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Landschaft im Grenzraum Nordostbelgiens
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Im Göhltal
ZEITSCHRIFT der
VEREINIGUNG
für
Kultur, Heimatkunde und Geschichte
im Göhltal
N° 24
2-78
Vorsitzender : Peter Zimmer, "Regina”, 4671 Moresnet-Kapelle.
Sekretariat : Kirchplatz, 6 - 4720 Kelmis.
Lektor : Alfred Bertha, Hergenrath, Bahnhofstraße, 20b.
” Kassierer : Fritz Steinbeck, Kirchstraße, 20, Kelmis.
Postscheckkonto N° 000-0191053-60
Die Beiträge verpflichten nur die Verfasser.
Alle Rechte vorbehalten.
Entwurf des Titelblattes : Frau Pauquet-Dorr, Kelmis.
Diese Skizze zeigt den Moresneter Göhlviadukt sowie die Hergenrather
Hammerbrücke in ihrer ursprünglichen Form.
Druck. Jacques Aldenhoff, Gemmenich.
3
Inhaltsverzeichnis
Hubert Plumanns, Lontzen : Gedanken zur Pfarrgeschichte Lontzens
1328-1978 5
L. Wichert-Schmetz : Jetzt ist es Zeit (Gedicht) 26
A. Cahen-Delhaye : Tombelle de l’äge du bronze ä
Neu-Moresnet 27
Dr. G. De Ridder : Bronzezeitliches Grab im Preuswald 32
Peter Emonts-pohl : 2 Gedichte in Raerener Mundart 36
Walter Meven : Die Herrlichkeit Eynatten 43
Walter Hollatz : Der Landgraben 47
Alfred Bertha : Aus der Pfarrgeschichte Hergenraths 76
Verf. unbek. : Das Wunderbild zu Moresnet
(Gedicht) 94
Franz Uebags : Kelmis Anno dazumal . 96
Leo Homburg : Mein erstes Motorrad 106
M.-Th. Weinert : Bilder der Alten (Gedicht) 109
Alfred Bertha : Auf dem Büchermarkt 110
Dr. G. De Ridder : Jahresbericht 1978 113
5
”Was du ererbt von deinen Vätern, erwirb es, um es zu
besitzen”. (Fr. Schiller)
Gedanken zur Pfarrgeschichte Lontzens
Wenn der Wanderer bedächtig mit wachen Augen die
jahrhundertealte Straße von Limburg nach Aachen dahinzieht,
dann entdeckt er das herrlich einladende Tal des Fontenesbaches
und hier abseits vom großen Verkehr der modernen Zeit die .
uralte Ortschaft Lontzen. Dann wird er auch verstehen, warum
schon in uralten Zeiten Menschen hier ihre Heimat suchten und
fanden; dann wird er auch verstehen, daß auch heute der
Lontzener von einem tiefen Heimweh immer wieder heim getrie-
ben wird.
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Panorama von Lontzen mit St. Hubertuskirche
6
Schon immer hatten Geschichtsforscher und Archäologen
eine Vorliebe für unsere engere Heimat. So wurde dann auch um
die Jahrhundertwende das Aachener Museum bei Ausgrabungen
fündig. Am Fuß des Poppelsberges, auf einer Wiese zwischen
Bahndamm und Fontenesbach, neben dem Durchgang des Bahn-
dammes, entdeckte man ein Gräberfeld aus römischer Zeit. Nach
Dr. O.E. MAYER datieren die dort gemachten Funde in den
Beginn des 2. nachchristlichen Jahrhunderts, also in die Zeit
Kaiser Trajans (98-117) oder Hadrians (117-138). Das Eigenartige
bei den in den Brandgräbern gefundenen Gefäßen (Henkelkrüge,
Kochtöpfe, Becher, u.s.w.) war, daß die Keramik des einheimi-
schen, d.h. gallo-keltischen Typus, die des römisch-italischen
überwog. Dieser Letztere, der römisch-italische Typus also, war
nur durch weißtonige Henkelkrüge und wenige Sigillataschüsseln
vertreten (Dr. O.E. MAYER). Auch eine Nachsuche kurz vor
dem letzten Weltkriege führte zu dem gleichen Ergebnis. Leider
wurde von dem zu diesem Gräberfelde gehörenden Wohngebäude
keine Spur gefunden. Vermutlich wurden diese durch die Aus-
beuter des schon früher bestehenden Steinbruches nicht nur nicht
beachtet, sondern auch zerstört.
Aber nicht nur in der nachchristlichen Zeit siedelten hier
Menschen. Schon lange vor dem christlichen Zeitalter sollen
Menschen in diesem Tal ihre Heimat gefunden haben. So erzählte
; mir Herr Dr. MAYER, daß bei einer späteren Nachsuche auch
bearbeitete Feuersteine und Abfälle gefunden worden seien, die
auf eine viel ältere Epoche, und zwar auf die Zeit 6.000
(sechstausend) vor Christus, die mittlere Steinzeit, zurückgingen.
Ähnliche, verwandte Funde sollen übrigens auch am Flönnes bei
Hergenrath gemacht worden sein.
Wo nun Menschen siedeln, da ist auch der Gottesgedanke
lebendig. So war es in uralter heidnischer Zeit, und so wird auch mit
der fortschreitenden Christianisierung Galliens und Germaniens
der christliche Glaube langsam aber sicher auch bei uns Fuß
gefaßt haben. Die Tatsache, daß der hl. Hubertus Pfarrpatron in
Lontzen ist, läßt darauf schließen, daß schon sehr früh die
Anfänge einer geordneten Seelsorge bestanden haben. Im ”’Bulletin
de la Societ€ d’Art et d’Histoire du Diocese de Liege’’ aus dem Jahr
1903 wird Lontzen in den ”’Paroisses Primitives’’ (Urpfarren) einge-
7
stuft, d.h. Lontzen soll als Pfarre immer unabhängig gewesen
sein. Diese Behauptung wird wohl von einigen Geschichtsschrei-
bern nicht angenommen. ‘Aber daraus könnte man schließen, daß
die damaligen Einwohner sich schon zeitig um ein Gotteshaus,
eine Kapelle, geschart haben, die dem hl. Hubertus geweiht war.
Nach oben erwähntem Aufsatz im Bulletin ... de Liege wäre dies
schon in der 2. Hälfte des 8. Jahrhunderts möglich gewesen. Mit
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kann man behaup-
ten, daß 1076, als Kaiser Heinrich IV. die Vogtei Lontzen mit
”allem was dazu gehört, d.h. den Hörigen beiderlei Geschlechts,
mit Haus und Hof, Wiesen und Weiden ... u.s.w.”” (siehe
Urkunde in ”’Freie Herrlichkeit LONTZEN” aus dem Jahre 1976
S. 13) dem Aachener Marienstift überschreibt, doch auch eine
geordnete Seelsorge mit dazu gehörendem Geistlichen vorhanden
war.
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ZORIEIE, BERREELER | | | Badwande
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Am Ortseingang machten große Anschlagbretter und Plakate auf die 650-Jahr-
feiern aufmerksam.
Die ersten Pfarrer
Im Laufe der Zeit wird sich dann auch die organisierte
Seelsorge im Lande gestrafft haben und Lontzen zur Pfarre
erhoben worden sein. So nennt denn auch Guill. GRONDAL
8
in ”LONTZEN Notices historiques”” den bisher geschichtlich
bekannten ersten Pfarrer von Lontzen aus dem Jahre 1328, nämlich
Heinrich von Attendorn. Es ist aber sehr zweifelhaft, daß dieser
Pfarrer in Lontzen ansässig war, denn in dieser Zeit bestand die
zu beklagende Unsitte, daß der Pfarrer zwar ernannt war, aber
den Sitz in seiner Pfarre nicht einnahm, sondern sich durch einen
Kaplan vertreten ließ.
Auf die Angabe des Jahres 1328 fußend gedenken wir
unserer Vorfahren und diese Zeilen sollen der heutigen Genera-
tion Gelegenheit geben, das zu Anfang zitierte Dichterwort
einmal zu überdenken und das Werk der Ahnen würdig fortzuset- |
zen.
Wenn G. GRONDAL Heinrich von Attendorn als bisher
ersten geschichtlich bekannten Pfarrer von Lontzen erwähnt, so
finden wir in einer Urkunde im Domarchiv von Aachen den
Namen eines weiteren Pfarrers von Lontzen, und zwar aus dem
Jahre 1330.
Besagte Urkunde, die mir in freundlicher Weise von Herrn
Walter MEVEN (Aachen/Hergenrath) in deutscher Übersetzung
überlassen wurde, lautet : ”’D. Speyer (Spire) 1330 die dominica
post octavam Pentecostes, regni n. 16, imperii vero 3 (a) (d.h. am
Sonntag nach der Oktav von Pfingsten im 16. Jahre meines
Königtums und im 3. Jahre meines Kaisertums) also, am 10. Juni
1330
Ludovicus römischer Kaiser, an die Priester der Lütticher
Diözese (presb. Leodiens. Dyoc.) Henricus, Investit der Pfarrkir-
che zu Lontzen (ecel. parrochialis de Luntze) und Heribertus
dicte Palme de aquis.
Verleiht jedem von ihnen in Anbetracht ihrer Treue gegen
ihn und sein Reich je eine der kaiserlichen Pfründe (prebenda
regia seu imperiali) an der Aachener Marienkirche (eccl. B.M.
Aquensis), die nach seinem ausdrücklichen Wunsch geteilt wurde
und jetzt durch den Tod oder freiwilligen Verzicht des Arnoldus
de Tremona erledigt ist, deren Besetzungsrecht ihm selbst zu-
steht. Er befiehlt gleichzeitig dem Dechanten und Kapitel derselben
Kirche, die genannten zu den Benefizien und deren Einkün-
ten zuzulassen, außerdem ersucht er den Kanonikus dieser
Kirche den Henricus de Troya und den Vikar daselbst, Godfrie-
9
dus dictus Bonyt, die Betreffenden unter den üblichen Feierlich-
keiten in den Besitz ihrer Benefizien zu setzen.”
Wer war nun eigentlich dieser römische Kaiser Ludwig, der
sogar einem Lontzener Pfarrer eine kaiserliche Pfründe über-
trägt? Es war Kaiser Ludwig IV. gen. der Bayer (1282 - 1347). Er
war Herzog von Oberbayern und wurde 1314 in einer zwielichti-
gen Wahl zum deutschen König gewählt und ließ sich im Jahre
1328 in Rom zum römischen Kaiser krönen. Wir müssen nun
wissen, daß in dieser Zeit die Kirche in einem entsetzlichen Tief
steckte. Ich glaube die folgenden Zeilen werden uns helfen, ein
wenig Kirchen- und Pfarrgeschichte besser zu verstehen.
Die Kirche war immer mehr unter den Einfluß weltlicher -
Macht geraten und Papst Klemens V., ein französischer Adliger,
unterlag dem Druck König Philips des Schönen und verlegte die
Papstresidenz nach Avignon in Südfrankreich. So auch einer
seiner Nachfolger, Johannes XXII., der nun unter dem Einfluß
des französischen Königs in Konflikt kam mit König Ludwig von
Deutschland. Ist es da verwunderlich, wenn angesichts der
zwiespältigen Haltung des hl. Stuhles der niedrige Klerus Partei
ergriff für den einen oder anderen Herrscher? So auch der
damalige Pfarrer von Lontzen und sein Vikar unter Einfluß des
Aachener Stiftes für Kaiser Ludwig IV. Übrigens meint ein als
sehr klug eingeschätzter Zeitgenosse Ludwigs IV., Marino
SAUNDO, ”’keiner habe in den letzten 100 Jahren so gut regiert
wie Kaiser Ludwig’! Von der Frömmigkeit Ludwigs zeugt u.a. sein
Wohlwollen für die Orden, so die Gründung der großen, weltbe-
kannten Abtei von Ettal (bei Garmisch-Partenkirchen).
In der Maastrichter Zeitschrift für Geschichte und Archäolo-
gie findet man dann einen Pfarrer Martin de WIJCK von Lontzen
als Testamentsvollstrecker.
Wenn nun in der Zeit des 14., 15. und 16. Jahrhunderts die
Liste der Lontzener Pfarrer sehr lückenhaft ist, dann ist dies nicht
verwunderlich. Zum ersten sind die Urkunden der damaligen Zeit
entweder verloren oder noch lange nicht durchforstet; zum
anderen gab es in der damaligen Kirche zahlreiche Mißstände, so
wie schon gesagt, die Unsitte der ”’nicht residierenden Pfarrer”.
Bekanntlich unterstand die Pfarre Lontzen der Verwaltung des
Aachener Marienstiftes, welches dann auch den jeweiligen Pfarrer
10
ernannte. Diese Ernennung, meistens mit reichen Pfründen
versehen, gingen nun an Domherrn oder andere kirchliche
Persönlichkeiten von hohem Rang. Die nun vom Aachener Propst
ernannten und vom Stiftskapitel mit den nötigen Pfründen
versehenen Herren fanden es angenehmer, auswärts (in der großen
Residenz?) ihren Wohnsitz-zu nehmen und zu leben, um dann
ihre Pfarre durch einen von ihnen ernannten Vikar (Kaplan)
verwalten zu lassen. Erst das Konzil von Trient (1545-1563)
machte diesem Mißbrauch ein Ende und verpflichtete den
ernannten Pfarrer, seinen Wohnsitz in der ihm anvertrauten
Pfarre zu nehmen. Leider vergingen noch lange Jahre bis diese
Verordnung überall durchgeführt wurde. Ist dies heute anders
mit Konzilsverordnungen?
So finden wir dann auch bei G. GRONDAL im Jahre 1420
Henri DASSE als Pfarrer von Lontzen. Er soll um 1440 Pfarrer
von Walhorn gewesen sein (war es vielleicht Heinrich von Bemel,
der dann auch Rektor der Universität Köln wurde und 1471
starb?).
Dann gibt es eine Lücke von über 100 Jahren bis 1546 zu
Gilles KRISCHER. Im Jahre 1549 wird Arnold STELEN erwähnt
und bis 1589 soll Corneil COOPMAN die Pfarrstelle in Lontzen
innegehabt haben. Als dessen Nachfolger erwähnt dann Grondal
Corneil WYLER ab 1589. Dann finden wir bis 1609 Bernard
Engels gen. Angeli (auch erwähnt in 1076-1976 Freie Herrlichkeit
Lontzen) und als dessen Nachfolger Renier (Reiner) LAMBERTI
ab 1609. Mit diesem Pfarrer Lamberti hat es seine Besonderhei-
ten : Er war gebürtiger Malmedyer und französischsprachig.
Vorher war er Pfarrer in Thimister gewesen und wegen seiner
französichen Sprache wurde er von den Lontzener Pfarrkindern
abgelehnt. Als er nach einer zeitweiligen Versetzung nach Lontzen
zurückkehrte, erhoben die Ortsbehörden von Lontzen gegen
diese erneute Ernennung Einspruch beim Probst in Aachen. Er
wurde daraufhin auch wieder mit der Pfarre Thimister betraut
und weihte am 21. September 1621 die dortige neue Kirche ein.
Der aufmerksame Leser wird sich genau wie der Schreiber
die Frage stellen : ”’Wie hat denn unsere Heimat und vor allem un-
ser Heimatdorf die vielen Kriege des Mittelalters und besonders die
Religionswirren der damaligen Zeit überstanden und bewältigt?”
11
Da lüften die Chronisten vergangener Zeiten nur sehr wenig die
Schleier. Eins scheint sicher zu sein : die Machtkämpfe der
einzelnen Herrscherhäuser haben unsere Heimat nicht verschont.
Zwar hatte Kaiser Heinrich IV. die ”’Freie Herrlichkeit Lontzen””
samt Vogtei dem Aachener Marienstift (1076) übertragen und
wurde dieser Besitz 1226 durch Kaiser Friederich II. bestätigt,
doch versuchten die Herzöge von Limburg, die Herrlichkeit
Lontzen in ihren Griff zu bekommen. Dies mag ihnen vorüber-
gehend gelungen sein (nennen doch die alten Pfarregister zweimal
Lontzen ”eine Pfarrei des Limburger Landes”), allein ”auf die
Dauer. konnte das Krönungsstift die Herrschaft Lontzen als
reichsunmittelbaren Besitz behaupten” (REINERS : Kunstdenk-
mäler Eupen - Malmedy, 1935). Doch um die Mitte des 14. Jh.
verpfändete der Kaiser die Propstei Lontzen und mit ihr seine (die
kaiserlichen) Rechte an die Markgrafen, die späteren Herzöge
von Jülich. Diese Rechte gingen nach Erlöschen des Jülicher
Fürstenhauses, da ihre Verpfändung nicht eingelöst wurde, im
Westfälischen Frieden (1648) an deren Rechtsnachfolger ‘über,
d.h. die Häuser von Preußen und Kurpfalz-Bayern. So kam es
denn auch, daß die Herren von Lontzen an den Kriegszügen ihrer
Lehnsherren teilnahmen und eben auch Belagerungen in Lontzen
über sich ergehen lassen mußten. Bei diesen Gelegenheiten wird
unserer Heimat manch harte Wunde geschlagen worden sein.
Nun zu den Religionswirren! Das Aachener Marienstift lag,
wenn auch unabhängig, selbständig, bis 1802 (Errichtung des
Bistums Aachen) innerhalb des Bistums Lüttich. Das Bistum
Aachen wurde 1821 aufgelöst und der Erzdiözese Köln einverleibt.
Lontzen, unmittelbar dem Marienstift unterstellt, gehörte
so räumlich zum jeweiligen Bistum. Durch seine enge
Bindung an das Aachener Stift sind der Pfarre Lontzen
sehr wahrscheinlich stürmische Auseinandersetzungen während der
Religionswirren erspart geblieben. Sicher, es gab Randgewitter,
die auch bei uns Staub aufgewirbelt haben. Spuren der Walden-
ser, Baptisten und Lutheraner zu Beginn des XVI Jh. verwehten
recht schnell. Dafür war dann in der 2. Hälfte des Jahrhunderts
der Einfluß der Calvinisten bedeutend stärker und nachhaltiger.
So berichten HEINEN (Pfarrgeschichte Eupen) und J. BOEHMER
(Eupener Bilder) von 2 Priester-Brüdern aus Lontzen, Dionysius
12
und Jan VLACH, die zum Calvinismus übertraten und diese
Lehre, sei es in Eupen, sei es in Kettenis, verkündeten, aber 1567
flüchten mußten. In Lontzen wurde das Evangelium nach der
Lehre Calvins durch den übergetretenen Kaplan Nikolaus
PANCKAERT aus Eynatten und den Niederländer Jan van
BRUICKEN verkündet. Van BRUICKEN mußte Ostermontag
1567 die Gegend fluchtartig verlassen. So scheinen also die
Religionswirren der damaligen Zeit für unsere Pfarre keine
nachhaltigen Folgen gehabt zu haben.
Ab 1626 geordnete Pfarrer-Folge :
Ab 1626 stellt man dann eine geordnete Nachfolge in der
Besetzung der Lontzener Pfarre fest. So finden wir dann auch im
Jahre 1626 Florent Schargeup, 1637 Melchior TAUW und als
dessen Nachfolger bis 1663 Melchior FERRIER. Ab 1664 finden
wir dann Peter BOUILLON als Pfarrer von Lontzen. Er war 27
Jahre Seelsorger in der Pfarre und starb im Jahre 1691. Von ihm
stammt die erste bekannte Pfarrchronik. Vorher gab es nur die
Tauf-, Trau- und Sterberegister mit einigen wenigen Anmerkun-
gen. Sein Grabstein befindet sich heute noch in der Friedhofs-
mauer neben dem südwestlichen Eingang und trägt die lateini-
sche Inschrift : ’”’Im Jahre des Herrn 1691 starb am 15. März in
Christo der ehrwürdige und hochwürdigste Herr Peter
BOUILLON, Pfarrer in Lontzen ab dem Jahre 1664, im 27. Jahre
seiner Seelsorge”.
Sein Nachfolger wurde Jakob MAQUINAY, von 1691 bis
1703. Pfarrer MAQUINAY stammte aus Verviers, war Doktor
der Theologie und päpstlicher Hausprälat. Er wurde von der
kirchlichen Obrigkeit beauftragt, eine Untersuchung gegen Pfar-
rer Nikolaus HEYENDAEL aus Eupen zu führen. Pfarrer Heyen-
dael war in Verdacht gekommen, ein Anhänger der Lehre des
Jansenius (Jansenismus) zu sein. Sein Lontzener Mitbruder
konnte ihn aber von diesem Verdacht befreien. Pfarrer Maquinay
starb im Jahre 1703 am 15. April. Mit dem Tode von Pfarrer
Maquinay scheint irgendein Bruch in der Ernennungsvollmacht
des Aachener Stiftes entstanden zu sein. Als 1076 Heinrich IV.
dem Marienstift die ”’Freie Herrlichkeit Lontzen’’ übertrug, da
1
gab er auch dem Stift die Vollmacht zur Ernennung des Vogtes
und auch des jeweiligen Pfarrers. Diese Vollmacht übte das Stift
bis zum Jahre 1794 aus, also bis zu der Zeit, als auch unsere
Heimat die ””’Wohltaten”” der Französischen Revolution kennen
lernte.
Sprachenkampf und Bürgerinitiative
Die Pfarrer Johann CUITTE (1703 - 1737), Engelbert
LAUWERS (1738 - 1739) und Karl Joseph LEMMENS (1740 -
1775) schreiben eigenhändig am Anfang ihrer jeweiligen Pfarr-
Register, daß sie durch die Universität Löwen zum Pfarrer von
Lontzen ernannt worden sind. So schreibt z.B. Cuitte : ”per
nominationem sacrae facultatis artium Lovaniensis’”’. Die Notiz
der beiden anderen lautet ähnlich. Es scheint übrigens in dieser
Zeit zu einem Machtkampf zwischen Aachen und Löwen gekom-
men zu sein. Nach dem Tode von Pfarrer Cuitte am 12. Oktober
1737 ernannte der Propst von Aachen den Herrn Mathias Philip
GANSER zum Pfarrer von Lontzen. Er wurde auch am 5.
November feierlich in sein Amt eingeführt. Es ging also sehr
schnell. Aber Löwen ernannte nun seinerseits Engelbert
LAUWERS, der 1738 sein Amt in Lontzen antrat. Pfarrer
Lauwers war aber ein Flame und des Deutschen nicht mächtig.
Er sprach nur Brabantisch d.h. Niederländisch, während doch
die Menschen alle Deutsch sprachen. Wenn auch seit der öster-
reichischen Herrschaft bis zur Französischen Revolution die
Amtssprache Niederländisch (Brabantisch) war, so war und blieb
die Muttersprache des Volkes doch Deutsch. Ein Beweis hierfür
ist vielleicht ein alter handgeschriebener Katechismus zum Erst-
kommunionunterricht aus dem 18. Jh. (Im Pfarrarchiv).
Nun geschah für damalige Zeiten sehr wahrscheinlich etwas
Eigenartiges. Aber auch damals kannte man schon ”’Bürgerini-
tiativen”’ (also nicht erst ein Zeichen unserer Zeit)! Angesichts des
Sprachunvermögens von Pfarrer Lauwers schritten die Lontzener
Bürger zur Eigenhilfe. Über das Gericht wandten sie sich an den
Propst des Aachener Stiftes mit folgendem, von 69 Einwohnern
unterschriebenem Schreiben : ”’... Angesichts der Tatsache, daß
der Herr Lauwers die Pfarrkinder hier in dieser fremden braban-
tischen Sprache unterrichtet und beinahe niemand ihn verstehen
14
kann im Predigen, Katechismusunterricht, Beichthören und an-
deren geistlichen Unterweisungen, am allerwenigsten die Kinder
dieser Pfarre, so haben die Unterzeichner zum allgemeinen Wohl,
zur gehörigen Unterweisung und Erziehung der Jugend, zur
Beförderung des Seelenheils gutgefunden, daß sie aus genannten
Gründen große Ursache zur Klage gegen den Herrn Lauwers
haben; sie bitten das Gericht, diese ihre Bemerkungen dem
Antwortschreiben an den Propst von Aachen, Graf Joseph von
Manderscheid u. Blankenheim beizufügen”. Pfarrer Lauwers
blieb dann auch nur bis 1739.
Wenn heute ein Mensch aufmerksam die Chronik vergange- .
ner Jahrhunderte liest, wird er gezwungen, Vergleiche zu ziehen,
Vergleiche zwischen DAMALS” und ”HEUTE” und dann
drängen sich Fragen auf.
Es war die Rede von der kurzen Amtszeit von Pfarrer
Engelbert LAUWERS (1738-39) und den Sprachschwierigkeiten.
Aus dieser Zeit heißt es nun in der Chronik, daß viele Lontzener
bei Pastor Lauwers zur Beichte gingen. Aber weil sie nun sein
Brabantisch nicht verstanden, gingen sie noch einmal (aus einem
inneren Gefühl) zur Beichte, und zwar gingen sie nach Aachen!
Hatten unsere Vorfahren ein anderes Verhältnis zu Gott, war ihr
Schuldbewußtsein Ihm gegenüber tiefer empfunden als beim
”aufgeklärten’” Menschen des XX. Jahrh.? Wo liegt da der tiefe
Grund?
Pastor Lemmens und seine Prozesse
Als nun Pfarrer Lauwers am 28. Juli 1739 starb, wurde Karl
Joseph LEMMENS zu seinem Nachfolger ernannt. Er wurde 1740
in sein Amt eingeführt und schreibt ebenfalls eigenhändig ins
Pfarregister : ”sacrae facultatis artium almae Universitatis Lova-
niensis’”’, d.h. also : ernannt durch die Universität Löwen.
Sprachschwierigkeiten scheint es in seiner Zeit nicht gegeben zu
haben und er blieb auch verhältnismäßig lange im Amt, 35 Jahre,
bis 1775.
Nun, Sprachschwierigkeiten gab es zu seiner Zeit nicht, aber
dafür war seine Amtszeit auf anderem Gebiete eine sehr bewegte.
Sie war gekennzeichnet durch langjährige Prozesse um Kirche
und Pfarrhaus.
15
In einem leider nicht datierten Dokument (vermutlich aber
aus der Zeit um 1680 - 90) schreiben die Lontzener Bürger an die
vorgesetzte Behörde : ”’....sie hätten wegen der bekannten Kriege
und der an den Feind gezahlten Kontributionen sowie der
Abgaben an die Alliierten während langer Zeit beinahe keine
Reparaturen an der Kirche durchführen können. Der bauliche
Zustand sowohl des Mauerwerkes, als auch der Zimmereien und
des Dachwerkes, sei so schlecht, daß die Kirche täglich ””mena-
ceert oever eenen hoep te vallen””; dies zu verhindern sei ein
großer Kostenaufwand nötig, den die Untertanen jedoch nicht
erbringen könnten”. 3
Das war also zum Ausgang des XVII. Jahrh. Aber dieser
Bittschrift scheint man kein Gehör geschenkt zu haben. So nagte
der Zahn der Zeit weiter an der alten Lontzener Kirche. Dazu
heißt es nun im alten Lagerbuch der Pfarre Lontzen (1828) auf
Seite 70 : ”Über den Ursprung dieser Kirche läßt sich wegen
Mangel an Urkunden nichts Bestimmtes angeben; sofern das
Geschichtliche noch bekannt ist, kann nur folgendes mitgeteilt
werden. Die vorige Kirche war uralt und so baufällig, daß von der
geistlichen Behörde dem damaligen Pfarrer Lemmens untersagt
wurde, den Gottesdienst darin zu verrichten. Da derselbe zur Zeit
den ganzen Zehnten bezog, so trugen die Vorsteher der Gemeinde
bei ihm an, eine neue Kirche zu bauen; auf dessen Weigerung
wurde die Sache lange Zeit vor dem hohe Rathe von Brabant zu
Brüssel verhandelt bis endlich der Pfarrer sein jährliches reines
Einkommen nach einem Durchschnitt von 18 Jahren zu 550 Brab.
Gulden angab. Nachdem erbot sich die Gemeinde die Kirche zu
bauen und nebst dem Pfarrhaus ganz unterhalten und dem
Pfarrer besagte 550 Gulden als Competanz ganz frei und ohne
einigen Abzug zahlen zu wollen, wenn derselbe ihr den Zehnten
sammt seinen übrigen Grundstücken, welche er in Besitz hatte,
und in 28 Morgen theils Ackerland, theils Wiesen bestanden,
abtreten würde. Diese Übereinkunft wurde angenommen und
von dem hohen Rathe von Brabant den 18. July 1768 die
Transaction (d.h. Güterüberweisung mit Lastenaustausch) gemäß
der im Kirchenarchiv vorhandenen Urkunde geschlossen und
bestätigt’. Der vollständige Text der Transaction ist zu finden in
den Walhorner Gerichtsakten (Lüttich Nr. 218).
\
16
Dazu berichtet nun ein weiteres Dokument aus dem Lütti-
cher Staatsarchiv (Gericht Lontzen, ohne Aktenzeichen, nicht
datiert, aber vermutlich um 1769-70 entstanden) über die Pflich-
ten, welche dem Bezieher des Zehnten oblagen. So mußten vom
Zehnten der Meßwein, die Leinwand und andere teure ””Orna-
mente” wie Beichstühle, Kommunionbank usw. gestellt (bezahlt)
werden. In den Jahren 1768-69-70, also zur Zeit ‚ wo die
Gemeinde den Zehnten bezog, brachte die Verpachtung des
Zehnten insgesamt 2.693,- Gulden ein. Für das Gehalt des
Pfarrers, das Halten des Gemeindestieres (!!!), Anschaffungen für
die Kirche, Aufwandsentschädigungen der Bürgermeister, ging
soviel an Einnahmen weg, daß ein Minus von jährlich 90 Gulden .
blieb. Und die Gemeinde hatte die Verpflichtung übernommen,
eine neue Kirche zu bauen! Plan und Ausführung des Neubaus
waren dem Architekten MORETTI übertragen worden. Er erbau-
te übrigens später ebenfalls die Klosterkirche in Eupen (1778)
und die Pfarrkirche zu Montzen (1789).
Die übernommene Verpflichtung zwang also die Gemeinde
zur Aufnahme einer Anleihe. Sie tat dies beim Advokaten
MOSTARD in Eupen (Akt am 10. Mai 1796), und zwar lieh man
3.000 Gulden zu 5% rückzahlbar in 30 Jahresraten von 100
Gulden plus Zinsen. Im November 1768 wurde mit dem Bau der
Kirche begonnen (das jetzige Langhaus) und im Dezember 1770
war das Werk vollendet. Dazu heißt es im Lagerbuch : ”Der
Official und Pfarrer HEYENDAHL aus Eupen weihte sie ein und
wurde den 11. Januar 1771 von dem Kaplan SCHÖNBROD die
erste Messe darin gelesen. Der Turm blieb stehen ...”.
Die Amtszeit von Pfarrer Lemmens war, wie gesagt, gekenn-
zeichnet durch Prozesse. Und so berichtet ein Akt vom 14.
August 1749, gezeichnet durch Pfarrer Lemmens und ein Schrei-
ben des Aachener Stiftskapitels an den hohen Rat der Kaiserin
und Königin (Maria-Theresia) vom Oktober 1749 über einen
Prozeß wegen des Pfarrhauses in Lontzen. Zum guten Schluß
scheint es aber, daß Pfarrer Lemmens das von ihm bewohnte
Haus der Gemeinde als Pfarrhaus überlassen hat.
Im Jahre 1775 folgte dann Johannes Stephanus THIELEN
als Pfarrer von Lontzen. Er war geboren 1726 zu Henri-Chapelle
und gestorben zu Lontzen am 12. Juli 1783. Er wurde begraben in
17
der neuen (jetzigen) Kirche ”außerhalb des Chores, vor der
Kommunionbank in der Mitte’’. Weiter findet man aus seiner
Zeit keine das Pfarrleben markierenden Ereignisse.
Auf Pfarrer THIELEN folgte 1784 Christian VOSS. Die erste
Unterschrift von Pfarrer Voss findet man im Taufregister vom 3.
August 1784.
Sein Leben war überschattet von einer schweren Krankheit.
Es scheint, daß er seit Anfang 1789 geistesgestört war, eine
Krankheit, die sich im Laufe der Jahre noch verschlimmerte.
Seine letzte eigenhändige Eintragung erscheint im Taufregister
am 24. August 1790. Bei dieser Taufe war er Pate und Vikar
SCHILLINGS taufte. Über sein Lebensende ist keine Notiz
vorhanden. Nur lief später noch ein Prozess zwischen den Erben
von Pfarrer Voss einerseits und der Gemeinde andererseits wegen
angeblich ausstehender Gelder zu Gunsten von Herrn Pfarrer
Voss. Letztendlich wurde das Verfahren am 20. Februar 1823 vor
dem Appellationshof zu Köln zu Gunsten der Gemeinde entschie-
den.
Mit Pfarrer Voss endete auch die Zeit der österreichischen
Herrschaft und auch in unserer Heimat ertönte nun die Losung
von ”der Freiheit, der Gleichheit und der Brüderlichkeit”, der
Wahlspruch der Französischen Revolution.
Ein geschichtlicher Wendepunkt : die französische Revolution
Die Französische Revolution (1789) beendet die Geschichte
Europas in dem Sinne, wie es bisher als geschichtliche Gestalt
verstanden worden war. Sie ist eines der folgenreichsten Ereignis-
se der Menschheitsgeschichte. Sie begründet die ”’Ära’” der
”modernen Welt” mit ihren spezifischen Problemen für Staat und
Gesellschaft, für das kirchliche und kulturelle Leben, wie für den
gesamten Existenzbereich des Einzelmenschen. Wenn auch die
F.R. in ihrem Anfangsstadium gar nicht kirchenfeindlich einge-
stellt war, so ergab doch die fortschreitende Entwicklung immer
mehr Zündstoff. Die entscheidende Probe für das Verhältnis von
Kirche und Revolution bringt die ”’Constitution civile du Clerge”
vom Juli 1790 : Verminderung der Bistümer von 135 auf 85, Wahl
der Bischöfe und Ortsgeistlichen durch Bürgerversammlungen,
18
Aufhebung der kirchlichen Orden und Körperschaften, Ein-
schränkung der Beziehung zum Papst auf ein formales Minimum.
Als dann der Staat den Klerus zu einem Eid auf diese
Konstitution und dazu zum Haßeid gegen das Königtum ver-
pflichtete, kam es zur Spaltung in ”’eidverweigernde” und ”kon-
stitutionelle’” Geistliche (pretres assermentes et inserment6&s).
Wortlaut des Haßeides ist folgender : ”Ich schwöre Haß dem
Königtum und der Anarchie; Anhänglichkeit an und Treue gegen
die Republik und die Verfassung vom Jahre 3”.
Wie eine Sturmflut zog die F.R. ihre Kreise und erreichte
Windeseile auch unsere Heimat. Bald überrannten französische
Truppen unser Gebiet und auch bei uns zündeten mitunter die
Parolen von ”Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit””. 1794 war
es dann soweit. Unser Land kam nun ganz unter französische
Verwaltung und somit begann für die hiesige Kirche eine totale
Umwälzung. Mit dem Jahre 1794 endete für Lontzen die Zugehö-
rigkeit zum Aachener Marienstift, denn unter französischer
Oberhoheit wurden nicht nur neue politische Verwaltungsgrenzen
gezogen, sondern auch die Bistümer wurden auf Anordnung des
Staates neu festgelegt. So wurde Lontzen endgültig dem Bistum
Lüttich unterstellt. Auch. andere Bestimmungen wurden der
Kirche verwaltungsmäßig gemacht, die bis zur heutigen Zeit noch
ihre Gültigkeit haben. So beruht heute noch die Vermögensver-
waltung der Kirche in Belgien auf dem berühmten ”’Code
Napoleon”; dies obschon die belgische Verfassung schon mehr-
mals geändert wurde und jetzt wieder geändert werden soll.
Für die Lontzener Kirche waren die ersten tiefen Wunden
dieser Zeit der totale Verlust des Pfarrarchivs mit seinen alten, ja
uralten Urkunden. Eine Verordnung der französischen Revolu-
tionsregierung erzwang die Ablieferung des Pfarrarchivs an den
Staat. Alle früheren Urkunden und Register befinden sich
seither, soweit noch vorhanden (?), im Staatsarchiv in Lüttich.
Das einzige aus der Revolutionszeit erhaltene Registerbuch im
Pfarrarchiv datiert aus dem Jahre 1803 und trägt als erste
Unterschrift den Namen von Pfarrer Ernst ... Pfarrer Johann
ERNST war schon einmal kurzfristig als Pfarrverwalter in
Lontzen tätig gewesen (1789-1794), aber dann wegen Verweige-
rung des Haßeides von den Franzosen verbannt worden. Neben
19
Pfarrverwalter Johann ERNST werden noch andere Seelsorger der
Pfarre Lontzen unter den Eidverweigerern genannt.
So heißt es in einem ‘Artikel der Zeitschrift des Eupener
Geschichtsvereins aus dem Jahre 1954 N° 1, 2-3 : ”Pretres
assermentes et insermentes dans les Cantons d’Eupen, de Lim-
bourg, de Walhorn et d’Aubel’” von Charles de Clercq, daß
folgende Priester, in Lontzen tätig, den Eid nicht geleistet haben :
1. Jakob KNOPS (Pfarrverwalter 1794-1799), während der
Krankheit von Pfarrer VOSS und nach der Verbannung von
Pfarrverwalter ERNST, dann 1799 selbst verbannt : ”’Verwalter
der Pfarre Lontzen”’, so schrieb der damalige Regierungskom-
missar (Franzose), ”er ist ohne Fähigkeiten, (der Pfarrer ist seit
langer Zeit total verblödet!) ein sehr bekannter Eidverweigerer.”
2. YSERENTANT Peter Joseph
3. Und auch den späteren Pfarrer von Lontzen, Johann
CORSTEN, in der Zeit Rektor von Henri-Chapelle.
Nun, Pfarrer ERNST kam 1803 als Pfarrer nach Lontzen zurück.
Er starb hier am 30. März 1815. 3
Ende der Franzosenzeit - Grenzverschiebungen
Als Nachfolger von Pfarrer ERNST kam dann der frühere
Eidverweigerer Johann CORSTEN. Er begann seine Arbeit in
Lontzen mit dem Ende der napoleonischen Zeit. Zur Eröffnung
seiner Amtszeit finden wir von seiner Hand im Taufregister in
lateinischer Sprache die Eintragung : ”’Alle alten Register von
Lontzen sollen durch die Wut (furor) der Franzosen gestohlen
oder vernichtet (ablata aut destructa) worden sein.”
Von Pfarrer CORSTEN sagt Grondal, daß er der letzte der
Domherrn von Klosterrath (Rolduc) war. Zu seinem Kommen
nach Lontzen schreibt Pater Ferdinand SCHAUFF : ”Am
1.4.1815 ernannte ihn der Generalvikar von Lüttich, BARRET,
zum Pfarrer von Lontzen, wo er am 13.4. durch Dechant
MÜLLER aus Eupen eingeführt wurde. Anläßlich seines Golde-
nen Priesterjubiläums am 24.9.1845 wurde er Ritter des Roten
Adlerordens 4. Kl. Am 18.7.1850 starb er in der ”’alten”” Pastorat
nach neuntägiger Krankheit. Seine Klosterzeit hat er nie verges-
sen können. Er war ein ”Liebhaber des Gebetes und der
20
Betrachtung” (Sterberegister). Am 22.7.1850 wurde er begraben
als letzter der Regularkanoniker von Klosterrath. Das große
Friedhofskreuz, (wo wir heute noch alljährlich am Allerheiligen-
tag die Fürbitten verrichten), unter dem er ruht und das sein
Neffe SÜSS aus Baelen/Forges errichtete, ist sein Vermächtnis an
die Pfarre Lontzen.
Infolge der neuen politischen Grenzordnung in der nach-
napoleonischen Zeit, erfuhr die Pfarre Lontzen auch einige
Veränderungen. So wurden mit dem Datum von 7.4.1825 nach
Lontzen eingepfarrt die Weiler : Herbesthal (bisher Welkenraedt)
mit 48 Häusern u. 216 Einwohnern, Heistern (Henri-Chapelle) mit ;
17 Häusern u. 106 Einwohnern sowie die Grünstraße (Montzen)
mit 28 Häusern und 165 Einwohnern. In dieser Zeit wechselte die
Pfarre mehrere Male ihre kirchliche Zugehörigkeit. Wenn sie ab
1794 bis 1824 zur Diözese Lüttich gehörte, so verwaltete doch ab
25.8.1818, durch päpstliches Breve dazu ernannt, der Kapitular-
vikar von Aachen, FONK, unsere Pfarre. Am 20.5.1825 ging
dann die Pfarre Lontzen in die endgültige Verwaltung der
Erzdiözese Köln über und verblieb hierbei bis 1921. Von 1921-
1925 gehörte Lontzen dann zum Bistum Eupen-Malmedy in
Personalunion mit dem Bischof von Lüttich, und seitdem bis zum
heutigen Tage zum Bistum Lüttich. Nach dem Tode von Pfarrer
CORSTEN (1850) übernahm dann Pfarrer Gerhard RICHARD
die Seelsorge in Lontzen. Er tat sehr viel für die Verschönerung
der Kirche. So wurde 1852 der schwarz-weiße Marmorfußboden
im Chor verlegt; 1859 wurde der neue Fußbodenbelag im
Kirchenschiff angelegt. (Dabei verschwanden leider die Grab-
platten der alten Priestergräber im Innern der Kirche). Am
20.10.1861 wurde der neue Kreuzweg eingesegnet. Im Jahre 1864
wurde Pfarrer RICHARD dann auf eigenen Wunsch nach
Rommerskirchen versetzt und als Nachfolger in Lontzen wurde
Pfarrer Aloys HABES ernannt.
Der Kulturkampf : Eine neue Zeit der Bewährung
Die Zeit von Pfarrer HABES (1864 - 1889) war wie-
der eine Zeit der Bewährung in der Standfestigkeit
zum Glauben und zur Kirche, denn der Kulturkampf warf
22
der heutige Mensch, der gläubige Mensch nach Vatikan II zum
Kampf der Vorfahren vor genau 100 Jahren??)
So entstand in Aachen 1862 eine Bewegung für die Stärkung
der kath. Presse, Schaffung kath. Universitäten und Pflege kath.
Geselligkeit : Katholisches Kasino”. Auch in Lontzen, seit eh und
je ein Bollwerk katholischen Glaubens, entstand ein Verein ’’Katho-
lisches Kasino”. (Fahne und Vereinsregister zeugen heute
noch davon.)
Unter Pfarrer HABES wurde die heutige Kanzel angeschafft
sowie ein silbernes Requiar für eine Hl. Kreuz-Partikel, die
Neupriester Math. SCHIFFLERS für seine Heimatpfarre in Rom 7;
besorgte. Pfarrer HABES starb am 8.1.1889 an Lungenentzün-
dung und wurde an der rechten Seite des Friedhofskreuzes
beerdigt.
Von 1889-1900 war dann Pfarrer Johann Carl GREVEN mit
der Seelsorge in Lontzen betraut. Er wurde im Jahre 1900 nach
Raeren versetzt und starb dort 1908.
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Zu den 650-Jahrfeiern stand auf dem Dorfplatz das Modell der Pfarrkirche vor dem
Umbau von 1910.
23
Von 1900 bis heute ...
Sein Nachfolger wurde dann 1901 Pfarrer Franz Xaver
SCHWARZ, dessen Person dem Beginn des 20. Jahrh. in Lontzen
seinen Stempel aufgedrückt hat. Pater Ferdinand SCHAUFF
schreibt : ”’...Er war ganz groß im Neubauen, Neüanschaffen, und
Erneuern, wobei er selbst sehr viel spendete. U.a. 1902 vergrößerter
Umbau der Sakristei; großes versilbertes Altarkreuz (ohne Ster-
nenkranz!), neue Ewig-Lichtlampe (seine persönliche Spende und
sie hängt seit dem 8. Oktober 1978 wieder an ihrer Stelle), 1904
neuer Taufstein; 1906/08 Ausmalung der Kirche (damals 11.000
Mark! - Sind wir heute noch dazu bereit??). 1910/1911 wurde
dann der heutige Turm errichtet, dazu ein neuer Glockenstuhl
und ein neues Uhrwerk (1976 elektrifiziert). Am 1.10.1920 wurde
er auf eigenen Wunsch in den Ruhestand versetzt, feierte am
19.3.1922 sein goldenes Priesterjubiläum und starb am 16.7.1922.
Er wurde vor dem großen Friedhofskreuz begraben. In die Zeit
von Pfarrer Schwarz fiel dann auch 1912 die Abtrennung der
Ortschaft Herbesthal von Lontzen, und die Errichtung einer
eigenen Pfarre. Vielleicht wird einmal ein Chronist das Werden
und Wachsen der Pfarre Herbesthal beschreiben.
Nachfolger von Pfarrer SCHWARZ wurde 1920 der bisherige
Pastor von Herbesthal, Herr Pfarrer Leonard Mathieu
LUMMERICH. Im Februar 1923 wurden die Gefallenentafeln
des Krieges 1914/18 in der Kirche angebracht. Er verließ Lontzen
schon am 8.9.1924 und zu seinen Nachfolger wurde Pfarrer Paul
MONSCHAU ernannt. Er war neben seiner seelsorgerischen
Tätigkeit ein großer Maler und Zeichner vor dem Herrn. So
entwarf er den Plan zu der Grünanlage mit Fahrweg an der
Westseite der Kirche (Turm). Nach längerer Krankheit starb er
dann am 12.3.1937 in Lontzen.
Als sein Nachfolger wurde dann der bisherige Pastor von
Hauset ernannt, Herr Pfarrer Joseph SIMONS. Er verließ Lont-
zen in den ersten Kriegstagen 1940.
Ihm folgte, als Pfarrverwalter durch den Apostolischen
Administrator von Aachen und Eupen-Malmedy ernannt, Pfarrer
Jakob MÜLLENDER. Er führte die Pfarre durch die harten Jahre
des Krieges 1940/45. Als er dann 1945 Lontzen verlassen mußte,
da versuchte sein Nachfolger, Pfarrer Joseph LAHAYE, in seiner
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Die Kapelle von Lontzen-Busch
schlichten, fröhlichen Art, die schweren Wunden des Krieges zu
heilen. Er durfte die im Kriege zu Rüstungszwecken abgelieferten
Glocken wieder in die Heimatpfarrkirche zurückführen. Im Jahre
1965 trat er nach schwerer Krankheit in den verdienten Ruhe-
stand, wollte aber noch tätig bleiben und nahm seinen Wohnsitz
in Lontzen-Busch, neben der Kapelle, und versah dort den Dienst
bis zu seinem Tod in der Osterwoche 1978.
Der heutige Pfarrer von Lontzen, Hubert Plumanns, begann
seine Aufgabe im Januar 1966.
25
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Hubert Plumanns, 31. Pfarrer von Lontzen, seit 1966 im Amt
Zum Schluß möchte der Schreiber dieser Gedankenfolge zur
Pfarrgeschichte Lontzen bemerken, daß seine Arbeit nicht den
Anspruch erhebt, ein wissenschaftlich begründetes Werk zu sein.
Es soll vielmehr den heutigen Menschen zum Nachdenken
anregen und ihm helfen, in Rückschau auf die Vergangenheit in
der erneuerten Kirche von heute seinen Platz zu finden.
Ein besonderer Dank gilt all denen, die mir geholfen haben
bei diesem Gedankenflug in die vergangenen Jahrtausende :
Herrn Dr. O.E. Mayer, meinem Freund aus Kinderzeiten Herrn
Pfarrer H. SIGNON (Dürler), meinem priesterlichen Freund
Pfarrer V. GIELEN, den Herren Alfred BERTHA und Walter
MEVEN (Hergenrath) und Herrn Leo HERMANNS vom Ge-
schichts- und Museumsverein Eupen.
Quellen-Nachweis
Staatsarchiv Lüttich; Stadtarchiv Aachen; Domarchiv Aachen; Notices histori-
ques, Lontzen (GRONDAL); Notices historiques sur le Chäteau et l’Avouerie de
Lontzen, P. de WALQUE; Bulletin de la Societe d’Art et d’Histoire du Dioc&se de
Liege (1903); Walhorn, (V. GIELEN); Eupener Land (V. GIELEN); Eupener Bilder
(Julius BOEHMER); Zeitschrift des Eupener Geschichtsvereins (1954).
26
Jetzt ist es Zeit
von Leonie Wichert-Schmetz
Jetzt ist es Zeit, die Schalen vollzugießen
Mit neuem Wein aus altem Krug.
Jetzt ist es Zeit, die Lippen aufzuschließen,
Die Rede strömt noch stark genug;
Aus tiefen Brunnen alle Quellen fließen.
Der Schatz in dunklen Klüften fest verschlossen,
Verborgen und vergraben.
Der innere Reichtum wird nun aufgeschlossen, :
Und and’re Menschen sollen das Ersparte haben.
Den Anruf hörte ich, ich will gehorchen
Und will den ganzen Hort Dir, meinem Meister, weih’n.
Nur Dir zu dienen, möchte ich noch leben;
Und Du magst mir die Kraft dazu verleihen,
Daß ich Dich künden kann, als hätt’ ich hundert Zungen.
Oh, laß mein Leben währen, bis ich Dich besungen,
Und Menschen, die Dich nicht mehr kennen,
Dich nicht mehr riefen
Und niemals Deinen Namen nennen,
Schon lange schliefen,
Die möcht’ ich suchen.
% Wer im Dunklen wohnt,
Die nicht mehr beten sondern fluchen,
Auf selbst gebautem Throne thront,
Für die ein kleines Licht
In Deiner Richtung
Im wilden Dickicht
Eine Richtung.
(Aus dem Gedichtband : ”Jetzt ist es Zeit die Schalen vollzu-
gießen”, Vlg. Haus Durbeke, D - 4791, Altenbeken, 1978, 121 S.)
29
Au cours du mois de septembre 1977, nous avons fouill& une grande
tombelle, poursuivant ainsi les recherches de nos pred&cesseurs du Service des
Fouilles de l’Etat, Edmond Rahir et Jacques Breuer (’). Ceux-ci avaient rapi-
dement explore huit tertres en 1926, ä la demande de J. Liese, un arch&ologue
d’Aix-la-Chapelle qui avait fouille quatre tombelles avant 1914, lorsque le
bois de Preuss €tait encore territoire allemand. Ces recherches avaient permis
la d&couverte de quelques os incineres Epars, de foyers, de murets de moellons
entourant la base des tertres et de noyaux de pierres au centre des buttes, mais
malheureusement aucune donation funeraire.
Nous avons port€ notre choix sur une tombelle remarquable par ses
dimensions: 1,50 m de hauteur pour un diametre de quelque 19m (fig. 9).
Nous l’avons fouillee inte&gralement sur un diametre de 15 m par la methode
classique des quadrants d¢rEs sEpares par des bermes orient&es selon les
points cardinaux. De plus, nous avons prolong€ au nord et au sud l’explora-
tion de la peripherie du tertre par des tranchees de 2,50 sur 1,20 m.
Le remblai du tertre, un limon brun-greige, 6tait assez compact et homo-
gene. Il renfermait de nombreux fragments de silex blond &clat&s sous l’effet
du gel. La situation de l’ancienne surface du sol Etait indiscernable et nous
n’avons repere aucun vestige de structure peripherique.
Au centre de la tombelle, nous avons d&couvert une mince trace, tantöt
brune, tantöt noirätre, d’un cercueil en bois (fig. 7 et 9). Celui-ci avait &t&
creuse dans un tronc d’arbre car il presentait un profil incurve (fig. 8). Il ne
subsistait pas de trace d’un couvercle. Le cercueil Etait orientE selon un axe
nord-ouest/sud-est et son fond reposait a 1,50 m de profondeur, sans doute au
niveau de la surface du sol d’autrefois. Sa longueur Etait importante: 2,48 m,
tandis que sa largeur avoisinait 0,70 m et sa hauteur, 0,25 m. Nous avons
apercu, colle au cercueil, trois traces de bois plus Epaisses et plus noires qui
traversaient le centre et les deux extremites de la tombe (fig. 8). Enfin, il
subsistait au centre du cercueil et sur une surface tre&s r&duite, une päte
blanchätre, tr&s vraisemblablement les os d&compos&s du defunt qui avait Ete
inhume€. Cette s£pulture n’a pas livre de donation.
La m&me tombelle abritait une s£pulture secondaire situ&e en position
excentrique. Un depöt d’ossements incineres gisait en effet a 6,50 m au
nord-est du centre et dans le remblai m&me du tertre, ä une profondeur de 0,77
30,87 m. Les os calcines avaient Ete r&coltes dans le bücher avec soin a en juger
par l’absence de toute cendre, puis d&poses dans une fosse oblongue dont les
axes atteignaient 0,90 et 0,50 m.
Le corps du tertre renfermait encore les restes d’un foyer situ€ ä 1m au
nord du centre (fig. 7, en a). D’une longueur d’un mötre, celui-ci avait
curieusement €te etabli sur une surface fortement inclinee vers l’exterieur de la
butte. Ces vestiges qui datent de l’Erection du tertre sont des lors contempo-
rains de Ja sepulture ä inhumation. Aussi, les charbons de bois qui seront dates
par le carbone 14 pourront-ils fournir des indications sur l’äge de la tombe
primaire. Enfin, 3 la base du tertre, nous avons recueilli un fragment d’Eclat
Jaminaire en silex gris profondement patin€ dont l’allure &voque le Paleolithi-
que moyen. La face de fracture porte une patine plus l&gere, ce qui pourrait
indiquer que cette cassure date de ]’Edification du tertre.
7 E. RAHIR, Vingt-cing annees...., Bruxelles, 1928, 240-242 et Rapport du Service des Fouilles de l’Etat
(manuscrit). Nous avons conserve la numerotation des tombelles de Rahir (de 13 6) sur la fig. 7.
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Fig. 8. Plan et coupe du cercueil de la sepulture principale. En c: 0s d&composes.
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Fig. 9. La tombelle avant la fouille et en cours d’exploration avec ]a sepulture primaire au centre.
. Malgre l’absence de donation funeraire et en attendant les rE&sultats des
analyses au radiocarbone des bois du foyer et des os calcines, il est possible de
cerner approximativement la date de l’&rection et de lutilisation de cette
tombelle. En effet, la coutume funeraire de l’inhumation des defunts qui est
gEneralisee ä l’Epoque nEolithique, reste en vigueur jusqu’a la fin de l’äge du
bronze moyen, vers 1100 avant notre &re. Par ailleurs, le rite de l’incineration
des morts est attest€ ä partir du debut de l’äge du bronze ancien, soit vers 1800
avant J.-C. et remplace progressivement l’inhumation (%). Nos deux sepul-
S G.J. VERWERS, The Beginning of the Late Bronze Age in the Lower Rhine Arca, Berichten R.O.B. 19,
1969, 19-20.
31
tures remonteraient donc ä l’äge du bronze ancien/moyen, soit entre 1800 et
1100 avant notre &re. Il faut noter que les tombelles de cette €poque dans la
region du bas-Rhin abritent souvent des sepultures secondaires qui ont Ete
ensevelies des dizaines ou des centaines d’annees apres la tombe primaire.
Ainsi, les deux tombes pourraient @tre separees par un laps de temps de
plusieurs siecles. 3
La necropole du bois de Preuss n’est pas isolee. On connait dans un rayon
de quelques kilometres d’autres tombelles de dimensions analogues et tr&s
vraisemblablement contemporaines. Une cinquantaine de tertres ont Et& de-
nombres dans le bois d’Aix-la-Chapelle, accol€ au bois de Preuss, en territoire
allemand; quatre d’entre eux fouilles par Liese ont €galement livre des sepul-
tures ä inhumation et ä incin&ration de meme que des murets p£ripheriques et
des noyaux de pierres (°). Par ailleurs, un groupe de trois tertres explores a
Holset bij Vaals, aux Pays-Bas, abritait, notamment, un noyau de pierres sous
lequel gisait un poignard en bronze (!°).
A. CAHEN-DELHAYE
9 J. Liese, Hügelgräber im Aachener Stadtwald, Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins 45, 1923-1925,
276. Nous devons cette reference 4 notre coll&gue de Musee de Bonn, le Docteur H. E. Joachim que nous
remercions. %
10 C.R. HOOyER, Grafheuvels uit de Bronstijd te Holset bij Vaals (L.), In.het Voetspoor van A.E. Van
Giffen, Groningen, 1961, 95-97. Au terme de ce rapport, il nous est agrEable de remercier l’administration
communale de La Calamine qui a mis au travail quatre chömeurs de 1a commune pour r&aliser ces
recherches. Par ailleurs, M. et M'"® De Ridder qui president le cercle Vereinigung für Kultur, Heimatkunde
und Geschichte im Göhltal, nous ont tr&s aimablement aide dans l’organisation de nos fouilles.
32
Bronzezeitliches Grab im Preuswald
(Übersetzung)
Dr. G. De Ridder
In der Nähe der holländisch-deutschen Grenze liegt im
Preuswald auf belgischem Gebiet eine aus Grabhügeln bestehen-
de Nekropole. Diese Bestattungsstätte befindet sich in der Parzel-
le I f (Sektion A) der heute zur Gemeinde Kelmis gehörenden
Gemeinde Neu-Moresnet. In einer hügeligen Landschaft des
Göhltales dehnt sich die Nekropole auf einer 242,5 m hohen Ü
Anhöhe (Fig. 6) aus. 27 runde oder ovale Erdhügel mit einem
Durchmesser von 7-22 m und einer Höhe von 0,3 - 1,70 m liegen
hier ohne einem bestimmten Ordnungsprinzip zu folgen zusam-
men (Fig. 7). Außerhalb dieser Gruppe liegen in einem Umkreis
von 1 km, einzeln oder zu zweit, sieben Grabhügel (Fig. 6). Im
Laufe des Monats September 1977 haben wir einen großen
Grabhügel abgetragen, indem wir die Untersuchung unserer
Vorgänger des staatlichen Ausgrabungsdienstes Edmond Rahier
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So wurde der Grabhügel angeschnitten
3
und Jacques Breuer fortsetzten. Auf Anfrage des Aachener
Archäologen Prof. J. Liese haben diese 1926 innerhalb kurzer Zeit
8 Grabhügel untersucht. Liese hatte bereits vor 1914, als der
Preuswald noch auf deutschem Gebiet lag, vier Grabhügel
untersucht. Dabei entdeckte er einige verstreut liegende eingeä-
scherte Knochenreste, Feuerstellen, Bruchsteine, die zu einer
Mauer angeordnet waren, und die die Basis der Hügel markierten
sowie Steine im Mittelpunkt der Erdhügel, aber leider keine
Grabbeigaben.
Bei unseren Untersuchungen fiel die Wahl auf einen bisher
wohl unberührten Erdhügel mit folgenden Dimensionen : Höhe
1,50 m, Durchmesser 19 m (Fig. 9). Mit Hilfe der klassischen
Methode mit dezentrierten Quadranten, die durch Wallabsätze
voneinander getrennt wurden und sich nach den Kardinalpunkten
orientierten, untersuchten wir diesen Grabhügel in einem Durch-
messer von 15 m systematisch. Die Erforschung der Peripherie
des Erdhügels wurde durch Verlängerung von 2,50 m breiten und
tiefen Gräben nach Norden und Süden erweitert.
Die Aufschüttung des Erdhügels mit braun-gräulichem
Lehm war sehr fest und homogen. Zahlreiche helle, durch Frost
aufgesprungene Silexfragmente waren darin eingeschlossen. Die
ursprüngliche Bodenoberfläche war nicht zu erkennen. An der
Peripherie gab es keine Hinweise von Spuren einer Struktur.
Im Mittelpunkt des Grabhügels entdeckten wir eine winzige Spur,
manchmal braun, manchmal schwarzbraun, von einem Holzsarg
(Fig. 7 und 9). Dieser bestand aus einem ausgehöhlten Baum-
stamm und wies ein eingekrümmtes Profil auf (Fig. 8). Spuren
eines Deckels waren nicht duffindbar. Der Sarg lag in 1,50 m
Tiefe, zweifelsohne auf dem Niveau der ursprünglichen Boden-
fläche, und zwar in der Achse Nordwest-Südost ausgerichtet. Die
Sarglänge war beeindruckend : 2,48 m. Die Breite betrug 0,70
und die Höhe ungefähr 0,25 m. Unter der Mitte und an den
beiden Enden des Sarges fanden wir Spuren von querliegenden
Hölzern. Diese Spuren waren dunkler als die Sargreste. (Fig. 8)
Im Zentrum des Sarges fand sich eine kleinflächige und sehr
dünne Schicht einer weißlichen Masse, sehr wahrscheinlich Kno-
chenreste des Bestatteten. Die Grabstätte wies keine Grabbeiga-
ben auf.
38
Patina, was darauf hindeuten könnte, daß dieses Fragment in die
Zeit der Errichtung des Grabhügels zu datieren ist.
Obwohl Grabbeigaben fehlten und die Resultate der Kohlen-
stoffuntersuchungen noch ausstehen, war es möglich, eine annä-
hernde Datierung des Grabes vorzunehmen. Die in der jüngeren
Steinzeit allgemein üblichen Riten der Erdbestattung blieben
nämlich bis gegen Ende der mittleren Bronzezeit, d.h. etwa 1100
v. Chr., vorherrschend. Einäscherungen sind seit Beginn der älteren
Bronzezeit, d.h. etwa 1800 v. Chr. nachgewiesen; sie ersetzten
allmählich die Erdbestattung. (8) Unsere zwei Gräber können
damit in die ältere bis mittlere Bronzezeit datiert werden, also
zwischen 1800 und 1100 v. Chr. Es sei noch bemerkt, daß zu
dieser Epoche im niederrheinischen Gebiet dem ersten Grab oft
nach Jahrzenten, manchmal sogar nach mehreren Jahrhunderten,
Zweitgräber beigefügt wurden.
Die Nekropole im Preuswald steht nicht für sich allein. In
einem Umkreis von mehreren Kilometern befinden sich weitere
Grabhügel mit ähnlichen Abmessungen, die sehr wahrscheinlich
auf die gleiche Zeit zurückgehen. 50 Erdhügel wurden im
Aachener Wald, einer Fortsetzung des Preuswaldes auf deut-
schem Gebiet, gezählt. Vier davon wurden von Liese untersucht.
Sie enthielten einen Steinkern und Spuren von Erdbestattungen
und Einäscherungen. Sie waren von einem Steinwall umgeben. (9)
Eine weitere Gruppe von drei Grabhügeln wurde in Holset bei
Vaals auf holländischem Gebiet untersucht. In den Zentren dieser
Gräber fand man unter einem Steinkern einen bronzenen Dolch.
(10)
Anmerkung : Wir verweisen auf die im französischen Text (S. 26-30) befindlichen
Abbildungen und Skizzen sowie auf die von Frau Cahen gegebenen Literaturhin-
weise.
36
2 Gedichte in Raerener Mundart
Wahre Begebenheiten aus der ”’Guten alten Zeit” in Wort
und Bild festgehalten und mit den gebührenden Übertreibungen
ausgestattet
von Peter Emonts-pohl
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at met en Kouw op Wahle aan.
Wi heär dr Johberg öüverstieje,
souch heär jangs Wahle vöör sech lijje,
vööl Burrehuser e-jen Weje,
va schönn jrön Haage jangse Reje.
Bej Aussems joung e du ereen,
kasseede sässech Daler een.
De Kouw, di raafde uus jen Krepp
at Höj en Strüeh met höör lang Lepp.
Dr Schwaderlapp op sing kromm Bee
joung bej dr Stickelmaan eree,
dr Wääch eß lank beß en dr Roore;
et öschte dronken-e paar Kloore
Äs Ongderloog, du jouf et Beer.
En Stond drnoh souch men em weer
een Langmüüs juen dr Bäreg erop,
eree bej Juens op-ene Kopp.
E wow ens puese en jätt drenke
en louß sech meneg Beer eeschenke.
Neet mieh hell secher op sing Bee
joung heär noch e Merols eree.
Bej Hissele woor Verkoof jewäst,
en Suuferij, dat woor dr Rest;
dat koum ous Bürche jrad zepajß,
et jouf vör’t Jangse menech Jlajs.
38
Wi heär noo’n Dösr eruus du schowß,
saat heär : ”Nouw eß dr Düvel lows.
E mueß, - de Naht koum at eraan, -
va hej ze Fouß op Roore aan.
Me huet em senge en ooch laache,
dat doung-e vöör sech, Mout ze maache.
E Jottstrooß soug et ärrem Wieht,
dat öüveraal at broung et Lieht.
Bej Peische joung-e ooch-ent langs,
et Heemjue, dat verjouß-e jangs, .
en e-jen Wietschaft bej Mattisje
traktieden-e, niet märr e Beßje.
E jedder Wietschaft a sing Weeg
do woed-e vool, sing Breefteisch leesch,
me huet em mulle, huet em stüüte :
”Hüj been ech riesch, deär ärrem Klüüte.
Doch wi-e e-jen Breefteisch keck,
du soug-e met-ene hauve Blick :
e hau märr mieh jätt vöör en Fleisch
en jätt Jeräppels e-jen Teisch.
Du fong-e Huechdütsch aan ze kalle
en saat : ”’Herr Wirt, in diesem Falle :
ein Pfund Kaffe noch für die Mutter,
den nehm ich mit als Drachenfutter.””
Sie Drücksche hau op höm jewaat,
et stopde Söck, et woor hauv Naht.
Op eemoll floug de Husdöör op,
noon Stoov ereen dee Voletskopp.
”Wue eß de Kouw, versofe Schrott?”
Dee Käel wejß neet mieh haar noch hott,
e bröllde märr : ”’Du blöder Affe!”
en knallde op-ene Dejsch dr Kaffe.
39
Dat hau e äs Kammis jelieht,
et ärrem Drücksche schweeg vervied,
vesönk et levste en en Kull.
”Da ist die Kuh, nouw hoot de Mull.””
Dat schroo Woed doung et Drücksche wieh,
dobej houng bove jene Kanepie
ene schönne Sprouch van et hüslech Leve,
dee hau ene Dichterling jeschreve :
Ein Böses Wort hat, unbedacht gesprochen,
schon manches arme Herz gebrochen;
ein gutes Wort, ein lieber Blick
schaftt neues Glück.”
40
Dr iehrleche Vourmaan
Bes no Mastrecht, dat eß hell wiet;
met Peäd en Kaar, do bruht me Ziet.
Dat woed dr Nekla ooch jewahr,
de noje Kloster braht en Kaar
zwei Meter Hooz met singe Jong,
dr Pitter, de hüj met em joung.
Se koumen e-je Kloster aa. j
Ne Pater saat : ””’Zet U maar daar!
Ik breng U straks een klijn ontbijt,
ik onderstel : U hebt den tijd.””
Dr Pitter keck sie Vadder aa
en saat : ’’Wat wellt de jouwe Maa?”
— De brengt ues Bruet en Botter, Woesch,
e Köppche Kaffe vöer dr Doesch.”
Se ouße, dronken uus dar Köppche,
dr Pater braht ooch noch e Drööpche
en saat : ”Mijnheer, wat zijn we schuldig?”
- ”Herr Pater, weäd niet oojedöldeg!”
saat drop dr Nekla, de hau Ziet,
e daht : No Roore eß et wiet.
Dr Pater ävvel woor en Il
en trouk dr Klosteschfennegbüll.
Dr Nekla saat : ”’Fouf Jölde dreßesch,
weil deär et söht, sö eß et rechteg.””
Dr Pater louß sech neet lang stüere,
Weil heär noch mueß de Bicht hüj hüere.
Doch wi dr Vadder op du stoung,
du saat dr Pitter, singe Jong :
”Ech jlöjf, de Pater wöed sech vröje,
wenn weär noch bej em bischte wöje,
ver mousse jo de Poosche haue.”
- ”Jank, jekke Jong”, saat drop dr Aue,
42
”Nouw nömm ens aan : Ver jönnt hej bischte,
da müeß de Pater ech berechte,
en denk ens aa, wat souw de saage,
wenn ech mech drövver müeß aaklage,
dat et jeng zwei Meter woore,
dröm jönnt ver bischte en dr Roore.”
43
Die Herrlichkeit Eynatten
von Walter Meven
Das Grundgebiet der ehemaligen Herrlichkeit Eynatten um-
faßte in etwa die vor der Zusammenlegung selbständigen Ge-
meinden Eynatten und Hauset.
Die Erhebung von Orten zu ”’Herrlichkeiten”” - es gab deren
viele in ehemaligen Herzogtum Limburg - fällt vorwiegend in die
Regierungszeit des spanischen Königs Philipp IV., der von 1605
bis 1665 lebte und im Jahre 1621 König von Spanien wurde. Seine
Gemahlin war Maria Anna von Österreich, deren beider Sohn der
letzte spanische Habsburger Karl II. war. Die Regierung Philipps
IV. fällt in die Zeit des politischen Niederganges Spaniens. Schon
sein Großvater Philipp III. überließ, genau wie er, die Regie-
rungsgeschäfte seinen Günstlingen am Hofe, was zum Ende der
Weltmachtstellung führte. Philipp IV. war ein Freund der
schönen Künste; er dichtete, komponierte und malte. Er liebte
die Jagd und die Turniere, war der Freund vieler Schauspielerin-
nen und spielte sogar selbst Komödie.
Die Regierungsgeschäfte besorgte sein Kammerherr und
leitender Minister Gaspar de Guzmän, Graf von Olivärez. Der
König unterzeichnete zwar alle Vorlagen seines Ministers, prüfte
sie jedoch nicht, da er als echter ”Rey por ceremonia ”’keine
eigene Meinung haben wollte.
Ein aufwendiger Verwaltungsapparat, verwickelt und nur
durch Privatinteressen in Gang gehalten, verschlang Unsummen;
ein Staatsbankerott folgte dem anderen. Philipp und sein Minis-
ter Olivärez erneuerten 1621 den Krieg gegen die abtrünnigen
nördlichen Niederlande und griffen an der Seite der österreichi-
schen Habsburger in den Dreißigjährigen Krieg ein; dabei geriet
Spanien in den Entscheidungskampf gegen das machtvoll auf-
steigende Frankreich Richelieus und Mazarins; 1640 rieß sich
Portugal ‘wieder los; im Frieden von 1648 mußte Spanien die
Unabhängigkeit der nördlichen Niederlande anerkennen; im
Pyrenäenfrieden 1659 die katalanische Grafschaft Roussillon, die
Cerdagne und das Artois an Frankreich abtreten. Durch die
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INDEN SOUVEREYNEN RADE VAN BRABANT
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Gheleghen inden Lande ende Hertoghdomme van Limborgh,
a ne) Enkondight ende men läer een-iegelyck weten , datmen van wegens fine Konincklijcke Majefteyt als Hertoge van Brabant, uyt krachte
DER icuen van Exccutorie (cheert inden brabant den 20. Julij ı "er, ut. ondert
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AAN ES Huiflier vanden voornoemden Rade (naer voorgaende Saififlement ende Arreft) by fobhaftatie ende interpofitie van Decret met vier voor«
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ZEN ES ceren, <ompeierende cken. Hate Cergarn IE Melanie op de Gier milden Deulbgn var kbendil von swes
BETEN, Renzen , d'eene van duylent guldens „ende d’andere van dıy hundert vyf-en-tfeventigh guldenss'jaers Brabanıs Maftrichter cours, beyde
7 verachtert twintighjaren , d’ecne Rente bzdragende fefhien duyfent guldens, ende d’andere felleduyieot guldens Capitacls, ende de ghene
Bedurende defen Deerese alngeb te verlchynen, {alvpkortinge vande betalingen op rekening: gedzen opden Voet vanden Vonnifle ein Men garden 0037
Plakat bzgl. gerichtlichen Verkauf der Herrschaft Walhorn i.J. 1686
Raubkriege Ludwigs XIV. verlor es dann noch die Freigrafschaft
Burgund (1678) und das südliche Flandern an Frankreich.
So war es nicht nur die aufwendige und korrupte Verwal-
tung, sondern auch die zu solchen Unternehmungen notwendige
Armee, die Unsummen verschlangen.
Die Erhebung von Orten zu ”’Herrlichkeiten” - eine im 17.
Jh. häufig geübte Praxis - und deren Verkauf an zahlungskräf-
tige, wohlhabende Adelsfamilien, sollten die Finanzmisere behe-
ben helfen. G
Dabei blieb das Gebiet selbst Eigentum des Königs; es
wurden nur die ”’Herrschaftsrechte’” über das Gebiet verkauft.
Verbunden war damit die niedere, die mittlere und die hohe
Gerichtsbarkeit; der Vogelfang, die Fischerei, das Jagdrecht und
das Recht der Toten Hand.
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Auszug aus dem Notariatsakt betr. den Verkauf des ”kleinen’”” Hauses (Amsten-
raedter Haus) in Eynatten i.J. 1644
Eynatten wurde am 17. März 1651 durch Arnold Huyn von
Amstenraedt releviert. Mit Genehmigung des Königs hatte
Arnold Schuyl als Herr der Herrlichkeit Walhorn, die er im Jahre
1626 erworben hatte, sie von Walhorn abgetrennt. Arnold Huyn
von Amstenraedt hatte im Jahre 1644 das kleine Haus Eynatten,
auch Reuschenberg Haus genannt, von Frambach von Gülpen,
Herrn zu Roßmühlen und Neuerborgh käuflich erworben. Mit
dem festen Haus (Maison forte) von Eynatten übernahm er dessen
Belastungen und die Schulden des Verkäufers u.a. 4 Müdden
Pacht an: den Pfarrer von Eynatten, 3 Müdden Pacht an das
Kloster Brandenburg, sowie einige kleine Renten an die Kirche
von Walhorn. Bis in unsere Tage konnte man gelegentlich noch
für dieses Haus die Bezeichnung ”Herrenhaus’”’ hören.
46
Wie bereits erwähnt, wurden nur die Herrschaftsrechte
verkauft. Im Gegensatz dazu waren die Besitzer der freien
Herrlichkeiten auch Grundherr, wie das Beispiel Lontzen mit
dem Propst des Aachener Marienstifts als Besitzer und Grund-
herrn zeigt. Um die Besetzungsrechte der Pfarre zu Eynatten hat
man sich lange gestritten. Die neuernannten Herren der ”Herr-
lichkeit” wollten das Recht der Pfarrbesetzung für sich in
Anspruch nehmen. Die adeligen Herrschaften des ”’großen’”” Hauses
behaupteten jedoch dieses Recht von altersher zu besitzen.
Fortsetzung folgt.
Quellen :
Veit Valentin, "Illustrierte Weltgeschichte’, Ausgabe 2, S. 554.
Eupener Land, ”Zur Justiz im Eupener Land während seiner Zugehörigkeit zum
Herzogtum Limburg.’”, (ohne Angabe des Verfassers), Beilage der ”Eupener
Zeitung” vom 19.7.39’und vom 20.9.1939.
Luise von Coels, "Die Lehensregister der Propstlichen Mannkammer””, S. 167.
Archives generales du Royaume, Brüssel
Der Landgraben (1) A
von Walter Hollatz
Bei seinen wiederholten Aufenthalten in der Aachener Pfalz
hatte Kaiser Friedrich Barbarossa Aachen ”als Haupt und Sitz
des Reiches’”” und seine Bürger, Eingessene wie Zugezogene, mit
Privilegien reich bedacht (1). Zum Schutz der Stadt mußten die
Bürger im Jahre 1171 dem Kaiser eidlich geloben, innerhalb von
vier Jahren die begonnene Ringmauer fertigzustellen. Von dieser
staufischen Wallmauer mit einer Länge von etwa 2.500 m sind
noch verschiedene Abschnitte, so am Seilgraben, am Hirsch-, am
Templer-, am Löher- und am Holzgraben erhalten. Bald jedoch
erwies sich ihr Umfang mit etwa 50 ha als zu eng, daher schritten
die Aachener Bürger in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts
zum Bau der äußeren Stadtmauer, deren Länge mit etwa 5.400 m
ein Gebiet von 175 ha umfaßte (2). Von ihren 11 Toren und 23
Türmen blieben das Ponttor und das Marschiertor sowie fünf
Türme erhalten.
Hatte die karolingische Pfalz den Nachfolgern Karls des
Großen immer seltener zu längerem Aufenthalt gedient, so hatte
schließlich Kaiser Ludwig der Bayer im Jahre 1336 der Reichs-
stadt den Besitz "aller innerhalb der Bannmeile um Aachen
gelegenen, seit alters zu ihr gehörenden Dörfer samt ihrem
Zubehör und ihren Bewohnern” bestätigt (3).
Das im Jahre 1338 erstmalig als solches bezeichnete ”’Aache-
ner Reich” mit seinen Dörfern und Weilern vor der Stadt hatte
unter den häufigen Fehden benachbarter Großer nicht wenig zu
leiden. Daher sicherte seit dem Ende des 14. Jahrhunderts die
Reichsstadt die fast 70 km lange Grenze ihres Umlandes durch die
Anlage eines Landgrabens (4), der ihren in ”Quartiere”’ aufgeteil-
ten Bereich umzog. Von ihnen hat sich die Bezeichnung ”’Vaal-
serquartier’’ bis heute erhalten. Die weiteren Quartiere waren das
Orsbacher, das (Laurens) Berger, das Soerser, das Würselener, das
Weidener und das Haarener Quartier.
Unmittelbar vor der Stadt lag im Norden der ”’Glocken-
klang”, im Süden und Westen dehnte sich zwischen der Stadt
(1) Dieser Aufsatz ist auch als Sonderdruck (geheftet) unter dem Titel "Aachener ;
Reich-Grenzen” erhältlich.
48
und dem "Aachener Busch’’ die Aachener Heide. Auf einem bis 4
m hohen Wall waren eng beieinander Buchenstämme gepflanzt
(5). Von Zeit zu Zeit wurden sie gekappt und bildeten dann mit
ihrem üppig wachsenden Unterholz ein fast undurchdringliches
Heckengebüsch, das beiderseitig von trockenen Gräben und
niedrigen Außenwällen begleitet wurde (Abb. 1). An verschiede-
nen Stellen gestatteten verschließbare ”Grindel’” einen Durch-
schlupf durch die Wallhecke (6); die Erinnerung an sie blieb
mehrfach in Ortsbezeichnungen (Hof Grindel, Grindelweg) erhal-
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Abb. 1 Heckenrest am Moresneter Bittweg
An den Landstraßen und an Punkten mit weiter Aussicht
standen Wachttürme, die - in alten Landkarten häufig als
”Thürngen” bezeichnet - durch Kurwächter besetzt waren. Bei
Annäherung umherstreifenden Gesindels, plündernder Kriegsvöl-
ker oder anderer verdächtiger Personen hatten sie Alarm zu
melden.
Im Jahre 1458 bestellte der Rat einen Wächter auf Linzens-
häuschen. Von den übrigen acht Wachttürmen des Aachener
Reiches sind diejenigen am Beeck, in Orsbach und am Hirsch
(Abb. 2) erhalten. Der Wachtturm in der Preus, Adamshäuschen
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Abb. 2 Wachtturm am Hirsch
benannt, dient seit jeher als Försterwohnung. An der Alten
Vaalser Straße erinnerte bis Ende der sechziger Jahre in beherr-
schender Lage das Gehöft ”Garten auch Türmchen genannt’ an
eine längst verschwundene Warte (7); in Würselen-Morsbach hielt
die ”Morsbacher Burg” die Erinnerung an den im Jahre 1806 nur
als ausgebrannte Ruine aufstehenden Turm wach (8). In Verlau-
tenheide ließ der Zweite Weltkrieg vom dortigen Wachtturm nur
einiges Bruchsteinmauerwerk am Haus Verlautenheidener Straße
106 zurück.
Der nahe Hof Wambach kündet von einem weiteren Wacht-
turm. Hatte die Reichsstadt in den Jahren 1419 und 1423 mit
Jülich über den Verlauf des ihr Gebiet abgrenzenden Landgrabens
verbindliche Abmachungen getroffen, so zog sich eine Verständi-
gung mit dem mächtigen Burgund länger hin. Streitapfel war vor
allem das reiche Galmeivorkommen des nahen ”Altenberges”’,
das den Aachener Kupferschmieden und Messinghändlern lohnen-
den Erwerb bot, aber auch im 14. und 15. Jh. manchen Streit mit
50
Burgund auslöste. Seit dem Jahre 1439 behielt Herzog Philipp
der Gute den Galmeiberg in Besitz. Die Reichsstadt mußte
endgültig verzichten, fortan blieb - abgesehen von einer kleinen
Ausweitung der holländischen Exklave Vaals (9) um 1663 - das
Aachener Reich bis zum Ende der reichsstädtischen Zeit in
seinem Umfang unverändert.
Wie aus dem um 1777 durch Landmesser Henricus Coupzoo
gefertigten Plan der Stadt Aachen und des sogen. Aachener
Reiches ersichtlich, grenzte das städtische Gebiet im Süden und
Westen an die Österreichischen Niederlande (Herzogtum Lim-
burg), sodann an die Vaalser Exklave der Generalstaaten, an die .
Reichsherrlichkeit Wittem und an das Land Herzogenrath der
Österreichischen Niederlande, im Norden an die Jülicher Unter-
herrschaft Heyden, sodann im Osten an das Jülicher Amt
Wilhelmstein und die Reichsabtei Kornelimünster, schließlich an
das Jülicher Amt Schönforst und an die Reichsabtei Burtscheid.
Soweit Bachläufe die Grenze bildeten, so der Senserbach
zwischen Vaals und Mamelis oder der Wurmbach vom Berger-
busch bis zu den Bardenberger Knopsbenden, fehlt der Landgra-
ben, ebenso an der Landstraße vom Bildchen bis zur Backenter
Heide (10).
An der belgisch-deutschen Grenze wurden auf Grund des
Versailler Vertrages im Jahre 1920 Grenzsteine aus Basaltlava
gesetzt. Sie tragen auf der einen Seite die Bezeichnung D =
Deutschland, auf der anderen Seite B = Belgien und sind mit
durchlaufenden Ziffern versehen. Diese sind in die Meßtischblät-
ter eingetragen. Im: nachfolgenden Grenzbericht sind sie zur
leichteren Auffindung der älteren Grenzsteine unter D-B ver-
merkt. Die weißfarbige Numerierung der Grenzsteine von 1920
wurde 1975 erneuert.
Seit dem Jahre 1659 bis 1791 fanden mit einigen Unterbre-
chungen alljährlich an drei Tagen zumeist im Mai sogenannte
Beritte rund um das Aachener Reich statt. Eine stattliche
Abordnung des reichsstädtischen Rates überprüfte zu Pferde die
Grenzen, den Landgraben und die Grenzsteine. In drei, manch-
mal auch in vier Abschnitten unterschiedlicher Länge wurde der
Grenzverlauf abgeritten und zu Protokoll genommen. Der Um-
ritt erfolgte meistens im Uhrzeigersinn.
51
Erster Umritt :
Die Grenze zwischen dem Aachener Reich und der Reichs-
abtei Burtscheid war ohne Graben und nur durch Grenzsteine
markiert. An Steinebrück begann der Landgraben. Er zog sich
weiter entlang dem I. Rote-Haag-Weg und dem II. Rote-Haag-Weg
und dem Kupferbach und winkelte nach dessen Überquerung an ei-
nem großen Wiesenstück vorbei ab zum Pommerotter Weg, von
dortentlang der Pionierquelle und einem charakteristischen Restbe-
stand von Buchenhecken über den Elleterberg zum Augustiner-
weg (Abb. 3). Jenseits des Augustinerweges unterbricht eine
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Abb. 3 Restbestand von Buchenhecken an der Pionierquelle
Schonung den Grabenverlauf. Weiter südöstlich bei Grenzstein
D-B 948 treffen wir auf ein gut erhaltenes Grabenstück mit
Heckenresten aus zum Teil dicken Buchenstämmen. Bei D-B 952
knickt der Graben im stumpfen Winkel nach D-B 955 und von
dort bastionsartig nach D-B 956 ab. Dieser fast rechtwinklige
Grenzvorsprung bot einen guten Ausblick in das vorgelagerte
Gelände. Dicht daneben erspähen wir die ”’Zyklopensteine””,
ausgespülte Sandsteinkonglomerate aus vorgeschichtlicher Zeit
(11). Bereits auf Eynattener Gebiet liegen am ehemaligen Fahrweg
54
Bei D-B 980 wird der Landgraben von der Eisenbahnlinie
Aachen-Lüttich (13) unterbrochen und endet am deutschen
Zollamt Bildchen an der Lütticher Straße. Von hier aus an Gut
Breitenstein vorbei lief die Grenze der Landstraße entlang bis
zum Gasthof Braun, Lütticher Straße 517. Dort steht ein
Adlerstein in der Vorgartenhecke. Straßenarbeiten förderten ihn
vor einem Jahrzent auf der anderen Straßenseite aus einer Tiefe
von 3 m zutage.
Weiter zieht sich der Landgraben über Maria im Tann, St.
Agathen-Eiche (14), den Moresneter Weg überquerend an einem
grotesken Heckenstück entlang (Abb. 1) zum ”Maladengraben”
(15), D-B 1023 und D-B 1026. Bisher steht eine eindeutige *
Erklärung über die Entstehung dieses etwa 250 m tiefen und 60 m
breiten Grenzvorsprunges aus.
Bei D-B 1032 - am Blauen Stein - (Abb. 7) trafen sich die
Grenzen der Reichsstadt Aachen, der österreichischen Niederlan-
de und der Generalstaaten. Heute sind hier Deutschland, Belgien
und die Niederlande friedliche Nachbarn.
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Abb. 7 Der ”Blaue Stein” am Dreiländereck
55
Im Bereich D-B 958 bis D-B 980 verlief die Grenze vor dem
Jahre 1611 etwa 1 km weiter nördlich, von der Gastwirtschaft
Braun aus über Entenpfuhl und Kreuzertal zum Klausberg, der
höchsten Erhebung des Aachener Reiches mit 358 m über NN.
Auf dem Steinknipp steht im Verlauf der Grenze von 1611 ein
Adlerstein (Abb. 8). In dem damaligen Vertrag zwischen der
Brüsseler Regierung und der Reichsstadt Aachen erhielten
Aachen ein Drittel, die limburgische Bank Montzen hingegen zwei
Drittel des südlich des Klausberges bis dahin gemeinsam genutzten
Waldes zugesprochen.
Von der Dreiländerecke her zieht sich der Landgraben der
heutigen niederländischen Grenze entlang zum Schorenkopf mit
einem großen Adlerstein und dem Wolfsborn nach Vaals. Ein Teil
der Ortschaft ”’um des Pastors Garten’”” gehörte 1777 noch zum
reichsstädtischen Vaalserquartier. Ein gut erhaltener Adlerstein
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Abb. 8 Adlerstein auf dem Steinknipp i.d. Nähe des Pelzerturms
befindet sich am niederländischen Nebenzollamt an der Akener
Straat.
Ursprünglich lag die Grenze zwischen dem Aachener Reich
und dem Herzogtum Limburg an der Göhl, die für die Aachener
Messingindustrie wichtigen Galmeivorkommen somit im reichs-
städtischen Bereich. Diese Grenze wurde am 19. Oktober 1423 von
König Sigmund bestätigt. Seit 1429 jedoch stand der Galmeiberg
56
in der Gewalt des mächtigen Burgunderherzogs. Aachen wurde auf
eine Linie etwa 800 m südlich der heutigen Grenze zurückgedrängt.
In Heft 22 der Zeitschrift ”Im Göhltal’” hat Firmin Pauquet
die Preuswald-Grenzsteine mit Burgunderkreuz, Goldenem Vlies
und Briquet beschrieben. Diese ”’’Burgunderlinie’’ beginnt an der
Lütticher Straße etwa 250 m diesseits des Zollamtes Bildchen,
läuft in nordwestlicher Richtung ungefähr parallel zur heutigen
Grenze und endet mit einem Bogen am Blauen Stein beim
Dreiländereck. Zwischen Lütticher Straße und Moresneter Bitt-
weg finden sich auf dieser Strecke vier Steine mit dem geästeten
Andreaskreuz, davon einer mit der Jahreszahl 1723, die drei
weiteren mit der Jahreszahl 1724; alle vier mit der Aufschrift %
PREUSE (Abb. 9). Außerdem stehen in diesem Abschnitt sechs
Steine mit beiderseitigen römischen Ziffern von III bis XIII, zwei
Steine mit den Ziffern 1 bzw. 5, zwei weitere mit den Buchstaben
Mt-K (= Montzen-Kelmis) bzw. Mt-G (= Montzen-Gemme-
nich). Neben dem Preuse-Stein von 1723 steht der Stumpf eines
abgeschlagenen älteren Steines, der keine besonderen Kennzei-
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Abb. 9 Stein mit burgundischem Andreaskreuz
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chen mehr trägt. Einen ähnlichen Rest finden wir auf der
”Burgunderlinie”” unter einer hohen alten Buche.
An der Nordwestseite des Moresneter Bittweges beginnt diese
Grenzmarkierung mit einem Stein von 1615 mit eingetiefter
Darstellung des Goldenen Vlieses (Abb. 10). Es folgen drei
weitere Burgunderkreuzsteine von 1724, ein Stein von 1615 (Abb.
11) mit Briquet (Oberteil des Ordens vom Goldenen Vlies) und
sechs Steine mit dem burgundischen Andreaskreuz. Ein Stein mit
Burgunderkreuz von 1724 und den Ziffern 2-6 befindet sich heute
auf deutschem Boden.
In dem vorher zitierten Aufsatz hat Firmin Pauquet darge-
legt, daß es sich bei den Burgundersteinen nicht um Grenzsteine
des Herzogtums Limburg gegen Aachen handelt, daß sie vielmehr
als eine "innere Abgrenzung auf limburgischem Gebiet’” anzu-
sehen sind und die ”Benutzer der Gemeindewaldungen mahnen
sollten, nicht in den königlichen Forst Preuse einzudringen”.
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Abb. 10 Burgunderstein mit goldenem Vlies aus dem Jahre 1615
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Abb. 11 Stein mit sog. Briquet
Zweiter Umritt :
Ab Grenzstein D-N 197, bei Vaals (Abb. 12) bildet der
südlich von Gut Paffenbroich entspringende Senserbach die
Grenze zwischen der holländischen Exklave Vaals und dem
Aachener Reich. Der nächste Ort ist Lemiers mit seinem wasser-
umwehrten Herrensitz und der Kapelle St. Katharina aus dem
11. Jahrhundert. An das Kirchlein lehnt ein Adlerstein, durch ein
Eisengitter geschützt. Ursprünglich stand er im Bachbett
(Abb. 13). Der Senserbach bildet weiter die Grenze bis zum
stattlichen Hof Mamelis aus dem Jahre 1623. Am Grenzstein D-N
201, wo die Grenze vom Senserbach nach Norden abschwenkt,
steht ein Adlerstein. Mit der Inschrift A W V wies am Nysweiler
Büschchen ein ”’Dreiherrenstein’’ auf die Abgrenzung des Aache-
ner Bereiches gegen Vaals und die Reichsherrschaft Wittem.,
Beim Grenzstein D-N 205 biegt die Grenze heute wie damals fast
rechtwinklig ab, um bei D-N 208 nochmals abzuknicken. Im
62
Bereich des so gebildeten Geländevorsprunges stoßen wir auf das
Pfarrdorf Orsbach. Dank seiner erhöhten Lage bietet der als
”Orsbacher Burg” bekannte und vor einigen Jahren wiederher-
gestellte Wachtturm nach allen Richtungen einen weiten Über-
blick (Abb. 14). Vom Grenzstein D-N 209 bis zur Vetschauer
Schmiede springt ein Geländestück nach Norden vor. Bei D-N
212 endete die Grenze des Aachener Reiches mit den österreichi-
schen Niederlanden. Ehedem wies ein ”’dreiherriger Pfahl”” auf die
verschiedenen Hoheitsbereiche, die Reichsstadt Aachen, die Bank
Simpelfeld und die Jülicher Unterherrschaft Heyden. An der
Vetschauer Schmiede bog die Grenze beim ”’Dürrenbaum”’ nach
Südosten um und stieß auf die alte Römerstraße von Aachen nach ,
Nymwegen. Noch um 1940 stand hier ein Adlerstein (16). Dann
lief sie weiter dem Weiler Huf und dem Gehöft ”Zur Hand”
entlang, sodann nach Osten abschwenkend vorbei an Haus Linde
zum hochgelegenen Wachtturm am Hirsch (Abb. 2). Die Mauer-
BA 5 KR
U
br SR MU
Bi * 1 Lan
BE £ A Zn
Abb. 14 Die ”Orsbacher Burg”, ein ehemaliger Wachtturm
pforte zu dem die Landschaft beherrschenden Turm ziert unter
der Jahreszahl 1684 der reichsstädtische Adler. Das oberste 3
Geschoß wie die beiden Seitenflügel sind Zutaten einer späteren
Zeit, die Konsolsteine der die ursprüngliche Traufe stützenden
Streben sind noch vorhanden.
65
dann in südöstlicher Richtung über Feldwege die Krefelder
Straße (Bundesstraße 57) und die heutige Bahnlinie Aachen-Jülich
überquerend in Weiden in die Jülicher Straße (L 138) einzumün-
den. In der Durchfahrt des dem 18. Jahrhundert entstammenden
Hauses Adenaw-Delahaye steht ein Adlerstein, wohl als Preilstein
in Wiederverwendung (Abb. 17). In der kleinen Grünanlage an
der Abzweigung der Eschweiler Straße bemerken wir einen aus
Sandstein geschlagenen Adlerstein mit der stattlichen Höhe von
1,60 m und einer Breite von 0,70 m. Auf der in späterer Zeit
abgearbeiteten Rückseite glaubt man den Jülicher Löwen zu
erkennen, gehörte doch das den Aachener Bereich begrenzende
Umland von Bardenberg bis Eschweiler zum Jülicher Amt Wil-
helmstein (Abb. 18). 3
8 4 2
A) Mk a a 2
2m = -
A A
a .
a | 4
A BO
A PL
BO K
BO 2
Abb. 18 Adlerstein in Weiden, Abzweigung Eschweiler Straße
Von Weiden her verlief die Grenze dem alten Sportplatz
entlang meist durch Ackerfelder in vorwiegend südöstlicher
Richtung bis zu einer Telegraphenlinie, sodann nach Südwesten
66
umschwenkend an Gut Wambach vorbei. An den dortigen
Wachtturm erinnerte die in einen Türsturz eingeschlagene Jahres-
zahl 1602. Leider wurde der Turm nach dem Zweiten Weltkrieg
eingerissen.
Jenseits des das Landschaftsbild völlig verändernden Auto-
bahnkreuzes deutete eine ”Landgraben’”” benannte Straße des
Ortsteils Verlautenheide - seit dem Jahre 1973 Quinxer
Straße - auf den einstigen Grenzverlauf. Abgesehen von einer
leichten Geländedelle ist vom Landgraben nichts mehr auszuma-
chen. Noch zu Anfang unseres Jahrhunderts war außer dem
Verlautenheidener Wachtturm hier der Landgraben in der statt-
lichen Länge von etwa 70 m vollständig erhalten. (5), R
Weiter nach Südwesten ausgerichtet, folgte der Landgraben
einer zum Haarbach abfallenden Bodensenke bis zur Scheid-
mühle. Hier bildete der einmündende Rödgerbach ein kurzes Stück
die Grenze zwischen Aachen und der Reichsabtei Kornelimünster.
Ein früher hier aufstehender Stein mit dem abteilichen Kornelius-
horn (”Hörngen”) als Hoheitssymbol ging leider verloren. Im
weiteren Verlauf grenzte die Reichsstadt mit Königsgrindel,
Rothe Erde und entlang dem ”Reichsweg” bis zum Kirberichs-
hof an das Jülicher Amt Schönforst.
Vom heutigen Bahnhof Aachen-Rothe Erde bis zur Brabant-
straße bildete der Beverbach die Aachener Grenze zur Reichsab-
tei Burtscheid. Sodann verlief sie in südwestlicher Richtung zum
Krugenofen und weiter entlang der Eupener Straße nach Steine-
brück.
Der ”Inwendige Aachener Buschgraben””
Im Jahre 1735 fertigte Stadtarchitekt Johann Jos. Couven
einen Plan der ”Aachener Heide” an, der den weiten Bereich
zwischen der mauerumwehrten Stadt und dem "Aachener Busch”
mit seinen zahlreichen Gehöften und dem ”’Inwendigen Aachener
Buschgraben’” wiedergibt. Aufgabe des Buschgrabens war der
Schutz des Waldes vor Landstreichern, Räuberbanden und Holz-
dieben sowie vor Anwohnern, die unberechtigt ihr Vieh in den
Wald treiben wollten.
Vom Elleterberg her oberhalb der Pionierquelile verläuft der
Inwendige Buschgraben zwischen dem Königsberg und der Schil-
lerhöhe zum Hirtzpley, sodann entlang der Ostseite der Eupener
Straße bis zum Wachtturm Linzenshäuschen (19) (Abb. 19).
67
A ge
A a x.
= 2 BR
be Ma En
BE Fr 3
Abb. 19 Wachtturm Linzenshäuschen
Hinter dem alten Wachtturm zieht sich ein charakteristisches
Grabenstück in nordwestlicher Richtung zum Gut Grindel; bei
Gut Tönnisrath bemerken wir einige markante Reste der einsti-
gen Buchenhecke (Abb. 20), darunter eine mächtige Harfenbuche
(20). is
Jenseits des Eberburgweges verläuft der inwendige Buschgra-
ben durch das Gelände des Landhauses Nr. 2 u. hinter den Weiden
des alten Pachthofes Weyern bis zur Eisenbahnlinie Aachen-Lüttich.
Im Gelände stoßen wir auf einen Stein mit rundbogigem
Abschluß und der Aufschrift ”’Nr. 9, Nachbar Hulz”. Er weist auf
die Gerechtsame, die den Bewohnern der Aachener Heide, von
Haselholz und Vaalserquartier die kostenlose Entnahme von
Brennholz gestattete (21).
Weiterhin überquerte der Inwendige Buschgraben den Ron-
heider Berg und das ehemals zum v. Halfern-Park gehörige
Waldstück, um oberhalb des Pachthofes von Hochgrundhaus die
69
NA 207
RT
_-. a A An
Abb. 21 Ehemaliger Wachtturm ”am Beeck” (Bergcafe)
Von der spätmittelalterlichen Anlage des Landgrabens des
Aachener Reiches ist nur wenig erhalten geblieben. Mit dem
Ende der reichsstädtischen Zeit hatte er seinen Zweck verloren. In
den landwirtschaftlich genutzten Gebieten im Norden der Stadt
zog bald der Pflug über ihn hinweg. Auf weiten Abschnitten
künden lediglich einige Flur- oder Straßenbezeichnungen von
dem stattlichen Werk unserer Vorfahren. Nur in den stadteignen
Waldstücken, vor allem im Süden der Stadt, haben sich etliche
Partien der beiden Landgräben mehr oder minder erhalten. Auch
von den Hecken sind .noch eindrucksvolle Reststücke vorhanden.
Da ihr verschlungenes Geflecht nicht mehr beschnitten wurde,
wuchsen bald groteske Baumpartien aus den Hecken empor.
Von den Grenzsteinen wurde im Laufe der Zeit ein großer
Teil zerstört oder verschwand sonstwie. Vier Adlersteine kamen
vor Jahrzenten aus dem Stadtwald in das Suermondtmuseum
(23). Dort waren sie nach dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr
70
aufzufinden; auch sind ihre ehemaligen Standorte nicht eindeu-
tig bekannt.
Zählte man beim Beritt des Jahres 1694 insgesamt 138
Grenzsteine, davon 63 mit dem Stadtadler (24), so ergab ein von
Landmesser Coupzoo im Jahre 1772 angelegtes Register (*) noch
immer 147 Grenzpfähle, davon 75 mit dem reichsstädtischen
Adler. Weitere 10 zierte neben dem Adler der Jülicher‘Löwe, 2 das
Korneliushorn der Abtei Konelimünster. Bei den beiden ”Drei-
herrensteinen’” hatte man sich mit der nüchternen Buchstaben-
folge begnügt.
Heute ist die Zahl der noch vorhandenen Adlersteine auf 18 ,
zusammengeschrumpft. Vor allem im Monat Mai, wo der Adler-
farn noch nicht die Sicht behindert, lohnt es sich für den
Heimatfreund, den Grenzgräben, dem Gebück und den manch-
mal halbversunkenen Grenzsteinen nachzuspüren. Es bleibt
unsere Aufgabe, für die Sicherung dieser Zeugen der Heimatge-
schichte bemüht zu sein.
(*) Siehe Anhang £
ook ko ko ko ko
Der Verfasser dankt den Herren Hans Königs und Walter
Meven in Aachen sowie Herrn Alfred Bertha in Hergenrath für
vielfache Hinweise. Herr Bernhard Christoffels war bei manchen
Erkundungswanderungen ein unermüdlicher Gefährte.
Nachtrag :
Abbildung 1 zeigt den Landgraben am Grenzstein 1018 (Siehe
auch Karte). Seit 1975 steht dort ein Adlerstein, der vorher an der
Abzweigung Südweg-Oberer Backertsweg als Wegweiser benutzt
worden war.
In der Gewissheit, daß dieser Stein dort nicht ursprünglich
gelegen hat, ließ das Forstamt ihn mit Zustimmung von Stadt-
konservator Hugot von seiner Fundstelle auf den Landgraben am
Moresneter Bittweg versetzen. (Frdl. Mitteilung von Herrn Ober-
forstrat Rainer Kerz, Aachen.)
71
Zum Thema Landgraben und Adlersteine schrieb uns Herr
Hubert Beckers (Eilendorf) folgende Ergänzung, die wir unseren
Lesern nicht vorenthalten möchten :
”Vor einigen Jahren entdeckte ich bei einem Gang entlang
der alten Grenze zwischen der Herrschaft Eilendorf (zum Territo-
rium der Abtei Kornelimünster gehörend) und dem Aachener
Reich am ”Herrenberg”, dem ehemals reichsstädtischen Galmei-
bergwerk, einen ”’Adlerstein’’, d.h. einen Blaustein in Form eines
Findlings mit dem eingeschlagenen Aachener Adler. Der Stein,
bisher unbekannt, hat die Größe von ca. 100 cm Höhe (über
Erdreich) und ca. 30-40 cm Breite. Sein genauer Standort ist :
Aachen-Eilendorf, Prunkweg 119. Dort ist er im Hof des Hauses
Schmitz in der Gartenmauer mit einbezogen.
Nachdem ich im Jahre 1978 mit dem Landeskonservator den
Stein besichtigt habe, hat dieser den Grenzstein im kürzlich
erschienenen Denkmälerverzeichnis ”Aachen - Übrige Stadtteile
1.2” aufgeführt (Seite 46 und 50), so daß er wohl als gesichert
gelten kann.
Ein ebensolcher Stein wurde ja vor einigen Jahren von Herrn
Strack, Broichweiden, am Probsteyer Wald gefunden und nach
Broichweiden gebracht, wo er im Ortsbild aufgestellt wurde.
Ein weiterer Stein, allerdings mit dem Aachener Adler
einerseits und dem Jülicher Löwen andererseits wurde vor einigen
Jahren während der Aufschlitzung des Nirmer Tunnels von
Baufahrzeugen zertrümmert, so daß er heute nicht mehr vorhan-
den ist. Sein Standort befand sich etwa 1000 m südlich des
Herrenbergs beim Wasserspeicher ”’Gottessegen”’.
Anmerkungen
(1) POLL, B., Geschichte Aachens in Daten, Aachen 1965, S. 38.
(2) HUYSKENS, A., Stadtbefestigung, Landgraben und Warten der ehemaligen
Reichsstadt Aachen. In : ZAGV 61 (1941) S. 180.
(3) HUYSKENS, A., - MUMMENHOFF, W., Regesten der Reichsstadt Aachen,
Zweiter Ausgabe, Köln 1937, S. 266.
(4) Bereits das Rentenregister der Pfarre Holset aus den Jahren 1370 bis 1380
verzeichnet unter Orsbach eine Roggenrente von zwei Morgen ’’lantz gelegen by
Memeles opten lantgraeff”. (Frdl. Mitteilung von Herrn Walter Meven).
(5) REINERS, H., Die Kunstdenkmäler der Landkreise Aachen und Eupen,
Düsseldorf 1912, S. 187. S. auch ZAGV 35 (1913) S. 392 f.
(6) KÄMMERER, W., Geschichtliches Aachen, Aachen 1955, S. 33.
1
7
(7) Mitteilung von Herrn Hans Königs.
(8) Mitteilung von Herrn Hans Königs.
(9) HAAGEN, F., Geschichte Aachens, Zweiter Ausgabe, Aachen 1874, S. 274.
(10) KÖNIGS, H., Vom Jakobstor zum Bildchen, Aachen 1973, S. 3.
(11) GIELEN, V., Zwischen Aachener Wald und Münsterwald, Eupen 1975, S. 180
(12) LIESE, J., Vom Aachener Stadtwald, Aachen 1930, S. 20 f.
(13) Mit der im Jahre 1843 eröffneten Bahnstrecke Aachen-Lüttich hatte das neue
Verkehrsmittel erstmals in aller Welt Staatsgrenzen überschritten.
(14) ”Sannt Agathen Eich” S. SAVELSBERG, H. Die älteste Landkarte des
Aachener Reichs von 1569. In : ZAGV 23 (1901), S. 290-305.
(1S)’LIESE; a.a.0.; 8. 10.
(16) SCHLEHBUSCH, M., Flur- und Hausnamen im Heydener Ländchen. In :
Heimatblätter des Landkreises Aachen, 10. Jahrgang, Heft 1-3, (1941), S. 11-14.
Schlehbusch bringt eine Zeichnung des Grenzsteins. Über dem Adler die
Jahreszahl 1640.
(17) Nordöstlich von Berensberg standen noch um 1940 am Waldrand bei Rumpen +
zwei Grenzsteine mit eingetiefter Inschrift "HER HEIJDEN GEMEINER NACH-
BAR BUSCH”. S. SCHLEHBUSCH, a.a.o., Zeichnung S. 14.
(18) Auch die Flurbezeichnung ”An de Ru Stöck” hält die Erinnerung an den
ehemaligen Landgraben wach. Seine Breite betrug hier etwa 20 m, die Tiefe 3 bis
4 m. (SCHMIDT, P., Der Aachener Landgraben. In : Heimatblätter des
Landkreises Aachen, Heft 1, Januar 1931, S. 8 f.)
(19) Der über dem Torbogen eingelassene Denkstein aus dem Jahre 1700 mit dem
Stadtadler und den Wappenschilden der beiden Bürgermeister des Vorjahres
sowie der beiden Baumeister stammt von der damals nahebei errichteten
Wallfahrtskapelle. Beim Abbruch der baufälligen Andachtsstätte im Jahre 1829
kam der Stein zum Linzenshäuschen. Weiteres über den bereits 1458 erwähnten
Wachtturm s. TEICHMANN, E., Linzenshäuschen. In ZAGV 27, S. 1-24; 29, S.
1-48; 30, S. 1-61 und 33, S. 168-186.
(20) Abbildung s. GIELEN, a.a.O., S. 91. Dort auch Abbildung des Landgrabens
S. 53 u. 124.
(21) LIESE ;:8:2:0:,/S. 22;
(22) ZAGV 35 (1913) S. 392 f.
(23) LIESE, a.a.O., S. 8.
(24) GROSS, H.J. Zur Geschichte des Aachener Reichs. In : Aus Aachens
Vorzeit, Jahrgang 6 (1893) S. 28.
ANHANG
Am 24. April 1772 gaben die beiden regierenden Bürgermeister von Aachen,
Joseph Xavier von Richterich und Johann Lambert Kahr dem reichsstädtischen
Landmeser Heinrich Coupzoo den Auftrag, eine Landkarte des Aachener Reiches
anzufertigen und alle Grenzsteine darin einzuzeichnen.
Coupzoo begann mit der Arbeit am 15. Mai 1772. Unter Zuhilfenahme
älterer ”Grenzscheidungs-Protocolle”” legte er eine ”Neuere Anzeig deren
Grenz- und Marksteinen, wie selbige im Jahr 1772 sich befunden und auf der
Landkarte entworfen sind” an. Der ältere ”Protocollarische Inhalt von den
Grenzen und Limitsteinen der Kaiserlichfreyen Reichsstadt Aachischen Gebietes’”
bildet mit der Coupzoo verfertigten ”Neueren Anzeig” ein 24 Seiten
umfassendes ”’Grenz- oder Mark-Vergleichungs Register”” aus dem wir im folgen-
den das Wesentlichste, die Flurnamen und die Lage der Grenzsteine, herausge-
griffen haben.
1) Burtscheid, hinter dem Haus zum Engel; ...............0..00000++++++ 1 Adlerstein
2) Krugenofen ("Am Krauchenöfen”) 2........0.00042001i10reeereeseeeneeerasrernneretenns I
PB
SEK 4
4) Marschiersteinweg. bei, dem Pfuhl.u ii I
S)iGegenüber Eckenbergergasshs is die eb een tree I
6) Gegenüber dem Kreuz, in einem Bende, allwo 2 Pfähle stehen (mit Adler?)
YrWerdean dere eher RE FREFTFRRRNR A RRANATERAANRARERE DEAN AHAANRAEURFR En GUEMEKEn A
8) Im Stall des Hauses auf der Straßweyde, welcher Stall halb aachisch
9) Straßweyde, 2 Pfähle ohne Adler
19) Unter der Steinenbrücke im Bende, 3 Pfähle ohne Adler
11) An dem Hause die Steinenbrück genannt ........0.0400000000nr rer rer rrreeeenrer 1
12) Diesseits des Kupferbaches auf dem Landgraben, 1 Pfahl ohne Adler
13) Am Schlagbau Rothe Haag auf dem Rothen Bende, idem
14) Rothe Haag gegenüber der’Pommeroth 13 Pfähle ohne Adler
15) Zum Dürrenbaum, allwo ein Limit-Pfahl mit Adler stehet ...........4.0.000000000+ 1
16) Über Schellards Dresch, 1 neuer Pfahl mit Adler liegend ..........400000000000 0400 1
17) Alte Schanz, 1 Pfahl ohne Adler
18) Königslandwehr am Stockender Weg, allwo ein Pfahl ohne Adler stehet und
einneuer-Pfahl mit Adlenlieget 40000 neh RE HEERES ne
19) Oberste Geissenbrück, allwo ein neuer Pfahl mit Adler gelegt ..................+.-. 1
20) Unterste Geissenbrück, ein neuer Pfahl mit Adler liegend ..............00000000040 00 1
21) In der Hölsender (Hauseter) Heide, ein Pfahl ohne Adler gebrochen und ein
neuer Pfahl mi Adler Seleget us Zi..an dt AU ARE ZRRRE
22) Am Hölsen Strauch 1 Pfahl mit Adler stehend .............4000000000000000000000000 1
23) An St Lammerz-Kuhl, ein neuer Pfahl mit Adler liegend ................400400000 1
24) Am Wilden Bohrn od. Stockbohrn, ein Pfahl mit Adler stehend ................ 1
25) Am Klotzberg (Klausberg), 2 stehende Pfähl, einen Schuß Weges von
einander mit Adler, wovon der erste zerbrochen .:......4...000ieeree leerer erben nee Z
26) Zu Dubbelmaar, 1 Pfahl mit Adler yasni ker EL AU EEE dee de LA DEE
27) Hinter dem Breitenstein, am Eck des Landgrabens, allwo ein Pfahl ohne Adler
stehet‘ und ein:neuer-mit- Adler lege. users res ren er EEK EEE EEE SO
28) Lückerstraß hinauf am Breitenstein, 2 Pfähle gegeneinander über, jeder mıt
Adler ur0e rer Een Pe DE AN
29) Über Baggart (=Backert) nach St Agatha Eich, allwo ein Pfahl mit Adler
stehet, so zerbrochen ist und ein neuer Pfahl mit Adler lieget ..................000000 2
(30) Auf der Moresser Strass wo ein stehender Pfahl mit Adler und ein liegender Pfahl
mit Adler. N.B. Der stehende ist nur Halbscheid abgebrochen .....................00000 2
31) Malaten Graben, 1 Adlerstein noch erkennbar ....... TR MEN RO
32) Am Blauen Stein auf der Gymmenicher Strass ..............000000000000000000000400000 1
33) Am Schorenkopf, 1 Pfahl ohne Adler und ein Pfahl mit Adler .................4000 1
34) Wolfsborn, 1 Pfahl ohne Adler
35) Im Garten des Pastorey Hofes Vaals, 1 Pfahl ohne Adler
36). Vaalser Pastorey, 1. Pfahl mit Adler bis
37) Haus an dem steineren Herde gegenüber Pastorey ............0.00000000000040400000 1
38) Im Garten des Hauses, 1 Pfahl ohne Adler
39) Im Kirchfeld, idem
40) Auf Beyersgrindel, idem
41) Auf Beyersbend, idem
42) Im Senserbach, Lemiers, ein neuer Pfahl ohne Adler, Adlerstein an kleiner
140101 ENT N TEEN
AB N OREADERAT BE eier best retla iRe £
44) Scheidweg Mamelis, ‚an der Bach wu00..00000.000 0er A 3
45) Scheidweg Mamelis,- 000 serie ner tert ECnkee ren tr edearn CE NEN
46) Neisweiler Büschchen, Pfahl A W V (= Aachen, Wittem, Vaals)
75
DS UT EEE DE ET SEE AS
Hauseter Ward (SEE) ER FREEEe B EEE nee ESS ASE OS TEE DE
Gaststitie En LOS SE eher krkkrensn nn 1
Möresneter BiUWeg AfA EE ee rkakesesnnseinnnertrern I
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KA A N EN A
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Ve SE SDR N SE
DE EEE Tr A NE DEZ
Weiden Has Adenau en 1
Eschweiler Str Walde) ULLA SA SA, BEN
Talbot/GrenzBof, Eupener Sir: eine
Insgesamt 18
80) Am Heiligen Häuschen der Verlautenheid ............0000000000000000000 00000 rhndirt 1
81) Auf einem Acker, wo zwei Pfähle mit Adler liegen und ein kleiner ohne
82) Vorbey der Scheidmühl, langs Rödtcherbach, auf einem Bend an der
Hinzengaß .... 1
83) Zum Raderield; 10 ECK VON der LEW EL Er TREE CE RERT TAPETE
84) A NöHnen WE Re
ES
86) In Delwicks Bend (Haaren), 1 Pfahl ohne Adler und 1 mit Adler............... 1
87) WERE DE Re SR
88) Drei oder vier Benden weiter, wo vor vielen Jahre statt einer jungen Eiche ein
neuer PIahUmit AdIer See ers ie reger ge PeAlETAIFEERATECATETEHSTRA TEEN HEERES AETUL
89) Zum Königsgrindel langs die Höls im Rodterbüschchen, wo 3 alte Pfähle ohne
Adler stehen
90) Am Rodter Schlagbaum, 1 Pfahl ohne Adler
91) Am Kant des Rodtfeldes idem
92) An der Rott im Landgraben, idem
93) Am Eck, an dem Kant Rotterweyd, idem
94) In Rotterweyd, idem r
95) Rothe Erde, an dem Landwehr gegen dem Schlagbaum über, idem
96) In der Beyers Kuhl, zwei Pfähle ohne Adler
97) Auf dem Beverbend im Landwehr, idem
98) Auf dem Schafsbend, idem
99) Durch den Beverpfuhl, idem
100) Zum Heyendals Bend außer Landwehr, idem
101, Heyendals-Bend, idem
102) Langs Kirberichshof durch Völl- und Papiermühlen, allda durch eine Thür,
vorbey dem Mühlenrad, und Canal hinzu allwo jenseits des Canals am Platz der
vorhin auf einem Stein in der Mauer gestandenen Zifferen 1585 einen Mühlenstein
auf selbigem Ort in der Mauer mit der Ma-Frau von Bordscheid ihren Stab
ausgezeichnet stehet; dieserseits des Canals auf dem oberen Gespann der stehende
Thür 1 Pfahl mit Adler Ense re Easter.
104) Durch Papiermühlen über die Wurm allwo anstatt des ehemaligen Dörnen-
StrRGCHST PIE I A SC
105) Durch einen Bend, allwo ein Pfahl mit Adler stehet ............000..00000000000000 1
106). Durch einen sum fige0 BElO russ ner t ern err SR EELREEU SEARCH UEEr rn
107) Ani der WarmenWeiyerSBE RE rs entre ren EREEREE ER KASNFETEEDEUEE ESF AU
108) In Küppersgasse, 1 Pfahl ohne Adler
109) Durch einen Bend an der Enggasse, idem
110) Am Seickstill bei Bordscheid, idem.
76
Aus der Pfarrgeschichte Hergenraths
(Nachträge u. Schluß)
von Alfred Bertha
Die Pfarre Hergenrath ist mit Archivalien nicht gerade reich
gesegnet. Umso größeren Wert bekommen denn auch die wenigen
erhaltenen Unterlagen aus früherer Zeit und umso größer ist auch
die Überraschung, wenn bisher unbekannte Dokumente gefunden
werden. .
Die Generalvikariatsakten des Aachener Diözesanarchivs
bieten reichhaltiges Material zur Geschichte unserer Pfarre in der
preußischen und deutschen Zeit. Urkundliche Belegstücke aus
dem 18. Jh. sind jedoch eher spärlich. Ein altes Gemeinde-
versammlungsbuch, das die unterschiedlichsten Themen bein-
haltet und den Zeitraum von 1754 bis 1792 umfaßt, gibt auch
über manche Aspekte des Pfarrlebens Auskunft. Der konkrete
Alltag der Pfarrgemeinde wird vor unserem Auge lebendig.
1. Kapläne in vorfranzösischer Zeit
Die früher sehr ausgedehnte Pfarre Hergenrath konnte kaum
von einem einzigen Geistlichen versorgt werden. So stand dem
Pfarrer meist ein Kaplan oder Vikar zur Seite. Im erwähnten
”Naebuyr Vergaederings’’ Buch, dem Protokollbuch der Gemein-
derats- und Bürgerversammlungen, stießen wir auf das Protokoll
einer Bürgerversammlung, die am 30. Juni 1754 im Hause des
Bürgermeisters Anton Bonni stattfand und bei der es um die Wahl
eines neuen Kaplans ging.
Der von den Bürgermeistern Bonni und Steutgen gemachte
Vorschlag, einen neuen Kaplan zu wählen, da die Zeit des vorigen
abgelaufen sei, führt auch die allzeit gegoltenen Bedingungen an,
d.h. ein Entgelt von 25 Pattacons jährlich, wofür der Kaplan
gehalten sei, an allen Sonn- und Feiertagen sowie auf St. Luzia
und St. Martinstag für die Gemeinde Messe zu geben, sich in der
Frühmesse ”Kinderlehre” (Katechismus) zu geben, sich in der
Beichte zu qualifizieren und, was Gott verhüten wolle, bei
Krankheit des Pfarrers ”’auf die Pfarre aufzupassen, wie es sich
77
für einen guten Pastor gehört, auf eigene Kosten und ohne daß
der Gemeinde dadurch Unkosten entstehen”.
Der Kandidat, der zur Wahl stand, war ein gewisser J.
Bürgers. Er wurde zu den vorgeschlagenen und von ihm ange-
nommenen Bedingungen zum Kaplan gewählt. Aus späteren
Anstellungsverträgen sehen wir, daß der Kaplan jeweils für ein
Jahr angestellt wurde.
Am 18. Juli 1756 wurde Bürgers für ein weiteres Jahr in
seinem Amt bestätigt, doch wurde er von der Verpflichtung,
Beichte zu hören und ”’die Pfarre zu versorgen wie ein Pastor”,
entbunden. ;
Einen ähnlichen Anstellungsvertrag schloss die Gemeinde am
13. Nov. 1757 mit dem Kaplan P.T. Philips, der am 13. Nov.
1758 zwar für ein weiteres Jahr ernannt wurde, aber seinen Dienst
im Juli 1759 quittierte.
Der Nachfolger von Kaplan Philips, Martin Schmitz, wurde
zu denselben Bedingungen wie die vorhergehenden Kapläne
angestellt, doch übernahm er außerdem die Schule; dafür erhielt
er, wie vor ihm Küster Peter Bart, fünf Stüber monatlich für jedes
Kind, das lesen lernte und sechs Stüber für jedes Kind, das
zusätzlich schreiben lernen wollte. Zudem hatte er ein nicht
weiter spezifiziertes Einkommen aus einer Schulstiftung und
erhielt bis Mai 1760 freie Wohnung in einem dem Andries
Hennen gehörenden Hause mit Garten. Kaplan Schmitz blieb bis
Mai 1762. Wenn die Gemeinde sich bereit erklärt hätte, sein
Gehalt von 100 auf 140 Gulden zu erhöhen, wäre Schmitz noch in
Hergenrath geblieben. Die Gemeinde wollte jedoch dieser Forde-'
rung nicht nachgeben.
Es fand sich jedoch ein neuer Kaplan, der zu den von der
Gemeinde gestellten Bedingungen zu arbeiten bereit war, mit der
geringfügigen Einschränkung jedoch, daß der Kaplan sich die
Meßintentionen an den gebotenen Feiertagen vorbehielt und
nicht, wie seine Vorgänger, in der Meinung der Pfarre das hl.
Opfer darbrachte. Der Name des Kaplans : W.B. Emonts. Der
am 12. Mai 1763 abgeschlossene Vertrag lief bis zum 3. Sonntag
im Mai 1764 einschließlich. Durch einen Notariatsakt vom 1.
Sept. 1766 ist Wilhelm'Martin Dederichs als Kaplan in Hergen-
78
rath belegt. Es ist leider nur dieser einzige Hinweis auf ihn
vorhanden.
1766-72 war Kaplan van der Heyden in Hergenrath. Anga-
ben zu seiner Person fehlen. Nach seinem Fortgang bewarb sich
ein Theologiestudent mit Namen Henricus Beckers um das Amt,
das er jedoch nicht selbst ausüben konnte, da er noch nicht zum
Priester geweiht war. So erlaubte ihm die Gemeinde, einen
Stellvertreter zu benennen, bat ihn jedoch zu versuchen, zum
Priesteramt zu kommen und die geistlichen Vorgesetzten, den
genannten Beckers so schnell wie möglich dazu zuzulassen. (Wir
vermuten, daß dieser Kaplan Beckers identisch ist mit dem von
G. Grondal (”Walhorn’”, S. 32) erwähnten Kaplan Heinrich
Becker, geb. in Astenet am 15. Nov. 1750, der 1784 die Kaplan-
und Lehrerstelle in Walhorn innehatte.)
Kaplan Beckers war 1777-78 noch immer in Hergenrath.
Nachdem der Küster P. Baert, der gleichzeitig Schullehrer
gewesen war, sein Amt niedergelegt hatte (vermutlich 1774-75),
hatte der Kaplan auch die Schule unter sich. Das Einvernehmen
zwischen ihm und Pfarrer van Weertz scheint nicht ganz pro-
blemlos gewesen zu sein, da der Pfarrer gegen die Kandidatur
seines Kaplans als Küster protestierte (1777). Die Gemeinde
setzte sich jedoch über diesen Protest hinweg und ernannte
Beckers zum Küster.
Vom 18. März 1780 bis 18. März 1781 hatte Pfarrer van
Weertz einen Kaplan mit Namen Peter Bous, der vordem als
Kaplan in Raeren belegt ist. Dessen Nachfolger wurde der
Hergenrather Joh. Hennen, der zum Kaplan gewählt wurde, noch
ehe er die Priesterweihe empfangen hatte. Kaplan Hennen hatte -
schon vorher (1780? das Protokoll der Bürgerversammlung ist
nicht datiert) die Lehrerstelle in Hergenrath übernommen.
Wie im Falle des Heinrich Beckers erlaubt es die Gemeinde
auch Kaplan Hennen, vorläufig und bis zur Priesterweihe, sich in
Hergenrath vertreten zu lassen.
Nach dem gewaltsamen Tode von Pfarrer van Weertz (er
starb an den Folgen schwerer Kopfverletzungen, die ihm ein
geistesgestörtes Mädchen zugefügt hatte), wurde Johannes Hennen
1782 Pfarrer von Hergenrath. Ein Versammlungsprotokoll der
Gemeindeeinwohner vom 1. Juni 1783 erwähnt, der ehrwürdige
a9
Martinus Schmitz habe seit einiger Zeit die Funktionen eines
Kaplans in Hergenrath ausgeübt, könne aber nun infolge fortge-
schrittenen Alters nicht mehr allein die Messe lesen. So wurde
denn beschlossen, der Pastor solle einen anderen Frühmeßner
suchen. dem die Gemeinde dann das mit diesem Amt verbundene
Gehalt von 25 Pattacons jährlich zahlen werde. (Wir erinnern
uns, daß Kaplan M. Schmitz schon einmal, und zwar 1759 bis
1763, als Kaplan in Hergenrath gewirkt hatte.) Am 31. Mai 1784
heißt es, Kaplan Martinus Schmitz sei gestorben und man müsse
zur Wahl eines neuen Kaplans schreiten. (1) Als Gehalt werden
100 Gulden festgesetzt. Der Kaplan muß an allen Sonn- und
Festtagen sowie am Kirmesmontag, am Martinusfest und am
Luziafest zu ”gehöriger’”” Stunde die Frühmesse lesen. Sonntags
muß er dies in der Meinung der Pfarre tun. Er muß die
kirchlichen Gesetze befolgen und die hierzulande für einen
Frühmeßner geltenden Vorschriften beachten.
Als neuen Kaplan wählt die Versammlung der Bürger den
1748 in Montzen geborenen Wilh. Steinfeld. Seine Anstellung ist
unbefristet, kann aber mit jedem 31. Mai auslaufen, wenn eine
der Parteien drei Monate vorher den Vertrag aufkündigt. Im
Falle von Krankheit muß der Kaplan auf eigene Kosten für einen
Ersatzmann sorgen.
Kaplan Steinfeld ist durch keine weiteren Unterlagen in
Hergenrath bekannt. Er wurde 1790 Pfarrer von Kettenis, wo er
1821 verstarb. Die am 15. Juli 1792 versammelten Bürger
beauftragten den Pfarrer, Kontakte zu den Aachener Karmelitern
aufzunehmen und dort einen Frühmeßner zu suchen. Die
Versammlung sieht ein, daß es ”’sehr notwendig ist, den Unter-
richt der jungen Menschen zu gewährleisten und daß es dazu nur
ein einziges Mittel gibt, nämlich einen geregelten Schulunter-
richt”.
Sie beschließt, wenn es in Zukunft gelinge, einen Kaplan zu
engagieren, der, wenn man für ihn eine Wohnung besorge,
wirklich hier residiere und geregelten Schulunterricht gebe,
diesem den Vorzug bei der Besetzung des Küsteramtes zu geben
(1) Aus dem Sterberegister ersehen wir, daß Kaplan Schmitz am 24.4.1784 im Alter
von 84 Jahren gestorben ist. Er wurde in der Kirche, ”in choro nostro”” beigesetzt.
80
und außer dem gewöhnlichen Gehalte eines Kaplans und Küsters
25 Lütticher Gulden für Hausmiete und Garten zu ‚zahlen. Der
Küster Ferdinand Baert wird vorläufig für das laufende Jahr in
seinem Amt bestätigt, unter der Bedingung, daß er versucht, ”’sich
im Gesang und im Zelebrieren der kirchlichen Dienste zu
qualifizieren”.
Aus dem Totenregister ist uns ferner noch der Kaplan
Johann Joseph Schonbrodt (18.10.1773) bekannt.
2. Anstellungsvertrag eines Küsters im 18. Jh.
Zu den wichtigsten innerkirchlichen Ämtern, die von Laien
ausgeübt werden, zählt zweifelsohne dasjenige des Küsters, der in
gewisser Hinsicht die rechte Hand des Pfarrers ist. Das Küster-
amt hat sich jedoch im Laufe der Zeit gewandelt und es ist heute
kaum noch mit dem zu vergleichen, was unsere Vorfahren im 18.
Jh. vom Küster erwarteten. Ein Anstellungsvertrag (der einzige in
Hergenrath erhaltene) aus dem Jahre 1764 umreißt die Pflichten
und Rechte des Küsters in jener Zeit.
Die Wahl eines neuen Küsters lag in den Händen der
gesamten Einwohner, denen sonntags nach Ausgang der Früh-
messe die am darauffolgenden Sonntag stattfindende Gemeinde-
versammlung angekündigt wurde. Meist geschah dies durch den
Förster.
Am 12. Februar 1764 waren die stimmberechtigten Bürger
im Hause des Notars Nicolaus Bounie versammelt. Durch den
Tod des Küsters Peter Baert war die Küsterstelle vakant gewor-
den und man mußte die Neubesetzung regeln. Doch zuerst
mußten die Bedingungen, die mit der Annahme des Küsteramtes
verbunden waren, festgelegt werden. Es heißt :
”1. Die Anstellung ist auf ein Jahr begrenzt und kann, wenn
Klagen vorgebracht werden; jederzeit ohne Einspruch annulliert
werden.
2. Der Küster muß täglich morgens ’und abends ”Ave Maria”
läuten oder jemanden dazu bestellen.
3. Bei Sturm oder Gewitter muß er ebenfalls dafür sorgen, daß
die Glocken geläutet werden.
81
4. Sonn- und feiertags muß er vor der Frühmesse, dem Hochamt
und der Vesper läuten, so wie es ihm vom Pfarrer vorgeschrieben
wird.
5. Bei jeder Messe an Sonn- oder Feiertagen muß er zweimal
schellen, und zwar das erste Mal, wenn der Pfarrer in die Kirche
kommt und das zweite Mal, wenn der Pfarrer angekleidet ist.
6. Er muß dem Priester beim Ankleiden helfen und soviel wie
möglich am Altare assistieren.
7. Sonn- und feiertags muß er der Frühmesse, dem Hochamt und
der Vesper beiwohnen und dem Pfarrer assistieren.
‚8. Er ist gehalten, in und außerhalb der Kirche das gute Beispiel
zu geben und sich entschieden vor Trunkenheit zu hüten, so daß
er jederzeit imstande ist, die Funktionen eines Küsters auszu-
üben.
9. Er ist gehalten, Altäre, Kirche und Sakristei sauber zu halten
und alle Spinngewebe zu entfernen.
10. Die Paramente muß er sorgfälltig aufbewahren, wie ein guter
und getreuer Hausvater seine eigenen Kleider aufbewahrt.
11. Er ist gehalten, die Glocken zu schmieren und die Klöppel
darin zu hängen, jedoch auf Kosten der Gemeinde.
12. Er muß täglich beim Pfarrer nachfragen, ob dieser Messe
lesen will oder nicht und um wieviel Uhr.
13. Er ist gehalten, von St. Andreas bis Ostern Schule zu halten,
wofür er von jedem Begüterten 5 Stüber monatlich bekommen
soll für jedes Kind, das lesen lernt, und 6 Stüber für jedes Kind,
das zusätzlich schreiben lernt. Die Armen soll er ”um Gottes
Willen” unterrichten.
14. Für Versehgänge darf er nichts verlangen, doch hat er als
Entgelt dafür den Trijn Elegast Bempt. t
15. Von jedem einzelnen Hause bekommt er statt des ”Küster-
brotes’’ eine feste Summe von 9 Aachener Mark.
16. Für die Beerdigung eines Erwachsenen bekommt der Küster
4 Schillinge, ein jeder zu 9 Mark gerechnet, und für jede
Singmesse einen Schilling.
17. Beim Begräbnis eines Kindes bekommt der Küster einen
Schilling.
18. Für alle anderen Dienste, wie. Taufen, Heiraten, etc. soll er so
wie der vorige Küster entlohnt werden.
19. Der Küster muß jedes Jahr auf Mariä Lichtmeß nach der
82
Vesper dem Herrn Pastor und den Bürgermeistern den Kirchen-
schlüssel anbieten. Falls Pfarrer und Bürgermeister den Schlüssel
zurückgeben, ist der Küster für ein weiteres Jahr in seinem Amt
bestätigt.
Soweit die Klauseln des Anstellungsvertrages. Pfarrer
Lambert Smitz schlug nun die Söhne des verstorbenen Küsters,
Lambert und Peter Baert, für das Amt vor. Der Pfarrer erwartete
von den beiden, daß sie ihrer Mutter die ”’Pennige” getreulich
abliefern würden. Der Wahl des Pfarrers schlossen sich die beiden
Bürgermeister H. Hennen und J.H. Foberjan, an. Desgleichen
Anthoon Bounie, Joseph Steutgen, Hendr. Schreul, Johannes ,
Berners, welche alle mit ihrem Namen unterzeichneten. Die
versammelten Einwohner kürzten dann die Prozedur ab, indem
sie alle riefen : ”Idem”.
3. Das Amt des Kirchenmombers
Die Organisation der Pfarrgemeinde wurde früher nach
demokratischeren Spielregeln als heute gehandhabt. Unsere Vor-
fahren wählten nicht nur selbst ihren Pfarrer und ihren Kaplan,
sie bestimmten auch alle gemeinsam über die Anstellung eines
Küsters und über die Vergabe eines so wichtigen Amtes wie das:
des Kirchenmombers. Worum es’'bei diesem Amte ging, ersehen
wir aus dem Protokoll einer Bürgerversammlung.
Am 10. Januar 1767 hatte die Versammlung beschlossen, das
Kirchenmomberamt müsse ohne irgendein Entgelt ausgeübt wer-
den. Nur der Zeitaufwand für Waschen und Scheuern sollte in
Rechnung gestellt werden.
Da sich nun für ärmere Einwohner kaum die Möglichkeit
bot, das Kirchenmomberamt anzunehmen, wollten sie nicht auf
ihren Taglohn verzichten, so stellte man bei der Neuwahl des
Kirchenmombers am 17. März 1776 den im Hause des Johann
Monchamps versammelten Bürgern die Frage, ob es nicht ange-
bracht sei, denjenigen mit diesem Amt zu betrauen, der dafür das
geringste Entgelt verlange.
Die versammelten Bürger waren mit diesem Prinzip einver-
standen und legten dann erst die mit dem Amt verbundenen
Pflichten fest.
83
Der Momber solle
— an allen Sonn- und Feiertagen mit dem Klingelbeutel rund-
gehen;
— waschen, bügeln, putzen und all das herbeischaffen, was in
der Kirche an Wein, Brot, (=Hostien), Kerzen, Weihrauch, Öl
und sonst noch benötigt wird. Die dafür getätigten Auslagen
sollen ihm nach Vorlage der Rechnung erstattet werden;
— für Wäsche und Reparatur von Leinen und Ornamenten
sorgen. Was er an Seife und Stärke (”’Stief””) dafür ausgibt, soll
nach Vorzeigen der Quittung erstattet werden;
— die Kirchenrenten eintreiben. Dazu wird ihm sofort nach
Übernahme des Amtes die Liste der seit Lichtmeß verfallenen
Renten ausgehändigt.
Gibt der Momber an, über keine Geldmittel mehr zu
verfügen, um Ware zu bestellen, so sollen die Bürgermeister den
Opferstock öffnen lassen oder es sollen dem Momber andere
”Pennighen’’” gegeben werden.
Soweit die mit dem Amt verbundenen Pflichten. Vier Kandi-
daten bewarben sich um die Stelle des Kirchenmombers. Diedrich
Laschet erklärte, es für 28 Gulden annehmen zu wollen; Gilles
Emonts verlangte 24 Gulden, Johannes Hennen 23 Gulden und 15
Stüber, Caspar Hennen wollte sich mit 20 Gulden und 15 Stüber
zufrieden geben. Nach 29-maligem Unterbieten wurde das Amt
schließlich Gilles Emonts für 13 Gulden und 10 Stüber anver-
traut.
Wir sehen, daß der Kirchenmomber einen Teil der Funk-
tionen ausübte, die heute den Mitgliedern der ‚Kirchenfabrik
zukommen. Anderes wird heute vom Küster oder der Reinema-
chefrau besorgt. Dem Pfarrer schließlich überläßt man es heute,
sich um Wein, Hostien, Öl und dergleichen mehr zu kümmern.
4. Testament eines Pfarrers
Unter den Notariatsakten des Notars Nicolas Bounie (Staats-
archiv Lüttich) befindet sich auch das Testament des Hergen-
rather Pfarrers Lambert Smitz, der von 1731 bis zu seinem Tode
84
i.J. 1765 unserer Pfarre vorstand und damit auf die bisher längste
Amtszeit in Hergenrath kam. Der Überlieferung nach kam
Pfarrer Smitz am 18. Juni 1765 auf dem Heimweg von der
Eyneburg vom Wege ab und fiel in die Göhl, wo er ertrank.
Einige Tage vor seinem Tode, am 14. Juni 1765, hatte er vor
Notar Bounie seinen letzten Willen schriftlich niedergelegt.
Der Notar vermerkt eingangs, daß der Pfarrer ”zwar krank
und versehen mit den hl. Sterbesakramenten, doch aufrecht
gehend und stehend und seines Verstandes und seiner Sinne
mächtig” sei. Der alte Priester befiehlt ”’seine Seele Gott dem
Allmächtigen, seinen Leibe aber der geweihten Erde unter dem -
Grabstein, den er vor einigen Jahren im Chor der Kirche zu
Hergenrath hat legen lassen”. X
Was seine Hinterlassenschaft angeht, so vermacht er den
Armen von Hergenrath, besonders den Kranken, eine Summe von
100 Gulden, wovon die Zinsen alljährlich durch den Pfarrer
verteilt werden sollen. Bei Rückzahlung des Kapitals soll der
ältere der beiden Bürgermeister sich um die Wiederanlage
sorgen.
Seinem Nachfolger in Hergenrath hinterläßt Pfarrer Smitz
ebenfalls 100 Gulden, jedoch unter der Bedingung, daß dieser auf
ewige Zeiten die Seele des Verstorbenen in der Sonntagsmesse
dem Gebete der Gläubigen empfehle und am Sterbetag des
Pastors für diesen und dessen Eltern und Anverwandte ein
feierliches Jahrgedächtnis darbringe. Dafür soll der Küster 15
Stüber und die Kirche 5 Stüber bekommen. Den Rest soll der
jeweilige Pfarrer für sich behalten.
Seinen besten schwarzen Rock und ”jupon”’ sowie 6 mittel-
mäßige Hemden hinterläßt Pfarrer Smitz seinem Neffen, dem
Theologiestudenten Johannes Haemel in Lüttich. Dieser und
dessen Bruder Johann Stephan, der Kaplan in Kettenis ist (1) und
dem der Pfarrer seinen Chorrock vermacht, sollen sich die
Bibliothek teilen.
(1) Geb. in Kettenis am 4.1.1729, dortselbst gest. am 4.6.1771.
85
Seinen Schwager Elsen bedenkt Pfarrer Lambert Smitz mit
seinem zweiten schwarzen Rock nebst Wams und Hose (”’Cami-
soel ende Broeck”), während er seinem Schwager Johann Cor-
mann und dessen Ehefrau je einen Goldgulden hinterläßt.
Die weitere Habe des Pfarrers bestand in einigen silbernen
Löffeln und Gabeln sowie einer Kuh. Ein silberner Löffel und
eine silberne Gabel, und zwar ”ein Paar der drei besten”, sollten,
so bestimmte der Legatär, an seine Nichte und Patenkind Gudula
Elsen gehen; ein zweites Paar an Anna Jansen, die ”Hausfrau’””
des Johannes Pütz, und ein drittes an die Tochter des Gerard
Wachs genannt Elsen.
Der Pfarrer hatte zuerst bestimmt, daß die gesamte übrige
Habe (die Kuh, die landwirtschaftlichen Utensilien etc.) öffent-
lich verkauft werden solle, diese Zeilen dann aber durchgestrichen
und seine Schwester Odilia, Wwe Dederich Haemel, zur Erbin
eingesetzt.
Bis zu dieser Verfügung ist das Testament in einer Hand-
schrift abgefaßt, die nicht die des Notars ist. In den abschließen-
den Klauseln aus der Feder von Nicolas Bounie behält sich der
Pfarrer das Recht einer Änderung seiner letzwilligen Verfügung
vor. Neben dem Testator unterschrieben als herbeigerufene
Zeugen die beiden Bürgermeister Henricus Hennen und Joseph
Steutgen.
Pfarrer Lambert Smitz wurde am 25. Juni 1765 begraben. In
Anwesenheit der Freunde und Bekannten fand anschließend im
Pfarrhaus die Testamentseröffnung statt. Arnold Elsen wurde der
schwarze Rock ausgehändigt und auch die Silberbestecke kamen
wie verfügt an die Erben.
5. Ein Vertrag über die Lieferung einer Monstranz
Das Rechnungsbuch des Claes Beelen, über das wir in Nr. 16
dieser Zeitschrift ausführlich berichtet haben, hat uns Aufschluß
darüber gegeben, wie die Hergenrather Pfarrgemeinde im ersten
Drittel des 17. Jh. nach und nach all das anschaffte, was sie
brauchte, um ein eigenständiges und von Walhorn losgelöstes
Pfarrleben zu führen‘: Taufstein, Ziborium, Meßbuch, Öl- und
86
Chrisamgefäße ... Die Erweiterung der bestehenden Kapelle
(1619) und der Bau eines eigenen Pfarrhauses (1628) waren
weitere auffällige äußere Zeichen der Eigenständigkeit.
Die Gemeinde muß aber auch eine Monstranz besessen
haben, wenn auch die Unterlagen über deren Anschaffung
nicht mehr vorhanden sind. Claes Beelen berichtet über den Kauf
eines Ziboriums (”’zeboire’’) am 18. Juni 1615 bei einem Aachener
Goldschmied. Von zweiter Hand wurde seiner Eintragung bei
”zeboiren”’ das Wort ”monstrant’” beigefügt. Das für den Gegen-
stand angegebene Gewicht von 2 Pfund weniger 1 Lot könnte eher
auf ein Ziborium als auf eine Monstranz hindeuten. |
Wie dem auch sei, die Pfarre besaß eine Monstranz wie aus
einem Notariatsakt vom 1. September 1766 hervorgeht. Pastor
Johannes van Weerts, Kaplan Wilhelm Martin Dederichs sowie die
beiden Bürgermeister Heinrich Hennen und J. Steutgen schlossen
an jenem Tage vor dem Hergenrather Notar Nicolas Bounie einen
Vertrag mit dem Aachener Goldschmied Hubert Mören über die
Lieferung einer neuen Monstranz für die Hergenrather Kirche,
und zwar unter folgenden Bedingungen :
— Der Goldschmied ist verpflichtet, sich an den vorgelegten
Entwurf zu halten;
— Er ist verpflichtet, etwa 3 Pfund Silber für die Monstranz zu
verwenden, darf diese Menge jedoch nicht überschreiten, auf die
Gefahr hin, für das zuviel verwendete Metall nicht bezahlt zu
werden;
— Die Auftraggeber bezahlen 38 Aachener Mark für jedes Lot
Silber sowie an Machlohn für Sonne, Verzierung und Bilder
(außer den Steinen) 21 Mark je Lot;
— Der Goldschmied erhält für die Steine, Fassungen, Schrauben
und sonstiges Zubehör 1 Reichstaler und 54 Mark je vier Steine.
Da man davon ausgeht, daß die Monstranz mit 25 Steinen besetzt
sein wird, soll der Goldschmied dafür 6 Reichstaler berechnen
dürfen;
— Für das Vergolden der Lunula soll der Goldschmied 12
Aachener Gulden erhalten. Die Gläser dazu muß er jedoch
unentgeltlich liefern.
— Für die an dem alten Fuß vorzunehmenden Änderungen und
für das Befestigen dieses Fußes an die neue Monstranz soll der
Goldschmied keine Forderungen stellen dürfen.
87
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Hergenrather Strahlenmonstranz aus dem Jahre 1766
Der Fuß ist älter
— Die Sonne (ohne Steine) muß der Goldschmied in Anwesen-
heit des Generalauditors von Beelen und dessen Gattin sowie der
anderen Vertragspartner, wenn diese sich einfinden sollten,
wiegen und sie auf vorgenannten Fuß anbringen.
— Die Lunula muß so zeitig geliefert werden, daß sie vor
Allerheiligen gesegnet werden kann. Die ganze Monstranz muß
ebenfalls vor Allerheiligen abgeliefert werden.
— Der Goldschmied verpflichtet sich, eine saubere und gedie-
88
gene Arbeit zu liefern und unterwirft sich der Kontrolle von
kompetenten Fachleuten.
— Die Auftraggeber verpflichten sich, bei Abholen der Arbeit die
Summe von 75 Reichstalern zu zahlen, worauf sie eine Anzahlung
von 30 Talern, 5 Gulden und 2 Mark geben.
— Die Auftraggeber verpfichten sich, namens der gesamten
Pfarrgemeinde von Hergenrath, die restliche Summe binnen 2
Monaten nach Allerheiligen zu zahlen.
Soweit die Klauseln dieses Vertrages. Die Strahlenmonstranz,
die Hubert Mören 1766 anfertigte, ist noch erhalten, wurde aber
im 19. Jh. geringfügig geändert. (Neue Bekrönung und neue .
Lunula). Die Zahl der Steine stimmt nicht mehr mit der
angegebenen von 25 überein.
ook Rokoko OR RR RE
Die neue Monstranz wurde den Bürgermeistern vom Pfarrer
übergeben mit der Bitte, sie aufzubewahren. Diese wußten dafür
keinen besseren Platz als den ”’Nabuer Comp”, der bisher zur
Aufbewahrung der Gemeindepapiere gedient hatte. Es muß sich
dabei um eine größere Truhe gehandelt haben. Die Bürger-
meister bemerken, dieser ”’Comp”’ eigne sich besser zum Aufbe-
wahren der Monstranz und der Kelche als der Papiere. Die
wichtigen Papiere seien fast alle zuschanden gegangen. So wurde
beschlossen, für die Gemeinde und Kirchenpapiere einen Schrank
anfertigen zu 'lassen und denselben auf den Dachboden der
Kirche zu stellen. Jeder der beiden Bürgermeister solle einen
Schlüssel zu diesem Schrank erhalten und dem Amtsnachfolger
denselben übergeben.
6. Eine verspätete Amtseinführung
Pfarrer Johannes van Weertz, der Nachfolger von Lambert
Smitz, schloß am 22. Juni 1765 einen Anstellungsvertrag mit der
Gemeinde Hergenrath ab und erhielt am 27. des gleichen Monats
von der bischöflichen Behörde die Einsetzungsurkunde. Drei
Tage später trat er das Amt des Pfarrers von Hergenrath an.
Über seine Querelen mit seinem Walhorner Amtsbruder
Johannes Van den Daele, der den Hergenrather Pfarrer als seinen
89
Vikar ansah, haben wir an anderer Stelle berichtet. (”Im
Göhltal” Nr. 17, S. 35 ff.) Auf diese Auseinandersetzungen ist es
wahrscheinlich auch zurückzuführen, daß Johannes van Weertz
am 22. Juni 1768 ”zur Bekräftigung seines am 30. Juni 1765
angetretenen Amtes’’ einen offiziellen Amtsantritt vor versam-
melter Gemeinde vornahm. Notar Nicolas Bounie hat den Vor-
gang in einem Notariatsprotokoll festgehalten. Der Pfarrer ”’ging
in die Kirche, zog die Glocken, ging in die Sakristei, nahm
Besitz von Taufstein, Tabernakel und Predigtstuhl, kleidete sich
an und zelebrierte die hl. Messe”, schreibt der Notar.
Für den Pfarrer von Walhorn muß dies eine wahre Heraus-
forderung gewesen sein, doch wissen wir leider nicht, wie er
darauf reagiert hat.
7. Die Hergenrather Glocken
Unter dem Datum des 13. Januar 1618 finden wir in den
Rechnungsbelegen des Kirchenrendanten Claes Beelen die Ein-
tragung, der Rendant habe vor Reul und den anderen Einwoh-
nern seine Rechnung abgelegt; Reul habe selbige geprüft ”’wegen
des Gemeindebesitzes, der verkauft worden ist, um unsere Glocke
umzugiessen’’. Den Erlös aus diesem Verkauf (die ”peyningen”
= Pfennige) hatte der Rendant dazu verwendet, alles zu bezah-
len, was an Unkosten an unsere Glocke angelegt worden ist”.
Am 9. November 1619 bezahlte der Rendant 10 Aachener
Mark an den ”Hammecher van Debuisch.. (= von Lontzen
Busch), um Leder und Klöpper in der großen Glocke anzubrin-
gen. Dazu eine Kanne Bier.
Am 18. November 1620 erhielt Theis Reullen 15 Mark für
”Eisenarbeit an der Kirchhoftür und an der großen Glocke”
und Jan Hanssen 9 Mark, ”’die er an der großen Glocke verdient
hat
Für Arbeiten an der kleinen Glocke erhielt Dries Schmett am
16. Dezember 1628 8 Taler und 14 Mark.
Die Hergenrather Kirche hatte also schon im frühen 17. Jh.
ein Doppelgeläute. Die 1618 umgegossene große Glocke stammte
zumindest aus dem 16., möglicherweise gar aus dem 15. Jh.
Während der Zehntherr, das Aachener Domkapitel, in Walhorn
90
für den Guß und eventuell den Umguß der großen Zehntglocke
(der ”Kapitelsglocke”’) verantwortlich war, scheint es, daß die
Hergenrather Pfarrgemeinde allein für die durch den Guß
entstandenen Kosten aufkommen mußte. Es fällt überhaupt auf,
daß das Aachener Kapitel zwar Zehntherr in Hergenrath war,
aber keinerlei Gegenleistung dafür erbrachte.
. Da die Hergenrather Pfarre unter dem Patronat des hl.
Martinus steht, war die große Glocke vermutlich eine Martinus-
Glocke; die kleinere dürfte der hl. Luzia, der zweiten Pfarrpa-
tronin, geweiht gewesen sein.
Aus dem 18. Jh. liegen keine Unterlagen über das Hergen- ,
rather Geläute vor. Erst 1809 kam es zu einem Umguß, ob beider
Glocken, ist unbekannt. Der Walhorner Dorfchronist Caspar
Scheen berichtet, man habe am 15. Juni 1809 die Glocken von
Walhorn, Hauset, Hergenrath und Stockem umgegossen. Der
Umguß fand in Walhorn selbst, ”auf Potticks Hof an der linken
Seite des Weges auf das Walhorner Kreuz zu in der Ecke des
Hofes hinter dem Haus des Peter Haas” statt. Am folgenden Tage
wurden die Glocken aus ihren Formen genommen und als recht
gut gelungen bezeichnet. (1)
Caspar Scheen gibt viele Details zu der neuen Walhorner
Glocke, übergeht jedoch gänzlich die der anderen Gotteshäuser.
Nach dem Bau des neuen Gotteshauses und noch vor der
Kirchweihe (28.10.1846) ließ die Gemeinde ohne behördliche
Zustimmung die Kirchenglocken beim Glockengießer Gaulard in
Aachen umgießen. Die Unterlagen dazu sind leider verloren
gegangen, so daß wir nur den spärlichen Hinweis auf diesen
Umguß besitzen, jedoch keine Einzelheiten dazu geben können.
Eine dritte Glocke, auf den Namen Cäcilia getauft, erhielt
Hergenrath im Jahre 1909 (2). Im Juli 1917 wurde diese neue
Glocke sowie die größere der beiden alten infolge einer Verord-
nung des Generals von Ploetz zum Einschmelzen für Kriegs-
zwecke aus dem Glockenstuhl genommen’ und am 10. November
abgeliefert. Beide Glocken wurden eingeschmolzen.
Anfang 1923 faßte man den Beschluß, das Geläute wieder zu
(1) S. V. Gielen, Die Mutterpfarre und Hochbank Walhorn, S. 97-98
(2) S. ”Im Göhltal”, Nr 21, S. 19
91
vervollständigen, doch erst im Mai 1927 konnte das Projekt
verwirklicht werden. Auf Vorschlag des Pfarrers wurde die alte
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Glockenweihe 1927
Glocke zu Ehren der Muttergottes umbenannt, während die beiden
neuen (Es und As) auf Luzia und Cäcilia getauft wurden. War die
umbenannte Glocke eine Martinus-Glocke?
Das Dritte Reich sah sich 1943 infolge Rohstoffmangels
ähnlich wie das Kaiserreich 1917 zum Einschmelzen der Kirchen-
glocken gezwungen. Dabei wurden die Glocken in mehrere
Kategorien eingestuft. Die historisch wertvollen aus dem 18. und
der 1. Hälfte des 19. Jh. blieben vorläufig vor dem Einschmelzen
bewahrt, während fast alle Glocken aus der 2. Hälfte des 19.
sowie die des 20. Jh. eingeschmolzen wurden.
92
Die ”Glockenkommission’””, die nach Ausgang des Krieges
unter 13.000 in Hamburg lagernden Glocken diejenigen der
ostbelgischen Pfarren heraussuchen sollte, konnte 61 Glocken
aus den drei Ostkantonen indentifizieren. Die Hergenrather Glok-
ken waren jedoch nicht mehr auffindbar.
Zum zweiten Male innerhalb weniger Jahrzehnte hatte der
Krieg seinen Tribut gefordert. Die Pfarrgemeinde ließ sich jedoch
nicht entmutigen. Unter Pfarrer Kirch wurde das Geläute 1953
wiederum vervollständigt. Zwei neue Glocken, St. Martinus und
St. Luzia geweiht, 1350 bzw. 750 kg schwer, wurden am 12.
Oktober 1953 feierlich gesegnet. Paten waren Bürgermeister ,
Richard Voss und Rendant a.D. Johann Laschet, Patinnen
Josephine Schoenauen und Luise Bertrams.
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BO E02 BO
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BO . aa
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Pfarrer Joseph Kirsch und Bürgermeister Richard Voss bei der Glockenweihe am
11.10.1953 (Vielleicht auch am Tag der Ankunft der Glocken, Samstag, den
10.10.53)
93
Schlußbemerkung
Wir möchten diese Notizen zur Hergenrather Pfarrgeschichte
nicht abschließen, ohne einen Irrtum berichtigt zu haben, der
sich in den ersten Beitrag ("Im Göhltal’’ Nr. 16) eingeschlichen
hat. Wir schrieben dort, die Hergenrather St. Martini-Kapelle
werde erstmals i.J. 1447 erwähnt. Es mußte heißen 1441.
Einen Anspruch auf Vollständigkeit können diese Zeilen zur
Pfarrgeschichte Hergenraths nicht erheben. Wir haben jedoch
versucht, das Pfarrleben vergangener Jahrhunderte wenigstens in
den großen Linien und so, wie es sich aus den vorliegenden
* Quellen darstellt, nachzuzeichnen. Der gegenwärtigen Generation
möge dies ein Ansporn sein, so wie die Vorfahren sich um ihre
Martini-Kirche zu scharen und das Gemeindeleben so wie jene
aktiv mitzugestalten.
95
Und Yeter viel mit Krcuz und Fahnw,
Die wallten zu der Stell’ a
Bu ftijten, wo dem Heil fie nah'n,
Sofort aud) die Kapell’,
Und Pilger geh'n noch jedes Yahr
Bis hir zum Aadner Wald, s
QMu8 ihrer lang gereihten Schar
Gebet und Sang erfchallt.
Und In dem Wald am Multerhaus
Sefchieht oft Wunderwerk:
G$ ruht das Wolf im Grünen aus,
Und fühlt zur Heimkehr Stärk,
(Aus "Des Rheinlands Wunderhorn” Verf. unbekannt, Anfang des 20. Jh.)
'
9%
Kelmis Anno dazumal (Schluß)
von Franz Uebags
Wasserleitung für Neutral-Moresnet
Noch ehe man in Neutral-Moresnet und Preußisch Moresnet
das Jahr 1900 schrieb, hatten sich die Gemeindeväter schon
längere Zeit darum bemüht, das Problem der Wasserversorgung
in den beiden Ortschaften zu lösen. Sie vertraten den Stand-.
punkt, daß eine Wasserleitung unbedingt von Nöten sei. Wollte
man dieses Sorgenkind endlich los sein, durfte ihr Vorhaben
nicht auf die lange Bank geschoben und zur. Verwirklichung des
Projektes mußten alle Hebel in Bewegung gesetzt werden. Nachdem
die notwendigen Vorarbeiten erledigt waren, machte man sich auf
die Suche nach Wasser. Man fand das kostbare Naß in der Quelle
”Gunthof” (plattdeutsch Joenteff) die man damals noch ”Kalter
Sprung” nannte. Für die Durchführung einer gründlichen Unter-
suchung von Wasser und Gelände wandten sich die Beauftragten
an das Landratsamt Eupen. Der Kgl. Landrat des Kreises Eupen
schickte am 24. Februar 1905 den Kreisarzt aus Monschau zwecks
Durchführung besagter Untersuchung.
Der Kreisarzt reicht am 8. Juli 1907 ein diesbezügli-
ches Gutachten ein, das ganze sieben Seiten umfaßte. Demselben
können folgende aufschlußreiche Feststellungen, Angaben und
Hinweise entnommen werden. In dem Gutachten deutet der
Kreisarzt ganz besonders darauf hin, daß die Quelle ”’Kalter
Sprung”’ auf dem Gebiet der belgischen Gemeinde Montzen liege,
aber auf preußischem Gebiet liegendem Walde entspringe, und
zwar etwa 750 Meter (Fluglinie) nordwestlich der Landstraße
Aachen-Altenberg, ungefähr 1 km von der Wirtschaft Bildchen
(Schwarzer Löffel) entfernt. Aus den Angaben geht hervor, daß
die Quelle auch bei heißer Jahreszeit regelmäßig reines und
schönes Wasser liefere. Weiter heißt es in dem Schreiben, die
belgische Regierung habe die Einwilligung gegeben, die Quelle
unter bestimmten Bedingungen an Altenberg für 8.000,- Fr zu
verkaufen. Das Niederschlagsgebiet der Quelle ist mit einer
Größe von 7-8 qkm angegeben; es weise keinerlei Möglichkeiten
97
für Ansiedlungen oder Beackerungen auf. Die Quelle liege in einem
sumpfigen Gebiet und entspringe in einer von wilden Kräutern
eingefaßten Grube von 1,5 m Tiefe und liefere 1,5 - 3 Sekunden-
liter Wasser, doch führe der Wasserlauf etwa 100 m abwärts bereits
9-10 Sekundenliter. Das gleiche Ergebnis hätten die Messungen
von März 1905 und von Juni 1907 ergeben. Bei richtiger Fassung
könne die Ergiebigkeit auf mindestens 5 Sekundenliter = 432
cbm am Tage veranschlagt werden. Die Anzahl der zu versorgen-
den Einwohner betrage zu der Zeit 3.154, die des Großviehes 127,
des Kleinviehes 55. Wegen der weitgestreuten Bauart eines Teiles
des Ortes könne nur ein Teil an die Wasserleitung angeschlossen
werden. Der tägliche Wasserbedarf sei mit 164.875 Liter oder
rundgerechnet 165 cbm gedeckt. Bleibe die Quelle bei der
momentanen Ergiebigkeit. werde das Wasserquantum auf unab-
sehbare Zeit hinreichen.
Das Wasser sei klar, farblos, habe bei einer Lufttemperatur
von 12 Grad Celsius eine Wärme von 10 Grad Celsius (am
Besichtigungstage). Der Geschmack sei rein, etwas weich und das
Resultat qualitativ günstig. Chlor nur Spuren, Ammoniak 0;
Salpetrige Säure 0; Salpetersäure fast null, an Kaliumpermanga-
nat, freie CO2, keine. Die Schlußfolgerung lautet, ””’die Quelle
dürfe sich für die Leitung eignen’’”. Bezüglich der Anlage von
Pumpstation, Hochbehälter und Leitung, die den hygienischen
Bestimmungen entsprechen sollen, erteilt der Kreisarzt in dem
Gutachten letztlich noch Ratschläge und Hinweise. 8
Als nun der Gemeinderat von Preußisch-Moresnet eine
Verfügung des Landrats vom 30. Oktober 1907 zur Kenntnis
genommen hatte, faßte er auf der Sitzung vom 8. November 1907
den folgenden Beschluß :
"Daß die kleine Gemeinde von Preußisch-Moresnet mit ihren 575 Einwoh-
nern nicht imstande sei eine eigene Wasserleitung zu erbauen, daher hat sie sich
mit der Gemeinde Neutral-Moresnet darin geeinigt, zusammen ein Wasserwerk zu
errichten, um es in der Weise zu ermöglichen, in den Besitz dieser segenreichen
Anlage zu gelangen, zu deren Ausführung sich der Ingenieur Smreker aus
Mannheim, vertragsgemäß für eine Rechnung verpflichtet hat. Der Gemeinderat
wünscht dringend, daß die nunmehr 8 Jahre schwebende Wasserversorgungs-
angelegenheit endlich zum Abschluß gelangen möge.
Nun folgen die Unterschriften der Herren, die den Beschluß weiterleiteten.
R. Bruch, M. Cüpper, H” Heins, M. Ahn, Geheimer Sanitätsrat Dr. Molly,
Bürgermeister H. Schmetz.” }
98
Am 10. Januar 1908 teilt der Aachener Regierungspräsident
Dr. von Sandt dem Kgl. Landrat zu Eupen mit, daß er das
Wasserleitungsprojekt für Preußisch-Moresnet und Neutral-
Moresnet genehmige.
Am 13. Januar 1908 gibt das Landratsamt die Genehmigung
an Bürgermeister Schmetz weiter.
Am 16. Januar 1908 setzt Bürgermeister Schmetz den Inge-
nieur Smreker von der erteilten Genehmigung in Kenntnis, auf
baldigen Beginn der Arbeit hoffend. Ingenieur Smreker ließ nicht
lange auf sich warten und begann schon kurz darauf mit den
Arbeiten. Außer seinen auf diesem Gebiet erfahrenen Arbeitern »
haben auch eine Reihe hiesiger Männer an den Grundarbeiten
die, wie man erfahren konnte, zügig vorangingen und Ende 1911
ihren Abschluß fanden, teilgenommen. Anfang 1912 sollen alle
Anlagen fertiggestellt worden sein.
Nachdem Ingenieur Smreker die neue Einrichtung seiner
Bestimmung übergeben hatte, sahen sich die Ortsbehörden
verpflichtet, für die Überwachung des gesamten Wasserwerkes
und für die Ausführung eventueller Reparaturarbeiten einen
Mann anzustellen, der über genügend Fachkenntnisse verfügte.
Auf Vorschlag des deutschen Ingenieurs, so wurde mir erzählt,
habe sich einer seiner Arbeiter, Herr Wilhelm Maue, um diesen
Posten beworben und laut Gemeinderatsbeschluß der Doppel-
gemeinde seine Anstellung als Verantwortlicher des Wasserwerks
von Preußisch und Neutral-Moresnet erhalten. Nach seiner Er-
nennung ließ Maue seine Familie nach hier kommen und wohnte
bis zu seinem Tode im Haus des Wasserwerkes.
Das Regulativ wurde mir freundlicherweise von Herrn Nico-
las Gouders, Albertstraße, Kelmis, zur Verfügung gestellt.
Es wurde schon im Jahre 1905 in der Form eines zwölfseitigen
Büchleins an die Hauseigentümer verteilt, die für den Bezug von
Wasser in Frage kamen. Es enthielt 31 Paragraphen, die zwi-
schen den Gemeinden Preußisch- und Neutral-Moresnet und dem
Konzessionär, Ingenieur O. Smreker in Mannheim, auf Grund
des Konzessionsvertrages vom 18. Juli - 8. August 1902 vereinbart
wurden. Da ich nun doch über das Regulativ verfüge, lege ich
Wert darauf, einige der Paragraphen, und zwar die wichtigsten,
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wiederzugeben. Es heißt :
81
Der Bezug von Wasser aus dem Wasserwerk ist, sofern das betreffende
Grundstück an einer mit Röhren belegten Straße ist, gestattet :
a) einem jeden Grundstückbesitzer, welcher sich den in diesem Regulativ
enthaltenen Bedingungen unterwirft und den Wasserzins bezahlt :
b) für gewerbliche und industrielle Zwecke auch denjenigen das vorliegende
Regulativ anerkennenden und den Wasserzins zahlenden Einwohnern, welche
nicht Grundstückseigentümer sind, sofern die ungestörte Wasserzuleitung und die
ungestörte Kontrolle des Wasserverbrauches seitens des betreffenden Grund-
stückseigentümers schriftlich und unwiderruflich gesichert sind; sobald jedoch ein
solcher Abnehmer wegen Umzuges oder aus sonstigen Gründen, vor Ablauf von
1
100
fünf Jahren nach erfolgtem Anschluß auf den Wasserbezug verzichtet und in dem
Grundstück eine Wasserentnahme nicht stattfindet, ist der betreffende Abnehmer
dem Wasserwerk für die Kosten des Anschlusses (Zuleitung) ersatzpflichtig, soweit
der Anschluß nicht von ihm gezahlt ist. Störungen im Betriebe, welche die
Verwaltung des Wasserwerkes, soweit es in ihren Kräften steht, möglichst zu
vermeiden hat, berechtigen die Abnehmer zu keinerlei Entschädigungsansprü-
chen.
82
In den noch nicht mit Röhren versehenen und in neuen Straßen, sofern solche an
das bestehende Rohrnetz anschließen, sind die betreffenden Anlieger nur dann
berechtigt den Anschluß ihrer Grundstücke zu verlangen, wenn durch die
angemeldeten Anschlüsse pro laufendes m Rohrlänge mindestens M 1,25 an
jährlichen Minimaltaxen gesichert erscheinen. ä
83
Die Abgabe des Wassers erfolgt ausschließlich unter Kontrolle durch
Wassermesser, welche nur von dem Wasserwerke beigestellt werden.
s4
Jeder Grundstückbesitzer, welcher Wasser aus der Wasserleitung beziehen
will, hat sich bei der Verwaltung des Wasserwerkes anzumelden. Den Abnehmern
steht eine vierteljährliche Kündigungsfrist frei. Die Kündigung muß schrift-
lich erfolgen und kann nur immer dergestalt geschehen, daß die Lieferung des
Wassers mit dem Ende eines Kalendervierteljahres (31. März, 30. Juni; 30.
September; 31. Dezember) abschließt.
Erfolgt die Einstellung der Wasserabnahme vor Ablauf von fünf Jahren, so ist der
Abnehmer verpflichtet, dem Wasserwerke die Kosten des Anschlußes zu ersetzen.
Durch die vollzogene Anmeldung zum Wasserbezuge und die damit verbundene
Unterzeichnung des gegenwärtigen Regulativs unterwirft sich der Abnehmer allen
Bestimmungen desselben sowie auch allen etwa daran mit Genehmigung des
Magistrats noch vorzunehmenden Änderungen oder den von den Behörden etwa
noch zu erlassenden Vorschriften.
s5
Wechselt ein Grundstück den Besitzer, so bleibt der Besteller der Wasserlie-
ferung dessen ungeachtet für die Erfüllung der dem Wasserwerke gegenüber aus
dem Wasseranschluß entspringenden Verpflichtungen solange selbst haftbar, bis
der neue Eigentümer in rechtsverbindlicher Weise in die Erfüllung der Verpflich-
tungen eingetreten ist; es steht jedoch auch der Verwaltung des Wasserwerkes frei,
schon beim Eintritt eines solchen Besitzwechsels die sofortige Zahlung für das
schon gelieferte Wasser von dem Besteller zu verlangen und bei Nichtzahlung die
Lieferung einzustellen.
s6
Die Anbohrung und Zuleitung vom Hauptrohre, als dessen Lage stets die
Strassenmitte gilt, bis 2 m vor die Grundstücksgrenze, jedoch nicht über die
Länge von 10 m hinaus, wird das Wasserwerk allen Grundbesitzern, welche sich
bis zum 31. Dezember 1905 zu einem mindestens fünfjährigen Wasserbezuge
anmelden, auf kürzestem Wege auf seine (des Wasserwerks) Kosten herstellen,
während von jenem Punkte ab, nämlich von 2 m vor der Grundstücksgrenze, die
Zuleitung nebst Zubehör von dem Wasserwerk auf Kosten der Konsumenten
101
hergestellt wird. Bei Meinungsverschiedenheiten über den kürzesten Weg ent-
scheidet eine Kommission zu welcher der Eigentümer und der Konzessionär je ein
Mitglied zu ernennen haben; diese Kommission entscheidet endgültig unter dem
Vorsitz des Herrn Bürgermeisters der Gemeinden Preußisch- und Neutral-
Moresnet, dessen Stimme maßgebend ist,
Vorstehendes gilt auch von Neubauten, wenn sich die betreffenden Besitzer
während des Baues zum Anschluß gemeldet haben und das Wasser zum Bau aus
der Wasserleitung beziehen.
Für die auf Kosten der Wasserabnehmer auszuführenden Hausanschlüsse sind
besondere Einheitspreise mit dem Magistrat vereinbart. Diese Preise werden
jeweils immer nach Ablauf von zwei Jahren einer Revision unterzogen.
Die ersteren Teile der Zuleitung (bis 2. m vor die Grundstücksgrenze) sowie die
Wüussermesser bleiben ausschließlich Eigentum des Wasserwerkes und werden von
demselben auf eigene Kosten unterhalten.
Die letzteren Teile der Zuleitung (von 2 m von der Grundstücksgrenze ab) bleiben
Eigentum der Wasserabnehmer und sind auf deren Kosen durch das Wasserwerk
nach dem Ermessen der Verwaltung desselben zu unterhalten bezw. zu verändern,
vorausgesetzt, daß ein etwaiger Schaden nicht durch das Wasserwerk oder dessen
Leute verursacht wird, in welch letzterem Falle eine entsprechende Ausbesserung
aul Kosten des Wasserwerks zu bewerkstelligen ist.
87
Die Installationsarbeiten im Innern des Hauses von 1 m hinter dem
Wassermesser ab, hat der Hausbesitzer nach freiem Ermessen auf seine Kosten
zur Ausführung bringen zu lassen, und ist er berechtigt, diese Einrichtungen auf
seine Kosten nach freiem Ermessen abzuändern bezw. abändern zu lassen. Das
Wasserwerk behält sich das Recht vor, die nicht von ihm ausgeführten Installa-
tionsarbeiten, bevor dieselben an die Zuleitung angeschlossen oder in Betrieb
genommen werden, einer Besichtigung und Probepressung auf 10 Atm. zu
unterziehen, die der Installateur, welcher die Hausleitung herstellte, auf seine
Kosten mit eigener Probierpumpe unter Aufsicht der Wasserwerksverwaltung
auszuführen hat.
Alle hierbei ergebenden Mängel und Anstände sind auf Anordnung der
Wasserwerksverwaltung zu verbessern, ehe die Leitung in Betrieb genommen
wird,
Durch die Beaufsichtigung und Prüfung der Anlage übernimmt das Wasser-
werk jedoch keine Verpflichtung oder Garantie für die Güte und dauernde
Haltbarkeit. In dieser Beziehung ist vielmehr der Installateur allein dem
Auftraggeber verantwortlich.”
Die restlichen in dem Regulativ enthaltenen Paragraphen
schreiben die Durchmesser der Rohre und ihre Installation vor,
befassen sich mit der Wassermessermiete, dem Wasserzins für
private und industrielle Zwecke, sowie mit den Folgen bei
Nichtbezahlung. Ferner wird darauf hingewiesen, wie sich die
102
Abnehmer von Wasser gegenüber der Verwaltung und ihren
Bestimmungen zu verhalten haben. Ganz besonders wird in
demselben angedeutet, was bei Ausbruch von Bränden, betreffs
der Wasserleitung, verlangt wird.
Das Regulativ schließt mit der Genehmigung der Gemeinden
Preußisch- und Neutral-Moresnet und wurde am 22. Mai 1905
von Bürgermeister H. Schmetz unterschrieben.
Einem jeden, der einen Antrag auf Bezug von Wasser stellte,
wurde in seinem Regulativ, folgender Vermerk eingetragen :
”Vorstehendes Regulativ für den Bezug von Wasser anerkannt.”
Preußisch-Moresnet b
Neutral-Moresnet den van
Unterschrift der Verwaltung.
Elektrisches Licht für die neutrale Gemeinde
Heutzutage können wir uns kaum noch vorstellen, wie und
womit unsere Vorfahren bei Einbruch der Dunkelheit ihre
Wohnräume beleuchtet haben. Bei Stromausfall, wie es in der
heutigen Zeit manchmal vorkommt, kann man sich am besten in
die Lage der alten Omas und Opas hineindenken, als für sie die
Bequemlichkeiten der Elektrizität noch Träume waren. Wir, von
den technischen Errungenschaften verwöhnt, empfinden bei Ver-
sagen des elektrischen Lichtes ein gewisses Unbehagen, bedauern
die Leute von früher, die bei Kerzenlicht, Öl, Karbid oder
Petroleumlampen die langen Winterabende verbracht haben, und
hegen den Wunsch, nicht mehr ohne elektrisches Licht zu sein.
Ich habe mich längere Zeit darum bemüht, zu erfahren, wie
und wann ”’Neutral-Moresnet”” zur Stromversorgung gekommen
ist. Meine diesbezüglichen Befragungen bei den älteren Dorfbe-
wohnern waren unnütz, da sie sich lediglich widersprachen.
Alsdann bin ich zu dem Entschluß gekommen, mich direkt an
das Elektrizitätswerk in Eupen zu wenden. So nahm ich Kontakt
auf mit Herrn Franz Kever aus Hergenrath, der bei dieser
Gesellschaft einen wichtigen Posten bekleidet. Er interessierte
103
sich sogleich für meine Sache und schickte mir eine Drucksache
des Elektrizitätswerkes Eupen, die leider nur, ich werde später
noch darauf zurückkommen, den Anschluß des Kelmiser Strom-
netzes an das Werk Eupen zu späterer Zeit behandelt. Gleichzei-
tig gab Herr Kever mir den guten Rat, den ehemaligen Direktor
Theodor Peters, der seit seiner Pensionierung in Brüssel wohnt, in
meiner Angelegenheit anzuschreiben. Wie gesagt, so getan. Herr
Peters hat es sich nicht nehmen lassen, mir in meinem Anliegen
behilflich zu sein. Innerhalb von fünf Tagen erhielt ich seiner-
seits schriftlich 'den Verlauf der Stromversorgung in Neutral-
Moresnet.
Er schrieb mir u.a. :
”Die frühere Gemeinde ”’Altenberg’” auch ”’Neutral-
Moresnet”’ genannt und laut belgischem Gesetz vom 15. Septem-
ber 1919 amtlich als ”’La Calamine’” bezeichnet, wurde erstmalig
1915/16 von den "Rheinischen Licht- und Kraftwerke G.m.b.H.”
in Brand bei Aachen, als Beauftragte des Landkreises Aachen,
mit elektrischem Strom, d.h. Energie, versorgt. Die ersten
Übergabe-Trafostationen sind auf Jansmühle und am Wasser- ß
werk (Preußisch-Moresnet) und in der Neutralen Gemeinde im
Bruch bei der Kratzenfabrik Sartenaer angelegt worden. Im
Anschluß daran wurden in derselben Art und Zeit die Übergabe-
Trafostationen am Brandenhövel zu Neutral-Moresnet und auf
der Lütticher Straße, Ecke Montzen-Lontzen, zur elektrischen
Versorgung der altbelgischen Gemeinden Montzen, Moresnet,
Gemmenich, Homburg und Sippenaeken errichtet.
Bei ihrer Fertigstellung sind dieselben sofort in Betrieb
genommen worden. Zu bemerken ist, daß die Elektrizitätsgesell-
schaft Brand bei Aachen bereits seit 1909 den damaligen ”Kreis
Eupen’”’ auch schon stufenweise mit Strom versorgte. Die hierfür
notwendige Energie wurde von der Zentrale der Urft-Talsperre-
gesellschaft produziert und unter den schwierigsten Umständen
bis 1925 geliefert. Die ersten Hauptzuführungsleitungen nebst
Kabinen lieferte und installierte die A.E.G. Berlin. Transfor-
matoren und Schalter kamen aus den ”Siemens-Werke-Berlin””
und ”Garbe-Lahmeyer Aachen”. Die Zähler dagegen kamen aus
den ”Aron-Werken Berlin-Charlottenburg””.
104
Ab dem 26. Dezember 1925 erfolgte die einwandfreie Strom-
versorgung der gesamten Eupener Gegend, d.h. 15 Gemeinden,
durch zwei neue Hochspannungs-Drehstrom-Freileitungen (SO
bzw. 70.000 Volt, 50 Perioden) ab Produktionszentrale Bressoux
bei Lüttich, bis zur Verteilungszentrale Eupen Vervierser Straße.
Bei der ersten Versorgung der Gemeinde Kelmis handelte es
sich um dreiphasigen Drehstrom 3X 5000 Volt, 50 Perioden. Für
die Hochspannungsabnehmer, d.h. Industriebetriebe, ab 15 KVA
Leistung und Drehstrom 3X220 Volt, 50 Perioden, für Nieder-
spannungsabnehmer, d.h. Kleinkraft und Lichtanschlüsse bis zu
3 PS Leistung, bzw. Pauschalanschlüsse (3 Lampen, 1 Stecker
und 1 Wechselstromzähler 3 Ampere). Später, ab 1925, wurden
diese Mindestwerte auf Wunsch der Abnehmer erheblich erhöht.
Da die Gesellschaft ”’Vieille-Montagne’” in Kelmis ihre
begrenzte Elektrizitätsproduktion nur zu Eigenzwecken verwandte
(Gleichstrom 11 KV, speziell für Zugkraft) und für öffentliche
Drehstrom-Verteilungsnetze nicht in Frage kommen konnte,
erfolgte alsdann die weitere reibungslose Stromversorgung der
Gemeinde Kelmis. Nach der Gründung der Elektrizitätsgesell-
schaft Eupen und Umgebung A.G. am 22. Januar 1924 wurde die
junge Gesellschaft zum Privatverteiler. Ohne irgendeine finanziel-
le Beteiligung der Gemeinde am Kapital dieser Aktiengesellschaft
zu beanspruchen, kam es zu einem Lieferungsvertrag, wobei nur
die in Belgien geltenden Richtlinien in Frage kamen.
Erst ab Januar 1935 bis zum 31. Dezember 1965, also für 30
Jahre, erhielt die Elektrizitätsgesellschaft Eupen auch die regel-
rechte amtliche Stromverteilungskonzession auf dem Gebiet der
Gemeinde Kelmis.
Ab Januar 1966 übernahm die auf Grund des Gesetzes vom
1. März 1922 neugegründete ”Interost Eupen’’ die Strombeliefe-
rung der früheren vom Elektrizitätswerk Eupen versorgten Ge-
meinden, einschließlich der Gemeinde Kelmis. Bei der ”’Interost
Eupen” handelt es sich um eine interkommunale Gesellschaft,
deren Gründung durch Königliche Verordnung vom 6. November
1967 genehmigt und im Staatsblatt vom 15. November 1967
veröffentlicht wurde. ”Soweit die Mitteilung von Herrn Peters.
Nun komme ich auf die mir von Herrn Kever übersandte Drucksa-
105
che des E.-Werkes Eupen zurück. Darin heißt es u.a. :
”La Calamine” : Bei der Gründung unserer Gesellschaft hatten
wir das Verteilungsnetz dieser Gemeinde ebenfalls von der
deutschen Gesellschaft Brandt angekauft; die Versorgung wurde
durch uns beibehalten. Da das Verteilungsnetz zum größten Teil
während des Krieges gebaut wurde, ließ der Zustand desselben,
vom technischen Standpunkt aus gesehen, bei der Übernahme
ziemlich zu wünschen übrig. .Bedeutende Ausbesserungen und
Erweiterungen erfolgten hauptsächlich in Steinkaul, Dörnchen,
im Bruch, Kirchstraße und Brandenhövel.
Mit dieser Gemeinde haben wir einen Konzessionsvertrag zur
elektrischen Versorgung abgeschlossen; derselbe wurde durch die {
Verwaltungsbehörde am 3. Juli 1933 genehmigt.”
look RR RR RR RE
Ich möchte Herrn Direktor i. R. Theodor Peters aus Brüssel
sowie Herrn Kever aus Hergenrath auf das herzlichste für Ihre
freundliche Mitarbeit danken. Ferner danke ich auch dem Herrn
Kulturinspektor F. Pauquet, der es mir gestattete, die genauen
Angaben über das Pfarrleben (s. ”Im Göhltal Nr. 23) seiner
Festschrift ”’Notizen zur Pfarrgeschichte”” zu entnehmen.
Ein besonderer Dank auch Herrn Jakob Demonthy, Neu-
Moresnet, der mir zahlreiche Fotos zum Illustrieren dieser Arti-
kelfolge über ”’Kelmis Anno daZumal’”” zur Verfügung stellte.
106
Mein erstes Motorrad
von Leo Homburg
Die folgenden Erinnerungen liegen mehr als 50 Jahre zurück.
Damals unterstand Eupen-Malmedy noch dem Gouverneur
Baltia. Die‘ Soldaten bekamen 30 centimes Sold pro Tag, ein
Arbeiter verdiente 3 Fr pro Stunde, Haareschneiden kostete beim
Walhorn-Hergenrather Dorffrisör 60 und Rasieren 25 centimes.
Wenn ich mit meinem Fuhrwerk bei den Bauern, die selbst‘
kein Gespann hatten, Heu einfuhr oder die Dunggruben leerte,
rechnete ich auch 3 Franken pro Stunde. Vom Kohlenhändler S.
Köttgen erhielt ich pro Fuhre Briketts, die ich ab Waggon Astenet
zu seinen Kunden brachte, 5 Franken, gleich ob die Kunden in
Astenet, Walhorn oder Lontzen wohnten.
Von meinem ersparten Geld hatte ich mir ein gebrauchtes
Motorrad gekauft. Es hatte 600 Franken gekostet. Der vorherige
Besitzer, Egyptien aus Walhorn/Latenbau, hatte es nur wenige
Monate besessen. Doch auch er hatte es schon gebraucht
erstanden. Es war eine zwei Zylinder Maschine, Marke Wande-
rer, Modell 1913, sieben PS stark. Sie hatte nur einen Gang und
mit einer Kurbel über dem Bezintank konnte man die vordere
Riemenscheibe zurückdrehen und so einen primitiven Leerlauf
einstellen. Die Rechnung war über eine Summe von 500 Fr
ausgestellt und trug eine Steuermarke von 5 Fr. Verkehrsberech-
tigung und Nummernschild hatten mich zusammen 15 Franken
gekostet. Die Verkehrsberechtigung war am 20. August 1924
durch die Malmedyer Baltia-Verwaltung ausgestellt worden.
Mein Wanderer war damals das einzige Motarrad in Wal-
horn. In Eupen gab es noch keine Kraftfahrzeuggarage, wohl
zwei Tankstellen mit je einer Benzinpumpe, und zwar eine beim
Geflügelhändler Drouven auf der Vervierser Straße und die
andere bei Hermanns im Schilsweg. Neue Reifen oder Antriebs-
riemen waren dort nicht zu haben. Das Liter Benzin kostete 90
centimes und das Liter Öl 5 Franken. Verglichen mit den
heutigen Stundenlöhnen und Preisen war der Kraftstoff damals
viel teurer.
108
Das zweite Mal brannte die Lampe an meinem Fahrrad
nicht. Urteil : 20 Franken Strafe und dazu die Kosten. ”Ein
ortsüblicher Tagelohn”’, sagte der Richter.
Jetzt stand ich also wieder vor Amtsrichter de Nys der mich
andonnerte : ”’Homburg, zweimal vorbestraft!” Zeuge der Ankla-
ge war ein Eupener Polizeibeamter, der mit einer Handstoppuhr
die Geschwindigkeit gemessen hatte. Auf meine Verteidigung, der
alte Kriegsveteran (mein Motorrad hatte den Krieg mitgemacht)
laufe gar nicht so schnell, antwortete der Richter, der habe sich
nach dem Kriege ‚wieder sehr gut erholt, und er verurteilte mich
zu 70 Franken Strafe oder ersatzweise einen Tag Gefägnis. Auch,
mußte ich die Kosten des Verfahrens tragen, ein Strafgeld, für
das ich damals mehr als 100 Liter Benzin hätte kaufen können.
Das beweist, daß Geschwindigkeitsüberschreitungen unter
General Baltia auch nicht gerade billig waren. Den alten Wande-
rer habe ich später zum Kaufpreise wiederverkaufen können.
109
Bilder der Alten
M. Th. Weinert
In stiller Stube
seht Ihr mich an :
Bilder der Alten,
Angesicht neben Angesicht.
Euer Leben spricht d
aus Gestalten,
die einer auf Leinwand gebannt,
der Euch gekannt,
vor hundert Jahren,
um festzuhalten,
was er fand :
Der Männer Geradheit, Vertrauen im Blick
in sicheres Leben, in bleibendes Glück.
Den Klang der Frauenstimmen im Ohr
malt er ihr Lächeln,
eh sich’s verlor ---
ehe die dunkleren Tage kamen,
die soviel nahmen.
Nun sehen Eure Augen mich an.
Suchen sie Grund in dem tiefen Bronnen,
in den ein Teil Eures Wesens geronnen?
Ich seh Euch an, schon Jahr und Tag
und Euer Leben geht mir nach.
110
Auf dem Büchermarkt
von Alfred Bertha
”Das Leben dieser Stadt ist Weltgeschichte’, sagte Albrecht
Dürer, als er 1520 zur Krönung Karls V. in Aachen weilte.
Diese ”’Weltgeschichte””’ spielte sich an erster Stelle im Dom
ab, in diesem Bauwerk Karls des Großen, das wie kein anderes
Sinnbild abendländischer Einheit ist.
Die Sternstunden des Aachener Münsters hat Viktor Gieleri
zum Thema seines neuen Buches gemacht.
”Im Banne des Kaiserdomes - Hohe Zeiten im Aachener
Münster’ - 200 S. Text und 12 Kunstdrucktafeln, zahlreiche
Abbildungen. Vlg. !.A. Mayer, Aachen. Ganzleinen mit Schutz-
umschlag. DM 28,50
Die ”’hohen Zeiten’ im Aachener Münster beginnen mit Karl
dem Großen, der Aachen zum geistigen Mittelpunkt des karolin-
gischen Großreiches machte und dort ”eine wunderschöne Kapel-
le” erbaute, die er ”’mit Gold, Silber und Leuchten, sowie Gittern
und Türen aus gediegenem Erz’’ ausschmückte. Die Pfalzkapelle
wurde zu Karls Grabkirche und damit zum Ort, wo Karls
Nachfolger, die sich auf ihn und seine Reichsidee beriefen,
gekrönt wurden.
Es ist ein breit angelegtes historisches Fresko, das Viktor
Gielen vor unseren Augen entwirft. Es reicht von Karl dem
Großen über die Sachsenkönige, die Salier, Staufer, Habsburger
und Böhmer bis zu Karl V., dessen grandiose Krönungsfeierlich-
keiten in Aachen alles bisher Dagewesene in den Schatten
stellten. Immer wieder greift der Autor auf die zeitgenössischen
Quellen und Berichte zurück und läßt uns so direkt das Gesche-
hen in und um das Aachener Münster miterleben, sei es das
tragische Schicksal des im Aachener Dom beigesetzten Otto III.,
das bewegende Ende des unglücklichen Heinrich IV. oder das
Volksfest, das anläßlich der Krönung Karls V. im Jahre 1520
veranstaltet wurde.
111
Viktor Gielen geht sodann der Frage nach, warum trotz der
“Goldenen Bulle”” Karls IV. aus dem Jahre 1356, in der die
Königskrönung in Aachen für die Zukunft als verbindlich festge-
legt wurde, die alte Kaiserstadt dieses Privileg verloren hat. Den
Hauptgrund sieht der Autor in dem Verfall der Karls-Mystik.
Das von Karl dem Großen angestrebte Ziel eines im Glauben
geeinten Abendlandes war unerreichbar. Nationalismus und
Glaubensspaltung brachen auf und das Bild des großen Kaisers,
des ”Leuchtturms Europas’’ verblaßte.
Die Aachener Heiligtumsfahrt und deren internationale Be-
deutung, die Ungarn-Wallfahrt und das Echo der Heiligtums-
fahrt in den Werken verschiedener Dichter sind weitere Stichwor-
te dieses Buches.
Von der Kaiserstadt zur Bischofsstadt. Durch die Wieder-
errichtung des Bistums Aachen im Jahre 1930 (-das von Napoleon |
im Jahre 1802 geschaffene Bistum Aachen wurde 1821 wieder aufge-
löst-) wurde die Krönungskirche zur Bischofskirche. Nach wie vor
zieht sie alljährlich viele Tausend Besucher und Bewunderer an.
Auf Initiative des Landeskonservators in Bonn und auf Antrag
des Domkapitels ist das Aachener Münster vor kurzem durch die
UNESCO zum ideellen Eigentum der gesamten Menschheit dekla-
riert und als erstes Objekt auf dem Boden der Bundesrepublik in
die Weltliste des Kulturerbes aufgenommen worden.
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Viktor Gielen signiert sein Buch ”Im Banne des Kaiserdomes”
112
Das UNESCO-Komitee war der Ansicht, der Aachener Dom
sei ein Objekt, über dessen Bedeutung für die Menschheitsge-
schichte jede Diskussion überflüssig sei. (
Setzt man ”Menschheitsgeschichte”” und ”’Geschichte des
Abendlandes” als Gleichung, dann kann dem ohne Abstriche
zugestimmt werden. Etwas von dieser Bedeutung aufgezeigt zu
haben, ist das Verdienst Viktor Gielens, dessen neues Aachen-
Buch gewiß viele begeisterte Leser finden wird.
113
°
Jahresbericht 1978
Dr. Gisela De Ridder
1. Veranstaltungen
JANUAR :
Am 22.1. fand die jährliche Generalversammlung im Park-Cafe Kelmis statt. Im
voll besetzten Versammlungsraum sprach Präsident Peter Zimmer einen herzli-
chen Dank allen Mitgliedern aus, die so rege und treu an allen Veranstaltun-
gen teilnahmen. Er gab auch bekannt, daß das langjährige Vorstandsmitglied,
Herr A. Janssen, eine Silbermedaille im Nationalen Fotobewerb in Brüssel
erhalten habe. Frau Dr. De Ridder, Vizepräsidentin, verlas den Tätigkeitsbericht
für das Jahr 1977. Der Kassierer, Herr Steinbeck, gab einen Kassenbericht ab,
+ der mit einem Bonus abschloß. Wegen der bevorstehenden Einrichtung des
Göhltal-Museums war die Vereinigung sehr sparsam gewesen. Herr Steinbeck
berichtete, daß der Selbstkostenpreis für die Zeitschrift ”Im Göhltal”” nun auf
92.80 Frs pro Heft angestiegen sei. Bei der statutengemäßen Wahl bzw. Neuwahl
des Verwaltungsrates wurde Frau Corman, Stembert, als neues Mitglied in den
Verwaltungsrat gewählt. Im Anschluß an die Generalversammlung gab Alfred
Janssen einen zusammenfassenden Lichtbildervortrag über die 11-jährige Tätig-
keit der Vereinigung unter dem Motto ”Aus den Archiven”. Die über 150
Lichtbilder waren ein beeindruckender Spiegel der vielseitigen Aktivität der
Vereinigung.
Am 4. Januar zeigten Frau Dr. De Ridder und Herr Alfred Janssen in einem
gelungenen Lichtbildervortrag der Landfrauengilde Kettenis das Göhltal.
MÄRZ :
5.3. : Anläßlich der Festveranstaltung der Frauenliga der 3X20-Jährigen hatte
Frau Jongen die Göhltalvereinigung zu einem Vortrag eingeladen. In der
Patronage in Kelmis hielten Frau Dr. De Ridder, Herr Peter Zimmer und Herr
Alfred Janssen einen Lichtbildervortrag über das Göhltal.
17.3. : Der Vizepräsident, Herr Albert Janclaes, hielt im Hotel Reinartz,
Neu-Moresnet einen Lichtbildervortrag über das Thema ”Vom Diamantenberg-
bau bis zum Brillantdepot”. Eine herrliche Dia-Serie und viel Dokumentation
gewährten einen Blick in die Materie dieses geheimnisvollen Steines.
17 - 18.3. : Im "Centrum vor Kunst en Cultur” in Gent fand der diesjährige
archäologische Kongreß statt. Das Thema lautete : Mittelalter 78. Frau Dr. De
Ridder und Herr Jean De Ridder vertraten unsere Vereinigung und überreichten
dem Präsidenten des belgischen Ausgrabungsdienstes Herrn Dr. Rosens Erinne-
rungsfotos an den Archäologenkongreß 1977 in Kelmis.
APRIL :
. Am 15.4. konnte das Vorstandsmitglied, Herr H. Heydasch, zahlreiche Besucher
im "Onkel Jonathan”, Raeren, willkommen heißen; er gab einen geschichtlichen
Überblick über Raeren. Nach der interessant dargebrachten Geschichtseinführung
nahm der Redner die Besucher mit auf einen Spaziergang durch das malerische
Raeren, in dem er sehr gekonnt die 145 Lichtbilder, die Herr Gilles in mühevoller
Arbeit erstellt hatte, vorstellte.
22.-23.4. : Fotoausstellung in der Patronage unter dem Motto : "Impressionen
heimatlicher Hobbyfotografen”. 19 Hobbyfotografen hatten ihre besten Bilder
ausgestellt, Aufnahmen, die nicht nur von großem Können zeugten, sondern auch
ein bemerkenswertes Einfühlungsvermögen übermittelten, begeisterten über 250
114
Besucher. Zur Eröffnung konnte Präsident Peter Zimmer neben den Vorstands-
mitgliedern und allen Ausstellern die Schöffen Bindels und Hamel, Präsident Josef
Meessen vom Kulturellen Komitee Kelmis und Frau Firmin Pauquet als Gäste
begrüßen. Ausgestellt hatten : Hermann Braibant (Hergenrath), Ernst Gilles
(Raeren), F. Zell-Gezell (Baesweiler), Jakob Demonty (Neu-Moresnet), Louis und
Roger Bindels sowie Herbert Kohl (alle Kelmis), F. van Buggenhout (Hauset),
Paul Kockartz (Hauset), Josef Decroupet (Gemmenich), Alfred Jansen (Mores-
net), Marc Bindels (Moresnet), Raymond Magermans (Moresnet), Herbert
Emontspohl (Raeren), H. Palams Rik (Sint-Pieters Voeren), H. Nütten (Neu-
Moresnet), Bruder P. Dizier (Gemmenich), H. Stark (Dortmund), H. Weinert
(Aachen).
23.4. : Gedenkfeier zu Ehren des Geheimen Sanitätsrats Dr. Molly, Enthüllung
des Gedenksteines auf dem evangelischen Friedhof zu Neu-Moresnet. In der
überfüllten Johannis-Kapelle wurde zu Ehren Dr. Mollys eine unvergeßliche und
eindrucksvolle Feier gehalten, zu der zahlreiche Gäste aus nah und fern, unter
ihnen Abgeordneter und Bürgermeister Willi Schyns, Kulturhauptinspektor
Pauquet, RdK-Mitglied Vanaschen und Kabinettsattache Lejoly erschienen wa-
ren. Vizepräsidentin Frau Dr. De Ridder sprach die einleitenden Worte.
Vorstandsmitglied Freddy Nyns würdigte das Leben und Wirken Dr. Mollys. Der
Enkel des Geehrten, der 83-jährige Wilhelm Dithmar aus Aachen, dankte bewegt
der Vereinigung und der Bevölkerung für die Initiative. Die Pastoren Amann und
Altdorf, hielten eine ökumenische Andacht. Die Vorträge durch die Esperanto-
Klubs aus Eupen, Verviers und Aachen rundeten das Wirken Dr. Mollys ab. Für
die musikalische Gestaltung sorgten in beeindruckender Weise der Chor der
evangelischen Gemeinde, Kelmis. Frau Wate von der evangelischen Kirchenge-
meinde Eupen-Neu-Moresnet sang ein wunderschönes Solo. Auf dem Friedhof
hob Peter Zimmer nochmals das beispielhafte Leben von Dr. Molly hervor, bevor
er den Gedenkstein enthüllte. Nach der Feier fanden sich alle zu einem Umtrunk
im Pfarrheim wieder.
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Gedenkfeier für Dr. Molly in der Johanniskirche zu Neu-Moresnet
119
24.11. : Um Island, die Insel aus Feuer und Eis, ging es bei dem Lichtbildervor-
trag, den Herr Dr. Schmitz aus Hergenrath vornehmlich unter dem Motto :
"Vulkanismus in Island” hielt. Herr Dr. Schmitz, Leiter der wissenschaftlichen
Abteilung der Volkshochschule Aachen, verstand es, die geologischen Phänomene
wissenschaftlich fundiert und allgemein verständlich nahezubringen. Auch die
geologische Vergangenheit unseres Gebietes wurde in dieses interessanten Vortrag
miteinbezogen.
DEZEMBER :
8.12 : Im Kreise geschichtlich sehr interessierter Besucher sprach Pfarrer Viktor
Gielen über das Walhorner Land unter französischer Herrschaft. In den Mittel-
punkt seiner Schilderung stellte er den Pfarrer Franz Josef Klausener (1766-1828),
der als vorbildlicher Seelenhirte zu den markanten geschichtlichen Persönlichkei-
ten im Grenzgebiet gehört. In seiner bescheidenen und bekannten volkstümlichen
Art verstand es Pfarrer Viktor Gielen, Geschichte leicht verständlich zu vermit-
teln.
Verwaltungsratssitzungen
8.2. : Die Statuten der neu zu gründenden G.o.E. des Göhltalmuseums werden
besprochen. Außerdem werden Einzelheiten zur Durchführung der Organisation
der im April stattfindenden Fotoausstellung festgelegt.
13.6. : Bericht über die Einrichtung des Zeitungsarchivs. Der Veranstaltungs-
kalender für das 2. Halbjahr wurde festgelegt.
4.9. : Künftig wird Herr Willy Palm das Amt des 1. Schriftführers übernehmen.
Die Veranstaltungen des 2. Halbjahres werden in ihren Einzelheiten besprochen.
Die Arbeiten zum Zeitungsarchiv sind abgeschlossen.
27.10 : Den Verwaltungsratsmitgliedern Klaus Brandt und Helmut Heydasch
wurde aufs herzlichste zum 25-jährigen Berufsjubiläum gratuliert. Die Vorberei-
tung für die Kunstausstellung laufen programmgemäß ab.
24.11. : Der Kassierer, Herr Steinbeck, gab bekannt, daß der Mitgliedsbeitrag
von 200 Fr + 20 Fr Porto unverändert auch für das kommende Jahr bleiben
kann. In Sachen Umweltschutz kam Vizepräsident Albert Janclaes zu Wort
bezüglich der Protestaktion über die Mülldeponie in Prestert-Hauset. Die Vereini-
gung wird alle solche Aktionen unterstützen, denn die Natur zu schützen ist eine
ihrer wichtigsten Aufgabe.
3. Sekretariat :
Auch im Jahr 1978 wurde das Sekretariat durch Herrn Jean De Ridder und die
Mitgliederkartei durch den Vizepräsident Herrn Janclaes geführt. Seit dem 4.9.78
ist Herr Willy Palm 1. Schriftführer.
Briefwechsel :
Vom 1.1. bis 31.12.78 erhielt unserer Vereinigung 215 Briefe, 452 Briefsendungen
wurden verschickt. Unsere Zeitschrift ”Im Göhltal'” Heft n° 22.und 23 sowie das
Veranstaltungsprogramm für das 2. Halbjahr 78 erhielten alle unsere Mitglieder.
4. Veröffentlichung 78
Im März erschien das 111 Seiten starke Heft Nr. 22 "Im Göhltal”, im Oktober
der 115 Seiten starke Ausgabe Nr. 23. Gerard Tatas berichtete ausführlich darüber in
der hiesigen Presse. Im November erschien ein Sonderdruck : "Aachener
Reich-Grenzen. Landgraben-Gebück-Grenzsteine” - von Walter Hollatz. Für all
diese Veröffentlichungen hat sich unser Lektor Herr Bertha unermüdlich einge-
setzt.
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5. Das Göhltalmuseum :
Endlich scheint unser seit Jahren gehegter Wunsch sich zu erfüllen. Zusammen
mit dem Kulturhauptinspektor Herrn Firmin Pauquet und dem Museumsfach-
mann Herrn Marchal sind unsere Planungen angenommen worden und sind Basis
definitiver Ausführungen.
Am 26.7. wurde die entgültige zukünftige Form des Museums der Gemeinde und
dem Architekten unterbreitet. Bei dieser Vereinbarung mit Herrn Marchal und
Herrn Kulturinspektor F. Pauquet und Herrn Schöffen C. Bauens waren ferner
der Gemeindesekretär H. Beckers sowie von unserer Vereinbarung Frau Dr. De
Ridder, Herr Peter Zimmer und Herr J. De Ridder zugegen. Der Vorstand sandte
am 11.5.1978 der Gemeinde Kelmis einen Statutenentwurf.
Mit geringer Abänderung nahm die Gemeinde am 18.7.78 die zukünftigen
Statuten an, die nunmehr für die Gründung der neuen G.o.E. Göhltalmuseum
richtungweisend sein werden.
6. Pressemitteilung 78 8
Alle Veranstaltungen (-es waren 25-) wurden ausführlich in der hiesigen Presse
behandelt. Frau Dr. De Ridder war für die Presseberichte verantwortlich,
7. Rundfunksendungen
Vom BRF werden an jedem 3. Mittwoch im Monat zwischen 18.00 und 19.00 Uhr
die ”geschichtlichen Funkbilder”” der Geschichtsvereine unserer Gegend ausge-
strahlt. Durch folgende Beiträge war unsere Vereinigung vertreten :
18.1 - Aus der Pfarrgeschichte Hauset - Walhorn (Leo Homburg und A, Janclaes)
15.2. - Das Portrait eines Ortes Homburg” (Jean De Ridder)
15:F- (H.J. Gatz)
19.4. - Gedichte in Mundart von und mit G. Tatas
17.5. - Raerener Mundart (H. Heydasch)
21.6. - Dr. Molly (Peter Claes)
19.7. und 16.8. - Erinnerungen eines Kelmiser Bergmannes (P. Zimmer).
20.9. - Die Pfarre Lontzen” (F. Nyns)
18.10. - "Über die Numismatik in unserem Gebiet” (P. Ramjoie)
15.11. - Gedichte in Mundart (F. Hagelstein)
20.12. - ”"Montzen” (J. De Ridder)
8. Aus der Mitgliederkartei
Die Göhltalvereinigung weist folgende Mitgliederstatistik auf :
1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979
Mitglieder : 404 432 437 447 S20 S41 SS1
Tausch : ver ec2 Lafdnt x e4e7.15
Pflicht : 100720 def6ischen LAG 18:15
Total : 430 465 465 476 549 570 581