siecles»,
sera tres Edifiant et contrıbuera, j’en ai la: confiance, &
faire reconnaftre par Ic Saint-Sıege Ic culte s6culaire
rendu ä la bienheureuse par scs pieuses lilles et aussi par
la population de Dolhain-Limbourg qui continue ä se ren-
dre ä son tombeau pour implorer son intercession aupr&s
de Dieu, Je forme des vosux ardents pour le succ&s de votre
ouvrage,. persuade que les religieuses et les fideles le
liront avec grand fruit.
Nous assistons actuellement ä des beatifications et ä des
canonisations extreömement rapides ; telles furent celles du
Saint cure d’Ars, de la Bienheureuse Carmelite Therese
de Jesus, de la venerable Bernadette Soubirous, et d’autres.
Les miracles nombreux obtenus apres leur mort par leur
intercession, .en furent la cause principale.
Pour d’autres bienheureux, qui n’ajoute&rent pas Aa la
saintet& de leur vie l’eclat des miracles operes ä leur tom-
beau, les proces entames peu apres leur d&ces, trainerent
en longueur ou, par suite de diverses circonstances, furent
meme totalement abandonnes pendant des si@cles. Ils ont
Ete repris de nos jours et ainsi nous avons assist€ aux
fötes de la reconnaissance du culte de Charles-le-Bon,
comte de Flandre, de la Bienheurcuse Eve, recluse de
Saint-Martin ä Liege, du celebre carginal Bellarmin de
l’Ordre des J&suites et enfin, pour terminer par un nom
illustreentretous, dela canonisation de Sainte Jeanne d’Arc.
Les Penitentes recollectines seront heureuses de pouvoir
un jour adresser des honneurs publics ä leur tres venerable
Fondatrice et nous nvus juindrons ä elles pour exprimer le
meme bonheur et solliciter de la part de la Bienheureuse
Möere Jeanne la me&me puissante intercession aupres de Dieu,
Agreez, Monsieur Meurisse, l’assurance de mon tr&s res-
pectueux devouement.
+ M. H. RUTTEN
Ev. de Liege
18
Die Regel im Zuge der Zeit
Die Regel, welche die von der sel. Angelina von Marsciano 1397
gegründeten Tertiarinnen des hl. Franziskus von Asssisi befolgten, hat
Papst Leo X. (1513-1521) den Zeitumständen angepasst.
Im Lauf der folgenden Jahrhunderte hatten sich manche Vorschriften
und Gebräuche wiederum als nicht mehr zeitgemäß erwiesen und waren
allmählich abgeschafft worden. Alsdann musste die Drittordensregel mit
den Normen des 1917 promulgierten kirchlichen Gesetzbuches (Codex
iuris canonici) in Einklang gebracht werden.
Schließlich erheischte das aggiornamento des II. Vatikanischen Konzils’
(1962-1965) mit der Verabschiedung des Dekrets über die zeitgemäße
Erneuerung des Ordenslebens (Decretum de accommodata renovatione
vitae religiosae „Perfectae caritatis‘“) und der neue Codex des
Kirchenrechts (1983) weitere Harmonisierungen.
Für die Übermittlung von Texten bin ich den Schwestern von Assesse
(Bistum Namur) und Pfarrer Alexandre Parfonry zu Dank verpflichtet.
Einen guten Einblick in die letzte Erneuerung gewährt das für die Armen-
Schwestern des hl. Franziskus (Gründung: Franziska Schervier, Aachen
1845) von der römischen Kongregation für die Institute des geweihten
Lebens und Gemeinschaften des apostolischen Lebens 1989 ausgefertigte
Dekret, das die (aus dem limburgischen Geistingen, dem Geburtsort von
Bischof Rutten stammende) Raerener Oberin Marie-Godelieve Henkens
durch die Vermittlung von Pfarrer R. Kohnenmergen dankenswerter Weise
in Ablichtung besorgte.
CONSTITVTIONS
DES
RELIGIEVSES REFORMEES
PENITENTES
DV TIERCE ORDRE
DE
S.FRANGOIS
DE LA
CONGREGATION
DE LIMBOVRG
Nopellement approuueces
PAR 5
N.S.P. VRBAIN VYIIL
KR
A GAND,
Anno ı63S$.
Titelblatt
der 1635 durch Papst Urban VIII. approbierten Ordensregel
REGLES,
CONSTITUTIONS,
CEREMONIAL ET COUTUMIER
DES PENITENTES
DE LA CONGREGATION DE LIMBOURG
RELIGIEUSES REFORMEES
DU
TIERS-ORDRE DE SAINT-FRANCOIS
BRAINE-LE-COMTE
IMPRIMERIE V'‘ CHARLES LELONG
1881
Nous approuvons cette reimpression et sur
le rapport qui nous en a e€te fait, Nous attes-
tons sa conformite avec le texte primitif de la
Regle, avec la premiere edition des Constitu-
tions, imprimee ä Gand en 1635 et avec le ma-
nuscrit du Ceremonial et du Coutumier,
approuve par le P. Pierre Marchant en 1641.
Tournai, 18 juillet 1881.
+ ISIDORE-JOSEPH, &v&que de Tournai.
Neudruck der Regel 1881
REGLE ET CONSTITUTIONS A
A Constitution Apostolique
Approbation de la Rögle
du Tiers-Ordre Regulier
RELIGIEUSES REGOLLEGTINES
du Seraphique Pire Saint Frangois
DU
TIERS-ORDRE DE LA PENITENCE
DE
SAINT-FRANGOIS D’ASSISE PIE EVEOUE
7 SERVITEUR DES SERVITEURS DE DIEU
WE 2 Pour perpetuelle m&moire.
NOS AN
SZ A la fin du douzieme siecle et dans
8 . Sl ( les annees qui suivirent, en Italie surtout,
HEN Ef bien que la soci&t& chretienne, dans son
4 CB ensemble, restät attach&e ä la foi, un
NZ A trop grand nombre d’hommes, pousses
AZ par la cupidit& des biens €phemeres de ce
y U monde et enfles par l’orgueil de la vie,
avaient des mceurs entierement corrom-
pues ; l’amour du Christ diminuant, les
Fee Set haines croissaient de toutes parts et les
Imrrixzrıe J. DUCULOT, Epıreur cites Etaient en proie au fl£au des guerres
1936
—’G— —7—
intestines. Il Etait donc par dessus tout pieuses prieres et des c&r&monies publiques
desirable que Dieu suscität un homme solennelles et aussi avec les sentiments
extraordinaire qui, se distinguant par la d’une piete plus agissante, celebrer avec
pratique de toutes les vertus, apportät allegresse, cette annee, la memoire du s&-
un rem&de ä ces maux et fit refleurir raphique Pere alors que s’achevait le
chez les peuples l'esprit chretien. Per- septieme centenaire de sa bienheureuse
sonne n’ignore que ce röle fut speciale- mort. Chacun sait en effet avec quel zele
ment assigne€ par le Ciel a Francois d’As- des le debut de leur institution, les Ter-
sise qui, aux vices sans frein opposant la tiaires Reguliers se sont efforces d’acque-
pratique de l’humilit& chretienne et de rir l’esprit de saint Francois et d’en ani-
la pauvrete, s’efforca d’unir tous les hom- mer leurs multiples ceuvres de religion
mes dans un mutuel amour. Et, comme et de charit&. Aussi notre prede&cesseur
des disciples nombreux accouraient de le Pape Leon X, par la Constitution,
tous cötes se ranger sous la conduite de Inter cetera, a approuve leur Regle. Mais,
cet homme si remarquable, la famille comme il arrive pour les choses humaines,
franciscaine prit des accroissements ex- Pplusieurs des prescriptions de Leon X,
traordinaires. Ces accroissements se ma- dans la suite des temps, sont complete-
nifeste&rent et parmi les membres des ment tombees en d&suetude ou ne con-
trois Ordres qu'etablit S. Francois et, cordent pas enti&rement avec les ordon-
plus tard, parmi les Tertiaires qui, animes nances du Droit canonique. Il a donc fallu
du desir de mener une vie plus parfaite mettre cette loi en accord avec les temps
et vivant en commun, recurent le nom de ol nous vivons et les dernieres crdon-
membres du Tiers-Ordre Regulier. Ces nances de 1’Eglise,
derniers ont donc pu, & bon droit, par de
1936 hat Pius XI. die Drittordensregel den veränderten Zeitläuften angepasst.
.
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CONGREGATIO
PRO INSTITUTIS VITAE CONSECRATAE
ET SOCIETATIBUS VITAE APOSTOLICAE
Pröt.n. 025 -1/87
DEKRET
Nachdem die Konstitutionen der Kongregation der Armen-Schwestern
vom heiligen Franziskus schon früher dem Geist der Dekrete des II. *
Vatikanischen Konzils angepaßt worden waren und die Zustimmung des
Apostolischen Stuhles gefunden hatten, sind sie nun erneut entspre-
chend den Vorschriften des neuen Kirchenrechtes sorgfältig über-
arbeitet worden.
Daher hat die Generaloberin Sr. M. Walbertis Weber diese neuen
Konstitutionen wiederum dem Heiligen Stuhl vorgelegt und gebeten, er
möge durch seine höchste Approbation diese Regel geweihten Lebens
erneut anerkennen und bestätigen.
Die Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und für
die Gemeinschaften des apostolischen Lebens folgt gerne diesen
Bitten und approbiert nach sorgfältiger Prüfung und Beratung mit den
Konsultoren kraft dieses Dekretes die vorgelegten Konstitutionen,
wie sie in deutschsprachiger Fassung in ihrem Archiv hinterlegt
sind.
Diese jüngste und nunmehr abgeschlossene Überarbeitung der Kon-
stitutionen verfolgt das Ziel, daß die Schwestern der Genossenschaft
sicherer in der Nachfolge des Herrn voranschreiten und deutlicher
erkennen, wie sie auf die Erfordernisse der heutigen Zeit möglichst
fruchtbar Antwort geben können.
Rom, den 30. März 1989
(gez.) Fr.Hier. M. Card. Hamer op
Präfekt
(gez.) + Vincentius Fagiolo
em. Erzbischof v. Chieti-Vasto
Sekretär
Die Übereinstimmung mit dem lateinischen Original beglaubigt:
Rom, den 9. April 1989 | ST x
28
Neugründungen
Das Reformkloster von Limbourg erfreute sich des Zustroms zahlreicher
Kandidatinnen. Schon zu Lebzeiten der Stifterin Johanna von Jesus sind
nicht wenige Schwestern ausgeschwärmt, um neue Niederlassungen
aufzubauen.
P.-J. Nıeses (vgl. Anm. 6) berichtet detailliert über sämtliche Gründungen
in Belgien: Assesse, Oudenaarde, Beaumont, Braine-le-Comte, Brügge,
Couvin, Dixmuiden, Durbuy, Eupen, Fontaine-1’Ev&que, Veurne, Gent
(2), Gosselies, Geraardsbergen, Herve, Huy, Lüttich (2), Limbourg,
Löwen, Namur, Nevele, Nieuwpoort, Ninove (in alphabetischer Folge
der französischen Ortsbezeichnungen).
Bis auf Braine-le-Comte sind sämtliche Gründungen in Belgien
untergegangen, zuletzt Assesse (1990). Am 24. April 2002 telefonierte
ich zum letzten Mal mit Schwester Maria Pia (*Brügge 1933), der Oberin
von Braine-le-Comte, die dort noch mit zwei hochbetagten flämischen
Mitschwestern (89 und 90) lebt.
Obwohl im Folgenden hauptsächlich über die Niederlassungen im
ostbelgischen Grenzgebiet berichtet wird, sei eine Gründung in Aachen
(1645) erwähnt, die in den Wirren der Zeit als Zufluchtstätte dienen sollte.
Einige Details dazu bieten: Dr. BERNARD PoLL, Geschichte Aachens in
Daten (Aachen: Stadtarchiv 1960) S. 68 sowie das Sammelwerk Aachener
Heimatgeschichte, hrsg. von Dr. ALBERT HuyskEns, Direktor des Archivs
der Stadt Aachen und Privatdozent an der Technischen Hochschule
(Aachen: La Ruelle’sche Accidenzdruckerei 1924) in dem Beitrag von
WILHELM MUMMENHOFF Die Aachener Stadtklöster und ihre Geschichte,
S. 207. Sieben Schwestern von Limbourg ließen sich zunächst am Bergtor
(nahe Bergdriesch) nieder und siedelten später in die Adalbertstraße über.
Wahrscheinlich hatte Pater Marchant bei dieser Gründung seine Hand
im Spiel: als Generalkommissar der deutsch-belgischen Ordens-Natio.
Bis 1802 gehörte Aachen zum Bistum Lüttich. Der Wurmbach bildete
die Grenze zwischen Köln und Lüttich.
Während die Kongregation von Limbourg ausstirbt, ist die Lüding-
hausener Provinz der Mutter Magdalena Damen noch sehr lebendig. Das
Personal- und Anschriftenverzeichnis des Bistums Aachen weist noch
vier Niederlassungen aus: Eschweiler und Mönchengladbach (3).
Alx-la-Chapelle
Comme il y avait apparence de grandes guerres, en
1645, la R6v6rende Mere Jeanne de Jösus, avec l’assen-
timent des Pares Sup6rieurs, cherchn une maison en la
ville d’Aix pour y r6fugier sa commuunaute en cas de
besoin.
Parmi les premieres postulantes recues par la Fonda-
trice & son cloitre de Limbourg, il y avait une demoi-'
selle de Goldstein, d’une noble famille allemande. I’on-
cle de cette religieuse, Jean de Goldstein, r6v6rend
Doyen de la Collögiale de Notre-Dame, & Aix, fit don
d’une maison & la fondatrice.
Le Pare Marchant, comınissaire göneral, et le P.
Mathias Hauzeur, provincial de 1a Province de Flandre
donnörent donc ob6dience & sept religieuses de Lim-
bourg qui en decembre 1645 se mirent en route pour
Aix.
‚En raison de son 6minente vertu la niöce du bienfai-
teur fut noımm6e supgrieure.
le g6n6ral de Breyel, gouverneur de. Dusseldorf,
fröre de cette religieuse, et la baronne de Remersdae],
8a 808ur, comblärent d’aumönes le nouveau cloitre.
Le ciel veillait au d6veloppement de la R6öforme des
Rö6collectines et fournissait les ressources nöcessaires
aux fondations.
Über den Ursprung der Aachener Niederlassung berichtet
P.-C. MEurısse S, 88
25
Rekollektinnen in Herve und Verviers
Seit meiner durch die Redaktion der Wochenzeitung des Bistums Münster
Kirche und Leben veranlassten Forschung über die Lüdinghausener
Franziskanerinnen und der überraschenden Entdeckung der Lütticher
Wurzeln ihrer noch heute befolgten Regel von Limbourg habe ich seit
1987 auch zahlreiche Zeitungsausschnitte in die sich stets mehr füllende
Limbourg/Jeanne de J&sus-Mappe abgelegt, da mir die nun zur
Veröffentlichung gelangende erweiterte Studie bereits vorschwebte und
so im Lauf vieler Jahre wachsen und reifen konnte.
Zu diesen Stücken aus meiner Sammelmappe gehören — neben dem
S. 13 abgedruckten Bericht über eine das wechselvolle Schicksal der
Rekollektinnen in Dolhain dokumentierende Ausstellung — drei weitere
im Vervierser Le Jour/Le Courrier erschienene Beiträge, die den mit
den örtlichen Verhältnissen durchweg vertrauten Lesern dieser Zeitschrift
interessante Einblicke gewähren.
J.-P. DOBBELSTEIN schreibt unter dem treffenden Titel Herve—Le „Vieux
Couvent“ devient Ecole am 19. September 1989:
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Herve — Das „Alte Kloster“
„Wenn Herve seit Jahrhunderten als eines der bedeutendsten Schulzentren
der Region gilt, so ist dies wesentlich dem Alten Kloster an der Rue
26
Haute zu verdanken. Aus Limbourg vertrieben, landeten die Rekollek-
tinnen 1676 in Herve, wo Robert d’Aspremont Lynden, Lehnsherr von
Herve, für ihre Unterbringung im Haus des Rechtsanwalts Hauregard
am sog. Tiege sorgte. Ab 1680 begannen die Schwestern mit der
Errichtung eines Klosterbaus, der am 3. Oktober 1734 vollendet werden
konnte. Er umfasste ein Internat und ein Externat für Mädchen.
1822 verbot die holländische Regierung die Aufnahme von Novizinnen.
Ab 1832 ging der Schulbetrieb nach und nach an die Schwestern von der
Göttlichen Vorsehung über, die den Gebäudekomplex bedeutend
erweiterten...“
Die tragischen näheren Umstände der Vertreibung der Rekollektinnen
aus Limbourg beschreibt MEurısseE (S. 42-43): >
„Die Rekollektinnen führten in Limbourg ein friedliches Leben bis zur
Belagerung durch Fürst de Cond6e, der die Stadt elf Tage lang unter
Beschuss hielt. Das Kloster wurde schwer beschädigt. Die Franzosen
bemächtigten sich 1675 der Stadt und begannen am 27. Dezember 1676
mit ihrer Zerstörung. Am 23. und 24. Februar 1677 wurden das Kloster
und sämtliche Bürgerhäuser ein Opfer der Flammen. Nur Kirche und
Pfarrhaus blieben verschont. Am 2. Dezember 1677 konnte die letzte hl.
Messe in einem Sprechzimmer gefeiert werden. Dann begaben sich die
letzten Schwestern nach Herve. Die Gebeine der ehrwürdigen Stifterin
überführten sie dorthin... Am 22. Oktober 1685 begann die Rückkehr
der Schwestern und der Wiederaufbau...“
Den über hundertjährigen Verbleib der Rekollektinnen in Verviers
schildert J.-P. Nıeses (S. 261f) und bietet ergiebige Quellen- und
Literaturhinweise (263-266):
Nach der Zerstörung des Klosters in Limbourg (23.-24. Februar 1677)
flüchtete eine Gruppe der Schwestern nach Verviers. Nach einem Jahr
übersiedelten die meisten nach Herve, wo bereits die ersten Schwestern
1676 eine Zuflucht gefunden hatten. Nur vier Schwestern verblieben in
Verviers. Die kleine Gemeinschaft entwickelte sich rasch in Hodimont.
Dort entstanden Kloster und Kirche. 1750 zählte der Konvent 32
Schwestern. 1808 waren es nur noch sechs, alle über sechzig Jahre alt.
Novizinnen blieben aus...
2%
Die Rekollektinnen in Ostbelgien ”
Im Zuge der Zeit schlossen sich zahlreiche Kandidatinnen aus dem
Rheinland dem Reformzweig der Tertiarinnen von Limbourg an.
Zwischen Aachen und Lüttich bestanden im Diözesanverband enge
Beziehungen. Am 19. August 1698 trafen von Namur und Lüttich aus
die ersten Rekollektinnen in Eupen ein. Am 26. August 1702 konnten sie
den Neubau auf dem Heidberg beziehen. Die Gründung war auf Anregung
des Bürgermeisters von Lüttich Jacques Th&odore de Goer de Herve
erfolgt, da Eupen infolge seiner günstigen Lage und seines aufblühenden
Handels mehr und mehr an Ausdehnung gewann, die Bewohner jedoch
genötigt waren, ihre Töchter zu weiterer Ausbildung nach auswärts zu
schicken. Die Schwestern wurden angewiesen, jedoch nur für Mädchen,
eine öffentliche Schule zu halten und das Französische zu lehren. Das
Unternehmen sollte unter der Leitung des Pfarrers stehen. Zahlreiche
Freunde, Gönner und Wohltäter machten sich um das neue Kloster
verdient. So wurden die öffentlichen Mittel beträchtlich aufgestockt.
Heinen schildert detailfreudig das Auf und Ab der wirtschaftlichen Lage.
Im Lauf der Zeit wurden die Gebäulichkeiten erweitert.
Die Grabplatte der beiden Gründerinnen der Heidberg-Niederlassung
Jeanne Isabelle und Esperance de Goer, die unter einem einzigen Stein
gebettet waren, lag früher im Klostergang des Heidbergs; sie wurde in
den achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts aufgehoben und am Ende des
Ganges in die Mauer eingelassen. Man fand auch die sterblichen Überreste
dieser beiden leiblichen Schwestern, von denen die erste am 2. Mai 1722
im Alter von 78 Jahren, die andere am 10 Mai 1737 im Alter von 76
Jahren gestorben ist.
Bei dieser Gelegenheit wurden auch dreizehn kleine rautenförmige
Erinnerungssteine anderer Schwestern aufgehoben; sie umrahmen
seitdem den Stein der beiden Gründerinnen. Es sind dies, soweit noch
lesbar:
7 Als Hauptunterlage für dieses Kapitel diente: Kloster, Kirche, Unterrichts- und
Erziehungsthätigkeit der Recollectinnen auf dem Heidberg, in: JOHANN GERHARD HEINEN
(Privatgeistlicher), Pfarrgeschichte Eupens (Eupen: K. Braselmann 1896) 223-238 —
Neudruck: Editions Culture et Civilisation, av. Gabriel Lebon 115, 1160 Brüssel (1979).
Vgl. auch: P.-J. Nıeses, S. 99-106 (mit ergiebigen Quellen- und Literaturhinweisen);
GorTTFrieD Lovp, Vom „Arbeits- und Waisenhaus“ zum Alten-Pflegeheim. Geschichte
der ältesten Eupener Sozialeinrichtung 1710-1993 (Eupen 1993) 4; 97-100.
28
Josephine de St Jean geb. Nizet, gest. 21.11.1776
Marie Constance de St Jean geb. Bayer, gest. 28.10.1767
Jeanne Catherine de 1’Immaculee Conception geb. Bragard,
gest. 1769
Marie Conception de St Leonard geb. Roemer, Vicaire,
gest. 31.5.1773 im Alter von 80 Jahren
Marie Francoise de la Conception geb. Leisten, gest. 25.4.1749
Marie Catherine de St Francois geb. Hanotte, gest. 6.2.1757
Catherine Joseph de St Servais geb. Labeye
Barbe Joseph de St Gille (sic) geb. Lence
Anna Joseph de St Sebastien geb. Crawhez, gest. 6.8.1758.
Vier weitere kleine Gedenksteine sind so stark abgetreten, dass sie nicht
mehr eindeutig zu entziffern sind.
Während der Franzosenzeit (1794-1814) durften die Schwestern als
Fraueninstitut die Schule weiterführen, waren jedoch manchen Schikanen
ausgesetzt. Sie hatten die für Lehrerinnen vorgeschriebene Kleidung zu
tragen. Erst am 30. September 1826 führte der Erzbischof von Köln die
Klausur wieder ein für alle Schwestern, die seit 1815 wieder das
Ordenskleid trugen. Seit 1826 wurden auch wieder neue Schwestern
aufgenommen, so dass die Genossenschaft ihre Lehrtätigkeit wieder mehr
und mehr durch eigene Kräfte ausüben konnte. Als erste neue Schwester
wurde die Lehrerin Juliana Leusch aus Eupen eingekleidet und erhielt
den Ordensnamen Maria Franziska. Am 18. Oktober 1836 wurde sie zur
Oberin gewählt. Nach ihrem Tod stand seit dem 1. Februar 1838
Schwester Antonia (Josepha de Grass aus Aachen) 40 Jahre lang dem
Institut vor. Unter ihrer Verwaltung gelangte das Kloster zu hoher Blüte.
1856 wurde die neu errichtete Herz-Jesu-Kirche eingeweiht. Als Rektor
wirkte dort ab 25.10.1873 der aus Olne stammende Neupriester Wilhelm
Haeger. Aufgrund der Maigesetze (Kulturkampf) von Bismarck wurde
ihm jedoch bereits am 9.1.1874 jede priesterliche Tätigkeit untersagt.
Als Kaplan in Henri-Chapelle starb er 1887 im Alter von 39 Jahren.
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an der beiden Töchter des Lütticher Bürgermeisters de Goer de Herve
und Gründerinnen des Heidberg-Klosters: Schwester Jeanne Isabelle du Saint
Sacrement (gest. 1722) und Esperance de la Misericorde (gest. 1737). Die Platte lag
bis in die achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts im Klostergang, wurde dann
aufgehoben und in die Stirnwand des Ganges eingelassen.
(Foto und Erläuterungen zu den Namen der Gedenktafel [S. 27-29]: A. Bertha, 2002)
30
Neubeginn in Welkenraedt
Die Rekollektinnen wurden durch den Kulturkampf schwer getroffen.
Von den 55 am Heidberg wirkenden Schwestern blieben nur 11
altersschwache und kranke dort zurück. Die übrigen begaben sich über
die Grenze nach Belgien und gründeten Privatschulen mit Pensionaten
in Welkenraedt, das zum Mutterhaus gemacht wurde, und in Membach.
1874 ließen sich die ersten Eupener Schwestern in Welkenraedt nieder.
Sie unterhielten eine Volksschule und wirkten in der Krankenpflege ®,
Im Januar 1878 durfte die Aachener Lehrerin Johanna Paulus am Heidberg
eine katholische Privatschule eröffnen, in der der Lehrplan für höhere
Mädchenschulen befolgt werden konnte. Für die materiellen
Angelegenheiten sorgte ein aus katholischen Bürgern zusammengesetztes’
Kuratorium. Ab Ostern 1888 übernahmen die Rekollektinnen wieder ihr
Kloster und den Schulbetrieb.
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Das Welkenraedter Pensionat. Alte Postkarte mit Entwertungsstempel von 1902
(Archiv Günther Willems, Welkenraedt)
31
Laut Erhebungen von Herrn Günther Willems (Welkenraedt) trafen am
6.4.1878 folgende Schwestern in Welkenraedt ein:
BONGARTZ, Anna Maria, *Hambach (Heimbach?) 27.2.1832;
CREMER, Anna Catharina, *Kesternich 11.6.1841;
DESPA, Anna Elisabeth L&onardine, *Verviers 27.6.1830,
gest. Welkenraedt 27.4.1899;
FRANCK, Elise, *Stolberg 16.7.1846, gest. Eupen 1.2.1930;
GÜSKEN, Catharina Bertha, *Eupen 19.3.1845 als Tochter von Mathieu
Güsken und Maria Sybille Bartholemy,
gest. Welkenraedt 27.11.1815;
HEUSS, Anna Maria, *Dedenborn 24.3.1842;
JENNESSEN, Anna Gertrud, *Klein-Gladbach 24.8.1844,
gest. Welkenraedt 22.12.1909;
LINDEN, Maria Catharina, *Köln 28.7.1832,
gest. Welkenraedt 17.3.1897;
MISPELBAUM, Johanna Maria Josepha Hubertina,
* Aachen 9.6.1820, gest. Welkenraedt 30.8.1892;
MÜNSTER, Maria Margaretha, *Eupen 30.6.1846 als Tochter von Johann
Jakob Münster und Catharina Pankert,
gest. Welkenraedt 17.11.1893;
REINARTZ, Anna Catharina, *Raeren 15.5.1837, geht nach Membach
am 8.7.1894, gest. Eupen 9.2.1926;
THEMANNS, Maria Magdalena, *Koslar (Jülich) 4.2.1838,
gest. Welkenraedt 3.11.1905;
SCHUNCK, Maria Gertrud, *Kettenis 20.7.1832 als Tochter von
Nikolaus Severin Schunck und Maria Catharina Kroppenberg,
gest. Welkenraedt 28.10.1894;
WINDELEN, Johanna Maria, *Steinkirchen (Birgelen) 17.4.1810, gest.
Welkenraedt 29.7.1891;
Bei den meisten der in Welkenraedt verstorbenen Schwestern erwähnt
die Eintragung im Bevölkerungsregister, dass sie in Eupen beigesetzt
wurden.
1894 zählte das Mutterhaus in Welkenraedt 45 Schwestern; am Heidberg
wirkten 19, in Membach 11. Die Zahl der verstorbenen Schwestern der
Eupener Kongregation belief sich auf 76.
® PauL WyYnanrts, Religieuses 1801-1975, Bd. I: Belgique-Luxembourg -Maastricht /
Vaals = Bd. IV der Repertoires Meuse-Moselle (Namur 1981) 186.
Jesus! Marie! Joseph! St. Francois!
„Heureux ceux qui demeurent dans votre
maison, Seigneur, ils vous loueront dans
tous les siecles.‘“ Ps. 83,5.
+
Vous qui l’avez alm&e, souvenez-vous dans vos
Ppridres et au St. Sacrifice de l’Ame de Sceur
Laurence de St. Joseph
nee Josephine Siebertz,
nee ä Büsbach le 8 Oct. 1864 et pieusement
endormie dans le Seigneur & Welkenracdt,
le 19 F&vrier 1922, dans la 36° annee de sa y
vie religieuse, administr&e des Sacrements
de Notre Mere la Sainte-Eglise et assistee
de ses consceurs de l’Ordre des Recollectines.
L’infirmit& et la souffrance se dressaient
sans cesse devant elle. (Jer. 6, 7.)
Cependant elle demeura ferme dans la
crainte du Seigneur, rendant gräces a Dieu
tous les jours de sa vie. (Tob. 2, 14.)
Quiconque aura quitt& pour l’amour de
moi sa maison, ou ses freres, Ou ses Sceurs,
ou son pere, ou sa mere, aura pour heritage
la vie eternelle. (Math. 19, 29.)
Doux Ceeur de J&us, soyez son refuge.
O Marie, vous fütes sa Mere et son
Espe&rance, soyez son salut.
R. LP.
FE
x
Das Gedenkbildchen erinnert an Schwester Laurence vom hl. Joseph
geb. Josephine Siebertz (*Büsbach 1864, + Welkenraedt 1922).
An der Stelle des 1977 abgerissenen ehemaligen Schulbaus (neben der
Kirche) in Welkenraedt wurde in neuester Zeit ein fünfstöckiges Wohn-
und Geschäftshaus errichtet. Ein neuer moderner Schulkomplex entstand
gegenüber dem Altbau.
Im Institut Saint-Joseph in Welkenraedt wirkt ins dritte Jahrtausend hinein
weiter, was die Rekollektinnen einst grundgelegt haben, als sie von Eupen
aus über die Grenze flüchten mussten. Davon zeugt der überragende
Erfolg seiner Schüler und Schülerinnen beim unlängst in Namur
veranstalteten Kurzgeschichten-Wettbewerb (siehe S. 33).
1907 wurde das Mutterhaus von Welkenraedt wieder auf den Heidberg
verlegt. Von 1939 bis 1977 übernahmen die Rekollektinnen auch die
Leitung des Eupener St. Josefsheims am Rotenberg (Alten- und
Pflegeheim, Kinder- und Jugendhäuser). Gegenwärtig wirken dort noch
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Kloster und Altenheim der Rekollektinnen in Ramersdorf
(Mehlemstraße 1-11, 53 227 Bonn), Wirkstätte von 16 Schwestern.
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(Fotos: Ketting & Krüger, Schalksmühle)
38
Nachwort
Ich träum’ als Kind mich zurücke... Wie sucht ihr mich heim, ihr
Bilder... (Adelbert von Chamisso)
Nach dem 1. Schuljahr in der Städtischen Volksschule St. Adalbert in
Aachen — wo Rekollektinnen sich 1645 in der Adalbertstraße niederge-
lassen hatten — lebte ich 1925/26 als Internatsschüler im /nstitut Saint-
Joseph in Dolhain. Dann und wann besuchten wir unter geistlicher
Führung, auf Spaziergängen in Reih und Glied, die Pfarrkirche und
beteten am Grab der Mutter Johanna von Jesus. Die Einleitung der
Seligsprechungsprozedur durch Bischof Rutten 1922 (vgl. S. 12) und
die Veröffentlichung ihrer Biographie durch Paul-Clovis Meurisse 1923
(vgl. S. 16) hatten der Verehrung der Stifterin der Pönitentinnen-
Rekollektinnen neuen Auftrieb gegeben. Von nah und fern pilgerten
Gläubige zu ihrem Grab, um ihre Fürsprache in mannigfaltigen Anliegen
zu erflehen.
Papst Johannes Paul II. hat während seines langen Pontifikats schon mehr
Selig- und Heiligsprechungsprozesse zu einem guten Ende geführt als
alle seine Vorgänger zusammen. In beschleunigtem Rhythmus fährt er
fort, Vorbilder der Heiligkeit aus allen Rassen und Ständen zu
Fürsprechern zu erklären. In dieser frostigen Zeit der Kirche inmitten
einer zunehmend gleichgültigen Überflussgesellschaft setzt der Statthalter
Christi auf Heiligkeit, die ansteckend wirkt, ohne Unterlass wiederholend:
„Habt keine Angst!“
Auch im Winter lebt die Wurzel! (Kardinal Ratzinger)
Gott ist der Herr der Geschichte. Es dürfte als eine glückliche Fügung zu
werten sein, dass Dr. Aloys Jousten, unser ehemaliger Schüler des St.
Vither Bischöflichen Gymnasiums (1948-1956), der ehedem das
Heidberg-Institut als Direktor zu neuer Blüte führte (1975-1985) und als
Dechant von Eupen (1990-2001) die letzten Rekollektinnen erlebte, als
91. Nachfolger des hl. Lambertus Hüter und Verwalter der
Seligsprechungsakten wurde, die in seinem Hause ruhen...
39
Der Pastur Bruun
E-jen au Pfarrei, lenks henger en Muer, Mä dat die Latte now kapot,
do wonde der aue Herr Pastur. do wor e välsch än schott der Kop.
Dä hau a singe Jade Spass, Dat do erä now koeme jeng Deere,
dong selver miene sech et Jras. moss Herr Pastur now reparere.
Haue örjens da jät a-te striike, Met Hamer, Tang vong e du a
off e Werkske söss derjliike, Än joof sech an dat Werkske dra.
dat magdene selver, brugde jenge, Wie e dra wor no e Viedelstönnche,
dong et alleng e Ordnong brenge. stong an dä Tuun et Nobeschjöngske.
Seng Appelbööm, dat wor sie Lääve, Pastur saat: „Wat kickste, Männche,
dong örrem Lüj dova jär jääüve. dat köss de och wall jär, wa Tönnche?“
Wiit bis en et et janze Land „Dat kann ech“,
Wore sing Kröschele bekannt. sätt Tönnche onscheniet,
„dat han ech va minge Pap jeliet.”
Än va Pastur en Ramenass
Dat wor de alleröschte Klass. “Wat kicks de da,
Do wue die Kröschele now stonge, wells de noch jät liere?““
koeme die Öster van die Jonge. „Nee“, sätt Tönnche,
„ech well mä hüere,
Die haue dä Lattetun kapot jemakd, wie e-ne Pastur jevlockt, jeschowwe,
die fingste Kröschele sech wenn e sech op e-ne Dumm
jeschnappt. jehowwe!‘
Dat do die Kröschele now vut,
do magde häe sech jarneks drut. Jakob Langohr
40
Der Aufbau des organisierten
Feuerlöschwesens
aufgezeigt
am Beispiel der Ortschaft Hergenrath
von Alfred Bertha
Verheerende Feuersbrünste, denen ganze Stadtviertel zum Opfer fielen
— denken wir an Aachen, wo am 2. Mai 1656 innerhalb von 20 Stunden
4.646 Häuser ein Raub der Flammen wurden, oder an London, wo 1666’
beim «Großen Feuer» etwa 4/5 der Innenstadt, 13.200 Häuser und 89
Kirchen, vernichtet wurden — solche Feuersbrünste sind heute unmöglich
geworden. Die moderne Bauweise, der Einsatz von Eisen und Beton,
strenge feuerpolizeiliche Bestimmungen und auch der Einsatz
hochmodernen Brandbekämpfungsmaterials haben das Wohnen in den
Städten sicherer gemacht.
Auch auf dem flachen Lande sind die Brände in landwirtschaftlichen
Anwesen, die oft durch Selbstentzündung zu frischen Heues entstanden,
selten geworden.
Ein gut funktionierendes Feuerlöschwesen können wir uns aus unseren
Städten und Dörfern nicht mehr wegdenken. Doch leider konnte in den
letzten Jahrzehnten manche kleine freiwillige Feuerwehr den höheren
Orts an sie gestellten Anforderungen nicht mehr genügen und musste
sich auflösen. Der Materialeinsatz und die Kosten der modernen
Feuerlöschwagen und Geräte lassen nur die größeren Wehren überleben.
In allen Gemeinden des Eupener Landes war die Feuerwehr über
Jahrzehnte ein fester Bestandteil des Vereinswesens. Das Verschwinden
dieser kleinen Wehren stellt somit auch eine Verarmung der dörflichen
Vereinsstruktur dar.
Dabei ist es gewiss nicht uninteressant, einen Schritt zurückzugehen
und zu untersuchen, wie sich das Feuerlöschwesen über die Zeit
entwickelt hat.
Zwar gehen in unserem Gebiet die Anfänge der organisierten
Brandbekämpfung in die preußische Zeit zurück, doch gab es schon in
österreichischer Zeit sog. Feuerverordnungen, welche auch in den ersten
Jahrzehnten der preußischen Herrschaft in Kraft blieben. Solche
Feuerverordnungen kennen wir vom 3. Juli 1771, vom 16. Januar 1789
und als «Generalanweisung» vom 27.12.1790.
41
Auch die Franzosen, deren Gesetzen wir von 1794 bis 1814
unterworfen waren, legten Wert auf die Brandverhütung. Vorbildlich ist
in diesem Zusammenhang der Aufbau einer Berufsfeuerwehr für Paris
im Jahre 9 der Republik oder die Entwicklung einer Brandleiter durch
den «citoyen Regnier», dessen Erfindung die Nationale Wirt-
schaftsförderungsgesellschaft durch eine Finanzbeihilfe von 2000 Francs
förderte. Die auf einem fahrbaren Podest montierte Leiter wurde am 14.
floreal Jahr 11 (= 4.5.1803) im Beisein des Innenministers der
Öffentlichkeit vorgestellt. In drei Minuten schafften es zwei Männer,
anhand einer Kurbel die Leiter um vier Stufen zu verlängern, so dass sie
schließlich (frei stehend) eine Länge von 52 Fuß (= etwa 17 m) erreichte.
Gleichzeitig ließ ein weiterer Arbeiter mit einer zweiten Kurbel einen
Flaschenzug herunter, der es erlaubte, einen Sack oder einen Korb daran
zu befestigen und so kranke oder gebrechliche Personen aus einem
Gebäude herauszuholen, ohne über die Leiter zu klettern.
Anschließend zeigte eine zweite Übung, dass man diese Ausziehleiter
auch an eine hohe Mauer anlehnen und so z. B. ein Kaminfeuer von
oben bekämpfen konnte.
Am 26. Nivöse des Jahres 10 wurden die Bürgermeister des Ourthe-
Departements vom Präfekten Desmousseaux daran erinnert, dass es
kürzlich in den Bezirken von Huy und Malmedy verschiedene
folgenschwere Brände gegeben habe und dass es die Pflicht der
Bürgermeister sei, alle Maßnahmen zur Verhütung solcher Katastrophen
zu ergreifen. So erinnert der Präfekt an das Gesetz vom 6. Oktober 1791,
das die Bürgermeister verpflichte, wenigstens einmal jährlich die
Backöfen und Kamine aller weniger als 100 Ellen (= 66,70 m) von
einander entfernt liegenden Häusern zu inspizieren und diese Inspektion
acht Tage im Voraus anzukündigen. Sie seien auch gehalten, die Reparatur
oder den Abbruch aller baufälligen Öfen und Kamine anzuordnen.
Dasselbe Gesetz verbiete es, in den Feldern in weniger als 50 Ellen (rd.
33 m) Entfernung von Häusern, Wald, Heide, Obstgärten, Hecken,
Getreide-, Stroh- oder Heuschober Feuer anzuzünden; Zuwiderhandelnde
seien zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe des Lohnes für 12 Arbeitstage,
zur Wiedergutmachung der eventuell angerichteten Schäden und eventuell
sogar zu Haftstrafen zu verurteilen.
Die Bürgermeister wurden aufgefordert, unverzüglich eine Inspektion
der Backöfen und Kamine anzukündigen und die Bevölkerung zum
vorherigen Fegen der Kamine aufzufordern. Bei dieser mit aller
Gründlichkeit und Unparteilichkeit durchzuführenden Inspektion sollten
42
die Bürgermeister sich von zwei erfahrenen Handwerkern, Maurern,
Schreinern oder ähnlichen, begleiten lassen und von jedem besichtigten
Objekt einen Bericht erstellen. Gerichtliche Verfolgung wurde denjenigen
Hausbesitzern angedroht, die eventuelle Gefahrenquellen nicht beseitigt
hatten.
Der Präfekt wies auch darauf hin, dass die Mieter oder Eigentümer
von Häusern die Hausbrunnen, Fontänen und andere Wasserbehälter in
gutem Zustand halten müssen, um im Notfall auf dieses Löschwasser
zurückgreifen zu können.
Die Bürgermeister wurden gebeten, ihre Untergebenen darauf
hinzuweisen, dass es gefährlich sei, mit ungedeckter Pfeife oder nicht
ganz dichten Laternen Schuppen, Pferdeställe, Heuböden oder ähnliche *
Orte zu betreten.
Zuletzt erinnerte der Präfekt auch daran, dass es Pflicht des
Bürgermeisters sei, für den Unterhalt der (Lösch-) Eimer und der
eventuell vorhandenen Pumpen zu sorgen.
In den Protokollbüchern der Gemeinde Hergenrath finden sich
deutliche Hinweise darauf, dass der Bürgermeister Chabert die vom
Lütticher Präfekten ausgehenden Empfehlungen und Anordnungen vor
allem bzgl. des Kaminfegens ernst genommen hat.
Eine der Hauptgefahrenquellen für Hausbrände lag in der Bedachung.
Nur wenige Häuser auf dem flachen Lande waren mit Ziegeln gedeckt
und selbst diese hatten als zusätzliche Abdichtung kleine Strohbündel.
Präfekturbeschlüsse vom 6. August 1807, 13. August 1811 und 29. August
1812 untersagten das Decken der Häuser mit Stroh, ein Verbot, das nach
dem Übergang unseres Gebietes unter preußische Herrschaft beibehalten
wurde. Die preußische Regierung erinnerte unter dem Datum des 9.
August 1816 an jene Präfekturbeschlüsse aus der Franzosenzeit und rief
die Bürgermeister dazu auf, darauf zu achten, dass unter keinem Vorwand
neue Häuser mit Stroh gedeckt würden.
Wie schwierig es jedoch war, solche Bestimmungen durchzusetzen,
ersieht man daraus, dass die Regierung in Aachen am 27. Oktober 1819
erneut darauf zurückkommen musste und folgende Verordnungen erließ:
«1. Die Bedeckung neuer Gebäude mit Stroh bleibt nach wie vor
untersagt.
2. An alten Strohdächern können zwar kleine Reparaturen mit Stroh
vorgenommen werden, sofern aber eine Umdeckung solcher Häuser
erforderlich ist oder größere Reparaturen ausgeführt werden müssen,
dürfen nur Schiefer, Ziegel oder ähnliche feuersichere Materialien
angewendet werden.
43
3. Ausnahmen von diesen Bestimmungen werden auf dem platten Lande
gestattet, wenn die zu bedeckenden Gebäude ganz isoliert liegen und bei
in denselben entstehenden Feuersbrünsten für andere Gebäude keine
Gefahr zu besorgen ist, sowie in solchen Fällen, wo die Eigentümer von
Gebäuden notorisch zu arm sind, um dieselben mit einem anderen
Materiale bedecken lassen zu können ...
In den Städten finden ohne Unterschied keine Ausnahmen statt, und
dürfen diese auch selbst auf dem platten Lande nur in ganz dringenden
Fällen gestattet werden.»
Das Gesuch um eine solche Ausnahmeerlaubnis musste beim
Bürgermeister eingereicht werden, der es an den Landrat weiterleitete.
Letzterer konnte in unzweifelhaften Fällen die erbetene Genehmigung
erteilen, in zweifelhaften Fällen hatte er jedoch der Regierung in Aachen
Bericht zu erstatten.
Es dauerte noch längere Zeit, ehe das Decken mit Stroh endgültig der
Vergangenheit angehörte. Noch 1827 musste der Landrat an die
diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen erinnern und am 27.
September des gleichen Jahres wurde vor dem Eupener Polizeigericht
ein Angeklagter wegen Dachdeckens mit Stroh zu einer Geldbuße von 1
Taler verurteilt. Am darauffolgenden 19. Oktober standen wegen
desselben Vergehens 7 Angeklagte vor Gericht; alle wurden zu 1 Taler
Geldbuße verurteilt. (Ein Taler war 1827 auch der billigste Tarif einer
Hebamme, wenn dieselbe Tag und Nacht bei der Geburt zugebracht
hatte. Zur Entbindung gehörte auch die Versorgung des Neugeborenen
bis zum 7. Tag.
Ein achtpfündiges Roggenbrot kostete zur gleichen Zeit 5
Silbergroschen und 3 Pfennige).
Da ein Taler 30 Silbergroschen zählte, entsprach die Geldbuße etwa
fünf achtpfündigen Broten, oder, anders ausgedrückt, 20 kg Brot!
Drei Angeklagte wurden am 16. November 1827 nicht nur zu einer
solchen Geldstrafe, sondern auch zur Abnahme des aufgelegten
Strohdaches binnen drei Wochen verurteilt.
Insgesamt zählte man 1827 vierzehn Verurteilungen wegen Deckens
mit Stroh; 1828 waren es nur noch drei.
Ausnahmegenehmigungen wurden nur noch in ganz wenigen Fällen
erteilt. Das Gebäude musste, wie in der Verordnung vom 27.10.1819
dargelegt, ganz isoliert liegen, der Besitzer arm oder die Reparatur
unbedeutend sein.
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Nicht nur die jeweiligen Regierungen, auch die Feuerversicherungs-
gesellschaften versuchten, durch ihre Reglements die Feuergefahr
einzudämmen. So schloss das Feuerversicherungs-Reglement vom 26.
September 1801, das 1820 noch in Kraft war, strohgedeckte Häuser zwar
nicht von der Brandversicherung aus, doch wenn sie nicht in den
nächstfolgenden 15 Jahren mit einer feuerfesten Bedachung versehen
wurden, kam es zum Ausschluss. Im Schadensfall wurden den Besitzern
strohgedeckter Bauten auch nur 9/10 der ihnen sonst zustehenden
Vergütung gewährt.
In Hergenrath genügten nur die wenigsten Häuser den von den
Versicherungsgesellschaften gestellten Anforderungen. Bürgermeister
Gilles Schrynmecker hat im Protokoll- und Korrespondenzbuch der ”
Gemeinde unter dem Titel «Bauart der Häuser Construction und gefahr
der daraus zu Entspringenden feuer brünsten betreffend» (14. Okt. 1817)
in Erwiderung einer Regierungsverfügung folgende Beschreibung
gegeben:
«...ist ohnehin notorisch bekannt, dass die Mehreste häuseren des
flachen Landes Bewohneren und sonderlich diejenigen der älteren und
modernen Zeiten nur aus Holz und Leimen, aus einem Stock Höhe, mit
Strohe Dächeren überzogen und zusammen gesetzt sind.
Ställen und Scheunen sind ebenfalls unter der nemlichen Bedachung
angebracht, welches die Feuersbrunst, falls sich eine solche unglücklicher
weise ergibt, unlöschlich macht. Die jetzige oder neueste Bauart von
dergleichen Häuseren ist zwar etwas solider, und werden mehrentheils
aus Steinen und aus zwei Stock Höhe errichtet, sind doch ebenfalls mit
Strohdächeren überzogen und der Feuersgefahr ausgesetzt mit dem
Unterschied allein, dass die letzteren nicht wie die Ersteren ein gänssliches
Opfer der Flammen werden können.
Steinkohlen und Holz ist in hiesiger Gegend das gewöhnliche
Brennmaterial, aus dem Letzteren entspringen die mehresten und
gefährlichsten Feuersbrünsten, weil die durch dieses Material
verursachten Brünsten viel mehr als die Ersteren in lodernde Flammen
ausschlägt und dadurch den Brand in der erwähnten Bauart unauslöschlich
macht.»
Wie die Brandbekämpfung durchgeführt wurde, darüber gibt der
Bürgermeister unter der Rubrik «Feuerlöschungsanstalten» am 10. Januar
1818 eine anschauliche Schilderung. Er schreibt:
«Ganss selten geschieht’s, dass in auseinander gelegenen dörfer wie
das unserige feuersbrünsten ausbrechen; falls sich aber das ungelück
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Ereignet, dass feuer ausbricht, und solches bei zeiten wahrgenommen
wird, wird in Eile die Sturmglocke geläutet, jeder, Manns oder Weibs
Personen ohne aussname, Nehmen sodann mit der nemlichen Eilfertigkeit
leiteren, Eimeren oder anderes Wasser geschier, und Eilen damit dem
Brande zu, und falls sich einer des weigerte, so würde derselbe durch die
Polizey, auch wohl mit Gewalt dazu angehalten werden, alsdann, wenn
der Brand von oben Entstanden, werden die Meist alle Stroh dächeren,
zur Verhütung ferneres Einreissen des feuers, abgerissen, die Mobilien
aussgeschleppt, und wo möglich, gerettet; die Polizey stellt eine Wache
dabei, Stellt die Vorhandenen Leuten zum Wasser Schöpfen und tragen
in Reihen u. s. w.: Weil also keine andere löschungs geräthschaften
Vorhanden, daher ist der obangeführte Gebrauch, auf unseren bauren
dörfer immer so beibehalten, hat auch auss diesen ursachen müssen
beibehalten werden, ist auch immer, oder zum wenigsten grössentheils,
wenn keinen Wasser Mangel vorhanden, auf diese Weise mit grossen
Vortheil aussgeführet worden.»
Amtlicherseits wurde den Gemeinden der Ausbau des
Feuerlöschwesens empfohlen. Vor allem drängte man auf die Anschaffung
von Brandspritzen. Auf eine diesbezügliche Verfügung des Landrates,
Herrn von Scheibler, vom 21. August 1817, welcher ein von Bau-
Inspektor Rössler angefertigtes Schema der für Landgemeinden
passendsten Löschgeräte beilag, antwortete Bürgermeister Schrynmecker,
dass solche Löschgeräte in dicht aneinander gebauten Dörfern «nicht
allein passend, sondern sogar von großem Nutzen sein könnten». An-
ders aber verhalte es sich in weit auseinander liegenden Dörfern wie
Hergenrath, denn, wenn unglücklicherweise ein Brand ausbreche, was
jedoch selten vorkomme, die aus Holz, Lehm und Stroh gebauten Häuser
vor Eintreffen der Brandspritze gänzlich ein Opfer der Flammen wären.
Das Depot der Feuerlöschgeräte müsse sich mitten im Dorf befinden.
Die meisten Geräte könnten aber über eine viertel oder auch eine halbe
Meile Entfernung, durch mehrere, zum Teil für dieselben nicht befahrbare
Wege nicht schnell genug herangeschafft werden. Es würde zudem meist
an Wasser mangeln, so dass die Spritzen nicht in Aktion treten könnten.
Die Gemeinderatsmitglieder, deren Bedenken der Bürgermeister
wiedergibt, machen auch darauf aufmerksam, dass sogar in dicht
besiedelten Orten der Einsatz von Brandspritzen vor allem dazu diene,
die an den Brandherd angrenzenden Gebäude zu retten. Dieses komme
in Hergenrath nicht in Frage.
46
Überdies, so der Bürgermeister, gebe es im Ort eine Menge Leitern,
die den von Wasserbau-Inspektor Rössler empfohlenen zumindest
gleichwertig seien, ja diese vielleicht noch überträfen. Dazu komme eine
Art Hacke, deren sich die Bewohner zur «Umtreibung» ihres Dungs
bedienten und welche den Feuerhaken sehr ähnlich seien. Leitern, Hacken,
Kübel und Eimer würden bei Feuer von der Bevölkerung bereitwillig
zur Verfügung gestellt.
Aus all diesen Gründen erachtet die Gemeindeverwaltung Hergenrath
die von Wasserbauinspektor Rössler vorgeschlagenen Löschgeräte als
für die Gemeinde «von keinem Nutzen». Sie bemerkt jedoch, dass sie
«auch nicht einmal auf den Schatten der Gedanken gekommen, die
Annahme von Feuerlöschgeräten zu verweigern, falls solches Höheren
Orts befohlen würde»,
Schon in der Franzosenzeit hatte man, wie oben gesagt, das jährliche
Reinigen der Schornsteine zur Pflicht gemacht, doch scheint diese
Bestimmung mit dem Übergang des Gebiets unter preußische Verwaltung
nicht mehr beachtet worden zu sein. Landrat von Scheibler erließ am 18.
Juni 1819 eine ähnliche Verfügung. Bürgermeister Schrynmecker kann
dem Landrat berichten, dass dieselbe in seiner Gemeinde mit Nachdruck
befolgt werde und von solcher Wirkung sei, «dass es fürterhin als ein
Wunderwerk anzusehen ist, wenn feuersbrünsten ausbrechen».
Der Bürgermeister bestellte zwei Schornsteinfeger aus Aachen, die in
Begleitung des Gemeinderatsmitgliedes Leonard Teller die Runde durch
das Dorf machten «mit der Weisung, alle Schornsteinen, Caminen etc.,
an welchen sie das Reinigen nöthig erachteten, mit oder gegen den Willen
des Inhabers zu Reinigen».
Die beiden Schornsteinfeger gingen nach Erledigung ihres Auftrages
von Hergenrath nach Lontzen, Walhorn, Eynatten und Hauset.
Bürgermeister Schrynmecker erbot sich, den Betrag der Reinigung
«solcher Caminen und Schornsteinen, welche wegen anerkannter Armuth
der Inhaber durch dieselben nicht kann getragen werden, selbsten zu
Entrichten».
Ende Juli 1819 nahm der Bürgermeister in Begleitung des
Zimmermannes Peter Renier und des Maurers Cornellis Roderbourg eine
große Kamininspektion vor. Im Hause Nr. 53 fanden sie, der Kamin sei
von zu schwacher Bauart und auf zu schwachem Mauerwerk angesetzt.
Die Eigentümerin dieses Hauses, Maria Catharina Muyter, wurde
daraufhin aufgefordert, den Kamin abzubrechen und neu zu errichten,
was sie denn auch «unverzüglich ins Werk setzte».
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Bei Leonard Yserentant im Haus Nr. 83 fanden die drei Herren einen
Haufen Heidestreu dicht neben dem Hause liegend. Diesen Gefahrenherd
musste der genannte Yserentant noch in Anwesenheit der Prüfer entfernen.
Im Hause Nr. 139 stieß man auf einen «von Holtz und leimen (= Lehm)
zusammen gesetzten Schornstein» worauf dem Eigentümer Simon Knops
befohlen wurde, denselben «auf der Stelle niederzureißen».
Unter den 161 inspizierten Wohnungen gab es nur die drei genannten
Beanstandungen hinsichtlich der Brandgefahr zu melden.
In den drei Berichtsjahren 1816-17-18 brannte in Hergenrath nur ein
einziges Haus bis auf die Grundmauern nieder, wobei der Eigentümer
Jakob Berners seine gesamte Habe einschließlich vier Kühen und zwei
Schweinen verlor. Der Schaden belief sich auf etwa 2000 Taler, wofür
der genannte Berners eine Steuerermäßigung von 10 Talern und 20
Groschen sowie eine Unterstützung von 342 Talern, 13 Groschen und 6
Pfennigen erhielt.
Im Polizeibericht für das erste Vierteljahr 1821 schreibt Bürgermeister
Schrynmecker unter der Rubrik ‘Feuerlöschungsanstalten’:... «sind bisher
noch keine als die von jeher gebräuchlichen; doch ist das Einführen
gesetzlich beschlossen.»
Im Bericht des 2. Quartals 1821 heißt es dann, die Einführung/
Anschaffung von neuen Geräten sei beschlossen und dieselben würden
vermutlich in den nächsten Tagen ankommen.
Worin diese Löschgeräte bestanden, lässt sich mangels Unterlagen
nicht genau sagen. Im Korrespondenzblatt des Kreises Eupen vom 11.
April 1828 benachrichtigt der Landrat allerdings die Bürgermeister von
Kettenis, Walhorn, Lontzen, Eynatten, Raeren und Hergenrath, dass er
die «zur Komplettierung des Feuerlöschapparates» dieser Gemeinden
erforderlichen Gerätschaften als:
a) einen ledernen Schlauch von 60 Fuß Länge (1 preuß. Fuß = 0,31 m),
in vier Stücken von 15 Fuß,
b) 50 lederne Brandeimer,
c) eine Feuerleiter von 40 Fuß und eine zweite von 27 Fuß Länge,
d) 2 Feuerhaken mit 30 Fuß langen Stangen
dem Wenigstfordernden in Verding gegeben habe.
Die Lieferung der Schläuche sei dem Riemenmeister Peter Kautz zu
Aachen, die der Brandeimer dem Sattler Johann Heinrich Bergene in
Stolberg und die der Feuerleitern und Haken dem Wagner Johann
Kolvenbach zu Eupen übergeben worden.
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Die Lieferung der Schläuche und Brandeimer musste innerhalb 6
Monaten, vom 1. März 1828 an gerechnet, so geschehen, dass mit Ablauf
eines jeden Monats ein Schlauch und ein Sechstel der Eimer übergeben
wurden. Für die Lieferung der Brandleitern und Haken wurde eine Frist
von 2 Monaten gesetzt. Lieferungsort war die jeweilige Gemeinde. Die
Gegenstände mussten jedoch vor Auslieferung durch Kommunalbau-
meister Habes untersucht und für gut befunden werden. Die Gemeinden
hatten die Hälfte des Anschaffungspreises sofort bei Lieferung, die
restliche Hälfte sechs Monate später zu bezahlen, wofür in den
Gemeindebüdgets von 1828 Kredite vorgesehen oder aus dem Jahre 1826
noch Mittel vorhanden waren.
Das Korrespondenzblatt des Kreises Eupen vom 24.6.1828 erinnert‘
die Bürgermeister an eine Regierungsverfügung vom 7.6.1828, die die
Lokalbehörden verpflichtete, zur Verhütung von Feuergefahr Kamine
und sonstige feuergefährliche Anlagen periodisch durch Sachverständige
untersuchen zu lassen und dafür zu sorgen, dass die Löschgerätschaften
überall vollständig und in brauchbarem Zustand vorhanden waren.
Bei der Gelegenheit bringt der Landrat auch den Beschluss der
vormaligen Präfektur zu Lüttich vom 15. März 1808 über die Feuers-
brünste in Erinnerung und fordert die Bürgermeister auf, «die pünktliche
Beachtung desselben bewirken zu suchen».
Im Korrespondenzblatt für den Kreis Eupen vom 22. April 1829
erinnert der Königliche Landrat v. Scheibler die Bürgermeister daran,
dass für eine gute und zweckmäßige Aufbewahrung der Feuerlösch-
gerätschaften zu sorgen sei, was in mehreren Gemeinden noch nicht der
Fall sei.
«Diejenigen Ortsbehörden, in deren Gemeinden dies nicht der Fall
ist», so der Landrat, «werden daher hiedurch dringend aufgefordert, ohne
allen ferneren Anstand ernstlich dafür zu sorgen, dass die sämmtlichen
Löschgerätschaften so viel als möglich im Mittelpunkte der Gemeinde,
in sichern Schutz und Verwahrsam gebracht und zugleich durch
Anwendung der vorgeschriebenen Mittel in fortwährend gutem und
brauchbarem Zustande erhalten werden.
Ich beabsichtige, bei der ersten Gelegenheit, sowohl mich persönlich
zu überzeugen, als auch den Kommunal-Baumeister zu veranlassen, auf
seinen Dienstreisen zu untersuchen und mir anzuzeigen, in wie fern meine
gegenwärtige Aufforderung von den betreffenden Ortsbehörden beachtet
werden.»
49
Das Korrespondenzblatt vom 25. Juni 1830 bringt die Mitteilung, dass
am 9. Juli 1830 auf der Bürgermeisterei in Hergenrath die Anfertigung
eines Schieferdaches über die dortigen Brandleitern öffentlich in Verding
gegeben werde.
Im «Amtsblatt der Regierung zu Aachen» vom 28. November 1833
wurde eine neue Feuer-Ordnung für den Regierungsbezirk Aachen zur
allgemeinen Kenntnis gebracht. Dieses in vier Abschnitte gegliederte
und 121 Paragraphen umfassende Reglement beschreibt die Maßnahmen
zur Verhütung der Feuergefahr, die zum Löschen eines Brandes
erforderlichen Mittel, die dazu anzuwendenden Maßregeln und das
Vorgehen nach der Löschung eines Brandes.
Die «Maßregeln zur Verhütung der Feuersgefahr» enthalten genaue
Bestimmungen über die Art der Bedachungen, die in der Regel nur mit
Ziegeln, Schiefer, Blei, Kupfer oder Zink ausgeführt werden durften,
und über den Bau der Schornsteine, die nunmehr bei Neubauten
mindestens 11/2 Fuß (46,5 cm) über das Dach hervorragen mussten. Bei
Altbauten wurde eine sechsmonatige Frist zum Aufstocken der
Schornsteine auf die vorgeschriebene Höhe gelassen. Die Reinigung der
Schornsteine hatte dreimal im Jahr, und zwar im Januar, im April und im
Oktober, durch einen Schornsteinfeger stattzufinden. Für die Reinigung
galten die bis dahin üblichen Vergütungssätze und ein Schornsteinfeger,
der diese nicht einhielt, verlor das Recht zur weiteren Ausübung seines
Gewerbes.
Im Innern der Häuser musste der Fußboden vor offenen Kohlefeuern
ringsum in einer Breite von mindestens 1 1/2 Fuß (46,5 cm) mit Steinen
oder mit einer Eisenplatte abgedeckt sein. Stuben- und andere Öfen
durften nicht mehr unmittelbar auf Balken oder Dielen gesetzt werden,
sondern mussten eine Unterlage aus Eisen, Mörtel, Gips oder Steinplatten
erhalten. Die Entfernung zwischen einem Ofen und einer Fachwerkwand
hatte mindestens 1 Fuß (31 cm) zu betragen.
Die Ofenröhren mussten aus Eisenblech sein und mindestens 1 1/2
Fuß Abstand von der Decke halten. Brennmaterial durfte nicht zum
Trocknen in unmittelbarer Nähe des Ofens liegen. Ebenso durften weder
Stroh, noch Kaff, Holz, Flachs, Garn, Pech, Öl, Fette, Holzkohle oder
andere leicht feuerfangende Stoffe in Schornsteinnähe gelagert werden.
Jedes Haus musste zudem von nun an mit einer guten Laterne versehen
sein, und nur mit dieser durfte man sich abends auf Böden, in Ställe oder
sonstige Räume begeben, wo brennbares Material herumlag.
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Eine ziemlich große Beschränkung ihrer persönlichen Freiheit haben
die Männer gewiss in folgender Bestimmung gesehen: «Das
Tabakrauchen wird in Ställen, Scheunen, in der Nähe von Betten und an
allen Orten, wo Heu, Stroh oder andere leicht entzündbare Sachemliegen,
sowie beim Auf- und Abladen der Früchte und des Heus, des Torfes und
der Heidestreu verboten. Auf den Straßen darf an denjenigen Stellen, wo
dieses überhaupt gestattet ist, nicht anders als mit zugedeckten Pfeifen
geraucht werden.»
Flachs und Hanf durften nach der neuen Feuer-Ordnung zwar bei Licht
gesponnen werden, doch jede andere Bearbeitung derselben war bei Licht
verboten. Desgleichen durfte bei Licht auch nicht gedroschen und kein
Häckerling geschnitten werden. S
Neben dem Gebot zum vorsichtigen Umgang mit Schießpulver und
den Regeln zur Aufbewahrung desselben untersagte das Reglement auch,
bei Gelegenheit von Neujahrsfesten, Hochzeiten, Prozessionen etc. mit
Feuergewehren zu schießen. Ebenfalls untersagt wurde das in einigen
Gegenden noch übliche Läuten bei Annäherung eines Gewitters.
Es war früher üblich, geschlachtete Schweine abzubrennen. Die neue
Feuerordnung verbot dieses Abbrennen zwar nicht, empfahl jedoch
äußerste Vorsicht und riet eher zum Abbrühen der Borsten mit siedendem
Wasser.
Bei der Anlage von Barmen oder Mieten von Früchten musste eine
Entfernung von mindestens 150 Schritten zum nächsten Gebäude
eingehalten werden.
Über die genaue Einhaltung der getroffenen Bestimmungen hatte der
Ortsbürgermeister zu wachen. Er oder sein Stellvertreter mussten zweimal
jährlich, und zwar zu Anfang der Monate April und Oktober, in Begleitung
eines Zimmermeisters, eines Maurermeisters und eines Schornsteinfegers
eine allgemeine Feuervisitation von Haus zu Haus halten und eventuell
vorgefundene Mängel abstellen.
Den Gemeinden wird der Ankauf einer guten Feuerspritze empfohlen.
Bei jeder Spritze müssen folgende Gerätschaften vorhanden sein:
Ein Haken, eine Zange, ein Hammer, eine Anzahl Nägel, ein starkes
Messer, ein Schraubenschlüssel, einiges Leder zur Ausbesserung
schadhafter Schläuche, starker Pechdraht, Nadeln und Werg sowie eine
lange eiserne Nadel zur Reinigung des Rohrmundstückes.
Dazu kamen 25 bis 30 brauchbare Feuereimer. Die zur Hilfe eilenden
Bürger sollen jedoch ihre eigenen Eimer, Bütten oder ähnliche Gefäße
zur Brandstelle mitbringen, womöglich mit Wasser gefüllt. Wer einen
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Brunnen oder eine Pumpe hatte, musste bei Brand die Türe seiner
Wohnung öffnen, damit das nötige Wasser bei ihm entnommen werden
konnte.
In jedem mehr als 10 Häuser zählenden Ort mussten sich wenigstens
zwei Feuerleitern und zwei Brandhaken befinden. Eine Leiter und ein
Brandhaken mussten von hinreichender Länge sein, um damit bis zum
Dach der höchsten Häuser des Ortes zu gelangen. Leitern und Haken
sollten unter eigenen, an Kirchen, Schulen oder anderen öffentlichen
Gebäuden anzubringenden Wetterdächern, bei größeren Ortschaften an
verschiedenen Plätzen aufbewahrt werden. Die Spritzen waren in gut
verschlossenen Spritzenhäusern unterzustellen, zu denen der nächste
Nachbar, der Bürgermeister oder Ortsvorsteher und der Spritzenmeister
je einen Schlüssel hatten. Bürgermeister und Spritzenmeister waren dafür
verantwortlich, dass alle Geräte in gutem und brauchbarem Zustand
erhalten blieben. Die Spritze war zu schmieren, die Schläuche und Eimer
waren einzufetten.
Die Bürgermeister waren auch aufgefordert, alle Pferdebesitzer in einer
von ihnen festzulegenden Reihenfolge zum Fahren der Feuerspritze zu
verpflichten, wofür den Pferdehaltern in der Kommunalwegedienstrolle
zwei Spanndienste angerechnet wurden. Jeder Pferdebesitzer durfte
jedoch, wenn dies ein schnelles Eingreifen erforderte, die Spritze
bespannen. Der Besitzer desjenigen Pferdes, das zuerst zur Bespannung
herbeigeschafft wurde, erhielt aus der Gemeindekasse desjenigen Ortes,
wo der Brand ausgebrochen war, 1 Reichstaler, der Knecht, der das Pferd
herbeigeführt hatte, erhielt 15 Silbergroschen, während 20 Silbergroschen
für den Besitzer des zweiten zur Bespannung herbeigeführten Pferdes
vorgesehen waren und dessen Knecht 10 Silbergroschen erhielt.
Die neue Feuerordnung bestimmte sodann, dass, «um bei
Feuerausbruch möglichst schnell Hilfe leisten zu können sowie zur
zweckmäßigen Leitung der Löscharbeiten und der Maßregeln zur Rettung
von Mensch und Besitz», bei jeder Gemeinde-Feuerspritze ein
Brandkorps, sprich: eine Feuerwehr, errichtet werde. Diese sollte sich,
wenn möglich, aus den Handwerksmeistern und deren Gesellen
zusammensetzen. Neben der eigentlichen Löschmannschaft sollte auch
eine Feuerwacht und Rettungskompagnie gebildet werden, deren Aufgabe
in der Rettung der bedrohten Personen, des Viehs und der Mobilien
bestand.
In das Brandkorps wurde man für die Dauer von drei Jahren gewählt.
Von der Verpflichtung zum Eintritt in dasselbe waren jedoch
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ausgenommen Personen über 60 Jahre und unter 16 Jahren, Kranke und
Gebrechliche, Geistliche und Schullehrer, Königliche Beamte, Ärzte,
Wundärzte und Geburtshelfer.
Übungen an den Löschgeräten fanden zweimal jährlich, und zwar
April-Mai und September-Oktober, statt, vorzugsweise an einem
Sonntagnachmittag.
Wenn in einem Ort Feuer ausgebrochen ist, so sagt die Feuerordnung,
werden die Einwohner hiervon durch Anschlagen der Glocken oder durch
Alarm des Nachtwächters oder Trommelschlägers in Kenntnis gesetzt.
Die Küster sind zum Anschlagen der Glocken verpflichtet, welches in
schnell aufeinander folgenden Schlägen zu geschehen hat. Die
Feuerlöschkompanie hat sich daraufhin am Spritzenhaus zu versammeln ”
und die Spritze ohne Verzug zur Brandstätte zu führen.
Die an dem Ort wohnenden Handwerker, insbesondere die
Schornsteinfeger, Dachdecker, Maurer, Zimmerleute, Schmiede etc.
sowie alle anderen arbeitsfähigen Ortsbewohner müssen sich zur
Hilfeleistung an die Brandstätte begeben. Arbeitsunfähige und Kinder
sind jedoch fernzuhalten. In Abwesenheit des Bürgermeisters leitet der
Spritzenmeister die Löscharbeiten. Ein reitender Bote muss sofort dem
Landrat vom Ausbruch des Feuers Meldung bringen.
Bricht ein Feuer in der Nacht aus, so haben die Bewohner der
betroffenen Straße sowie der Nachbarschaft überhaupt die Fenster des
Erdgeschosses nach der Straßenseite hin gehörig zu erleuchten, ohne
dazu eine besondere Aufforderung abzuwarten. Auch sollen sie
unverzüglich große Eimer oder andere Gefäße mit Wasser gefüllt vor
ihre Häuser oder Wohnungen stellen.
Ist der Brand gelöscht, so bleibt die Feuerwache zurück. Die Spritze
bleibt an der Brandstätte, bis man sich überzeugt hat, dass kein verbor-
genes Feuer mehr glimmt; anschließend haben Spritzenmeister und
Löschmannschaft dafür zu sorgen, dass die Spritze vorschriftsmäßig gerei-
nigt und eine eventuell notwendige Reparatur sogleich durchgeführt wird.
Spritze und Brandkorps mussten notfalls auch in den Nachbarge-
meinden Hilfe leisten, wobei für die Spritze die Hilfeleistung sich auf
eine Entfernung von 2 Stunden, für die Löschmannschaft auf 1/2 Stunde
beschränkte. Ein Brand in einer Nachbargemeinde wurde ebenfalls durch
Glockengeläute bzw. Glockenanschlag bekannt gegeben, in diesem Falle
geschah der Anschlag aber in längeren Abständen.
FRE
53
Fener-Ordunung
den Regierungs-Kezirk Aachen.
* Nachftehenve Feuer-Ordnung ‘für ben „biesfeitigen ‚Ber:
mwaltungs-Bezirk, welche unterm. 7. Oktober 1833 Seitens des
hohen Minifteriuuns. des Guhern :und ver: Polizei genehmigt
worden, wird, hiermit zur Sffentlichen Kenntniß gebracht.
Die Königliche Regierung, Abtheilung des: Innern, +:
“7”. nad) Sinficht “der wegen; Abwendung won; Feuersge-
;. fahr beftehenden Sefege, -Be{chlüffe und Verfügungen,
“in Erwägung, daß :e8 ‘zur ;Gemein-Sicherheit drin-
gend nothwendig ift, nicht nur. die beftehenden Vor-
+ JOriften ‚wegen ‚Verhütung der „Feuersgefahr,. unter
. zwedmüßiger; Modifizirung und Bervolljtändigung, ;tn
; „ein Ganzes , zufammenzuftellen, : fondern audh.: wegen
; der bei ausgebrochener Feuersbrunft: zu, beobachtenden
Maßregeln eine allgemeine Borfchrift: für den :hiefigen
; . NMegierungs- Bezirk zu. ertheilen, — 27h
befchließt den. Erlaß nachftehender Feuer-Ordiung: 1:11 1)
S ARTE A BE
N at ar EEE Fe
“ . "Qaßregeln zur Verhütung der Seuetsgefahr. +"
N TU
A A aa Allgemeine Befinmung.” AR RA
8. 1. ever Hauswirth "ijt verpflichtet nicht nur für
feine‘ Perfon mit Feker und Licht vorfichtig und behutfam
Feuerordnung vom 2. September 1833
54
N, 308, Am 26, v. Mts, brady gegen Mittag. in dem von der Wittwe Biellevoye bewohnten
Haufe zu Hergenrath in einem nur aus Fachwerk erbauten Kamine Fener aus. Man verdankte es NUF.
der fehleunigen und aufopfernden Hülfe der zu rechter Zeit Herbeigeeilten Perfonen, daß daffelde bald
grlöfcht und weiteres Unglück verhitet wurde,
Hndem wir diefes zur öffentlichen Kenntnif bringen, find wir dem Schullehrer Schmigz in Hergentath
die Anerkennung fkuldig, daß befonders feine ThätigFkeit dem Umfichgreifen des Feuers zuvorkam,
Yadıen , den 4. September 1832,
Königl. Regierung, Abtheilung des Innern,
Kaminbrände waren die häufigste Ursache von Brandkatastrophen
(Auszug aus dem Amtsblatt der Regierung zu Aachen, 1832, Nr. 44).
"7 ———OGO————
A Ze Ef S
Der Schornfteinfegermeifter eidmann ift nach der Feuer.Drds
nung vom 2, September 1833 ».ıd nach dem mit ihm abgefhloffenen
Contrakt verpflichtet, (ämmtlid#Schornfteine der Land.Gemeinden des
Kreifes Eupen dreimal im Jahre, die Schornfteine in großen Küchen,
Brauereien, Gaftwirthfchaften und Schmieden aber, fowie die Dampf»
Schornfteine und überhaupt alle folde Schornfteine, bei welchen ein
ungewöhnlich großes oder ftark rauchendes Feuer angewendet wird, alle
zwei Monate zu reinigen. Der Deihmann und feine Gehülfen,
welche mit einem Armfchilde mit der Auffchrift:
Polizei gegen Fenersgefahr
verfehen fein werden, haben fih der möglichften Zuvorkommenheit gegen
die Wünfche des Publikums zu befleißigen, wogegen das leGtere denfel-
ben bei Vermeidung der in der Feuer: Ordnung feftgefeGten Strafen
Feinerlei Hinderniffe bei Ausübung ihrer Pflicht in den Weg zu legen
gewarnt wird. Die Reinigungsgebühr darf nur für folde Schornfteine
gefordert und angenommen werden, welche wirklich gefegt worden find.
Die Nachweifung der RNeinigungs-Gebühren, nad Hausnummern geord:
net, ift auf Verlangen jedesmal vorzuzeigen. Befchwerden jeder Art
find bei den Herren Bürgermeiftern anzubringen, wofelbfit auch die
Bedingungen des mit dem Deichmann abgefchloffenen Kontraktes
jederzeit eingefehen werden Fönnen,
CSupen, den 29. Februar 1868,
Der Königliche Landrath,
Frhr. vo. d. Heydt.
Bei der Brandvorbeugung kam den Schornsteinfegern eine wichtige Rolle zu.
53
In den Landgemeinden setzten sich die in der Feuer-Ordnung der
Aachener Regierung verfügten Anordnungen, besonders diejenigen
hinsichtlich der Geräte und Feuerspritzen, nur sehr langsam durch.
Im Dezember 1835 wies der Landrat die Bürgermeister an, «in Zukunft
eine sorgfältige Oberaufsicht auf den Zustand der Löschanstalten zu üben»
und er erinnerte sie daran, dass nach Paragraph 56 der Feuerordnung
wenigstens 2 Feuerleitern und zwei Brandhaken vorhanden sein mussten.
In einem weiteren Schreiben des Landrats v. Scheibler vom 31. März
1837 bezieht sich dieser auf die von einem Regierungsvertreter «bei einer
neulichen Bereisung des Kreises» gemachten Beobachtungen, denen
zufolge nirgendwo den Bestimmungen der Feuerordnung vollständig
genügt werde. Die Spritzen seien nirgendwo abgedeckt, die Laternen
fehlten, die Feuerleitern und Haken seien größtenteils zu schwer und zu
plump, kaum zu handhaben, aus schlechtem Holz und, obgleich noch
nicht alt, seien sie doch schon vielfach verfault.
Auch wurde bemängelt, dass nicht überall mehrere Leitern und Haken
vorhanden seien; man solle noch zwei leichtere Leitern und Haken
anschaffen und die vorhandenen dann auf verschiedene Punkte in den
Orten verteilen.
Die Bürgermeister sollten auch «Bedacht nehmen auf die Anlage von
Brandpfühlen und Wasser-Reservoirs».
Aus späteren Unterlagen betreffend das «große Armengut» in
Hergenrath (d. h. die Monschamp’sche Stiftung, das Gut «alte Kirche»)
wissen wir, dass die Brandleitern 1843 dort aufbewahrt wurden. Beim
Bau eines Backhauses auf dem Armengute war beabsichtigt, diese Leitern
«im Hof des Schulhauses hangen zu lassen, wo sie besser sein werden,
als wo sie jetzt sind».
Vermutlich waren auch die anderen Löschgeräte bis dahin auf dem
Armengute neben dem Friedhof untergebracht.
Am 30. Mai 1851 beschloss der Gemeinderat unter dem Vorsitz des
Bürgermeisters Cornelius Mostert die Errichtung eines Spritzenhauses.
Der Landrat gab seiner Freude über diesen Beschluss Ausdruck und
empfahl dem Bürgermeister, bei seinem Kollegen Kerres in Walhorn,
wo vor einigen Jahren ein Spritzenhaus errichtet worden sei, um Einsicht
in die Pläne und eventuell Abschrift derselben zu bitten. Das geplante
Hergenrather Spritzenhaus dürfe auf keinen Fall kleiner als das Walhorner
ausfallen. Dieses Schreiben des Landrats versah der Bürgermeister mit
dem Vermerk: «Den Hrn. Bürgermeister von Walhorn ersucht, mir den
Plan und Kostenanschlag zukommen zu lassen.»
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Danffagun g. e
Bon der Hachener; Münchener Feuerperfiches
rungo:Seiellfchaft wurde dem zur Gemeinde Wal»
horn geyörigen Dorfe hltenet eine neue Feuprfprige
zum Selchenfe gemacht. Ich beeile mich der ges
nannten gechrten Sefellichaft im Yamen der hicfis
gen Grnende für Diefes eben fo fchöne ald werths
volle Wefchent meinen tnwigiten Dauf abzwitatten.
Walgorn, den 12. Mai 1852,
Der Hurgermeißer, Kerres.
Danfkfagung.
Bon der Yacheners Münchener s Feuer s Verfiches
unge: Sefellfchaft wurte der hiefigen Gemeinde
eine ucue Feuerfprige zum Sefcheuke gemacht.
Sd) beehre mich, der genannten geehrten Sefelle
fhaft, Namens der Gemeinde, für diefes eden fo
fıhöne al8 werthvolle Sefchenk den beften Dank
abzauftatten.
Nacrcu, den 26. Januar 1854,
Der Bürgermeißler, von HSarenue.
Danffagung.
Die Nachener- und Münchener, Feuer s Verfiches
runge s SGefellfchaft hat der Semeinde Hergenrath
fünfzig banfene Cöfcheimer zum Sefchent gemadıt,
Indem ich foldhes hierdurhH zur öffentlichen
Kenutnifi bringe, danke id) der verehrlichen Gefells
fchaft für dag aufehnlıche Gefchenk beftens,
Hergeurath, den 16, IJuit 1867,
Der Bürgermeiler, E, SH Mofert.
Die Aachener-Münchener Feuerversicherungsgesellschaft machte häufig den
Gemeinden Feuerspritzen oder anderes Löschgerät zum Geschenk,
wofür sich die Gemeinden jeweils im Korrespondenzblatt bedankten.
58
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«Radikal» arbeitete ebenfalls ohne Chemikalienlösung.
Der Apparat wurde nur mit Wasser und einer Patrone geladen,
in der die zur Kohlensäure-Erzeugung dienenden Chemikalien in hermetisch
verschlossenen Glasabteilen untergebracht waren.
DESHALB IST DER FEUERLÖSCHER
DIE BESTE FEUERWEHR!
DER NIE VERSAGENDE, HANDLICHSTE UND DER
BILLIGSTE FEUERLÖSCHER DER GANZEN WELT!
Leergewordene Apparate werden sofort gegen geringste Berechnung
von unseren Niederlagen umgetauscht. / Nächstliegende Feuertod-
Niederlagen weist die Generalvertretung Interessenten auf Wunsch nach.
FEUERTOD-FEUERLÖSCHER
oe L_
«Feuertod - der nie versagende, handlichste und billigste der ganzen Welt»,
wurde in Neu-Moresnet durch A. Brensing vertreten.
59
Bählkarte für Brände im preußildjen Itante 1900.
Siadtiveis, Landkreis, Oberamt HG feR en tr Me
Stadt, Landgemeinde, Gwtsbezirk DU oe rnen Ar irren
Brundftüc (Straße, Hausnummer 26.) a
Eigenthümer (Name, Firma, Stand, ob auswärts) Town. Fanad,
Miether 2c. der Ausbruchsftätte EA a
£ v .
1. Zeit des Brandes: Ausbruch, AUuftschemg am A... ten, Yan. 2 1900.
um LO fen6r eoumilkngey-VMitkangg, Nachmitt, Nachf3. Dauer SA Stunden.
2. Witterung (außer bet reinen Mobiliarbränden): til, Teigter, ftarfer Wind, Sturm;
troden, feucht, Nebel, leichter Negen, Play, Landregeıf, Gewitter, Hagelwetter,
EM
Schneefall, Schncegejtöser; gelinder, ftarker Froft? Windrihtung ? 1 SEAN
3, Gegenfiand des Brandes: daz_ Ychöjt ganz, ..... Gebäude ganz und = Iheilwelfe;
See dene —
Befondere Baulichtelten, welder Hk} ....sssnrernrrre terre eneen tn ee ee te Kee sen eEERERRLILLEnEEEEEURLEEUEe
Waldfläcdhe vonsm. Acer, Torfinoor ... kur, Orube a Diemen (Schober, Feimen, Miethen);
GEinfeledigung (welde?) .....; ... Schiffe (Dampfer, Yooteha . Bäume; was fonft?
. Menfhenz—. Stück Vieh (welcher Art?) ........."*............. ; bewegliche Sachen,
— ZZ
4 Urfache des Brandes (unbekannt, erwiefen, gemuthHmaft):
a. BligfirahHl: zündend, Kalt; bei Yligableiter, überragenden Bäumen? * ———
d. Explofion: von Dampffejfeln, Leuchtgas, Ather, Benzin, Acetylen, Peiroleumlampen,
etroleum fonft, Spiriluslampen, Spiritus fonft, weldhen anderen Stoffen? ‚mm...
ce. Selbftentzündung von Stoffen: welHN? FE ennnn nern Eee nr EEE EEE EEE
d. elettrifche Veitung: auf welde HrlE 1 Un meer er ee EE
e. Mängel der Feuerungsanlage: wo und welde? var neeeee ee
f. FaHrläfjigtelt: im Umgehen (von Kindern) mit Streihhökzern, welde fonft? see
8 Brandfitftung: des Befiger8, eines Hausbewohner8, weffen fonft und wie? wm...
b. Anftedung: von der benachbarten Befiyung aus, durch Flugfeuer? *—
i andere oder verwidelte Urfache: Welche? ı..ı oe
Ummwenden!
Auf solchen vorgedruckten Zählkarten wurden ab 1900 die Brände registriert
und via Landratsamt dem «Königlichen statistischen Bureau» mitgeteilt.
60
Das damals erbaute Spritzenhaus befand sich in der jetzigen Dorfmitte,
vor dem Hause Peter Bauens, dort, wo der Winkelweg abgeht. Ein
Spritzenhaus setzt voraus, dass die Gemeinde über eine Brandspritze
verfügte.
Über das Feuerlöschwesen in Hergenrath in der 2. Hälfte des 19.
Jahrhunderts liegen kaum Unterlagen vor.
Nachdem in der Kreisstadt Eupen 1884 eine «Städtische Freiwillige
Feuerwehr» gegründet worden war (ein schon 1850 gegründetes
«Brandcorps» blieb ein papiernes Projekt, eine 1860 vom Stadtrat
beschlossene Bildung einer Feuerwehr zögerte sich bis 1867 hinaus und
zeigte sich bei mehreren Bränden als wenig schlagkräftig, so dass man
1884 zur Gründung der Städtischen Freiwilligen Feuerwehr schritt) wurde”
nach und nach auch in den Landgemeinden der Wunsch nach einem
wirksameren Feuerschutz wach. 1894 erfolgte die Wehrgründung in
Preußisch- und Neutral-Moresnet, die bis dahin im Notfall die
Werksfeuerwehr der Gesellschaft des Altenberges zu Hilfe gerufen hatten,
1893 (bis 1913 gemeinsam mit Welkenraedt) in Herbesthal, 1897 in
Lontzen, 1900 in Raeren, 1902 in Hergenrath, Eynatten und Walhorn.
Lontzen bildete zwei Löschzüge (Lontzen und Herbesthal), die erst 1920
zu selbständigen Wehren wurden.
Alle diese Orte hatten schon vorher ein mehr oder weniger
strukturiertes Feuerlöschwesen aufgebaut, wobei ihnen die «Aachener-
Münchener-Feuer-Versicherungs-Gesellschaft» durch Schenkung von
Feuerspritzen tatkräftig behilflich gewesen war. Solche Spritzen-
Geschenke erhielten Astenet 1852, Lontzen 1853, Raeren 1854, Hauset
1854, Eynatten 1880, Walhorn 1883. Für Hergenrath ist ein solches
Geschenk nicht belegt. Beim Brand des sog. kleinen Armengutes (heute
Jos. Rotheudt, Aachener Str.) im Jahre 1863 kamen die Brandspritzen
der Kelmiser Bergwerksgesellschaft zum Einsatz.
Wie in Walhorn, so war auch in Hergenrath eine vom Aachener
Regierungs-Präsidenten von Hartmann am 26. März 1900 erlassene
«Polizei- Verordnung über das Feuerlöschwesen in den Landgemeinden
und in den Städten unter 10.000 Einwohnern» für die Gründung einer
freiwilligen Feuerwehr ausschlaggebend. Der Regierungs-Präsident hatte
nämlich angeordnet, dass in den mehr als 500 Einwohner zählenden
Ortschaften, in denen «eine den behördlichen Vorschriften entsprechende
freiwillige Feuerwehr» nicht vorhanden war, eine Brandwehr zu bilden
sei. Der Hergenrather Gemeinderat fasste erst im Mai 1901 den Beschluss,
eine dorfeigene Wehr zu gründen. Gut ein Jahr später, am 22.6.1902,
61
waren alle Vorarbeiten abgeschlossen und die «Freiwillige Feuerwehr
Hergenrath» nahm mit der Verabschiedung der Satzungen offiziell
Bestand.
Auch in der Nachbargemeinde Hauset (damals zur Bürgermeisterei
Hergenrath gehörend) wurde am 13.7.1902 eine freiwillige Feuerwehr
gegründet.
Zum 75. Stiftungsfest der Hergenrather Wehr, das am Wochenende
des 4.-5. Juni 1977 gefeiert wurde, ließ das Grenz-Echo aus der Feder
seines Lokalreporters «Hal.» (Leon. Hamel) die Geschichte der Wehr
Revue passieren. Danach habe sich die Wehr am 15. Juni 1902 im Lokale
Andreas Wintgens (später Kittel, dann Anhyp/AXA und
Versicherungsbüro Janssen) konstituiert. Wortführer der Versammlung
sei der damalige Bürgermeister Leonard Laschet gewesen. Offensichtlich
ein Irrtum: Die Wehr wurde unter Bürgermeister Johann Peter Kittel
(1889-1910) gebildet. Leonard Laschet wurde erst nach dem Ersten
Weltkrieg Bürgermeister von Hergenrath. Bedauerlicherweise sind keine
schriftlichen Unterlagen darüber erhalten geblieben, doch ist das Datum
der Gründung durch die Gemeindechronik belegt.
Erster Kommandant der neuen Wehr wurde der Bauunternehmer
Leonard Laschet. Weitere Gründungsmitglieder waren Nikolaus Feltes
(Schmied), Heinrich Zimmermann (Schneider), Simon Zinzen
(Schuhmacher), Heinrich Groteklaes (Schreiner), Nikolaus Küpper,
Gerhard Palm und Adolf Renardy (Landwirte), Josef Laschet (Holzsäger)
und Wilhelm Bodelier (Polizeiwachtmeister).
Von Anfang an fand die neue Wehr bei der Bevölkerung Ermunterung
und Unterstützung. Eine Handdruckspritze der Fa. Beduwe in Aachen
bildete eine für die damalige Zeit hervorragende Grundausrüstung. Eine
solche Spritze hatte eine stündliche Wasserleistung von 20 bis 25 cbm.
(Zum Vergleich: 1984 hatte das neueste Löschfahrzeug der Eupener
Feuerwehr eine Pumpenleistung von ca. 252 cbm in der Stunde, die durch
einen Dieselmotor von 255 PS erbracht wurde. Die Kelmiser Wehr verfügt
i. J. 2002 über ein Löschfahrzeug der Marke Renault mit Ziegler-
Pumpenaufbau und einer Leistung von 1600 1/min bei einem Druck von
8 Bar, d. h., dass man auf eine stündliche Leistung von 96 cbm kommt.
Dieses Löschfahrzeug fasst 2.400 Liter Wasser, der Tankwagen weitere
8000 Liter).
Die Spritze war in einem Schuppen der Schreinerei Gerhard Palm
(Aachener Str.) untergebracht.
63
Schon am 30.10.1907 machte der Regierungs-Präsident von Aachen
auf die Notwendigkeit der Einführung einheitlicher Schlauchkupplungen
aufmerksam. Überall machte sich nämlich das Fehlen einheitlicher
Schlauchverbindungsstücke als Haupthindernis der nachbarlichen
Feuerlöschhilfe bemerkbar. Der preußische Landesfeuerwehrausschuss
empfahl deshalb, das sog. Storz’sche Kupplungssystem allgemein
einzuführen. Dieses Kupplungssystem ist heute allgemein verbreitet.
Vermifchtes.
Hergenvath, 18. Dez. Seftern Mittag brannte
hierfelbjt die Ningofenziegelei 3. Schmeß, Ynhaber Dr.
Thieler, teilweije ab. Ienn auch hierort3 feine Feuer:
wehr_beftcht, jo ift e8 doch den vereinten Bemühungen
der Bewohner gelungen, den größten und neuern Teil
der Fabriigebäude zu retten, wa8 befonder8 anerkannt
werden muß. Der entftandene immerhin bedeutende
Schaden ift durch Verficherung gedeft.
Diese Brandmeldung im «Freien Wort» vom 23.12.1908, nach der «hierorts keine
Feuerwehr besteht», entspricht nicht genau den Tatsachen. Es müsste heißen:...
«keine anerkannte Feuerwehr besteht»,
Die Ziegelei Schmetz (später Thieler) lag an der Bahnhofstraße,
auf dem Gelände der Häuser 27-37.
Erst am 19. August 1909 wurden die Freiwilligen Feuerwehren der
Bürgermeisterei Hergenrath, d. h. die Wehren von Hauset und Hergenrath,
durch den Regierungspräsidenten anerkannt. «Wegen der Beschaffung
der nötigsten Gegenstände und Vervollständigung der Uniformierungen
und Ausrüstungen der Mannschaften schweben die Verhandlungen»,
schreibt Bürgermeister Kittel am 14. Dezember 1909, «da die zu
beschaffenden Gegenstände alle hoch im Preis stehen und die nötigen
Geldmittel dazu in den Gemeinde-Etats fehlen.»
Im folgenden Jahre schreibt der Bürgermeister dem Landrat unter dem
22. Juli: «Die Freiwilligen Feuerwehren von Hergenrath und Hauset haben
beschlossen, die zur Verfügung stehenden Fonds für Uniformierung der
Mannschaften sowie Anschaffung einer Saugspritze zu verwenden.»
(Besonders der Hauseter Wehr fehlte es noch an allem: Sie benötigte
dringend eine Saugspritze, 1 Gerätekarren, 10 Eimer, 1 Schlauchhaspel,
120 m Schlauch, 4 Hakenleitern, 1 Einsteckleiter, 2 Brandhaken und 1
Rauchmaske. Diese Anschaffungen erforderten eine Summe von 1260
Mark, wozu die Vieille-Montagne (sie hatte Gruben auf Hauseter Gebiet)
64
80 Mark, der Kommerzienrat Georg Talbot 50, die Provinzial-
Feuerversicherungsanstalt der Rheinprovinz 300 und die Aachen-
Münchener 100 Mark beisteuerten.
(Uniformen waren in preußischer Zeit nur bei Berufsfeuerwehren
Pflicht. Für die freiwilligen Wehren waren durch «Allerhöchste Ordre»
des Königs vom 30. Juli 1900 amtliche Abzeichen festgesetzt worden).
Hergenrath, 26. Juli. Augenblidlid) {ft man Hier mit
den Arbeiten zur Srrihtung cine8 Vrandwelher8 in
Sange. Inu einer Sthung des Gemelnderate8 war auf
Worfhlag ben Zm BlirgermeifterS Kyl angeregt worden,
eluen in der BahHnhHofftraße belegenen Wafertihupel In
einen YrandweihHer umzugeftalten. um bet Drandgefahr
aus iHın das AND Waffer zu entuchmen. Die 5
Waffergrube ft für eine derartige Einrichtung fehr zwed-
mäßig; deun troß der zurzeit herrfchenden Higye und
Trodenhelt Hält fie immer noch Wauffer. Die Anlage Ui
Im Juticrefje der SO Sicherheit fehr au begrüßen
uud ft bei einem Yrandunglüg eine Vergrößerung des
Feuerherdes, DER DEE aut wärmeren Juhre#gzeit bei dem
ftarf fidy bemertbar machenden Waffermangel, nicht mehr
fo leicht möglich, zumal die Hiefige freimwtInige Feuerwehr
im Belle guter und Inugliher Feuerlöfcdhgeräte At.
Anlage eines Brandweihers (Löschpfuhl) in Hergenrath (Korr.-Blatt 27.7.1912)
Wie der Erste Weltkrieg sich auf die Tätigkeit der Feuerwehr
ausgewirkt hat, ist nicht bekannt.
1924 lieferte die Fa. Causin Freres (Eupen) der Hergenrather Wehr
eine zweite, als Zubringer gedachte Pumpe, mit einer stündlichen Leistung
bis zu 22.000 1. Zur Finanzierung dieser Anschaffung verzichteten die
Gemeinderatsmitglieder und Schöffen W. Jungbluth und Ernst auf ihre
Jahresentschädigung in Höhe von 500 F und baten, «dieselbe für die
Anschaffung einer dringend nötigen Zubringerpumpe ins Budget
einzusetzen».
Die «Diaphragma-Pumpe Causin» kostete mit Schlauchzubehör
1.999,60 F.
1927 konnte die Freiwillige Feuerwehr Hergenrath unter großer
Beteiligung aller Ortsvereine und der Nachbarwehren ihr 25jähriges
Bestehen feiern. Es war dies gleichzeitig der erste Kreisfeuerwehrtag
und das erste Verbandsfest des kurz zuvor auf Initiative der Eupener
Wehr gegründeten Kreis-Feuerwehr- Verbandes, dessen Verbandsfest nun
alljährlich in einem anderen der angeschlossenen Orte stattfand. (Schon
1913 hatten verschiedene Besprechungen der Vertreter der Wehren des
65
Eupener Landes, und zwar Eupen, Hauset, Lontzen, Raeren, Preußisch-
Moresnet, zwecks Bildung eines Kreis-Feuerwehrverbandes stattge-
funden: Am 2. Juni und am 29. Juli im Lokal Tychon in Eynatten, am 3.
August im Lokal Gatz in Hauset. Walhorn fehlte bei diesen Versammlun-
gen; die dortige Wehr hatte ihre Tätigkeiten/Übungen stark eingeschränkt,
da sie seit 5 Jahren keinen Brand mehr löschen musste... Der Kreisfeuer-
wehrverband konstituierte sich durch Annahme der Satzungen am 20.
August 1913 in Preußisch-Moresnet und verstand sich als Unterverband
des Feuerwehrverbandes der Rheinprovinz. Bei der Gründung traten ihm
bei: Eynatten, Hauset, Herbesthal-Welkenraedt, Hergenrath, Kettenis,
Lontzen, Raeren, Walhorn, Preußisch- und Neutral-Moresnet.
Beim 25jährigen Jubiläum der Hergenrather Wehr konnten noch
folgende Mitglieder geehrt werden:
Andreas Wintgens, Gastwirt, stellvertretender Brandmeister
Heinrich Groteklaes, Zimmermeister, Abteilungsführer
Nikolaus Feltes, Schmiedemeister, Abteilungsführer
Heinrich Zimmermann, Schneidermeister, Abteilungsführer
Wilhelm Bodelier, Polizeiwachtmann
Nikolaus Küpper, Landwirt, Wehrmann
Jos. Laschet, Holzsäger, Wehrmann
Gerhard Palm, Landwirt, Wehrmann
Adolf Renardy, Landwirt, Wehrmann
Der oben erwähnte Kreisfeuerwehrverband Eupen gehörte dem
Rheinischen Provinzial-Verband als Mitglied an. Die neubelgischen
Wehren hielten regen Kontakt zu den Kameraden jenseits der Grenze
und nahmen regelmäßig an deutschen Verbandsfesten teil.
1932 musste eine neue Spritze angeschafft und auch ein neues
Gerätehaus gebaut werden. Die bis dahin benutzten Handspritzen hatten
sich bei verschiedenen Bränden als unzureichend erwiesen, wenn auch
manchmal recht erfolgreich gelöscht werden konnte, wie aus der
Zeitungsnotiz (Grenz-Echo) vom 24.12.1931 zu einem Brand auf Gut
Ries zu ersehen ist.
Die Wahl der Hergenrather Wehr fiel auf eine Motorspritze der Fa. C.
D. Magirus AG in Ulm. Der 2 Zylinder-Zweitaktmotor von 25 PS hatte
eine Wasserleistung von ca. 800 1 /Min (40-50 cbm in der Stunde) und
eine Förderhöhe von 60-80 m, sodann Anschluss- und Verteilerstücke
für 4 Schlauchleitungen. Die neue Spritze, die 45.000 F kostete, wovon
67
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Jubiläumsfoto 1927
V.I.n.r.: I. Reihe: Nik. Feltes (Schmiedemeister), Jos. Laschet gen. Deck-Jupp,
Jakob Zinzen (Schuhmachermeister), Johann Laschet, Leo Lausberg (Gastwirt),
Nik. Feltes, Willy Kerren, Wilhelm Bodelier (Polizeiwachtmeister), Jos. Keutgen,
Heinr. Groteklaes, Willy Jungbluth, Jos. Laschet,
Leonard Laschet (Bürgermeister), Servais Lausberg, Andreas Wintgens, Johann
Laschet, Jakob Groteklaes, Heinr. Zimmermann (Schneider),
Gerhard Palm (Hausschlächter), Joahnn Feltes;
2. Reihe: Leo Wetzels, Hubert Jungbluth, Nikolaus Küpper (Bertolf),
Adolf Renardy, Jean Renardy, Willy Knops, Josef Feltes, Mathieu Lavalle;
auf der Leiter: Willy Palm (unten) u. Leonard Jungbluth (oben).
die Gemeinde 18.000 F übernahm, war auf einem Fahrgestell aufgebaut
und mit einer Kupplung zum Anhängen an ein Kraftfahrzeug versehen.
An unzugängliche Orte konnte die Spritze auch getragen werden. Der
Restbetrag des Anschaffungspreises wurde durch Spenden der
Bevölkerung, besonders der Hausbesitzer, aufgebracht und auch die
Feuerversicherungsgesellschaften gaben eine finanzielle Beihilfe.
Generaldirektor Schnuch von den Kalkwerken Hergenrath, an den sich
die Gemeindeverwaltung und die Feuerwehr mit der Bitte um eine
Beihilfe gewandt hatten, zeigte sich ebenfalls bereit, «einen
entsprechenden Betrag für die Beschaffung der neuen Feuerwehrspritze
zu zahlen».
68
Freiw. Feuerwehr, Herzenratfh.
Sonntag 12. Oktober 1930
°
28. Stiftungsfiest.
Vormittags 9 Uhr, Antreten der Wehr im Lokale Kamerad
A. Wintgens, zur Beiwohnung des Hochamtes für die lebenden
und verstorbenen Mitglieder,
Nach dem Hochamte,
Frühschoppen im Hotel Waldburg. 4
Abends ab 7 Uhr,
‚Grosser Feuerwehrball
im grossen festlichen Saal Hotel Waldburg (Inh. Frau P. Adamski).
== Erstklassige Ballmusik. ==—
Eintrittspreis 4 Frs.. — Getränke nach Belieben.
Ehren - Inaktive Mitglieder haben freien Zutritt und sind
freundlichst eingeladen.
Im Interesse des allgemeinen Zweckes der Wehr wird um
den Besuch der Veranstaltung gebeten.
Es ladet ein
Freiw. Feuerwehr, Hergenrath - Frau P. Adamski.
P. Rader, Welkenraedt,
69
Hergenrath. — Der Freiwilligen . Feuerwehr
Hergenrath wurde feiten8 der Machenpt> und
Münchener Zeuerverficherungs-Sel AAN In-
erfennung der tatfräftigen und erfölgreien Be-
mühungen um die. Befämpfung des Brandes, Gut
Nies b. Bildchen, Stadtbezirk Machen, eine Ora-
tififation in anfehnlicher Höhe ausbezahlt.
Wir danfen an diejfer Stelle der SGefellichaft
hHerzlichit. und wünfchen ihr, daß die Mbfchlüfe
für Zeuerfchäden im Kreije Eupen, die Gefellichaft
in die Lage verfeben, die großzligige Zuwendung,
bei etwa vorfonmenden Bränden, den eingreifen-
den Wehren auch. weiterhin Teijten zu fönnen.
Bisher haben die Freiwilligen Feuerwehren ein
derartiges Verftändnis fiir ihre Tätigkeit von
Seiten der Verficherungs-Gejellichaften fajt durch-
weg bermißt. Vielleicht ijt diejes ein Hinweis, da;
auch die fonft im hiefigen Kreife tätigen Xn- und
Musländijchen Verficherungs-Gefellichaften, eine
berechtigte Anerkennung bei größeren. Bränden,
wo die Wehren die zu zahlenden Prämien um
hobe Summen durch ihr. Eingreifen vermindern
und fi uneigennüßig fir Sab und Gut ihrer
Viitmenfchen einfegen, ihre Unterftükung nicht
berJagen.
Sleichzeitig fpricht die Hergenrather Wehr al-
len Ehren-Ynafktiven Mitglieder ihren Dank aus
für die finanzielle Unterftüßung im Jahre 1931.
Der Machener Berufswehr danken wir befon-
ders für das un$ im amtlichen Bericht ausge-
iprochene uneingefdhränfte Xob für unfere Hilfe-
feijtungen.
Unter dem 24.12.1931 berichtete das Grenz-Echo über eine erfolgreiche
Löschaktion der Hergenrather Feuerwehr auf dem vor dem Krieg 14-18 zu
Hergenrath gehörenden Gut Ries,
Die Aachener Rundschau meldete am 24.12.1931 in der Rubrik «Eupen und
Malmedy», der Hergenrather Feuerwehr sei in Anerkennung ihrer tatkräftigen
und erfolgreichen Bemühungen um die Bekämpfung des Brandes auf Gut Ries
bei Bildchen im Stadtbezirk Aachen eine ansehnliche Summe durch die
Aachener-Münchener Feuerversicherungsgesellschaft ausgezahlt worden.
70
Über Löscheinsätze der Hergenrather Feuerwehr mit der neuen Spritze
ist nur wenig bekannt. Die «Feuerprobe» sollte die Spritze am 31. Juli
1936 bei einem Brand im Anwesen der Familie Homburg in der unteren
Asteneter Straße bestehen, doch mussten die Wehrleute zuerst ernüchtert
feststellen, dass sie im Eifer des Gefechtes die Zubringerschläuche im
Spritzenhaus vergessen hatten. Es gab danach nur noch wenig zu
löschen...
1934 schloss sich die Wehr dem belgischen Feuerwehrverband an,
blieb aber auch weiterhin Mitglied im Rheinischen-Provinzial- Verband,
wogegen es von belgischer Seite keine Einwände gab. Die Teilnahme an
Verbandsfesten im Rheinland, z. B. in Rheydt am 1. Juli 1928, war für
die ostbelgischen Feuerwehren weiterhin eine Selbstverständlichkeit.
Auch das Tragen der bisherigen Uniformen deutschen Zuschnitts wurde
der Hergenrather Wehr nicht untersagt, doch bei Neuanschaffungen
stellten sich nach und nach alle ostbelgischen Wehren auf die belgischen
Uniformen um. Walhorn war 1937 die einzige Wehr, die noch preußische
Uniformen trug, was der Kreiskommissar von Grand Ry nicht länger
hinnehmen wollte.
Am 7.5.1935 kam es in Weismes zur Gründung eines überkantonalen
Feuerwehrverbandes Eupen-Malmedy-St. Vith, dessen Tätigkeit aber
unbedeutend blieb.
Feuer in Hergenrath
Hergenrath, 1. Augujt. Am Freitagabend gegen 8 Uhr
bradg im Iandwirt[dhaftlidgen Anwejen der Witwe Homburg
an der ANachenerjtrake ein Feuer aus, das fehr fAOnell um
fich griff. Der Hergenrather Feuerwehr und den Nadbarn
gelang es, das gejamte Mobiliar zu retten. Das ganze Ge-
bäude mit allen Anbauten wurde vernichtet. Der Schaden
wird auf über 50000 Franken gefjhäkt; er ift durch Verliche-
rung gededt. Das Feuer jheint dur Selbitentzündung des
Heus verurjadht zu fein. Die Gendarmerie Hat eine Unter-
Judung eingeleitet.
Grenz-Echo Bericht über den Brand im Anwesen Homburg in der Asteneter
Straße am 31.7.1936 (irrtümlicherweise steht hier «Aachener Straße»).
Das Haus Homburg ist das letzte Haus auf Hergenrather Gebiet,
an der Ortsgrenze zu Astenet.
A
1934 hatte man in Hergenrath mit der Anlage eines öffentlichen
Wasserleitungsnetzes begonnen, wodurch in Zukunft die Löscharbeiten
erheblich vereinfacht wurden. Nach Aussage von Bürgermeister L.
Laschet, der auf einen diesbezüglichen Fragebogen des «Ministeriums
des Innern und der öffentlichen Gesundheit» antwortete, hatten 1938
noch fast alle Hergenrather Haushalte eine eigene Zisterne mit einem
Inhalt von 6-12 cbm. Da die Feuerwehr über 340 m Schläuche verfügte,
konnten in einzelnen Fällen auch der Mühlenweiher, der Flönnesweiher
oder die Göhl angezapft werden.
Die letzte große Auslandsfahrt der Hergenrather Wehr fand bei
Gelegenheit des Feuerwehrkongresses in Düsseldorf vom 19. bis 22. Juni
1937 statt. Allerdings hatte der belgische Verband den teilnehmenden
Wehren aus unserem Lande strenge Verhaltensmaßregeln mit auf den
Weg gegeben. Der Verbandsleiter des überkantonalen Verbandes, August
Pomms&6e (Eupen), benachrichtigte die angeschlossenen Wehren über die
ihm zugegangenen Anweisungen. Diese umfassten vier Punkte:
1. Die belgischen Offiziere, welche sich im Auslande befinden, grüßen,
wie wenn sie in Belgien wären, d. h. indem sie die Hand an den
Mützenschirm bringen. Der gleiche Gruß gilt für alle übrigen Wehrleute
in Uniform. (Anm.: In Deutschland war damals der sog. Hitlergruß
üblich).
2. Die Offiziere, die an dem Umzug teilnehmen, tragen die Mütze, wel-
che übrigens die Kopfbedeckung ist, mit der sie reisen; im allgemeinen
tragen die Offiziere den Waffenrock mit Orden. Bei den kamerad-
schaftlichen Veranstaltungen ist auch der kleine Waffenrock mit Or-
densschnalle zugelassen.
Die Wehrleute tragen die Bluse mit Helm.
3. Die belgischen Feuerwehrleute grüßen nicht die Offiziere eines
fremden Heeres, da dieses allen Gebräuchen widerspricht. Jeder Gruß,
von welcher Seite er auch erfolgt, ist selbstverständlich aus Höflichkeit
in der unter 1. beschriebenen Form zu erwidern.
4. Die Wehrleute von Eupen, Malmedy, St. Vith, die nicht, bzw. nicht
mehr zum Rheinischen Feuerwehrverband gehören, nehmen als
ausländische Abordnungen am Kongress teil. Der Feuerwehrverband
Eupen-Malmedy-St. Vith tritt innerhalb des Kgl. Belgischen
Feuerwehrverbandes als eine geschlossene Einheit auf und untersteht
der obersten Verbandsleitung.»
Teilnehmer am damaligen Kongress in Düsseldorf wussten zu
berichten, dass das Naziregime die Großveranstaltung zu Propa-
72
gandazwecken zu nutzen wusste ... In den folgenden Jahren spitzte sich
die internationale Lage derart zu, dass eine Teilnahme an Feuerwehrfesten
jenseits der Grenze für die neubelgischen Wehren unmöglich wurde.
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Die Magirus-Motorspritze hatte eine Leistung von ca. 800 Litern/Min
(Foto: A. Bertha)
In den letzten Vorkriegsjahren hatte die Hergenrather Wehr eine Stärke
von etwa 30 Mann, die sich regelmäßig zu Übungen trafen. Die Häufigkeit
derselben nahm mit zunehmender Kriegsgefahr zu. Im Januar 1940 fanden
nicht weniger als 4 Übungen innerhalb von 14 Tagen statt!
Die Übungsliste enthält folgende Namen:
Jungbluth Willy, Oberbrandmeister
Wintgens Andreas, 1. Brandmeister
Zimmermann Heinrich, 2. Brandmeister
Knops Leo, Abteilungsführer (Gehilfe)
Wetzels Leo, Abteilungsführer (Wegewärter)
Maeger Martin, gepr. Sanitäter (Eisenbahner)
Küpper Nikolaus, Wehrmann (Landwirt)
Renardy Adolf, Wehrmann (Landwirt)
Laschet Josef, Wehrmann (Holzsäger)
Renardy Jean, Wehrmann (Landwirt)
Jungbluth Leonard, Wehrmann (Schreiner)
Jungbluth Hubert, Wehrmann (pens. Wegewärter)
73
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Das Foto aus den dreißiger Jahren zeigt die Wehr bei einer Übung auf dem
Ziegeleihof an der Bahnhofstraße (Kl. Schmitz; links der Giebel der Häuser 27-33).
(Bildarchiv Leo Kever, Eupen)
Laschet Josef, Wehrmann (Holzhändler)
Knops Willy, Wehrmann (Gehilfe)
Groteklaes Jakob, Wehrmann (Schreiner)
Neumann Josef, Wehrmann (Chauffeur)
Lavalle Josef, Wehrmann (Monteur)
Küpper Josef, Wehrmann (Gehilfe)
Palm Edmund, Wehrmann (Gehilfe)
Henkens Theodor, Wehrmann (Feldhüter)
Langohr Josef, Wehrmann (Chauffeur)
Schmitz Eduard, Wehrmann (Lagerarbeiter)
Silvertant Theo, Wehrmann (Kalklader)
Schmitz Leo, Wehrmann (Kohlenhändler)
Connotte Josef, Wehrmann (Steinbrecher)
Herren Heinrich, Wehrmann (Kalklader)
Jungbluth Anton, Wehrmann (Mechaniker)
Küpper Robert, Wehrmann (Sägewerkarbeiter)
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Die Ausrüstung der Wehr bestand in den Vorkriegsmonaten aus der
Magirus-Spritze, 340 m Schläuchen, einer Schiebeleiter von 12 m Höhe,
zwei Hakenleitern von je 8 m und zwei gewöhnlichen Leitern von je
10 m.
Die herkömmlichen Feuerlöschübungen wurden ausgeweitet auf die
Bekämpfung von Brandbomben und den praktischen Umgang mit Gas-
und Rauchschutzmasken. Auch wurde von Zeit zu Zeit ein Großbrand
simuliert und so die Einsatzbereitschaft der Wehr auf die Probe gestellt.
Zudem wurden die Einrichtung von Alarmposten und das Meldewesen
im Falle einer allgemeinen Mobilmachung besprochen und organisiert.
Im letzten Friedensjahr hatten die ostbelgischen Wehren eine neue
Dienstordnung erhalten. Deren Artikel 1 lautete wie folgt: ?
«Die Freiwillige Feuerwehr (Hergenrath) bildet einen Bestandteil der
öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde und ist bei Ausübung des
Feuerwehrdienstes ausführendes Organ der Polizeibehörde und somit
eine Gemeinde- oder Schutzwehr. Dieselbe untersteht dem Bürgermeister
und gehört zur Bezirksgruppe Eupen.»
In den Kriegsjahren wurde die Tätigkeit der Feuerwehr nach
Möglichkeit aufrecht erhalten. 1942 lieferte die Aachener Fa. Marantz
der Hergenrather Wehr 18 neue Mützen, woraus man auf die damalige
Stärke der Wehr schließen kann.
Viele Wehrmänner wurden zu den Waffen gerufen. Am 6. April 1942
wurde auch Herr Leo Schmitz, der mit seinem Bedford-Lkw bei Einsätzen
der Wehr die Spritze gefahren hatte, zur Armee einberufen. Auch der
Wagen sollte für Armeezwecke von der sog. Fahrbereitschaft requiriert
werden, wogegen Kommandant Jungbluth zu bedenken gab, dass dadurch
der Wehr jede Bewegungsmöglichkeit genommen würde. Allein im Jahre
1941 habe der Wagen bei Löscheinsätzen 135 km zurückgelegt. Herr
Schmitz erklärte sich bereit, seinen Lkw bis zu seiner Entlassung aus
dem Wehrdienst der Freiwilligen Feuerwehr Hergenrath für den Trans-
port von Mannschaften, Motorspritzen und Geräten zur Verfügung zu
stellen.
Ob der Einspruch des Kommandanten erfolgreich war, ist nicht
bekannt. Wir wissen aber, dass die Kelmiser Wehr dem Landrat Seulen
bei dessen Besuch am 27.8.1942 das kurz zuvor zugeteilte Löschfahrzeug
der Marke Mercedes mit Motorspritze vorführen konnte. Der
Zusammenschluss von Kelmis, Neu-Moresnet, Moresnet und Hergenrath
zum «Amt Altenberg» hat wahrscheinlich auch zu einer Zentralisierung
des Feuerlöschwesens geführt.
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Als Aachen nach dem Bombenangriff vom 11.4.1944 (?) brannte, war
auch die Hergenrather Wehr dort im Einsatz.
Auf eine Anfrage von Bezirkskommissar Hoen im Oktober 1945 gab
Hergenrath die Feuerwehrstärke mit 1 Offizier, 3 Unteroffizieren und 10
Mann an. Ein Motorfahrzeug war nicht (mehr) vorhanden. Zur
Motorspritze kamen 535 m Schläuche, teils neu, teils gebraucht, mit einem
Durchmesser von 52 mm und 6 m Saugschläuche von 10 cm
Durchmesser.
An weiteren Gerätschaften waren vorhanden: 1 Einreißhaken, 1
Anstell-Leiter, 10 Feuerpatschen, 5 Äxte, 5 Fangleinen, 3 Steigergeräte,
5 Schlauchhaspeln und 3 Stahlrohre.
Alarm wurde wie in der Vorkriegszeit mit dem Horn gegeben. Die
meisten Wehrmänner besaßen solch ein kleines Messinghorn. Sirenen
wurden erst in den fünfziger Jahren durch den Zivilschutz aus Kemexhe
montiert.
Nach mündlichen Aussagen fand 1946 im Lokale Wintgens eine
Generalversammlung statt, bei der die Wehr «vollständig reformiert und
stark verjüngt wurde».
Einer Zeitungsmeldung vom 26. November 1949 ist zu entnehmen,
dass die Hergenrather Wehr erst «vor einigen Wochen» wiedererrichtet
worden und am 20. November 1949 bei Gelegenheit ihres 47.
Stiftungsfestes erstmals nach dem Krieg wieder an die Öffentlichkeit
getreten war. Aus diesen sehr gegensätzlichen Aussagen lässt sich mehr
als 50 Jahre später keine Klarheit gewinnen.
Erster Nachkriegskommandant war Robert Küpper. Beim gemütlichen
Frühschoppen forderte Bürgermeister Hub. Hackens die jungen Leute
auf, sich der Wehr anzuschließen.
Das 50jährige Bestehen hat man 1952 mangels finanzieller Mittel recht
bescheiden gefeiert. Ein Festzug mit den Ortsvereinen, ein Ball und eine
Jubilarehrung gaben den Rahmen ab. Als Goldjubilare konnten damals
die Gründungsmitglieder Andreas Wintgens, Adolf Renardy, Nikolaus
Küpper, Josef Laschet und Heinrich Zimmermann geehrt werden.
In den sechziger Jahren wurden die material-technischen Anfor-
derungen, die seitens des Innenministeriums bzw. der Provinz an die
freiwilligen Feuerwehren gestellt wurden, immer höher geschraubt (Kgl.
Erlass vom 8.11.1967), so dass viele Wehren sich schließlich vor die
Existenzfrage gestellt sahen. Sollten sie als selbständige Wehr
weiterbestehen oder sich einer Bezirkswehr anschließen und sich an den
Kosten einer solchen beteiligen?
76
Sprach sich die Gemeinde für die Beibehaltung einer selbständigen
Wehr aus, so waren innerhalb von 5 Jahren eine Reihe von Auflagen zu
erfüllen. Der Mannschaftsbestand musste auf 26 Mann gebracht werden
und anzuschaffen waren
- ein Mannschaftswagen
- eine Motorpumpe auf Rädern, d. h. ein Löschwagen
- Wasser und Schaumlöscher
- ein Wiederbelebungsapparat
- zwei ausziehbare Leitern
- ein Stromaggregat und manches andere mehr.
Im Falle eines Anschlusses an eine Bezirksgruppe (in unserem Falle
kam nur Eupen in Frage) wären für Hergenrath jährliche Kosten von’
etwa 80.000 F entstanden. Dem gegenüber stand das Angebot eines
holländischen Unternehmens, das einen Anhänger mit Tank, ein Aggregat,
zwei Scheinwerfer und eine Ausziehleiter für 450.000 F liefern wollte.
500 m B-Schlauch hätten zusätzlich 100.000 F gekostet.
In der Gemeinderatssitzung vom 18. März 1968 wurde beschlossen,
die Hergenrather Wehr beizubehalten. Dazu der damalige
Gemeindesekretär Hans Beckers: «Unsere Feuerwehr ist recht gut
ausgerüstet und hat bisher zur vollen Zufriedenheit der Verwaltung und
der Einwohnerschaft gearbeitet. Bisher konnte jeder Brand durch unsere
Wehr bekämpft werden. Anzuschaffen sind ein Fahrzeug mit Wassertank
und Schaumlöscheinrichtung. Ferner muss der Mannschaftsbestand von
20 auf 26 gebracht werden. Unsere Feuerwehr verfügt über eine große
Ausziehleiter, und überall in der Ortschaft sind die vorschriftsmäßigen
Hydranten angebracht. Wir sind also vorläufig in der Lage, unseren
Feuerschutz selber zu übernehmen. Bei einem wirklichen Großbrand
können wir natürlich die Bezirksfeuerwehr von Eupen zu Hilfe rufen.»
Ähnlich wie Hergenrath argumentierte auch Lontzen-Herbestahl, wo
noch eine Autopumpe, ein Strom-Aggregat, einige Schlauchleitungen
und kleinere Gerätschaften fehlten. Hier musste der Mannschaftsbestand
von 15 auf 26 gebracht werden. Gemeindesekretär Goblet hob hervor,
die Wehr bestehe seit etwa 75 Jahren und habe der Gemeinde bisher gut
gedient.
In Kelmis war der Gemeinderat der Ansicht, eine Gemeinde von solcher
Bedeutung wie die ihrige, müsse über eine eigene und gut ausgerüstete
Wehr verfügen. Anzuschaffen blieben noch ein Teil Schlauchleitungen
und ein Wiederbelebungsgerät. Auch die Kelmiser Wehr hatte 1968 nicht
den geforderten Mannschaftsbestand.
Cl
Die anderen Landgemeinden des Kantons Eupen hatten z. T. schon
früher ihre eigene Feuerwehr aufgelöst und sich Eupen angeschlossen.
Hauset tat dies 1955, Eynatten 1956. Der genannte kgl. Erlass führte
dazu, dass auch Raeren, Kettenis und Walhorn 1968 auf eine eigene
Wehr verzichteten. Neu-Moresnet stellte einen Sonderfall dar, da diese
Gemeinde sich außerstande sah, eine eigene Wehr zu gründen, aber den
Anschluss an Kelmis aus Kostengründen nicht vollziehen wollte.
Stattdessen schloss sich Neu-Moresnet Montzen an, so dass nun im
Notfall die Kelmiser Wehr nicht mehr auf Neu-Moresneter Seite zum
Einsatz kommen durfte!
Fünf Jahre Zeit hatten die Gemeinden, ihre Feuerwehr den Anforde-
rungen anzupassen. Kurz vor Ablauf der gestellten Frist wiederholten
die Hergenrather Gemeindeväter in ihrer ersten Sitzung des Jahres 1972
ihren Beschluss, die eigene Wehr weiterhin zu unterhalten und
auszubauen. Vordringlich war nun der Ankauf eines Löschwagens. Es
lag ein Angebot aus Brüssel vor, wo die Feuerwehr von St Gilles einen
Wagen ausgemustert hatte und zum Verkauf anbot. Es handelte sich um
ein amerikanisches Ford-Fahrgestell, Baujahr ca. 1952, mit belgischen
Aufbauten, einem Tankinhalt von etwa 1200 Litern, Vorbaupumpe mit
Hoch- und Niederdruckstufe, Pumpenleistung unbekannt. Dieser
Löschwagen wurde für 496.000 F angeboten; die Hergenrather konnten
den Preis auf 400.000 F herunterhandeln. Dazu erhielten sie eine Menge
Gratiszubehör.
Man war sich im Klaren, dass die Beibehaltung der eigenen Feuerwehr
in nächster Zukunft mit weiteren Kosten verbunden sein würde. Den
vorschriftsmäßigen Unterstand für das Fahrzeug wollten die Wehrleute
in Eigenleistung errichten, die erforderlichen Uniformen aus der eigenen
Kasse bezahlen und auf die ihnen gesetzlich zustehende Entschädigung
für Einsätze im Ort verzichten. Sie versprachen auch, den Mannschafts-
bestand zu erhöhen.
Nun drängte sich die Notwendigkeit auf, die mit Löschfahrzeug
ausgerüsteten Wehrleute mit modernen Feuerlöschmethoden vertraut zu
machen, was nur über eine intensive Schulung möglich war. Ein
Glücksfall für Hergenrath war dabei der Kontakt zu Aachener Berufs-
kollegen.
Zwischen Hergenrath und Aachen kam es zu ersten Kontakten über
Herrn Sieberg vom Aachener Wasserwerk. Als der Hergenrather
Kommandant Alex Zimmermann — er führte die Wehr von 1963 bis
März 1977 — an die Freiwillige Feuerwehr Aachen mit der Bitte herantrat,
78
diesbezüglich Hilfestellung zu geben, fand er sofort offene Ohren und
größtes Entgegenkommen. Nachdem Oberstadtdirektor Berger seine
Zustimmung gegeben hatte, konnte man Anfang 1973 mit der Schulung
beginnen, die z. T. in der Aachener Feuerwache an der Stolberger Straße,
z. T. in Hergenrath durchgeführt wurde.
Da Hergenrath über ein nicht übliches Löschfahrzeug verfügte (der
Wagen aus St Gilles konnte nicht als DIN-gerecht angesehen werden),
konnte eine Ausbildung am Fahrzeug auch nicht nach deutschen
Richtlinien erfolgen. Es mussten für die Ausbildung an diesem alten
Löschwagen besondere Richtlinien ausgearbeitet werden!
Während Monaten stellten sich die Aachener Kollegen in
uneigennütziger Weise zur Verfügung (es waren nicht weniger als
dreizehn Schulungsabende, wo jeder Handgriff immer wieder
durchexerziert wurde) und es wurden die Grundlagen für dauernde
kameradschaftliche und freundschaftliche Verbindungen über die Grenzen
hinweg gelegt. Nach erfolgreichem Lehrgangsabschluss wurden die
Kontakte weiter ausgeweitet und vertieft und bis heute sind die Aachener
Wehrmänner gerne gesehene Gäste bei Familienabenden, dem
alljährlichen Stiftungsfest und sonstigen Gelegenheiten. Auch
Fußballspiele zwischen Hergenrath und Aachen waren Ausdruck dieser
Freundschaft.
Das 75jährige Stiftungsfest der Hergenrather Wehr gestaltete sich am
Wochenende des 4.-5. Juni 1977 zu einer großartigen Veranstaltung, an
der die ganze Dorfbevölkerung teilnahm und die am Sonntagnachmittag
gekrönt wurde durch Schauübungen der Freiwilligen Feuerwehr Aachen
auf dem Kirchplatz, wie man sie bis dahin in Hergenrath nicht gesehen
hatte.
Die guten Beziehungen zur Aachener Wehr führten auch dazu, dass
man eines Tages gemeinsam einen Waldbrand auf belgischer Seite (am
Landgraben) zu bekämpfen hatte. Dabei meinte der Aachener Brandrat
Ing. Starke, die Hergenrather müssten doch eigentlich über ein besseres
Löschfahrzeug verfügen. Das war noch vor den Gemeindefusionen vom
1. Januar 1977.
Brandrat Starke setzte sich nun bei seinen Vorgesetzten für diese Idee
ein. Bei Oberstadtdirektor Berger fand er wiederum ein offenes Ohr und
man musste nur noch auf die Gelegenheit warten, dass ein Aachener
Fahrzeug überzählig würde.
° SB
In Aachen war es so, dass Fahrzeuge der Berufswehr nach 11, solche
der freiwilligen Feuerwehren nach 16 Jahren ausgemustert wurden. 1981
war es dann soweit. Am 29. Mai, auf St. Wilhelm, übergab der Aachener
Oberbürgermeister Kurt Malangre seinem Kelmiser Kollegen Willy
Schyns sozusagen als Namenstagsgeschenk ein Löschfahrzeug für die
Hergenrather Wehr. Der Wagen ist heute noch dank fachmännischer
Wartung voll funktionstüchtig und kommt noch zum Einsatz. Es handelt
sich um ein Magirus-Löschtankfahrzeug mit 800 L-Tank.
Später konnte die Hergenrather Wehr noch ein weiteres Fahrzeug von
ihren Aachener Kameraden, einen Leiterwagen, zu einem Freundschafts-
preis erwerben.
Fast gleichzeitig mit der Aufnahme und Intensivierung der Kontakte
von Aachen nach Hergenrath und vice versa, kamen auch freund-
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Hergenraths Freiwillige Feuerwehr verfügte auch über eine Fußballmannschaft. Als
die Hergenrather im Jahre 1973 Kontakte zu Aachen aufnahmen und dort einen
Ausbildungskursus mitmachten, bahnte sich eine lang andauernde Freundschaft an.
Nach dem Aachener Vorbild wurde auch in Hergenrath eine Fußballmannschaft
gebildet, die am Montag, dem 23.6.1975, zu einem ersten Spiel gegen die Aachener
Kollegen antrat. Bei diesem Spiel in Richterich siegte Hergenrath mit 6:2 Toren. Die
Hergenrather Elf trainierte alle 14 Tage und trug von Klaus Keutgen gestiftete Trikots.
Dem Fotografen stellte sich (v. 1. n. r.) folgende Mannschaft:
1. Reihe: Hermann Braibant, Herbert Keutgen, Hans-Peter Bauens,
Heinz Lampertz, Hans Renardy, Josef Meessen;
2. Reihe: Klaus Keutgen, Klaus Schmitz, Toni Jungbluth, Josef Rotheudt,
Hermann Niessen, Paul Keutgen, Ewald Keutgen, Siegfried Janssen
(Foto: Hermann Braibant)
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schaftliche Kontakte zwischen Hergenrath und den Wehrleuten von
Valkenburg zustande. Aachen war dabei die Drehscheibe.
Die Zusammenlegung der Gemeinde Hergenrath mit Kelmis und Neu-
Moresnet brachte auch eine Umstrukturierung der Feuerwehren mit sich.
Anfangs konnte sich die Hergenrather Wehr noch als eigenständiger
Löschzug behaupten; noch noch vor 1977 hatten die Hergenrather in
Eigenregie ein neues Arsenal neben dem früheren Gemeindehaus an der
Bahnhofstraße errichtet. Nachdem 1992-93 an der Altenberger Straße,
an der Ortsgrenze nach Neu-Moresnet, ein neues Arsenal für die
Gesamtgemeinde entstanden war, gab es für das Hergenrather Arsenal
allerdings keine Daseinsberechtigung mehr. Am 4. Dezember 1993 wurde
das neue Arsenal nach anderthalbjähriger Bauzeit eingeweiht und damit
die Fusion zwischen den Wehren von Kelmis und Hergenrath besiegelt.
Augenblicklich zählt die Freiwillige Feuerwehr Kelmis/Hergenrath
48 aktive Mitglieder, die in vier Löschzüge gegliedert sind. Befehligt
werden dieselben seit 1. März dieses Jahres durch einen Dienstleiter im
Kapitänsgrad (Claudy Marchal), einen Leutnant (Jean Brose), einen
Unterleutnant (Klaus Keutgen) und einen Arzt im Offiziersrang (Erik
Janssen). Aus Hergenrath kommen 12 der Aktiven.
Alarm wird über Funkmeldeempfänger in Lüttich ausgelöst.
Dem Druck des Innenministers folgend, musste Kelmis Ende 2001
sich der Hilfeleistungszone 6 anschließen. Diese umfasst die neun
deutschsprachigen Gemeinden und Baelen. Zweck dieser Neustruktur
ist vor allem der rationellere Einsatz der Geldmittel bei Neuanschaffungen
von teurem Material wie Leiterwagen etc., das nicht in jedem Feuer-
wehrarsenal vorhanden sein muss.
Die Feuerwehr heute ist eine für viele verschiedene Situationen
geschulte Mannschaft, die nicht nur beim Brand des Fritenkessels oder
beim Ausräuchern eines Wespennestes zum Einsatz kommt. Viel häufiger
sind Verkehrsunfälle, Sturmschäden oder Ölverschmutzung. Immer aber
wird große Materialkenntnis vorausgesetzt und ständige Schulungen sind
unumgänglich, will der Feuerwehrmann von heute den an eine moderne
Wehr gestellten Anforderungen gerecht werden.
100 Jahre Freiwillige Feuerwehr Hergenrath: Wenn das Jubiläum auch
nicht in feierlichem Rahmen begangen wird, so wird doch mancher alte
Wehrmann mit einiger Wehmut zurückschauen, denn die Hergenrather
Wehr schließt endgültig ihre Vereinschronik. Ein Neuaufleben als
eigenständige Wehr ist nicht mehr möglich.
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Auf der Suche nach
Maria Catharina Brandt (1715 — 1764)
von Erwin Bruch und Waltraud Schyns-Ruben
In diesem Beitrag möchten wir die oft schwierige Suche nach unseren
Vorfahren an einem interessanten Beispiel erläutern. In der Tat wird diese
Suche oft durch fehlende Angaben in den Kirchenbüchern, wenn sie nicht
wie in Hergenrath' gänzlich fehlen, erschwert. Bei dem Beispiel handelt
es sich um die Vorfahren von Maria Catharina BRANDT, die mit Johann
Winand THIELEN verheiratet war. 5
Johann Winand THIELEN und Maria Catharina BRANDT erscheinen
in den Kirchenbüchern von Eynatten* durch sechs Kinder, die sie dort
taufen lassen. Ihre Heirat war nicht in Eynatten erfolgt und wir werden
diese später in einem ganz anderen Ort finden. Die besagten sechs Kinder,
die in Eynatten getauft wurden, waren:
1) Joanna Catharina, getauft am 24.8.1743 mit den Paten Egidius
BISCHOFF und Joanna HANN?
2) Leonardus, getauft am 23.12.1745 mit den Paten Simon THELEN*
und Odilia BRANT
3) Alexander, getauft am 2.1.1749 mit den Paten Alexander THELENS
und Anna BRAND
4) Dionysius, getauft am 2.1.1749 mit den Paten Joes BRANT und Anna
Catharina CUPPERS
5) Joannes Jacoby, getauft am 1.7.1751 mit den Paten Jacob BISCHOPF
und Catharina LAMBERTS
6) Stephanus, getauft am 21.8.1756° mit den Paten Sımon HAVENITH
für Stephan LORRING und Maria Gertrud VON DER HIRTZ für
Veronica THYLEN
Anhand der Paten, die zumindest bei den ersten Kindern in der Regel
aus der näheren Verwandtschaft stammen, lässt sich meistens die
Zugehörigkeit zu einer Familie bestimmen, und folglich die Eltern und
die weiteren Vorfahren. Auch in diesem Fall ist so verfahren worden.
Laut den Eintragungen in den Eynattener Kirchenbüchern kommen als
potentielle Eltern nur das Ehepaar Renerus BRANDT und Regina
BISCHOFF in Frage. Diese Vermutung wurde dadurch bestärkt, dass
einerseits zwei Mitglieder der Familie BISCHOFF unter den
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obengenannten Paten erscheinen, und dass andererseits dieses Ehepaar
drei Töchter auf den Namen Maria Catharina taufen ließ.
Das Ehepaar Renerus BRANDT und Regina BISCHOFF ließ 12
Kinder in Eynatten taufen. Diese waren:
1) Maria Catharina, getauft am 2.2.1711 mit den Paten Peter BRANDT
und Maria BUSHOFF, verheiratet mit Servatius MONGER; obwohl
sich in den Kirchenbüchern kein entsprechender Eintrag finden lässt,
müssen wir davon ausgehen, dass dieses Kind frühzeitig gestorben
ist, da ja noch zwei weitere auf den gleichen Vornamen getauft
wurden.
2) Joes, getauft am 16.2.1712 mit den Paten Agnes BRANDT und
Joannes TIMMERMAN
3) Dionisius, getauft am 20.1.1714 mit den Paten Dionisius BRANDT
und Catharina BUSCHOFF
4) Maria Catharina, getauft am 26.12.1715 mit den Paten Egidius
BUSCHOFF und Richarda LAMBERTS; obwohl sich auch in diesem
Fall in den Kirchenbüchern kein entsprechender Eintrag finden lässt,
müssen wir davon ausgehen, dass dieses Kind frühzeitig gestorben
ist, da ja noch ein weiteres auf den gleichen Vornamen getauft wurde.
5) Odilia, getauft am 19.9.1717 mit den Paten Joes BRAND und Maria
AEN
6) Maria Catharina, getauft am 6.6.1719 mit den Paten Jacobus
BUSCHOFF und Catharina LAMBERTS. Ihr gilt hier unser Interesse,
da sie auch vom Alter her als Ehefrau von Johann Winand THIELEN
in Frage kommt. Sie wäre 1743 bei der Geburt des ersten Kindes
folglich 24 Jahre alt gewesen, und 1756, bei der Geburt des letzten
Kindes, 37 Jahre.
7) Agnes, getauft am 10.3.1721 mit den Paten Winandt BIETME und
Gertrud PELTZER
8) Petrus Thomas, getauft am 8.8.1723 mit den Paten Thomas BISCOP
und Agnes SALM, verheiratet mit Wilhelm LAMBERTS, Schöffe
in Walhorn und Eupen®
9) Matthias, getauft am 24.9.1725 mit den Paten Mathias RULAND
und Maria Gertrud SCHMETZ
10) Reinerus, getauft am 14.2.1728 mit den Paten Servatius MONIER
und Magdalena VOES
11) Thomas, getauft am 21.12.1730 mit den Paten Gerardus LAMBERS
und Maria Catharina LAURENS
86
12) Joannes Stephanus, getauft am 2.1.1733 mit den Paten Joannes
Stephanus HEYENDAL/ und Anna Maria KEMERS
Weitere Nachforschungen, auf die wir hier nicht näher eingehen wollen,
ergaben, dass einerseits Renerus BRANDT am 16.4.1686 in Montzen
als Sohn von Joannes BRANDT®* und Catharina FRANCK? getauft wurde,
und dass andererseits Regina BISCHOFF am 6.5.1690 in Eynatten als
Tochter von Joannes BISCHOFF'* und Maria LAMBERTS'' getauft
wurde. Sie heirateten am 27.4.1710 in Eynatten und ihre Trauzeugen
waren der Schöffe Matthias Wilhelm LAMBERTS, Egidius BUSCHOFF,
Maria TIMMERMANN und Regina LAMBERTS.
Die ersten Kinder erhielten in der Regel die Vornamen der Großeltern.
Die beiden Großväter hießen hier Jo(h)annes und so wurde auch der
erste Sohn 1712 getauft. Die Großmütter hießen Maria und Catharina
und daraus entstand der Doppelname Maria Catharina, den 1711 die erste
Tochter erhielt, und später noch zwei weitere. Wenn wir jetzt diese Regel
bei den Kindern von Johann Winand THIELEN und Maria Catharina
BRANDT anwenden, dann hätten dort die Vornamen Renerus und Regina
auftreten müssen. Dem ist jedoch nicht so.
In den Kirchenbüchern von Eynatten findet sich auch eine Maria
Catharina BRANDT, die am 4.2.1748 Bartholome€ JANSSEN heiratete!?,
Sie lassen in Eynatten die folgenden fünf Kinder taufen:
1) Gerardus, getauft am 22.9.1748 mit den Paten Philipp LEEMAN
und Odilia BRANT
2) Barbara Regina, getauft am 5.7.1750 mit den Paten Barbara'® und
Dionisius BRANT
3) Reinerus, getauft am 29.1.1753 mit den Paten Nicolas
STICKELMANN und Margaretha STICKELMANN
4) Maria Elisabetha, getauft am 25.4.1755 mit den Paten Peter
FARBOBÖCHEL und Maria Elisabeth LAYMAN
5) Petrus Renerus, getauft am 23.10.1757 mit den Paten Anna Christina
DOBBELSTEIN und Johann Peter BRAND.
Sie lassen Kinder auf die Namen Renerus und Regina taufen, und
folglich muss es sich bei dieser Maria Catharina BRANDT um die 1719
getaufte Tochter von Renerus BRANDT und Regina BISCHOFF handeln!
Aber welche waren denn die Eltern der Maria Catharina BRANDT, die
mit Johann Winand THIELEN verheiratet war? Die Kirchenbücher von
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Eynatten liefern hier nicht die Lösung, da ihre Taufe hier nicht eingetragen
wurde. Die weitere Geschichte möchten wir chronologisch darstellen.
Die Eltern von Maria Catharina BRANDT waren Dionisius BRANDT
und Catharina BISCHOFF. Er wurde am 2.2.1684 in Montzen getauft
und war ein Bruder von Renerus BRANDT. Sie wurde am 1.2.1693 in
Eynatten getauft und war eine Schwester von Regina BISCHOFF. Sie
heirateten am 15.4.1714 in Eynatten und ihre Trauzeugen waren Renerus
BRANDT, Thomas BUSCHOFF und Maria TIMMERMAN. Ein Jahr
später, am 19.2.1715, findet man im Kirchenbuch von Eynatten einen
Eintrag, der besagt, dass eine Catharina BISCHOFF in Villen gestorben
sei. Da der Eintrag keine weiteren Angaben enthält, stellt er eine Reihe
Fragen. Handelt es sich um die Ehefrau von Dionisius BRANDT? Handelt
es sich um den Ort Vijlen bei Vaals? Wenn ja, warum wurde der Todesfall
in Eynatten eingetragen? Da die Kirchenbücher von Vijlen verschollen
sind, können hier nur die Akten der Schöffengerichte weiterhelfen.
In den Akten der Schöffen von Walhorn'* findet sich die Abschrift
eines Ehevertrages, der am 7.8.1717 vor dem Notar Michael
JUNGBLUTH in der Freien Reichsstadt Aachen zwischen Dionys
BRANDT und Johanna HANEN'5 abgeschlossen wurde. Hier wird
erwähnt, dass er von der verstorbenen Catharina BISCHOP eine Tochter
hatte, die Maria Catharina BRANDTEN genannt wird und 2 Jahre alt
ist'°, In diesem Akt werden auch erwähnt Johan BISCHOP als
Schwiegervater, Reynard BRANDT'’, Gilles BISCHOP'® und Jan
BRANDT als sein Vater. Hier erfahren wir einerseits, dass Dionisius
BRANDT und Catharina BISCHOFF effektiv eine Tochter Maria
Catharina BRANDT hatten, und andererseits den Namen der zweiten
Frau von Dionisius BRANDT. In Anwesenheit der zwei Großväter des
2 Jahren alten Kindes wird in dieser Urkunde dessen spätere Ausbildung
und Ausstattung festgelegt. So soll sie später lesen und nähen lernen,
damit sie dadurch ihre eigenen Mittel zum Leben bestreiten kann. Sollte
sie später in einen „Gott gefälligen geistigen oder weltlichen Stand treten“,
sollen die beiden Eheleute sie mit einem neuen Bett mit dem nötigen
Zubehör, sowie mit 20 Pattacons'®, ausstatten.
In einem weiteren Akt im Archiv der Bank Walhorn vom 23.10.1725
erscheinen in einer Angelegenheit der Familie BISCHOFF die Erben
von Joannes BISCHOFF und Catharina LAMBERTS sowie Ns
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BRANDT als Vormund seiner Tochter aus erster Ehe mit Catharina
BISCHOPS. Dort wird erwähnt, dass einerseits aus erster Ehe noch ein
nicht namentlich genanntes Kind lebt, und dass er andererseits wieder
verheiratet ist. Dieses Aktenstück trägt auch die eigenhändigen
Unterschriften von Dionisius und Renerus BRANDT. Bei dieser
Erwähnung war Maria Catharina BRANDT zirka 10 Jahre alt.
Dionisus BRANDT und Johanna HANEN wohnten in Vijlen bei Vaals,
wo er auch Schöffe war. Da die Kirchenbücher von Vijlen aus der
entsprechenden Zeit verschwunden sind, war es nicht möglich, auf
direktem Wege ihre Kinder zu ermitteln. Dies war nur möglich über zwei
interessante Akten?! vor den Schöffen von Vijlen, wo zumindest die noch *
lebenden Kinder erwähnt wurden. Im ersten Akt vom 9.7.1756 erklärt
Dionys BRANDT seinen letzten Willen, und es wird dort auch erwähnt,
er sei Witwer von Jehenna HAENEN.
Aus diesen beiden Akten ergeben sich folgende Kinder:
1) Maria Catharina BRANDT als Tochter aus erster Ehe mit Catharina
BISSCHOP, ihr Ehemann wird nicht erwähnt.
2) Anna Maria BRANDT, verheiratet mit Joannes Gerardus PESSERS?
3) Joannes BRANDT, verheiratet mit Anna Maria CREMER
4) Ida BRANDT, verheiratet mit Michael SNOCK
5) Agnes BRANDT, verheiratet mit Jacobus THEWISSEN
Die Heirat von Johann Winand THIELEN und Maria Catharina
BRANDT konnte in den Kirchenbüchern von Laurensberg-Richterich
unter dem Datum vom 23.5.1741 gefunden werden??, Sein Familienname
wird dort THEILEN geschrieben und er kommt aus Orsbach, und ihr
Familienname wird BRANDES geschrieben und sie kommt aus Vijlen.
Ihre eingangs erwähnten 6 Kinder, die in Eynatten getauft wurden, waren
jedoch nicht die einzigen, da ein erstes Kind am 10.4.1742 in Laurensberg-
Richterich auf den Namen Anna Catharina getauft wurde**. Kurz danach
müssen sie dann nach Eynatten verzogen sein, wo am 24.8.1743 ihr
zweites Kind getauft wurde.
Dionisius BRANDT lebte auch weiter in Vijlen, wo er am 23.1.1766
verstarb. Er war also für die damalige Zeit mit fast 82 Jahren sehr alt
geworden. Maria Catharina BRANDT verstarb vor ihrem Vater am
90
durch Baron Carl A. de Broich aus Montzen und kann beim Cercle g&nealogique de
Henri-Chapelle et environs eingesehen werden.
? Sie wurde getauft im März 1656 in Vaals als Tochter von Dionisius FRANCK und
Agnes LAUSBERGH.
"9 Er wurde getauft am 22.2.1654 in Walhorn als Sohn von Thomas BISCHOFF und
Maria ROETHEUT.
"Sie wurde getauft im Januar 1657 in Walhorn als Tochter von Bartholomäus
LAMBERTS und Catharina JERUSALEM. Zur weiteren Genealogie der Familie
Lamberts, siehe „Die Familie Lamberts in Walhorn“‘, 1999, Erwin Bruch, Diese Arbeit
kann ebenfalls beim Cercle g&nealogique de Henri-Chapelle et environs eingesehen
werden.
'? Die Trauzeugen waren Philippe LEEMAN und Odilia BRAND.
13 Der Familienname dieser Patin wird im Kirchenbuch nicht genannt.
'* Die Akten der Schöffen von Walhorn können im Staatsarchiv in Eupen eingesehen
werden.
‘5 Sie könnte die Patin Joanna HANN sein, die am 24.8.1743 in Eynatten bei der Taufe
von Joanna Catharina BRANDT erwähnt wird.
'°_ Wenn der am 19.2.1715 eingetragene Tod sich effektiv auf den Tod ihrer Mutter bezieht,
dann ist sie wohl bei, oder an den Folgen der Geburt ihrer Tochter verstorben.
"7 Er ist wohl der schon mehrmals genannte Renerus BRANDT.
'® Ein Bruder der verstorbenen Catharina BISCHOFF.
'? Eine damalige Währungseinheit.
20 Dies ist eine Form des Vornamens Dionysius.
2? LVO 01.075 9630 vom 9.7.1756 und LVO 01.075 9519 vom 1.3.1757 im Reichsarchiv
Maastricht,
2 Diese Heirat wurde am 11.11.1751 in den Kirchenbüchern von Epen eingetragen, wo
auch ihre Kinder getauft wurden.
23 Die Trauzeugen waren Johannes BALTHASAR und Johann BEER.
% Die Paten waren Simon Nikolaus THIELEN und Anna Maria MERCKENBAG. Da
oft bei den ersten Kindern die Großeltern als Paten auftreten, liegt die Vermutung
nahe, dass Johann Winand THIELEN am 8.5.1711 in Vaals als Sohn des Joannes
THIELEN und der Anna Maria MERCKELBACH getauft wurde.
23 Die Trauzeugen waren Johann Wilhelm FORTEMPS und Regina BRANDT.
2% Sie wurde getauft am 24.6.1764 in Kettenis als Tochter von Andreas FORTEMPS
und Anna Margaretha SCHMITZ. Für die Genealogie der Familie FORTEMPS siehe
insbesondere http://www.acomeliau.net.
2 Laut der Heiratsurkunde war er zu dem Zeitpunkt in Orsbach ansässig. Wie schon
erwähnt, vermuten wir jedoch, dass er in Vaals geboren wurde.
9
Der Spiegel
Im Spiegel sieht ein jeder Tropf
neugierig nach dem eigenen Kopf...
Ob alt, ob jung, ob Mann, ob Frau,
der Spiegel weiß es ganz genau,
ob froh, ob traurig Dein Gesicht,
erkennst Du klar in seinem Licht.
Willst Du vor andern Dich verstecken,
damit sie nicht Dein Herz entdecken,
auch dann versagt der Spiegel nicht,
zeigt Dein verschlossenes Angesicht.
So ist der Spiegel Dir tatsächlich
Ein wahrer Freund, weil unbestechlich.
M. Th. Weinert
92
La Congregation
des Soeurs Franciscaines
de la Sainte Famille quitte Gensterbloem,
le home pour personnes
du 3° äge ferme ses portes...
par Joseph Langohr
Naissance de la Congregation des Soeurs Franciscaines de la Sainte
Famille. ;
La fondatrice de la congregation, Möere Elisabeth de J&sus —
Josefine Koch — est nee ä Aix-la-Chapelle le 21 janvier 1815. A 1l’äge de
7 ans elle perd son pere. A 1’äge de dix ans elle est plac&e par sa mere au
pensionnat des r&collectines du Heidberg ä Eupen. Elle y restera 4 ans.
Par la suite, elle passe 3 ans dans une mercerie ä Verviers, oü elle se
perfectionne en couture et apprend la langue francaise. Elle retourne ä
Aix-la-Chapelle et se lie d’amitie avec Clara Fey, Franziska Schervier et
Pauline Mallinkrodt; les trois dernie&res fondent une soci&te, une sorte
d’&cole de perfectionnement, dans laquelle des enfants pauvres et aban-
donn6&s sont inities ä la religion, au travail manuel et ä toutes les bran-
ches des sciences menageres. C’est avec joie que Josefine Koch contri-
bua au d&veloppement de cette noble täche. Lorsque les trois amies pre-
citees se quitterent pour r£pondre A leur mission respective, Josefine Koch
entra ä l’äge de 22 ans chez les r&collectines ä Eupen, elle prit l’habit en
1838 sous le nom de Soeur Philomene; en 1839 elle prononca des voeux
temporaires pour une dur&e de 5 ans.
A la suite d’une €pide&mie de typhus en 1840, 1’höpital St Nicolas
d’Eupen fut fonde. Les soins furent d’abord prodigu6s par des gardien-
nes de la ville. On chercha longtemps, mais en vain, les services d’une
congregation de religieuses. C’est en 1842 que l’archev&que de Colo-
gne, le cardinal von Geissel, d&cida que deux religieuses des r&collectines
du Heidberg seraient destinges au service de l’höpital afın d’y prodiguer
des soins aux malades; elles seraient dispensees du devoir de clöture. La
direction fut confige ä la Soeur Philomene, €tant donne ses aptitudes.
Apres quelques mois, sa consoeur retourna dans son couvent du Heidberg
et Soeur Philomene resta aupr@s de ses malades. En 1849 les superieures
93
rappelerent €galement Soeur Philomene, cependant elle de&cida de pren-
dre une autre direction. Elle &tait libre puisqu’elle n’avait pas renouvele
ses voeux en 1844. Sous la protection de l’archev&que de Cologne, Mgr
von Geissel, elle continua ä oeuvrer ä 1’höpital St Nicolas comme mem-
bre du 3e ordre de St Francois. Au cours du temps, elle accrocha plu-
sieurs soignantes autour d’elle, L’idee de former une communaute prit
jour.
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Josephine Koch (Meere Elisabeth de Jesus), fondatrice de la Congregation des
Franciscaines de la Sainte Famille, Superieure Generale de 1857 ä 1899.
94
Le nouveau groupe fut conseille& par Monseigneur Laurent, qui colla-
bora ä 1’Elaboration des statuts de la nouvelle communaute. La congre-
gation de Josefine Koch fut presentee a 1l’archeve&que de Cologne le 5
de&cembre 1856. Le 13 d&cembre, elle fonda la Maison Möre juste ä cöte
de l’höpital. L’acte d’acceptation fut rendu le 13 juin 1857 par le cardi-
nal von Geissel, archev&que de Cologne, sous le nom de «Congregation
des Religieuses de la Sainte Famille».
La prise d’habit des 10 premieres religieuses eut lieu le 22 Juillet 1857.
A cette occasion, Josefine Koch recut le nom de Soeur Elisabeth. L’an-
n&e suivante, elle fit ses voeux perpetuels. Peu apres, elle fut nomm&e
Möre Generale de la Congregation. Elle resta dans ce röle jusqu’ä sa
mort, Etant reconduite dans sa fonction tous les 5 ans. ;
En 1879, l’archev&que de Malines transforma son nom en religion en
«Soeur Elisabeth de Jesus». Elle d&ce&da le 3 avril 1899 ä Louvain, oü
elle fut enterree; suite au Kulturkampf, la Maison Möere avait Et transfe-
ree d’Eupen a Louvain. Le 25 avril 1928, le corps de Soeur Elisabeth de
Jesus fut transf&re au cimetiere d’Eupen.
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Le Recteur Cornet et Mere Elisabeth avec les premieres seurs.
95
Evolution et d&veloppement de la Congregation des Soeurs Fran-
ciscaines de la Sainte Famille dans notre region
La Maison Möere fut fondee place du marche ä Eupen le 23 d&cembre
1856. En 1862, les Soeurs Franciscaines de la Sainte Famille sont appe-
lees ä Plombi&res. En 1861, Monsieur Remy Paquot s’adresse ä 1’Eveche
de Li&ge afın d’obtenir l’envoi a Plombi@res de religieuses pour donner
des soins n&cessaires aux malades de la localit& et aux blesses de l’ex-
ploitation des mines de Plombi&res. La demande recut une reponse favo-
rable et les 3 premi&res religieuses debarquerent ä Plombieres, 0ü les
Franciscaines resteront jusqu’en 1958.
Le 8 septembre 1875, la Maison Möre est transferee ä Louvain.
En juin 1875, les difficult&s suscit&es en Allemagne par le Kulturkampf
amöenent Möre Elisabeth ä transferer dans le voisinage immediat, mais en
territoire belge, le pensionnat que les soeurs dirigeaient ä Eupen, elles
s’Etablirent sur la commune de Hombourg, ä Gensterbloem, dans les bä-
timents du comte Bourcier de Montereux, qui l&gua cette propriete aux
Soeurs Franciscaines de la Sainte Famille en 1908. Le bien — terrains et
dependances — couvrait 1 hectare 35 ares, En plus de jeunes filles d’Eupen
et d’Aix-la Chapelle, l’&tablissement accueillait de nombreuses pension-
naires de la region vervietoise qui venaient y apprendre 1’allemand.
A Gensterbloem, 1’actuelle chapelle fut construite en 1910. Elle fut
dediee a St Antoine. Il existait toutefois d&jä une chapelle dans 1’&tablis-
sement. La premi&re pierre de la nouvelle chapelle fut pos&e le 10 mars
1910. Cette chapelle eut ä souffrir lors de la 2&me guerre mondiale. Elle
pouvait contenir 100 personnes, elle Etait desservie par un recteur et avait
le statut de chapelle publique. Depuis sa creation, le hameau de
Gensterbloem ne participe pratiquement plus ä la vie locale de Hombourg
et n’est d’ailleurs plus cite sur l’ostensoir de la procession. La distance a
Evidemment jou&€ en faveur de cette chapelle qui n’a toutefois jamais
recu le titre de succursale de 1’Eglise de Hombourg.
Au lendemain de la guerre 1914-1918, les religieuses durent renoncer
A l’enseignement; dorenavant, la communaute se consacra aux Soins gra-
tuits des malades, les dortoirs furent remplaces par des chambres con-
fortables pour l’accueil des vieux menages et des personnes äg&6es de
toute la region.
En 1894, nous noterons la presence des Soeurs Franciscaines de la Ste
Famille ä 1’Institut Kneipp d’Eupen.
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Gensterbloem avant et apr@s la construction de la chapelle
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Le 13 avril 1932 la congrE&gation est divis&e en 3 provinces:
St Antoine ä Dolhain
Ste Elisabeth ä Cologne
Ste Croix a Nimegue
Le 28-7-1957, f&te du 100e anniversaire de la fondation de la congre-
gation, une messe pontificale fut concelebree ä Eupen en presence de
Mgr Louis Joseph Kerkhofs, &v&que de Liege.
97%
Le 22 juin 1975, fete du 100e anniversaire de la presence des Soeurs
Franciscaines de la Ste Famille a Gensterbloem, 1’office est preside par
Mgr Van Zuylen, &v&que de Liege.
La Maison de Repos Saint Antoine sera transferee ä Banneux
La Maison St Antoine de Gensterbloem deviendra le «Carrefour St
Antoine», avenue Nusbaum 21 ä Banneux. Le directeur Jean-Pierre
Chenkelaar du r&seau senior du C.H.C. (Centre Hospitalier Chretien),
qui compte 6 höpitaux et 10 maisons de retraite, explique que le re&seau
ayant achete la propriete de Gensterbloem aux Soeurs Franciscaines de
la Ste Famille reste proprietaire du bätiment implante€ dans la commune
de Plombi&res; il estime que la maison devrait garder une fonction dans
le domaine social.
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Le pensionnat Saint-Antoine ä Gensterbloem avant la premiere guerre mondiale
La maison de Gensterbloem semble bien inadapt&e ä son usage ac-
tuel, elle ne peut accueillir que 38 residents au lieu des 45 initialement
prevus. D’aprös le directeur du r&seau senior du C.H.C., «la maison de
repos est assez isolge et ne permet pas d’amortir les frais fixes». Le di-
recteur actuel de 1a maison de Gensterbloem, Monsieur Yves Delhaye,
continuera sa mission au Carrefour Saint Antoine a Banneux 0ü le per-
sonnel et un certain nombre de pensionnaires 1’accompagneront.
98
Kurzfassung
Die Franziskanerinnen von der hl Familie verlassen Gensterbloem.
Das Altersheim „St. Antoine“ schließt seine Pforten
Ursprung der Kongregation
Die Franziskanerinnen von der hl. Familie sind eine Gründung der
aus Aachen stammenden Klosterschwester Josefine Koch (1815-1899).
Diese war mit 10 Jahren ins Pensionat der Heidberg-Schwestern
(Rekollektinnen) gekommen und nach längeren Aufenthalten in Verviers
und Aachen im Alter von 22 Jahren in das Eupener Kloster eingetreten.
Von 1842 bis 1849 war Josefine Koch in der Krankenpflege in Eupen
tätig. Dem Rückruf ins Kloster wollte sie nicht folgen, hatte vielmehr
den Wunsch, eine eigene Genossenschaft zu gründen. Hierin wurde sie
unterstützt durch den ebenfalls aus Aachen stammenden Bischof Laurent.
Ende 1856 konnte Josefine Koch ihren Wunsch verwirklichen; der Kölner
Erzbischof von Geissel genehmigte die neue Ordensgründung der
„Schwestern von der heiligen Familie‘ am 13. Juni 1857.
Im „Kulturkampf““ wurde das Mutterhaus der Schwestern 1875 von
Eupen nach Löwen verlegt, wo Josefine Koch (Schwester Elisabeth von
Jesus) am 3.4.1899 starb. Ihre sterblichen Überreste wurden 1928 nach
Eupen übergeführt.
Ordensentwicklung
Aus dem Eupener Mutterhaus am Marktplatz gingen 1862 drei
Schwestern nach Bleyberg, um auf Wunsch des dortigen Bergwerks-
direktors Paquot in der häuslichen Pflege von Kranken und im „Betriebs-
krankenhaus“ der Bergwerksgesellschaft tätig zu werden.
In Bleyberg blieben die Schwestern bis 1958.
Angesichts der durch den Kulturkampf entstandenen schwierigen Lage
in Deutschland verließen die Schwestern Eupen im Jahre 1875 und
verlegten ihr Pensionat in die Gemeinde Homb(o)urg, wo sie auf der
Flur Gensterbloem (in der Nähe des amerikanischen Ehrenfriedhofs) ein
dem Grafen Bourcier de Montereux gehörendes Haus bezogen. Dieses
Haus, ein Feriendomizil, wurde zum Kloster, während die Stallungen
später zum Altenheim umgebaut wurden.
1910 erbauten sie eine dem hl. Antonius geweihte Kapelle, die auch
dem Publikum zugänglich war.
99
Nach dem 1. Weltkrieg verlegten die Schwestern ihre Tätigkeit auf
die Altenpflege.
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Gensterbloem, der Innenhof (Mitte der 50er Jahre)
127 Jahre waren die Schwestern von der hl. Familie auf Gensterbloem
im Einsatz. Nun muss das Altenheim „St. Antoine“ schließen. Neben der
ungünstigen geografischen Lage waren vor allem wirtschaftliche
Erwägungen ausschlaggebend, da Gensterbloem mit nur 38 Heim-
bewohnern (statt der ursprünglich vorgesehenen 45) ein defizitäres Unter-
nehmen war.
Die Gebäude wurden inzwischen von dem „Centre Hospitalier
Chretien“, einer Krankenhaus- und Heimbetreibergesellschaft, gekauft.
Sechs Krankenhäuser und zehn Altenheime verwaltet diese Gesellschaft,
darunter das Altenheim St. Antoine in Banneux. Hierhin werden das rund
dreißigköpfige Betreuer(innen)team und die meisten der Heimbewohner
demnächst umziehen. Die neuen Besitzer von Gensterbloem hoffen
jedoch, dass das alte Haus auch in Zukunft eine soziale Funktion in der
Gemeinde Plombieres erfüllen wird.
100
Frühe Eisenindustrie am Iterbach
von Heinrich von Schwartzenberg
Im Wald zwischen Lichtenbusch und Sief (Freyent und an der
Schnellenburg) weisen mehrere Gebäudereste darauf hin, dass dort
vereinzelte römische Villen gestanden haben. In der Nähe dieser Gebäude
fand man auffallend viele Reste von Eisenschlacken, so dass die Annahme
berechtigt erscheint, dass hier schon die Römer Eisenerz verhüttet haben.
Sowohl das Erz wie das erforderliche Holz fand man in den umliegenden
Wäldern (1). ,
Den Bereich bei der alten Fabrik Raeren-Mariental nannte man 1777
„Fourneau“‘, d. h. Schmelzofen, und von 1826 bis 1937 hieß derselbe
„an der Hütte“ (2), was auf die früher dort vorhandene Eisenhütte
hinweist, die vielleicht schon auf die Römer zurückging. Im Volksmund
heißt der dortige Bereich „a jen Hött‘“ (3). Die jetzigen Gebäude der
alten Fabrik (s. Abb. 1) stammen wahrscheinlich aus dem Jahre 1760,
wie die in einen Blaustein gemeißelte Jahreszahl vermuten lässt. Seit
1777 soll sich dort die Schmiede der Eisenhütte befunden haben (4).
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Abb. 1:
Alte Fabrik Mariental „a jen Hött‘“ mit dem vom Iterbach gespeisten Stauweiher
101
Nach einer vermutlich längeren Ruhezeit wurde das bereits von den
Römern praktizierte „Bergen“ der Erze von unseren Vorfahren wieder
aufgegriffen, ist aber erst seit dem 15. Jh. für unsere Gegend bezeugt
(5).Die Förderung des Eisenerzes, die m. E. schon vor dem 15.
Jahrhundert wieder begonnen hatte, wurde noch bis zum Ende des 19.
Jahrhunderts fortgesetzt.
In einem Weistum aus Kornelimünster aus dem Jahre 1413 steht u. a.,
dass dem Grundherrn, also dem Abt, alle Rechte einschließlich des
Zehnten zustehen an den Silber-, Blei-, Eisen- und Zinngruben (6). (Ein
Weistum bestätigt in der Regel ältere Rechte).
Noch heute zeugen viele Löcher und Gruben, sogenannte Pingen, bei
Berlotte, Langfeld, Landwehring, Schmithof und Sief von den
Erzschürfungen (7). In Aachen-Burtscheid ist der Abbau von „Eisenstein“
auf der Hauswiese des Gutes Waldhausen noch für das Jahr 1863 belegt.
Durch den Abbau des Erzes entstand dort in der Nähe eines Schachtes
eine Senkung des angrenzenden Waldes von ca. 80 Ruten Länge (8).
In der Nähe des ehemaligen Klosters Brandenburg in Sief lag auf dem
Gebiet der Gemeinde Raeren die Grube „Rosalia‘“, aus der im 19. Jh.
Zink- und Bleierze gefördert wurden. Das zugehörige Flurstück heißt
noch heute „op jen isere Kulle“, was auf eine Eisensteingrube schließen
lässt. Auch der Straßenname „Bergfeld‘“ in Schmithof deutet m. E. auf
„Bergwerke“ hin.
Da die Löcher und Gruben im Laufe der Zeit immer tiefer ausgebeutet
wurden, kam es zu starken Grundwassereinbrüchen, welche den Betrieb
behinderten und auf die Dauer unrentabel machten, so dass es schließlich
zur Schließung der „Bergwerke‘“ kam (9).
Nach einem letzten, durch verstärkte Industrialisierung und
Eisenbahnbau geförderten Aufblühen ab Anfang des 19. Jh., verdrängten
später politische Verhältnisse, neue Verfahrenstechniken und neue
Rohstoffe (Steinkohle, Koks, Dampfkraft) die alte Eisenindustrie aus
unserer Gegend (10).
Während der Verhüttungsbetrieb „a jen Hött‘“ (Mariental) anscheinend
schon früh geschlossen, bzw. zu anderen Industriezwecken umfunktioniert
wurde (um 1850), hatte die Eisenhütte zwischen Lichtenbusch und
Schmithof, die auf dem Gebiet der ehemaligen Abtei Kornelimünster
lag, anscheinend etwas länger Bestand. Die sog. Schmithofer Eisenhütte,
deren Gebäude von 1788 (s. Abb. 2) mit der alten Verhüttungsanlage
heute noch bestehen (Straße Eisenhütte 24, im Itertal), war die erste
102
Eisenhütte auf abteilichem Gebiet, die sich für die Eisenerzeugung eines
eisernen Zylindergebläses bediente (11).
Auf der Tranchot-Karte von 1802-1820 ist vor den Gebäuden ein großer
„Mühlenweiher“ zu sehen. Solche Weiher wurden angelegt, um die
Wasserverhältnisse konstant zu halten und den Wasserdruck für das
Mühlrad zu verstärken. Interessant ist, dass der Iterbach vor der
Schmithofer Eisenhütte in der alten Karte „Heisbach“ genannt wird (11a).
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Abb. 2: Schmithofer Eisenhütte im Iterbachtal
In der Nähe dieser Eisenhütte gab es den alten „Eisenweg“ mit einer
Brücke über den Iterbach (s. Abb. 3). Dieser Weg, der von der Nordeifel
in Richtung Kornelimünster verlief, diente sicherlich dem Transport von
Eisenmaterial (12).
Die Frage, warum es in unserer Gegend, vor allem auch am Vichtbach,
so viele Eisenhütten gab, ist schnell beantwortet.
Wie bereits erwähnt, waren die benötigten Rohstoffe in greifbarer Nähe
vorhanden, so konnte z. B. auch der zum Schmelzen erforderliche Kalk
vor Ort in den nahen Steinbrüchen gewonnen werden. Außerdem boten
die reichen Waldungen in der Nähe das Holz für die Herstellung der
Holzkohle und in der Gegend von Aachen-Sief (früher Raeren-Sief) bot
sich die Nutzung der Wasserkraft des Iterbaches an.
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Abb 3: Iterbach mit Brücke des „Eisenweges‘“ bei der Schmithofer Eisenhütte
Zu dieser Frage gab 1808 der französische Unterpräfekt von Aachen,
Poissenot, für die Schmithofer Eisenhütte folgenden Bericht ab:
„Bedeutende Eisenerze lagern in der Umgebung von Kornelimünster,
im Kanton Burtscheid, besonders in den Bergen von Schmithof, wo die
Schmelzhütte gleichen Namens liegt. Das geförderte Erz ist von solcher
Güte, dass es nicht gewaschen zu werden braucht. Man vermischt es mit
Kalk und Holzkohle in einem Hochofen, dessen Feuer durch ein Gebläse
belebt wird. Diese Schmelzhütte besteht aus einem „maka“ mit den
nötigen Werkstätten zum Gießen. Der Ofen hat 7,60 m Höhe; man
schmelzt darin Erze; er produziert jährlich 900.000 Pfund Schmelze und
ergibt 40.000 Franken (13).“
Auf der Grundlage der hier vorhandenen Gegebenheiten konnte sich
also eine blühende Eisenindustrie entwickeln (14).
Förderung der Eisenerze
Für die hiesigen Eisenwerke wurden wahrscheinlich Raseneisenerze
bzw. Brauneisenstein gefördert. Raseneisenerz hatte sich in nassen Wiesen
und Niederungen nahe der Oberfläche niedergeschlagen; es zeichnet sich
durch einen niedrigen Eisengehalt von etwa 20 bis 30 % und nur mäßige
Qualität aus.
104
Der hiesige Brauneisenstein hingegen enthält etwa 40 % Eisen. Beide
Arten konnten im Tagebau gefördert werden, wozu man Schürfgruben,
die so genannten Pingen, anlegte (15). Das Eisenerz wurde aber auch
aus etwa 10 bis 15 Meter tiefen Schächten „gebergt‘“. Man hackte es aus
mehr oder minder breitadrigen Gängen und füllte es in Flechtkörbe,
Maßmandeln genannt, in denen es nach oben befördert wurde.
In der Regel musste das Erz an der Oberfläche gewaschen werden,
d.h., es wurde von anhaftender Erde befreit. Wie aus dem oben wieder-
gegebenen Bericht des Präfekten zu sehen, war dieses beim hiesigen Erz
wegen seiner Reinheit nicht erforderlich (16).
Eisenhütte (Eisenschmelzhütte, Eisenschmelze) r
Die Eisenhütten wurden oft Reitwerke genannt (von reiten, bereiten,
zurüsten, verhütten). Die Hüttenbesitzer führten den Namen Reitmeister,
im Gegensatz zu den Kupfermeistern (17). In einem vollständigen
Reitwerk wurde allerdings nicht nur das Roheisen geschmolzen, sondern
es wurde auch in einem Hammerwerk zu Schmiedeeisen verarbeitet (18).
Der Eisenhammer in der Schmithofer Eisenhütte soll seit 1760 in Betrieb
gewesen sein (19).
In einem alten Eifeler Weistum des Junkers Werner von Vlatten aus
dem Jahre 1425 heißt es, dass Heinrich der Schmied und sein Sohn Michel
einen „Hitzerich‘“ (bei Gemünd) besessen haben. “Hitzerich‘“ war die
Bezeichnung, die jedoch später nicht mehr verwendet wurde, für einen
Eifeler Schmelzofen. In dem gleichen Weistum ist von einer „Roiste““
die Rede. Auf der „Roiste‘“ wurde das geförderte Erz geröstet, bevor es
in den Schmelzofen kam.
Erst um das Jahr 1500 sind Holzkohle-Hochöfen entstanden, die es
vorher noch nicht gab. Bis dahin hatte man das Eisenerz in „Renn- oder
Luppenöfen‘ (20) geschmolzen, die ein nutzbares Volumen von etwa
einem Kubikmeter bei einer Höhe von etwa drei Metern aufwiesen.
Für diese Öfen sorgte etwa ab der Wende des 13. Jahrhunderts ein
Gebläse mit Wasserradantrieb für die erforderliche Windmenge, die
vorher durch Hand- oder Fußgebläse zugeführt worden war (21).
Alte renovierte Glühöfen zur Metallverarbeitung, die vermutlich aus
dem 18. Jh. stammen, sind noch in Stolberg zu sehen (s. Abb. 4).
Der preußische „Fabrikenkommissarius‘“ Eversmann, der 1802 im
Auftrag des preußischen Königs die damaligen linksrheinischen
französischen Departements besuchte, schrieb u. a. über die Eisenindustrie
des Schleidener Tales in der Eifel:
108
Anmerkungen
1) Gielen, Zwischen Aachener Wald und Münsterwald, Eupen, 1975, S. 15
2) Kohnemann, M., Die Flurnamen des Walhorner Landes, Diss. Löwen 1961, S. 206
u. 1025
3) Gielen, a. a. O., S. 97
4) Mit Wasser und Dampf ins Industriezeitalter, Aachen 1991, S. 283. S. auch „Im
Göhltal“ Nr. 63, Aug. 1998, S. 85 f.
5) Nagel, Geschichte der Reichsabtei Cornelimünstzer und des Münsterländchens,
Cornelimünster 1925, S. 79
6) Grimm, Weisthümer, 2. Teil, 1840, Nachdruck Darmstadt 1957, S. 783
7). Gielen/@: a: 0.5.97
8) Pauels, Unter Adler und Schwan, Chronik der Bürgermeisterei Burtscheid, Aachen
1997, S. 146
9) Gielen, a. a. O., S. 109 f
10) „Die Eifel“, Heft 5/1989, S. 362
11) Capellmann, Kornelimünster, 1950, S. 41.
Dort auch: 1503 kauft die Abtei Kornelimünster die Friesenrather Eisenhütte,
„genannt die Hudt (Hütte), dae man ysseren (Eisen) up smeltz...“
11a) In der Tranchot-Karte von 1802-1820 heißt die Häusergruppe bei der Schmithofer
Eisenhütte „Bach“‘,
In einer Karte von 1850 bei Kaltenbach („Der Regierungsbezirk Aachen“) steht der
Iterbach als „Hausbach“ verzeichnet.
Die Bezeichnungen „Heis- oder Hausbach“ sind vermutlich Namensverwechslungen
mit dem Nebenflüsschen Hasbach bei Walheim.
12) Mit Wasser und Dampf, a. a. O., S. 283
13) Capellmann, a. a. O., S. 41
14) Die Eifel, a. a. O., S. 361
15) Kreis Euskirchen, Jahrbuch 1981, S. 56
16) Capellmann, a. a. O., S. 40-41
17) Nagel, a. a. O., S. 79
18) Die Eifel, a. a. O., S. 362
19) Mit Wasser und Dampf, a. a. O., S. 283
20) Noch heute nennt man die bei der Schweißstahlherstellung aus dem Puddelofen
kommenden rohen Stahlklumpen „Luppen“ (frz.: loupe).
21) Kreis Euskirchen, Jahrbuch 1982, S. 112
22) Kreis Schleiden, Jahrbuch 1970, S. 81 f
23) Nagel, a. a. O., S. 79
24) Die Eifel, a. a. O., S. 263
25) Schumacher, Biblische Bilder in altem Eisen, Köln 1975, S. 10 f
Aachener Volkszeitung, 28.02.1986: Die älteste Ofenplatte soll aus Köln stammen.
Unter der Jahreszahl 1414 wird von „Ofenmachern‘“ und „Formenschneidern“
berichtet.
Abb. 1,2, 3, 6 vom Verfasser
Abb. 4: Walter Schäfer, Aachen
Abb. 5: Festschrift des Eifelvereins „Die Eifel‘, 1988, S. 68