Im Göhltal ZEITSCHRIFT DER VEREINIGUNG FÜR KULTUR, HEIMATKUNDE UND GESCHICHTE IM GÖHLTAL Nr 59 August 1996 Veröffentlicht mit der Unterstützung des Kulturamtes der deutschsprachigen Gemeinschaft
Vorsitzender: Herbert Lennertz, Stadionstraße 3, 4721 Neu-Moresnet. Sekretariat: Maxstraße 9, 4721 Neu-Moresnet, Tel. 087/65.75.04. Lektor: Alfred Bertha, Bahnhofstraße 33, 4728 Hergenrath. Kassierer: Alfred Bertha, Bahnhofstraße 33, 4728 Hergenrath. Postscheckkonto Nr. 000-0191053-60. Generale de Banque: 248-0068875-35 Konto NL: AMRO-BANK: 46.37.00.090 Vaals/L Konto BRD: Aachener Bank: 821 363 012 (BLZ 390 601 80) Die Beiträge verpflichten nur die Verfasser. Alle Rechte vorbehalten Entwurf des Titelblattes: Alfred Jansen, Moresnet-Kapelle. Druck.: Hubert Aldenhoff, Gemmenich.
3 INHALTSVERZEICHNIS Alfred Jansen, Zum Umschlagbild 5 Moresnet-Kapelle Dr. Nikolaus Schmitz, Galmei und Schalenblende aus 8 Aachen dem Moresneter Grubenfeld Jakob Langohr Enn oss Kösche dong sech jett! 30 Bildchen Alfred Bertha, Von Schengen bis Mook 33 Hergenrath H. v. Schwartzenberg, Haus Bergscheid in Raeren 63 Aachen Erich Kockartz, Os Hosend ajen Jöhl ZI Hauset Alfred Bertha, Vor 50 Jahren: Senator Baltus 80 Hergenrath interpelliert die Regierung H. v. Schwartzenberg, Woher hat der Königswald 102 Aachen seinen Namen? Der Vorstand In Memoriam Freddy Nijns 112
5 Zum Umschlagbild * Das Titelblatt unserer Zeitschrift ziert diesmal eines der schönsten Bauwerke des Göhltales, die Eyneburg in Hergenrath. Es ist nicht allein das mittelalterliche Aussehen der Burg, das die Landschaft prägt, nein, im Zusammenspiel mit dem Göhlbach und den schroffen Felsformationen hat die Natur hier einen idyllisch- romantischen Bereich erstehen lassen, der seinesgleichen sucht. Daß der Gebäudekomplex im Volksmund "Emmaburg" genannt wird, geht auf eine Legende zurück, der zufolge eine Tochter Karls des Großen, Emma, zeitweilig dort gelebt haben soll. Dieser historisch nicht haltbare Zusammenhang wurde aber erst im 19. Jh. hergestellt. Die Geschichte überliefert uns, daß um 1260 die Burg im Besitz eines Rittergeschlechtes war, das uns an St. Servatius in Maas- tricht mit dem Kanoniker Theoderich von Eyneberghe erscheint. Der Name derer von Eyneberg begegnet uns weiter mit Her- mann, Gerard, Wilhelm und Daniel von Eyneberg. 1371 geht die Burg an die Enkelin des Gerard von Eyneberg über, die Daem van den Bongaert ehelicht, dessen Tochter Bela den ritterlichen Sitz 1430 in ihre Ehe mit Arnold von Tzevel einbringt. 1523 heiratet Johanna von Tzevel den Freiherrn Johann von Donraedt genannt Dobbelstein. Die Familie von Dobbelstein bleibt sodann im Besitz der Burg bis gegen Ende des Ancien REgime. In der Reihenfolge liest sich das folgendermaßen: Arnold von Dobbelstein, verh. mit N. de Maschereel; Johann von Dobbelstein, verh. mit Odilie von Bertolf von Belven (512); Johann von Dobbelstein, verh. mit Anna von Tzevel (1559); Thierry von Dobbelstein, verh. mit Margarethe von Horion (1579); Johann von Dobbelstein, verh. mit Helwige von Horion (1631); Letztgenannter hat die Burg, die 1640 durch einen Großbrand zerstört wurde, wiedererrichten lassen. Johann Lambert von Dobbelstein, verh. mit Marie Sidonie von Ouren von Tavigny (1673);
% Im 19. Jh. wechseln die Besitzer mehrfach. 1809 verkaufen die Erben Turbet die Eyneburg an den Lütticher Bankier Gerard Nagelmackers; von diesem erwirbt sie 1836 der Freiherr Florent von Thiriart zu Mützhagen, der sich nun " zu Mützhagen und Eyneburg" nannte. Der Freiherr von Mützhagen hatte keine direkten Nachkommen; so ging sein gesamtes Vermögen - mehrere hundert ha - an seinen Großneffen, den Baron de la Rousseli&re-Clouard, und 1897 durch Kauf an den Aachener Industriellen Theodor Nellessen, der den heruntergekommenen Bau unter Wahrung mittelalterlicher Bauformen einem weitgehenden Umbau unterzog. Für diese Arbeiten, die sich bis 1900/1901 hinzogen, hatte Nellessen den bekannten Straßburger Dombaumeister Ludwig Arntz gewinnen können, der es verstanden hat, das imposante Bauwerk so umzugestalten, daß keine Stilbrüche das Schönheitsempfinden verletzen. Für die neugotische Kapelle zeichnete der Aachener Architekt Johannes Richter verantwortlich. Die Familie Nellessen trennte sich 1958 von der Burg und den umliegenden Ländereien, die durch Kauf an die Hergenrather Kalkwerke A.G. übergingen, während das Mobiliar im Auktionshaus Lempertz in Köln zur Versteigerung kam. Literatur Quix, Ch., Beiträge zu einer historisch-topographischen Beschreibung des Kreises Eupen, Aachen 1837, S. 208-218 Reiners, H. und Neu, H, Die Kunstdenkmäler von Eupen- Malmedy, Verlag Schwann, Düsseldorf, 1935, S. 125 ff. Das. weitere Literaturangaben. Grimme, G., Die Eyneburg in " Aachener Kur- und Verkehrs- zeitung", 14.11.1937 Kelmis/Hergenrath in "Le Patrimoine Monumental de la Belgi- que", Wallonie 12/2, Vlg. Mardaga, Lüttich, 1984, S. 539-541. Wodon, B., Hergenrath, in "Le grand livre des chäteaux de Bel- gique" (Hrsg. L.-F. Genicot), Bd. 1: Chäteaux-forts et chäteaux- fermes, Bruxelles 1975, S. 147. Dauber, R., Die Eyneburg bei Hergenrath in Maisons d'Hier et d'Aujourd'hui, Nr. 75, 1987, S. 26-39 Bertha, A., Geschützte Denkmäler an Iter, Göhl und Gülpe, Göhltalvereinigung Kelmis, 1994, S. 84-86.
8 Galmei und Schalenblende aus dem "'Altenberger'' Grubenfeld Montangeologie und Bergbautechnik im Überblick (Teil 3)* von Dr. Nikolaus Schmitz Der Erzabbau am "Altenberg" wurde zwar - wie bereits dargestellt - traditionell über Jahrhunderte hinweg im Tagebau betrieben, jedoch gab es auch immer wieder Zeitabschnitte, in de- nen die Gewinnung im Untertage-Betrieb erfolgte, der dann mit der Erschöpfung des Nord-Lagers um die Mitte des vorigen * Jahrhunderts ausschließlich - auch auf den späteren VM-Gruben - zur Anwendung kam ®. Die bislang ersten Hinweise auf einen geplanten (allerdings erst später realisierten) Untertage-Betrieb datieren aus dem Jahre 1682 und eine erste, nicht sehr ergiebige Beschreibung der durch Faulquin Fiebus, den damaligen technischen Direktor am "Altenberg", vorgeschlagenen Abbaumethode aus 1694. Aus der sehr lesenswerten Darstellung von PAUQUET (1970) über die geradezu intriganten Auseinandersetzungen zwischen den herzoglich-limburgischen Beamten der Rechnungskammer und dem neu bestallten Grubendirektor Fiebus ist zu entnehmen, daß letzterer einen untertägigen Galmeiabbau ("fondinis") dem seit jeher praktizierten Übertage-Verfahren ("sub dio) den Vorzug gab und diesen auch einführen wollte.- und das gegen den erklärten Willen der genannten herzoglichen Rechnungsbeamten. ° Die Idee von Fiebus war höchstwahrscheinlich, den seit jeher im Gangerzbergbau üblichen Firstenbau einzusetzen, und zwar unter einem Haspelschacht (s. Abb. 20/21). Dabei würde, an der Schachtsohle beginnend, der Erzkörper in einer ersten vertikalen Scheibe allmählich von unten nach oben abgebaut. Diesem nach oben gerichteten Abbau würde synchron ebenfalls von unten nach oben die Verfüllung des so entstandenen Abbau-Hohlraums mit taubem Gestein ("Versatz") folgen. War auf diese Weise die Erzscheibe bis zur Tagesoberfläche abgebaut, wurde die benachbarte in Angriff genommen, wobei man in analoger Weise * Teil 1 diesesAufsatzes ist erschienen in Nr. 55, (Aug. 1996), S. 51-68, Teil 2 in Nr. 56 (Febr. 1995), S. 12-42 dieser Zeitschrift.
9 vorging; dabei ließ man jedoch zwischen den beiden vertikalen Abbauscheiben eine Scheibe als Sicherheitspfeiler zunächst unabgebaut stehen. Dessen Erz gewann man erst später wie beschrieben herein, allerdings mit Gewinnungsverlusten. Jeder Abbau-Schacht sollte mit drei Bergleuten belegt werden: einer teufte den Schacht, die anderen übernahmen die Haspelförderung. Sobald der Schacht die geplante Teufe erreicht hatte, mußten die Bergleute Abbau vor Ort und Haspelförderung auf sich aufteilen. Karl Ludwig von PÖLLNITZ ® reisefreudiger Hofmann Friedrichs des Großen, schilderte 1737 anläßlich eines Vergnügungsausfluges von Aachen zum "Altenberg" anschaulich (und unfachmännisch) die dort vorgefundene Situation und erwähnte "eine Art von tiefen Brunnen" (einen Schacht also), in den die Bergleute an einem Seil hinabstiegen, untertage in mehreren Stollen den Galmei abbauten und das "losgehackte Galmeierz" mit Körben nach übertage förderten. Ähnlichen Inhaltes ist ein Bericht aus dem Jahre 1767 von M. JARS. Er erwähnt 6-7 runde Schächte von 3 Fuß Durchmesser (ca. 0,9 m), die mit einem reifenförmigen Holzausbau ("cerceaux de bois")“ gesichert waren. Über diese Schächte wurde das hereingewonnene Galmeierz ebenfalls mit Körben herausgefördert. Der erste Grubenriß (Plan und Profil) - durch MENNICKEN 1773 erst (!) nach über 400-jähriger Bergbaugeschichte des "Altenberg" erstellt - liefert weitere Informationen zur damals eingesetzten Montantechnik. So war die Lagerstätte über insgesamt 11 Förderschächte und einen zentralen Wasserhaltungsschacht erschlossen. Diese Förderschächte mit Teufen zwischen 12 und 32 m waren jeweils mit einem Handhaspel in einer Schachthütte ("Kaue") ausgestattet. Über diese Häspel erfolgte neben der Erzförderung sicherlich auch die Personen-Seilfahrt. Die dargestellten Häspel sind sehr einfach konstruiert und entsprechen denen, die AGRICOLA als geeignet für nicht zu tiefe Schächte beschrieb und die mit Hilfe von Kurbeln ("Haspelhörner") in Bewegung gesetzt wurden. Dabei ist die Mitte des Förderseils auf dem Rundbaum des Haspels befestigt und das Seil so aufgewickelt, daß beim Betrieb des Haspels das eine Seilende in den Schacht hinuntergelassen und gleichzeitig das andere mit der angehängten Last herausgehoben wird. Für den
10 Betrieb derartiger Förderanlagen waren jeweils 2 kräftige "Haspelknechte" erforderlich (Abb. 20). Q P 0A N (MAD ZA HE DT N ner Inn BekeN N |E VAR SM SS Zn IK . MN | A W} I 1 @t { Als || N SE AS NZ < Abb. 20: Haspel-Betrieb der vorindustriellen Zeit (aus WAGENBRETH 1983) Die einzelnen Förderschächte wurden zumindest zum Teil offenbar aus förder- und bewetterungstechnischen Gründen miteinander im Verbund betrieben, d.h. es handelte sich um kleine, eigenständige Bergwerksanlagen innerhalb der Gesamtlagerstätte. Über Blindschächte standen einzelne Abbau-Niveaus untertage miteinander in Verbindung. Auch in den Blindschächten dürfte die Erzförderung samt Personenseilfahrt mit Hilfe von Handhäspeln betrieben worden sein. Das von MENNICKEN aufgenommene System der Grubenbaue ist auf seiner Darstellung nur in Form geodätischer Meßstrecken eingetragen, d.h. die Größenverhältnisse der untertägigen Hohlräume sind nicht dargestellt. Der sehr unregelmäßige Verlauf der Meßstrecken, bei denen jeder Knickpunkt numeriert ist, legt ein System sehr unregelmäßig gestalteter Abbau-Hohlräume nahe. Die Darstellungen lassen vermuten, daß zumindest zum Teil ein
11 untertägiger Strossen- bzw. Firsten-Bau betrieben wurde (Abb. 20) ME ZIEL ES BA SD DD First® Se ne ZT 5 Abb. 21: Historische Abbauverfahren im Bergbau 1 Tagebau, 2 Strossenbau unter einem Haspelschacht, 3 Firstenbau am Ende einer Strecke (aus WAGENBRETH et al. 1990) Etwas genauere Angaben bezüglich des Abbauverfahrens stammen von BAILLET (1795). Er fand im Jahre 1794 den Bergbaubetrieb am "Altenberg" in einem offenbar desolaten Zustand vor. Der Abbau war nämlich seinerzeit mit Ausnahme von vier noch produzierenden Schächten eingestellt worden, da man die zulaufenden Wässer ("acht Fuß pro Tag") nicht mehr bewältigen konnte und untertage die nicht oder mangelhaft gesicherten Abbaue in derartigem Umfange zu Bruch gingen, daß Übertagebereiche in der Umgebung der Schächte in Mitleidenschaft gezogen wurden. Nach Angaben von BAILLET wurden jedoch Aufwältigungsarbeiten untertage mit Erfolg in Angriff genommen, ebenfalls die notwendigen Arbeiten zum Sümpfen der abgesoffenen Grubenbaue. Er erwähnt mehrere 35 bis 50 (?) m tiefe, nicht miteinander verbundene Schächte am Grunde des Tagebaues, von denen parallele, maximal 50 m lange und in Holz ausgebaute Stollen
12 (Querschnitt 5 1/2 Fuß x 3 Fuß, entsprechend ca. 1,6 x 0,9 m) ausgingen. Hier ist wahrscheinlich eine Art von Kammerbau beschrieben, bei der zwischen parallel geführten Abbau-Strecken auf eine bestimmte Breite das Erz als "Feste" zur Sicherheit der rechts und links geschaffenen stollenartigen Abbauhohlräume ("Kammern") stehenbleibt. Jeder dieser Abbaue war mit einer Mannschaft ("Posten") von zwei Bergleuten belegt, die sich gegenseitig alle 3 Stunden bei ihrer Arbeit (Erzabbau vor Ort mit dem damals üblichen Gezähe bzw. Abtransport des Erzhaufwerks zum Schacht wahrscheinlich per Schubkarre) ablösten. Alle zwei oder drei Tage “hatte sich auf diese Weise so viel Galmei an der Schachtsohle angesammelt, daß - es (vermutlich mittels Handhaspel und Körben) herausgefördert werden mußte. Pro Schacht standen bis zu acht derartiger Abbaue in Produktion. Bei dieser Abbauweise blieben naturgemäß erhebliche Teile 5 des Erzes unabgebaut zurück, besonders auch deswegen, da man bei dieser händischen Abbau- und Fördermethode bemüht war, nur Reicherz hereinzugewinnen und geringerhaltiges Material stehenzulassen. Insgesamt kann man von einer gewissen Systematik in der Abbauführung zur damaligen Zeit ausgehen. S Die bereits erwähnte Altenberger Inventarliste DONYs aus dem Jahre 1805 (siehe auch BERTHA 1996) gibt ebenfalls Aufschluß über einige Details des Untertagebetriebs. Die hier aufgeführten Bestände an bergmännischen Handwerkzeugen ("Gezähe") wie Hämmern, viereckigen und flachen Hacken, Keilen und Schaufeln wurden sicherlich sowohl übertage wie auch untertage eingesetzt. Schubkarren (sicherlich aus Holz) sowie hölzerne Förderkübel ("Tinne" im lokalen Sprachgebrauch der damaligen Zeit) verweisen ebenso wie hölzerne Haspelanlagen (mit Eisenkurbeln) über den einzelnen Schächten auf altertümliche Abbau- und Förderverfahren der vorindustriellen Zeit. Die ebenfalls erwähnte Ausrüstung der Schächte mit Leitern ("Fahrten") weist darauf hin, daß man inzwischen nicht mehr ausschließlich darauf angewiesen war, per "Seilfahrt" am Handhaspel in die untertägigen Abbaubereiche zu gelangen. Die Förderschächte waren nach wie vor an ihrer Tagesöffnung mit witterungsfesten Oberbauten ("Schachtkauen") versehen, die zur damaligen Zeit in gutem Zustand waren.
B Über die Art und Weise des Grubenausbaus lassen sich nur Vermutungen anstellen. Die damals schon recht tiefen Schächte sind auf jeden Fall mit einer Ausbau-Zimmerung versehen gewesen. Die dafür und für sonstige Zimmerer-Arbeiten erforderlichen Werkzeuge, vor allem Handsägen zur Herstellung von Balken, eine "Holzmaschine mit einer Bohrbank" sowie "Bohrlöffel" zur Fertigung von hölzernen Pumpenrohren finden sich in der genannten Inventarliste. Dieser ist ebenfalls zu entnehmen, daß als bergmännisches "Geleucht" Kienholz zum Einsatz kam. Interessant ist auch der Hinweis auf einen Kran; damit wurden möglicherweise bei Reparaturarbeiten z.B. am Wasserhaltungsschacht Pumpenrohre und andere Komponenten der Anlage im Bedarfsfall ausgewechselt. Wie der Kran konstruiert war, ist nicht überliefert. Da zur damaligen Zeit das Drahtseil noch nicht erfunden war ®, waren auch hier wie bei den Haspelanlagen sicher gedrehte Hanfseile, vielleicht auch Eisenketten im Einsatz. Ein von DONY signierter Grubenriß aus dem Jahre 1807 mit Vertikal- und Horizontalprojektionen der gesamten bergbaulichen Anlage stellt offenkundig die Verhältnisse noch aus österreichischer Zeit vor der französischen Revolution dar (Abb. 22). Er zeigt 7 - auf unterschiedlichen Teufenstufen des Tagebaues angesetzte - Schachtanlagen zur Erzförderung sowie 1 Doppel- Schachtanlage zur Wasserhaltung und Bewetterung. Die Schachtanlagen "Bure 1" bis "Bure 5" erschlossen das Nord-Lager, Nr. 6 und Nr. 7 standen im Süd-Lager. Im "Dolomit-Keil" zwischen Nord- und Süd-Lager und zugleich an der tiefsten Stelle des Tagebaus waren der Pumpen- und der Wetterschacht plaziert. Die Förderschächte im Nord-Lager waren durch unterirdische Grubenbaue mit dem Wetter- und Pumpenschacht verbunden. Letzterer war natürlich - bis 35 m unterhalb der Tagebausohle - der am tiefsten abgeteufte. Die 2 Schächte im Süd-Lager hatten keinerlei untertägige Verbindung mit dem Pumpen- und Wetter- schacht. Der Horizontalriß zeigt anhand des Verlaufs der auf 3 Sohlen verteilten Grubenbaue einen sehr unsystematisch geführten Erzabbau des Nord-Lagers in Teufenlagen von max. 20 m unterhalb der jeweiligen Tagebausohle. Die einzelnen Sohlen waren durch Blindschächte ("bure inf&rieur") miteinander verbunden. Im Rahmen eines Weitungsbaus wurden ausgedehnte, aber nur bis
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5 ca. 2 m hohe und durch stehengelassene Erzpfeiler gesicherte Hohlräume aufgefahren. Der späteren Wiederaufnahme des Tagebaubetriebs fielen bis 1844 sämtliche Schächte und sonstige Grubenbaue früherer Betriebsperioden im Nord-Lager zum Opfer. Gleiches gilt für die dort ursprünglich errichteten Anlagen zur Kalzinierung und Lagerung des Galmeis sowie für das Kohlelager. Es ist aus dem bisher Gesagten offensichtlich, daß am "Altenberg" seit jeher nach Art eines "Raubbaus" nur die reichsten Erzpartien hereingewonnen wurden. Es dürfte sich dabei um das später "calamine-roche" genannte harte und stückig brechende Galmeierz gehandelt haben, im Gegensatz zum erdigen Galmei ("calamine-terre"), der zunächst weitestgehend ungeordnet im Gelände deponiert wurde. Zur Wasserhaltung dienten - traditionell am "Altenberg" bis in die Mitte des 19. Jh. - wasserradgetriebene Pumpenkünste, über die sowohl der Tagebau als auch die darunter gelegenen Untertage- Abbaue entwässert wurden (PAUQET 1990, SCHMITZ 1996). Bemerkenswert in der Beschreibung MENNICKENS ist, daß 1773 drei parallel angeordnete Saugpumpen im Schacht installiert waren. Zum Betrieb einer solchen "Mehrfach-Pumpe" mußte im übrigen das Wasserrad sehr massiv gebaut sein und zugleich einen hohen Verbrauch an Aufschlagwasser gehabt haben. Über die Anzahl der Pumpensätze (mindestens je 5 bei Ausnutzung der maximal möglichen Saughöhe von ca. 7 m) fehlen Angaben, ebenfalls darüber, ob es sich bei diesen Pumpen vielleicht sogar um solche mit einem Steigrohr gehandelt hat, die als "hohe Kunstsätze" im Sinne AGRICOLAs Hubhöhen von über 20 m erreichten (SUHLING 1983). Zur Zeit BAILLETs waren zwei Wasserräder im Einsatz, eines betrieb drei Pumpen in einem "alten" 40 m tiefen Schacht, das andere zwei Pumpen in einem "neuen" 45 m tiefen Schacht “. Aussagen über die Anzahl der Pumpensätze pro Pumpe werden nicht gemacht. Erst ein undatierter Vertikal-Riß (vermutlich Anfang des 19. Jh., Archiv PAUQUET), auf dem u. a. 2 Wasserräder (eines davon mit Feldgestänge) und 2 Pumpenschächte dargestellt sind, gibt diesbezüglich Auskunft. Aus den Details geht eindeutig hervor, daß ein Schacht mit mindestens 5 (entsprechend ca. 35 m Teufe) und ein Schacht mit mindestens 7 Pumpensätzen (entsprechend ca. 50 m Teufe) ausgestattet war. Ebenfalls bei CROQ (1832) sind
16 3 parallel betriebene Pumpen im Wasserhaltungsschacht dargestellt. Mit der Aufnahme eines Untertage-Betriebs stellte sich von Anfang an die Frage nach der Bewetterung ® der Grubenbaue. Leider gibt es dazu, zumindest bis zum Beginn eines systematischen untertägigen Abbaus, derzeit kaum Informationen. BAILLET erwähnt den offensichtlich sorglosen Umgang mit diesem Problem und berichtet in diesem Zusammenhang, daß 6 Bergleute innerhalb von 8 Jahren umgekommen seien. Mög- licherweise spielten hier u. a. auch CO2-Ausgasungen in den Abbauen eine Rolle, über die auch später aus jüngeren VM-Gruben der Region, vor allem aber aus der Lagerstätte "Diepenlinchen" __ bei Stolberg berichtet wurde. Sicherlich erfolgte die Bewetterung im Untertagebergbau der frühen Abbauperioden auf natürlichem ‚Wege, d. h. auf der Grundlage der - auch jahreszeitlich - unterschiedlichen atmosphärischen Druck- und Temperatur- verhältnisse innerhalb und außerhalb eines Bergwerks, die man durch geschickte Anlage von Verbindungsschächten ("Blindschächten") zwischen den Abbauniveaus zur Frischluftzufuhr nutzen konnte. Im Bedarfsfall wurden sogar "Feuerkörbe" in die Schächte hineingehängt, um einen Luftstrom ("Wetterzug") künstlich zu erzeugen (SUHLING 1983). Inwieweit diese bewetterungstechnischen Verfahren am "Altenberg" zur Anwendung kamen, ist ungeklärt. Auf DONYs Plan von 1807 sind sämtliche im Nordlager stehende Schächte inzwischen durch untertägige Grubenbaue miteinander verbunden, wobei dem tiefsten (Pumpen-) Schacht die Wässer aus dem gesamten Grubengebäude zuliefen. In unmittelbarer Nähe dieses Schachtes stand zugleich der Wetterschacht, der - am tiefsten Punkt des Tagebaus gelegen - vermutlich als "einziehender" Schacht der Frischluftzufuhr diente, während die ca. 3,5 m höher im Tagebau gelegenen Schächte "ausziehend" auf die tiefer gelegenen Grubenbaue wirkten. Ähnlich wie zur Zeit DONYs dürften die bewetterungstechnischen Verhältnisse noch zur Zeit von CROQ 1832 und von VAN SCHERPENZEEL-THIM 1847 gewesen sein.
37 4.1.3. Neuzeitlicher Bergbau am "Altenberg" Mit der sich abzeichnenden Erschöpfung des Nordlagers und der mißglückten Fortführung des Tagebau-Betriebs durch eine Rampe 1851 war der Übergang zum ausschließlichen Untertage- Betrieb in den noch verbleibenden Teilen der Lagerstätte (Restvorräte im Nordlager, Südlager und Lager "Krickelstein") zwingend. Vorher jedoch, in den 40er Jahren, begann man damit, die Montantechnik am "Altenberg" - die Zinkhütte stand bereits seit 1837 in Produktion - auf Verfahren der industriellen Neuzeit umzustellen. Diese Umstellung betraf die Systematisierung in der Erschließung der noch vorhandenen Erzvorräte, das Abbauverfahren, den Einsatz moderner Maschinen zur Wasserhaltung und Erzförderung, die Bewetterung sowie das inzwischen völlig unzureichende Aufbereitungsverfahren. Mit der Übernahme der Betriebsleitung am "Altenberg" durch Adolphe van SCHERPENZEEL-THIM und mit der gleichzeitigen Übernahme der VM-Generaldirektion durch SAINT-PAUL DE SINCAY 1846 begann die moderne Zeit. Deutlich erkennbar wird dies zunächst in der rationellen Untersuchung und Erschließung der noch verbliebenen Erzvorräte. Erste Hinweise dafür liefern die zeichnerischen Darstellungen der bergbaulichen Anlagen am "Altenberg" in PIOT und MURAILHE (1844). Der 1847 durch Van Scherpenzeel-Thim angefertigte Grubenplan - der Bergwerksdirektor zeichnete damals die Pläne noch selbst ! - läßt erkennen, daß man durch planmäßig angelegte Untersuchungsstrecken von den Schächten aus und durch Stollen, die auf den einzelnen Tagebausohlen angesetzt wurden, die Grenze des noch nicht vollkommen abgebauten Erzkörpers zum Nebengestein erstmals genau lokalisierte. Auf diese Weise war auch eine Schätzung der zu diesem Zeitpunkt bekannten Erzreserven in Höhe von 500 000 cbm "calamine-terre" mit einem Galmei-Gehalt von 43% möglich (DEJONGHE et al. 1993). Mit diesen Arbeiten begann auch die geologische Aufnahme der Lagerstätte, an der später dann auch u.a. VON CARNALL und besonders BRAUN beteiligt waren. Dieses ist zugleich auch die Zeit, in der man den Abbau im Südlager aufnahm und zwar zunächst im Tagebau bis 18 m Teufe, dann jedoch ausschließlich im Untertagebetrieb. Neue Schächte
19 in unmittelbarer Nähe der Zinkhütte gelegen, wurden nun die Funktionen der verschiedenen Schächte vergangener Jahre zusammengefaßt und von den zwei dicht nebeneinander liegenden neuen Schächten, P&rier und Le Hon, übernommen. Über Schacht Pefrier lief die Erzförderung und über Schacht Le Hon wurde die Wasserhaltung betrieben. Beide Schächte waren mitsamt ihrer betriebstechnischen Infrastruktur in einem architektonisch eindrucksvollen Gebäudekomplex untergebracht. Die bisherigen Tagesschächte existierten weiter. Außerdem wurde ein Vermessungsschacht unterhalten. Ein System von zahlreichen Wetterschächten (sowohl als Tages- als auch als Blindschächte) sicherte auf dem Wege der natürlichen Wetterführung die Zufuhr von Frischluft nach untertage. Interessant sind die unterschiedlichen Querschnittsformen der Schächte; Dechen- mit rundem und Le Hon-Schacht mit ovalem Querschnitt waren gemauert, während die übrigen Schächte mit rechteckigem Querschnitt offenbar mit einer Holzzimmerung ausgebaut waren. Auch übertage zeigen die Betriebsanlagen eine deutliche bautechnische Entwicklung. Anstelle der hölzernen Schachthütten sind nun aus Ziegelsteinen (teilweise mit Ziegeln ausgefachtes Holzfachwerk) errichtete Gebäudeeinheiten entstanden, deren Fassaden zur Wetterseite hin teilweise mit Rautenplatten aus einheimischem Zink verkleidet waren. Nur der Nord-Schacht war 1855 noch mit einem offenen Fördergerüst (2 Seilscheiben) ausgestattet; die anderen Schächte waren vollständig in die neu entstandenen modernen Bauwerke integriert. Ebenfalls die zum Betrieb der Hüttenanlage und der diversen Dampfmaschinen erforderlichen Schornstein-Bauten sind bemerkenswert. Während die Kamine der Reduktionsöfen in der damals üblichen Weise viereckig gemauert waren, wurde am gemauerten Kamin der Doppel-Schachtanlage Perier-Le Hon ein achteckiger Querschnitt realisiert; er stellte sozusagen den Übergang zu den von nun an rund ausgeführten Industriekaminen dar. Die Rauchgaskamine der übrigen Kesselhäuser aus den 50er und 60er Jahren des 19. Jh. wurden am "Altenberg" offenbar in entsprechend dimensionierten Eisenröhren ausgeführt und, wo nötig, zur besseren Standfestigkeit mit seitlichen Seilabspannungen gesichert.
21 Die Untertage-Anlagen der frühen 60er Jahre erstreckten sich über drei Sohlen - 36 m, 50 m, 65 m - und waren über insgesamt 11 Tagesschächte (davon allein 4 zu Tage ausgehende Wetterschächte) erschlossen (Abb. 23). Entsprechend der von alters her eingehaltenen Abbaurichtung im Streichen des Erzkörpers von NE nach SW wurde auf den einzelnen, nacheinander von oben nach unten erschlossenen Fördersohlen zunächst eine vom jeweiligen Hauptförderschacht ausgehende Richtstrecke ”nach NE und SW vorgetrieben. Von diesen Richtstrecken wurden sodann - je nach Form des abzubauenden Erzkörpers - in Abständen zwischen 10 m und 30 m Querschläge ®ins Erz aufgefahren, um von hier aus die derart vorgerichteten Lagerstättenteile abzubauen (Abb. 24. Näheres siehe unter "Abbauverfahren"). a % as / Htage 36 yeles En tn 1 { % DALE N ONE \ BO # af u A AR BA A DE ——-. Abb. 24: Horizontaler Grubenriß "Altenberg" von 1860, 36 m-Sohle, mit Richtstrecke und Querschlägen. (Weitere Erläuterungen siehe Abb. 23) Im Falle des weit außerhalb des Erzkörpers niedergebrachten Doppelschachtes Perier-Le Hon mußte deshalb zunächst eine untertägige Förderstrecken-Verbindung in die Nähe des Erzkörpers vorgetrieben werden, bevor die eigentliche Richtstrecke im geologischen Streichen NE-SW aufgefahren werden konnte. Die vorliegenden Risse lassen deutlich die Zuordnung der
22 einzelnen Schächte zu den Fördersohlen im zeitlichen Abbaufortschritt erkennen. So erfolgte die Erzförderung aus der ältesten, der 36 m-Sohle, über den Nord-Schacht. Über ihn wurden ebenfalls bis 1856 die noch verbliebenen Erzreste des Nordlagers gefördert, nachdem der dortige Tagebaubetrieb mittels Förderrampe 1851 eingestellt worden war. Mit der Erschließung der nächsten, der 50 m-Sohle, wurde der Nord-Schacht ebenfalls bis auf dieses Niveau abgeteuft und diente hier als Förderschacht für den NE-Teil des Südlagers. Da der Erschließungs- und Abbaufortschritt aber auch im Streichen der Lagerstätte nach SW gerichtet war, wurde eine zusätzliche * Schachtanlage im SW notwendig, der Mosselman-Schacht. Er diente als 3-trümiger Fahr- und Förderschacht. In einem unmittelbar anschließenden großdimensionierten 4. Trum war eine dampfmaschinenbetriebene Pumpanlage installiert. Ein zusätzlicher (Rund-) Schacht, der Dechen-Schacht, war nahe des Nord-Schachtes zur Wasserhaltung niedergebracht worden. In ihm wurde 1855 eine Wassersäulen-Maschine (Näheres siehe unter "Wasserhaltung") eingebaut. Auf der 50 m-Sohle erfolgten zu Anfang der 60er Jahre gleichzeitig mit dem eigentlichen Erzabbau weit nach SW und auch querschlägig bis an beide Muldenflügel vorstoßende Erkundungsarbeiten auf der Suche nach einer etwaigen Fortsetzung des Erzkörpers bzw. nach neuen Erzkörpern, allerdings ohne jeden Erfolg. Mit dem weiter in die Tiefe gerichteten Abbau wurde eine 3. Sohle, und zwar auf 65 m Teufe erschlossen. Nord-Schacht und Mosselman-Schacht wurden bis auf dieses Niveau weiter abgeteuft und auch der bisher isoliert weit außerhalb der Lagerstätte stehende Louisen-Schacht wurde nun auf der 65 m-Sohle mit dem Gesamt- Grubengebäude verbunden. Als Hauptförderschacht und zentraler Wasserhaltungsschacht wurden - wie bereits erwähnt - jedoch die Schächte Perier und Le Hon weiter außerhalb der Lagerstätte und dicht an der Zinkhütte niedergebracht. Perier war wie der Mosselman-Schacht mit 3 Schachttrümern ausgestattet. Schacht Le Hon war von vornherein über die 65 m-Sohle hinaus weiter abgeteuft worden. Bei 90 m begann man Anfang der 60er Jahre von hier aus nämlich mit der Erschließung einer weiteren, der 4. Sohle.
23 In der Zeit zwischen 1863 und 1871 gab es einschneidende Veränderungen im Streckennetz des Altenberger Untertagebetriebs, wie ein Grubenriß von 1871 ("Mine de Moresnet", 1:1000) ausweist, der als Anlage zu einem Brief (20.1.1871) OSKAR BILHARZ' (an wen?) gekennzeichnet ist. Man hatte nach dem Niederbringen von Schacht Le Hon, und etwas später von Schacht Pörier, bis auf 90 m Teufe die 4. Sohle in Richtung auf das Süd-Lager aufgefahren. Dabei traf man - von SE und von außerhalb der vererzten schüsselförmigen Muldenstruktur kommend - erstmals auf die untere geologische Begrenzung der "Erzschüssel". Es ging also nun darum, den genauen Verlauf des "Schüsselbodens" nach SW und ihren NE-Anschluß an die bekannten Verhältnisse im bereits ausgeerzten Nordlager festzustellen. Zu diesem Zweck wurde eine Untersuchungsstrecke im Bogen um den Erzkörper herum auf der NW-Flanke der Muldenstruktur nach SW vorgetrieben und anschließend vom Ausgangspunkt dieser Untersuchungsstrecke eine gradlinige Richtstrecke ebenfalls nach SW längs durch den Erzkörper aufgefahren. Beide Strecken vereinigten sich am SW-Ende des Erzkörpers wieder und wurden von hier ab als gemeinsame Richtstrecke nach SW weitergeführt. Über diesem Vereinigungspunkte hatte man vom Tagebau des Südlagers aus zugleich einen neuen Schacht, Gendarm, bis auf die 90 m-Sohle abgeteuft und unmittelbar daneben abgesetzt weitergeteuft mit dem Ziel, die Fortsetzung des Südlagers unterhalb dieser Sohle zu erkunden bzw. das Liegende der Muldenstruktur zu erreichen. 19,5 m unterhalb der 4. Sohle erreichte man das Liegende, aber kein Erz mehr, so daß nunmehr die Untergrenze des Südlagers im SW recht genau zu lokalisieren war, nämlich auf ca. 100 m Teufe und einige Zehnermeter NE des Schachtes Gendarm (Abb. 25)! In dieser Teufe wurde sodann, unmittelbar auf dem "Schüssel"- Boden, eine Förderstrecke eingerichtet, von der aus später die Resterze des Südlagers hereingewonnen und zutage gefördert werden konnten. Die Verbindung in Richtung NE, auf das ausgeerzte Nordlager zu, wurde ebenfalls näher untersucht. Zu diesem Zweck trieb man, der nach NE aushebenden Muldenstruktur (und zugleich "Erzschüssel") auf ihrer Liegendgrenze folgend, einen Bremsberg®
24 von der 4. Sohle herauf bis auf eine Zwischensohle in 76 m Teufe vor. Hier auf diesem Niveau wurde dann ein noch verbliebener Lagerstättenrest unmittelbar über der Liegendgrenze und unterhalb des "Dolomitkeils" zwischen Nord- und Südlager hereingewonnen. Im gleichen Zeitraum 1863/1871 waren auch die auf der 65 m- Sohle zuvor erschlossenen Reicherzvorräte völlig abgebaut worden. Da man jedoch inzwischen auch auf minderwertigere Erze zurückgreifen mußte, richtete man hier ursprünglich nicht dafür vorgesehene Lagerstättenteile zum Abbau vor. Diesem Vorhaben mußten Teile der alten Richtstrecke und auch der alte Mosselman- Doppelschacht zum Opfer fallen. Im SE des neuen Abbaufeldes wurde nämlich eine neue Erschließungsstrecke um diesen * Lagerstättenteil herumgeführt, die weiter im SW dann wieder in die alte, hier stehengebliebene Richtstrecke einmündete. Zugleich wurde auch der bis auf die 65 m-Sohle reichende Louisen-Schacht aufgegeben und der ebenfalls bis in diese Teufe reichende Dechen- Schacht zum Wetterschacht umfunktioniert. Er erhielt zu diesem Zweck einen etwa 20 m hohen kaminartigen Aufsatz, vermutlich aus großdimensionierten stählernen Rohrelementen. Aus den Ausführungen ergibt sich, daß der Bergbaubetrieb am "Altenberg", von den noch verfügbaren Erzvorräten her gesehen, offenbar allmählich dem Ende entgegen ging, wenngleich die Qualität der auf der 90 m-Sohle angefahrenen Erze hervorragend war. Euphorische Aussagen des Gutachters MUESELER attestierten dem "Altenberg" 1865 sogar noch eine sehr lange Lebensdauer als Bergwerk (DEJONGHE et al. 1993). Im genannten Zeitraum 1863/1871 wurden also verstärkt Bemühungen unternommen, neue Erzkörper im Umfeld des Südlagers aufzufinden Zu diesem Zweck wurde die 65 m-Sohle weit nach SW vorgetrieben und ca. 140 m entfernt vom Schacht Gendarm ein neuer Schacht, Krickelstein, auf das 65 m-Niveau abgeteuft. Vorher hatte man auf dieser Sohle zwischen den Schächten Gendarm und Krickelstein zwei Querschläge bis an die beiden Muldenflügel vorgetrieben und auch eine Untersuchungsbohrung auf der Richtstrecke niedergebracht. Diese Untersuchungsarbeiten betrafen die gerade hier zwischen Schacht und Lager "Krickelstein" angetroffene NW-SE-streichende "Bleiberger Störung". Da NW- - SE-Störungen für die Lagerstättenbildung in unserem Raum (Zufuhrwege metallhaltiger Thermen) eine wesentliche Rolle
26 spielen (vgl. Kap. 4.1.1), war es natürlich angezeigt, hier detaillierte, wenn auch kostspielige Untersuchungen anzustellen. Neue Erzvorkommen oder Anzeichen dafür wurden jedoch nicht gefunden. Fündig wurde man erst eine Sohle tiefer recht genau in der Mitte zwischen Gendarm und Krickelstein. Dort durchörterte 1870 die Richtstrecke der 90 m-Sohle beim Vortrieb einen Erzkörper, der in der Folgezeit genauer untersucht wurde. Dieses "Lager Krickelstein" (Grubenriß "Mine de Moresnet" 1:500, von 1874, gezeichnet von Franz Stiglitz 7°) erwies sich als ein recht kleines Vorkommen, welches unterhalb der 65 m-Sohle begann und sich bis etwa 30 m unterhalb der 90 m-Sohle erstreckte. Zu seiner Vorrichtung für den Abbau wurde eine weitere, die 5. Sohle auf 110 m, allerdings nur zwischen Schacht Gendarm und Schacht Krickelstein, aufgefahren und im Erzkörper 2 Blindschächte (65/ 90m, 90/110m) sowie ein Gesenk unterhalb der 110 m-Sohle abgeteuft. Dieser Prospektionserfolg führte zu verstärkten Bemühungen bei der weiteren Erzsuche im Umfeld der neu erschlossenen Vorräte. So wurde der Schacht Krickelstein bis Ende 1874 noch auf 115 m Teufe weiter abgesenkt und auf diesem Niveau eine Richtstrecke nach SW angefangen. Die auf dieser tiefsten Sohle zulaufenden Wässer wurden über Schacht Krickelstein bis auf die 90m-Sohle gehoben, von wo sie dem Pumpenschacht Le Hon zuflossen. Einige Monate früher hatte man 100 m und 200 m östlich von Krickelstein je einen Untersuchungsschacht bis auf die 65 m-Sohle niedergebracht und von beiden Schächten aus Untersuchungsstrecken in Teufen zwischen 15 und 25 m angesetzt. Eine dieser Untersuchungsstrecken ging an der Lütticher Straße zutage; das zugehörige Stollen-Mundloch ist heute noch hinter dem Restaurant im "Bruch" vorhanden. Diese Arbeiten, die sich bis Ende 1874 hinzogen, blieben jedoch ohne Erfolg. Ein Grubenriß von 1880 ("Plan de la Mine de Moresnet", 1:500) zeigt den Zustand kurz vor Einstellung des Bergbaus. Bis auf Erzreste im Südlager unterhalb der 90 m-Sohle - Lager Krickelstein ist inzwischen völlig ausgeerzt - sind keinerlei bauwürdige Vorräte mehr vorhanden. Diese Erzreste im unmittelbaren "Bodenbereich der Schüssel" waren schwierig hereinzugewinnen, da sie an nester- bis schlauchartige Vertiefungen in der sehr unregelmäßig
28 ausgebildeten Dolomitunterlage gebunden waren (Abb. 26). Außerdem mußte man die tiefsten Abbaureviere der Lagerstätte gegen die oberen, inzwischen ausgeerzten und mit "Bergen" 7! verfüllten Lagerstättenbereiche absichern. Zu diesem Zweck ließ man seinerzeit im Erzkörper zwischen 75 und 82 m Teufe eine komplette, 7 m dicke horizontale Erzscheibe unabgebaut stehen; unter deren "Dach" erfolgte dann der Abbau bis zur 90 m-Sohle und darunter bis zum liegenden Dolomit der "Schüssel"-Unterlage. Der Grund für die Anstrengungen, diese restlichen Erzvorräte noch hereinzugewinnen, lag in der hohen Qualität dieser Erze unterhalb der 90 m-Sohle. Es handelte sich hier nämlich um ein völlig silikatisches Erz mit 70% - 80% Galmei in Form von Willemit und mit dementsprechend hohen Zn-Gehalten bis 42 % 7! Mit dem Abbau dieser Lagerstättenreste bis 1882 und dem abschließenden Abbau der noch verbliebenen Sicherheitsfesten ” im unmittelbaren Umfeld der Schächte ging 1884 dann der traditionsreiche Galmeibergbau am "Altenberg" zu Ende. ANMERKUNGEN 59 Der Grund für den Parallel-Betrieb von Übertage- und Untertage-Bergbau hat etwas damit zu tun, daß man auf diese Weise, vor allem im Winter, von Witterungseinflüssen weitgehend unabhängig einen kontinuierlichen Abbau aufrechterhalten konnte. 60 1737 erschien in Berlin anonym ein Buch "Zeit-Vertreib bey den Wassern zu Achen". Erst 1890 identifizierte der Aachener Stadtbibliothekar Dr. Mo- ritz Müller als Verfasser dieses im übrigen interessanten Werkes den seinerzeit als berüchtigt geltenden Freiherrn Karl Ludwig von Pöllnitz. 61 Hier sind offenbar sog. "Reifenschächte" gemeint, die seit jeher in Bereichen oberhalb des Grundwasserspiegels im Bergbau gebräuchlich waren und die z. B. aus den frühen Galmeigruben des Stolberger Raums (Breinigerberg u. a.) bekannt sind. 62 Die geringe Fördermenge erklärt sich in erster Linie durch die händische Abbauweise; so lag die jährliche "Vortriebsleistung" mit Schlägel und Ei- sen je Mann und Schicht in einem Stollen von 1,6 x 1,0 m Querschnitt je nach Gesteins- oder Erzart bei nur 2 bis 3 m (SUHLING 1983). 63 Erfinder des gedrehten Drahtseils war 1834 der Harzer Oberbergrat Wilhelm August Julius ALBERT (1787-1846). Bereits 4 Jahre später waren im Harz fast alle tiefen Schächte mit Eisen- statt gedrehter Hanfseile ausgestattet. Im damals noch jungen Steinkohlebergbau des Ruhrgebiets fand das neue Seil bereits 1835 Eingang (LIESSMANN 1992).
29 64 In der Fußnote 58 sind die Worte "Pumpensatz" bzw. "Sätze" durch "Pumpe/n" zu ersetzen. 65 Abführung von verbrauchter und Zufuhr von Frisch-Luft 66 "Trumm" (Mehrzahl "Trümer") bezeichnet in der traditionellen deutschen Bergmannssprache die vertikalen Unterteilungen eines Schachtes für die verschiedenen Transportarten (z.B. Erz-/Materialförderung, Personenseil- fahrt, Pumpeneinrichtung). 67 Richtstrecken werden im geologischen Streichen aufgefahren und dienen als untertägige "Hauptverkehrsstraßen" für jegliche Art von Förderung, Personentransport und Anlage von Versorgungsleitungen. 68 Querschläge werden mehr oder minder senkrecht zur Richtstrecke angelegt. 69 Untertägige, rampenartige Gefälle-Strecke 70 Der Zeichner Franz Stiglitz hat sehr präzise Grubenrisse angefertigt. Sie sind auch wegen ihrer detailgetreuen zeichnerischen Wiedergabe der Übertageanlagen bemerkenswert. 71 Taubes Nebengestein ("Abraum"), welches zur Verfüllung ("Versatz") der Hohlräume abgebauter Lagerstättenteile verwendet wird. 72 Reiner Willemit Zn2SiO4 enthält 59% Zink. 73 In unmittelbarer Nachbarschaft der Schächte zu ihrem Schutz stehengelassene Lagerstättenteile.
30 Enn oss Kösche dong sech jett! von Jakob Langohr Enn oss Kösche , die schmal änn kleng, dow koss de kohm dräe sette, ömmer kohme Lüj eräe, vöer mosse se ömmer wette. Dow woet gekallt, gedeskutiet, dow woore se ant politike, jow en oss Kösche dong sech jett, dow wor ömmer jett te kicke. ; Ett Mondes woet de Weisch gekaucht, geruut woet met de Plätsch, ove kohm de Seep eräe, ene janze jruete Klätsch, die schwatte Seep, die rümde op, met Bokse änn met Schleppe, jow en oss Kösche dong sech jett, dow wor ömmer jett te kicke. Der jruute jääle Kaffeepott stong medde open Förnöes, dä woet der janze Daag net läesch, wievöhl de dech och kräejs, änn jederenge dä dow kohm, dä moss e Tässke schlecke, jow en oss Kösche dong sech jett, dow wor ömmer jett te kicke. Änn johf et Bonn- of Äezezupp, bis ove vohl datt Döppe, medde dräe ene decke vette Verkenspuht ant höppe, et rooek va henge änn va vöer, et rooek e alle Ecke, jow en oss Kösche dong sech jett, dow wor ömmer jett te kicke.
31 Wenn et Sondes Mörjens da osse Kaviar wor ant broohne, de Appel Speck änn Puutesschiefe, sech ejen Pann ant krohme, me dong die janze Brohnerej met Önnepiepe specke, jow en oss Kösche dong sech jett, dow wor ömmer jett te kicke. Et Vriedes wor de Riifkookdag, met Krütsche änn Kompott, da rooek de janze Trapp eraaf, en och bis ovenop, da kohm de Nobeschvrow et Fing, va onde et Marikke, jow en oss Kösche dong sech jett, dow wor ömmer jett te kicke. Nobesch Vrowe änn ming Mamm, die hauwe en Krolletang; wenn et höchste Fäss Vanstovend wor, da laate se sech et Hohr, se schminkte sech met rue Papier de Backe änn de Leppe, jow en oss Kösche dong sech jett, dow wor ömmer jett te kicke. Wenn de Sohmer wor verbej, da stong vöhl en ne Jade, datt moss da nojen Pött eräe, dow koss de net met wade. Me stampde Kappes met ene Küll, da hotts de jett te schlecke, jow en oss Kösche dong sech jett, dow wor ömmer jett te kicke.
32 De Wotteleböesch, de schwatte Seep, die wore Samstes Truff, da woets de en die hölte Bütt och noch eräe gezoppt, änn daats de letzte Stond es dow, now ben ech ant verstecke jow en oss Kösche dong sech jett, dow wor ömmer jett te kicke. Änn hauw de Naas me da tevöhl e alles rägestoppt, de vlogs de ut en Kösche ruut j änn krägs noch eng gestoppt; datt wor ejal, datt wor parai, datt wor en auw jow Sitte, jow en oss Kösche dong sech jett, dow wor ömmer jett te kicke.
33 Von Schengen bis Mook von Alfred Bertha Das Bewußtsein, daß nicht nur Burgen und Schlösser, Kirchen und Kapellen, sondern auch die kleinen und häufig sehr gefährdeten Flurdenkmäler zu unserem kulturellen Erbe gehören, ist in den letzten Jahren durch verschiedene Förderaktionen der Region S allgemein geschärft und unterstützt worden. Wegekreuze, Bildstöcke, Dorfbrunnen, Grenzsteine und ähnliche Kleindenkmale wurden durch diese Aktionen in manchen Gemeinden inventarisiert und auch vielfach dank der finanziellen Unterstützung der öffentlichen Hand vor weiterem Verfall bewahrt. Gerade den historischen Grenzmarken kommt unter den Flurdenkmälern eine besondere Bedeutung zu, die auch ihren ganz besonderen Schutz erfordert: als steinerne Zeugen verdeutlichen sie die Beziehungen zwischen Vergangenheit und Gegenwart und weisen hin auf eine Zeit, in der Grenzen nur Trennung bedeuteten und nicht als Orte der Begegnung und der gegenseitigen Bereicherung gesehen wurden. Das von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im vergangenen Jahre eingeleitete "de commodo und incommodo- Verfahren" zur Unterschutzstellung der belgisch-preußischen Grenzsteine zwischen Ouren und Kelmis sowie der 180. Jahrestag der Grenzziehung zwischen Preußen und den Niederlanden bieten uns den willkommenen Anlaß, kurz auf die Grenzsteine jener Zeit in unserem Raum einzugehen (1). Die in Ausführung der Beschlüsse des Wiener Kongresses (1815) vorzunehmende Grenzziehung zwischen Preußen und den Niederlanden blieb einer aus Vertretern beider Staaten gebildeten Kommission vorbehalten, deren Arbeiten zum Aachener Grenzvertrag vom 26. Juni 1816 führten, der den Grenzverlauf vom heutigen Dreiländereck an der Mosel bei Schengen (Lux.), Perl (D) und Apach (F) bis Mook a. d. Maas (südlich Nijmegen) festlegte. Mosel, Sauer und Our folgend, erreichte die Grenze über Wasserbillig und Wallendorf bei Ouren den südlichsten Zipfel des Kantons St. Vith (Art. 2), knickte nach Westen ab bis Wemperhardt (Art. 6), dann nordwärts entlang Deiffelt und B£ho/Bocholz bis zur Einmündung der "Luxemburg'schen Straße" in den Kanton Stavelot.
Verfahren Commodo et Incommodo 12/SH Die Bürgermeister- und Schöffenkollegien der Stadt Eu- pen und der Gemeinde Lontzen teilen der interessier- ten Bevölkerung mit, daß der für Denkmalpflege zu- ständige Minister der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf Vorschlag der Kgl. Denkmal- und Landschafts- schutzkommission das gesetzmäßige Verfahren zur Untefschutzstellung . der belgisch-preußischen Grenzsteine zwischen Ouren und Kelmis eröffnet hat. Auf Grund von Artikel 354 des Wallonischen Raumord- nungs- und Städtebaugesetzbuches wird ein Untersu- chungsverfahren DE COMMODO ET INCOMMODO eingeleitet. Ö Die diesbezüglichen Unterlagen liegen vom 22. Juni bis zum 24. Juli 1995 in den Bauämtern, Rathausplatz 14 in Eupen und Kirchstraße 46 in Herbesthal, zur Ein- sichtnahme offen. ü Eventuelle Einsprüche oder Bemerkungen müssen den Bürgermeister- und Schöffenkollegien schriftlich vor dem 24. Juli 1995 zugesandt oder können mündlich vorgebracht werden bei der öffentlichen Abschlußsit- zung der Bürgermeister- und Schöffenkollegien am 24. Juli 1995, um 11.00 Uhr. EUPEN, LONTZEN, den 13. Juni 1995 Für die Bürgermeister- und Schöffenkollegien: Eupen Lontzen gez. R. BAUER, gez. E. FRANSSEN, Stadtsekretär Gemeindesekretär gez. A. EVERS, gez. A. LECERF, Bürgermeister Bürgermeister Bekanntmachung im Grenz-Echo vom 21.6.1995
36 I n. Aachen ZZ) Neutral-Moresnet N Gemmenich 7 Autobahn E 40 £ Y — —— Grenzverlauf Ms / Zi nach 1816 17 SA. RZ - A 189 P A € / Raeren 187% | Weißes Haus ür Bay n. Lüttich A N a Henn-Chapelle En Welkenraedt > 86 . £ Baelen Eupen Baelen, Membach g*s, ie Wein Se 5 FA 7 174 \ a Ze A { \e X x \ X | » # / Pe BO Michel AS Mont Rıgı @ 123 4 im n. Malmedy Von der Baraque Michel bis zum Dreiländereck Die Demarkationslinie folgt nun den Grenzen des Kantons Malmedy einerseits und der Kantone Stavelot, Spa und Limburg andererseits bis zu dem Punkt, wo der Kanton Malmedy das "Roerdepartement" berührt (Art. 8). Weiter nördlich folgt die Grenze erst der Hill bis zum "Bitzel", dann dem Waldrand bis zur Weser und zu dem Punkt, "wo auf dem rechten Ufer die ehemalige wohlbekannte Grenze der Gemeinde Membach im Canton Limburg hinanreicht" (Art. 10). Der genannte "Bitzel" (oder Betzelbach), ist ein von der Hill abgeschleustes Gerinne, daß durch den Wald auf die Fabrik "de Schliep" (ehem. Tuchfabrik Gülcher u. Sternickel) zufließt.
37 Die Hill, früher schon Grenzbach zwischen Limburg und Luxemburg, wurde nun zur Landesgrenze, blieb aber laut Art. 11 des Vertrages, entgegen den übrigen grenzbildenden Wasserläufen, auf ihrem gesamten Lauf "ausschließlich Eigentum Seiner Majestät des Königs von Preußen dergestalt, daß das linke Ufer dieses Baches die Grenze bilde, jedoch so, daß dieses Ufer dem Königreich der Niederlande ganz angehöre." Diese Regelung wurde getroffen, weil Preußen den Eupener Tuchfabriken die uneingeschränkte Nutzung des Hillwassers sichern wollte. Der östlichen Grenze der Gemeinde Membach folgend, erreicht die Demarkationslinie die "Eupen'sche Chaussee" auf Gemehret (alter Grenzstein P-B Nr. 186, etwa 600 m vor der Autobahn), die zum "Weißen Haus" führt (Art. 15), um anschließend in einem scharfen Rechtsknick, der Landstraße Lüttich-Aachen folgend, in Richtung Kelmis/Aachen abzudrehen. Die "Eupen'sche Chaussee”, die heutige Neutralstraße, durch- schnitt die westlichsten Gebietsteile von Welkenraedt und Henri- Chapelle, so daß nun, nachdem die Chaussee zur Staatsgrenze bestimmt worden war, diese Ortsteile (Herbestal, Grünstraße, Weißes Haus) an Preußen fielen. Die Chaussee selber, "in so weit sie durch den vorigen Artikel als Grenze erklärt worden ist, oder durch nachgehende Verfügungen als Grenze erklärt werden wird, soll beiden Staaten gemeinschaftlich zustehen. Ihre Unterhaltung und ihre Ausbesserung sollen auf gemeinschaftliche Kosten be- stritten werden ... Da diese Straße beiden Staaten gemein ist, so soll sie beiderseits von Erhebung aller Zoll- oder anderer Abgaben, das Heckgeld (= Wegebenutzungsgebühr) ausgenommen, befreit sein. Es soll sogar den Zollbedienten beider Regierungen untersagt sein, irgend eine Durchsuchung, Besichtigung oder sonstige Amtsverrichtung dort auszuüben" (Art. 16). Welche Schwierigkeiten bei der Grenzziehung sich im Bereich von Kelmis ergaben, wissen wir aus der Geschichte von Neutral- Moresnet. Das bedeutende Zinkerzvorkommen dieses Ortes ließ die Grenzfrage zu einer Streitfrage zwischen den Niederlanden und Preußen werden. Einig waren sich beide darin, daß die Grenze nordwärts auf den heutigen Dreiländerpunkt bei Gemmenich/Vaals, den Berührungspunkt der vormaligen französischen Departements von Ourthe, Roer und Niederrhein, zulaufen mußte. Da jedoch keine Einigung darüber zustande kam, wie die Artikel 23 und 26
39 ausgehende und zum Dreiländereck bei Vaals gezogene Linie die Chaussee vom Weißen Haus nach Kelmis bei Gut Jongenbosch durchschneidet) bis zum Berührungspunkt der drei Departements bleibt die Demarkationslinie annoch unbestimmt, da beide Commissionen über die Abteilung der kleinen Parzelle des Can- tons Aubel, die nach dem Tractat vom 31. Mai und den übrigen Wiener Congreß-Akten dem Königreich Preußen angehören sollen, sich nicht haben verständigen können. Diese Schwierigkeit wird der Entscheidung der resp. Regierungen anheimgestellt, und es bleiben ihnen die fernerweiten Maßregeln überlassen, die zur Beilegung derselben am zweckmäßigsten scheinen möchten. In Erwartung dieser Entscheidung soll die provisorische Grenze durch die Moresnetsche Gemeinde dergestalt gebildet werden, daß derjenige Teil dieser Gemeinde, der auf der linken Seite einer vom Berührungspunkte der drei Cantons bis zum Berührungspunkte der drei Departements zu ziehenden geraden Linie, belegen ist, in allen Fällen dem Königreich der Niederlande angehören, hingegen der auf der rechten Seite einer von den Grenzen des Eupenschen Cantons gerade von Süden nach Norden, bis zum selbigen Berührungspunkte der drei Departements zu ziehenden Linie liegende Teil in allen Fällen dem Königreich Preußen angehören; und daß endlich der zwischen jenen beiden Linien belegene Teil derselben Gemeinde, als der einzige, der vernünftiger Weise streitig gemacht werden könne, einer gemeinschaftlichen Verwaltung unterworfen und von keiner der beiden Mächte militärisch besetzt werden soll; alles dieses unbeschadet dessen, was in Ansehung des zwischen der Heerstraße und dem Canton Eupen enthaltenen, durch den vierzehnten Artikel dem Königreich von Preußen bereits abgetretenen Teils von Moresnet bereits oben festgesetzt worden (Art. 17).» Die folgenden Artikel beschreiben den Grenzverlauf nordwärts durch Rolduc und Kerkrade, wobei die Steinkohlengruben besondere Beachtung finden. Nördlich Rolduc bildet die Wurm die Grenze, und zwar bis zu dem Punkte, wo sie die Departements von Nieder-Maas und Roer erreicht. Sittard, Roermond, Venlo, Gennep und Mook sind die weiteren Stationen der Grenze, die von Roermond bis Mook der Maas folgt. Allerdings legten die Niederländer großen Wert darauf, daß die
Dep NIEDER -MAAS Dep. ROER 8 Berührungspunkt der ‚drei Departements ! S Gemenich & Dep. OURT! | | | Sy . X | A Kanten Aubel |] fe Moresnet + | C Altenberg Montzen & A | DE PS < Kantan Eupen . } N 4 a Berührungspunkt z1ricn A Weiss-Haus ] der drei Kantone Heinrichs N ‚Kapetle a herdesthat —#—#—-— Departements - Grenzen. —0—0— Kantons -Grenzen X +—— AB Grenzzug nach Art. 23 a ——-—MNB Grenzzug nach Art, 26 des Wiener Kongreßprotokelies| x A > A Kanton Limburg De 8 Se Das umstrittene Gebiet von Kelmis. In derSchlußakte des Wiener Kongresses wurden die Artikel 23 bzw. 26 des Protokolls zu Art. 25 bzw. 66
42 Von besonderer Bedeutung für unser Gebiet ist neben Art. 17, der "Geburtsurkunde" von Neutral-Moresnet, Art. 31, in dem festgelegt wird, daß eine Veränderung der Oberherrschaft oder der Regierung die dem Herrn Dony und Comp. zur Galmeinutzung zugestandenen Rechte in keiner Weise schmälern solle; die ihnen zugestandene Konzession solle in allen Fällen unangetastet bleiben "und fortwährend dieselben Vorrechte genießen, die ursprünglich damit verbunden gewesen sind". Andererseits blieb die Galmei- Konzession des Altenbergs den eingegangenen Verbindlichkeiten unterworfen und namentlich der Verpflichtung, "die in den Staaten der beiden contrahirenden Mächte angelegten Kupferfabriken zu den in der Concessions-Acte festgesetzten Preisen mit Galmey zu versehen". Die Schwierigkeiten, die sich aus der neuen Grenzziehung für Tuch- oder sonstige Fabrikanten, die in beiden Staaten von einander abhängige Anlagen besaßen, ergeben konnten, wurden in einem Anhang zum Aachener Vertrag besonders geregelt, so daß "den zu Aachen, Burtscheid, Eupen, Heinsberg und in anderen Ortschaften an der Preußischen Grenze angesessenen Fabrikanten" ein ungehinderter, zoll- und abgabenfreier Verkehr mit ihren im Gebiet Seiner Majestät des Königs der Niederlande gelegenen Werkstätten und wohnhaften Arbeitern zugestanden wurde. Am Niederrhein wurde die alte holländische Grenze der Vorfranzosenzeit, d. h. die Grenze zwischen den Vereinigten Provinzen und dem Herzogtum Kleve, zur Staatsgrenze Niederlande-Preußen, wobei allerdings der eine oder andere Gebietstausch sich als sinnvoll erwies. Weiter nach Norden war nicht mehr Preußen, sondern das Königreich Hannover Grenznachbar der Niederlande. Während der Aachener Grenzvertrag vom 26. Juni 1816 so die Grenze zwischen Preußen und dem "belgischen" Gebiete festlegte, geschah dieses für die Demarkation zwischen Preußen und dem alt- holländischen Gebiete im Vertrag von Kleve, am 7. Oktober 1816. Die beiden Regierungen tauschten die Ratifikationsurkunden des Aachener Grenzvertrags am 16. September 1816 in Kleve aus, während der feierliche Gebietsaustausch der "gegenseitig abgetretenen, oder vertauschten, oder noch zurückzugebenden Ortschaften" (Art. 40) am 24. Februar 1817 in Maastricht vor- genommen und am nächsten Tage wirksam wurde.
43 Im vorletzten des 43 Artikel umfassenden Aachener Vertrages wird bestimmt, daß innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Räumung bzw. Gebietstausch mit der Errichtung von Grenzpfählen begonnen werden solle. Wörtlich heißt es: "Diese Grenzpfähle sollen von Eichenholz sein, 12 Rheinl. Fuß Länge haben, (Anm. :der rheinländische Fuß mißt 0,31385 m; dies ergibt eine Länge von 3,76 m), 8 Fuß über der Erde und 4 Fuß unter der Erde stehen; sie sollen viereckigt sein; der Teil unter der Erde muß wenigstens 12, der über der Erde 8 Zoll Dicke haben (Anm.: ein Zoll= 2,615 cm: 12 Zoll entsprechen 31,38, 8 Zoll sind 20,92 cm); sie sollen auf der Preußischen Seite schwarz und weiß, und auf der Niederländischen Seite orange und weiß angestrichen werden; sie werden mit Nummern versehen. Es sollen so viele Grenzpfähle gesetzt werden, als die Commissarien zur deutlichen Bestimmung sämtlicher Grenzteile für nötig erachten. Da, wo ein Fluß oder Straße die Grenze macht, sollen jedesmal zwei Grenzpfähle gesetzt werden, nämlich der eine auf Preußischer, der andere auf Niederländischer Seite; diese beiden Pfähle sollen nur mit einer einzigen Nummer versehen und blos mit der für das respective Gebiet angenommenen Farbe angestrichen werden." | . , Bsfanngma dig, | Die zur Bezeichning der Orenzlinie zwifchen din Königlich Preußischen” und den Königlid NM. 69. Miederländifhen‘ Sraaten von dem Kreife St. Biih bis zum Kreife Erkelenz erforderlichen (lade Grenzpfähle, vorläufig auf % N 859 Stüg Ss a Feftgefeht, folen ‚in einem auf den 28, d. M.; Vormittag 10 Uhr, In dem’ Negierungs:Ger . b4ude angefehten Termine an:den Mindeftfordernden in BVerding gegeben werden, zu welchem hiermit Bierungsluftige, die fidh Hinfihtlidh einer verhältnifmäßig zu .leiftenden Sicherheit augweifen öpnen, eingeladen, werden, , € Die nähere Befchreibung diefer Pfähle, die Zeit der Ablieferung, ‚fo wie die dem Verding zum Grunde zy Kegenden, Bedingungen, follen, pen Lieferanten in dem gedachten, Termine uiher belannt gemacht, werben... Indeß Fönnen fich die Bietungsluftigen fhon von.jegt an, auf dem Sekretariat der Megies zung darüber inftruiren, } Machen, den a1, Februar 1617, 4 ; Königl.' Preuß. Meglerung, erfe Ybehellung, Die Bekanntmachung der ''Verdinggabe'' im Amtsblatt der Regierung zu Aachen
44 In Ausführung des Artikels 42 des Vertrages sollte, wie oben dargelegt, schon innerhalb von 14 Tagen nach der erwähnten Räumung und Übergabe mit dem Setzen von Grenzpfählen begonnen werden. Da jedoch die "Verdingung" der immerhin recht umfangreichen Arbeiten erst am 28. Februar 1817 stattfand, zögerte sich die Abpfählung der neuen Grenze noch einige Zeit hinaus. Drei Unternehmer hatten dazu Angebote eingereicht, doch selbst das Angebot des Mindestfordernden, das bei 26,50 F pro Pfahl lag, schien der Regierung zu hoch. Erst am 22. Oktober 1817 konnte der preußische Grenzregulierungskommissar von Bernuth der Regierung mitteilen, "daß die Abpfählung der Grenze zwischen dem Königreich Preußen und dem Königreich der Niederlande von > der französischen bis zur hannoverschen Grenze beendet ist" (2). Laut Bernuth hatte man im Regierungsbezirk Aachen 442 Pfähle gesetzt. Diese waren durchlaufend numeriert; unter Berück- sichtigung der doppelt gesetzten Pfähle stand Pfahl Nummer 1 an der Mosel, Nummer 359 bei Mook. Eine Zählung ergab jedoch, daß 450 Pfähle gesetzt worden waren. Eine sich lange hinziehende Kontroverse entstand, als die Regierung, sich auf Angaben der Bürgermeister der Grenz- gemeinden stützend, am 18.4.1819 in einem Revisionsprotokoll zu dem Schluß kam, der Unternehmer habe nur 378 Pfähle gesetzt und es stehe ihm nur die Zahlung für diese Anzahl zu, worauf der Regierungskommissar von Bernuth doch auf Zahlung von 450 Pfählen drängte, da dem Unternehmer wegen der geringeren Anzahl Pfähle kein Abzug zugemutet werden könne. Von Bernuth beruft sich auf den Bauinspektor Rössler, der bei der Aufstellung zugegen gewesen sei und bezeugen könne, daß die Grenzpfähle alle gestanden haben und daß sie vertragsmäßig geliefert und aufgestellt wurden. Rössler habe keine Nachsicht zum Vorteil des Unternehmers walten lassen. Außer Bauinspektor Rössler konnte dies auch der "Conductor" (=Bau-Aufseher) Lemmens aus Jülich bezeugen, der die Entfernung zwischen den einzelnen Pfählen genau vermessen hatte. Anschließend waren diese in ein Croquis und in die Hauptgrenzkarte eingetragen worden. So wären also zwischen dem 22. Oktober 1817 und dem 14. April 1819 nicht weniger als 72 Pfähle abhanden gekommen. Von
45 Bernuth schreibt dies der Witterung sowie dem Frevel und dem Mutwillen der Grenzbewohner zu, wofür man den Unternehmer nicht verantwortlich machen könne. ES B A So sah der Anstrich der | 8 3 4 8 5 | Grenzpfähle aus: Da b schwarz, weiß und orange 5 N ‚8 | 8 ZZ LES CANTONS DE L'EST Die Regierung entschloß sich &- REGION DE FRONTIERES nun endlich, dem Unternehmer | DIE OSTKANTONE (van Linden, aus der Nähe von GRENZREGION Nijmegen) den noch ausstehenden 47 Restbetrag zu zahlen, unterrichtete a 2 jedoch den Provinzgouverneur @ 8 von Lüttich über die ı A Grenzrevision und die angeblich fehlenden Pfähle. Sie schlug auch | vor, dieselben so schnell wie IX 3 ; möglich auf Kosten beider Staaten | zu ersetzen und in Zukunft die : Grenzgemeinden für die 4 Wiederherstellung aller mutwillig und boshaft zerstörten Pfähle aufkommen zu lassen. Eine Überprüfung der Grenze durch die niederländische Seite ergab, daß alle Grenzpfähle unbeschädigt vorhanden waren, so daß vermutet werden konnte, daß die preußischen Bürgermeister, auf deren Zählung ja der frühere Revisionsbericht fußte, "nicht mit der nötigen Sorgfalt und Genauigkeit" vorgegangen waren. Ein zu Emmerich a. Rh., am 23. September 1818, von den Vertretern der beiden Staaten unterzeichnetes Grenzprotokoll beschreibt die neue Grenze im einzelnen und gibt die Lage der einzelnen Grenzpfähle an. Diesem "Allgemeinen Protokoll der Demarkationslinie zwischen den Königreichen der Niederlande und Preußen" sind 61 Skizzen und 40 Pläne beigefügt, die das Resultat der Grenzziehung veranschaulichen.
BEA ECE 47 nn 7 A A De A VOR a AA hi A A VW a A HR A VE N Der belgische Doppelstein Nr. 186 auf Gemehret. Das preußische Gegenstück auf der gegenüberliegenden Straßenseite ging 1963/64 bei Straßenarbeiten verloren. Wenn auch zur Anfertigung der Grenzpfähle solides Eichenholz verwendet worden war, so machten sich doch bald negative Witterungseinflüsse bemerkbar. Auch wurden einzelne Pfähle entwendet.
48 Schon 1820 erwog man deshalb, beschädigte oder entwendete Pfähle durch Steine zu ersetzen. Es sollte jedoch noch bis 1839 dauern, ehe die ersten Holzpfähle steinernen Grenzzeichen Platz machten (3). Dazu gehörten im Kreis Eupen, wo insgesamt 44 Holzpfähle (Nr. 158 bis 187) gesetzt worden waren, die Nummern 158, 168, 174, 176, 178, 179, 183 und 186. Der letztgenannte Stein steht an der Landstraße Eupen-Weißes Haus, auf der Höhe von Gemehret. ) Ursprünglich war diese Nummer in doppelter Ausführung, einmal auf preußischer und einmal auf belgischer Seite, aufgestellt worden. Nur der "belgische" Stein ist noch erhalten (4). Um die Kosten für die Grenzsteine möglichst niedrig zu halten, wurden nur die Hauptpunkte mit "großen Steinen" versehen, d. h., daß solche nur dort gesetzt wurden, wo zwei Steine sich gegenüberstanden (Winkel, Grenzflüsse, Hauptstraßen). 1845 waren von den Doppelpfählen auf preußischer Seite die Nummer 181 (am Giesberg), auf belgischer die Nummern 173 (an der Weser), 180 (an der Gemeindegrenze, am Weg von Stendrich nach Membach) und 184 (am Garnstock) nicht mehr vorhanden und durch Steine zu ersetzen. Ebenfalls zu ersetzen waren die schadhaften Doppelpfähle 179, an der Ostgrenze von Membach, am Stadtbach, auf preußischer und 183 (zwischen Gut Röreken und Garnstock) auf belgischer Seite. Auch eine Reihe einfacher "Läufer", die unmittelbar auf der Grenze standen, waren schadhaft und mußten ausgewechselt werden, und zwar die Nummern 169, 170 und 171. Alle drei stehen am Rande des Hertogenwaldes. „1847 gab die Regierung die Anweisung, nur die fehlenden Pfähle durch Steine zu ersetzen. Dort, wo die Steine direkt auf die Grenze zu stehen kamen, setzte man kleinere, sog. Läufer. Bis 1856 war im Kreis Eupen der gesamte Grenzverlauf durch Steine gekennzeichnet (5). Eine Ausnahme bildete nur das neutrale Gebiet von Moresnet mit den Pfählen 188 bis 193 (in doppelter Ausführung, da die Westgrenze mit Belgien, die Ostgrenze mit Preußen gemeinsam war). Erst 1869-70 wurden auch hier Grenzsteine gesetzt. Damit wurde der Grenzpfahl Nr. 188 in Kelmis-Hoof bzw. an der Lütticher Straße auf der Höhe des "Heygraben" durch den Grenzstein Nr. I bzw. Nr. LX (=60) des neutralen Gebietes ersetzt.
49 DASS 3 a a a” AA 170cm 125 cm | | | ES BE IE. Lim 300m 1] + 1 coupes aa’, bb' et cc’ | i Ccoupes aa’, bb’ et cc’ | 3 . \s} b 5 | 3 k pn Z N Borne carree a coins coupes Bomne octogonale Im Kreis Eupen gab es zwei Typen von Grenzsteinen, achteckige (170 cm hoch) und viereckige (120 cm hoch). Nach einem Bericht des Bauinspektors Cremer vom 30. September 1847 an die Regierung in Aachen sollte im Kreis Eupen nur eine einzige Hauptsäule errichtet werden, und zwar an dem heutigen Dreiländereck Vaals-Gemmenich-Aachen. Cremer weiß auch von einem eisernen Pfahl auf niederländischer und von einem hölzernen Pfahl auf belgischer Seite, die dort seit kurzer Zeit stehen, zu berichten (6) . Am Berührungspunkt von Belgien, Deutschland, den Niederlanden und Neutral-Moresnet standen 1850 drei hölzerne Pfähle. 1853 setzte man die Hauptsäule, den Stein Nr. 193, erst an einer verkehrten Stelle. Erst 1860 wurde der Irrtum berichtigt (7).
51 "a DR ey A iO ; Aa Zn ES AM n. | Kr N | | AA N EA ; 0 ZRL E hl DD BO Mn 3 A 8a. 7 . a SE On \ 2 X A WA GER = u A DA Par AZ Ya AV > ‚A FE DEN A SA N ee N A EEE ) WO A nn CA AN X DR h A a A N Ca EN SEEN } ES KA AT FE SO AA 5 SC SEN. DARF OR A Zen N N A EA SE FM ® ML Grenzstein Nr. I des neutralen Gebietes von Moresnet Randnotizen zu den Aachener Verhandlungen (8) Wie man gesehen hat, waren die bevollmächtigten Unterhändler nur in einem kurzen Grenzabschnitt nicht zu einem beide Seiten befriedigenden Ergebnis gekommen, so daß einzig das Problem "Neutral-Moresnet" für hundert Jahre ungelöst bleiben konnte. Beiderseits hatten Konzessionen gemacht werden müssen und noch
53 vor Unterzeichnung des Vertragswerks kam von preußischer Seite der Wunsch nach Nachbesserungen auf. So berichteten die preußischen Vertreter bei den Aachener Grenzverhandlungen, Friedrich-Wilhelm von Bernuth und Johann- Albert Eytelwein, der Aachener Regierung am 9. Juni 1816, in 8 bis 10 Tagen seien die Grenzberichtigungen gegen Belgien (9) von der französischen Grenze bis nach Mook an der Untermaas so weit abgeschlossen, daß der darüber entworfene Grenzvertrag der Regierung zur Genehmigung eingesandt werden könne. Daran anschließend werde man sich zur holländischen Grenze begeben, um auch dort die Grenzregulierung von Mook bis zum Rhein fortzusetzen und zu vollenden. Da die beiden Bevollmächtigten der Meinung waren, am Niederrhein werde sich vielleicht die Gelegenheit bieten, "den Holländern ohne diesseitigen Schaden gewünschte Vorteile zuzugestehen", schien es ihnen ratsam zu sein, die dafür ein- zutauschenden gleichwertigen Gebietsteile in der hiesigen Gegend zu verlangen, um dadurch "hin und wieder eine noch bessere Grenze zu erhalten". In diesem Sinne baten sie die Regierung um Äußerung darüber, "welche Grenz-Gegenstände für die hiesige Gegend als die wünschenswertesten zu betrachten sein dürften". Die beiden Kommissare glaubten dabei bemerken zu müssen, "daß wir den getroffenen Übereinkommen zufolge das Eigentum und den Besitz desjenigen Teiles vom Canton Aubel und Limburg bereits erhalten, der zwischen den Grenzen des Cantons Eupen und der Chaussee von Eupen nach Aachen gelegen ist, so wie auch den freien und ungehinderten Gebrauch dieses Chauss6e- Weges, der gemeinschaftlich bleibt und künftig die Grenze bilden wird ..." "Daß Gemmenich den Belgiern hat übergeben werden müssen", schreiben Bernuth und Eytelwein, "ist einer Königlich Hochlöblichen Regierung bekannt (10). Ebenso fällt Moresnet außerhalb der preußischen Linie und ist nur der Teil dieser Gemeinde noch streitig, der den Galmey-Berg umfaßt. In Absicht dieses Galmey-Berges haben wir uns jedoch mit den belgischen Commissarien nicht einigen können, haben vielmehr diesen Punkt den wechselseitigen Gouvernements zur Entscheidung überlassen müssen. Behält Preußen den Galmey-Berg, was wir nach unserer Überzeugung glauben, dann wird man auch Moresnet, wo möglich
54 auch Gemmenich, zurück zu erhalten suchen müssen. Sollte jedoch wider alles Vermuten der Galmey-Berg dem belgischen Gouver- nement zugestanden werden, dann scheint der Besitz der Gemeinden Moresnet und Gemmenich für Preußen weniger Wert zu haben, und werden dann die Belgier diese Gemeinden wohl nicht fahren lassen wollen. In diesem Fall wird es dann auf die Frage ankommen, wo die Rundung der Grenze am wünschenswertesten sein wird." Schließlich baten die Kommissare um Angaben zu den Bevölkerungszahlen, dem Steueraufkommen und dem Wert etwa vorhandener Erzvorkommen, damit sie "die diesseitigen Opfer am Unter-Rhein einigermaßen dagegen balancieren" könnten. ® Regierungsseitig scheint man wenig Hoffnung auf Erfolg im Sinne von Bernuth und Eytelwein gesehen zu haben. Die Zeit und "die Unbekanntschaft mit der Lage der Grenz- Verhandlungen werden also umfassende Anträge nicht verlangen lassen", so die Antwort. Moresnet und sein Gebiet empfehle sich Preußen von selbst; es werde den Belgiern nicht so wichtig sein "als diesseiten". Der Traktat (=Vertrag) scheine auch Stoff zur Verhandlung zu lassen. Wenn aber Moresnet und die Galmeiberge verloren gingen, so sei die Chauss&e eine verläßliche gemeinschaftliche Grenze, wodurch man Kelmis (11), das sonst zu Moresnet gehörte, erhalten könnte. So peinlich es für Aachen sei, die Grenze so nahe rücken zu sehen, so unangenehm sei es für Eupen, das auch sehr unschicklich auf der Grenze liege. Nach einigen weiteren Erwägungen zu möglichen Grenzkorrekturen heißt es abschließend, halb resignierend, in dem Schreiben der Regierung: "Doch da so große Interessen die Grenzen der Völker festlegen, und diese uns von der Maas abgehalten haben, so wird es auch auf ein Dörfchen mehr oder minder nicht ankommen dürfen." Um festzustellen, wo im einzelnen Korrekturen am Grenzverlauf wünschenswert wären, ließ die Kgl. Regierung am 18. Juni 1816 die provisorischen Landräte der Kreise Geilenkirchen, Heinsberg, Aachen und Eupen unter dem Vorsitz von Regierungskommissar Schiebel zusammenkommen und ihnen "unter dem Siegel der Verschwiegenheit" eröffnen, "daß sich vielleicht Gelegenheit
55 darbieten würde, bei Regulierung der Grenze mit Belgien durch Abtretung von Königlich-Preußischer Seite an anderen Punkten der Grenze für die Grenz-Kreise des hiesigen Regierungs-Bezirks nützlichere Arrondissements einzudeutschen." Die Landräte sollten sich dazu äußern, welche Grenzkorrekuren sie als für das Interesse ihrer Kreise "als vorzüglich oder unumgänglich" erachteten. Ferner wurden sie gebeten, Angaben zu liefern über - die Einwohnerzahlen ("Volksmenge") - das Steueraufkommen und - den mineralischen Wert hinsichtlich der etwa vorhandenen Berg- und Hüttenbetriebe oder der vorhandenen wertvollen Mineralien. Alle vier Landräte erklärten, zu den letzten drei Fragen erst genauere Auskünfte einholen zu müssen. Hinsichtlich der von ihnen gewünschten Grenzverschiebungen wollen wir in diesem Rahmen nur auf die Äußerungen der Landräte von Eupen und Aachen, von Scheibler und von Strauch, eingehen, da nur diese unser Thema berühren. Dazu vermerkt das Protokoll: "Hierauf erklärte Herr von Scheibler, daß die Überkommung der belgischen Gemeinden Membach und Gemmenich zum Ar- rondissement des Kreises sehr nützlich und nötig sei, indem diese Gemeinden, so wie Moresnet, mit dem Hauptorte des Kreises die deutsche Sprache gemein hätten und sie auch ein ähnliches Interesse verbände." Bei dem "ähnlichen Interesse" handelte es sich um eine wechselseitige wirtschaftliche Abhängigkeit, die folgendermaßen beschrieben wird: "Rücksichtlich der Gemeinde Membach ist bemerkenswert, daß die Einwohner von Eupen daselbst einen Teil ihres Getreides mahlen lassen müssen, indem es in Eupen selbst nur eine einzige Mahlmühle gibt, welche für den Gebrauch des Ortes nicht hinreichend ist; ferner daß verschiedene Fabrikanten aus Eupen in Membach Mahl- und Raspelmühlen besitzen und fast alle dortigen Einwohner für die Fabriken des Kreises beschäftigt sind. Rücksichtlich des Besitzes von Gemmenich würden wir durch denselben auch den Besitz eines ansehnlichen Teiles des daselbst befindlichen sogenannten Preus-Waldes erlangen, wovon ein Teil der Gemeinde Gemmenich gehört, und wäre nicht außer Acht zu
56 lassen, daß der Wohlstand der Einwohner einzig von dem Verkehr mit Preußen abhänge, so wie andererseits Aachen und die umliegende Gegend sein Approvisionnement an Butter, Käse und Fleisch ausschließlich aus dieser Gegend erhalte, so wie sie hingegen wieder ihren ganzen Körner-Bedarf von uns bezögen." Weiter drängte der Eupener Landrat darauf, daß wenigstens ein Teil des Hertogenwaldes, und zwar das Gebiet links der Eupen- Malmedyer Straße bis zum sog. Jägerhaus Heistenberg (Hestreux), bei Preußen verbleiben müsse, da sonst der größte Teil des Kreises in der Versorgung mit Brennmaterialien von Belgien abhängig sei. Der Aachener Landrat Strauch sah auch für seinen Kreis die Angliederung Gemmenichs als wünschenswert an und dies nicht nur wegen des Approvisionnements der Kaiserstadt mit Butter und Käse, sondern auch, weil dort, wie in Moresnet, Burtscheider und Aachener Fabrikanten Walk- und Spinnmühlen besäßen. Er fügte noch hinzu, daß, wenn; wie verlautete, die sogenannte Bonaparte- oder Gouvernements-Grube bei Belgien verbliebe, alle die auf preußischem Gebiet bei Herzogenrath befindlichen Kohlengruben von Belgien abhängig bleiben würden. Die "Herren Komparenten", d. h. die vier Landräte, erklärten abschließend, daß sie nicht mehr beizufügen hätten und ver- sprachen, "über den verhandelten Gegenstand das tiefste Stillschweigen zu beachten" sowie die erbetenen Berichte "schleunig und mit möglichster Genauigkeit beizubringen." Nur fünf Tage nach diesem Treffen ließ der Eupener Landrat von Scheibler der Aachener Regierung die erbetenen Auskünfte zugehen. Dabei wiederholt von Scheibler die an ihn gestellten Fragen und hebt hervor, daß er sie, wie verlangt, "schriftlich, aber eigenhändig" beantworte. Nicht ohne einige Schwierigkeiten habe er sich die zur Beantwortung erforderlichen Nachrichten beschafft, doch dürfe er sich nun auch damit schmeicheln, daß dieselben "so bestimmt wie möglich" seien. Im einzelnen führt von Scheibler aus: Membach "Die Bevölkerung dieser zunächst bei Eupen gelegenen und rücksichtlich ihres Grundeigentums sehr beschränkten Gemeinde beträgt nach der am 1. Januar d. J. gemachten Aufnahme 699 Seelen.
57 Sie bezahlt für das laufende Jahr 1. an Grundsteuer fr. 1491 2. an Personal und Mobilarsteuer fr. 1084 3. an Türen- und Fenstersteuer fr. 454 4. an Patent- oder Gewerbesteuer fr. 106 und an Zusatzcentimen auf jeden Franken - für Grundsteuer 31 1/3 cts - für Personal- und Mobilarsteuer 43 cts - für Türen- und Fenstersteuer 10 cts Bergwerke und Hüttenbetriebe hat Membach nicht, jedoch sind Spuren von Bleierz daselbst gefunden worden, und will man behaupten, daß es Galmei daselbst gibt (12). Gemmenich Diese Gemeinde enthält 205 Häuser und 1015 Seelen. Der Steuerertrag für die erste Hälfte des Jahres 1816 ist wie folgt: 1. für Grundsteuer fr. 4972,80 2. für Personal- und Mobilarsteuer frz 59910 3. für Türen- und Fenstersteuer fr. 161,70 4. für Patentsteuer frsv 132;64 Zusammen fr. 5866,24 Also für das ganze Jahr fr. 11.732,48 Die Zusatzcentimen und Hebegebühren, welche für's ganze Jahr 948,40 fr ausmachen, sind nicht hierin einbegriffen. Mineralien gibt es weder in Gemmenich, noch in Moresnet, außer Galmei. Über das Galmei-Bergwerk könnte ich nichts sagen, was einer Königlichen Hochlöblichen Regierung nicht schon bekannt wäre. An der Geul, auf dem Gebiete der Gemeinde Montzen, existierte ehemals ein beträchtliches Bleibergwerk; das Wasser hat es aber vor beinahe hundert Jahren überschwemmt. Zwar könnte es vielleicht wieder in Gang gebracht werden, jedoch nur mit Bewilligung des Besitzers von Gemmenich, indem alle Kanäle, welche die Pumpe des Bergwerks in Bewegung setzten, auf dem rechten Geulufer, mithin auf dem Gebiete von Gemmenich, sich befinden. An Waldeigentum besitzt Gemmenich den dritten Teil des sogenannten Gemeinde-Preuswaldes, der sich von der Landstraße
58 bis an den Weg von Gemmenich nach Vaels erstreckt, und ein ungeteiltes Eigentum der drei Gemeinden Montzen, Gemmenich und Moresnet ist. Es besteht in demselben gar keine Grenze zwischen Gemmenich und Moresnet. Nach dem in letzterer Gemeinde befindlichen Kadaster enthält dieser Forst in allem 404 Bunder Waldung und 158,1/2 Bunder teils Heide, teils urbar gemachtes Land, das Bunder zu 400 Ruten gerechnet. Die Holzverkäufe in diesem Gemeindewalde von 1807 bis 1816 inclusive haben 27.221,80 Franken eingebracht; also eins ins andere gerechnet jährlich fr 2.722,18, welches zu einem Drittel für Gemmenich jährlich 907,39 fr ausmachte. Die Grundsteuer des ganzen Waldes beträgt fr 1100 jährlich‘. $ Die Belgier haben sich zu verschiedenen Malen verlauten lassen, daß sie Gemmenich wegen der Communication ihrer Mauthen (Maut(h) = Zoll) zu Vaels mit dem Haupt-Bureau zu Henri-Cha- pelle nicht entbehren könnten; und wirklich kann man nicht anders von Vaels nach Henri-Chapelle als über das Gebiet von Gemmenich; jedoch ist gegenwärtig dagegen zu bemerken, daß, wenn das sog. Weiße Haus preußisch wird, das Haupt-Bureau wohl nicht in Henri-Chapelle bleiben kann, sondern nach Clermont oder gar Battice verlegt werden muß; und dann geht von Vaels nach Clermont oder Battice der geradeste Weg über Sippenaeken; und um den Belgiern diese Verbindung zu erleichtern, könnte man den Weg von Vaels nach Sippenaeken als Grenze zwischen Vaels und Gemmenich nehmen, wobei Gemmenich nur unbedeutend verlieren würde (13). Moresnet enthält 194 zerstreut liegende Häuser und 939 Einwohner. Ein Teil dieser Häuser (34 an der Zahl) liegt rechts der Landstraße von Lüttich nach Aachen (14). Und selbst dann, wenn man die von den Belgiern vorgeschlagene Meridionallinie als Grenze nähme, so würden dennoch, wie ich glaube, noch 30 Häuser von Moresnet, links der Landstraße, preußisch werden. Würde hingegen eine Linie von dem Vereinigungspunkte der drei Kantone aus gezogen (15), so würden uns wahrscheinlich links der besagten Landstraße an 80 Häuser von Moresnet anheimfallen, also beinahe das ganze Dorf; und so sehe ich nicht ein, was Belgien so sehr an dem kleinen Reste gelegen sein könnte (16).
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60 Moresnet bezahlt für die erste Hälfte dieses Jahres - an Grundsteuer 3.934,72 fr - an Personal- und Mobilarsteuer 673,71 fr - an Tür- und Fenstersteuer 346,50 fr - an Patentsteuer 127,50 fr zusammen 5.081,98 fr, also für's ganze Jahr fr 10.163,96. Die hierin nicht einbegriffenen Zusatz-Centimen und Hebe- gebühren betragen zusammen fr 769,34. Rücksichtlich des Mineral- und Forsteigentums von Moresnet beziehe ich mich auf dasjenige, was ich unter den Rubriken von Gemmenich hierüber bemerkt habe, indem diese Gemeinden hierin > ganz gleich stehen." Soweit der Bericht des Eupener Landrates und soweit unsere Randnotizen zu den Aachener Verhandlungen. Entgegen den Erwartungen des Eupener Landrates kam Kelmis mit dem Galmeiberg, wie Art. 17 des Grenzvertrages vom 26. Juni 1816 festlegte, weder an Preußen noch an die Niederlande, sondern wurde vorläufig unter die gemeinsame Verwaltung beider Länder gestellt. Damit fiel ein Teil der ehemaligen Herrschaft Kelmis, vor allem der eigentliche Kern dieser Herrschaft im Bereich der Rochus-Kapelle, unter preußische Hoheit und sollte in der Folgezeit unter dem Namen Preußisch-Moresnet eine eigene Gemeinde bilden, während der westliche Teil der ehemaligen "Mairie de Moresnet" erst niederländisch, dann belgisch wurde. Auch sonst wurden im Bereich des Kantons Eupen keine Nachbesserungen mehr am Vertragsentwurf vorgenommen. Die Niederlande verzichteten auf keinen Quadratmeter des Hertogenwaldes, so daß Eupen in einer ziemlich mißlichen Grenzlage blieb. Die politische Grenzziehung von 1816 führte im ehemals zusammengehörenden Limburger Land auch zu einer sehr unterschiedlichen Staatsauffassung, einer andersartigen sprachlich-kulturellen Ausrichtung und zu einer Grenze "in den Köpfen", d.h. zu "Narben der Geschichte", die in der Folgezeit mehrmals schmerzvoll aufbrechen sollten und erst im Zeitalter der fortschreitenden europäischen Integration einen anachronistischen Charakter angenommen haben. Die damals
61 gesetzten Grenz- und Hoheitszeichen aber gehören zu unserer (leidvollen) Geschichte und sollten auch der Nachwelt als Teil unseres kulturellen Erbes erhalten bleiben. Anmerkungen 1) Die ausführlichste Darstellung der Entstehungsgeschichte dieser Grenze findet sich in E. M. Klingenburg, "Die Entstehung der deutsch- niederländischen Grenze im Zusammenhang mit der Neuordnung des niederländisch-niederrheinischen Raumes 1813-1815", Vlg. S. Hirzel, Lei- pzig, 1940 (Deutsche Schriften zur Landes- und Volksforschung). Für die Grenzbeschreibung im Gebiet von Eupen verweisen wir auf G. Loup, Grenzen in Geschichte und Volkstum Eupens, in "Geschichtliches Eupen", Bd. VIII, 1974, S. 51-66. Neutral-Moresnet wird ausführlich behandelt in F. Pauquet, Le territoire contest& de Moresnet, Verviers 1960. Der Text des Aachener Grenzvertrages (mit deutscher Übersetzung) findet sich in der "Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten". 1818. Nr. 1 bis incl. 16, S. 77-98, gedr. in Berlin bei Georg Decker. Der handschriftliche Originalvertrag in französischer Sprache wird aufbewahrt im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Merse- burg, Rechts- und Kulturpolitische Abteilung, Nr. 16.459, Signatur 2.4.1.1II. 2) Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, (HStAD), Reg. Aachen, 6673, fol. 54/55 3) Die in dem hierunter (Fußnote 4) zitierten Beitrag vertretene Meinung, die ersten Steine seien "um 1830" gesetzt worden, beruht auf einem Irrtum, da die diesbezügliche Anzeige im Korrespondenz-Blatt des Kreises Eupen sich auf die Lieferung von Kataster- bzw. Gemeindegrenzsteinen bezieht. 4) Ineinem Beitrag über die Grenzsteine in der Zeitschrift des Gemeindekredits, 49. Jg., 1995/1, Nr. 191, S. 39-67, bes. S. 59, Fußnote 53, schreiben Anne und Jean De Bruyne, die Grenzpfähle 186 und 187 (letzterer steht am Weißen Haus) seien in dreifacher Ausführung gesetzt worden. Die Vertragsbestimmung sah jedoch nur vor, daß da, wo ein Fluß oder eine Straße die Grenze bildete, jedesmal zwei Pfähle mit derselben Nummer zu setzen waren. 5) Mitteilung der Regierung an das Außenministerium vom 5. Januar 1856 (HStAD, 6677, fol. 280) 6) Die konusförmigen niederländischen Grenzsäulen aus Metall wurden 1843 gesetzt. 7) S.F.-X. Schultheis,, Die Grenzbezeichnung des neutralen Gebietes von Moresnet und ihre geschichtliche Entwicklung, in "Im Göhltal", Nr. 28, 1981/ 1, S. 8-42 und Nr. 29, 1981/2, S. 21-38. 8) HStAD, Reg. Aachen, Nr. 6661 9) Der Begriff "Belgien" ist bedeutend älter als der erst 1830 entstandene belgische Staat. 10) Gemmenich war bei den Aachener Verhandlungen am 23. und 26. Februar 1816 zu Gunsten der Niederlande aufgegeben worden (Klingenburg, S. 148).
62 11) Mit "Kelmis" kann in diesem Falle nur das heutige Neu-Moresnet mit dem alten Kelmiser Dorfkern um die Rochuskapelle gemeint sein. 12) Die Blei- und Galmeivorkommen in Membach lagen außerhalb der dem Chemiker Dony 1805-06 überlassenen Konzession. 13) Die Grenze würde bei Verwirklichung der Vorstellungen von Scheiblers unterhalb des heutigen Grenzübergangs Vaals -Gemmenich (Wolfhaag) dem "Chemin du Duc" (Herzogenweg) folgen und den gesamten Besiedlungskern Gemmenichs Preußen zuteilen. Über Grünebempt und Terstraeten führt der Weg nach Sippenaeken, von wo aus man über Homburg und Aubel Clermont erreichen könnte. 14) Es handelt sich hier um das Gebiet der heutigen Ortschaft Neu-Moresnet. 15) Gemeint ist der Berührungspunkt der drei Kantone Eupen, Aubel und Limburg. 16) Die Schätzung des Landrats "wahrscheinlich an 80 Häuser" von Moresnet , kämen zu Preußen, beruht auf den Häuserzahlen von Kelmis beiderseits der Landstraße Lüttich Aachen, den heutigen Orten Kelmis und Neu-Moresnet. Das grenzstreitige Gebiet allein zählte 1816 nur rd. 50 Häuser. Bildnachweis Die Karten auf S. 35, 36 und 41 sowie die Zeichnung auf S. 60 sind dem in den Anmerkungen unter 4) erwähnten Aufsatz entnommen, jedoch von uns modifiziert bzw. korrigiert worden. Die Karte auf S. 40 stammt - mit anderen Artikelbezeichnungen - aus der Arbeit von Klingenburg (S. Anm. 1). Die Karte auf S. 59 (Ausschnitt) wurde herausgegeben von der Jeune Cham- bre Economique du Pays de Herve. Fotos, mit Ausnahme von S. 52 unten (Ansichtskarte um 1906) vom Verfasser.
ı 63 HAUS BERGSCHEID IN RAEREN von Heinrich von Schwartzenberg A. Einleitung An der Raerener Hauptstraße (Haus-Nr. 104-108), die von Raeren-Driesch nach Schossent in südöstlicher Richtung verläuft, liegt Haus Bergscheid, ein alter Adelssitz. Die vorgenannte Straße trennte früher die selbständigen Gemeinden Raeren und Neudorf (1), wobei Bergscheid, an der Südseite dieser Straße gelegen, zu Neudorf zählte. Haus Bergscheid gehörte Ende des 15. Jh. zu Haus Raeren und stand im Eigentum der dort ansässigen Familie von Schwartzenberg. Im Jahre 1519 wurde Bergscheid von Haus Raeren abgesplissen und kam durch Vererbung an folgende Familien: von Breidmar, von Hirtz gen. Landskron, von Sombreff, bzw. von Rhoe zu Opsinnich von Gülpen, von Hagen und von Wicherding. Winand von Schwartzenberg kaufte das Haus im Jahre 1739 und ließ 1753 einen Neubau errichten. So kam Haus Bergscheid nach gut 200 Jahren wieder an die Ursprungsfamilie von Schwartzenberg zurück. Die vorgenannten Familien waren alles angesehene limburgische Adelsfamilien. So steht in der Einweihungsurkunde der Raerener Annakapelle von 1716 zu lesen: "Bei der Weihe waren zugegen die sehr edlen Herren von Wicherding und von Schwartzenberg" (2). Haus Bergscheid war ein Lehen des Aachener Marienstiftes, das die Lehnsherrschaft in der Bank Walhorn besaß. Alle Verkäufe, Geschenke, Übertragungen usw. der Lehnsgüter mußten bei der Propsteilichen Mannkammer zu Aachen schriftlich niedergelegt werden. Da die Lehnsregister von 1394-1794 noch im Hauptstaatsarchiv in Düsseldorf vorhanden sind, ist man in der Lage, die Besitzer der Lehnsgüter, also auch von Haus Bergscheid, genau zu kennen (3).
65 Haus Bergscheid, früher auch Berscheid oder Berescheid genannt, wurde durch Erlaß vom 8.6.1988 unter Denkmalschutz gestellt(4). B. Bausubstanz (6) Nordseite (Straßenseite) Das zweigeschossige steinerne Wohnhaus wird rechts und links von zwei kurzen Seitenflügeln flankiert. Wohnhaus und Flügel bilden einen rechteckigen Hof, der zu einem ganz eingefriedeten Garten hin geöffnet ist. Das Hauptwohnhaus besitzt ein Krüppelwalmdach, die beiden Flügelbauten je ein Satteldach mit abschließenden Kaminen. Das Hauptdach ist mit einem großen Kamin und mit zwei Dachgauben ausgestattet. An den Spitzen des Daches befinden sich zwei Wetterfahnen mit den Initialen des Erbauers, WSIB = Winand Schwartzenberg in Bergscheid. Die äußeren Achsen der Nordseite sind durch die beiden Seitenflügel verdeckt. Die Mittelpartie weist Tür- und Fenstergewände mit Stichbögen auf. Links ist ein zugemauertes Fenster zu erkennen, das auf einen Vorgängerbau hinweist. Die Giebelseiten der Flügelbauten weisen drei bzw. vier kleine mit Verschlägen geschützte Rechteckfenster mit Holzrahmen auf. Südseite Die Südfassade bildet eigentlich die Hauptfront, die aus zwei Teilen mit einer sichtbaren Nahtstelle besteht. In einem Teil ist eine regelmäßige Grundmauer in Blaubruchstein-Ausführung zu erkennen. Dieser Teil der Fassade besitzt zwei Geschosse und vier Achsen und Stichbogenöffnungen mit Keilsteinen. Der andere Teil weist unregelmäßiges Mauerwerk mit drei rechteckigen Fenstern auf. Ferner sind ein vermauertes Fenster in der Etage sowie ein schmaler Entlastungsbogen zu erkennen. Der Hof im Süden wird durch die Wirtschaftsgebäude eingerahmt. Südwestseite An der Südwestseite des Wohnhauses steht ein rechteckiger Turm mit Walmdach und kleinen Rechteckfenstern, blaustein- oder holzgerahmt.
66 Schwartzenberg-Wappen mit Jahreszahl 1783 über dem Eingangstor (7) Der Turm lehnt an das korbbogige Eingangsportal an, das aus dem Jahre 1783 stammt, wie Jahreszahl und Schwartzenberg- Wappen im Keilstein anzeigen. Westseite Im Westgiebel des Haupthauses befinden sich zwei Öffnungen des 18. Jh. und Spuren eines ursprünglichen Fensters. Die Westseite wird von der Traufenseite des westlichen Flügelbaues sowei von einer Gartenmauer mit Tür abgeschlossen. Eine Tür mit Stichbogen und ein Fenster mit geradem Sturz sind an der Traufenseite des kleinen Flügelbaues zu erkennnen. Ostseite Im Osten bildet eine niedrige Bruchsteinmauer mit Tür mit geradem Sturz den Abschluß. In der Nähe, in der Wiese, befindet sich auch der Brunnen, der früher die Besitzer mit Wasser versorgte.
67 Zusammenfassung Zusammenfassend kann man sagen, daß das Haus Bergscheid ein harmonisches Ensemble eines befestigten Hofes, ganz in Blaustein, aus der Zeit des 18. Jh. bildet. Wenn es in den Urkunden heißt, daß Winand von Schwartzenberg im Jahre 1753 einen vollständigen Neubau errichten ließ, so kann dem nicht ganz zugestimmt werden, denn, wie Reste der Bausubstanz erkennen lassen, wurden Teile eines mittelalterlichen Baues mitverwendet. Die letzten Reste des Burgweihers sind vor rund 70 Jahren trockengelegt worden. C. Die Besitzer von Haus Bergscheid (8) Wie bereits erwähnt, gehörte Bergscheid ursprünglich zu Haus Raeren, das am 13. Oktober 1473 in die Hände der Familie von Schwartzenberg kam. Nachdem Heinrich von Schwartzenberg in den Jahren 1483/1484 die Anteile seiner Geschwister an Haus Raeren teils durch Ablösung gegen Erbrenten, teils durch Kauf an sich gebracht hatte, war er alleiniger Eigentümer. 1519, Mai 14. C Nach dem Tode des Heinrich von Schwartzenberg empfängt Adam von Breidmar als Mann und Sachwalter der Tochter Guedgen den Hof Bergscheid mit Zubehör. 1522, Mai 5. Guedgen von Schwartzenberg, die Witwe des Adam von Breidmar, erhält das Gut, wie sie es von ihrem Vater geerbt hatte. 1522, Aug./Nov. Guedgen von Schwartzenberg hatte erneut geheiratet, so daß ihr 2. Ehemann, Johann von Hirtz gen. Landskron, in den Besitz des Hauses kam. 1559, Sept. 6. Johann von Hirtz gen. Landskron und seine Frau Guedgen übertragen ihrem Schwiegersohn Anton von Sombreff mit seiner Frau Anna von Hirtz gen. Landskron das Anwesen.
68 1566, Mai 6. Hermann von Gülpen empfängt Bergscheid als 2. Ehemann der Witwe Anna von Hirtz gen. Landskron. 1594, Dez. 10. Johann von Sombreff (00 Ursula von Rhoe zu Opsinnich), Sohn des Anton von Sombreff, kauft für 4000 limburgische Taler den Anteil seines Bruders Wilhelm an den Gütern zu Bergscheid. 1609/1611 Anfang des 17. Jh. war der Hof geteilt, denn 1611 gehörte ein Drittel des Gutes der Familie Sander. . 1622, Okt. 10. Ursula von Rhoe zu Opsinnich verzichtet auf Bergscheid gegen Wohnrecht und Zahlung einer Rente zugunsten ihrer beiden Söhne Johann Everhard und Anton von Sombreff sowie ihres Schwiegersohnes Wilhem von Hagen, Ehemann ihrer Tochter Maria Katharina. 1624, April 26. Nach dem Tode des Johann Everhard von Sombreff erhalten seine Mutter, Ursula von Rhoe zu Opsinnich, und deren Enkelin Elisabeth von Hagen dessen Anteile. 1650, März 19./Okt. 19. Elisabeth von Hagen, die Johann Philipp von Wicherding geheiratet hatte, erhält nach einem Rechtsstreit die Einweisung in das Gut Bergscheid. Das Ehepaar kaufte anschließend nach der Einigung die Anteile der übrigen Berechtigten. 1668, Aug. 25. Wilhelm von Wicherding empfängt Bergscheid, so wie es sein verstorbener Vater besessen hat. Wilhelm von Wicherding war ein großer Wohltäter der Kirche in Raeren. Am 29. April 1723 gründete er zu Bergscheid mit einer Rente von 1200 Patakons Kapitalsumme zu Lasten seines adligen Hauses und Gutes Bergscheid eine Vikarie. In der Sakristei der Kirche zu Raeren befindet sich noch ein Inschriftstein mit seinem Wappen und seinem Todesjahr -1727-(9).
69 1727, Okt. 24. Heinrich de Princen empfängt Bergscheid als Ehemann der Maria Elisabeth von Wicherding, der Erbin und einzigen Schwester des verstorbenen Wilhelm von Wicherding. 1739, April 7. Winand von Schwartzenberg kauft das Gut Bergscheid einschließlich-des Platzes Vlieschhage für 1500 Patakons und drei Pistolen für trockenen Weinkauf und Verzichtpfennig von Heinrich de Princen. Den Weiher in der Hauswiese erhält der Käufer als Geschenk. 1740, März 12. Winand von Schwartzenberg erklärt, daß er Bergscheid nicht für sich allein gekauft hat, sondern 2/3 für sich, für seinen Schwiegervater Jan Mennicken-Holley und für seinen Onkel Lennert Mennicken-Holley, die ihre Anteile auch bezahlt hätten. Anmerkung Das Geld wird in dieser Zeit nicht so flüssig gewesen sein, denn es herrschten schwere Zeiten für die Bevölkerung. Eine Kriegstruppe löste die andere ab, und es mußten große Mengen Getreide und Stroh für die Versorgung der Truppen zur Verfügung gestellt werden. (Siehe auch die nachfolgende Bekanntmachung vom 18. Dez.1746 (10). 1753/1759 Winand von Schwartzenberg läßt einen umfassenden Neubau errichten, wie auch die Initialen des Erbauers auf den Wetterfahnen zeigen: WSIB 1759 = Winand von Schwartzenberg in Bergscheid - 1759. 1773 Sohn Joh. Leonhard von Schwartzenberg, *21.2.1743, +13.2.1789, oo Anna Maria Mennicken, relevierte 1773 das Haus Bergscheid (12). Er war Schöffe und Königlicher Notar der Hauptbank Walhorn. 1776 kaufte er Haus Raeren zurück (13). Zu seiner Zeit ist anscheinend das große Eingangstor von Haus
aa mit dem Wappen und der Jahreszahl 1783 erbaut worden. ADVERTLENTIE: 53: ingevolghe hd Decret van Syne A MS Excellentie de dato 14. defer Maendt GERA die van den Adelen Staet des Her-, tochdoms Limborch geaut Oorifeert fyn ten e£- fecte van te moghen nemen by preferentie aen alle anderen , ende ter‘ Cöncurrentie van de Quantiteyt , die fy nodich heben voer hunne Quötte voer de Subfiltentie van de Trouppen, die in Quartier fyn in” Co Baoniarie van alle fpecie van Fouragien,by deAdele,Leenmannen, ende hunne Pachteren, die met denfelven Ade- len Stact contribueren, mits eenen redelycken Prjs ‚ende by provifie volghens het Prys, die elcke fpecie van Fouragien fal hebben-aen de Marck van Aecken, tot dat anders wordt gedif- poncert, Adtum den 18. Decembris 1746, DeBeul LE Bekanntmachung vom 18. Dez.1746 (10)
72 1790 Nach dem Tode seines Bruders ging Bergscheid an Johann Heinrich von Schwartzenberg, *13.11.1752, +28.7.1799 zu Burtscheid (14). Johann Heinrich war Dr. jur. utr., d. h. Advokat und Licentiat beider Rechte. Von 1790 bis 1794 war er Vogteistatthalter der Freien Reichsabtei Burtscheid, die alle aus dem Herzogtum Limburg stammen mußten (s. Bild in Abschn. D ?). um 1799 4 Durch die Schwester des Johann Heinrich, Isabella, die mit Johann Josef Schauff verheiratet war, kam Haus Bergscheid an die Familie Schauff. Johann Josef Schauff war Schatzheber * (Steuereinnehmer) zu Raeren. Auch kam über Isabella von Schwartzenberg die Raerener Lohmühle in den Besitz der Familie Schauff. Ein Nachkomme des Johann Josef Schauff, der ledig war, stiftete die Mühle der Allgemeinheit, damit dort ein Hospital eingerichtet werden sollte, das heute noch besteht (15). um 1844 Im Jahre 1844 finden wir die Raerener Bürgermeisterfamilie de Harenne im Besitz von Haus Bergscheid (16). Weitere Besitzer: um 1900 Johann Josef Schumacher um 1925 Leonhard Kirschfink, später die Geschwister Johann und Maria Kirschfink. Der beigefügte Auszug (s. S. 71) aus den Stammtafeln Schwartzenberg-Hirtz-Sombreff-Hagen läßt die Verflechtung und Verschwägerung der Raerener Adelsfamilien erkennen. D. Rätselhafte Bilder in Haus Bergscheid Im Herbst 1972 wurden in einem kleinen Zimmer des Hauses Bergscheid bei Renovierungsarbeiten unter der Tapete verschiedene Wandgemälde entdeckt und freigelegt. Es handelt sich um Bilder, die unmittelbar auf den Putz gemalt worden sind. Außer einigen Landschaften -auf einem Bild ist eine Art Wasserburg zu erkennen- handelt es sich im wesentlichen um drei Porträts, die an einer Wand nebeneinander in Medaillons abgebildet sind.
73 Im linken Medaillon (s. Abb.) befindet sich neben der Person ein Wappen mit dem Zusatz: Sa AETATIS 62 ANNO 1783 (oder 1788) = Alter 62 Jahre, 1783 bzw. 1788. ( Im Schild des Wappens ist eine Art Hausmarke zu erkennen. Der VEN Schild verdeckt teilweise ein Malteser- oder Johanniterkreuz. Leider wurde das Gesicht auf dem mittleren Bild (Altersangabe 32 Jahre) bei der Herstellung einer Unterputzleitung unkenntlich gemacht. Nur ein Ohr und eine Hand, die ein Buch hält, sind noch zu erkennen. Es scheint sich um einen Geistlichen oder Gelehrten zu handeln, wie aus dem Talar bzw. der Kapuze gedeutet werden kann. Im rechten Medaillon (s. Abb.) befindet sich neben dem Porträt ein Wappen mit dem Zusatz: AETATIS 37 ANNO 1788 N ee) = Alter 37 Jahre, 1788. 6 Me „12) Zentrale Figur im Wappen ist —_ wieder ein Malteser- oder Johanniter- ( > 2 ' #1 kreuz, das sich in einem von zwei = Ringen befindet, flankiert von drei U roten Rosen. Der Schild wird von einem Engelskopf mit schmük- kenden Bändern gekrönt. Um welche Personen es sich bei den drei Porträts handelt, konnte bisher nicht genau festgestellt werden. Der Versuch, die Personen anhand der Wappen zu identifizieren, blieb erfolglos. Beim Stadtarchiv Aachen wurden Wappenbücher aus Aachen und Limburg ohne Ergebnis durchforscht.
35 Fest steht, daß der Erbauer des neuen Bergscheid, Winand von Schwartzenberg, im Jahre 1787 verstarb und daß das Haus 1788 im Besitz eines seiner Kinder war. Es wurden daher vergleichende Untersuchungen angestellt zwischen den Geburtsangaben der Familienmitglieder der Familie von Schwartzenberg aus dem Adelskalender und den Altersangaben auf den Bildern. Ein Vergleich ergab, daß es sich bei dem rechten Bild (Altersangabe 37 Jahre) um Johann Heinrich von Schwartzenberg, geb. Nov. 1752, Sohn des Erbauers des Hauses Bergscheid, handeln kann. Viele Betrachter glauben auch im rechten Bild einen typischen von Schwartzenberg zu erkennen. Nur das auf dem Bild befindliche Wappen scheint dem zu widersprechen, da die Familie von Schwartzenberg ja bekanntlich ein Dornenkreuz im Wappen führt. Da das Grundelement des Wappens ein Malteserkreuz zu sein scheint, äußerte Professor Kohnemann, Raeren, damals die Ansicht, daß Johann Heinrich von Schwartzenberg als Statthalter der ) Reichsabtei Burtscheid Mitglied des Malteserordens gewesen sein könnte. Eine Identität mit Mitgliedern der Familie von Schwartzenberg bei den anderen Bildern ist nicht festgestellt worden. Das rot-weiße Kreuz deutet auch auf das Kreuzherrenkloster Brandenburg in Aachen-Sief (früher Raeren-Sief) hin, dessen Mönche ein derartiges Kreuz trugen. Das Kloster war 1788 bereits aufgehoben. Es wurde 1784 auf Anweisung von Kaiser Joseph II. geschlossen, wahrscheinlich, weil die Zahl der Mönche nicht mehr ausreichend war. Die übriggebliebenen Mönche wurden in der Seelsorge in Raeren und Umgebung eingesetzt (17). Auch die Geburtsangaben der letzten Mönche von Brandenburg wurden mit den Altersangaben verglichen. Es ist keine Identität festgestellt worden. _ Eine andere Möglichkeit wäre, daß es sich bei den Porträts um die Mitglieder von angesehenen angeheirateten Familien handelt, z.B. Mennicken-Holley (damaliger Bürgermeister von Neudorf) oder Schauff (damaliger Schatzheber = Steuereinnehmer). Wie dem auch sei, die Frage der Identität ist letztlich ungeklärt. Wer vermag das Rätsel zu lösen?
76 Anmerkungen 1) Gielen: Raeren und die Raerener im Wandel derZeiten. Eupen 1967., S. 15 2) Gielen, a.a.O., S. 89 3) von Coels: Die Lehensregister der Propsteilichen Mannkammer des Aachener Marienstiftes. Bonn 1952, S. 1 ff. 4) Bertha: Geschützte Denkmäler und Landschaften an Iter, Göhl und Gülpe. Kelmis 1994, S. 15 5) Zeichnung vom Verfasser 6) Denkmälerverzeichnis 8. Raeren (Deutschsprachige Gemeinschaft). Eupen . 1990, S.339 ff. Reiners: Die Kunstdenkmäler von Eupen und Malmedy. Düsseldorf 1935, S. 170 ff. Bertha, a.a.O., S. 14/15 Gielen, a.a.O., S. 28 ff. 7) Foto vom Verfasser 8) von Coels, a.a.O., S. 439 ff. 9) Gielen, a.a.O. S. 29/30 Quix: Kreis Eupen. Aachen 1837, S. 164 10) Wirtz: Eupener Land. Berlin 1936, S. 38 11) Kopie Familienarchiv Bern. von Schwartzenberg 12) Quix, a.2.0., S. 164 13) von Schwartzenberg in "Im Göhltal" 54/1994, S. 55 14) Quix, a.a.O., S. 164 15) Gielen, a.a.O.,S. 144ff. k 16) Gielen, a.a.O., S. 30 17) Gielen, a.a.O., S. 68 18) Fotos von Manfred Kistemann, Aachen, zur Verfügung gestellt von Hubertine Ritzerfeld, Aachen
Bl . 0s Hosend a jen Jöhl von Erich Kockartz Bauw onbemerkt, jätt open Sij, kött vor de dütsche Jränz, loch Hosend a-jen Jöhl vör s£ch, Johrhonderte ad längs. Manch Fremde wor-et onbekannt, hau nie dä Nahm jehu-et, änn wänn, da h&je janz best&mmt, et niemals heij jesu-et. Ähl noh d’r Kr&ech wo-ed et jeweckt uß ‘ne Dornrösjenschloof. Et Wirtschaftswunder trook noh €, jebowt wo-ed wat-et jov. Mänch klenge Buhr kohm net mi-e met, ku-ent net mi-e existeere, verkoot bedröft sih Ejendohm off dong et parzelleere. De Ställ, die wo-ete ömgebowt, nöj Wonnunge entstonge, vöhl Städter wohle och wi wä-er, now ope Land ens wonne. Et Dörp €s net mi-e wat et wohr, d’r Fortschritt hohl net €, uuß Jatze wo-ete Stroße, änn bebowt es manche W6&ij. Mär &e Stöck es noch onberu-et, me waacht kohm dra ze denke, de janze Längde va-jen Jöhl, es noch wi vöhr Johrzehnte. Wenn jedder Meter wo-ed verkoht, verplannt of parzelliert: de Jöhl ku-ent j&nge jähle, weil se os jo all jehü-et.
78 EEE SE HE a SL A öl ai 1 Si / SO a A PS Da N RZ A SE FE SE «3 A N EA Dtm A a DS a a VI - AS Ba EEE N AL zn i 8 f . WE Re Ri en Da MT! Bam 3 TS En, Da BA A SETS Ein Stück Alt-Hauset: Das Restaurant «Zur Geul» Dat es änn blievt os Ejedohm, do j£ht ens j&nge dra, denn Hosend a-jen Jöhl es &e, änn dat va Aavank ‘a. Se fl&ßt noch ömmer höre Wääsch, 1ößt s£ch va jarnex stüre, än ajene W&jjer ka me noch de Ente schnatt’re hüre. Vöhl Lüj di ko-emte &n os Dörp, sönnt ömmer Fremde bläve, werr ander hant s£ch ajepaast, di welle met os läve. Di Zitt, wu-e me se all jekannt, dat es Verjangeheet. Ann manche au-e Hösender deht dat e beßje leed.
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80 Vor 50 Jahren: Senator Baltus interpelliert die Regierung von Alfred Bertha 2 Am9. Januar 1996 verstarb zu Eupen a im hohen Alter von 92 Jahren Dr. med. 2 An Joseph Baltus. Viele werden ihn nur als ) r Arzt in Erinnerung haben, aber Dr. 2 \ I Baltus hat auch ein kleines Kapitel der OO Geschichte Ostbelgiens mitgeschrieben ZZ und sein Tod soll uns Anlaß sein, einige » A Aspekte der bewegten Nachkriegszeit 4 aufleben zu lassen. 4 Die ersten Parlamentswahlen der Nachkriegszeit, am 17. Februar 1946, hatten zunächst zur Bildung einer Dr. Joseph BALTUS sozialistischen Regierung unter P. H. (1903-1996) Spaak geführt, der die Kammern jedoch das Vertrauen versagten. Daraufhin bildete der Sozialist Achille Van Acker eine sozialistisch-kommu- nistisch-liberale Koalitionsregierung, der zudem 3 parteilose "Fachminister" angehörten. Die christlich-soziale Partei hatte zwar in Ostbelgien einen überragenden Sieg errungen, war aber auf Landesebene in der Minderheit geblieben. Das traditionell katholisch wählende Ostbelgien hatte den Kelmiser Bürgermeister Peter Kofferschläger in die Abgeordnetenkammer entsandt; durch die im damaligen belgischen Wahlrecht vorgesehene Kooptation von 44 Senatoren, davon 22 durch die Provinzen und 22 durch den Senat, kam am 12.3.1946 der aus Montzen stammende, aber in Eupen ansässige Arzt Dr. Jos. Baltus als kooptierter Senator nach Brüssel. Beiden CSP- Vertretern war klar, daß sie es nicht leicht haben würden, der Regierung und den übrigen Parlamentariern deutlich zu machen, daß die Probleme der "Ostkantone" anders gelagert waren, als die des Inlandes und folglich auch nach spezifischen Lösungen ver- langten. In der " Libre Belgique" hatte es Ch. du Bus de Warnaffe einige Tage vor der Wahl so ausgedrückt: "Der Rest des Landes
81 lebte unter Falkenhausen, die Ostkantone unterstanden Hitler." Die Probleme, die sich in Eupen-Malmedy stellten, waren vielfältigster Natur und reichten von den Folgen der "Säuberungen", der Rückkehr unserer Kriegsgefangenen, den Klagen der Kriegsgeschädigten aus St. Vith und Malmedy bis zu Fragen der Sozialversicherung und des Markumtauschs. Kurz nachdem Van Acker seine Regierung vorgestellt hatte, konnte man im Grenz-Echo vom 6. April 1946 einen offenen Brief des Chefredakteurs Henri Michel an den Erstminister lesen. Die politische Vergangenheit Michels erlaubte es diesem, Klartext zu reden und geradeheraus zu sagen, "was die Gesamtheit der Bevölkerung der Ostkantone denkt und was sie von ihrer Regierung mit begründeter Ungeduld erwartet". Der Grenz-Echo Chefredakteur brachte als erster die brennendsten Probleme der Ostkantone, die "Säuberungen", die Kriegsschäden, die Sozialversicherung und die Kriegsgefangenenrückführung vor die Öffentlichkeit. Kein Politiker jedoch hatte bisher in Brüssel einen ostbelgischen Forderungskatalog vorgelegt, und als Senator Jos. Baltus sich entschloß, in der Senatssitzung vom 18. Juni 1946 die Regierung in einer Interpellation auf ostbelgische Mißstände, Fehlentwicklungen und dringend zu lösende Probleme hinzuweisen, lag bereits Wochen vorher eine knisternde Spannung in der Luft. In einem Gespräch mit dem BRF-Journalisten Hubert Jenniges, am 14.10.1972, erinnerte sich Dr. Baltus, er sei sich voll bewußt gewesen, daß es sehr schwer sein würde, seinen Standpunkt zu verteidigen und er habe mit starker Opposition gerechnet. Bevor der Senator seine Interpellation einreichen durfte, mußte er dieselbe seinen Parteifreunden Pholien (dem späteren Erstminister) und Struye (später Senatspräsident) zur Begutachtung vorlegen. Beide Herren fanden die Interpellation sehr gut und sicherten Dr. Baltus die Unterstützung der gesamten Partei zu, waren aber auch der Meinung, der Interpellant müsse großen Mut haben, "um das in die Öffentlichkeit zu bringen". Nun, Senator Dr. Baltus hatte diesen Mut. Vor allem das Problem der Säuberungen, die so hart durchgeführt wurden und so viele Unschuldige trafen, kleine Mitläufer, die oft nur aus Rache denunziert wurden!, sah er als unaufschiebbar an. Er wußte, daß
82 die Frage des "Zivismus" eng verbunden war mit der Regelung der Kriegsschäden und Pensionen und die Säuberungsaktionen zu sozialen Härten führten, die er für untragbar hielt. Das Staatsblatt veröffentlichte regelmäßig lange Listen mit den Namen derjenigen Personen, denen die bürgerlichen und politischen Rechte aberkannt worden waren. Tausende von Streichungen in den Wählerlisten waren die Folgen. "Gefaßt", so Dr. Baltus in dem genannten BRF-Interview, sei er am 18. Juni 1946 - es war sein 43. Geburtstag - im Senat "zur Tribüne gestiegen". Daß man seinen Ausführungen mit großem Interesse entgegensah, geht auch daraus hervor, daß Peter Kofferschläger von den den Abgeordneten reservierten Tribünen und der beigeordnete Bezirkskommissar Henri Hoen sowie der Militärauditor Koumoth von den Zuhörerrängen aus die Sitzung verfolgten. Das Grenz-Echo veröffentlichte den Text der Interpellation in seinen Ausgaben vom 19., 20. und 21. Juni 1946. SO Jahre danach möchten wir darauf zurückkommen, weil wir meinen, daß man- che Fehlentwicklung der ersten Nachkriegszeit auch heute noch nachwirkt und der Rede von Dr. Baltus, auch wenn sie damals die Regierung nicht sofort und in allen Punkten zum Einlenken bzw. zu einem Kurswechsel in ihrer Ostbelgien-Politik bewegen konnte, ein besonderer Stellenwert im Verhältnis Brüssel-Ostkantone zu- kommt. Baltus rückte als erster einige Aspekte unserer Geschichte in ein anderes Licht, beleuchtete das Geschehene aus der Sicht des vor Ort, in Ostbelgien, lebenden Bürgers, zwang die Regierung und die Politiker aller Parteien, sich mit dem Thema Ostkantone zu befassen und bereitete so das Terrain für weitere Interventionen anderer Parlamentarier, vor allem P. Kofferschlägers, vor. Erinnern wir an dessen große Interpellation in der Kammer, am 30. Juni 1953, die die Nachkriegsproblematik und vor allem die "Epura- tion", die Säuberung in Schulen, Verwaltungen und bei der Eisenbahn zum Thema hatte. Ehe Senator Baltus die eigentlichen Probleme darlegte, sah er es als unbedingt notwendig an, auf die Entwicklung in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen einzugehen. Er stellte die Frage, was denn schon 20 Jahre in der Geschichte eines Landes oder einer Gegend darstellten, die ein ganzes Jahrhundert unter dem beständigen Einfluß eines übertriebenen Germanismus gestanden
83 habe. Er wolle nicht die Existenz einer prodeutschen Partei in den Ostkantonen vor 1940 leugnen, noch ihre Stärke und ihren Einfluß minimisieren. Der belgische Gedanke habe dennoch in den Zwischenkriegsjahren große Fortschritte gemacht. In materieller und wirtschaftlicher Hinsicht sei von belgischer Seite vieles im Interesse der Ostkantone getan worden, doch treffe dies leider nicht "auf den nationalen Gesichtspunkt" zu, womit Dr. Baltus meinte, Belgien habe sich der prodeutschen Propaganda gegenüber zu nachgiebig gezeigt und völlig versagt. Am 18. Mai 1940 wurde durch Führererlaß die Wiedervereinigung der "Kantone" mit Deutschland proklamiert. Dazu Senator Baltus: "Von Seiten der belgischen Regierung erhob sich keine einzige Stimme des Protestes gegen diese einseitige Entscheidung und auch in der Folgezeit hat niemand gegen die Ungesetzlichkeit dieser Annexion protestiert. Das gleiche gilt übrigens für die 10 annektierten altbelgischen Gemeinden ... Als die Jugend dazu gezwungen wurde, sich in die deutsche Wehr- macht einzureihen, kam gleichfalls nicht der geringste Protest ... Dabei war die Sache für die Regierung in London leicht, denn trotz des formellen Verbotes und der damit verbundenen Gefahr wurde die BBC regelmäßig in der Gegend abgehört und ihre Meldungen wurden schnell verbreitet ... Kann man unter diesen Umständen der Bevölkerung einen Vorwurf machen, daß sie aus Schwachheit sündigte und dem Gesetz des Stärkeren folgte?" Den bei den Wahlen errungenen Erfolg der CSP führte Dr. Baltus auf die "tiefreligiösen und dabei völlig legitimen Überzeugungen der Bevölkerung" zurück, aber auch auf die "drakonischen und ungerechten Maßnahmen, die seit der Befreiung dort getroffen wurden". Damit war der Senator beim ersten Schwerpunkt seiner Interpellation, der "Säuberungsaktion" und deren Folgen. Die großen, die weniger und die kleinen Schuldigen Um ein Verschulden festzustellen, so Senator Baltus, müsse man für diese Gegenden, die nicht besetzt, sondern regelrecht annektiert und damit völlig den deutschen Gesetzen unterstellt waren, andere Kriterien anwenden, um ein Verschulden festzustellen. Baltus erläuterte: "Es besteht z. B. ein gewaltiger Unterschied zwischen einem Mitglied der NSKK in Eupen und in Brüssel. Das letztere
84 bekundete damit eindeutig seine Einstellung für die "neue Ordnung" und muß daher als ein schwer Schuldiger gelten, während in den Ostkantonen die NSKK (= Nationalsozialistisches Kraftfahrer Korps) von Beginn der Besetzung und Annexion an einen sportlichen Charakter trug wie der Touring Club, der Kgl. Automobilclub und der Moto-Club. Die Mitglieder dieser im übrigen aufgelösten Clubs wurden automatisch in die NSKK übertragen und konnten sich nicht daraus zurückziehen, ohne ihren Führerschein für Auto oder Motorrad entzogen zu bekommen, selbst wenn sie sich dessen nur zu Geschäftszwecken bedienten, und setzten sich überdies ernsten Repressalien aus. Da diese Formation wie verschiedene andere von der - + Bevölkerung als weniger gefährlich und kompromittierend angesehen wurde und die Verpflichtung bestand, bei irgendeiner Formation Mitglied zu sein, ließen sich späterhin viele bei diesen Formationen eintragen, um nicht Parteimitglied werden zu müssen. Dieses Beispiel, das einerseits die völlige Handlungsfreiheit, andererseits den zum mindesten bestehenden moralischen Zwang (der aber nicht immer und überall bestand und der darum nicht als Prinzip gelten darf und für alle Fälle anwendbar ist) erkennen läßt, dieses Beispiel zeigt klar den Grundunterschied zwischen einer Naziformation in den Ostkantonen und der gleichartigen Forma- tion im besetzten Belgien. Dieser Grundgedanke verschiedener Schuldkriterien scheint übrigens durch die Tatsache der Bildung von Militärauditoraten und unabhängigen Kriegsgerichten in Eupen und Malmey zugelassen zu sein. Infolge dieser Änderung muß man dennoch von der großen Zahl der Substitute?, die für diese Organismen ernannt wurden, betroffen sein, und wir hoffen, daß diese nur im Hinblick auf eine Beschleunigung der Verfahren erfolgte und nicht auf eine proportionale Erhöhung der Opfer. Es ist notwendig, daß hinsichtlich der Maßnahmen gegen die Unbürgerlichen eine klare Linie des Verhaltens gezogen werde, an die man sich beiderseits halten kann. Es wäre sehr bedauerlich, wenn eines Tages Meinungsverschiedenheiten über grundsätzliche Fragen bei den beiden Organismen zutage träten. Diese Linie des Verhaltens muß durch Verständnis der wahren Lage und den Willen, mit aller Mäßigung im Recht zu bleiben, markiert werden. Nur auf diese Art wird man zu gerechten Lösungen kommen, die den
85 Anforderungen der Justiz und der Bevölkerung genügen, die nichts anderes sind, als die der gesamten Nation. Auf diese Weise wird man die Beschuldigten in verschiedene Kategorien einteilen können: a) die großen Schuldigen, diejenigen, die bereits vor dem Kriege Propagandisten und Verteidiger der deutschen und nationalsozialistischen Ideen in den Kantonen waren und nachher sofort mit der Parteiorganisation zusammengearbeitet haben. Mit einem Wort: alle die verantwortlichen Leiter, die durch ihre Stellung oder durch ihren Einfluß einen direkten oder moralischen Zwang auf die Bevölkerung ausüben konnten. Für diese fordern wir ohne Zögern die praktische Anwendung der Verordnung vom 20. 6. 1945 ( Anm.: Diese Verordnung regelte die Aberkennung der belgischen Nationalität und war speziell auf Ostbelgien gemünzt) wie auch des Gesetzes der Entnationalisierung von 1934 mit seinen veränderten Ausführungsbestimmungen, das auf die minderjährigen Kinder und die Nachkommen von Personen ausgedehnt werden soll, welche die belgische Nationalität durch den Versailler Vertrag erworben haben. b) die weniger Schuldigen, d. h. diejenigen, die, ohne für die Entnationalisierung in Frage zu kommen, trotzdem von den Kriegsgerichten verurteilt werden können. Für diese kann der Entzug der bürgerlichen und politischen Rechte für eine bestimmte Zeitdauer angewendet werden. Interesse halber sei darauf hingewiesen, daß die Besatzungsbehörden in Deutschland für diese Kategorie eine sog. Bewährungsgruppe für eine Dauer von mindestens zwei Jahren, die jedoch nicht über drei Jahre hinausgehen darf, vorsehen. Dieser Gruppe müßte man die Gelegenheit geben, sich zu bessern, was Folgen der größten Bedeutung nach sich ziehen wird. Wenn man den Leuten die Möglichkeit zu einer Besserung geben will, dann ist es absolut logisch, daß man ihnen auch die Mittel geben und ihnen gestatten muß, durch eine normale Arbeit oder durch die Ausübung gleich welchen Berufes sich und ihre Familie zu ernähren, wobei man sie jedoch von leitenden Posten ausschließen soll. Zu diesem Zwecke könnte man ein besonderes Zeugnis ausstellen, das, entgegen dem Zivismuszeugnis, nur eine
86 begrenzte Tragweite haben, dem Interessenten jedoch erlauben würde, Kriegsschäden und andere Ansprüche geltend zu machen. Der Staat kann immer noch seine Rechte durch das bereits erwähnte Entnationalisierungsgesetz und durch das Sequester wahren für den Fall, daß derartige Maßnahmen sich als notwendig erweisen würden. c) die kleinen Schuldigen, die verführten Mitläufer, Unverantwortlichen und Unschädlichen, die mehr aus Unachtsamkeit einer Formation angehörten oder weil sie nicht den Mut hatten, sich zu widersetzen, oder weil sie glaubten, dadurch einige materielle Vorteile erlangen zu können. Eine Politik der ' ausgestreckten Hand und des "Schwamm drüber" ist hier sowohl im lokalen wie im nationalen Interesse wärmstens zu empfehlen. Mit Rücksicht jedoch darauf, daß man denjenigen Einwohnern, sie sich immer als gute Belgier aufgeführt haben, die verdiente Anerkennung zollen muß, wie auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß sowohl Arbeiter wie Industrielle und Geschäftsleute infolge ihrer Haltung wirklichen Schaden erlitten haben und heute noch leiden, müßte die Regierung ein Mittel finden, um diesen eine wirkliche Priorität auf allen Gebieten zu verschaffen, z. B. Bevorzugung bei offenstehenden Stellen, bevorzugte Belieferung und Kreditmöglichkeiten für Wiederausstattung usw. Um den guten Gang des wirtschaftlichen, sozialen und nationalen Lebens nicht zu behindern, müßten Maßregeln getroffen werden, um die Wiederkehr einer ähnlichen Lage, wie sie bei der letzten Wahlperiode geschaffen worden ist, zu verhindern, die eine wahre Panikstimmung in allen Lagern der Bevölkerung hervorgerufen hat und der durch die von den Verviersern Gerichten ausgesprochenen Urteile die wahre Bedeutung gegeben worden ist. Es handelt sich um die massiven Streichungen aus den Wählerlisten und das Aushängen von Plakaten, wodurch die Bevölkerung in der Ausübung ihrer politischen und bürgerlichen Rechte eingeschüchtert wird." Obwohl an dieser Stelle die Frage der Ausbürgerungen ihren Platz gefunden hätte, ging Senator Baltus zu einem anderen Themenkomplex, dem der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Feind, über.
87 Die wirtschaftliche Kollaboration ”Durch die Annexion befanden sich die Industrien ebenfalls unter dem Gesetz eines totalen Krieges in einem nie dagewesenen totalitären Regime. Sie waren der Kontrolle des Arbeitsamtes unterworfen. Im Innern der Fabriken wurde ein Überwachungs- system eingerichtet, das aus einem wahren Netz von Agenten bestand, wie Blockleiter, Zellenleiter, und, an leitender Stelle, der Obmann. Die Betriebsführer und das leitende Personal wurden für alles, was im Betriebe vor sich ging, verantwortlich gemacht. Drakonische Maßregeln waren für Fälle von Zuwiderhandlungen vorgesehen. Es war daher sehr schwierig, sich den vorge- schriebenen Verpflichtungen zu entziehen, und noch gefährlicher, Obstruktion oder Boykottage durchzuführen. Zur Ehre gewisser Unternehmen erachten wir es jedoch als unsere Pflicht darauf hinzuweisen, daß manche Betriebsleiter trotz aller Schwierigkeiten und unter Einsatz ihrer Freiheit und ihres Lebens (die Verordnungen waren entsprechend streng) es mit der Mitarbeit ihrer vertrauten Angestellten dazu gebracht haben, durch Fälschung von Dokumenten die Lieferungen zu boykottieren und bedeutende Mengen kriegswichtigen Materials seiner Bestimmung zu entziehen, und zwar in derartigen Mengen, daß es im ersten Augenblick unwahrscheinlich anmutet. Es würde uns freuen, feststellen zu können, daß diese Unwahrscheinlichkeit der einzige Grund ist, weshalb auch diese Firmen mit der gleichen Strenge behandelt werden und den gleichen gerichtlichen Nachforschungen und dem Sequester? unterworfen sind, wie die überführten Kollaborateure. Die Gerechtigkeit nämlich, an der wir nicht zweifeln können, wird den Sieg davontragen, und diejenigen, die unbeschädigt aus dem Kampfe hervorgehen, werden dadurch um so größer dastehen. Angesichts dieser Lage, und wenn kein Beweis einer direkten und freiwilligen Mitarbeit in der Bewaffnungsindustrie erbracht werden kann, müßte auf diesem Gebiete, wenigstens vorläufig, von jeder gerichtlichen Verfolgung abgesehen werden. Als Gegenleistung muß verlangt werden, daß die Betriebsleiter ihren Unternehmen eine unzweifelhaft belgische Orientierung geben, indem sie die leitenden und einflußreichen Posten sowohl in den kaufmännischen wie in den technischen Abteilungen ihres
88 Betriebes nur Personen anvertrauen, die nicht nur die notwendigen geschäftlichen Fähigkeiten besitzen, sondern auch besonders vom nationalen Standpunkt aus vertrauenswürdig sind. Die Kriegsgewinne Muß man in diesen Gegenden das Gesetz über die au- Bergewöhnlichen Kriegsgewinne anwenden? Verschiedenes spricht dagegen: C 1. Während des Krieges mußten die Industriellen schwere Kriegssteuern bezahlen (Erhöhung der Steuern um 50%). Andererseits waren sie in der Realisierung der Gewinne * eingeschränkt. Diejenigen Gewinne, die eine bestimmte Grenze überschritten, mußten an eine zentrale Kompensationskasse eingezahlt werden und waren damit praktisch für das Unternehmen verloren. 2. Fast alle Industriellen haben blockierte Kapitalien in Deutsch- land, deren Wiedererlangung bis zu diesem Tage sehr proble- matisch erscheint. 3. Der wahre Gewinn in belgischen Franken hängt zum großen Teile von dem Umwechslungskurs der Reichsmark ab, von dem wir noch sprechen werden. Unter diesen Umständen würde eine Anwendung des Gesetzes die Gefahr herbeiführen, der Industrie einen tödlichen Schlag zu versetzen." Der Verwaltungseid Wer in den Kriegsjahren als Beamter (Unterricht, Bahn, Post ...) seine Stelle behalten wollte, mußte den vorgeschriebenen Verwaltungseid leisten, was ihm nach dem Kriege die größten Unannehmlichkeiten bereitete. Hierzu Dr. Baltus: "Es ist unbedingt notwendig, den wahren Wert dieses Eides zu charakterisieren und festzulegen. Über diesen Punkt lassen sich, wie ich glaube, viele juristische Betrachtungen anstellen. Ich überlasse den Fall den Anwälten; es schlägt in ihr Fach. Ein wichtiger Punkt muß freilich dennoch beachtet werden: die Tragweite des Verwaltungseides muß individuell untersucht und im Zusammenhang mit dem allgemeinen Verhalten des betreffenden Individuums eingeschätzt werden sowie mit dem
89 sozialen und dem Dienstrang, den es in der Verwaltung bekleidete. Für viele bildete dieser Eid eine reine Formalität und entsprach keineswegs ihrer inneren Überzeugung. Wenn man diesen vollkommen logischen Grundsatz zuläßt, so finden viele Fälle eine gerechte Lösung." Das Ausbürgerungsproblem Ein sehr kontroverses Problem der ersten Nachkriegsjahre war das des oft sehr willkürlichen Entzuges der belgischen Staatsangehörigkeit, auf die Senator Baltus dann zu sprechen kommt. "Noch ein Wort über die Anwendung der Verordnung vom 20.6.1945. Die im Staatsblatt vom 9.6.1946 (Pfingstsonntag) zur Veröffentlichung gelangte Ausbürgerungsliste hat unter der Bevölkerung unserer Kantone begreifliche Erregung hervorgerufen. Es werden selbstverständlich in dieser Liste Personen genannt, welche diese Maßregel voll und ganz verdienen, und für die wir die ersten sind, dieselben zu fordern. Andererseits werden jedoch auch Personen aufgeführt, deren Vergehen dermaßen klein und unbedeutend sind, daß sie bis heute kaum behelligt wurden, und gegen die jedwedes Verfahren wegen Mangels an Begründung eingestellt wurde. Sie können sich hier frei bewegen und sind bereits jetzt für die belgische Idee gewon- nen." + Der Senator erläutert sodann die Prozedur der Aberkennung der belgischen Staatsangehörigkeit und führt aus: "Die Vorschläge für die Ausbürgerungen werden durch die Gemeinderäte, Schöffenkollegien oder andere gemacht. Die Sü- ret& (= Staatssicherheitspolizei) und die Gendarmerie gaben ihr Gutachten über diese Listen ab. Allein auf Grund dieser Auskünfte treffen der Staatsanwalt und der Provinzgouverneur eine Entscheidung, die automatisch durch ihre Veröffentlichung im Staatsblatt rechtskräftig wird. Diese Prozedur, meine Herren, bestätigt die Volksjustiz mit der ganzen Gefahr, die dieselbe nach sich zieht. Sie ist Irrtümern und der persönlichen Rache ausgesetzt. Man läßt das Volk im Namen der Gerechtigkeit Entscheidungen treffen, die es bereits kurze Zeit
90 nachher bedauern wird. Dieses Verfahren schließt die große Gefahr in sich, im Namen der Gerechtigkeit die sichtbarsten Ungerechtigkeiten zu decken. Als Vergleich zu der am Pfingsttage veröffentlichten Liste erwähnen wir eine früher herausgegebene, welche in den Kantonen allgemeine Zustimmung gefunden und die Bevölkerung zufriedengestellt hat. Worin besteht dieser Unterschied? Wir bitten den Herrn Justizminister, sich der Mühe zu unterziehen nachzuforschen, welche Verfahren in diesem Fall angewandt wurden. Ist es das gleiche oder nicht, wie ich es vorhin dargelegt habe? Wenn nicht, so bin ich der Ansicht, daß der zu befolgende Weg genau ' vorgeschrieben ist und die Lösung der Frage keine weitere Diskussion mehr erfordert. Ich habe diese Säuberungsfrage ziemlich ausführlich behandelt, weil sie besonders auf die Bevölkerung drückt. Sie bringt sie in eine ungewisse und nachteilige Lage und wird auch den größten Schaden, vom nationalen Standpunkt aus betrachtet, hervorrufen, wenn keine schnelle und gerechte Lösung gefunden werden kann. Andererseits ist sie von größter Wichtigkeit, da keine andere Frage eine vollständige Lösung finden kann, solange das Säuberungs- problem nicht geregelt worden ist." Kriegsschäden und Wiederaufbau Die "ungewisse und nachteilige Lage", von der Senator Baltus spricht, bezog sich in nicht geringem Maße auf das Recht auf Kriegsschädenvergütung. Der Senator ging ausführlich darauf ein. "Wie kann man sich den Wiederaufbau der am stärksten betroffenen Gebiete des ganzen Landes vorstellen, wenn der Hälfte der Bevölkerung keine Kriegsschädenvergütung ausbezahlt und ihr daher jede Möglichkeit eines Wiederaufbaus genommen würde, wie man anhand der im Laufe des Monats Januar getroffenen Maßnahmen vermuten könnte? Verschiedene Mitglieder der Regierung und kürzlich noch eine Abordnung des Senates haben die Gelegenheit gehabt, sich persönlich ein Urteil zu bilden über die unglückliche Lage, in der sich die Kriegsgeschädigten von St. Vith, Rocherath und Büllingen, die vollständig verschwunden sind, und Malmedy, das wenigstens zur Hälfte zerstört ist, befinden.
91 Kein einziges Dorf hat den Bomben und Granaten entgehen können. Die Bevölkerung ist gezwungen, in Schutzräumen zu wohnen, die sogar nicht mehr als solche bezeichnet werden können, und zwar unter hygienischen und moralischen Umständen, die jeder Beschreibung spotten. Der Wiederaufbau ist von allergrößter Wichtigkeit. Um denselben verwirklichen zu können, ist es von größter Bedeutung, daß die Geschädigten klar und endgültig über die Möglichkeiten unterrichtet werden, die ihnen durch die Vergütung der erlittenen Schäden geboten werden. Sie müssen wissen, woran sie sich zu halten haben. Für den größten Teil der Geschädigten ist die vollständige Vergütung wenigstens der erlittenen Gebäudeschäden eine unbedingte Notwendigkeit, wenn man sie nicht einem sichern Bankrott preisgeben will, da sie über nichts anderes verfügen, als über einen Haufen Trümmer! Um die Arbeiten zu fördern, muß man unbedingt die Privatindustrie unterstützen, entweder durch Gewährung direkter Anleihen an Geschädigtenvereinigungen, jedoch nicht an Organisationen, die mit einer Vereinigung nur den Namen gemeinsam haben und in Wirklichkeit unter den diktatorischen Einflüssen von Personen stehen, die für die betreffende Gegend Fremde sind. Die Vermittlung von Dritten hat bereits großen Schaden verursacht und viel Geld gekostet, denn es sind flagrante Mißbräuche vorgekommen. Mit Rücksicht auf die Dringlichkeit des Problems, das übrigens für die ganzen Ardennen und die großen betroffenen Städte das gleiche ist, müßte diesen eine Priorität zur Beschaffung des notwendigen Materials zugestanden werden, desgleichen für die Baugenehmigungen. In mehr beschränktem und lokalem Rahmen müßte eine Priorität für diejenigen Bauten gegeben werden, die den Erwerbszweig der Familie darstellen, wie Geschäftshäuser und Gebäude von öffentlichem Nutzen oder Bedarf. In den landwirtschaftlichen Gegenden werden bereits Baracken gebaut, die als Notunterkünfte verwendet werden. Man verliere nicht aus dem Auge, daß vor Beginn der Winterzeit (spätestens Oktober-November) das Vieh in den Ställen untergebracht werden muß, da die Bauern sonst gezwungen sein werden, ihr Vieh zu verkaufen, weil sie es nicht unterbringen können.
92 Ohne andererseits die Nützlichkeit eines Bebauungsplanes gewisser Zentren diskutieren zu wollen, muß doch vermieden werden, daß dieser die Ausführung der Arbeiten behindert oder verzögert ... Was Malmedy anbelangt, anstatt das Zentrum des Ortes mit sehr wenig ästhetisch wirkenden Baracken zu überladen, wäre es interessant, Bungalows am Rande der Stadt zu bauen. Wenn diese für die Unterkunft der Bevölkerung nicht mehr verwendet werden, können sie zu billigen Preisen verkauft werden. Sie würden so einen großen Vorteil für den Fremdenverkehr in der Stadt bringen." Senator Baltus plädierte dann dafür, daß die Geschädigten ihre Immobilien inklusive der Entschädigungsansprüche an Dritte übertragen können. Das Problem der mangelnden Einrich- * tungsgegenstände könnte durch Überlasssung der unter Sequester gestellten (deutschen) Möbel gelöst werden, meinte Senator Baltus. Man könnte auch den Geschädigten bei Verkäufen von se- questrierten Möbeln ein Vorkaufsrecht einräumen ... Invaliden, Witwen und Waisen Senator Baltus ging nur auf die Lage der als Invaliden heimgekehrten Zwangssoldaten, der Kriegerwitwen und -waisen ein. Die Frage verlange eine schnelle Lösung, so der Senator, denn viele der Heimgekehrten seien arbeitsunfähig und ihre Familien in großem Elend. Baltus plädierte dafür, diese Invaliden in die Kategorie der Zwangsdeportierten einzureihen und ihren Fall nach den für die Deportierten vorgesehenen Bestimmungen zu regeln. Eine Kommission zu Prüfung der Frage habe diese Lösung vorgeschlagen und es fehle nur noch die ministerielle Zustimmung. Die Kriegsgefangenen Im Juni 1946 blieb das Schicksal von 3 bis 4.000 ostbelgischen Wehrmachtsangehörigen noch ungeklärt. Man vermutete, daß sich die meisten in russischer Gefangenschaft befanden. Senator Baltus richtete sich an Außenminister P.-H. Spaak: "Besteht keine Möglichkeit, diese jungen Leute heimzubefördern auf Grund des Abkommens zwischen der UdSSR und unserem Lande? Es ist hier zu bemerken, daß die Familien dieser Abwesenden von der Zivilhilfe täglich 13 Franken beziehen -es muß gesagt werden
93 "müßten"- und daß diese Hilfe durch eine Sonderentschädigung erhöht werden müßte, die genügte, diese vom Geschick nicht begünstigten Familien dem Elend zu entreißen. Diese Hilfe wurde für das erste Semester 1945 durch das Gesundheitsministerium übernommen. Durch eine unerklärliche Anomalie wurde sie für das zweite Semester des gleichen Jahres verweigert, aber ab 1. Januar 1946 erneut übernommen. Daraus ist für die Gemeinden eine unerträgliche Belastung entstanden, die sich allein für die Stadt Eupen auf 900.000 F beläuft. Wir bitten daher den Herrn Minister für das Gesundheitswesen, diese Frage zu überprüfen und Maßnahmen zu treffen, um unseren Gemeinden in ihrer bereits hinreichend schwierigen finanziellen Lage zu Hilfe zu kommen.» Was ist mit den Reichsmarkguthaben? Das Problem der Reichsmarkguthaben hatte schon eine Lösung gefunden insoweit es die durch Bankkonto, Sparkassenbelege oder Postscheckkonto belegten Beträge betraf. Das gleiche galt für die In- und Auslandskonten, die nicht zum Kurse von 10:1 sondern 12,50:1 gewechselt wurden. Ebenfalls geregelt war die Frage des Geldumtauschs im Falle der Gemeinden und anderer öffentlicher Einrichtungen. Dennoch blieben viele Fragen der Kleinsparer und des Mittelstandes zu klären. Senator Baltus listete sie folgendermaßen auf: a) "Viele kleine Sparer hatten kein Konto, weder bei einer Bank, noch bei einer Sparkasse, teils aus Nachlässigkeit, teils b) aus anderen Gründen, wegen der unruhigen Zeit 1939-40; sie zogen ihr Geld von den Sparkassen zurück, um flüssige Mittel zu haben und so allen Situationen entgegensehen zu können. Dazu kommt noch die vorübergehende Blockierung der örtlichen Sparkassen, die Mißtrauen und Panik verursachte. c) Wenn sich die Bankkonten von 1940 ohne Schwierigkeiten beweisen lassen, so gilt das nicht für die Konten in den örtlichen Sparkassen. Als diese unter deutsche Kontrolle kamen, zogen die Deutschen die Bücher, die Vermerke über die Einwechslung 1:10 trugen, zurück und ersetzten sie durch neue Bücher nach deutschem Modell. Diese Praxis wurde besonders bei der Kantonalkasse ange- wendet, die "Kreissparkasse" hieß.
94 Die Klasse der Landwirte befindet sich hier in einer besonderen Lage. Jedermann weiß, daß zu Ausgang des Winters, wo wenig einkommt, der Landwirt sein Geld in Vieh angelegt hat. Andererseits mußten die Bauern zu Beginn der Feindseligkeiten infolge der Schwierigkeiten bei der Futterbeschaffung einen Teil ihres Viehbestandes verkaufen, natürlich gegen Reichsmark. Diese stellen also eine realen Wert von vor 1940 dar. Bei der Befreiung hingegen ging gerade die Jahreszeit der Einkünfte zu Ende. Der Landwirt nahm da gerade die Wiedereinziehung des im Laufe des vorigen Winters investierten Kapitals vor. Ein großer Teil des in Reichsmark deklarierten Kapitals stellt also ein wiedergewonnenes Kapital dar, das zum großen Teil nicht als ein während des Krieges * erworbener Gewinn angesehen werden darf, sondern, unter Abzug des Prozentsatzes für einen normalen Gewinn, als ein bereits im Mai 1940 bestehendes Guthaben betrachtet werden muß ..." Anhand weiterer Beispiele zeigte Dr. Baltus, daß eine Menge Guthaben von 1940 von der Kontrolle nicht erfaßt wurden und daher vom Wechselsatz von 10:1 ausgeschlossen waren. Leidtragende waren vor allem kleine Sparer aus dem Mittelstand und der Landwirtschaft. Senator Baltus wollte selber keine Vorschläge zur Lösung der angeschnittenen Probleme vorschlagen. Dies liege außerhalb seiner Kompetenz, sagte er. Die Entmündigung der Gemeinden Schon am 15. Mai 1945 war den Gemeinden der während des Krieges annektierten Kantone durch eine Verordnung das Recht genommen worden, ihr Lehrpersonal selbst zu ernennen. Dagegen regte sich überall großer Unmut und Senator Dr. Baltus machte sich zum Sprachrohr der entmündigten Gemeinderäte, als er in seiner Interpellation dazu und zu anderen Schulproblemen Stellung nahm: "Dies stellt einen Eingriff in das Gemeinderecht dar, dessen Nützlichkeit ich nicht einsehen kann. Des weiteren ist die Einsetzung einer Schulkommission für diese Gemeinden, -deren Mitglieder in keiner Weise der philosophischen und religiösen Überzeugung noch den Wünschen der Bevölkerung in diesen Gegenden entsprechen-, keineswegs dazu angetan, Vertrauen zu erwecken."
95 Die sog. Ergänzungsschulen Die Regierung hatte beschlossen, in den Ostkantonen und den anderen annektierten Gemeinden die Schulpflicht bis zum 16. Lebensjahr zu verlängern, eine Sonderbehandlung, die auf heftigen Widerstand bei der Bevölkerung stieß. Dazu Senator Baltus: "Die Verlängerung der Schulzeit bis zum 16. Lebensjahre ist in diesen Gebieten eingeführt worden, während sie in anderen Teilen des Landes noch nicht vorgeschlagen worden ist. Wenn es auch vielleicht Gründe gibt, welche diese Maßnahme rechtfertigen, so ist sie im Prinzip einer Ergänzungsschule sehr schwierig anzuwenden, da sie den Ansprüchen des Augenblicks nicht genügt und unüberwindbare örtliche Schwierigkeiten verursacht. Es würde sich um einen sehr kostspieligen Organismus handeln, der nur ein kaum nennenswertes oder gar kein Resultat liefern würde. Die Ergänzungsschulen, denen es an den allernotwendigsten Einrichtungen fehlt, könnten unter den heutigen Umständen in einigen Zentren wie Eupen, Malmedy, Welkenraedt und Kelmis sehr zweckmäßig durch berufliche und technische Schulen ersetzt werden. Französischer Sprachunterricht, Rechnen usw. können ruhig hinzugefügt werden, so daß der gewünschte Zweck der Ergänzungsschule erfüllt wird (Entnazifizierung, Aufholen der während des Krieges verlorenen Zeit) und gleichzeitig den Notwendigkeiten der Handwerker entsprochen wird, indem gute spezialisierte Arbeiter herangebildet werden." Sprachliche Mißstände bei der Verwaltung Hier schnitt der Senator ein sehr heißes Thema an. Nachdem man die örtlichen Verwaltungsdienststellen "gesäubert" hatte, waren meist rein französischsprachige Beamte aus dem Inland nach Ostbelgien versetzt worden, wo sie der Bevölkerung oft "sprachlos" gegenüberstanden. Senator Baltus beschrieb die Lage folgendermaßen: "Dies bringt unmögliche Situationen in allen Diensten mit sich. Lange Reihen wartender Menschen stehen an den Schaltern. Die Geschäftsleute erhalten alle Mitteilungen (und wieviele!) in einer Sprache, die sie nur zur Hälfte oder gar nicht verstehen. Die Vorschriften werden oft schlecht ausgeführt, ohne daß schlechter Wille dabei wäre. Mit Ausnahme eines Teiles des
96 Kantons Malmedy sind unsere Gemeinden alle in der Hauptsache deutschsprachig. Wir wollen in keiner Weise die Einführung der französischen Sprache ausschließen, wir sind im Gegenteil der Ansicht, daß dieselbe für die Beziehungen mit dem Innern des Landes eine Notwendigkeit geworden ist. Wir hegen den Wunsch, daß der Unterricht in der Weise gegeben wird, daß unsere Gebiete zweisprachig werden. Man vergesse jedoch bitte nicht, daß das Personal zur Verfügung des Publikums sein muß und nicht umgekehrt. Es fehlt nicht an zweisprachigem Personal in der ganzen Hierarchie, weder in der Verwaltung, noch am Gericht. Die Achtung der Sprachen ist ein durch unsere Gesetzgebung erworbenes Recht, und keiner darf dieses, selbst wenn es sich um die deutsche Sprache handelt oder unter dem Vorwand eines schlecht verstandenen Patriotismus, einer Gruppe von Staatsangehörigen verweigern, mag diese auch noch so klein sein. Die Lage gewisser Staatsbediensteten bei der Eisenbahn, dem Lehrpersonal und anderer, die durch eine vorläufige oder endgültige Amtsenthebung oder durch eine behördliche Maßnahme betroffen sind und die kein Gehalt beziehen, muß erneut untersucht werden. Unter diesen Bediensteten gibt es viele, die während des Krieges eine vorbildliche Haltung an den Tag gelegt haben und die weit davon entfernt sind, eine Disziplinarmaßnahme oder gar eine Amtsenthebung zu verdienen. Inzwischen werden diese Leute vorläufig ihrer Stellung enthoben und als zeitweilige Angestellte betrachtet. Sie erhalten keine Wiederausstattungsgut- scheine>, während die Entlassenen sie als Arbeitslose wohl erhalten, wie auch die Unbürgerlichen in der Privatindustrie. Des weiteren entgeht ihnen die Teuerungszulage. Die behördlichen Untersuchungskommissionen sind seit langen Monaten zusammengestellt. Diese Kommissionen sind nebengerichtliche Einrichtungen und treffen leichthin Maßregeln auf Grund anonymer und unbegründeter Beschuldigungen. Sie zeichnen sich durch ihr langsames Arbeiten aus und sind leider nicht immer vor gewissen Einflüssen und Voreingenommenheiten gefeit. Sie sind auch nicht immer von gewerkschaftlicher Propaganda frei.
97 Diese nebengerichtlichen Kommissionen bringen Verwirrung in die Bevölkerung und unsere nationale Justiz in Mißkredit, weil jede von ihnen das Recht auf ihre Art auslegt. Wenn wir mit gutem Recht einheitliche und klare Verhaltensregeln für die Auditorate von Eupen und Malmedy verlangen, so glaube ich, daß wir auch mit Recht für alle diese Fälle eine einzige und einheitliche Rechtsprechung fordern ..." Die Sozialversicherung Das letzte Kapitel seiner langen Interpellation widmete Senator Dr. Baltus den Problemen der Sozialversicherung. In der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg war die deutsche Gesetzgebung im Sozialversicherungswesen, wie Kranken- und Invalidenversi- cherung, Alterspensionen, Unfallversicherung etc. Belgien einen ganzen Schritt voraus. Senator Baltus ging kurz auf die Zwischenkriegszeit ein und erinnerte daran, daß nach dem Anschluß der Ostkantone an Belgien die deutschen Versicherungsgesetze noch so lange in Kraft bleiben sollten, bis in Belgien ähnliche oder noch vorteilhaftere Einrichtungen geschaffen wären. (Es sei hier daran erinnert, daß Belgien die Sozialversicherung erst nach dem 2. Weltkrieg einführte). Seit der Befreiung, so der Senator, herrsche auf diesem Gebiet die größte Unordnung. Für die Pensionskasse der Angestellten, für die bereits 1932 die belgische Gesetzgebung Anwendung gefunden hatte, waren die Garantien in Wertpapieren in Höhe von 5 Millionen Franken in Brüssel deponiert. Diese Wertpapiere waren den deutschen Behörden übergeben worden, so daß nach dem Krieg keine Deckung mehr für die Pensionen vorhanden war, diese also nicht mehr ausbezahlt wurden. Da es sich aber um durch den Staat garantierte Papiere gehandelt hatte, konnten die Pensionierten an ihrem Verschwinden wohl keine Schuld tragen. Im Falle der Invaliden waren die Akten durch die Deutschen verschleppt worden, was dazu führte, daß alle Fälle von Invalidität von neuem überprüft werden mußten. Die Folge dieser zeitaufwendigen Überprüfungen war, daß zwei Jahre nach der Befreiung zahlreiche Invaliden noch ängstlich auf die Entscheidung
98 und auf die oft lebensnotwendige Invalidenrente warteten. Besonders hart war für viele Invaliden, daß sie sich einer ärztlichen Untersuchung in Verviers unterziehen mußten, wo die Ärzte ihre Sprache nicht verstanden. In vielen, seit Jahren als Invalidität anerkannten Fällen, kam es so zur Verweigerung der Rente. Senator Baltus lenkte sodann die Aufmerksamkeit des Sozialministers auf die Frage der während des Krieges vorge- fallenen Arbeitsunfälle, die bei der amtlichen Versicherunsanstalt in Düsseldorf versichert waren. Die Frage dieser Unfallopfer verlange absolut eine Lösung. Ehe der Senator die Schwerpunkte seiner Interpellation nochmals kurz zusammenfaßte, wies er noch auf die Notwendigkeit ” hin, die während des Krieges ausgefertigten Notarsakte und andere unter der deutschen Gesetzgebung getätigten Verwaltungsakte zu legalisieren®. In der Abgeordnetenkammer beschäftigte man sich schon mit diesem Problem, das weitreichende Folgen haben konnte. Kurz zusammenfassend stellte Senator Baltus folgende Forderungen: 1. klare Verhaltensregeln in der Rechtsprechung unter Berücksichtigung der Sonderlage der Ostkantone und im Geiste der Gerechtigkeit und der Mäßigung; 2. eine rechtliche Regelung der Kriegsschäden und des Wiederaufbaus; 3. eine Rente für die Kriegsinvaliden, Witwen und Waisen; 4. den Reichsmark-Umtausch nach einem gerechten System und unter Berücksichtigung der kleinen Sparer, des Mittelstandes und der Landwirtschaft; 5. eine Lösung der Schulfrage mit Anpassung an die Notwendigkeiten des Augenblicks und unter Berücksichtigung der religiösen Ansichten der Bevölkerung sowie Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen über die Garantie der Sprachenfreiheit im Verwaltungs- und Gerichtswesen; 6. eine schnelle und unparteiische Regularisierung der Lage der staatlichen Bediensteten und der Alters-, Invaliden- und Unfallrenten.
99 Senator Baltus schloß seine Interpellation mit den Worten: "Angesichts der Verschiedenheit dieser Fälle und ihrer Verteilung auf fast alle Ministerien halten wir es für nützlich, eine interministerielle Unterkommission einzusetzen, deren Arbeit durch die Hinzuziehung einiger Persönlichkeiten aus unseren Kantonen erleichtert würde, die auf der Höhe der ihnen übertragenen Aufgabe stehen, eine Kommission, welche die verschiedenen Bemühungen besser koordinieren und dadurch die schnelle Lösung aller Schwierigkeiten in gerechter Weise erreichen könnte und fähig wäre, in der durch zwei aufeinanderfolgende Kriege in Verwirrung gebrachten Bevölkerung wieder Vertrauen zu erwecken. Kühne und edelmütige Entscheidungen werden das gegenüber dieser Bevölkerung begangene Unrecht wiedergutmachen und werden sie wieder für die Interessen Belgiens gewinnen, des Vaterlandes, in dessen Schoß sie glücklich und in Frieden zu leben wünschen." Reaktionen Die Debatte im Anschluß an die Interpellation des ostbelgischen Senators brachte, wie der Grenz-Echo-Korrespondent K. Grünebaum berichtete, "keine neuen Gesichtspunkte zu Tage". Senator Baltus griff mehrmals in die Debatte ein und stellte Irrtümer oder abwegige Vergleiche richtig. Auf die Frage des BRF-Journalisten H. Jenniges nach der Reaktion der sozialistisch-liberalen Regierung, antwortete Baltus: " "Während meiner Ausführungen war im Senat eine Stimmung, die selten, vielleicht überhaupt noch nie dagewesen war. Die Regierungsparteien, die Senatoren der Mehrheit, standen und haben geschrieen ... besonders über diese Säuberungsaktion. Sie haben mich betitelt als "incivique" (=Unbürgerlicher), als "boche" ... es war überhaupt ein Tumult im Senat." Innenminister Buisseret, der auf die Interpellation des Senators antwortete, wies dessen Forderung nach einer Sonderbehandlung der Ostkantone zurück mit dem Hinweis, dies sei eine Frage der Justiz, und diese sei vollkommen unabhängig. Auch das Parlament könne da nicht eingreifen. So liefen die Säuberungen weiter und
100 als die Gefängnisse überfüllt waren, wurden die Leute nach einem Schnellverfahren aufgefordert, eine Erklärung zu unterschreiben, des Inhalts, daß sie eine Gefängnisstrafe von soundso viel Monaten annahmen oder bereit waren, eine bestimmte Summe zu bezah- len. Zum Thema der von Senator Baltus kritisierten Ergänzungsschulen sagte Buisseret, diese seien unbedingt nützlich (nötig?), weil die Jugend in Ostbelgien verseucht sei. Baltus war überzeugt, daß diese Schulen nur ein Vorwand waren, um die Staatsschulen wieder einzuführen, denn der sozialistische Minister C. Huysmans hatte ihm gesagt, Ostbelgien sei "die schwarze Gegend" , in der etwas getan werden müßte. Diese Einschätzung ” scheint der Wahrheit sehr nahe zu kommen, denn, als die Regierung nach zwei Jahren das Experiment der Ergänzungsschulen fallenließ, eröffnete sie in Eupen und St. Vith Athenäen, staatliche Gymnasien. Die sprachlichen Mißstände, auf die Senator Baltus hingewiesen hatte, rechtfertigte Minister Buisseret damit, daß er vor Ort Kontakt gehabt habe mit führenden Persönlichkeiten, die ihm gesagt hätten, die deutsche Sprache müsse vollständig ausgerottet werden und Französisch müsse die Umgangssprache der Gegend werden, um endgültig mit dem deutschen Einfluß zu brechen. Die katholische Presse stand hinter den Ausführungen des CSP- Senators, anders verhielt es sich mit den regierungstreuen Blättern der Sozialisten und Kommunisten, deren Reaktion "sehr scharf" —- war. Senator Baltus wurde als Verteidiger der "inciviques" hingestellt und der sozialistische "Peuple" versuchte ein Wortspiel, indem er seinen Kommentar unter Anspielung auf Malthus mit "Du N&o-Baltusianisme de mauvais goüt" betitelte. Wenn nun auch die Interpellation von Senator Dr. Baltus, wie schon gesagt, die Regierung nicht zu sofortigem Handeln zwingen konnte, so verdient sie doch eine besondere Erwähnung in der ostbelgischen Nachkriegsgeschichte. Sie zeigt, wie schwer es ein gewählter Vertreter aus den "Kantonen" hatte, wenn er in Brüssel für die besondere Lage seiner Heimat um Verständnis warb. Doppelt schwer war diese Aufgabe, wenn, wie in der unmittelbaren Nachkriegszeit, linksorientierte Regierungen an der Macht waren, die wenig oder kein Verständnis für die "schwarze Gegend" aufbringen wollten. Es sollte noch Jahre, ja Jahrzehnte, dauern,
101 ehe die gröbsten Fehlentwicklungen der ersten Nachkriegszeit in den Beziehungen Brüssel-Ostbelgien korrigiert und das Verhältnis der beiden Pole zueinander als normal bezeichnet werden konnte. Die politische Karriere von Dr. Baltus dauerte nur bis zu den Parlamentswahlen des Jahres 1949. Differenzen zwischen dem Senator und seiner Vervierser Parteizentrale führten dazu, daß ihm kein Listenplatz mehr eingeräumt wurde ... Quellen und Anmerkungen Grenz-Echo, 19., 20. und 21. Juni 1946 BHF, Sendungen in deutscher Sprache, "50 Jahre Geschichte der Ostkantone”", Teil 3, Samstag, 14. Okt. 1972, ("Auf geistigen und materiellen Trümmern") 1 Man denkt unwillkürlich an den Eupener Bürgermeister Zimmermann, der am 10. Juli 1945 seine Mitbürger aufgerufen hatte, "innerhalb von 8 Tagen mündlich oder schriftlich (Rathaus, Zimmer 9) alle demnach für eine Entnationalisierung in Frage kommenden Personen unter Darlegung der erforderlichen Anhaltspunkte namhaft zu machen...” 2 Substitut = Staatsanwaltsvertreter 3 Sequester = Sequestration = Treuhandverwaltung beschlagnahmten Vermögens 4 Das Staatsblatt vom 13.-14. Mai 1946 hatte eine erste Liste mit 29 Namen "eingefleischter Staatsfeinde” (Grenz-Echo) veröffentlicht. Nun folgte zu Pfingsten 1946 eine über 8 Seiten lange "Ausbürgerungsliste” mit mehreren Hundert Namen! Die Aberkennung der belgischen Staatsangehörigkeit machte die Opfer dieser Maßnahme zu ... Deutschen, auch wenn sie in den Zwischenkriegsjahren als Belgier geboren waren! Den meisten so ausgebürgerten Ostbelgiern wurde später auf gerichtlichen Einspruch hin die belgische Staatsbürgerschaft wieder zuerkannt. 5 Es handelte sich um Gutscheine zur kostenlosen Wiedereinrichtung der Haushalte. Dazu waren die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung von 23,5 auf 25% erhöht worden. 6 Das Grenz-Echo vom 21. Mai 1947 brachte die Nachricht von der gerichtlichen Nichtigkeitserklärung einer in Eupen vor einem deutschen Standesbeamten, am 2. Dez. 1941, geschlossenen Ehe. Das Gericht hatte argumentiert, Eupen sei (aus belgischer Sicht) kein Ausland. Die Eheschließung durch einen deutschen Standesbeamten in Belgien war folglich eine widerrechtlich begangene Handlung...
104 Bei der bereits erwähnten Teilung des Jahres 1555 erhielt Karls Sohn Philipp II. Spanien und die Niederlande mit dem Herzogtum Limburg, während Karls Bruder, dem späteren Kaiser Ferdinand I., das übrige Reich zufiel. (Karl V. - 1520- und Ferdinand I. - 1531- sind übrigens die letzten in Aachen gekrönten Herrscher). A AN € A CL WE ZN Pa Nie ee EEE oa PETE aa VS N #5 al A ER EA BL % Ws A ES HN RD PS LE HE A EN EN A Sa A ‘19 N BESTER EEE Da Abb 2: Philipp II. @ Mit der Teilung wurde die Grenze zwischen dem Herzogtum Limburg und der Freien Reichsstadt Aachen zur Grenze zwischen dem niederländisch-spanischen und dem habsburgisch-deutschen Reich. Das Herzogtum Limburg unterstand also in der Folgezeit dem spanischen König, und das bis 1714 ®,
106 Der obengenannte König Philipp II. übergab die Souveränität über die spanischen Niederlande im Jahre 1598 seiner Tochter Isa- belle und deren Ehemann (und Vetter), dem Erzherzog Albrecht von Österreich. Die Ehe blieb kinderlos, so daß nach dem Tode des Erzherzogs i. J. 1621 das kleine Reich an Spanien zurückfiel (an, Gerade während der Regierungszeit des Erzherzogs Albrecht (1598-1621) fällt also die Schaffung des Königswaldes (1615). Obwohl Albrecht nicht König war,- er wird an anderer Stelle Generalgouverneur der spanischen Niederlande genannt -, ist anzunehmen, daß das Waldstück von Anfang an Königswald genannt wurde. 7 Diese Annahme wird durch andere Beispiele aus dieser Zeit erhärtet. Am 3. Mai 1611 kommen die Altenberger Galmeibetriebe in Kelmis unter königliche Regie. Kurz darauf wird das Königliche Haus am Altenberg in Kelmis erbaut worden sein, das später die Residenz des königlichen Kontrolleurs wurde. Bis Mitte des vorigen Jahrhunderts war an diesem Haus noch ein Stein angebracht, der das Wappen des Erzherzogs Albrecht von Österreich, des Gemahls der Infantin Isabelle, zeigte. A N IR. MI : 3 A ee N 4 S ‘8 A 2 i \ A \A : X # X Sa KA MUS SD Mas AN in $ we 7 ZA 14 ® Y &* RK ALS ae Ay nie ihn 3 a AN BC STE Ca x ARE A SUN | San REN DS MAN £ Abb. 4 »; Wappenstein des Erzherzogs (Albert) von Österreich
109 Die vorgenannte Grenze wird zunächst Nutzungsgrenze gewesen sein, die dann später (1545) zur Markierung der Hoheitsgrenze mit Adlersteinen des Aachener Reiches versehen worden ist, von denen noch einer auf dem Königsberg steht. Da diese Grenze später das niederländisch-spanische und das habsburgisch-deutsche Land trennte, ist anzunehmen, daß von 1555 an mit dem Wort "König" der spanische König gemeint ist. Das gleiche gilt für die Bezeichnung des Inneren Aachener Landgrabens, der am Elleterweg Königslandwehr genannt wurde. Ein davor liegendes Flurstück bezeichnete man Königsthalerheid. Nach der Franzosenzeit wurde der Augustinerwald, der bis zur Enteignung im Jahre 1802 dem Aachener Augustinerkloster gehört hatte, Königlicher Wald Augustiner genannt, was besagt, daß er von 1815-1918 als Staatsforst dem König von Preußen unterstand. (Zunächst Staatsforstamt Eupen, ab 1920 Staatsforstamt Roetgen). Auch nach 1918 blieb er noch Staatswald, bis er 1966 von der Stadt Aachen gekauft wurde; seitdem gehört er zum Stadtwald. Auch der jetzt auf belgischer Seite liegende Landwehring wurde in der Preußenzeit Königlicher Wald Landwehring genannt. Seit der Übergabe an Belgien im Jahre 1920 ist er belgischer Domänen, d. h. Staatswald &, Anmerkungen 1) Pauquet, F., Grenzsteine mit Burgunderkreuz im Preuswald, in "Im Göhltal", Nr. 22/1977, S. 5. 2) Von der Bank Walhorn erhielt Aachen ein Waldstück von Bildchen bis zum Dürrenbaum. 3) Pauquet, F,,a. a. O., S. 6 4) Liese, Vom Aachener Stadtwald. Aachen, 1930, S. 15-16 5) Wenger, Kleine Münzkunde. Bern, 1970, S. 74-75 6) W. Jappe Alberts, Geschiedenis van de beide Limburgen, Deel I, Assen 1972, S. 80 b 7) Lingen-Lexikon 1975, Bd. 14, S. 129 8) Von 1714 bis 1794 gehörte das Herzogtum Limburg zu Österreich. 9) Gielen, V., Raeren und die Raerener im Wandel der Zeiten, Eupen, 1967, S. 127 10) Kohnemann, M., Auflagen auf Raerener Steinzeug, Raeren 1982, S. 100 11) Liese, a. a.. O., S. 14 12) Pauquet, F., Die älteste Besiedlung im Gebiet der ehemaligen Herrschaft Kelmis, in "Im Göhltal", Nr. 2/1967, S. 30 12a) Zimmermann, Wilh., 350 Jahre Burtscheider Gnadenbild, in Mitteilungen der Gesellschaft Burtscheid für Geschichte und Gegenwart, Nr. 28/1993
110 13) wie Anm. 12) 14) "Im Göhltal", Heft 49-50/1991, S. 89 15) Liese, a. a. O., S. 13 u. 14 Carte figurative et une partie g&ometrique des limites entre le Duche de Limbourg, la ville d'’Aix la Chapelle, Bourdscheid, Duche de Juliers, Pays de Corneli Munster & environs, delinirt & copirt durch Pet. Josephum Hopels, 1701, den 18. Dec., Geometer 16) Pauquet, F., Grenzsteine..., in "Im Göhltal", Nr. 22, S. 6 17) Ebd.,S.7 18) Ebd.,S. 8 19) Domäne = Land- oder forstwirtschaftliches Grundstück im unmittelbaren Eigentum des Staates oder Landesherrn (Lingen-Lexikon, 4, S. 150) 20) Copzoo-Karte von 1777 (Stadtarchiv Aachen) und Waldkarte von vor 1897 21) Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins (ZAGV), Bd. 33, S. 72 Y 22) Gross, Aus Aachens Vorzeit, 1/1893, S. 23 23) In der Hopels-Karte von 1701 (s. Anm. 15):"Grande Landweringe". Bois de Sa Majest& provenants des accords faits & passes entre les SS Archi- ducs Albert & Isabelle tant avec la ville d’Aix, qu'avec le banc de Walhorn.
111 Die Zeit von Maria-Theresia Weinert Sieh nur: Die Tür ist verhangen, hör doch: Es rührt sich kein Laut, soviel ist lange vergangen, was Dir seit jeher vertraut, lebt nur in Deinem Herzen, manchen Tag spürst Du es kaum frühere Freuden und Schmerzen geistern durch Deinen Traum. Wie ihren Rahmen enthoben steigen Dir Bilder empor, greifbar werden Gestalten nah Deinem Auge und Ohr. Du hältst sie nicht, sie entschwinden, Du spürst Dich einsamer wandern, aber Du weißt: Auch aus Dir machte die Zeit einen andern.
112 In Memoriam Freddy Nijns Am 27. April 1996 verstarb plötzlich unser langjähriges Vorstandsmitglied Herr Freddy Nijns in Walhorn im Alter von 73 Jahren. Das breitgefächerte kulturelle, soziale und Fe politische Engagement des 7 a Verstorbenen wußten viele ] > Organisationen, Vereine | ! e EN A | und Verbände zu schätzen. ) Il in} {| Auch im heimatkund- N AO 1 lichen Bereich hat sich a Freddy Nijns über Jahr- zehnte tatkräftig eingesetzt. >) Die Göhltalvereinigung, # el deren Protokollführer und 4 Vizepräsident er seit 1982 \ war, verliert einen guten Freund und engagierten Mitarbeiter, dessen Tod eine schmerzliche Lücke hinterläßt. Wir wollen sein Andenken in Ehren halten. Der Vorstand.
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