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Im Göhltal
ZEITSCHRIFT der
VEREINIGUNG
für
Kultur, Heimatkunde und Geschichte
im Göhltal
N° 19
1-76
Vorsitzender : Peter Zimmer, Kelmis, Siedlung P. Kofferschläger, 10.
Sekretariat : Rue du Calvaire, 8, 4671 Moresnet
Lektor : Alfred Bertha, Hergenrath, Bahnhofstraße, 20b.
Kassierer : Fritz Steinbeck, Kirchstraße, 20, Kelmis.
Postscheckkonto N° 000-0191053-60
Die Beiträge verpflichten nur die Verfasser.
Alle Rechte vorbehalten.
Entwurf des Titelblattes : Frau Pauquet-Dorr, Kelmis.
Diese Skizze zeigt den Moresneter Göhlviadukt sowie die Hergenrather
Hammerbrücke in ihrer ursprünglichen Form.
Druck. Jacques Aldenhoff, Gemmenich.
SW A
3
Inhaltsverzeichnis
Frenz Uebags, Kelmis Ein interessanter Bericht über die
Konzessionen des ”’Altenberger
Grubenfeldes”’ (Forts.) 5
Alfred Bertha (Hergenrath) Aus der Pfarrgeschichte Hergen-
raths (3. Fortsetzung) 24
Leonie Wichert-Schmetz Das Hammer Wäldchen (Gedicht) 36
Bad-Driburg
Dr. Helmut Christoph Mathias Wilhelm Lamberts : Ein 38
Kehl/Rh. Lebensbild
Alfred Bertha (Hergenrath) Ein Kriminalfall in der ”’Freien
Herrlichkeit Lontzen”” 42
M.-Th. Weinert-Mennicken Windmühle (Gedicht) 56
Aachen-Forst
Otto Hirtz, Aachen Die Galmeiflora im Göhltal
(3. Teil und Schluß) S7
Gerhard Moll, Alsdorf Vögel im Göhltal 66
Gerhard Moll, Alsdorf Artenliste der Vögel des Göhltals 74
Louise Letocart N ., Pflanzen unter Naturschutz 84
Peter Zimmer, Kelmis Das Belgisch-Limburgische Stein-
kohlenrevier 87
M.-Th. Weinert-Mennicken In der Frühe (Gedicht) 95
Aachen-Forst
Dr. Gisela De Ridder, Die Gemmenicher Wassermühle 96
Moresnet
Erich Barth, Eynatten Gendarmeriestation Kerresbusch 101
Jean De Ridder, Moresnet Portrait : In Memoriam - Pierre
Xhonneux 103
Hubert Vanaschen, Jugend und Musik im Göhltal 107
Neu-Moresnet
Leonie Wichert-Schmetz, Disteln am Wege (Gedicht) 111
Bad-Driburg
Peter Zimmer, Kelmis Et Jöhltal Liejt (Lied) 1
Gerard Tatas, Gemmenich . Noet Schötzefest (Gedicht) 114
Alfred Bertha, Hergenrath Auf dem Büchermarkt 115
A Mk Be
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Ein interessanter Bericht über
die Konzessionen des
”Altenberger Grubenfeldes”
(1. Fortsetzung)
von Franz Uebags
Auf welchen Rechtstitel stützte sich die Grubengesellschaft
der ”Vieille Montagne”, um behaupten zu können, das Gruben-
feld von Neutral-Moresnet und Umgebung sei ihr nicht nur zur
zeitweiligen Ausbeutung, sondern zu dauerndem Eigentum über-
lassen? Das ist im Grunde die Frage, auf die der Präsident des
Verwaltungsrates genannter Gesellschaft auf einer Verwaltungs-
ratssitzung am 16. April 1849 eine Antwort zu geben versuchte.(1)
Graf Le Hon holte sehr weit aus. Er ging zurück bis zu den
Anfängen des Erzbergbaus im heutigen Kelmis-Neu-Moresnet
und legte dar, auf welche Weise der Altenberg durch die
Jahrhunderte hindurch betrieben wurde, sei es als Pacht- , sei es
als Staatsbetrieb.
Die französische Gesetzgebung bestimmte zuerst (1791), alle
Gruben seien Staatseigentum und dürften nur für eine Dauer von
50 Jahren verpachtet werden. 1810 wurden. dann die Konzes-
sionäre zu Eigentümern der von ihnen ausgebeuteten Gruben
erklärt.
Da in Neutral-Moresnet der Code Napoleon in Kraft geblie-
ben war, konnte sich die Gesellschaft der Vieille Montagne trotz
allen Anfechtungen von preußischer und belgischer Seite als
rechtmäßige Eigentümerin des von ihr ausgebeuteten Grubenfel-
des betrachten.
In den nun folgenden Auszügen aus der Rede des Verwal-
tungsratsvorsitzenden Graf Le Hon wird näher auf die französi-
sche Grubengesetzgebung und die daraus für den Altenberg
resultierenden Folgen eingegangen.
6
GESETZ VOM 28. JULI 1791 UND CONCESSION VOM
24. MÄRZ 1805
Das mit Frankreich vereinigte Herzogthum Limburg war den
französichen Gesetzen unterworfen. Im Bezug auf das Bergwesen
galt damals in Frankreich das Gesetz vom 28. Juli 1791. Dieses
Gesetz stellte ein neues Princip auf, welches im ersten Artikel
folgendermaßen decretirt wurde :
”Art. 1. Die Bergwerke und Gräbereien, sowohl metalli-
sche als nicht metallische. .. . stehen zur Disposition der
Nation, jedoch allein in der Beziehung, daß diese Substanzen
nicht ohne ihre Einwilligung und nur unter ihrer Aufsicht e
gewonnen werden dürfen. . .”
Durch dieses Gesetz war sowohl das absolute als persönliche
Recht des Souverän’s auf die Bergwerke und ebenso die des
Grundbesitzers, da wo dieses noch bestand, abgeschafft.
Namentlich in dem Lande Limburg wurden alle Gruben,
welche seit undenklichen Zeiten von den Herzögen kraft der aus X
ihrer Souveränität hergeleiteten Rechte ausgebeutet oder ver-
pachtet worden waren, zur Verfügung der Nation gestellt, welche
von da ab das alleinige Recht hatte, Concessionen darüber zu
ertheilen.
Man hatte jedoch dieses Prinzip dahin modificirt, daß die
Grundbesitzer ein Vorzugsrecht behalten sollten, sowohl durch
den Genuß der Lagerstätten, welche mittelst Tagebau oder
Schacht und Licht (fosse et lumiere) bis höchstens zur Tiefe von
Hundert Fuß gebaut werden könnten (Art. 1. ), als auch durch
Erlangung der Concessionen zum Betrieb der in ihrem Grund
und Boden aufzufindenden Lagerstätten (Art. 3).
Die Grubenbesitzer waren dem Staate gegenüber nur Päch-
ter, und in diesem Sinne durfte keine Concession den Zeitraum
von 50 Jahren überschreiten (Art. 4 u. 19).
Ich führe von den anderen Bestimmungen nur diejenigen an,
deren Kenntnisnahme Ihnen von Wichtigkeit ist.
”Art. 8. Jede Concession oder Permission zum Betriebe eines
Bergwerks soll auf das Gutachten derjenigen Districts-Direction,
in deren Bezirke dasselbe belegen ist, durch das Departement
ertheilt werden, bis sie durch den König bestätigt worden ist usw....
7
”Art. 9. Es müssen diejenigen, welche eine Concession oder
Permission nachsuchen, ihre Fähigkeit und die Mittel nachwei-
sen, welche sie für einen dauerhaften Betrieb anwenden können
USW. ..
”Art 11. Alle Concessions- und Permissions- Gesuche. . .
sollen in dem Hauptorte des Departements angeschlagen, außer-
dem aber auch in dem Wohnorte des Nachsuchenden ebenso wie
in denjenigen Bürgermeistereien, für welche das Gesuch von
Interesse sein kann, bekannt gemacht und angeschlagen werden.
”Art. 16. Es können die Concessionairs auf die ihnen
ertheilte Concession Verzicht leisten, indem sie, drei Monate
vorher, von dieser Verzichtsleistung den Departements-Director
in Kenntnis setzen.
”Art. 19. Wenn das auf fünfzig Jahre oder auf kürzere Zeit
ertheilte Recht zum Betriebe eines Bergwerkes zu Ende geht, so
sollen dieselben Unternehmer. .. . . auf ihr Gesuch vor allen
anderen, mit alleiniger Ausnahme der Grundeigenthümer, die
sich im Art. 10 vorgesehenen Falle befinden, zur Erneuerung
gelassen werden. . .
Unter der Geltung dieses Gesetzes fuhr die französiche
Regierung anfangs fort, die Ausbeutung der Vieille Montagne für
Rechnung der Nation zu betreiben.
Ich gebe nachstehend eine Zusammenstellung der Erträge von
dem Verkauf des Galmei’s während der fünf Jahre, vom Jahre V
(1797) bis zum Jahre IX (1801) :
Jahr A VO1797) 0 SS. 102 Liyres (Pfand)
3“ VE a en ON
Jaltt VIE (17997 ET
Jar VI (1800) 0 EA AS
Je EC ROSE (2
P VERKAUFSPREISE
Erste Qualität des Galmei’s 3 Gulden — Sols pro 100 Pfund.
Zweite Qualität des Galmei’s 2 Gulden 10 Sols pro 100 Pfund.
Dritte Qualität des Galmei’s 1 Gulden 4 Sols pro 100 Pfund.
In diesem kurzen Zeitraume hatte sich der Ertrag des
Betriebes in wachsender Abnahme um mehr als 80 Procent
vermindert. Alle Anlagen und ein Theil der Gebäude waren im
9
1) daß die Galmei-Gruben des ”’Altenbergs”” (Vieille Monta-
gne) unverzüglich verliehen werden sollen ( concedees)
2) daß die Grenzen nach folgenden Linien festgestellt werden
sollen :
Gegen Osten
Gegen Süden
Gegen Westen
Gegen Norden
3) daß der Minister des Innern die Bedingungen ( cahier des
charges) der Belehnung (concession) aufstellen solle, wobei die
von den ”’Concessionären”” auszuführenden nothwendigen Anla-
gen sowie die übrigen Bedingungen der ”Concession’”” aufgezählt
werden sollen;
4) daß diese Bedingungen (cahier des charges) in dem
Departement, worin die Gruben gelegen, sowie in den Grenz-De-
partements bekannt gemacht und angeheftet werden sollen;
5) daß zwei Monate darauf der Präfect der Ourthe das so
begrenzte Grubenfeld zum öffentlichen Zuschlag bringen, und
hierbei sowohl die angebotene jährliche Abgabe, als die Garantie
und die Verantwortlichkeit des Unternehmens berücksichtigen
wolle
6) daß alle Streitigkeiten, welche sich über die ”’Concession””
und die Ausführung der Bedingungen erheben möchten, durch
den Präfecturrath entschieden werden sollen, unter Vorbehalt des
Recurses an den Staatsrath.
Die Bedingungen wurden von dem Minister des Innern Champa-
gny am 22. Messidor (5) des Jahres XIII (1805) aufgestellt wovon
nachstehend ein Auszug :
1) Die Concession der Gruben des Altenbergs (Vieille Montagne)
wird auf die Dauer von fünfzig Jahren ertheilt und zwar nach dem
Meistgebot in versiegelten und mit der Unterschrift des Bietenden
versehenen Briefen.
2) Die Grenzen der Concession sind bestimmt durch den Artikel 2
des Decrets vom 30. Ventose des Jahres XIII (1805).
3) Auf den Bericht des Ober-Ingenieurs Lenoit wird von der
Bergwerksverwaltung ein Betriebsplan festgestellt. Dieser wird
dem Minister des Innern vorgelegt und. der Bestätigung der
Regierung unterbreitet, sobald die vorgeschriebenen Anlagen
ausgeführt sind.
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10
Die Artikel 4,5,6,7,8,9,10,11,12,13 und 14 enthalten die
nähere Bezeichnung der im Verlaufe von zwei Jahren auszufüh-
renden Neubauten, Reparaturen und Unterhaltungsarbeiten an
Pumpen, Schächten, Erdarbeiten und Kanälen, Galmei-Öfen
usw.(6)
19) Verpflichtung, die 100 Myriagramme (1.000 Kilogr.) Galmei
zu keinem höheren Preise zu verkaufen als : die erste Qualität zu
130 Frs; die zweite Qualität zu 108 Frs, die dritte Qualität zu 52
Frs. }
20) Verpflichtung, den Galmei der ersten Qualität nur in gut
gereiften und plombirten Fässern zu verkaufen.
21) Verpflichtung, nach der Anweisung des Bergwerks-Colle- S
giums Versuche zur Reduction des Galmei’s mittelst geeigneten
Öfen zu machen (7)
22) Als jährliche Abgabe an den Staat wird festgesetzt : der
zwanzigste Theil der Brutto-Förderung bis zu 28 Meter Teufe :
der sechzigste Theil bis zu 51 Meter und bei größerer Teufe der
hunderste Theil. (8)
23). .. . Es sind nur Angebote über 40,000 Francs jährlich
zulässig.
24) Die Concessionnäre müssen eine Caution von 80,000 F stellen.
25) Wenn die Concessionäre, sey es beim Ablauf der Concession
oder aus irgend einer von ihrem Willen abhängigen Ursache auch
früher den Betrieb aufgeben wollen, so müssen sie die sämmtli-
chen in den Bedingungen vorgeschriebenen Bauten und unterir-
dischen Arbeiten, so wie die anderen Bauten und Anlagen, welche
bereits fertig oder in der Einrichtung begriffen sind, in gutem
Zustande hinterlassen.
26) Ein neues Inventar der Gebäude, Schächte, Canäle, Pumpen
und anderer zum Betriebe dienlicher Gegenstände soll in dreifa-
cher Ausfertigung zwei Jahre nach der Übernahme angefertigt
werden.
Gleichlautende Abschriften davon sollen auf der Präfectur
des Ourthe-Departements und bei dem Bergwerks-Collegium
niedergelegt werden.
28) Der Verlust der Concession ist erwirkt durch Nichterfüllung
der aufgegebenen Bedingungen.
Außer den in dem Bedingungsheft (cahier des charges), wie
in dem Kaiserlichen Decret vom 30. Ventose des Jahres XIII
gebrauchten gesetzlichen Bezeichnungen : ”’Concession” und
11
”Concessionär’” verleiht eine spezielle Clausel dem projectirten
Zuschlage den wahren Character einer ”’Grubenverleihung”” (con-
cession de mine); es ist dies der Art. 25, welcher es den
Übernehmern anheimstellt, den Betrieb nach ihrem Gutdünken
aufzugeben, eine Befugnis, welche bei bloßen Pachtverträgen
weder besteht noch je zugestanden wird.
Unter jenen Bedingungen erfolgte also am 26. Frimaire des
Jahres XIV (17 Dez. 1805) vor dem Präfect des Ourthe-Departe-
ments der Zuschlag der Grube der Vieille Montagne. Die
Concession wurde dem Herrn Dony zugeschlagen für den Zeit-
raum von fünfzig Jahren gegen die Jährliche Steuer (redevance)
von 40,500 Francs außer den oben festgesetzten Zwanzigsteln,
Sechszigsteln und Hundertsteln.
Dieser Act wurde durch das kaiserliche Decret vom 4. März
1806 folgendermaßen bestätigt (9) :
Napoleon usw. >
Aus dem Bericht unseres Conseil des mines und nach .
Anhörung unseres Staatsrathes, haben wir Folgendes decretirt
1) Die Concession der Galmeigruben der Vieille Montagne,
Departement der Ourthe, welche für fünfzig Jahre dem
Herrn Jean Jacques Daniel Dony, wohnhaft zu Lüttich,
zugeschlagen worden ist, wird hiermit bestätigt (homolo-
gu6).
2) Der Concessionär hat die durch den Zuschlag dieser
Gruben bedingte jährliche Abgabe von 40.500 Frs in den
Staatsschatz zu zahlen.‘ -
3) Er ist überdies einer jährlichen Abgabe auf die Förderung
unterworfen wie folgt usw.
4) Er ist verpflichtet die in den Bedingungen vorgeschrie-
benen Anlagen und Reparaturen auszuführen usw.
5) Die Caution im Belauf von 80.000 Frs. auf das Grund-
stück, genannt der Forst von Boffu, wird angenommen.
6) Der Verlust der Concessionsrechte erfolgt durch Nicht-
ausführung der Artikel 2, 3, 4 und 5 des gegenwärtigen
Decretes, sowie in den durch das Gesetz über die Berg-
werke vorgesehenen Fällen. &
In Folge des obigen Bestätigungs-Decrets, wodurch - dies sind die
eigenen Worte des Erlasses - der Herr Dony in seiner Eigenschaft
als Concessionär anerkannt wurde, ward derselbe durch folgenden
12
Erlaß des Ministers des Innern, Champagny, in den Besitz
eingesetzt : al
Art. 1. Die unter dem 6 und 9 Nivose (10) des Jahres XIV
und 5. Januar 1806 in Betreff des Zuschlages der
Galmeigruben der Vieille Montagne an den Herrn
Dony von der Präfectur der Ourthe erlassenen
Urkunden sind genehmigt, demzufolge hat dersel-
be die Kosten der Abschätzung von Frs. 25.111,30
nach Inhalt des Art. 17 der Zuschlags-Bedingun-
gen zu entrichten.
Art. 2. Das Bergwerks-Collegium ist beauftragt mit der
Ausführung gegenwärtigen Erlaßes, welcher dem .
Präfecten der Ourthe, wie dem Concessionär der
Galmeigruben zuzustellen ist.
Dony begann unter dem 7. Dezember 1809 die wichtigste Clausel
(Art. 21) der Bedingungen auszuführen, indem er ein Erfindungs-
Patent auf fünfzehn Jahre für die Aufstellung eines Ofens zur
Darstellung des Zinks aus dem Galmei und für das von ihm
angewandte Verfahren bei dieser Operation nachsuchte.
Er erhielt dieses Patent durch kaiserliches Decret vom 19.
Januar 1810.
GESETZ VOM 21. APRIL 1810, DESSEN NEUE PRINCIPIEN,
ANWENDUNG UND WIRKUNGEN
Diese Urkunden waren es, welche die Grundlage der Ge-
rechtsame des Herrn DONY als Concessionär der Gruben der
Vieille Montagne unter der Geltung des Gesetzes vom 28. Juli
1791 bildeten, als in Betreff der Bergwerks-Concessionen ein
neues System durch das Gesetz vom 21. April 1810 eingeführt
wurde.
Das erstere Gesetz, jenes von 1791, obwohl es die Gruben als
zur Verfügung der Nation gestellt erklärte, erkannte gleichwohl
dem Besitzer des Grund und Bodens eine Art von Eigenthums-
recht zu, indem es ihm ein Vorzugsrecht einräumte.
Die constituirende Versammlung hatte die längste Dauer
einer Concession auf fünfzig Jahre festgesetzt und die früheren
Concessionen auf jene Dauer zurückgeführt, sogar die auf ewige
Zeiten ertheilten.
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13
Der Gesetzgeber von 1810 erhob alle Belehnungen, auch die
auf Zeit gegebene, sogar die nur unsicheren, von der Domainen-
Verwaltung als Pacht übernommenen, zu unantastbarem Eigen-
thum.
Unter anderen haben nachfolgende Autoritäten den leiten-
den Gedanken des neuen Gesetzes gegenüber der Stellung der
Concessionäre klar und deutlich auseinandergesetzt.
Der ehemalige Rechtsgelehrte Herr Gendebien, welcher Mit-
glied der inneren Verwaltungs-Commission des gesetzgebenden
Körpers von Frankreich und in dieser Commission Berichterstat-
ter über das unter’m 24. Februar 1810 vorläufig mitgetheilte, an
dem darauf folgenden 21. April berathene und angenommene
Bergwerks-Gesetz war, spricht sich darüber in einer Denkschrift
vom 11. October 1823 folgendermaßen aus :
”Das projectirte Bergwerks-Gesetz hatte zum Zweck, eine
übereinstimmende Verwaltung und Gesetzgebung in dem aus
dem früheren Frankreich und den zahlreichen einverleibten
Ländern bestehenden französichen Kaiserreiche herzustellen. Das
Gesetz vom 28. Juli 1791 war nicht in allen neuen Departements
publicirt worden, auch war das Datum der Publication mit
Ausnahme des ehemaligen Frankreichs überall verschieden. Die
Domainen-Verwaltung hatte die Mehrzahl der Staats-Bergwerke
gegen verschiedene Abgaben (redevances) entweder in Naturalien
oder in Geld zugeschlagen (adjug€). Selbst die von den Consuls
oder vom Kaiser ertheilten Concessions-Urkunden verpflichteten
zu Abgaben oder Leistungen der ungereimtesten, mitunter wirk-
lich seltsamer Art, wie z. B. jährlich eine gewisse Quantität
Eicheln zu stecken oder verschiedene Holzarten in den Domai-
nen-Waldungen wieder anzupflanzen. Anderwärts verringerten
sich die Natural-Abgaben in dem Maße, als man tiefer in. den
Schoß der Erde eindrang. Dieser Gesetzes-Vorschlag war zu
wiederholten Malen im Staatsrathe bei vereinigten Sectionen, und
zwar immer unter dem Vorsitze des Kaisers berathen worden.
Alle Ansichten und Bemerkungen der Mitglieder zielten auf jene
Übereinstimmung für das ganze Kaiserreich hin. Das Decret der
vom Kaiser dem Herrn Dony unter’m 24. März 1806 ertheilten
Concession war im Pleno des Staatsrathes berathen worden.
”Sämmtliche Mitglieder, wie der Präsident, kannten die
übermäßige Belastung dieses Concessionärs mit Renten und
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14
Abgaben und wiesen auf den Gegensatz hin, welcher in dieser
Beziehung zwischen der Vieille Montagne und den in demselben
Jahre 1806 concessionirten Bleigruben von Vedrin bei Namur
bestand, für welche leztere die Concession ohne alle Abgaben
verliehen war, mit Ausnahme des Gehalts von 2.400 Frs. für
einen vom Bergwerks-Collegium zur Beaufsichtigung des Betriebs
und der Verhüttung der Erze angestellten Ingenieur”.
Der Graf Stanislaus de Girardin spricht sich in seinem am
21. April 1810 an den gesetzgebenden Körper erstatteten Berichte
über das Bergwerks-Gesetz folgendermaßen aus :
”Die Concessionen auf ewige Zeiten sind nicht neu : es
bestehen deren in Ungarn, Böhmen, Österreich und sogar in i
Frankreich.”
”Wenn man die Erlasse des Königreichs durchgeht, so wird
man darin finden, daß die Concessionen als immerwährende zu
betrachten sind. Die Patentbriefe der Könige oder die Bewilli-
gungen (octrois) der Berghauptleute (grands maitres des mines)
concediren die Bergwerke fast immer auf ewige Zeiten (ä per-
petuit®).
Es ist jedoch notorisch, daß die Unternehmer selten in
langem Besitze blieben und die constituirende Versammlung
selbst, welche so oft die Unantastbarkeit der eingegangenen
Verbindlichkeiten ausgesprochen hatte, glaubte durch das Gesetz
vom Jahre 1791 sämmtliche Concessionen auf fünfzig Jahre
beschränken zu können.
Sie werden ohne Zweifel den Unterschied aufgefaßt haben,
den wir eben zwischen einer, selbst auf ewige Zeiten ertheilten
Concession und dem Eigenthum der Grube aufgestellt haben.
Die Concession ist eigentlich nur eine Autorisation, eine
Pacht, ein Privilegium; sie ertheilt das Recht, Arbeit, Capital und
Erfindungsgeist auf die Ausbeutung einer Grube zu verwenden,
deren Eigenthumsrecht in anderen Händen ruht.
Alle Concessionen waren ehemals mehr oder weniger belas-
tenden Bedingungen unterworfen und konnten in gewissen Fällen
zurückgenommen werden.
Die auf ewige Zeit concedirten Bergwerke waren somit kein
wirkliches Eigenthum, aber von dem Augenblicke der Verkündi-
gung des in Vorschlag gebrachten Gesetzes, werden sämmtliche
15
Gruben des Reiches, deren Betrieb auf gesetzlich erworbenen
Rechten beruht, in den Händen derjenigen, welche sie ausbeuten,
zu ewigem Eigenthum, geschützt und verbürgt durch das bürger-
liche Recht (code civil).
Die in der Folge zu concedirenden Gruben werden durch den
Concessions-Act denselben Character bekommen. Dieser Cha-
rakter des Eigenthums wird den unschätzbaren Vortheil haben,
den Gewerken jenen Geist der Vorsicht, der Erhaltung und der
Vervollkommung beizubringen, welcher ausschließlich dem Ei-
genthümer anzugehören scheint.
Im Augenblick wo dieses Gesetz verkündigt seyn wird,
werden demnach die Concessionäre unbedingte (incommutables)
Eigenthümer; ihr Eigenthum ist gänzlich getrennt von der
Oberfläche.
Ein von der Oberfläche abgesondertes Eigenthum ist ein
durchaus neuer Begriff.
Wenn es recht ist, daß die Besitzer der Bergwerke als
Eigenthümer eine Abgabe zahlen, so ist es im allgemeinen
Interesse nothwendig, daß sie äußerst gering sei, denn wäre sie
erheblich, so würde sie bald_den Betrieb der älteren Bergwerke
lähmen oder ganz hemmen und würde zugleich ein Hinderniß für
das Aufkommen neuer Unternehmungen seyn.
Es ist anerkannt, daß jede Abgabe, welche auf der Industrie
lastet, mehr schadet als nützt. Der Unternehmer eines Bergwerks,
hat kein anderes Besitzthum als die Früchte seiner Arbeit. Ist die
Grube ergiebig, so zieht er zwar einen Nutzen daraus, welcher ihn
für die Zinsen seines Anlage-Capitals entschädigt : dieser Nutzen
ist jedoch stets aufgewogen durch das den Betrag des Gewinns
meist übersteigende Risico.” {
”Diese Grundsätze sind durch die folgenden Bestimmungen
des Gesetzes vom 21. April 1810 anerkannt und decretirt worden:
Titel I. Vom Eigenthum der Bergwerke.
Artikel 5. Die Bergwerke können nur auf Grund eines im
Staatsrathe berathenen Concessions-Actes betrieben
werden.
Artikel 6. Dieser Act setzt auch die Rechte der Grundeigen-
thümer an dem Ertrag der concedirten Bergwerke
fest.
16
Artikel 7. Er giebt das unwiderrufliche Eigenthum des Bergwer-
kes, welches von dieser Zeit an ebenso disponibel
und übertragbar ist, wie alle andern Güter, und
dessen man nur in den Fällen und unter den Formen
entsetzt werden kann, welche für jedes andere Ei-
genthum im Code Napoleon vorgeschrieben sind.
Titel IV. Von den Concessionen
2. Abschnitt. - Von den Verpflichtungen
der Bergwerkeigenthümer
Art. 33. Die Bergwerkseigenthümer sind verpflichtet, an den
Staat eine fixe und eine mit dem Betrag der Förderung M
im Verhältniß stehende Steuer zu zahlen.
Art. 34. Die fixe Steuer wird jährlich entrichtet; sie richtet sich
nach dem Umfang des Bergwerkes, und beträgt 10
Francs für einen Quadrat-Kilometer.
Die proportionelle Steuer, soll eine jährliche Abgabe
sein, welcher die Bergwerke nach Verhältniß ihres
Ertrages unterworfen sind.
Art. 35. Die proportionelle Steuer wird jedes Jahr, wie die übrigen
öffentlichen Abgaben durch das Staatsbudget festge-
stellt, soll jedoch niemals fünf Procent des reinen
Ertrages übersteigen dürfen.
Für diejenigen Bergwerkseigenthümer, die darauf an-
tragen, kann auch ein Abonnement gemacht werden.
Art. 37. Die proportionelle Steuer wird wie die Grundsteuer
ausgeschrieben und erhoben.
Die Reclamation zum Zweck der Steuerermäßigung
oder der Rückforderung zur verhältnißmäßigen Aus-
gleichung soll vom Präfecturrathe entschieden werden.
Art. 38. Der Staat wird nötigen Falls für die Gruben, welche er
dazu geeignet hält, durch einen Artikel des Conces-
sionsactes oder für bereits concedirte Bergwerke, durch
ein eigenes, im Staatsrathe erwogenes Decret den
Nachlaß der ganzen oder eines Theiles der proportio-
nellen Steuer auf eine dazu geeignet erachtete Zeit
festsetzen und zwar als Aufmunterung, mit Rücksicht
auf die Schwierigkeit der Arbeit.
Art. 40. Die alten, sowohl auf Grund von Gesetzen, Ordonnanzen
oder Reglements, oder nach den im Concessionsacte
7
festgestellten Bedingungen, oder endlich auf Grund
von Pachtungen und öffentlichen Zuschlägen, zum
Vortheil der Domainen-Verwaltung, an den Staat ge-
zahlten Abgaben sollen von dem Tage an wegfallen, an
welchem die neuen Steuern eintreten.
Art. 41. Unter der Abschaffung der alten Abgaben sind aber
diejenigen nicht mit begriffen, welche unter dem Titel
von Renten und Prästationen, Rechten irgend welcher
Art für Abtretung von Grund und Boden oder aus
andern ähnlichen Ursachen bezahlt werden.
Titel VI. Von den Concessionen oder der Benutzung
von Bergwerken, die älter sind als das gegenwärtige Gesetz
$ 1. Von älteren Concessionen im Allgemeinen
Art. 51. Diejenigen Concessionäre, welche ihre Concessionen vor
dem gegenwärtigen Gesetze erhalten haben, werden
vom Tage der Publication desselben an gerechnet, ohne
irgend eine vorgängige Formalität in Beziehung auf
Bekanntmachung, Feststellung des Feldes, oder eine
sonstige Vorbereitung, unwiderrufliche Eigenthümer
mit der einzigen Verpflichtung, die etwa mit .den
Grundeigenthümern eingegangenen Verträgezuhalten...
Art. 52. Die älteren Concessionärs sind folglich auch verpflichtet,
die Steuern in der Art, vom Jahre 1811 an gerechnet, zu
zahlen, wie dies in dem 2. Abschnitt des Titels IV, in
Art. 33 und 34 angegeben ist. Die Autorität der
Erklärungen der Herren Stanislaus Girardin und Gen-
debien über den Sinn und die Tragweite dieser Funda-
mental-Artikel des neuen Gesetzes erhält eine ent-
scheidende Bestätigung in den folgenden bemerkens-
werthen Stellen der Begründung, welche der Graf
Regnauld de St. Jean d’Angely, als Redner der Regie-
rung, am 13. April 1810 im corps legislatif vortrug.
Nach dem Gesetze von 1791 war dem Staate keinerlei Steuer
zu entrichten. Einige Domanialabgaben wurden in dem mit dem
Reich vereinigten Ländern an die Regie bezahlt. Diese hatte sogar
den Betrieb mehrerer Bergwerke durch öffentlichen Zuschlag
oder nach gütlichem Übereinkommen (de gre ä gre) in Pacht
18
gegeben. Alle diese Abgaben und Pachtgelder hören von jetzt an
auf, bezahlt zu werden. Die Bergwerke sollen zweierlei Abgaben
unterworfen werden, die eine fix, die andere proportionell.
Es schien Anfangs, als ob diese Bestimmungen für die neuen
Concessionen, auf die alten nicht angewendet werden sollten.
Man war der Ansicht, diese während der durch ihre Urkunden
bestimmten Dauer gelten und sie erst nach Ablauf derselben in
die allgemeine Regel eintreten zu lassen. Eine liberalere Ansicht
hat aber auch diesen älteren Concessionen gestattet, die Wohlta-
then des neuen Gesetzes sofort zu genießen, ja sie macht sie dazu
verbindlich und verallgemeinert so die Anwendung des Gesetzes
zum großen Vortheil der Betheiligten und verleiht dadurch der .
Verwaltung mehr Kraft und Einfachheit in ihrer Wirkung. .
Sie sehen meine Herren, welchen unermeßlichen Vortheil das
vorliegende Gesetz den zahlreichen Bergwerksbetreibern im gan-
zen Französischen Reiche darbietet, wahrlich ein großmüthiges
Geschenk, welches sich ermessen läßt nach der Veranschlagung
des jährlichen Ertrages der Bergwerke auf 40 Millionen Francs,
mithin einem Kapital-Vermögen für den gesamten Bergwerks-
Betrieb in Frankreich von 800 Millionen entspricht.
Besitzthümer von einem solchen Werthe, deren Betrieb
bisher auf’s Ungewisse hin geschehen und deren Besitz nur
temporär gewesen, werden also von heute ab zu erblichen
Patrimonial-Gütern, durch die allgemeinen Gesetze geschützt
und deren Expropriation nur durch den Ausspruch der Gerichte
verfügt werden kann.
Es ist hier nicht unbemerkt zu lassen, daß vom 1. Januar
1811 ab in Belgien sowohl als in den Rheinprovinzen in Betreff
der Bergwerke das Gesetz vom 21. April 1810 ebenso wie in
Frankreich ausschließlich in Geltung gewesen ist. Kraft dieser
neuen Prineipien und formellen Verfügungen hatte Herr Dony,
Concessionär von 1806, seit dem 1. Januar 1811 aufgehört, die
alte Abgabe von 40.500 Francs zu bezahlen.
Ein Kaiserliches Decret vom 11. Mai desselben Jahres
verordnete im Titel 2, Section 1, Art. 16 daß die Mutterrolle der
proportionellen Steuern für die in Betrieb befindlichen conces-
sionirten Bergwerke nach den Betriebs-Etats angefertigt werden
solle, deren einer für jedes concessionirte Bergwerk zu führen
sei. Der Präfect der Ourthe, Baron de Micoud, veröffentlichte in
19
Folge einer Verordnung vom 11. Januar 1812 das Verzeichniß der
Gruben seines Departements, welche den durch das Decret vom
6. Mai 1811 regulirten festen und proportionellen Abgaben
unterworfen waren und gemäß einer Bestimmung des General-
Directors der Bergwerke führte er darin unter No. 179 das
Galmeibergwerk des Herrn Dony aus Lüttich, genannt Vieille
Montagne zu Moresnet auf.
Art. 35 des Gesetzes vom 21. April 1810 ermächtigte die
Administration den Satz der proportionellen Steuer im Abonne-
ment festzustellen, für diejenigen Eigenthümer, welche dieses
wünschten. Dony wurde demzufolge unter Anwendung des Tit.
Il, Art. 31 u. f. des gedachten Decrets zu einem Abonnement im
Betrage von 3.005 Francs zugelassen, und zwar auf Grund der
declarirten Förderung von 13.540 metrischen Centner Galmei, im
durchschnittlichen Preis von 10 Francs 60 Cent. per 100 Kil.
(circa 27.000 preuß. Centner).
Die Brutto-Einnahme in Geld war hiernach angeschlagen zu
143.524 Fres. und der Netto-Ertrag zu 61.464 Fres. ‘
Der Betrag dieses Abonnements, verbunden mit dem der
fixen Steuer und des Zuschlags, ergab für die Vieille Montagne
einen jährlichen Tribut von Fres. 4.452, 52.
_ Auf diesem Fuße zahlte sie die Abgaben für die Jahre 1812,
1813 und 1814; die Erhebung für 1811 hatte sich blos auf die fixe
Steuer von Fres. 981,75 beschränkt. Die Aufforderungszettel des
Einnehmers Driessen waren an Herrn Dony, ”’Concessionaire de
la calamine”’ gerichtet.
Ein Brief des Domänen-Directors Gericke d. d. Lüttich den
1. Dezember 1812 Nr. 1149, fragte bei ihm an, wie es mit der
Summe stehe, die er für das Abonnement seiner Galmei-Conces-
sion in Folge des neuen Bergwerkgesetzes dem Bureau zu Aubel
schulde. Es ist wichtig hier zu constatiren, daß Dony, den man
später nur als einen einfachen Pächter darstellen wollte, welcher
ohne Anstrengung noch Gefahr den Genuß eines in Betrieb
stehenden Bergbaues habe, in wenigen Jahren seine Hilfsquellen
erschöpft hatte, um ein in Verfall gerathenes Werk wieder zu
heben und um ein Verfahren einzuführen und Hüttenwerke zu
gründen zur Darstellung des metallischen Zinks aus Galmei.
Genöthigt, zu einer Anleihe seine Zuflucht zu nehmen, hatte er
ein Capital von 300.000. Fres. nur unter der Bedingung erlangt,
20
den Darleiher, Herrn Chaulet Vater, auf 12 Jahre an dem
eventuellen Gewinne seines Unternehmens zu betheiligen.
Diese Hilfe war unzureichend, und selbst der Verkauf von
drei Viertheilen seiner Concession konnte ihn, ungeachtet der
bedeutenden Summe, welche er dafür empfing, nicht vom Unter-
gange retten.
Vom Jahre 1813 ab erwarb Herr Mosselman nach und nach
die Eigenthumsrechte des Herrn Dony, wie diejenigen des Herrn
Chaulet auf zeitige Nutznießung, und es bedurfte der ganzen
Macht seiner Capitalien, wie der Ausdauer seiner Bemühungen
während mehr denn zwanzig Jahren, um einen regelmäßigen ;
Betrieb der Vieille Montagne einzuführen und mit dem Zink bei
einigen Anwendungen der allgemeinen Consumation Eingang zu
verschaffen. Das Schicksal Dony’s beweißt wohl zur Genüge, daß
sein Unternehmen vom Jahre 1806 mit Schwierigkeiten und
Gefahren zu kämpfen hatte, denen sich kein einfacher Pächter zu
unterziehen pflegt, sondern die nur der concessionirte Inhaber
eines Bergwerks zu übernehmen wagt.
Bei der Auflösung des französischen Reiches im Jahre 1814
und der herbeigeführten Trennung Belgiens und Zerstückelung
der anderen Länder, welche durch die Kriege seit dem Jahre 1794
mit Frankreich vereinigt waren, wurde in Folge einer unvorherge-
sehenen Combination das Gebiet der Concession in Betreff der
politischen Herrschaft in drei verschiedene Theile getrennt; der
eine Belgisch, der andere Preußisch und der dritte neutral.
Die Neutralität eines, höchstens 272 Hectaren umfassenden
Gebietes, entstand in Folge eines Umstandes, dessen Erwähung
nicht ohne Interesse sein dürfte.
Der Wiener Tractat vom 31. Mai 1815, bestätigt durch die
Congreß-Acte vom 9. Juni desselben Jahres, hatte aus Belgien
und Holland das Königreich der Niederlande gebildet und die
Grenzen zwischen diesem neuen Staate und Preußen festgesetzt.
Im Osten des früheren Bistums Lüttich, nach dem Gebiete
der Concession zu, war, laut Art. 2 des Tractats, folgende Linie
gezogen : die Landesgrenze folgt den Grenzen zwischen den
Departements der Ourthe und der Roer bis zu denjenigen des
Cantons Eupen im Herzogthum Limburg; sie folgt dann der
östlichen Grenze des Cantons in der Richtung nach Norden, und
A ER SS
21
indem sie zur Rechten einen kleinen Theil des Cantons Aubel
Jäßt, knüpft sie sich an den Punkt an, wo die drei früheren
Departements der Ourthe, der untern Maas und der Roer
zusammenstoßen. Der Bevollmächtigte von Preußen schien gar
nicht zu zweifeln, daß durch diese Entheilung die Galmeigrube
von Moresnet, der Sitz des Hauptbetriebs des Concessionärs der
Vieille Montagne, an Preußen falle; allein diese Auslegung ward
lebhaft bestritten, als man versuchte, sie durch provisorische
Executiv-Maßregeln auf das fragliche Gebiet anzuwenden.
Als daher im Jahre 1816 gemäß dem Art. 3 des Tractats vom
31. Mai 1815 der beiden Regierungen Commissarien zur genauen
Absteckung der Grenzen des Königreichs der Niederlande er-
nannt wurden, beauftragte man zugleich diese gemischte Com-
mission, gleichzeitig diese wegen der provisorischen Besitznahme
einiger Gemeinden oder Theile von solchen entstandenen Schwie-
rigkeiten auszugleichen.
Es war diesen Commissarien unmöglich, sich über die Art
und Weise zu verständigen, wie jener kleine Theil des Cantons
Aubel abgeschnitten werden sollte, welcher nach dem gedachten
Tractat zur Rechten bleiben sollte.
In dem Grenz-Vertrag vom 26. Juni 1816 kamen sie überein,
Art. 17 : daß von dem in Art. 15 erwähnten Durchschnittspunkt
der Eupener Chaussee bis zu demjenigen Punkt, auf welchem die
drei Departements zusammenstoßen, die Demarcationslinie un-
bestimmt bleiben solle.
Daß diese Schwierigkeit der Entscheidung der beiderseitigen
Regierungen anheimgestellt werde, welchen es überlassen bleiben
solle, diejenigen Maßregeln zur Beseitigung zu ergreifen, welche
sie für dienlich erachten möchten.
Und daß, bis jene Entscheidung erfolgt sei, der den Gegen-
stand des Streites bildende Theil der Gemeinde Moresnet ‚einer
gemeinschaftlichen Verwaltung unterworfen sein solle.
Dies ist der Ursprung und der Character der politischen
Neutralität von 271 Hectaren 50 Aren und 56 Centiaren inmitten
unseres Concessions-Gebietes.
22
Der Tractat von 1816, trotz der Zerstückelung der Territo-
rien, verwahrte sich gegen jeden Eingriff in die Rechte, welche
auf ihrer Vereinigung beruhten. Deshalb haben die contrahiren-
den Mächte durch die formelle Bestimmung des Artikels 31
festgesetzt : ”daß kein Regierungswechsel, welchen Namen er
auch haben möge, die Rechte des Herrn Dony & Comp.,
betreffend den Betrieb des Galmeiwerks, beeinträchtigen solle,
dergestalt daß seine Concession in allen Fällen unangetastet
bleiben und auch fernerhin dieselben Rechte und Privilegien
genießen solle, welche ursprünglich damit verbunden gewesen
sind. Daß die anderseits allen darauf haftenden Lasten unterwor-
fen bleiben solle und namentlich der Verpflichtung, die Messing- f
fabriken in den Staaten der beiden contrahirenden hohen Mächte
mit Galmei in den in dem Concessions-Acte festgesetzten Preisen
zu versehen.
Der Wortlaut dieser wichtigen Bestimmung ist höchst beach-
tenswerth indem sie in der Person des Herrn Dony die Titel und
Rechte eines Concessionärs bestätigt und ungeachtet der politi-
schen Vertheilung des Territoriums, unser umwandelbares Ei-
genthumsrecht und die Untheilbarkeit der Concession sowohl in
Preußen als in Belgien unter die Garantie der Verträge stellt.
Wie dem nun auch sei, der provisorisch für neutral erklärte
Gebietstheil ward unter die Verwaltung zweier Commissarien,
eines preußischen und eines belgischen gestellt, welche mit
exceptionellen Vollmachten, jedoch unter Ausschluß der inneren
Administration, versehen wurden.
Schluß folgt
(1) S. dazu unseren Beitrag in Nr 18 dieser Zeitschrift, S. 7-23.
(2) Die Caleinirung vermindert den rohen Galmei um ein Drittheil. Die
Messingschmelzer von Stolberg schätzen die dritte Qualität des Galmei’s der
Vieille-Montagne eben so hoch, wie die erste anderer Gruben. - Die Fabri-
kanten von Namür sind die größten Abnehmer; nach ihnen kommen die von
Stolberg, Eilendorf und Aachen.
Unter der früheren Verwaltung behielt sich die Regierung die Ausbeutung
der Erze und des Galmei’s vor. Sie eröffnete den Betrieb überall, wo sich der-
gleichen vorfanden und zahlte den Grundbesitzern den doppelten Wert für
das erforderliche Terrain. (Auszug aus einem Bericht des Sr. Mallet,
Directors der Limburgischen Galmeiwerke.)
(3) Voir le Bulletin de lois N° 78; arr&t& consulaire N° 633
(4) Ventose = Windmonat d. fz. Revolution : 19.2. bis 20.3.
(5) Messidor = Erntemonat d. fz. Revolution : 19.6. bis 18.7
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23
(6) Die laut den Artikeln 4-14 angeordneten Arbeiten beweisen den Verfall, in
dem sich damals das ganze Werk befunden.
(7) Eine wichtige Bestimmung, welche mit dem Wesen eines bloßen Pachtver-
hältnisses unverträglich, dagegen wohl vereinbar ist mit einer Concession, deren
Erfolge vom Glück abhängen.
(8) Aus dieser Bestimmung geht hervor, daß sämmtliches Galmei-Erz, von der
Oberfläche abwärts concedirt ist, so wie hierdurch auch die im Artikel 1 des
Gesetzes von 1791 den Grundbesitzern ertheilte allgemeine Bewilligung, die
Lagerstätten bis zu 100 Fuß Tiefe zu bearbeiten, aufgehoben wird.
(9) Genehmigung des Landesherrn, verordnet durch Art. 8 des Gesetzes von
1791.
(10) Nivose = Schneemonat der französischen Revolution 21. Dez bis 19. Januar,
24
Aus der Pfarrgeschichte Hergenraths
(3. Fortsetzung)
von Alfred Bertha
Trotz der unter Bürgermeister Chabert und Pfarrer Knops
i.J.1804 durchgeführten Reparaturen war die Hergenrather Kir-
che Ende der zwanziger Jahre des vorigen Jahrhunderts wiederum
teilweise sehr baufällig. Zudem war durch die Eingliederung von
Preußisch-Moresnet in die Pfarre Hergenrath (1825) die Zahl
der Gläubigen stark angestiegen und die Kirche erwies sich als
viel zu klein. Zwar hatte man durch den Bau einer Empore
versucht, neuen Raum zu gewinnen, doch wirkliche Abhilfe f
konnte nur ein Neubau schaffen.
Wie der Kirchenraum aussah und welche Maße er hatte,
steht im Lagerbuch der Hergenrather Pfarre zu lesen. Demnach
handelte es sich um einen schiefergedeckten Bruchsteinbau, im
: Innern nicht gewölbt, sondern mit einer Bretterdecke ausgeschla-
gen. Er war umgeben vom Friedhof, der jedoch höher lag und
somit der Kirche alle Feuchtigkeit zuführte.
Im Kircheninnern befanden sich auch eine Reihe von Grab-
stätten, die jedoch seit dem Erlaß Kaiser Josephs II. vom 26. Juli
1784 bzw. dem napoleonischen Erlaß vom 1.6.1804 nicht mehr
benutzt werden durften. Aus einer auf Anfrage der Wwe Heyen-
dael i.J.1766 vom Hergenrather Pfarrer und den Kirchenmom-
bern abgegebenen Erklärung wissen wir vom Vorhandensein
dieser Grabstätten ”bedeckt met graefsteenen’” auf denen zu
lesen war : ”Alhier light begraeven NN” oder ANNO... starff
NN” dann die Berufsbezeichnung und der Todestag des Ver-
storbenen. Es sei auch, so sagten damals die Befragten, ein
fester Brauch, daß unter diesen Grabplatten diejenigen begraben
würden, die zu der Familie gehörten, deren Name auf der
Grabplatte stehe und daß diese Grabstätten ausschließlich jenen
Familien gehörten. Ferner erklärten sie, daß diejenigen, die
nicht über eine solche Grabstätte verfügten, in der Kirche
”onder het gemeyn paveysel”” oder aber ”op den kerckhof”
begraben würden. Verschiedene Familien verfügten sogar auf
dem Kirchhof über einen privaten Begräbnisplatz, der gekenn-
zeichnet sei ”’met groote steenre cruysen waerop uitgehouwen
staet alhier ligt begraeven NN ende dan den daegh van sijn
aefsterven”. (1)
25
Die alte Kirche maß außer dem Chor 33 Fuß in der Länge
und 26 Fuß in der Breite, d.h. daß den Gläubigen etwa 80 qm \
Raum zur Verfügung standen. Der nach Osten gerichtete Bau
hatte ein dreiseitig schließendes, etwas eingezogenes Chor, dem
zur Linken die ebenfalls dreiseitig schließende und in den
Friedhof hineinragende Kapelle angegliedert war. Der in der
Mitte des Westgiebels sich erhebende Turm stand weit vor-
tretend und wurde von der einschiffigen Anlage nicht umfaßt.
Wie die von Habes angefertigte Lageskizze zeigt, war der
Wegeverlauf am Friedhof und an der alten Kirche vor 150
Jahren anders als heute. (2) (Siehe gen. Skizze S. 26)
Schon 1824 hatte die Regierung zu Aachen den Baukonduk-
teur Habes beauftragt, Vorschläge zu Sicherungsarbeiten an der
Hergenrather Kirche zu unterbreiten. Nach Ansicht von Habes
war vor allem der Turm gefährdet und in seinem Kostenan-
schlag und Erläuterungsbericht vom 9.Nov.1824 schlug er als
Mindestmaßnahme vor, zwei neue Strebepfeiler aufzuführen und
eiserne Anker einzuziehen. Da jedoch die Gemeinde nicht nur
eine notdürftige Turmreparatur, sondern eine Vergrößerung der
Kirche wünschte, wurden die von Habes vorgeschlagenen und
zum Verding freigegebenen Arbeiten nie ausgeführt.
1827 erhielt Habes erneut den Auftrag, die nötigen Repa-
raturen an der Hergenrather Kirche zu überlegen und Möglich-
keiten zu einer Vergrößerung des Gotteshauses zu untersuchen.
(3)
In seinem Bericht an die Regierung vom 19.5.1827 wieder-
holte er zunächst die schon 1824 gemachten Beobachtungen und
Vorschläge, schlug aber auch vor, das Chor der alten Kirche
abzureißen und den Bau nach dieser Seite hin zu vergrößern.
(S.Abbildung) Nach diesem Plane wäre die alte Kirche im
wesentlichen erhalten geblieben. Nur nach Osten hin hätte sie
grundlegende Veränderungen erfahren.
Auch mit diesem Plan war die Gemeinde nicht einver-
standen; zu einem Neubau, wie sie ihn sich wünschte, fehlten ihr
jedoch die Mittel. Zweimal suchte man vergeblich um die
Bewilligung einer Kirchenkollekte in den Kirchen des Rhein-
landes nach, ”zur Erweiterung der Kirche, zum Neubau des
Pfarrhauses und zur Errichtung eines angemessenen Schul-
Locals”. Dechant Vinken (Eupen) war der Ansicht, das Pfarr-
27
haus könne ”noch mehrere Jahre ohne Gefahr bewohnt werden,
wenn das Strohdach in Reparatur gehalten wird’. Auf die
Dauer, so meinte er in einem Schreiben an das Kölner General-
vikariat, werde man zwar nicht an einem Pfarrhausneubau
herumkommen, aber der Neubau einer Kirche sei viel dringen-
der als der eines Pfarrhauses., (4)
Zum Thema Kirchenneubau liegen im Aachener Diözes-
anarchiv zwei interessante und bisher nicht veröffentlichte Briefe
vor. Bei dem ersten handelt es sich um ein Schreiben des
Hergenrather Bürgermeisters von Lasaulx an den Königlichen
Landrat Herrn von Schreibber, mit der Bitte um Unterstützung
mittels einer Kollekte. Hier ein Auszug :
”Wie nöthig hier ein neues Schulhaus und ein neues Pfarrhaus
sind, ist Euer Hochwohlgeboren hinlänglich bekannt. Die Kirche ist
zwar nicht so sehr in Unstand und könnte noch lange stehen, allein
sie ist viel zu klein und der Thurm ist schlecht. Der ehemalige Pfarr-
sprengel von Hergenrath enthält nun gewiß 560 Seelen, und für
diese ist die 33 Fuß lange und 26 Fuß breite Kirche schon zu
klein.
Da nun der preußisch gebliebene Theil von Moresnet mit
300 Seelen in Folge der Grenz-Regulierung dazu kam, so ist
einleuchtend, daß die Kirche die gewöhnlich beim Gottesdienst
erscheinenden Personen nicht fassen kann. Daß unsere Mittel zu
diesen Bauten nicht hinreichen, ist ebenfalls bekannt, denn zu
den gewöhnlichen Ausgaben, worunter ich noch gegen 5.000
Thaler zu zahlende Schulden rechne, bedürfen wir ja jährlich
außergewöhnlicher Umlagen.”’ (5)
Der Brief trägt das Datum des 27.Januar 1829. Der Landrat
leitete die Bittschrift an die Regierung in Aachen weiter, fügte
aber ein langes Begleitschreiben bei, das ebenfalls von einigem
Interesse ist.
Er schrieb u.a. :
”Die Kirche würde aber noch nicht viel zu klein und auch
der Schulhausbau augenblicklich noch nicht ganz so unvermeid-
lich geworden seyn, wenn nicht, wie der Kirchenvorstand richtig
bemerkt, die Vereinigung des Preußischen Theiles der Gemeinde
Moresnet mit der Pfarre und Schule zu Hergenrath verordnet
und wenn nicht der sonst gewiß höchst heilsame Schulzwang
eingeführt worden wäre. (Sa)
28
Nach der Bevölkerungsaufnahme des Jahres 1828 zählt die
Gemeinde Hergenrath 959 Seelen, wovon für das zu Kirche und
Schule von Eynatten gehörige Dorf Hauset sowie für einige
andere, teils zu Eynatten, teils zu Walhorn eingepfarrte Ge-
meindetheile ungefähr 350 Seelen abgezogen werden müßten,
und also nur noch 609 Seelen bleiben, denen hingegen die
Population des Preussischen Theiles von Moresnet mit 327
Seelen zugesetzt werden muß, so daß die Bevölkerung des
Kirchen- und Schulverbandes Hergenrath auf 936 Seelen zu
stehen kommt...
Es darf nicht unbemerkt bleiben, daß das Vermögen bloß
in Waldungen und öden Ländereien besteht, die als Unterpfand -
für die Schulden dienen, deshalb entweder nicht oder nur zur
Schuldentilgung veräußert werden dürfen ...
Ferner muß bemerkt werden, daß der aus früheren An-
gaben des Bürgermeisters entnommene Wert dieses Grundver-
mögens ad 14.500 Thlir. viel zu hoch erscheint... Wegen der
geringen Qualität des Bodens ist der Ackerbau in der Gemeinde
Hergenrath unbedeutend und sonstige Industrie ist dort nicht zu
finden, wie schon daraus, daß nur 50 Thlr. Gewerbesteuer (von
einigen Wirten, Krämern und Bäckern) pro 1829 daselbst auf-
kommen, leicht zu beurtheilen ist.
Da das Grundeigenthum sich großentheils in den Händen
auswärtiger Gutsbesitzer befindet, so sind die Einwohner nur
kleine Eigenthümer, und die Mehrzahl derselben ist sogar ganz
arm und nährt sich theils von Besenbinden und Taglöhnern.””
Von Schreibler legte es also darauf an, zu beweisen, daß die
Regierung selbst für die mißlichen Verhältnisse in Schule und
Kirche in Hergenrath verantwortlich sei. Die Notwendigkeit des
Baues neuer Schulsäle und einer neuen Kirche hat sich erst aus
dem Anschluß von Neu-Moresnet (früher Preussisch-Moresnet)
an den Schulverband und die Pfarre Hergenrath ergeben. Sie ist
also den Hergenrathern aufgenötigt worden. Da nun aber die
Gemeinde zu arm ist, den Kirchen- und Schulbau aus eigenen
Mitteln zu finanzieren, ist die Regierung moralisch gezwungen,
eine Kollekte zu bewilligen...
Von Schreiblers Schreiben verdient unsere Beachtung auch
noch dadurch, daß es uns eine Art soziologischer Studie über die
29
Hergenrather Bevölkerung um 1830 vermittelt sowie Angaben
über die Bevölkerungszahlen macht.
Es lag auf der Hand, daß die arme Gemeinde die Kosten
eines Kirchenneubaus nicht aus eigenen Mitteln aufbringen
konnte. Doch waren, wie gesagt, schon zwei Anträge auf Bewil-
ligung einer Kirchen- und Hauskollekte negativ beschieden wor-
den. 1830 entschloß sich die Gemeinde auf den Rat des Erz-
bischöflichen Generalvikariats in Köln hin, Baumeister Habes
mit der Ausarbeitung eines Neuplanes zu betrauen und dann
erneut ein Unterstützungsgesuch zu stellen.
Da auch der Landrat von Eupen den neu ausgearbeiteten
Plan befürwortete und an die zuständigen Stellen in Aachen
weiterreichte, welche ihrerseits den Entwurf positiv bewerteten
und ihn an das Ministerium in Berlin leiteten mit der Bemer-
kung, man habe den Plan für das neue Gotteshaus ”in Nach-
ahmung des von Sr.Majestät empfohlenen Musters der evange-
lischen Kirche zu Nakel entworfen’, (6) schien nun endlich die
entscheidende Wende in der Kirchenbaufrage gekommen zu
sein. Der Entwurf von Habes wurde gutgeheißen und die Regie-
rung erteilte die Erlaubnis zur Abhaltung einer Kirchen- und
Hauskollekte in der Rheinprovinz und Westfalen.
Wörtlich heißt es dazu in dem Bescheid des Ministeriums :
”...auf den wiederholten Antrag der Regierung zu Aachen
bewogen gefunden, zum Neubau der ganz verfallenen katho-
lischen Kirche, des Pfarr- und Schulhauses zu Hergenrath im
Kreise Eupen, behufs Unterstützung der sehr armen Gemeinde,
welche die auf 10.084 Thaler, 12 Silbergr.,8 Pf veranschlagten
Gesamtkosten dieser Bauten aus eigenen Mitteln nicht zu be-
schaffen vermag, eine katholische Haus- und Kirchen Collecte in
den Rheinprovinzen und in Westphalen ausnahmsweise nach-
zugeben sei ...” (7)
Die Kollekte, die in den Kreisen Prüm, Daun, Bitburg,
Wittlich, Bernkastel, Stadt- und Landkreis Trier, Saarburg,
Mertzig, Saarlouis, Saarbrücken und Otweiler sowie in den
Verwaltungsbezirken von Düsseldorf und Koblenz und im Re-
gierungsbezirk Aachen abgehalten wurde, erbrachte die spärliche
Summe von 1.165 Talern, 28 Silbergroschen und 8 Pfennigen.
Unter diesen Bedingungen war an eine sofortige Verwirk-
lichung der Baupläne nicht zu denken. Die Gemeinde legte den
30
Ertrag der Kirchen- und Hauskollekte in 20 Seehandlungsprä-
mienscheinen zu je 30 Taler Nominalwert zinsbringend an. ’”’Gott
gebe seinen Segen, so schreibt der Gemeindechronist, ”und
mögen auch wir bald durch den Gewinn einer Prämie in Stand
sein, eine neue Kirche zu bauen”. (8)
Inzwischen war Vikar Chorus durch Vikar Ohlenforst ersetzt
worden. Am 22. November 1834 wurde auch Pfarrer Thomas
Claes aus Hergenrath abberufen. Seine Versetzung 1834 nach
Bertzdorf bei Bonn war, wie der Chronist schreibt, darauf
zurückzuführen, daß Claes das Opfer von Verleumdungen wurde,
”denn er war revolutionärer Gesinnungen angeklagt, die er nicht
hatte und zu haben unfähig war. Die Gemeinde verliert einen *
trefflichen, sehr beliebten Pfarrer, die Armen einen freigebigen
Wohltäter, alle einen Freund, einen geschickten, tätigen und für
die Kinder liebevollen Lehrer, der nicht leicht zu ersetzen ist und
noch lange im gesegneten Andenken der Einwohner bleiben
wird.” (9) (Thomas Claes wurde 1837 Pfarrer in Bütgenbach, wo
er bis zu seinem Tode im Jahre 1870 wirkte. Er wurde auf dem
Bütgenbacher Friedhof beigesetzt).
In Sachen Kirchenneubau tat sich inzwischen nichts. Der
Aachener Stiftprobst Claessen schrieb am 27. Nov. 1834 an das
Generalvikariat in Köln, es halte schwer, in Hergenrath den
Kirchenbau zu verwirklichen. Neben der Untätigkeit des Bürger-
meisters De Lasaulx walteten dort folgende Umstände :
a) das Vermögen in Hergenrath sei in den Händen weniger,
und diese wohnten in Belgien. Die übrigen Pfarrgenossen seien
entweder Tagelöhner, Handwerker, Fabrikarbeiter oder Töpfer(!)
b) ein nicht unbedeutender Teil der Hergenrather Pfarrge-
nossen wohne auf dem neutralen Gebiet und Gehöre zur Bürger-
meisterei Moresnet. Durch Umlagen sei also die Kirche nicht zu
Stande zu bringen.
Stiftprobst Claessen sah dennoch für einen ”’wackeren Pfar-
rer, der es ernst meint’” berechtigte Hoffnung, denn
a) in der Gemeinde herrscht religiöser Sinn und guter Wille
für die Sache;
b) alle Leute verdienen dort täglich ihren Lohn als Töpfer(!)
etc., wovon sie gewöhnlich etwas zu diesem hohen Zweck
erübrigen werden;
c) schon 1.300 Taler liegen für den Kirchenbau bereit;
31
d) eine alte Matrone, kinderlos und vermögend, ist da, die
nicht ungeneigt ist, die Hälfte ihres Vermögens, sogar inter vivos,
diesem Zwecke zu opfern;
e) die Gemeinde, quae talis, hat in ihrem Walde gutes
Bauholz und auch einzelne haben hier und dort einen guten
Baum;
f) in der großen Kirchenwiese, wo auch die neue Kirche am
füglichsten erbaut wird, findet sich der Stein zum Kalkbrennen,
die Erde zum Ziegeln und auch, wenn man will, der Stein zum
Bauen in Hausteinen.
Nach dieser Analyse der in Hergenrath herrschenden Be-
dingungen, schlug Claessen folgende konkrete Maßnahmen vor :
”Der neue Pfarrer muß veranlassen, daß jeder Arbeiter, vom
größten bis zum kleinsten, jeden Sonnabend nach Verhältnis
seines Verdienstes eine Gabe für diesen Zweck einbringt, worüber
er eine regelmäßige Notiz führt. Diese Gelder werden in die
Baukosten-Kasse gelegt bis zum zweiten Jahre, wo er bereits
volles Vertrauen in den Pfarrer gewonnen haben wird. Dann
nimmt er sie heraus für die Beschaffung des Baumaterials als :
Kalk, Ziegel oder Hausteine, wovon aber doch das Meiste von den
Einwohnern gratis oder dientsweise geschehen muß. Auch ge-
schieht eine Sammlung für das grobe Bauholz. Im dritten oder
längstens im vierten Jahre wird der Kirchenbau angefangen und
die Kirche unter Dach gebracht. Der gute Wille zu allem diesem
ist da, nur bedarf es des Impulses. Ist die Kirche mal unter Dach
gebracht, so wächst den Leuten der Mut, und sie lassen sich die
ferneren Opfer gern gefallen.’ (10)
Soweit die Vorschläge des Stiftpropstes. Der Kölner Erzbi-
schof muß dieses Rezept verlockend gefunden haben, übersandte
er es doch gleichzeitig mit der Ernennungsurkunde zum Pfarrer
von Hergenrath dem Vikar Johann Franz Hubert Lambertz von
St Paul in Aachen. Lambertz war ein Sohn der alten Kaiserstadt,
wo er am 20. 6. 1799 geboren war. Nach der am 8. Sept. 1824
erfolgten Priesterweihe war Lambertz ein Jahr als Vikar in
Zülpich tätig, arbeitete von 1825 bis 1827 im Aachener Vinzenz-
Spital und wurde dann Vikar an St Paul, von wo er am 1. 12.
1834 nach Hergenrath abberufen wurde.
Mit ”ebensoviel Bekümmernis als Freude” tritt Lambertz die
neue Stelle an, wartet doch auf ihn die mühevolle Aufgabe, den
32
Bau des neuen Gotteshauses in Hergenrath voranzutreiben.
”Baupfarrer’” Lambertz sollte bis zu seinem Tode i. J. 1875 in
Hergenrath bleiben. Es gibt unter all den Pfarrern, die in
Hergenrath gewirkt haben, keinen, der auf eine so lange Pfarrtä-
tigkeit hätte zurückblicken können.
An der Einmündung des Kelmiser Weges in den alten
Limburger Weg (heute Aachener und Asteneter Str.) hatte sich
schon im 18. Jh. ein etwas dichter besiedelter Dorfkern gebildet.
In diesem Bereich lag auch das Pfarrhaus und die Gemeinde hielt
es für angebracht, auch den Kirchenneubau ins Dorfzentrum zu
holen. Zu diesem Zweck erwarb sie im Jahre 1836 eine den Erben
Hahn gehörende Parzelle auf der Flur Pley zum Preise von 214 p
Taler, 19 Sgr., 1 Pf. An der alten Kirche wurden fortan keine
Reparaturen mehr vorgenommen, und so ist es verständlich, daß
sie sehr schnell immer baufälliger wurde.
1838 prüfte man nochmals alle Umbau- und Erweiterungs-
möglichkeiten; die Gemeinde beharrte jedoch auf ihrem Willen,
einen Neubau zu errichten. Auch Regierungs- und Baurat v.
Heinz sprach sich für einen Neubau aus. Es ist nicht erklärlich,
warum nun die Gemeinde Baumeister Habes beauftragte, einen
neuen Entwurf für einen Neubau zu liefern.Gewiß, es waren
inzwischen seit dem ersten Entwurf 8 Jahre vergangen, doch hatte
sich in der Gemeinde nichts grundlegend geändert. Weder war
die Einwohnerzahl stark angestiegen, noch war die Finanzierung
des Neubaus gesichert.
Erst 1842 konnte man an die Verwirklichung der Pläne
gehen. Die Gemeinde vergab das Brennen von 600.000 Stück
Ziegeln, in Erwartung, daß der der Regierung zu Aachen zur
Prüfung vorliegende Plan wohl genehmigt werde. Der Kostenan-
schlag von Habes belief sich auf 14.265 Taler, 10 Sgr., 8 Pf. Wie
ein Keulenschlag traf es die Gemeinde, als der Plan am 22. Aug.
1842 völlig abgelehnt wurde.
Reg.- und Baurat v. Heinz hatte sich zu Habes’ Plan sehr
negativ geäußert. Daraus ersehen wir, daß Kommunalbaumeister
Habes einen dreischiffigen, kurzrechteckigen Raum (ca. 18, 20 X
15, 40 m) vorgesehen hatte, der zusammen mit einer Westempore
etwa 900 Personen Platz geboten hätte. Baurat v. Heinz fand
diese Maße als zu groß angesetzt,empfand das in Holz gewölbte
Mittelschiff gegenüber den flachgedeckten Seiten als unharmo-
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Gegenvorschlag v. Baurat v. Heinz (1842)
nisch und bemerkte, daß die Oberbaudeputation in ähnlichen
Fällen massive Überwölbungen verlangt habe. Heinz plädierte für
einen längsrechteckigen, einschiffigen Raum (Verhältnis 1 : 2)
mit flacher Decke. Den von Habes vorgesehenen steilen Turm-
helm wollte v. Heinz als in einer holzarmen Gegend zu aufwendig
durch einen massiven Turm mit kleinem Helm ersetzt sehen.
Statt eines rechteckigen Chorraumes, sprach er sich für einen
halbrunden Abschluß aus. (11)
35
QUELLEN UND ANMERKUNGEN
(1) Stadtarchiv Aachen, ungeordnete Akten Walhorn, ohne AZ.
(2) StA Düsseldorf, Reg. Aachen, Nr. 2713
(3) ebd. S. auch : Ingeborg Schild, "Die Brüder Cremer und ihre Kirchenbau-
ten’ Mönchengladbach, Kühlen Vlg. 1965, Veröffentl. des Bischöfl. Diöze-
sanarchivs Aachen, Bd. 23, S. 192.
(4) Diözesanarchiv Aachen, GVO Hergenrath.
(5) Ebd.
(5a) Der Schulzwang wurde durch Kabinettsordre vom 18.5.1825 eingeführt.
(6) I. Schild, op. cit. S. 192-193. König Friedrich- Wilhelm III. bestimmte am 1.
Aug. 1827, daß der Plan der evang. Kirche zu Nakel (Reg. Bez. Bromberg)
als Norm für den Bau kleinerer evang. Kirchen, die ganz oder teilweise auf
Kosten des Preußisschen Staates gebaut würden, dienen solle.
(7) StA Koblenz, Abt. 403, Nr. 4688.
(8) Hergenrather Gemeindechronik.
(9) Ebd.
(10) Diözesanarchiv Aachen, GVO Hergenrath.
(11) I. Schild, op. cit. S. 195.
(12) Ebd. S. 195-196.
36
Das Hammer Wäldchen
Leonie Wichert-Schmetz
Mein letzter Gang
Beim Scheiden von der Heimat
War zum Hammer Wald.
Ein sanfter Frühlingsabend war es.
Der Amsel sehnsuchtsvolles
Lied erschallt;
Narzissen blühten auf der Wiese,
Nickten im leichten Wind. €
Der Nebelschleier von den rostroten Ästen
Trieb, behutsam lind;
Mit prallen Knospen
Prunkten die Sträucher, saftgeschwellt.
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Bald wollt’ der Wald ergrünen,
Grün war schon das Feld.
Die fernen Wälder blauten im Abendrot.
Wehmütig machte mich ihr Anblick
In meiner Abschiedsnot.
Nach vielen Jahren
Kehrt’ ich zurück.
Ich wollte Narzissen sehen.
Welches Glück!
Die Enkelkinder führt’ ich
An der Hand.
Wo war die Wiese?
Wo das Hügelland?
Nur steiler Kalkfels
Um den kleinen See.
Wo war die Amsel?
Ach, wie tat das weh!
Wo waren die Narzissen?
Allesamt verdorrt!
Wo war das Buschwerk?
Ach, wo war der Ort? S
38
Mathias Wilhelm Lamberts
Notar in Hauset,
Schöffe der Herrlichkeit Eupen, der Hochbank Walhorn und der
”Freien Herrlichkeit Lontzen””
von Dr. Helmut Christoph
Bei Nachforschungen in belgischen Archiven wurde durch
vielerlei Daten ein Mitglied der bekannten Familie Lamberts
lebendig, über das bisher nichts in der Literatur bekannt wurde,
obwohl es im öffentlichen Leben seiner Zeit eine bedeutende Rolle
spielte. Es handelt sich um den Hauseter Notar Mathias Wilhelm n
Lamberts, der neben seinem Notariat das Schöffenamt in Eupen,
Walhorn und Lontzen bekleidete.
Er entstammt der ursprünglich (um 1600) in Astenet
ansässigen Familie, zu der auch der Rolducer Abt Winand
Lamberti gehört. Einige seiner Vorfahren entstammen den alten
Adelsfamilien des Limburger Landes. Der Urgroßvater Jacob
Lamberts war mit Ricarda Meeß, einer Tochter von Stefan
Meeß und Anna von der Roitzen verheiratet. Der 1623 geborene
Großvater Bartholomäus (Mees) Lamberts heiratete Catharina
Jerusalem aus Kettenis und verwaltete im Jahre 1646 für seine
Schwiegermutter Witwe Gillis Jerusalem, geborene Odilia Crüm-
mel von Merols deren Gut Kalkofen in Eynatten. Er wohnte dann
später in Hauset, wo auch seine Nachkommen sich niederließen.
Unter seinen sechs Söhnen verheiratete sich Peter mit Maria, der
Tochter des Hauseter Einwohners Wilhelm Kofferschläger und
der Elisabeth Derichs. Diese sind die Eltern des Notars.
Mathias Wilhelm Lamberts wurde als ältestes von mindes-
tens fünf Kindern am 24. Februar 1681 zu Hauset geboren. Über
den Bildungsweg des späteren Notars ist bisher nichts bekannt,
doch wird sich an einer der von den Limburger Landeskindern
bevorzugten Universitäten wie z.B. Löwen vielleicht ein Jurastu-
dium nachweisen lassen. Im Jahre 1711 verheiratete er sich mit
Agnes Salm aus der angesehenen und begüterten Eupener
Familie.
Im folgenden Jahr tritt er zum ersten Mal als Notar auf. Im
Staatsarchiv Lüttich finden sich 2 Bände seiner Notariatsakten.
Bis zum Jahre 1724 wohnte er in Eupen, dann in Hauset. Das
38
Schöffenamt der Herrlichkeit Eupen wurde ihm vom Kanzler des
Rates von Brabant, Baron Gryspere übertragen.
Der damalige Meier dieses Gerichtshofes, Maximilian von
Waldenburg tritt als Pate bei einem seiner Kinder auf. Wann ihm
das Schöffenamt in Eupen und Walhorn übertragen wurde, ist
noch nicht bekannt. Zum Schöffen von Lontzen wurde er am 16.
Mai 1738 vom Aachener Propst ernannt, nachdem Schöffe Priem
wegen seines hohen Alters (83 J.) sein Schöffenamt nicht mehr
ausüben konnte und dessen Vertreter Nicolas Hagen gestorben
war. M.W. Lamberts dankte am 16.9.1743 vom Schöffenamt in
Lontzen ab, worauf das versammelte Schöffengericht unter dem
Vorsitz von Meier Hups den beigeordneten Gerichtsschreiber
Peter Wilhelm Lamberts, einen Sohn des Vorgenannten, für den
vakant gewordenen Schöffenstuhl vorschlug.
Von den neun Kindern des Notars wurde die Älteste, Maria,
Nonne in Nonnenwerth am Rhein, drei Töchter verheirateten sich
mit Pesch, Beckers und Bischoff in Eynatten und der Sohn Peter
Wilhelm Lamberts war Gerichts-Schreiber (greffier) in Lontzen
und pflanzte die Familie fort.
Besonders überraschend war der Fund eines alten Grabkreu-
zes auf dem Eynattener Kirchhof, auf dem der Name des 1745
verstorbenen Notars, seines Vaters Peter Lamberts, seiner Paten-
Tante Anna Kofferschläger und seines mit 22 Jahren kurz nach
dem Vater verstorbenen Sohnes Johann Stefan verzeichnet sind.
(S.Bild) Die Witwe Agnes geb. Salm verbrachte ihren Lebens-
abend in ihrer Heimatstadt Eupen, wo sie sich durch Frömmig-
keit und Freigiebigkeit einen Begräbnisplatz in der Kirche der
Kapuziner erwarb. Dort ist sie im Jahre 1769 begraben worden.
Nachdem das vor einigen Jahren beim Abbruch der Eynat-
tener Friedhofsmauer am Stumpf abgebrochene Kreuz längere
Zeit zwischen den Gräbern gelegen hatte, hat es nunmehr mit
noch 22 anderen alten Grabkreuzen des 17. und 18. Jh. einen Platz
auf dem neuen Friedhof an der Lichtenbuscher Straße erhalten.
Es ist sehr erfreulich zu sehen, daß dieses für die Ortsgeschichte
so interessante Kreuz, das an einen für seine Zeit bedeutenden
Bürger der Pfarrei und Kirchengemeinde Eynatten-Hauset erin-
nert, der Nachwelt erhalten geblieben ist.
40
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DER EHRSAME JOHAN
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RTS SEINES ALTERS
22 JAHR
RAP
41
Literatur
1. v. Coels v.d. Brügghen, Die Lehnsregister des Aachener Marienstifts Hanstein,
Bonn 1952
2. Kirchenbücher von Eupen u. Eynatten, A.E.L.
3. Kirchenbücher von Walhorn, Gemeindearchiv Walhorn
4. Walhorn, Oeuvres A.E.L.
5. Geschichtliches Eupen, Bd. II S. 32
6. Domarchiv Aachen, Lontzen, X.A, 24, B. 8
7. St A Lüttich, Gerichtsakten Lontzen, ohne AZ
42
Ein Kriminalfall in der
”Freien Herrlichkeit Lontzen”
von Alfred Bertha
Wie die Nachbarbank Walhorn hatte auch Lontzen ein
eigenes Schöffengericht mit der hohen und niederen Gerichtsbar-
keit. Von den Lontzener Schöffen wurden Grundstücksverkäufe
registriert, aber auch Verbrecher zum Tode verurteilt. Das Recht
der Hinrichtung hatten die Lontzener Schöffen nicht. Der zum
Tode Verurteilte wurde an der Grenze der ”’Freien Herrlichkeit”
den Limburger Behörden übergeben und auf dem ”’Richtplatz für .
Limburg” hingerichtet. (1) In einzelnen Fällen wurden die
Delinquenten jedoch von den Lontzener Schöffen in Limburg
selbst abgeurteilt. Die Rolle des Lontzener Henkers bleibt noch
zu klären.
Die Lontzener Schöffen wurden auf Lebzeiten vom Propst
von Aachen ernannt. Dieses Ernennungsrecht kam dem Propst
als Grundherrn von Lontzen zu. Da die Schöffen ein Mindestmaß
an Schulbildung besitzen mußten, Lontzen selber aber nicht
genug fähige Männer besaß, suchte der Propst sich dieselben
häufig in den umliegenden Orten.
Den Vorsitz des aus sieben Schöffen bestehenden Gerichtes
hatte der Meier, der ”nomine officii’””, 'd. h. als Offizier des
Propstes handelte. Er rief das Gericht zusammen und forderte die
Schöffen auf, die Untersuchung zu führen. An der Urteilsfindung
nahm der Meier nicht teil. Das Meieramt in Lontzen war lange
Jahre in Händen der Familie Hüpsch auf Krickelhausen (””’Gut
Kleinhaus’”’).
Im Vergleich zu heute wurden im 18. Jh. die meisten
Straftaten sehr viel strenger verfolgt und geahndet. In den
ungeordneten Akten des Lontzener Gerichtes im Staatsarchiv
Lüttich stießen wir auf einen Fall, der dies in aller Deutlichkeit
zeigt. Diesen Fall eines kleinen Gauners aus d. J. 1762 wollen wir
an Hand der Gerichtsakten zu rekonstruieren versuchen.
Einige der 1762 das Schöffengericht bildenden Männer sind
uns mit Namen bekannt : Wilhelm Arnold Dobbelstein leistete
seinen Eid als Meier von Lontzen am 18. April 1762. In dem hier
beschriebenen Kriminalfall fungierten als Schöffen : M. Loop, C.
43
Haemel, P. L. Lennaerdt (bzw. Leonards), Kael, und Peter Wilh.
Lamberts. Letzterer war zusätzlich Gerichtsschreiber (Greffier).
(2)
Wir schreiben Mittwoch, den 12. Mai 1762. Gerbermeister
Jan Hanssen von Imbach, einem zu Henri-Chapelle gehörenden
Gehöft, hatte viel zu tun und konnte sich nicht selbst um die
Bestellung seiner Felder kümmern. So hatte er einen Arbeiter mit
dem Pferd zum Pflügen hinausgeschickt. Das Wetter war günstig
und der Mann blieb bis zur Dunkelheit auf dem Felde. Gerade
hatte er eine Verschnaufpause eingelegt, als sich ihm Mathijs
Pons, der Sohn des Peter Pons von Lontzen-Busch näherte. Der
Mathijs, verheiratet und Vater mehrerer Kinder, stand im Ruf,
nicht sehr ehrlich zu sein; auch wußte man, daß er seine Familie
vernachlässigte undes mit der ehelichen Treue nicht so genau nahm.
Mathijs Pons kam quer über den Acker. ”E fie Päed,’”’ meinte
er bewundernd und griff dem dunklen, beinahe schwarzen Gaul,
in die Mähne. ”’Do moss et jot voren vör dat et bie et schwur werk
en e sönne jowe Stot blitt.”” (”’Ein schönes Pferd. Du mußt gut
füttern, daß das Tier bei seiner schweren Arbeit in einer so guten
Verfassung ist.””’) Der Arbeiter will sich auf ein langes Gespräch
mit dem verrufenen Pons nicht einlassen. Er greift zur
”Schmeck”’, zur Peitsche, wendet den Pflug und macht weiter. Es
ist spät, als er aus dem Felde nach Hause zurückkehrt und das
Pferd ausschirrt. Jan Hanssen sagte, es sei halb elf gewesen, als
er das Pferd gefüttert habe. Auch die Tochter des Gerbermeis-
ters, die Anne Berbe, bezeugte, es sei sehr spät gewesen an
diesem Abend. 3
In der Nacht nun wurde das Pferd aus dem Stall des Jan
Hanssen auf Imbach gestohlen. Der Besitzer fand morgens, als
er das Tier füttern wollte, nur einen Stock neben der Futterkrippe
liegen, einen Stock, den der Dieb dort zurückgelassen haben
mußte. Die Nachricht von dem Pferdediebstahl breitete sich
schnell aus. Sie kam auch nach Lontzen zum Meier Wilhelm
Arnold Dobbelstein. Natürlich war dem Mathijs Pons solch eine
dreiste Tat zuzutrauen, doch hatte man Beweise gegen ihn? Er
war zwar seit gestern verschwunden, doch war es schon öfters
vorgekommen, daß er für einige Zeit sich anderswo herumtrieb.
Wie eine Bombe schlug dann Freitag Morgen am 14. Mai die
Nachricht ein, man habe den Mathijs in Heerlen ins Gefängnis
Ad
gesperrt, weil er versucht habe, ein Pferd zu verkaufen und sich
sehr verdächtig benommen habe. Jan Hanssen aus Imbach war
schnell benachrichtigt. Sofort begab er sich nach Heerlen; die
dortigen Justizbehörden verlangten von ihm eine genaue Be-
schreibung des ihm gestohlenen Pferdes, und er gab diese
Beschreibung (schwarz mit grauer Mähne, 16 Fuß hoch) so
überzeugend, daß man ihm das Pferd sofort aushändigte.
Den Dieb aber schoben die Holländer über die Grenze, wo er
von Limburger Beamten in Empfang genommen wurde. Er kam
nach Limburg ins Gefängnis und die Untersuchung des Falles
konnte beginnen. Fiat Jus!
Das Gericht versuchte zuerst, sich ein genaues Bild über die {
Person des Angeklagten zu machen. Es arbeitete einen Frageka-
talog von insgesamt 77 Fragen aus, welcher leider den Gerichts-
akten nicht mehr beiliegt. Aber aus den Antworten des Ange-
klagten können wir viele dieser Fragen wieder erstehen lassen.
8 Der Gefangene sei immer von ”’seer quaede conduite””’ (sehr
schlechter Führung) gewesen, sagt das Gericht. Der Angeklagte
verneint dies. Das Gericht wirft ihm vor, schon vor Jahren sowohl
in Lontzen wie anderswo Bienenstöcke und andere Kleinigkeiten
gestohlen zu haben. Auch dies verneint der Angeklagte. Auf die
Frage, ob er in der fraglichen Nacht vom 12. auf den 13. Mai
1762 das Pferd des Jan Hanssen gestohlen habe, kommt ein ganz
kategorisches ”’nein’’. Weder habe er dieses Pferd gestohlen, noch
beim Diebstahl geholfen, noch sei er in der fraglichen Nacht in
der Nähe des Hauses oder Stalles des Jan Hanssen gewesen. In
Aachen will man den Angeklagten morgens früh durchs Ponttor
hinausreiten haben sehen. Auch das wird mit ”’absolute van
neen”” beantwortet. Er sei, so das Gericht weiter, morgens
zwischen sieben und acht Uhr mit dem Pferd in Heerlen
angekommen. Das kann Mathijs Pons nicht leugnen; er sei
tatsächlich, so sagt er, ungefähr zwischen acht und neun Uhr mit
einem Pferd in Heerlen angekommen, von dem Jan Hanssen
behaupte, es gehöre ihm. Ob er das Pferd habe verkaufen wollen,
will das Gericht wissen. ”’Ja’”’ sagt der Angeklagte.
Kommen wir zu dessen Vorleben. Was hat er getrieben?
Womit hat er seinen Lebensunterhalt in den letzten Monaten
verdient?
NET ES AN |
45
Nach seiner Heirat hat er zwei Monate im Münsterland (d.
h. bei Kornelimünster) bei Hans Jorien im ”Dorp” als Knecht
ecarbeitet, dann ist er nochmals 7 Wochen von zu Hause
Wuggewesen und zwar 1 Tag in Schouvenbergh bei einem Pächter
(Viller), in Lennigh (Linnich) zwei Tage bei einem Pächter, in
Lövenich 5 Tage, in Gleubach bei seinem Neffen Peter etwa drei
Wochen, in Gysekerken etwa drei-bis vier Tage, dann acht Tage
in Bergen bei seiner Schwester Anna Catherina, dann bei seinem
Oheim Arnoldus Langhen in Düren etwa 4 Tage; in Escheiler
beim ”Hammacher’”’ Hans Jeurigen hielt er sich nur eine Nacht
auf, kam dann zum Haemacher auf dem Krugenoven, wo er zu
Mittag aß und am selben Tag kam er zurück nach Busch zu Frau
und Kinder. Diese unstete Wanderung hatte er etwa drei Wochen
vor ”’vasteloevent”” (1762) begonnen.
In der genannten Zeit habe er alle anfallende Arbeit getan,
sagt Mathijs Pons. Er habe keinerlei ”’compagnons” gehabt, mit
denen er verkehrt hätte.
Wie steht es denn mit seinen Frauenbekannschaften?. Nun
ja, er ist von ”’Zeit zu Zeit” zu jemanden hingegangen (der Name
wird nicht genannt) um sich ein Pfeifchen anzustecken und er ist
auch von Zeit zu Zeit bis abends zehn oder elf dort geblieben und
hat dort gegessen und getrunken, doch hat er keine ”’partikulaire
kennisse nochte conversatie””’ gehabt. Diese Bekannschaft begann
vor etwa vier Jahren.
Ach ja, die Dominique Sprooten! Gewiß, die kennt er. Er ist
auch dreimal nachts zu ihr hingegangen, und zweimal ist er dann
auch bei dieser Gelegenheit - die Dominique wohnt auf ”’Hemisch
els”” in der Bank Baelen - auf Staeckels eingekehrt, wo der
Friedrich Speenhouwer wohnt und dessen Tochter Anna Catheri-
na.
Man behauptet, er sei mit der Tochter des Friedrich
Speenhouwer in anderen Dörfern gewesen? Absolute Verleum-
dung! Er hat das Mädchen einmal in Aubel auf dem’ Markt '
getroffen - wirklich zufällig - und ein paar Worte mit ihr
gesprochen. Auch in Aachen, in der Jakobsstraße, in der Nähe
der Eiche, hat er die Anna Catherina einmal in einer Herberge
getroffen und fünf oder sechs Glas Branntwein mit ihr getrunken.
Er ist auch einmal mit ihr von Aachen zurückgekommen und
auf dem Heimweg sind sie bei Johannes Hermens am Bildchen
46
eingekehrt und haben zusammen dort getrunken. In Lontzen
angekommen, haben sie sich getrennt. Anderswo hat er sie nie
getroffen, ist auch nie mit ihr im Münsterland gewesen.
Was er von dem Mädchen halte ? Sie sei etwas ”’unstandes-
gemäß” gekleidet und habe auch oft das Haar gepudert, sagt
Mathijs Pons.
Kommen wir zurück zum 12. Mai. Wo hat er sich an jenem
Tag aufgehalten? Nun, er hat seine Wohnung morgens gegen 10
Uhr verlassen; er hat unterwegs angegeben, ”’seer miserabel ende
flauts’””’ zu sein, und so hat: man ihm zu essen und zu trinken
gegeben. Wörtlich heißt es im Vernehmungsprotokoll : 2
”Daß er nach Aachen gegangen ist und bis auf den Markt in
eine Herberge, die das Eckhaus der Kölnstraße bildet, und dort
hat er ein oder zwei Glas Branntwein getrunken und ist von dort
nach Eschweiler gegangen mit einer ”vrouwe persoon’’, die sagte,
sie sei aus der Bank von Aubel und die wünschte, er solle ihr den
Weg nach Eschweiler zeigen. Darauf sagte er : ”Wenn Du mich
dafür bezahlst, werde ich Dir den Weg zeigen’’ und dann ist er
mit gegangen bis an vorgen. Ort und er hat von ihr drei
Dreimarkstücke bekommen. Weiter sagte er, daß er um 12 Uhr
nachts etwa aus Eschweiler nach Aachen zurück gegangen Sei,
und als er an die Weiden am Busch angekommen sei, sei ihm ein
Mann, ein Wallone, entgegengekommen mit einem alten mageren
Pferd, welches er ihm zum Kauf angeboten habe. Er, Mathijs
Pons, habe dieses Pferd dann für vier Kronenstücke gekauft und
dasselbe nach Schouvenberg geführt wo er es an einen Baum
festgebunden habe, und es etwas in einem Wege habe weiden
lassen. Er habe sich hingesetzt und geschlafen. Dann habe er
einen Mann getroffen, den er den Weg nach Heerlen gefragt
habe, und in Heerlen sei er dann mit dem Pferd angekommen
und verhaftet worden.”
In dieser Nacht ist Mathijs Pons nirgendwo zum Schlafen
eingekehrt.
Man legt ihm auch den Diebstahl von Fellen zur Last. Pons
behauptet, diese Felle seien von seinem Vater, von Joseph Houff
auf Busch und von Driens, dem Bruder des gen. Houff in Aachen
gekommen.
Jan Hanssen, der Gerber auf Imbach, sagt aus, in der Nacht
vom 12. auf den 13. Mai des Vorjahres sei ihm ein Fell, das er
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47
morgens in Moresnet bei der Wwe Lambert Frank gekauft habe,
aus der Lohgrube gestohlen worden. Durch das taunasse Gras
habe er den Dieb bzw. dessen Spur bis nach Eupen verfolgen
können und dort bei Mathijs Brüll habe er das ihm gestohlene
Fell wiedergefunden. Brüll und auch dessen Ehefrau hatten
erklärt, das besagte Fell von Mathijs Pons aus Lontzen-Busch für
18 Schillinge gekauft zu haben. Der Vater des Mathijs Pons sei
dreimal bei ihm, Jan Hanssens, gewesen, um ihn zu bitten, er
möge doch ”stillschweigen”” und von einer Anzeige absehen. Er
werde das gestohlene Fell bezahlen.
Am gleichen 13. Mai 1761 sei auch ein Gerber aus Kelmis
mit Namen Johannes Brandt, zu ihm auf Imbach gekommen und
habe ein Fell, das er, Jan Hanssen, von Mathijs Pons für 18
Schillinge erstanden hatte, als ihm gehörig bezeichnet. Es sei ihm
gestohlen worden.
Auch erinnert sich Jan Hanssen, daß. vor etwa 11 Jahren, als
er auf dem Hofe des Jan Brandt auf Weiher (”le Vivier’”)
arbeitete, Mathijs Pons gekommen sei und seinem Herrn ein Fell
angeboten habe. Der Handel war noch nicht abgeschlossen, als
ein Mann aus ”’Gulpen unter Homburg” erschien und fragte, ob
man nicht ein Fell zum Kauf angeboten habe. Dann erklärte
dieser Mann, das Fell, das Mathijs Pons habe verkaufen wollen,
sei ihm gestohlen worden. Er schalt den Mathijs einen Schelm
und Dieb, dieser aber schlich sich ohne ein Wort zu sagen aus
dem Hause.
Viele der dem Angeklagten gestellten Fragen werden nur mit
”Ja”” oder ”’Nein”’ beantwortet, so daß es uns nicht möglich ist zu
sagen, worauf sie sich bezogen. Es wurden auch noch einige
Zeugen zu den zur Last gelegten Vergehen vernommen, doch ihre
Aussagen sind in den Gerichtsakten nicht mehr enthalten.
Mathijs Pons unterschrieb das Vernehmungsprotokoll am
17. bzw. 21. Juli 1762 "eigenhändig mit Handzeichen, denn er
erklärte, nicht schreiben zu können.”
Die die Untersuchung leitenden Schöffen M. Loop und C.
Haemel sowie Schöffe und Gerichtsschreiber (”Scabinus et scri-
ba”) Peter Wilhelm Lamberts bemerken zu dem Protokoll, der S
Angeklagte sei ”’merklich verändert in seinen Reden und in der
Stimmung”. }
***
48
Über das weitere Vorgehen scheinen sich die Schöffen nun
nicht ganz klar zu sein, denn sie fragen zwei unparteiische
Rechtsgelehrte, die Advokaten J. V. Brand und M. J. Steinfeld,
um Rat. Diese schlagen am 5. 8. 1762 vor, den Angeklagten
nochmals zu verhören und ihn zu bitten, Zeugen zu Seiner
Entlastung zu nennen. Kann der Angeklagte nichts zu seiner
Verteidigung vorbringen, so solle man wiederum dekretieren ’’fiat
jus”’ (es geschehe Recht) und dann wie folgt vorgehen : Zuerst soll
dem Angeklagten mit der Folter gedroht werden, und wenn dies
nichts nütze, solle man ihn ”’wijsen tot de pijnbanck ofte torture””,
um ihn so zum Geständnis der ihm zur Last gelegten Vergehen zu
bringen. .
Die beiden Anwälte begründen ihren Rat damit, daß man
niemandem sein Recht auf Verteidigung nehmen dürfe, also auch
M. Pons sich verteidigen dürfe. Dann aber, im Fall, wo er leugne,
dürfe man ihn foltern, weil derjenige, ”’bei dem ein gestohlener
S Gegenstand gefunden wird, der mutmaßliche Dieb dieses Gegen-
standes ist, wenn er nicht beweisen kann, daß er der rechtmäßige
Besitzer ist und den Verkäufer angibt. ”’Dies sei besonders in
vorliegendem Fall wahr, so meinen die Rechtsgelehrten, denn der
Gefangene sei ”’van eene van de vilste condities’” (gehöre zum
niedrigsten Stand), er sei von ”’slechten fame”” (schlechtem Rufe)
und sei des mehrfachen Felldiebstahles überführt. Auch sei es
unmöglich, daß das dem Jan Hanssen gestohlene Pferd dorthin
gebracht wurde, wo der Angeklagte es angeblich gekauft habe.
Welcher ”’aufrechte Mann’” kaufe Pferde des Nachts in einem
Walde? Darüber hinaus sei der Gefangene anderer Diebstähle
verdächtig.
Elf Tage später sind die Schöffen Loop, Haemel, Lennardts
und Lamberts in Limburg, um den Gefangenen dem sog.
peinlichen Verhör, d. h. der Folter zu unterwerfen.
Peter Wilh. Lamberts fungiert wieder als Gerichtsschreiber
und er hat uns von dem, was sich in Limburg bei dem Verhör des
Mathijs Pons abspielte, eine sehr realistische Schilderung gege-
ben. Wir geben sie hier wortwörtlich (in Übersetzung) wieder.
”Heute den 16. August 1762 habe ich Gerichtsschreiber, im
Beisein des Herrn Meier und der autorisierten Schöffen der
Freien Herrlichkeit Lontzen dem Gefangenen Mathijs Pons im
Gefängnis und auf dem Procureursplatz des Hochgerichtes von
Ne |
49
Limburg das vom Lontzener Gericht ergangene Dekret vorgele-
sen. Unmittelbar danach habe ich mich auf einen Stuhl gestellt,
um in Anwesenheit des Hrn. Dr. Zelle mit der Folterung zu
beginnen und habe dem Gefangenen durch den Scharfrichter die
Folterwerkzeuge zeigen lassen und ihn mit einem Strick binden
lassen, die Schrauben auf die Daumen gesetzt und zweimal,
nochmal angedreht, wiederum beigedreht, wiederum, wiederum,
wiederum angezogen, wiederum angezogen, kein Geständnis; so
hat der Scharfrichter ihm einen spanischen Stiefel aufs rechte
Bein gesetzt und die großen Zehen mit einer Kordel an eisernen
Stäben befestigt, und denselben Stiefel zweimal angeschraubt,
wiederum, wiederum, wiederum angeschraubt, wiederum, wie-
derum, wiederum angeschraubt und dann hat er auf die®erste
Frage bekannt, daß er am Mittwochabend, am Tage bevor er in
Heerlen mit dem Pferde festgenommen wurde,
2) daß er bekennt geradewegs nach Imbach gegangen zu sein
und das Pferd aus dem Stall des Jan Hanssen genommen zu
haben zwischen dem 12. und 13. Mai ungefähr zwischen 11 und
12 Uhr, daß er seinen Stock dort im Stall gelassen hat, aber der
Stock, der im Stall gefunden wurde und ihm vorgelegt wird, ist, so
meint er, nicht der seinige, und die oberste Stalltür habe offen
gestanden. Dann ist er mit dem Pferd in Richtung Aachen
geritten und an Aachen vorbei, das Pferd hat nur einen Halfter
angehabt, er hat es beim Halfter genommen und ihm einen alten
Sack übergeworfen, er selbst trug ein graues Kamisol
3) bekennt weiter, daß er an jenem Abend absichtlich das Haus
verlassen hat, um irgend etwas zu nehmen, und daß er dann das
Pferd gestohlen hat;
4) bekennt weiter, daß er einer Kuh ”aen de beusch huyser””
(=Boschhausen) unter Moresnet das Fell abgezogen hat.
Nach Folterung hat er bei der Lektüre bekannt, daß das
Pferd braun-schwarz war und ungefähr 16 Hand hoch und graue
Mähnen hatte, und daß er das Fell aus dem Bottich von Johannes
Brandt auf dem ”Steenwegh” gestohlen hat und es bei Mathijs
Brüll in Eupen für 13 und einen halben Schilling verkauft hat.
5) bekennt ebenfalls, in Gulpen bei einem Mann, dessen Name
er nicht kennt, einer Kuh ein Fell abgezogen zu haben und das
Fell ohne Wissen dieses Mannes mitgenommen und es bei Jan
Brandt auf Weiher verkauft zu haben, ohne zu wissen, für
wieviel. Der Mann in Gulpen hatte ihn gefragt, der Kuh das Fell
abzuziehen.
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Auszug aus dem Vernehmungsprotokoll
Nach der Folter sagt er, er habe dem Mann aus Gulpen das
Fell bezahlt.
Den zweiten spanischen Stiefel aufgesetzt, und ange-
schraubt, wiederum, wiederum, wiederum, nochmals ange-
schraubt.
6) bekennt, daß er viele abscheuliche Gespräche geführt hat
und sogar Unzucht, ja Ehebruch, mit der Tochter von Friedrich
Speenhouwer vom Staeckgels, der Anna Catherina, betrieben hat;
und u. a. gibt er zu, daß ihm wohl bekannt ist, daß diese
Tochter schwanger war von einem gewissen Abraham Coppineur
aus Eupen, und daß sie ihn, M. Pons, dann gefragt habe, ob er
einen Rat wüßte, um das Kind abzutreiben, wie denn auch die
51
Eltern von Anna Catherina darüber -Bescheid wüßten; er, Mathijs
Pons, habe dann den Rat gegeben, Siebenbaum (3) einzunehmen
und einige Zeit danach brachte sie das Kind zur Welt, einen
Jungen: als er dorthin kam, fragten ihn sowohl die Eltern der
Anna Catherina wie auch sie selber, das Kind wegzutragen; so
hat er dasselbe ungetauft weggetragen nach Clermont auf die
Treppen der Halle und weiter weiß er nicht, was mit dem Kind
geschehen ist. Dies war am 21. oder 22. April 1761; das Kind war
ein und einen halben Tag alt. Das Verhältnis mit der gen. Person
hat angedauert bis zu dem Tage, wo er in Heerlen verhaftet
wurde. Und in der Zeit hat er ihr drei Jacken gegeben, eine von
"”pauvret6”, eine andere von "blanck sitz’” und eine dritte von
"Cor&e” roter Farbe, auch drei Frauenschürzen, eine von ”’Scha-
man”, die andere aus Streifenstoff und die dritte von ”culmijn”;
und zwei oder drei Netzfellmützen; diese Kleider habe er z. T. in
Aachen "onder de craeme”” gekauft bei Leuten, deren Namen er
nicht kenne, z. T. in Eupen bei einem gewissen Smets.
Nach den letzten Geständnissen hat der Scharfrichter wieder
den spanischen Stiefel aufs linke Bein festgeschraubt, wiederum
angedreht, nochmal, nochmal denselben auf dem linken Bein
fester geschraubt, und da er keine anderen Diebstähle zugab, die
Stiefel etwas gelockert.
Nach der Folter bekennt er auch, daß die Tochter von
Friedrich Speenhouwer ihn angewiesen habe, eine Kuh und ein
Kalb zu stehlen bei Jakob Pelser und sie habe mit ihm gehen
wollen, er aber habe dies nicht gewollt.
Die Daumenschrauben auch etwas gelockert und eine halbe
Stunde ausgesetzt.
Danach ihn ernstlich gefragt, ob er von einigen Diebstählen
wüßte und ob er bei einigen dabeigewesen sei und wer seine
Komplizen seien, so hat er geantwortet, er sei bei keinem
dabeigewesen und könne keine Komplizen nennen und kenne
keine.
Dann hat der Scharfrichter ihm die spanischen Stiefel etwas
fester geschraubt, ihn auf einen Stuhl gesetzt und dann ihn
dreimal ”opgekolfft”” ( ? ) und er hat nicht das geringste von
seinen Komplizen gesagt und dann, ungefähr um halb sechs
Uhr nachmittags, aufgehört (mit der bolter) unu den Gelangenen
wieder ins Gefängnis zurückgeführt.
52
Nach getaner Vorlesung hat er darauf beharrt.
Handzeichen von M. Pons scribere nesciens
(des Schreibens unkundig)
M. Loop, Scab.
C. Haemel
P. L. Lennardts
Pet. Wilh. Lamberts Gffr,
Soweit der Bericht des Peter Wilh, Lamberts. 24 Stunden
später vernehmen die Schöffen Haemel und Lennardts sowie
Greffier Lamberts den Gefangenen von neuem. Mathijs Pons ist
”ongebonden, los ende libre”” und bleibt bei seiner unter der
Folter gemachten Aussage zum Pferdediebstahl. Er setzt jedoch
hinzu, er habe die Absicht gehabt, mit dem Pferd zu seinem
Neffen Peter Honff in Gleubach zu reiten und sei dann bei der
Durchreise in Heerlen verhaftet worden.
Zu der Kindsabtreibung setzt er hinzu, er habe der Anna
Catherina zwar den Rat gegeben, Siebenbaum einzunehmen,
doch sie habe ihm geantwortet, sie habe dies schon mehrmals
versucht, aber es habe nichts genützt. Den Eltern von Anna
Catherina sei auch bekannt gewesen, daß er mehrmals mit
derselben auf deren Bett mit oder bei ihr gelegen habe. die Anna
Catherina Speenhouwer sei willens gewesen, mit ihm nach
Schweden zu gehen und sie beide hätten sich dann als Mann und
Frau ausgegeben, und er habe die Absicht gehabt, sein ”’getrautes
Weib” und seine Kinder zu verlassen.
Die Jacken und Kleider, richtiger : den Stoff dazu habe er
gekauft, die Anna Catherina habe selber die Kleider anfertigen
lassen.
Er bekennt auch noch, daß er ein Fell bei Jan Brandt auf
Weiher gestohlen und dasselbe bei Jan Kuttingen in Eupen
verkauft habe. Bei Andries Plaire auf dem ”’Stoeck” unter der
Bank Baelen habe er einen Bienenstock gestohlen und“denselben
in Maserijnen für 10 oder 11 Eupener Schillinge verkauft.
Schließlich bekennt er noch, daß sein Schwager Willem
Bloemen Kartoffeln für eine Suppe geklaut habe, und zwar im
Hergenrather Feld und auf dem ”’Windt”’, auf einem dem Francis
N |
54
des weiteren eine Biene gestohlen zu haben bei Andries Plair auf
dem Stoeck in der Bank Baelen. So erklärt das Gericht, daß
wegen der genannten Delikte und anderen zum Exempel der
Mathijs Pons auf dem gewöhnlichen Gerichtsplatze durch den
Scharfrichter mit einem Strick an einen Galgen gehängt und
dortselbst gewürgt werden solle, bis daß der Tod darauf folge”.
Der Besitz des Gehängten solle nach Abzug der Gerichtskosten
beschlagnahmt werden zum Nutzen derjenigen, die darauf ein
Anrecht haben.
Am 23. August wird das Urteil dem Gefangenen vorgelesen
und derselbe wird aufgefordert, zur ”’Erleichterung seines Gewis-
sens’’ die Wahrheit zu sagen. Mathijs Pons bleibt bei seinen
Aussagen und erklärt bevor er sterbe, wolle er ”’seine Seele Gott
dem Allmächtigen, Maria Seiner gebenedeiten Mutter und allen
lieben Heiligen Gottes empfehlen und aufopfern”’.
Zum Fall des Pferdediebes Mathijs Pons liegt noch eine letzte
Notiz vor, und zwar ein ”’Staet van gewesene costen in Saecke
vanden geexecuteerden Mathijs Pons’’. Daraus ersehen wir, daß
die ”’prise de corps’”” (Festnahme) am 24. Mai erfolgte. Die mit
der Untersuchung betrauten Schöffen machten siebenmal den
Weg von Lontzen nach Limburg. Am 16. August übernachteten
sie in Dalhem (Dolhain). Für jeden Gang nach Limburg berech-
neten sie 5 Gulden, für jede Stunde’ Mühewaltung 1 Gulden.
Hinzu kamen der Schreiblohn für den Gerichtsschreiber Lam-
berts, die Kosten der beiden Rechtsanwälte Brandt und Steinfeld,
die Entlohnung des Gerichtsvollziehers (Scholtis) usw.
Summa summarum : 291 Gulden und 8 Stüber. Der Lohn des
Henkers wird nicht aufgeführt wohl aber sind sieben Gulden
eingetragen fürs ”Publizieren am 26. dito (Aug.) des Urteils
sowohl in Limburg vor dem Gefängnis wie am Galgen und für die
Mühe beim Herabnehmen (des Leichnams).” (4)
WENN REDNER |
55
BE
Kreuz auf dem ”Rottfeld” (Calvaire), der Richtstätte Limburgs (Mai 1976)
(1) Die Übergabe fand am ”Jabben-Kreuz” statt, vermutlich an der Grenze
Lontzen-Herbesthal (Herbesthal gehörte zur Bank Baelen). Was die Hinrich-
tung angeht, so fand sie in Limburg statt, und zwar auf einer "Rottfeld””
genannten Kuppe, die Meute unter der Bezeichnung ”Al Calvere”, d.h.
Kalvarienberg bekannt ist. ”Rottfeld” heißt in diesem Falle nicht ”’gerodetes
Feld” sondern ”rotes Feld”, also ”Blutstätte””. Nachdem die Galgen abge-
räumt worden waren (alte Stadtansichten weisen ihrer mehrere aus) errich-
tete man auf genannter Höhe einen Kalvarienberg, der heute allerdings nicht
mehr besteht. (Frdl. Mitteilung v. H. Arsene Buchet, Stembert).
(2) Siehe auch den Beitrag v. Dr. H. Christoph auf S. 38 ff. dieser Zeitschrift.
(3) Der ”Siebenbaum (gemeint ist der Sadebaum, Juniperus Sabina), findet
Verwendung in der Volksmedizin. Das ätherische Öle enthaltende Holz,
sowie die Zweigspitzen und die Blätter haben eine menstruationsfördernde
und hautreitzende Wirkung. Da sie giftig sind, gehören sie nur in die Hand
des Arztes.
(4) Weder in den Lontzener, noch in den Limburger Kirchenbüchern findet sich
eine Eintragung bzgl. Mathijs Pons. Wahrscheinlich wurde er in ungeweihter
Erde verscharrt.
56
Windmühle
M.Th. Weinert
Steht eine Mühle dort auf dem Hügel,
schwarz ist ihr Kleid,
riesig steigen und fallen die Flügel,
seit alter Zeit.
Hoch auf zum Himmel reckt sich’s wie Arme
über der Saat,
stürzt doch im Fluge wieder zur Erde
schwingend das Rad.. .
Wind braust. Am Hügel müht sich die Mühle
knarrend um’s Brot
Groß an den Himmel schreiben die Flügel
Glück oder Not.
58
sogenannte Typikum erläutert. Als Beispiel einer nährstoffarmen
Triftvariante wurde die Galmeitrift vor dem Oskarstollen im
Lontzenerbachtal angeführt. Mehrfach wurde auch der Sorge
um die Bedrohung und Gefährdung dieses einzigartigen land-
schaftskundlichen Spezifikums Ausdruck verliehen.
Im folgenden soll nun versucht werden, die bereits beim
Leser durch Lektüre gewonnene oder durch eigene Anschauung
vorhandene Kenntnis duch die Heranführung an einige weitere
Galmeipflanzenstandorte und durch Vergleich dieser Standorte
miteinander zu vertiefen. Bereits im Einleitungsteil (siehe Heft
15, Seite 26-28) wurde gezeigt, daß das Typikum der Zink-
pflanzengesellschaft in Kelmis - Neu-Moresnet am ausgepräg- .
testen vorkam.
Ein anschauliches Bild von den verschiedenen Erschei-
nungsformen und Varianten dieser Vegetationseinheit vermag
wohl am besten eine Begehung des gesamten Göhltales zu
vermitteln. Besonders die unmittelbaren Uferböschungen der
Göhl sowie einige von Zeit zu Zeit überschwemmte Randbereiche
zeigen sehr schöne Gesellschaftsfragmente oder Subassoziationen
des Typikums. Dabei sind in der Regel Galmeitäschel (Haupt-
blütezeit März-April) und Galmeiveilchen (Blütezeit : April-
Oktober) recht stark vertreten.‘ An manchen Stellen zeigen
gerade diese beiden Arten eine ungewöhnliche Vitalität (siehe
Bild 3 auf Seite 39 in Heft 16). Gute Beobachtungsstellen finden
sich in der Talaue zwischen dem Krickelstein und dem Dorf
Moresnet, weiter zwischen Moresnet und Schymper, in der
rechten Uferböschung der Göhl unterhalb der Straße Völkerich-
Bleyberg, im Göhltalabschnitt östlich von Boffenradt (zwischen
Bleyberg und Sippenaeken), in der Umgebung des Camping-
platzes Vieux Moulin bei Sippenaeken und auf niederländischer
Seite nahe bei der ”’Heimansgroeve’’, wo die Galmeiflora unter
Naturschutz gestellt wurde. (1)
Von den weiteren Charakterarten der Gesellschaft sind in
den genannten Bereichen etwas schwächer vertreten der
Taubenkropf (Silene inflata) und der bläuliche Schafschwingel
(Festuca ovina). Letzterer bevorzugt trockenere Standorte und ist
in der Umgebung der übrigen Gräser relativ schwierig zu
erkennen. Auffallend schwach vertreten ist die rosablühende
Grasnelke (Armeria elongata) (2). Sie scheint mehr die unmit-
telbare Umgebung der eigentlichen Erzlagerstätten und Hütten-
s9
gelände zu bevorzugen. Völlig vergeblich würde man Ausschau
halten nach der alpinen Frühlingsmiere (Alsine verna), die in
den Initialstadien der Kelmis-Neu Moresneter Trift so vorzüglich
vertreten war (siehe Heft 16, Seite 41).
Die vorgenannten Standorte sind zumeist sekundärer Natur.
Die Anwesenheit der Zinkpflanzen auf ihnen ist abgesehen
von einigen Ausnahmen unmittelbares Ergebnis zeitweiliger
Anschwemmungen zinkhaltiger Lösungen aus der vor allem
meist im Frühjahr über die Ufer tretenden Göhl. Auch heute
noch läßt sich ein gewisser Zinkgehalt in der Göhl nachweisen,
wenn auch inzwischen erheblich geringer als in der Zeit der
Bergbautätigkeit. Nicht zu Unrecht führte bereits im Jahre 1936
der bekannte niederländische Vegetationskundler Professor J.
Heimans, hervorragender Experte auf dem Gebiet der Gal-
meiflora, den Begriff ”Violetum calaminare alluviale” ein, was
nichts anderes heißt, als daß es sich bei der von ihm so
bezeichneten Gesellschaft um eine angeschwemmte Galmeipflan-
zengesellschaft handelt.
Mit einer gewissen Berechtigung darf man wohl einen Teil
der an den Göhlufern angetroffenen Gesellschaftsausbildungen
als ”nährstoffreiche Variante’”” (gekennzeichnet durch die Arten
d-Koel/ siehe Artenliste, Seite 25 in Heft 15 !) ansehen. Deut-
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2. Nährstoffreiche Triftvariante am Rande eines Sumpfgeländes zwischen Schymper
und Bleyberg/ Aspekt der Schafgarbe (Achillea millefolium)
60
licher noch findet sich diese Variante an den Übergangsstellen
zum Halbtrockenrasen auf Kalk (z.B. auf dem Breiniger Berg
und auf dem Brockenberg bei Stolberg/Rheinland). Die Göhl-
talbeispiele der nährstoffreichen Variante weisen sich am ehesten
aus durch das sehr starke Vorherrschen der Gemeinen Schaf-
garbe (Achillea millefolium). Gute Anschauungsbeispiele finden
sich am Göhlufer östlich von Boffenradt, vor allem aber an der
Übergangsstelle zwischen dem vegetationskundlich besonders in-
teressanten Wiesenhang hinter den Steinbrüchen bei Schymper
und einem sich anschließenden nicht minder interessanten
Sumpfgelände (3). Nach der Tranchot-Karte verlief zu Beginn
des 19. Jh. hier die Göhl, die später umgeleitet wurde. Zurück
blieb das kleine Sumpfgelände, an dessen Rand sich bis auf den
heutigen Tag die Galmeiflora in der erwähnten Achillea-Variante
eindrucksvoll erhalten konnte. (Bild 2)
Nach der bisherigen, etwas ausführlicheren Behandlung
verschiedener Ausbildungsformen und Varianten der Galmei-
flora können die folgenden Standortsbeschreibungen ein wenig
| summarischer durchgeführt werden. Vor allem soll das Land-
schaftsbild jetzt mehr im Vordergrund stehen.
Unter den in ihrer flächenmäßigen Ausdehnung immer
geringer werdenden Triften im Göhltal ragt als eines der besten
Anschauungsbeispiele jene auf dem alten Bergbaugelände von
Bleyberg besonders hervor. Während die Haldenschlacke weit-
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3. Grasnelkenaspekt auf dem Haldengelände von Bleyberg ;
61
gehend abgetragen und zu Wegebaumaterial verarbeitet wird,
bietet der nördliche Teil dieses Geländes noch einmal ein Bild
von hohem ästhetischem Reiz. Wie noch vor einigen Jahren auf
dem inzwischen fast völlig zerstörten Haldengelände von Kelmis -
Neu-Moresnet, so zeigt sich auch hier, wenn auch anders
zusammengesetzt, eine z.Z. noch völlig intakte Galmeitrift mit
der Vollzahl ihrer Kennarten, wobei besonders das Massen- °
wachstum der Grasnelke (Armeria elongata) (2) auffällt. Auch
dieses (übrigens noch in anderer Hinsicht recht interessante)
Gelände (4) scheint in seinem Fortbestand gefährdet.
Eine weitere, inzwischen ebenfalls fast gänzlich zerstörte
Trift (5) in der bereits früher erwähnten ”nährstoffarmen Va-
riante’” findet man unmittelbar nördlich des großen Straßen-
bogens zwischen Bleyberg und Völkerich. Im Gegensatz zur
vorgenannten Trift auf dem Bleyberger Haldengelände ist hier
die Grasnelke sehr schwach vertreten, während Galmeitäschel
und Galmeiveilchen stark vorherrschende Elemente sind. Vor
allem an der dammähnlichen nördlichen Begrenzung dieser Trift
sowie an den Uferböschungen der Göhl fanden sich noch im
Jahre 1974 mehrere Tausend Galmeiveilchen.
Eine in der Landschaftsoptik sehr schöne, wenn auch in der
Artenzusammensetzung nicht unbedingt typische Galmeitrift
findet sich schließlich noch zwischen Sippenaeken und Epen auf
niederländischem Boden und zwar in in dem schon an früherer
Stelle genannten Schutzgelände des Staatsbosbeheer bei der Hei-
mansgroeve. (7) (siehe auch Heft 16, Seite 41 letzter Satz !). In
ihrer innigen Verflechtung mit den typischen Arten der Fett-
weiden und mit sonstigen, mehr nährstoffliebenden Arten ist
auch diese Trift als Subassoziation des Typikums zu werten. Der
von Prof. Heimans eingeführte Begriff ”’Violetum calaminare
alluviale”” findet hier zum letzten Mal im Göhtal eine, wie aus
Abbildung 1 hervorgeht, beeindruckende Bestätigung. Sehr
rasch wird jetzt die Galmeiflora entlang der Göhl immer spär-
licher, um nach wenigen Kilometern etwa dort, wo nördlich von
Epen die Karbonschichten von denen der Limburger Kreide
abgelöst werden, gänzlich aufzuhören.
Man kann eine Beschreibung der Galmeipflanzenstandorte
im Göhltal nicht beschließen, ohne eine sehr interessante, nur
mittelbar zu diesem Gebiet gehörende Trift zu erwähnen. Ge-
meint ist ein in der Gemeinde Walhorn gelegenes, eigenartig
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4. Göhl mit Galmeischutzgebiet bei der Heimansgroeve / Nähe Epen (Niederlande)
hügeliges Wiesengelände unmittelbar nördlich der Verbindungs-
straße zwischen Rabotrath und Marzelheide etwa 50 m östlich
des Fontenesbaches. In einem Bericht aus dem Jahre 1827 über
die Erzvorkommen in Lontzen und Walhorn (siehe hierzu den
Beitrag von Alfred Bertha in Nr 15, Seite 15-19) (6) wird mit der
| Erwähnung des ”Rabottrather Kalmeiberges’”’ eine hinreichende
Erklärung für das heutige Vorhandensein einer der schönsten
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5. Galmeitrift bei Rabotrath
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Galmeirasenflächen des gesamten Gebietes gegeben. Die hier S
manchen Jahren festzustellende Farbenpracht zeigt sich auf
nahezu keiner der übrigen Flächen des Göhltalraumes. Hier
finden sich auf engstem Raum die verschiedensten Entwik-
klungsstadien der Trift, so etwa die im Heft 16 erläuterten,
besonders charakteristischen Initialstadien, daneben die beiden
nährstoffbedingten Varianten sowie Verzahnungsformen zum
umliegenden Wiesenland. Von den hier vollständig vorhandenen
Charakterarten des Violetum calaminariae ist erwartungsgemäß
die Frühlingsmiere schwach, dagegen das Galmeiveilchen und
besonders die Grasnelke sehr stark vertreten. In stattlicher
Menge zeigen sich auch die meisten der in der Artenliste
aufgezählten Begleiter. Leider ist die Trift nur von geringer
Größe, sodaß sie trotz ihrer besonderen Schönheit auf die Dauer
keinen adäquaten Ersatz zu bieten vermag für alles das, was
derzeit im Göhltal bereits vernichtet ist oder noch verlorenzu-
gehen droht. Dennoch sollte man auch hier an Schutzmaß-
nahmen denken !
Stellt man am Schluß dieser vegetationskundlichen Be-
trachtung die Frage nach der ursprünglichen Herkunft dieser
für das Göhltal so einzigartigen Pflanzenwelt, innerhalb der
das gelbe Galmeiveilchen eine hervorragende Sonderstellung
einnimmt, so muß man die Antwort bei einer Reihe von
namhaften Wissenschaftlern suchen. So hat vor allem der be-
kannte Schweizer Pflanzensoziologie J. Braun-Blanquet aus Ana-
logieschlüssen gefolgert, daß sich die Galmeipflanzengesellschaft
im Aachener Gebiet (und damit im Göhltal) an Ort und Stelle
posttertiär ausbildete. Demnach handelt es sich im Göhltal
(unbeschadet der in Heft 16 auf Seite 40-41 gemachten Anga-
ben über die ”’anthropogenen’’” Standorte) um eine Gesellschaft
”autochthonen’”” Charakters. Galmeiveilchen, Galmeitäschel und
Frühlingsmiere werden heute allgemein als Relikte der ark-
tisch-alpinen Flora der späten Eiszeit angesehen. Vor allem der
niederländische Wissenschaftler Prof. Heimans hat auf gewisse
übereinstimmende Züge zwischen der Galmeiflora des Göhltales
und ähnlich zusammengesetzten Vegetationsgefügen der sub-
alpinen Nadelwaldzone hingewiesen. Nach Prof. Heimans muß
sich die Galmeiflora im Göhltal zu einer Zeit herausgebildet
haben, als hier einmal klimatisch gleiche oder ähnliche Verhält-
nisse herrschten, wie sie heute in den Alpen noch gegeben sind.
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6. Vorbildlicher Schutz der Galmeiveilchen im ”Staatsnatuurreservaat” bei Epen
An die im Göhltal zutage tretenden Zinkböden muß diese Flora
sich vorzugsweise angepaßt haben. Durch Selektion und Muta-
tion einzelner Arten sowie auf Grund ihrer ausgezeichneten
Konkurrenzkraft gegenüber später auftretenden Pflanzengesell-
schaften hat sich die Gesellschaft dann über viele Jahrtausende
hinweg bis auf den heutigen Tag gehalten. (7)
Wenn die Gefahr der endgültigen Auslöschung dieser sel-
tenen und für die Wissenschaft sehr wichtigen Flora durch den
wirtschaftenden Menschen im Göhltal heute an vielen Stellen
erkennbar ist, so kann daraus nur die Forderung nach wirklich
ernstzunehmenden und fundierten Schutzmaßnahmen abgeleitet
werden.
Alle verantwortlichen und kompetenten Kräfte und Institu-
tionen im Göhltal sollten wissen, daß sie irgendwann auch
einmal an ihrer ethischen Grundeinstellung zum Naturschutz
und zur Landschaftserhaltung gemessen werden.
Was in dieser Hinsicht die Göhltalvereinigung anbetrifft, so
hat gerade sie es in den letzten Jahren nicht an Mühen und
Initiativen fehlen lassen.
Bleibt zu hoffen, daß ihre Anregungen und Vorschläge bald
eine angemessene Resonanz nicht zuletzt bei den einzelnen
Gemeinden und zuständigen Behörden finden !
Anmerkungen 65
(1) Unter mehreren Faktoren, welche auf die Dauer zu einem starken Rückgang
der Galmeiflora führen, erweist sich vor allem der von der Landwirtschaft
verwendete Kunstdünger als besonders gravierend. Da die in Südlimburg an-
getroffenen Galmeipflanzenstandorte indessen ausschließlich auf landwirt-
schaftlich genutztem Weideland liegen, bestand im Ankauf einiger Wiesen-
parzellen durch die staatliche Forstverwaltung (Staatsbosbeheer) nahezu die
einzige Möglichkeit, wenigstens einen kleinen Teil dieser für die Wissen-
schaft wertvollen Flora wirksam zu schützen. Das Schutzgelände ist für die
Öffentlichkeit nicht zugänglich !
(2) Hinsichtlich der taxonomischen Stellung von Galmeiveilchen und Grasnelke
(Taxonomie ist die Gliederung des Pflanzenreiches auf der Grundlage syste-
matischer Kategorien) gibt es bei verschiedenen Autoren voneinander abwei-
chende Angaben. Zwar wurde in dieser Aufsatzreihe noch der Artenanspra-
che von Prof. Schwickerath gefolgt, doch sollte darauf hingewiesen werden,
daß auf Grund jüngerer wissenschaftlicher Erkenntnisse (u.a. Chromoso-
menuntersuchungen) die heute gültige, korrektere Bezeichnung bei den
beiden genannten Arten, wie folgt, lauten sollte :
Galmeiveilchen, Viola calaminaria Lej.
Grasnelke, Armeria maritima (Mill.) Willd.
ssp. calaminaria (Petri) Ernst
(3) Das Gelände liegt etwa 300 m östlich von Ten Eicken im Bereich der
Gemeinde Montzen. Es enthält einige bemerkenswerte Sumpfpflanzen- und
Röhrichtgesellschaften mit mindestens 40 Pflanzenarten. Einige Beispiele
seien hier genannt : Aufrechter Igelkolben, Wasserschwertlilie, Rohrkolben,
Froschlöffel, Sumpfsegge, Nickender Zweizahn, Blutweiderich, Wolfstrapp,
Laichkraut. Als besonders bemerkenswerte Seltenheit gilt die Wasserbraun-
wurz (Scrophularia auriculata L.), eine charakteristische Röhrichtpflanze mit
atlantischer Ausbreitungstendenz, die hier wie noch an einigen anderen
Stellen im Göhltal ihre östliche Verbreitungsgrenze findet. Beklagenwerter-
weise wird das wertvolle Gelände durch wilde Müllkipperei in seinem Bestand
nachhaltig geschädigt !
(4) Am Rande des Geländes befindet sich ein mit üppiger Sumpf- und Wasser-
pflanzenvegetation ausgestatteter Teich. U.a. wächst hier die sonst in der
gesamten Gegend nirgendwo mehr auftretende, fast 3 m hohe Seebinse
(Scirpus lacustris).
(5) Am Rande dieses Geländes liegt eine seit Jahren benutzte offizielle Müllde-
ponie. Leider wurde im Jahr 1975 im Zuge von Einebnungsarbeiten das Ge-
lände in seinem wesentlichen Bestand mit Müll zugedeckt.
(6) Hier soll neben ansehnlichen Galmeimengen auch Bleierz zu Tage gefördert
worden sein.
(7) Schon in Heft Nr. 8 wurde von Meerman auf diese Zusammenhänge hin-
gewiesen.
LITERATUR :
Heimans, J. : Taxonomic, phytogeographical and ecological problems round Viola
calaminaria, the zinc violet. Publ. van het Natuurhistorisch Genootschap in
limburg. Reeks 12 1960-1961
weitere : siehe die Angaben in Heft Nr 15.
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66
Vögel im Göhltal ;
von Gerhard Moll (1)
Wenn im folgenden vom Göhltal gesprochen wird, so soll
damit das gesamte Gebiet gemeint sein, das von der Göhl und
ihren Nebenbächen durchflossen wird und welches sich nebst
den anschließenden Hängen, Wäldern und Feldern von Lichten-
busch an der deutschen Grenze bis nach Sippenaeken an der
niederländischen Grenze erstreckt. Die sehr abwechslungsreiche
Landschaft bietet einer artenreichen Vogelwelt genügend Le-
bensraum. Mehr als 100 Vogelarten wurden zwischen dem April
1955 und dem Mai 1976 von Aachener Ornithologen und mir
dort beobachtet. Besonders den Herren Friedrich Schmitz und -
Reinhold Naschke bin ich für die Überlassung ihrer Beobach-
tungsunterlagen zum Danke verpflichtet.
Die Vogelwelt der Ortschaften
Zahlreiche Vogelarten haben sich den Menschen angeschlos-
sen, viele von ihnen finden wir auch in den Siedlungen des
Göhltals. Dazu gehören außer den bekannten Haus- und Feld-
sperlingen, den Kohl- und Blaumeisen, sowie den Amseln und
Staren auch die zierlichen Heckenbraunellen, die ein spatzen-
ähnliches Federkleid tragen und schon vom Ende des Winters ab
ihr zwitscherndes Lied erschallen lassen. Sie beleben zusammem
mit Grünling, Hänfling und Gartenbaumläufer die Haus- und
Obstgärten. Dort beobachten wir seit mindestens 1970 auch die
kleine Türkentaube; sie hat in einigen Jahrzehnten von Südosten
aus fast ganz Europa ”erobert’”” und läßt nun auch in Kelmis,
Lontzen usw. ihren dreisilbigen Ruf ”’gu-guh-gu !” ertönen.
Ausschließlich in Ortschaften kommen bei uns einige Vo-
gelarten vor, die ursprünglich Felswände oder -höhlen als Nist-
platz beanspruchten; es sind dies Hausrotschwanz, Mauersegler,
Rauch- und Mehlschwalbe. Sehr selten ist die am liebsten in
Scheunen brütende Schleiereule geworden. Von den Verlusten
im langen, schneereichen Winter 1962/63 hat sich diese Art
nicht wieder erholt. Man kann ihr auch nicht so einfach helfen
wie z.B. den Meisen, für die zur Winterszeit viele Futter-
häuschen bereitstehen, an denen sich auch Buch- und Berg-
finken und gelegentlich sogar der kräftige Kernbeißer als Gäste
einstellen.
(1) Mit Originalfederzeichnungen v. Dr. Erich Haese, Stolberg
67
Vögel der Feldmark
Die offene Feldflur wird im Göhltal weniger von Getreide-
und Hackfruchtflächen als von Viehweiden eingenommen. Auf-
fallend gering ist dort die Zahl der Feldlerchen, auch die
andernorts typischen Arten der Feldmark wie Wiesenpieper,
Schafstelze und Grauammer wurden bisher nur wenig beobach-
tet. Lebhaftes Treiben unserer Gefiederten ist jedoch an den
vielen Hecken festzustellen, die das Kulturland durchziehen und
die nicht nur den Kleinvögeln wie Stieglitz, Gartenrotschwanz
und Goldammer Unterschlupf gewähren sondern auch dem
Fasan und der schwarz-weißen Elster. Von den Früchten der
Heckensträucher ernähren sich im Spätsommer sowohl die bei
uns brütenden Sing- und Misteldrosseln wie auch die durch-
ziehenden nordischen Rotdrosseln. Die Reihen der Kopfweiden
und -eschen, deren Schnitt und Pflege den Landwirten viel
Arbeit bereiten, sind nicht nur ein Schmuck des Göhltals,
sondern sie sind auch äußerst wichtig als Nistplätze für die
Steinkäuze, unsere kleinsten, immer seltener werdenden Eulen.
Zur Zugzeit, im Herbst und im Frühjahr, lassen sich in der
Feldmark die besten Beobachtungen anstellen. Besonders fallen
die Kiebitze mit ihrem Federschopf auf; sie rasten oft in Scharen
auf Feldern oder Wiesen. Die Kraniche hingegen überfliegen das
Göhltal in der kennzeichnenden Keilformation im allgemeinen
ohne Rast. Im Frühjahr 1975 allerdings meldete die Zeitung
”Grenz-Echo”’, daß sich mehrere dieser großen Vögel im vor-
hergegangenen milden Winter längere Zeit im Walhorner Feld
nördlich Eupen aufgehalten hätten...
Die Waldvögel
Ein Kleinod des Göhltals sind seine Wälder, besonders das
floristisch so hochinteressante Hohnbachtal, auch Lontzener Bach-
tal genannt. Die Vielgestaltigkeit der Waldungen ist die Ursache
dafür, daß fast alle mitteleuropäischen Waldvögel in ihnen zu
beobachten sind. Durch ihre lauten Rufe verraten sich Kuckuck,
Ringeltaube, Grünspecht, Eichelhäher und Kleiber. Weniger
auffallend sind das Gurren der Turteltaube und der Pfiff des
Gimpels oder Dompfaffs. Für manche menschliche Ohren über-
haupt kaum wahrnehmbar sind die Stimmem von Sommer- und
Wintergoldhähnchen, die genau wie Tannen- und Haubenmeise
vorwiegend im Nadelwald beheimatet sind, während sich die
68
Schwanz-, Sumpf- und Weidenmeisen vorzugsweise im Laubwald
aufhalten. Im gleichen Biotop leben auch die drei heimischen
Laubsängerarten: Waldlaubsänger, Fitis und Zilpzalp, die wir
eigentlich nur an ihrem Gesang voneinander unterscheiden kön-
nen, der glücklicherweise genauso einprägsam ist wie das Lied
des Rotkehlchens oder des Gelbspötters. Schwieriger ist schon
die Unterscheidung von Buntspecht und Kleinspecht, wenn man
nur ihr Trommeln vernimmt.
Weniger an seinen Lautäußerungen als an seiner Verhal-
tensweise erkennen wir den Grauschnäpper, der sich vor allem
an Waldrändern zeigt und immer wieder von einer Sitzwarte aus ,
zur kurzen Insektenjagd startet. Er ist ein Brutvogel bei uns,
wohingegen sein schwarz-weißer Verwandter, der Trauerschnäp-
per, bisher nur als Durchzügler festgestellt wurde.
An Industrie- und Verkehrsanlagen
Durch die Anlage von Kies- und Sandgruben und Stein-
brüchen, durch die Errichtung von Industriewerken mit ihren
Schlacken- und Bergehalden und durch das Aufschütten von
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Bahn- und Straßendämmen ist auch im Göhltal an zahlreichen
Stellen das Gesicht der Landschaft sehr verändert worden.
Unbeabsichtigt wurden dabei manchmal wichtige Lebensräume
für Vögel geschaffen.- Die zierlichen Uferschwalben z.B. schar-
ren in die Steilwände von Sandgruben ihre tiefen Brutröhren,
wie man es in Neu-Moresnet oberhalb eines Campingplatzes
beobachten kann, wo 1975 eine Kolonie von ca. 30 Brutpaaren
bestand. - An trockenen Haldenhängen wurde mehrfach das
farbenprächtige Schwarzkehlchen festgestellt, während man aus
verlassenen, vom Gesträuch überwucherten Steinbrüchen den
Gesang aller vier bei uns vorkommenden Grasmücken, der
Mönchs-, Dorn-, Garten- und Klappergrasmücke, vernehmen
kann.
Die Bahndämme mit ihrem lockeren Bewuchs von niedrigen
Bäumen und Büschen beherbergen außer Goldammern und
Bluthänflingen auch den interessanten Baumpieper, der sich
lautlos hoch in die Luft schwingt und dann singend auf eine
Baumspitze niederfallen 1äßt. - In den Nischen der Eisenbahn-
brücken, z.B. im Viadukt von Moresnet, nisten Scharen von
Dohlen und hin und wieder der Turmfalke. - Die Mülldeponien,
z.B. zwischen Bleiberg und Gemmenich, sind von den Vögeln
längst als ergiebige Nahrungsquelle erkannt worden; besonders
im Winter halten sich hier große Schwärme von aus Osteuropa
kommenden Saatkrähen, vermischt mit Dohlen, Rabenkrähen
und Staren auf.
Vögel an der Göhl
Als ”Schlagader” unseres Beobachtungsgebietes könnte man
den Göhl-Bach bezeichnen, Wenn doch nur alle Anwohner und
die zuständigen Behörden erkennen würden, welchen Wert die-
ser Wasserlauf darstellt und daß alles getan werden muß, ihn
sauber zu erhalten und ihn weiterhin in seinem natürlichen,
windungsreichen Bett fließen zu lassen!
Daß die Göhl weithin noch völlig intakt ist, kann man an
der Vogelwelt ablesen, die sich an ihren Ufern aufhält. Der
Eisvogel mit seinem funkelnden Gefieder, das ihm den Bei-
namen "Fliegender Edelstein’” eintrug, wurde noch im Frühjahr
1976 bei Kelmis beobachtet; vermutlich brütet er sogar an einer
der Steilwände am Bachrand. - Die Wasseramsel, der einzige
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Singvogel, der tauchen und schwimmen kann, hat noch Brut-
reviere an der Göhl, ebenso die Bach- und die Gebirgsstelze.
Besonders wichtig sind die Auenwaldstreifen mit den feuch-
ten Resten ehemaliger Altarme z.B. bei Sippenaeken. Dort
brüten Stockente und Teichralle, auch‘ ”Grünfüßiges Teich-
huhn”’genannt; in den Zugzeiten lassen sich Schnepfenvögel wie
die Bekassine und der Flußuferläufer sehen. In Brennessel-
Dickichten baut der meisterhaft singende Sumpfrohrsänger sein
Nest. Sogar die Nachtigall wurde mindestens bis 1970 im
Auenwald bei Bleiberg gehört. Seitdem scheint sie aus dem
Göhltal verschwunden zu sein wie auch der tropisch-bunte Pirol,
dessen melodischer Ruf früher regelmäßig zur Pfingstzeit im
Emmaburger Wald erscholl. - Wo Erlen den Bachlauf begleiten,
stellen sich als Wintergäste oft die kleinen Erlenzeisige und
manchmal auch die Birkenzeisige ein.
Vögel an den Weihern
Mehr als ein Dutzend Teiche und Weiher liegen im Göhltal; sie
sind von größter Bedeutung für unsere Vogelwelt, vor allem der
Casino-Weiher von Kelmis, der seiner Ausdehnung wegen und
aufgrund des breiten Schilfgürtels eine Sonderstellung einnimmt.
Als regelmäßige Brutvögel wurden hier Stockente, sowie
Teich- und Bleßralle festgestellt; möglicherweise haben auch
schon Knäk- und Löffelente gebrütet. Auf dem Durchzug
erschienen auf dem Casino-Weiher, bzw. auf dem Teich nahe
dem belgischen Zollamt in Neu-Moresnet regelmäßig die kleinen
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Krickenten, gelegentlich rastet auch die Pfeif-, Schell- und
Tafelente dort, ebenso der Flußregenpfeifer, der auf der Schlamm-
bank vor dem Schilfstreifen umhertrippelte, wo seit Jahren der
Stammplatz der stattlichen Graureiher ist. Von ihnen kann man
bis zu drei Exemplare gleichzeitig sehen. Sie scheinen die
Schlammbank aber hauptsächlich als Ruheplatz zu benutzen;
denn während der Nahrungsaufnahme erblickt man sie meistens
in den angrenzenden Wiesen, wo sie auf Mäusejagd gehen. - Im
Herbst 1975 stellte sich am Casino-Weiher sogar ein Purpurreiher
als Gast ein. Als noch größere Seltenheit ist das Auftreten einer
Dreizehenmöwe im April 1955 zu bezeichnen. Während .dieser
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ZA Eisvogel
Hochseevogel bestimmt durch einen Sturm ins Binnenland ver-
driftet wurde, kommen die manchmal zu beobachtenden Lach-
möwen sicher von der Maas herüber.
Zu den Bewohnern des Schilfgürtels gehören die Rohrammer
und der Teichrohrsänger, von dem 1975 acht singende Männchen
gezählt wurden, was auf eine hohe Brutdichte schließen 1äßt, die
nicht nur für das Göhltal einmalig ist.
Im Frühjahr 1975 wurden am Ufer des Casino-Weihers
erstmals Nester der Wacholderdrossel, auch ””’Krammetsvogel”
genannt, entdeckt; diese Art, die sich in ständiger Ausbreitung
von Nordosten nach Südwesten befindet, hat damit auch unseren
Raum erreicht, nachdem sie ihr Verbreitungsgebiet schon vor
einigen Jahren bis in die Eifel und die Ardennen ausgedehnt
hatte. - Zu den Einwanderern der letzten 100 Jahre gehört auch
der Girlitz, ein naher Verwandter des Kanarienvogels; auch er
singt gerne in den hohen Bäumen am Casino-Weiher.
73
An den Schluß meiner Ausführungen möchte ich eine
Artenliste stellen, die alle bisher von meinen Bekannten und von
mir im Göhltal festgestellten Vogelarten enthält. Sie ist sicher
noch unvollständig; deshalb sind alle Vogelfreunde im Göhltal
herzlich gebeten, mir ihre zusätzlichen Beobachtungen mit mög-
lichst genauen Orts- und Zeitangaben mitzuteilen. Andererseits
zeigt aber die Länge der Artenliste auch, wie reichhaltig das
Vogelleben im Göhltal augenblicklich noch ist. Jedermann sollte
sich verpflichtet fühlen, eine vielgestaltige Natur auch unserer
Nachwelt zu erhalten und alles zu tun, damit der Zerstörung und
Verschmutzung unserer Umwelt Einhalt geboten wird.
74
Artenliste
der Vögel des Göhltals
in systematischer Reihenfolge nach PETERSON / MOUNT—
FORT / HOLLOM
(soweit nicht anders bemerkt, handelt es sich um Beobachtungen
des Verfassers)
Deutscher Name Wissenschaftlicher Französischer
Name Name
1. Graureiher Ardea cinerea Heron cendre N
regelmäßiger Gast, bis zu 3 Ex. am Casino-
Weiher und der Göhl, sowie in den angrenzen-
den Wiesen
2. Purpurreiher Ardea purpurea Heron pourpre
1 Ex. im Jugendgefieder am Casino-Weiher von
R. NASCHKE beob., von F. SCHMITZ und G.
MOLL bestätigt
3. Höckerschwan Cygnus olor Cygne tubercule
nur domestizierte Ex., z. B. an der Eynattener
Mühle und auf dem Teich nahe Zollamt Neu-
Moresnet
4. Pfeifente Anas penelope Canard siffleur
von belg. Beob. aus Verviers auf dem Durchzug
am Casino-Weiher festgestellt (mdl. an R.
NASCHKE)
5. Krickente Anas crecca Sarcelle d’hiver
Wintergast und Durchzügler Sept. - April am
Casino-Weiher, 14. 10. 75 sah R. NASCHKE
15 Ex. E
6. Stockente Anas platyrhynchos Canard col-vert
Brutvogel, 29. 6. 75 mindestens 20 Ex. am
Casino-Weiher; 6. 11. 75 dort 37 Ex.
BP
7. Knäkente Anas querquedula Sarcelle d’&te
15. 6. 75 beob. F. SCHMITZ ein Paar am
Casino-Weiher, Brutverdacht
8. Löffelente Anas clypeata Canard souchet
Beob. von R. NASCHKE u. F. SCHMITZ vom
Frühjahr 1975, Brutverdacht
9. Tafelente Aythya ferina Fuligule milouin
Durchzügler, NASCHKE sah am 27. 2. 76 am
Casino-Weiher 5 Ex.
10. Schellente _Bucephala clangula Garrot 3 oeil d’or
Durchzügler, 23. 4. 76 ein Weibchen am Wei-
her beim Zollamt
11. Mäuse- Buteo buteo Buse variable
bussard wahrscheinlich Brutvogel in geringer Anzahl,
Beobachtungen aus allen Jahreszeiten
12. Baumfalke Falco subbuteo Faucon hobereau
24. 5. 70 zwei Ex. bei Bleiberg, vielleicht
seltener Brutvogel e
13. Turmfalke Falco tinnunculus Faucon crecerelle
Brutvogel, u. a. an Eisenbahnbrücken
14. Fasan Phasianus colchicus Faisan de chasse
von SCHMITZ festgestellt, sicher Brutvogel
15. Kranich Grus grus Grue cendree
Durchzügler, laut ”’Grenz-Echo” hielten sich
im Januar 1975 mehrere Ex. längere Zeit im
Walhorner Feld auf.
16. Teichralle Gallinula chloropus Poule d’eau
Brutvogel in geringer Zahl, u.a. am Casino-
Weiher und an der Göhl bei Bleiberg
17. Bleßralle Fulica atra Foulque macroule
Brutvogel in geringer Zahl am Casino-Weiher,
dort am 6. 5. 76 ein Nest mit 6 Eiern
18. Kiebitz Vanellus vanellus Vanneau huppe
Durchzügler, z.B. 29. 6.,75 bei Bleiberg 13 Ex.
19. Flußregen- Charadrius dubius Petit gravelot
pfeifer Durchzügler, vielleicht spärlicher Brutvogel, am
29. 6. 75 ein Ex. am Casino-Weiher
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76
20. Bekassine Gallinago gallinago Becassine des ma-
rais
Durchzügler, vielleicht auch Wintergast, 12.
12. 75 ein Ex. bei Sippenaeken
21. Flußufer- Tringa hypoleucos Chevalier guignette
ZAUTer Durchzügler, 23. 4. 76 ein Ex. an der Göhl bei
Kelmis
22. Lachmöwe Larus ridibundus Mouette rieuse
Gastvogel am Casino-Weiher,.z.B. 29. 6. 75 ein
Ex., 6. 5. 76 zwei Ex.
23. Dreihzehen- Rissa tridactyla Mouette tridactyle
möwe seltener Irrgast, 17. 4. 55 beob. F. SCHMITZ 1 ;
adultes Ex. am Casino-Weiher; am 20. 4. 55
konnte F. SCHULTZ die Beob. bestätigen.
24. Ringeltaube Columba palumbus Pigeon ramier
verbreiteter Brutvogel, Winterschwärme
25. Turteltaube Streptopelia turtur Tourterelle des bois
spärlicher Brutvogel in den Laubwäldern
26. Türkentaube Streptopelia decaocto Tourterelle turque
seit mindestens 1970 eingewandert, jetzt ziem-
lich zahlreich, z.B. in Kelmis, Bleiberg und
Lontzen
27. Kuckuck Cuculus canorus Coucou gris
Sommervogel in wenigen Ex.
28. Schleiereule Tyto alba Chouette effraye
wohl spärlicher Brutvogel, Herbst 1975 wurde
ein Totfund gemeldet
29. Steinkauz Athene noctua Chouette chevöche
nach SCHMITZ spärlicher Brutvogel
30. Mauersegler Apus apus Martinet noir
Brutvogel in geringer Zahl, z.B. in Bleiberg
31. Eisvogel Alcedo atthis Martin-pecheur
an der Göhl mehrere Beob. von F. SCHMITZ,
O. HIRTZ und R. NASCHKE (z.B. 21. 3. 76),
Brutverdacht
32. Grünspecht Picus viridis Pic vert
regelmäßiger Brutvogel in geringer Zahl
WEN
33. Buntspecht Dendrocopos major Pic epeiche
regelmäßiger Brutvogel in geringer Zahl
34 Kleinspecht Dendrocopos minor Pic &peichette
nur Beob. von SCHMITZ, Brutverdacht
35. Feldlerche Alauda arvensis Alouette des
cbamps
Brutvogel in verhältnismäßig geringer Sied-
lungsdichte
36. Uferschwalbe Riparia riparia Hirondelle de
rivage
Kolonie von 20 - 30 Brutröhren in einer Sand-
grube in Neu-Moresnet, 1975; 3 Brutröhren am
Steilufer der Göhl südl. Bleiberg, 1970
37. Rauch-, Hirundo rustica Hirondelle de
schwalbe Cheminee
verbreiteter Brutvogel, zur Zugzeit übernachte-
ten im Schilf am Casino-Weiher ca. 5.000 Ex.
(Sept. 1975, R. NASCHKE)
38. Mehl- Delichon urbica Hirondelle de
schwalbe fenetre
verbreiteter Brutvogel
39. Schafstelze Motacilla flava Bergeronnette
printaniere
nur Beobachtungen zur Zugzeit (SCHMITZ)
40. Gebirgsstelze Motacilla cinerea Bergeronnette des
ruisseaux
Brutvogel im Göhl- und Hohnbachtai
41. Bachstelze Motacilla alba Bergeronnette grise
verbreiteter Brutvogel auch abseits der Gewäs-
ser.
42. Baumpieper Anthus trivialis Pipit des arbres
spärlicher Brutvogel
43. Wiesenpieper Anthus pratensis Pipit farlouse
verhältnismäßig spärlicher Brutvogel
44. Zaunkönig Troglodytes troglodytes Troglodyte mignon
häufiger Brutvogel, besonders in Wassernähe
78
45. Wasseramsel Cinclus cinclus Cincle plongeur
mehrere Beobachtungen zur Brutzeit an der
Göhl, u. a. 15. 6. 75 (SCHMITZ) und 29. 6. 75
(BAUER)
46. Hecken- Prunella modularis Accenteur mouchet
braunelle verbreiteter Brutvogel, Jahresvogel
47. Sumpf- Acrocephalus palustris Rousserolle
rohrsänger verderolle
verbreiteter Brutvogel vor allem der Brennessel-
dickichte
48. Teichrohr- Acrocephalus scirpaceus Rousserolle
sänger effarvatte
häufiger Brutvogel in der Schilffläche am Casi-
no-Weiher; im Juni 1975 hörte SCHMITZ dort
8 singende Männchen
49. Gelbspötter MHippolais icterina Hypolais ict&rine
spärlicher Brutvogel
50. Gartengras- Sylvia borin Fauvette des jardins
mücke verbreiteter, aber spärlicher Brutvogel
51. Mönchsgras- Sylvia atricapilla ” Fauvette ä töte
mücke noire
Brutvogel, häufigste Grasmücke
52. Klappergras- Sylvia curruca Fauvette babillarde
mücke verbreiteter Brutvogel, vor allem in Ortsnähe
53. Dorngras- Sylvia communis Fauvette grisette
mücke verbreiteter, aber spärlicher Brutvogel
54. Zilpzalp Phylloscopus collybita Pouillot veloce
Häufiger Brutvogel der Waldgebiete
55. Fitis Phylloscopus trochilus Pouillot fitis
häufiger Brutvogel lichter Wälder
56. Waldlaub- Phylloscopus sibilatrix Pouillot siffleur
SUNEET Brutvogel des Hochwaldes in geringer Zahl
57. Wintergold- Regulus regulus Roitelet huppe
hähnchen verbreiteter Brutvogel der Nadelwaldungen,
Jahresvogel
79
58. Sommergold- Regulus ignicapillus Roitelet
hähnchen triplebandeau
verbreiteter Brutvogel der Nadelwälder, keine
Winterbeob.
59. Grauschnäp- Muscicapa striata Gobe-mouche gris
Ben verbreiteter Brutvogel
60. Trauer- Ficedula hypoleuca Gobe-mouche noir
schnäpper wohl nur Durchzügler, 23. 4. und 6. 5 76 je 1
Männchen beob.
61. Zwerg- Ficedula parva Gobe-mouche nain
schnäpper
Beob. von Ehepaar DUESING (1 Ex. von Mai
bis August 1975) konnte leider nicht bestätigt
werden.
62. Schwarz- Saxicola torquata Traquet pätre
kehlchen +49 1970 regelmäßig beob., z.B. 24. 5. 70 zwei
Ex. nahe dem Casino-Weiher und sechs Ex. am
verlassenen Steinbruch südl. Bleiberg; mögli-
cherweise noch Brutvogel
63. Gartenrot- Phoenicurus phoenicurus Rouge-queue ä
schwanz . front blanc
verbreiteter Brutvogel, vor allem im Heckenge-
lände
64. Hausrot- Phoenicurus ochruros Rouge-queue noir
schwanz
verbreiteter Brutvogel, vor allem innerhalb der
Ortschaften ä
65. Nachtigall Luscinia megarhynchos Rossignol philomele
letzte Beob. am 24. 5. 70 (Gesang) aus Südrand
von Bleiberg, wahrscheinlich als Brutvogel ver-
schwunden
66. Rotkehlchen Erithacus rubecula ‚Rouge-gorge
verbreiteter Brutvogel
67. Misteldrossel Turdus viscivorus Grive draine
nur wenige Beob., wahrscheinlich Brutvogel
80
68. Wacholder- Turdus pilaris Grive litorne
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On von dieser Art, die ihr Verbreitungsgebiet von
Nordosten ständig ausdehnt, brüteten die ersten
2 Paare im Frühjahr 1975 am Casino-Weiher
(zuerst von SCHMITZ festgestellt, dann mehr-
fach bestätigt)
69. Singdrossel Turdus philomelos Grive musicienne
verbreiteter, häufiger Brutvogel
70. Rotdrossel Turdus iliacus Grive mauvis
Durchzügler, vielleicht Wintergast; 6. 11. 75 +
zwei Ex. bei Hergenrath, 21. 3. 76 ein Schwarm
bei Kelmis (NASCHKE)
71. Amsel Turdus merula Merle noir
verbreiteter, häufiger Brutvogel, besonders in
; Ortschaften
72. Schwanz- Aegithalos caudatus Mesange ä longue
meise queue
spärlicher. Brutvogel, 28. 6. 75 ein Paar mit
Jungen in der Nähe des Moresneter Viadukts
73. Sumpfmeise Parus palustris Mesange nonnette
ziemlich spärlicher Brutvogel
74. Weidenmeise Parus montanus Mäöesange boreale
ziemlich spärlicher Brutvogel
75. Blaumeise Parus caeruleus Mäöesange bleue
verbreiteter, häufiger Brutvogel
76. Kohlmeise Parus major Mesange
charbonniere
häufigste Meise, Juni 1967 erfolgreiche Brut in
einem Briefkasten in Moresnet
77. Tannenmeise Parus ater Mäöesange noire
spärlicher Brutvogel der Nadelwälder
78. Kleiber Sitta europaea Sittelle torchepot
verbreiteter Brutvogel in den Laubwäldern
81
79. Gartenbaum- Certhia brachydactyla Grimpereau des
Täufer jardins
spärlicher Brutvogel, 2. 9. 75 ein Ex. im
Emmaburger Wald
80. Grauammer Emberiza calandra Bruant proyer
vielleicht spärlicher Brutvogel; 29. 6. 75 eine
Beobachtung von W. PFEIFFER nordwestlich
Moresnet
81. Goldammer Emberiza citrinella Bruant jaune
verbreiteter Brutvogel
82. Rohrammer Emberiza schoeniclus Bruant des roseaux
regelmäßiger Brutvogel am Casino-Weiher in 1
bis 2 Paaren
83. Buchfink Fingilla coelebs Pinson des arbres
verbreiteter Brutvogel
84. Bergfink Fringilla montifringilla Pinson du nord
Wintergast, Beobachtungen von SCHMITZ
85. Girlitz Serinus serinus Serin cini
spärliches Vorkommen am Nordwest-Rand des
Verbreitungsgebietes dieser Art, festgestellt in
Bleiberg und Kelmis
86. Grünling Carduelis chloris Verdier d’Europe
verbreiteter Brutvogel
87. Stieglitz Carduelis carduelis Chardonneret
Elegant
spärlicher Brutvogel, R. NASCHKE beob. am
27. 8. 75 ein Paar mit Jungen am Casino-Wei-
„her
88. Erlenzeisig Carduelis spinus Tarin des aulnes
Wintergast, z.B. 6. 11. 75 drei Ex. in Erlen an
der Göhl
89. Birkenzeisig Acanthis flammea Sizerin flamme
Wintergast, Beobachtung von SCHMITZ
82
90. Bluthänfling Acanthis cannabina Linotte melodieuse
verbreiteter Brutvogel der Heckenlandschaft
91. Fichtenkreuz- Loxia curvirostra Bec-croise des
schnabel sapins
wahrscheinlich nur Wintergast, beobachtet im
Winter 1975 / 76 von L. BINDELS
92. Kernbeißer Coccothraustes Gros-bec
coccothraustes casse-noyauxX ;
wahrscheinlich spärlicher Brutvogel, Beob. von
SCHMITZ
93. Gimpel Pyrrhula pyrrhula Bouvreuil pivoine
wahrscheinlich spärlicher Brutvogel , Beob. von
SCHMITZ
94. Haussperling Passer domesticus Moineau domesti-
„que
zahlreicher Brutvogel der Ortschaften
95. Feldsperling Passer montanus Moineau frique
verbreiteter Brutvogel, aber erheblich seltener
als Nr. 94
96. Star Sturnus vulgaris Etourneau sanson-
Het
verbreiteter, häufiger Brutvogel, zahlreicher
Wintergast
97. Pirol Oriolus oriolus Loriot d’Europe
nach F. SCHULTZ noch Ende der 50er Jahre
im Emmaburger Wald, Beobachtungen aus
neuerer Zeit fehlen
98. Eichelhäher Garrulus glandarius Geai des chenes
verbreiteter Brutvogel der Wälder
99. Elster Pica pica Pie bavarde
recht häufiger Brutvogel der offenen Landschaft
7 83
100. Dohle Corvus monedula Choucas des tours
verbreiteter Brutvogel, u. a. starke Kolonie am
Viadukt von Moresnet
101. Saatkrähe Corvus frugilegus Corbeau freux
zahlreicher Wintergast; Beobachtung von 3 Ex.
am 6. 5. 76 1äßt vermuten, daß es im Göhltal
vielleicht doch eine kleine Brutkolonie gibt
102. Rabenkrähe Corvus corone corone Corneille noire
diese Rasse der Aaskrähe ist verbreiteter, recht
häufiger Brutvogel
abgeschlossen 31. 5. 76
G. MOLL, D 5110 Alsdorf
84
Pflanzen unter Naturschutz
Gesetzesänderung
Louise Letocart
Im Rahmen der Überarbeitung des Naturschutzgesetzes
wurde am 16. 2. 76 ein Königlicher Erlaß veröffentlicht, der neue
Maßnahmen zum Schutze der Pflanzen in unseren Wäldern, auf
den Feldern, am Wiesenrand und am Bachufer beinhaltet.
Unsere Vereinigung möchte Ihnen diese ausgedehnte Liste von
Pflanzen, die nunmehr geschützt sind, nicht vorenthalten. Fortan
sind folgende Pflanzen unter Schutz gestellt, so daß man sie
weder pflücken, noch entwurzeln, beschädigen oder zerstören:
darf, es sei denn, sie wüchsen in Gärten oder Parks :
(Die Pflanzen, die in unserer Gegend besonders gehäuft auftre-
ten, sind durch * markiert.)
Aconitum napellus L. - blauer echter Eisenhut *
Anacamptis pyramidalis L. - Hundswurz *
Arnica montana L. - Bergwohlverleih *
Artemisia alba (Turra) - Kampferbeifuß
Artemisia campestris L. - Feldbeifuß
Calla palustris L. - Drachenwurz
Calystegia soldanella L. - Strandwende
Caphalantera damasonium - Weißes Waldvögelein
(Mill.) DRUCE
Cephalantera longifolia L. - Schwertblättriges Waldvögelein
Cryptogramma crispa L. - Rollfarn
Daphne mezereum L. - Seidelbast *
Dianthus deltoides L. - Heidenelke
Dianthus gratianopolitanus - Pfingstnelke
vill.
Draba aizoides L. - Immergrünes Felsenblümchen
Drosera intermedia (Hayne) - Mittlerer Sonnentau *
Drosera rotundifolia L. - Rundblättriger Sonnentau *
Eryngium maritimum L. - Stranddistel
Gentiana cruciata L. - Kreuzenzian
Gentiana pneumonanthe L. - Lungenenzian *
Gymnadenia odoratissima L. - Wohlriechender Händelwurz
Halimione pedunculata L. - Gestielte Salzmelde
Hammarhya paludosa L. - Weichwurz
Helychrisum arenatium L. - Sandstrohblume S
Hymanthoglossum hircinum L. - Bocksorchis
(oder Riemenzunge)
Juniperus communis L. - Wacholder *
Limodorum abortivum L/(Sw.) - Dingel
Liparis loeselii L. - Glanzkraut
Lobelia dortmanna L. - Lobelie *
Lychnis viscaria L. - Pechnelke
Lycopodiaceae - Bärlapp (alle Arten) *
Ophrys apifera HUDS - Bienenragwurz
Ophrys fuciflora (CRANTZ.) - Hummelragwurz
MOENCH.
Ophrys insectifera L. - Fliegenragwurz
Ophrys sphegodes MILL. - Spinnenragwurz
Orchis militaris L. - Helmknabenkraut
Orchis morio L. - Kleines Knabenkraut
Orchis palustris JACQ. - Sumpfknabenkraut
Orchis purpurea HUDS. - Purpurknabenkraut
Orchis simia LAM. - Affenknabenkraut
Orchis ustulata L. - Brandknabenkraut
Parnassia palustris - Herzblatt
Potentilla rupestris - Felsenfingerkraut
Sempervivum funckii
var. aqualiense - Hauswurz von Aywaille
Sparganium angustifolium - Schmalblättriger Igelkolben
Michaux.
Statiotes aloides L. - Krebsschere
Vicia orobus DC. - Heidewicke * N
Folgende Pflanzen sind nur teilweise geschützt, d. h. man
darf sie pflücken (jedoch nicht für kommerzielle Zwecke), aber
nicht entwurzeln, umpflanzen oder beschädigen. Mit Letzterem
ist der unterirdische Teil der Pflanze bis zum Wurzelhals
gemeint. Die Pflanzen dieser beiden Gruppen dürfen ebenfalls in
keiner Form gekauft oder verkauft werden. Sie dürfen auch nicht
verschenkt oder befördert werden, auch nicht in frischem oder
getrocknetem Zustand.
Actaea spicata L. - Christophskraut
Althaea officinalis L. - Echter Eibisch
Anemone pulsatilla L. - Gemeine Küchenschelle
Anthericum liliago L. - Astlose Graslilie
2073037383233 AN
86
Armeria maritima (Mill.) - Gemeine Grasnelke *
WILLD.
Centaurea montana L. - Berg-Flockenblume
Erica cinerea L. - Grauheide
Erica tetralix L. - Glockenheide
Leucoium aestivum L. - Sommerknotenblume
Leucoium vernum L. - Frühlingsknotenblume
Limonium vulgare Mill. - Widerstoß oder Strandflieder
Lunaria rediviva L. - Spitzes Silberblatt
Nymphaeaceae - alle Seerosengewächse
Orchidaceae spp. - alle Orchideenarten, die nicht
in der Beilage A erwähnt sind. ,
Osmunda regalis L. - Königsfarn
Primula vulgaris Huds. - Schaftlose Schlüsselblume
(große Primel)
Ranunculus platanifolius L. - Gebirgshahnenfuß
Rosa spp. except : - Alle Rosenarten mit Ausnahme
der
- Rosa arvensis Hyds.: - kriechenden Rose
- Rosa canina L. - Hundsrose oder Heckenrose
Scilla bifolia L. - Zweiblättrige Meerzwiebel
Trientalis europaea L. - Siebenstern *
Es ist verboten, vom natürlichen Standort folgende Pflanzen
zu entfernen, zu pflücken, zu ernten, zu befördern oder auszu-
führen für kommerzielle oder industrielle Zwecke. Dies gilt auch
für Teile dieser Pflanze im frischen oder getrockneten Zustand.
Centaurium erythaea RAFN. - Echtes Tausendgüldenkraut
Centaurium littorale - Strandtausendgüldenkraut
(D. Turn) Gilm
Centaurium pulchellum (Sw.) - Ästiges Tausendgüldenkraut
Druce
Cladonia spp. Subgen. Cladina - Renntierflechten
Menyanthes trifoliata L. - Fieberklee oder Bitterklee
Salicornia spp. - Glasschmalz
Sphagnum spp. - Torfmoose aller Arten.
Tamus communis L. - Schmerwurz
ANMERKUNG : Dem Leser wird vermutlich mit Erstaunen auffallen, daß in der
Gruppe der zu schützenden Pflanzen das Galmeiveilchen fehlt. Wie Sie sich
jedoch vorstellen können, wird die Vereinigung ihr Bemühen für die Erhaltung
der Galmeiflora fortsetzen.
87
Das Belgisch-Limburgische
Steinkohlenrevier
Peter Zimmer
Über hunderttausend Besucher aus dem In- und Ausland
haben von 1962 bis heute die ober- und unterirdischen Einrich-
tungen eines Bergwerkes besichtigt, welches den Namen eines
Mannes trägt, der tief unter der blühenden ”’Kempischen Heide”
die Steinkohle entdeckt hat.
Auch unsere Vereinigung hat dorthin schon zahlreiche
Besichtigungsfahrten organisiert, an denen bis jetzt fast tausend
Erwachsene und Jugendliche im Alter von 16 bis 65 Jahre
teilgenommen haben.
Wenn auch den Teilnehmern vieles über die Entstehung der
Kohle, deren Abbau und den Bergmannsberuf mitgeteilt wurde,
so ist doch des öfteren die Frage gestellt worden, ob es nicht
möglich wäre, in unserer Zeitschrift näher auf die Entdeckung
der Kohle im Belgisch-Limburgischen Raum einzugehen. Da nun
seit diesem Ereignis 75 Jahre verflossen sind, glaube ich, daß dies
ein Anlaß ist, diesen Wunsch zu erfüllen.
Durch wen und wann wurde die Kohle in diesem Raum entdeckt?
Es waren zwei Professoren der Löwener Universität mit
Namen Guillaume Lambert und Andre Dumont, die vor rund
hundert Jahren mit den Forschungsarbeiten nach Kohle im
Limburgischen Raum begannen, da sie überzeugt waren, daß sich
dort eine nördliche Ablagerung von Kohleschichten zwischen den
Deutschen und Englischen Kohlebecken gebildet haben müsse.
Andre Dumont war geboren i. J. 1847 als Sohn des gleich-
namigen, ehemaligen Rektors und Geologen der Lütticher Uni-
versität. Nachdem er 1870 als Schüler des Professors Guillaume
Lambert das Diplom eines Bergbauingenieurs mit großer Aus-
zeichnung erhalten hatte und Professor an der Löwener Universi-
tät geworden war, verfaßte er, beseelt von der Ansicht seines
ehemaligen Lehrmeisters, der 1876 einen Bericht über die Boh-
rungen nach Kohle im Holländisch-Limburgischen Raum veröf-
fentlicht hatte, ein Jahr später ebenfalls einen Bericht über die
industrielle Bedeutung des Holländisch-Limburgischen Kohlen-
88
bergbaus; darin wies er die belgischen Finanzleute und Indus-
triellen auf die Vorteile hin, die für das gesamte belgische
Wirtschaftsleben entstehen würden, wenn man auch in Belgisch-
| Limburg Kohle entdeckte.
Nach der Veröffentlichung dieses Berichtes und den an
verschiedenen Stellen ohne Erfolg durchgeführten Forschungsar-
beiten vergingen viele Jahre, aber Andre Dumont gab nicht auf.
Diese zähe Ausdauer erweckte dann auch eines Tages großes
Interesse bei den von ihm ausgebildeten Ingenieuren, doch trotz
aller gemeinsamen Anstrengungen gelang es nicht, das erforder-
liche Kapital aufzubringen, um die Forschungsarbeiten fortsetzen
zu können. -
Im Jahre 1896 machte dann einer seiner Schüler Andre
Dumont den Vorschlag, aus den Reihen seiner ehemaligen
Schüler der Universität eine Gruppe zur Beschaffung des erfor-
derlichen Kapitals zu bilden, um neue Erdbohrungen unternehmen
zu können. Jedoch die auf diese Weise zusammengebrachten Geld-
mittel führten nicht zu einem Erfolg. Es dauerte bis 1898, bevor
es gelang, durch weitere Mitarbeiter eine ”Anonyme Gesellschaft
für Forschung und Bodennutzung”’ zu gründen.
Als diese Gesellschaft dann über ein Kapital von 180.000 Fr.
verfügte, versuchte sie das von Andre Dumont i. J. 1892
vorgeschlagene Projekt zu verwirklichen. Man kaufte zu diesem
Zwecke ein Grundstück in Elen, um dort Bohrungen durchzu-
führen. Hierbei stieß man aber auf große Schwierigkeiten, sodaß
nicht nur die Arbeiten mehrfach eingestellt, sondern auch das
Anfangskapital von 180.000 auf 234.000 Fr. erhöht werden
mußte. Nachdem dies geschehen war, ereignete sich ein neues
Mißgeschick : ein Bruch der Bohrstangen verursachte den Verlust
sämtlicher Werkzeuge im Untergrund, was zur Einstellung der
Erdbohrungen und Auflösung der Gesellschaft führte.
Eine im Jahre 1901 neugegründete Gesellschaft begann dann
erneut mit Erdbohrungen in As. Diese machten so gute Fort-
schritte, daß man innerhalb von 2 Monaten eine Tiefe von 532 m
erreichte und plötzlich während der Nacht vom 1. auf den 2.
August des gleichen Jahres in 541 m Tiefe die Steinkohle
angebohrt werden konnte. Andre Dumont verbrachte zu diesem
Zeitpunkt mit seiner Famile den Urlaub in Spa. Als er die
Nachricht über die Entdeckung der Kohle durch ein Telegramm
89
erhielt, zeigte er sich in keiner Weise überrascht und beantworte-
te alle Fragen mit der Bemerkung : ”’Ich war sicher, daß man die
Kohle eines Tages finden würde.”
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Telegramm an Andre Dumont, über die Entdeckung der Kohle
Wann wurden die ersten Bergwerke errichtet?
Es vergingen noch genau 5 Jahre, bis die ersten Konzessio-
nen durch einen Königlichen Erlaß vom 1. August und 29.
November 1906 verliehen wurden. Sie erhielten die Namen der zu
dieser Zeit noch lebenden Professoren Andre Dumont und
Guillaume Lambert.
Bei den ersten Versuchsbohrungen zum Teufen der Schächte
stieß man aber an verschiedenen Stellen auf mächtige Laufsand-
schichten, viel Wasser und Gesteinsdecken bis zu 500 m Dicke.
Um diese Hindernisse überwinden zu können, mußte man
spezielle Methoden anwenden.
N Nach jahrelangen Studien entschied man sich für eine
Gefriermethode, welche darin bestand, im Boden bis zu einer
Tiefe von 500 m eine Eissäule von 20 m Durchmesser zu formen.
Dazu war eine Gefrierzentrale erforderlich, die innerhalb von 24
Stunden 580.000 Kilo Eis herstellen konnte, Die Kälte, die
dadurch entstand, wurde durch 40 bis 50 Bohrlöcher bis zu einer
Tiefe von 500 m dem Boden zugeführt, wodurch sich dann eine
Eismauer bildete, in deren Mitte man einen Schacht von 6 m
Durchmesser graben konnte.
90
Im Jahre 1910, als im südlichen Teil unseres Landes noch
273 Bergwerke in Betrieb waren, die zu dieser Zeit eine Kohle-
produktion von 23.917.000 Tonnen erzielten, war man mit den
| Vorbereitungsarbeiten so weit, daß man mit der Errichtung der
ersten 3 Bergwerke : Andre Dumont in Waterschei, der Grube
Winterslag und der Zeche Beringen beginnen konnte. 1912 war
dies der Fall für die Bergwerke : Les Li@geois en Campine in
Zwartberg und Limburg-Meuse in Eysden, sowie 1913 für die
Grube Helchteren-Zolder und 1930 für die Zeche Houthalen.
Der erste Kohlebrocken gelangte am 28. Juli 1914 durch den
Förderschacht der Grube Winterslag an das Tageslicht. Nach
Ausbruch des ersten Weltkrieges erlahmten die Vorbereitungsar- ’
beiten derart, daß erst im Jahre 1922 in Eysden und Beringen,
1924 in Waterschei, 1925 in Zwartberg 1930 in Helchteren-Zolder
und Ende 1939 in Houthalen mit der Förderung von Kohle
begonnen werden konnte. .
Welche Vorteile brachte der Abbau der Limburgischen Kohle mit
sich?
An erster Stelle konnte man ihn äls einen Segen für die
Bevölkerung dieser Gegend bezeichnen, denn bis zum Ausbruch
des 2. Weltkrieges fanden dort schon 28.900 Personen Beschäfti-
gung. Nach Kriegsende, um das Jahr 1950, erhöhte sich die Zahl
der Beschäftigten auf 38.700 Personen.
Ferner „wurde dadurch die Kohleproduktion in unserem
Lande erhöht und die Einfuhr ausländischer Kohle vermindert,
weil im Limburgischen Revier viel mehr Kohle abgebaut werden
konnte, als in den anderen Bergbaurevieren unseres Landes. Im
‚Jahre 1950 erzielten z. B. die 108 Bergwerke im Hennegau eine
Produktion von 14.699.000 Tonnen, die 41 Gruben des Lütticher
Beckens, 4.405.000 Tonnen, die 7 Zechen des. Limburgischen
Reviers dagegen 8.116.000 Tonnen.
Die Einwohnerzahl in Limburg stieg von 244.550 im Jahre
1901 auf 485.519 i. J. 1950. Die Bevölkerungszahl der Gemeinde
Genk, auf deren Gebiet sich allein 3 Bergwerke befanden,
erhöhte sich von 2.624 im Jahre 1901 auf 38.190 i. J. 1950. Heute
zählt die Stadt Genk rund 60.000 Einwohner; sie ist nicht nur zur
größten Industriegemeinde der Provinz Limburg geworden, son-
91
dern trägt auch zu Recht durch die Erholungsgebiete, Parkanla-
gen, Teiche, Freilichtmuseum, Tierpark, Natur- und Vogelreser-
vate und vieles andere mehr den Namen ”’grüne Stadt”.
Das Kohlefeld aber, welches sich unter dem mit Heidekraut
und Tannenbäumen bewachsenen sandigen Boden befindet, hat
auch heute noch große Bedeutung für das Wirtschaftsleben
unseres Landes, denn durch 5 Bergwerke wurden aus demselben
im Jahre 1975, rund 5.973.000 Tonnen Kohle gefördert, im
Hennegauer und Lütticher Raum dagegen nur insgesamt
1.507.000 Tonnen.
Im Limburgischen Revier waren zu Beginn dieses Jahres
noch 14.911 Arbeiter unter Tage beschäftigt, im Hennegauer und
Lütticher Revier dagegen nur noch 5.635 Personen. Was die noch
unter Tage vorhandenen Kohlevorräte auf dem Gebiete der
Gemeinde Genk anlangt, so schätzt man, daß die Grube Winter-
slag noch über ein Kohlevorkommen für 20 Jahre und die Zeche
« Waterschei über Kohlereserven für 50 bis 60 Jahre verfügt. Ferner
ist bemerkenswert, daß im Limburgischen Revier auch aus der
Kohle unter Tage Gas abgesaugt wird, welches man zur Stromer-
zeugung verwendet.
Aus diesen Angaben gewinnt man auch heute noch die
Überzeugung, daß König Leopold II. Recht hatte, als er am 1.
Januar 1903 beim Neujahrsempfang der Parlementarier die
Forscherarbeit des Entdeckers der Limburgischen Kohle mit den
Worten würdigte und bewertete, :
"Andre Dumont hat einen Schatz für unser Land entdeckt!”
Kurze Zeit danach erwies der Monarch erneut dem Ent-
decker seine Dankbarkeit, indem er ihn in seine Villa in der
Umgebung von Nizza einlud, um ihm den Titel eines Barons zu
verleihen, was Andre Dumont mit der Begründung ablehnte, daß
er, wenn er auch einen großen Teil seines Vermögens für dieses
Unternehmen verwendet habe, doch nie das Ziel ohne die
Mitarbeit und finanzielle Hilfe vieler Freunde erreicht hätte.
Auch wies er darauf hin, daß er stolz auf. seinen Vater sei, der nur
den schlichten Namen Andre Dumont sein Leben lang getragen
habe und darum als Sohn nur den einen Wunsch habe, nur
diesen Namen genau wie sein Vater weiterzutragen. Hierauf
entgegenete König Leopold II : ” Wir werden uns demnächst
92
. 21 92 I1T)
2 2
Denkmal in Genk. Andre Dumont hält in einer Hand Dokumente und in der
anderen ein Stück Kohle. Neben ihm stehen ein Mitarbeiter und ein Bergmann.
/ wiedersehen!” Das Wiedersehen fand kurze Zeit später an
derselben Stelle statt und diente dazu, Andre Dumont zum
Kommandeur des Leopoldordens zu ernennen.
Guillaume Lambert verstarb im Jahre 1909, 5 Jahre, bevor
der erste Kohlebrocken aus dem Bergwerk Winterslag ans
| Tageslicht gefördert wurde. Auch Andre Dumont, dessen Todes-
| tag der 2. November war, erlebte den Tag nicht, an dem mit dem
| Abbau der Kohle in dem Bergwerk, das seinen Namen trug,
| . begonnen wurde.
| Die Namen der beiden Forscher sind aber nicht in Verges-
senheit geraten. 50 Jahre nach der Entdeckung der Kohle ergriff
| die, ”’Vereinigung der Ingenieure der Fachschulen der Kath.
| Universität Löwen” die lobenswerte Initiative, vom 2. bis 12.
| August 1951 unter der Schirmherrschaft von König Baudouin
| Gedenktage zu veranstalten zur Huldigung derer, die tief im
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Denkmal in Genk - Guillaume Lambert versucht Andre Dumont und einen
Freund von der Existenz der Kohle in Belgisch-Limburg zu überezeugen.
Fotos : H. Moors, Hasselt - Repr. A, Janssen
Untergrund einer armen, unfruchtbaren Gegend, einen Reichtum
für das gesamte Land entdeckt hatten.
_ Während dieser Festtage, die zu einem nationalen Ereignis
wurden, enthüllte man in As am 4. August an der Stelle, wo die
Kohle entdeckt wurde, eine Gedenksäule zur Erinnerung an
dieses Ereignis. Am selben Tage erhielt eine Straße in Waterschei
den Namen ”Andre Dumontlaan”” und in Zwartberg weihte man
den ”Guillaume Lambertlaan”’ ein.
In Genk enthüllte man neben der Sankt Martinskirche am 5.
August ebenfalls eine Gedenkstätte zu Ehren der beiden Profes-
soren und ihrer Mitarbeiter. Erwähnenswert ist auch, daß auf
94
dem Universitätsplatz in Lüttich eine Statue des i. J. 1857
verstorbenen Vaters, Andre Dumont, steht; auf dem Universi-
tätsplatz in Löwen steht seit 1922 die des Sohnes.
Zur steten Erinnerung an die Festtage wurde auch eine
umfangreiche zweisprachige Festschrift mit interessanten Bildern
und Beiträgen herausgegeben, in welchen die Pionierarbeit, die
zur Entdeckung der Kohle und Errichtung der Bergwerke geleis-
tet worden ist, gewürdigt wird. Bemerkenswert ist, daß diese
Bergwerke heute 80 % der gesamten Kohleproduktion unseres
Landes fördern und daß einzelne Gruben, wie schon erwähnt,
erlauben, unter Führung von erfahrenen Belegschaftsmitgliedern, _
die an den Wochenenden ihre Freizeit opfern, tief unter Tage die
vor 75 Jahren entdeckten Kohleadern, sowie Einrichtungen,
Maschinen und Werkzeuge, die zum Abbau derselben benötigt
werden, zu besichtigen. Diese lehrreichen Besichtigungen vermit-
teln nicht nur viel Wissenswertes über den Bergbau, sondern
) tragen auch dazu bei, die Ursachen zu erkennen, warum so viele
Bergwerke in unserem Lande unrentabel geworden sind und
geschlossen werden mußten. (Zur Zeit fördern im Hennegau nur
noch 3 und im Lütticher Revier noch 2 Bergwerke, Hasard-Che-
ratte, sowie Argenteau-Trembleur, Kohle, in der letzgenannten
| sind noch rund 20 Bergleute aus dem Göhltal beschäftigt.)
| Man kann also ohne Übertreibung sagen, daß der Belgisch-
Limburgische Bergbau, der sogar im Jahre 1975 309 Arbeiter
H mehr beschäftigte als im Vorjahr, seine Bedeutung in der
Kohleproduktion unseres Landes nicht verloren hat und durch die
vielen Besichtigungen einen wertvollen Beitrag zur Achtung aller
werktätigen und im Ruhestand lebenden Bergleute leistet.
QUELLEN :
Buch : Gedenkdagen der ontdekking van Steenkolen in de Kempen.
Unie der Ingenieurs uit de speciale Scholen van de Katholieke Uni-
versiteit te Leuven.
Statistique de base de l’industrie charbonniere 1975. Comptoir Belge
des Charbons, rue de la Loi 99-101, Bruxelles.
95
In der Frühe
M. Th. Weinert
”In der Morgenfrühe
gehört uns die Straße”
singen die Amseln. . .
”Ganz ohne Lärm
schlafen die Wagen
vor ihren Häusern!
Nirgends ein Mensch!
Keine Bewegung
hinter den Fenstern! Leise verlöschen
die grünlichen Lichter
in den Laternen. .
Singt auf den Dächern!
Singt auf den Bäumen!
Unser die Stunde! E S
Nirgends ein Mensch!”
|
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| Die Gemmenicher Wassermühle
| Dr. Gisela De Ridder
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Wassermühle an der Göhl in Gemmenich
Foto A. Janssen
| Auf dem Wege von Gemmenich nach Sippenaeken erreicht
man in einer Talsenke der Göhl zu seiner Rechten die einzige
durch Göhlwasser betriebene Mühle unseres Gebietes. (Foto I)
Die Mühle, etwa 200 Jahre alt, ist ein grau angestrichener
' Backsteinbau mit Blausteineinrahmung der Fenster und Tür, der
unverkennbar die Spuren mehrerer An- und Umbauten vergan-
| gener Generationen aufweist.
| Von den früheren Besitzern weiß man erst mit Sicherheit seit
| 1899, als Leo Ahn diese Mühle zu Terbrüggen kaufte. 1928
{ mietete Herr Speetjens, Sproß einer Müllersfamilie aus Slenaeken,
diese Mühle. 1958 ging sie in den Besitz seiner Familie über.
Noch heute wissen die Töchter Speetjens so manch Interessantes
| über die Mühle zu berichten. So weiß Frau Elisabeth Speetjens
| z.B., daß 1947 über viele Monate die Mühle Tag und Nacht nicht
| stillgestanden hat. Aber keiner kennt die Mühle heute so gut, wie
| der nun 65 jährige Müller Gaspard Nyssen aus Gemmenich,
der seit 38 Jahren die Mühlenräder in Bewegung setzt...
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97
2 N _ Sn
Gesamtübersicht des ruhenden Mühlenbetriebes, das kleine Kronrad ist unterhalb
des großen Kronrades zu erkennen, Links vorne Füllungskanäle mit angeklemmten
Säcken - Foto A. Janssen
Und welchen Weg geht nun das Getreide von seiner Ankunft
bis zu seiner Verarbeitung und Abfüllung in den Sack?
Das Getreide, meistens Gerste und Hafer, manchmal aber auch
Mais, wird mit dem Gewindezug auf den Boden hochgezogen und
dort auf Abruf gelagert. Bei der Inbetriebnahme der Mühle wird
zunächst die Schleuse der Göhl geöffnet, ein Vorgang, der auch
innerhalb des Hauses durchgeführt werden kann. Dadurch setzt
sich das große Wasserrad, das einen Durchmesser von 5 m hat,
mit seinen 38 Schaufeln entgegen dem Uhrzeigersinn in Bewe-
gung. Dieses Schaufelrad mit einer Breite von 1,20 m ist aus 6
Teilen zusammemgesetzt. Seine Radachse wird durch 8 schwere
Eisenkreuze gehalten. Die Drehkraft des Schaufelrades wird
nunmehr übersetzt auf das im Haus, direkt neben der Außen-
mauer befindliche, vertikal fixierte Kammrad (Foto II,1) das
einen Durchmesser von 2 m hat und sich durch 144 Eisenzähne
ausweist.
Es geschieht dann eine Drehkraftübersetzung auf das große
eiserne Kronrad mit seinem Durchmesser von 2 m. (Foto II, 2) a
Dieses versetzt wiederum das sog. kleine Kronrad (Foto II, 3), 80
cm im Durchmesser, im Uhrzeigersinn in Drehbewegung, nach-
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Die drei nebeneinanderstehenden Mahlzimmer - Foto A. Janssen
| dem dieses zum Ineinandergreifen seiner Eisenzähne mit den
| Holzzähnen des großen Kronrades in horizontaler Ebene hochge-
stellt wurde. Jetzt kann die Achse des kleinen Kronrades die auf
der ersten Etage befindlichen Mahlsteine in Gange setzen.
Jeweils 2 Mahlsteine sind hier in einem großen, runden
{ Holzgefäß, dem sog. Mahlzimmer, untergebracht. Die Mahlstei-
! ne haben einen Durchmesser von 1,40 m, eine Höhe von 40 cm
und ein Gewicht von 1500 kg. Die Mahlflächen sind mit 53
Furchen von 10 mm Tiefe und 20 mm Breite aufgerauht. Auf
| dem Boden des Mahlzimmers ruht ein Mahlstein fest aufliegend,
| während der darüberliegende im Uhrzeigersinn durch die Bewe-
| gung des kleinen Kronrades angetrieben wird. An seinem Fixie-
| rungspunkt mit der Achse (Fotoll,4) trägt dieser Mahlstein eine
| etwa 60 cm lange, leicht gewölbte Eisenstange, auf der der sog.
| Spielmann befestigt ist. Dieser Spielmann sorgt durch Schüttel-
| sbewegungen dafür, daß das Getreide, das aus den darüber
| befindlichen Fruchtkästen herunterstürzt, genau dosiert und
| gleichmäßig verteilt auf die Mahlfläche fallen kann. An dem
|
|
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100
ebenfalls durch die Wasserkraft der Göhl angetrieben wird. In
dieser Mühle mit den vielen mit Mehlstaub bedeckten Rädern,
Achsen und Bändern herrscht eine merkwürdige Atmosphäre, die
| Zeugnis von vergangenen Zeiten ablegt. Dieser Eindruck wird
noch vertieft durch die roh behauenen Stützbalken der Decken,
die schmalen, abgetretenen Holztreppchen, die sich neigenden
Wände und durch das von innen mit Stroh abgedeckte Dach. Das
Knattern der Zahnräder, das wasserschaufelnde große Mühlenrad
und dazu noch das ständige Rauschen der Göhl lassen etwas
Unvergeßliches erleben.
Diese letzte durch Wasser betriebene Mühle im Göhltal,
etwas abseits von der Landstraße in einer idyllischen Talaue
gelegen, verdient unsere Beachtung. Landschafts- und Denk-
| mahlschützer sollten sich für ihre Erhaltung einsetzen.
|
|
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101
Gendarmeriestation Kerresbusch
von Erich Barth
Unsere älteren Mitbürger erinnern sich noch, daß in vorbel-
gischer Zeit auf dem Eynattener Gut Kerresbusch eine preußi-
sche Gendarmeriestation bestand. Daß der Ortshüter seinen
Amtsitz nicht im Ortszentrum, sondern auf dem abgelegenen Gut
hatte, mag überraschen, findet jedoch möglicherweise eine hin-
reichende Erklärung in dem Umstand, daß nicht nur Eynatten
sondern auch Hauset und Walhorn in den Zuständigkeitsbereich
des Eynattener Gendarmen fielen und Kerresbusch, so gesehen,
verhältnismäßig günstig gelegen war.
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Gut Kerresbusch
Foto R. Scheiff u. E. Barth
Die Erinnerung an den letzten preußischen Gendarm auf
Kerresbusch -Gendarm Kaspar- hat sich, wie gesagt, bis heute
gehalten. Doch‘ bald wird nur noch ein Emailschild mit preussi-
schem Adler und der Aufschrift ”’Königliche Gendarmerie-
Station’ an. diese längst vergangene Zeit erinnern. . .
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Nur ein Emailschild . . .
Foto R. Scheiff u. E. Barth
Wann diese Gendarmeriestation auf Kerresbusch errichtet
wurde und bis wann von hier aus ein preußischer Gendarm für
Ruhe und Ordnung in seinem Amtsbezirk gesorgt hat, wäre der
Nachforschung wert. (Wie denn auch die Geschichte des 1704 in
den Lehenregistern der propsteilichen Mannkammer genannten
Gutes Kerresbusch näher untersucht werden müßte).
104
Pierre Xhonneux war ein sehr geschätzter Mann, der sich
durch zahlreiche Dienste an seinen Mitmenschen auszeichnete. Im
Schriftlichen sehr bewandert, widmete er sich als Sekretär dem
Freundschaftsbund der Kriegsteilnehmer (FNC), dem Familien-
bund und dem Freundschaftsbund der Pensionierten. Er war
Mitglied der Vereinigung für Kultur, Heimatkunde und Ge-
schichte im Göhltal. Durch seine Artikel trug er zur Gestal-
tung der Zeitschrift ’’Im Göhltal’’ bei. Unter anderem war er
Autor folgender Chroniken : ”’Die Kirchengemeinde und die
Minen von Bleyberg”, ”’Die Kirchengemeinde von Montzen”’,
”Die Besitzer des Lehens zu Schimper””, ”’Die Annexion im Jahre
1940 der nordöstlichen Gemeinden der Provinz Lüttich’” und”
”Über das Küsteramt in Homburg im 18 Jh.”
Der Philatelist, Numismatiker und Dialektologe Pierre
Xhonneux war auch Träger verschiedener Ehrenauszeichnungen :
Ritter des Leopold-II-Ordens, Träger der Kriegsteilnehmerme-
| daille und der Kriegeserinnerungsmedaille 1940-45. Für seine
| zahlreichen Verdienste wurden ihm die Bürgerverdienstmedaille
| I. Klasse sowie die Erinnerungsmedaille an die Regentschaft S.M.
Albert I. überreicht. Außerdem wurden ihm das Zeugnis natio-
naler Anerkennung und das Ehrendiplom des Bundes der Kriegs-
teilnehmer zuteil.
Nach kurzer Krankheit verstarb Pierre Xhonneux am 19.
März 1976. Mit ihm verliert unsere Vereinigung einen begeisterten
Mitarbeiter. Seiner Familie gilt unsere aufrichtige Anteilnahme.
|
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LE
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105
Portrait
In Memoriam Pierre Xhonneux
Jean De Ridder
C’est le 9-4-1907 que Pierre, Joseph, Gerard Xhonneux naquit
A Plombieres (Montzen). Ayant perdu sa mere des l’äge de quatre
ans, il fut €leve par sa marraine laquelle le laissa suivre les cours
ä l’Ecole Communale de Hombourg et l’Ecole Normale de
Verviers oü il obtint le diplöme d’instituteur en 1927. Apres
avoir accompli son service militaire aupres du Regiment des
Chasseurs Ardennais, il consacra sa vie ä l’enseignement d’abord
comme instituteur ä 1’Ecole Communale de Montzen en 1928 et
ä partir de 1929 A 1l’Ecole Communale de Plombieres. C’est en
1934 qu'’il fut promu instituteur en chef de 1’Ecole Communale
de son village natal, fonction qu’il exerga jusqu’en 1959, sauf
durant la guerre. Il termina les dix dernieres annees de sa
carriere comme secretaire-&conome ä 1’Ecole Moyenne de Plom-
bieres pour prendre sa retraite en 1969.
Mobilise en 1939, il participa avec son regiment ä la
Campagne des 18 jours pour &tre libere de ses obligations militaires
en aoüt 1940.
Ayant rejoint son foyer mais trouvant son village annexe par
l’Allemagne et refusant de preter le serment de fidelite au Führer,
il s’installa avec sa famille ä Verviers oü il s&journa jusqu’en
1945.
C’est en 1933 qu’il &pousa Jeanne Reding de Montzen qui lui
donna cinq enfants, un fils et quatre filles.
Pierre Xhonneux €tait un camarade de l’instituteur-g&ologue
plombimontois Hubert Engels. Bien souvent on pouvait rencon-
trer ces deux enseignants dans la region de Schimper, l’un ä la
recherche d’&lements pour 6tayer ses notices historiques, l’autre
ä la recherche de roches et mine&raux pour completer sa collec-
tion.
Pierre Xhonneux &tait un homme trös apprecie qui rendit de
nombreux services ä ses concitoyens et plus particulierement en
tant que secretaire de 1’Amicale des Combattants (FNC), de la
Ligue des Familles et de 1l’Amicale des Pensionn6es.
| 106
Il &tait membre de 1’Association pour la Culture, le Patrimoi-
ne et !’Histoire de la Vallee de la Gueule et par ses articles
collaborait & l’&laboration de la revue ”Im Göhltal”. Il &tait
l’auteur de plusieurs chroniques : ’’la Paroisse et les mines de
Plombi@res”’, ”la Paroisse de Montzen”’, ”les Possesseurs du fief
de Schimper””’, ”l’Annexion en 1940 des communes du N.E. de
la province de Liege” et ”’la Charge de sacristain 4 Hombourg
au XVIIIe siecle”,
Philateliste, numismate et dialectologue, Pierre Xhonneux
Etait aussi porteur de diverses distinctions honorifiques et d&cora-
tions, notamment Chevalier de 1’Ordre de Leopold II, medaille du
Militaire combattant, medaille Commemorative de la Guerre .
40-45, medaille Civique de I&re Classe et medaille Commemora-
tive du Regne de S.M. Albert Ier. Il &tait en outre porteur du
brevet de reconnaissance nationale et du diplöme d’honneur de
la FNC.
Pierre: Xhonneux deceda le 19 mars 1976 apres une courte
maladie et avec Iui disparut un collaborateur d&voue de notre
association laquelle presente ä sa famille ses tres sinceres condo-
leances.
|
|
|
ATMEN EEE PORN EN N N
107
Jugend und Musik im Göhltal
von Hubert Vanaschen
Die Vereinigung von Jugend und Musik im Göhltal hat fast
den gleichen Namen wie die Vereinigung für Kultur, Heimatkun-
de und Geschichte im Göhltal. Diese Namensgleichheit kommt
nicht von ungefähr. In der Tat, ist Jugend und Musik ein Jahr
später als die Vereinigung für Kultur, Heimatkunde und Ge-
schichte ins Leben gerufen worden.
Es war i. J. 1967, als ich, angeregt durch meinen Freund
Willy Mommer, den inzwischen verstorbenen Gründer und Präsi-
denten von Jugend und Musik Eupen, einige Persönlichkeiten aus
dem kulturellen Bereich im Göhltal um mich sammelte, um eine
Sektion der ”’Jeunesses Musicales’”” in unserer Gegend zu grün-
den. Weil wir unsere Tätigkeit auf die verschiedenen Gemeinden
des Göhltals ausdehnen wollten und weil der damalige Präsident
des sogenannten Geschichtsvereins im Göhltal ebenfalls zu den
Gründern von Jugend und Musik gehörte, einigten wir uns auf
denselben Begriff ”im Göhltal”.
Jugend und Musik wird also 1977 sein zehnjähriges Bestehen
feiern können und für dieses Fest sind bereits einige Großveran-
staltungen von Konzerten in Planung.
Was ist nun eigentlich die Bewegung der ”’Jeunesses Musi-
cales”’? .
Es war unser Landsmann Marcel Cuvuelier aus Brüssel, der
dortselbst vor rund 30 Jahren die Föderation der ”Jeunesses
Musicales de Belgique” ins Leben rief. Von Brüssel aus wurden
im ganzen Land JM Sektionen gegründet und über unsere _
Landesgrenzen hinaus, über Meere und Ozeane, dehnte die
Bewegung sich weltbreit aus bis in die Länder des fernen Ostens.
Inzwischen hat sie in 40 Ländern dieser Erde Fuß gefaßt. In
Belgien gibt es 64 Sektionen mit insgesamt 40.000 Mitgliedern. ‘
Der ursprüngliche Name von Jeunesses Musicales wurde ins
Deutsche mit Musikalische Jugend” und ins Niederländische mit
”Jeugd en Muziek” übersetzt. Willy Mommer Junior, der maß-
geblich und von Anfang an zum Ausbau dieser musikalischen
Bewegung beigetragen hat, wählte für die deutsche Sprachgruppe
in Belgien den Begriff ”Jugend und Musik”. Er ist denn auch
108
maßgeblich an der Entwicklung von Jugend und Musik im
deutschsprachigen Belgien beteiligt gewesen. In Ostbelgien gibt es
3 Sektionen und zwar in Eupen, in St. Vith und im Göhltal. Die
”Federation Nationale des Jeunesses Musicales de Belgique”’ ist
durch die Dezentralisierung in Belgien in drei geteilt worden :
”Les Jeunesses Musicales de Wallonie”, ”Jeugd en Muziek van
Vlaanderen’”, und die Föderation der deutschsprachigen, ostbel-
gischen Sektionen ”Jugend und Musik GOE”.
Die Maxime von Marcel Cuvuelier ging dahin, die Jugend
mit der seriösen und guten Musik bekannt zu machen, dieselbe
zum Musizieren anzuregen, und belgischen Musikern die Mög-
lichkeit zu bieten, im eigenen Land aufzutreten, sowie im’
Rahmen von JM durch den internationalen Kulturaustausch,
Konzerte und Gastspiele im Ausland zu geben.
Jugendliche, die an den Musikakademien erste Preise erhal-
ten haben, können durch ”Jugend und Musik” zu sehr günstigen
Bedingungen in Belgien und im Ausland an Seminaren und
”Musikcamps’’ mit großen international bekannten Künstlern
und Interpreten teilnehmen. Es findet auch jedes Jahr ein
Weltkongreß statt, an dem sich die JM Mitglieder selbstverständ-
lich beteiligen können. Wenn wir dies erwähnen, so möchten wir
allen Jugendlichen, die selbst ein Musikstudium betreiben, raten,
Mitglied der Vereinigung ”’Jugend und Musik” zu werden, denn
daraus ergeben sich später große Möglichkeiten für ein Fort-
kommen und ein eventuelles Einsteigen in das Berufsleben des
| Musikers oder Sängers.
Man sieht oft Plakate für Konzerte aushängen, man liest
Voranzeigen in der Zeitung und hört Übertragungen von Konzer-
ten im BHF. Das alles geschieht regelmäßig, jedoch könnte ich
mir vorstellen, daß viele Menschen im Göhltal nur wenig von der
Leistung einer JM Sektion im kulturellen Bereich und in der
musikalischen Erziehung der Jugend wissen.
Ich erlaube mir denn auch, nachstehend eine Statistik für
das Konzertjahr 1975 bekanntzugeben, woraus man sich dann
selber ein genaueres Bild von der wichtigen Arbeit dieser Bewe-
gung im Göhltal machen kann.
BB A
109
Konzertstatistik 1975
Datum Ort Art Anzahl Zuhörer
20. Januar Kelmis und TARRAGO Gitarren- 200
Hergenrath quartett
16. Februar Neu-Moresnet Art in Brass Blasquintett 90
8. März Kelmis BACHSOLISTEN VON 200
BELGIEN
H. Schoonbroodt - H. Vana-
schen - Gregoriuschor
Gemmenich
1. Mai Neu-Moresnet Lyrik und Lied 40
Leo Wintgens
H. Vanaschen - R. Walthery
3. Mai Hergenrath CAMERATA LEODIENSIS
Schoonbroodt - Allard 50
Vanaschen
16. August Kelmis CENTRE LYRIQUE DE
WALLONIE Opernchor 350
u. Orchester
20. September Kelmis Chor- u. Solistenkonzert 350
12. Oktober Neu-Moresnet Lyrik und Lied
L. Wintgens - H. Schoon- 70
broodt H. Vanaschen
26. Oktober Kelmis Orgelkonzert mit Schülern 80
des Lütticher Konservato-
riums
8. November Kelmis Schulkonzert CERCLE 85
MUSICAL
22. November Neu-Moresnet CAMERATA LEODIENSIS
Schoonbroodt - Allard 100
Konzertfahrten zu Großveranstaltungen bei J. M. Eupen
29. April Eupen Thomanerchor Leipzig 600
6. März Eupen Duo Italiano 400
S (Hammerklavier u. Gitarre)
19. September Eupen Jap. Baß TAKAO 400
OKOMURA u. das Kgl.
Männerquartett Eupen
18. November Eupen FRANCOIS GLORIEUX 500
(60 Instrumente)
|
}
|
110
Musik in den Schulen
Mittelschule Kelmis 24 Auftritte in den
Musikschule Kelmis Klassen mit Musikern aus den
Volksschule Hergenrath Ostkantonen u. aus dem
übrigen Belgien ca. 1.200
Die Organisation von 11 Abend- und Schulkonzerten, von 4
Konzertfahrten zu Großveranstaltungen in Eupen und von 24mal
Musik in den Schulen von Kelmis und Hergenrath, kann nur
zustande kommen mit der großzügigen finanziellen Unterstüt-
zung des belgischen Staates. Wir finanzieren einen Großteil .
dieser Veranstaltungen mit Subsidien, die wir vom Kulturminis-
terium, Abteilung der schönen Künste, über den Rat der
deutschen Kulturgemeinschaft und die kulturellen Angelegenhei-
ten der Provinz Lüttich erhalten. Die lokalen Kosten : Druckar-
beiten, Transport von Instrumenten, Saalmieten, Portokosten,
Beköstigung der Künstler etc. . .werden durch die Mitgliederbei-
träge gedeckt. Eine Mitgliedskarte berechtigt zu freiem Eintritt
zu all den gen. Veranstaltungen. Wenn man bedenkt, daß
Schüler mit 50 BF, Jugendliche bis 30 Jahre mit 120 F und
Erwachsene über 30 Jahre mit 200 F ”’dabei”’ sind, so kann man
wirklich die Behauptung aufstellen, daß viel Schönes in der
Musik miterlebt werden kann bei einem-minimalen und geringen
finanziellen Beitrag. Unsere Vereinigung zählt zur Zeit 16 Pro-
tektoren, 36 Ehrenmitglieder, 10 Vorstandsmitglieder und insge-
samt ungefähr 300 Mitglieder.
Wir können schon jetzt sagen, daß die Tätigkeit von Jugend
und Musik in unseren Schulen noch gewaltig erweitert werden
wird und daß auch für Abend und Matineekonzerte wie bisher
Künstler und Ensembles engagiert werden, die in der Lage sind,
gute und seriöse Musik auf hohem Niveau zu bieten.
Dank der Hilfe der Protektoren, der Ehrenmitglieder und
der zahlreichen Mitglieder und dank dem Entgegenkommen der
Gemeinden Kelmis, Neu-Moresnet, Hergenrath und Hauset,- ist
das Weiterbestehen von "Jugend und Musik im Göhltal’” gesi-
chert.
|
111
Disteln am Wege
L. Wichert-Schmetz
Die Kardenkandalaber
In der Tannenschonung,
Vor dem leicht verhangenen Himmel,
Stehen stolz und selbstbewußt,
Sie überragen alle kleinen Fichten.
Wie werden ihre Samenkugeln
Leuchten gegen den braunen Grund
Am Sommerende!
Und was geschieht,
Wenn ihre Samenschiffchen
Im Herbstwind reisen
Auf’s Feld der Bauern,
In die Gärten ihrer Frauen?
Und wenn sie keimen und tief wurzeln?
Lange werden die Bauern und ihre Frauen
Stöhnen, wenn diese sie entfernen wollen.
Sie können sich nicht freuen
An ihrer Schönheit,
Wie ich es tue,
Wenn ich beglückt mit Blicken
Die kleinen Dinge trinke,
Die mir am Wege steh’n;
Mit denen ich auf Du und Du
Seit früher Jugend bin,
Die durch mein ganzes Leben
Mit mir gehen.
112
Et Jöhltal Liejt
Oss Hemetteiet
Musik : Jos. Reip. Text : Peter Zimmer
Refrain :
Et Jöhltal, et Jöhltal dat ess oss Hemetteiet,
et Jöhltal, et Jöhltal hat vör oss jruhte Weiet.
Do sönt de Minsche sech heel no, et weest en Flora heej än do
va janz besonder Aat, diej : ZENKERZ oss hat braat!
I
Vär sönt enen Jäjend jebore
diej Jöhltal wätt jenannt.
Wu Töpfer än Bergwerke wore
diej wiet än breet bekannt.
Wu tösche jrön herrleche Flure
noch Schlösser, Burje stönt,
än och noch Fachwerk Mure
| auw Huser zeere dönt.
| Wu män’je Brökk och steet,
seng’ vär beej Freujt ov Leed :
2
Auw Krüzer, Kapelle än Kerke
diej en oss Jäjend stönt,
sönt Tüjje va Jloov änett werke
va Lüj diej neet miej’ sönt.
De schönn sälde Bloome än Planze
Galmeiflora än Trift,
sönt Reste vanett Janze
watt vander Bergbau blift.
Wiej einst Glück Auf mä saht,
seng vär hüj Daag än Naat :
113
3
Kleng Beusche schönn Weeje ömrahme
auw Steebröch Hüjel Sand,
se maake et Jöhltal tesaame
touristesch entressant.
Wu ä Beeld ane Boom jehange,
steht en Kapell hüj nett,
vör Jnade te erlange
ess dat än Zufluchtsstätt.
Wä Heil än Kraft do sökkt,
sengt met oss janz entzökkt :
4
Niej weiet ver diej Jäjend verlohte
wu einst oss Weech enz steng,
Fröndinne än jow Kamerohte
jär jäve oss de Heng.
Wu Vöjel hönn Neskere bowe
än och der Jöhlbach löpt,
well spiejder och vär rowe
wenn oss der Herrjott röpt.
Dröm seng vär stoht op platt,
sölang wiej schleet oss Hatt :
— A... =.
No et Schötzefest
Gerard Tatas
Der Jupp es op et Steftongsfest
Va singe Flobert-Club jewest,
En hat no recht’ge Schötzeaat
Jedronke bes no Meddernaht.
Wie häe et hüet twei Uhre schlue,
Du vengt häe an, no Heem te jue,
Mä dat es vör dä Schötz en schur
En kompleziede Prozedur, .
Häe schütt no räets en lenks en -paf!
Erän now no ne Strotejrav.
Wie endlech no drejviedel Stond
Der Jupp et Hus vengt, wu häe wond,
Du denkt häe an sing Vrow, et Fing-
En dova kömt häe bej de sing.
Häe schlikt janz heusch de Trapp erop. . .
Mä ove stött häe öm der Topp,
Dä prett stong, vör janz nüd’je Sake
Nahts könne an e Bett te make.
Der Jupp denkt ängstlech : Himmelsaker,
Do wätt ming auw bestemmt va wacker !
Stellt ajjen Wech sech van der Klenge,
En schokelt en vengt a te senge.
Et Fing, dat prompt och wacker wätt,
Hevt en e Bett sech jrad en sätt :
”Wat beste do an’t make, Jupp ?”
”Ech?” lallt der Jupp, ”Ech-Hick!-ech-Hupp!
Ech sett now at en Stond ov drej
| Der Jong e Schlop an’t schok’le hej.
Flex-Hick! -hat-Hupp! -häe örjens Ping!”
”Der Klenge, Flapp?!” sätt drop et Fing,
Dat plötzlech now et Lecht adrett,
| ”Dä litt bej mech hey ejje Bett!”
5
Auf dem Büchermarkt
von Alfred Bertha
Genealogische Forschungen führten den Benediktinermönch
Francois Meessen (Wavreumont) dazu, den ehemaligen Status der
Pfarreien des Herver Landes sowie deren territoriale Entwicklung
zu untersuchen. Die weite Verzweigung der Meessen-Sippe zwang
den Autor, den engen Rahmen des Herver Landes zu sprengen
und die gesamten Pfarreien der ehemaligen ”’Konzile”” (Dekanate)
Maestricht und Saint Remacle sowie die Lütticher Pfarreien St
Nicolas und St Pholien in seine Studie einzubeziehen. (Zu
Maastricht gehörten u. a. Gemmenich, Homburg, Montzen,
Moresnet, Sippenaeken; zu St Remacle u. a. alle Pfarreien der
ehemaligen Bank Walhorn).
In seiner nach einem streng festgelegten Schema aufgebauten
Untersuchung gibt Meessen für jede Pfarre jeweils in unveränder-
ter Reihenfolge Antwort auf folgende 10 Fragen : Grad der
Kirche - Ausdehnung d. Pfarre - Ursprung der Pfarre - Pfarrge-
schichte bis 1740 - Pfarrgeschichte von 1740 bis heute - Beset-
zungsrecht der Pfarrstelle - Politische Lage im Ancien Regime -
Benefize - Kirchenbücher - Bibliographie.
Vorangestellt sind ein Lexikon häufig wiederkehrender Be-
griffe sowie eine mehr als 50 Titel umfassende Bibliographie.
Die ”Societ& d’Histoire et d’Archeologie du Plateau de
Herve” veröffentlichte Francois Meessens Studie als Sonderband
zusammen mit einem längeren Aufsatz von Paul Servais über das
Leben eines Landpfarrers im 18. Jh., dargestellt am Beispiel des
Priesters Jean Wacomont aus Bolland. (1)
Mit ”De Geul/zij-rivier van de Maas”, legt M. Meerman aus
Kerkrade-West uns die Frucht jahrelanger hydrographischer
Untersuchungen im Flußgebiet der Göhl vor. Ungezählte Stunden
und Tage war er unterwegs, um jedes noch so kleine Seitenbäch-
lein und Rinnsal aufzuspüren und bis an die Quelle vorzudringen.
Jeder kleine Wasserlauf wird so untersucht und beschrieben. Und
mehr als einmal muß der Autor feststellen, daß das biologische
Gleichgewicht unserer Göhl gerade durch die Nebenbäche (z.B.
Tüljebach, Leverbach und Gülpe) gestört wird.
Die anschließende Tabelle mit 130 in alphabetischer Reihen-
folge aufgeführten Bächen und deren wichstigsten Meßdaten
EEE TE
(Höhe, Gefälle, Länge. . .) und das ausführliche Flurnamenregis-
ter machen Meermans Arbeit zu einem nützlichen und leicht zu
gebrauchenden Nachschlagewerk. Sehr wertvoll ist auch das dem
Buch beiliegende Kartenwerk mit einer geologischen Übersichts-
karte von Süd-Limburg sowie 25 Kartenausschnitten zum Ver-
lauf der einzelnen Bäche. (2)
Die Zahl der Sammler heimatkundlichen Schrifttums ist in
den letzten Jahren allenthalven stark angestiegen; so war es
unvermeidlich, daß auch die Preisentwicklung auf dem Antiqua-
riatsmarkte dieser Entwicklung folgte. Umso mehr ist es zu
begrüßen, wenn längst vergriffene Bücher und Schriften neu
aufgelegt und in einer preiswerten Ausstattung angeboten wer- ,
den. Der Verlag J. A. Mayer in Aachen überrascht den Liebhaber
mit mehreren solcher Nachdrucke. Weizen wir zunächst auf die
”Historisch-topographische Beschreibung der Stadt Aachen und
ihrer Umgebungen” hin, die der Oberlehrer Christian Quix i. J.
1829 bei Dümont-Schauberg veröffentlichte und die der oben
genannte Verlag nunmehr als ”’Aachen Reprint Nr. 1’ anbietet.
Vieles von dem, was Christian Quix sah und beschrieb, ist heute
endgültig verloren. Auch viele der von ihm konsultierten Quellen
sind uns nicht mehr erhalten. Vor unseren Augen ersteht die alte
Kaiserstadt, wie sie vor 150 Jahren aussah, mit ihren Kirchen und
Kapellen, Mineralquellen und Badehäusern, Schulen und Ar-
meneinrichtungen, Spitälern und Klöstern. Christian Quix führt
uns durch die Aachener Fabriken und Gasthöfe, und nimmt uns
mit auf Spaziergänge in Aachens Umgebung. Auch die Historie
kommt zu ihrem Recht, weiß der Autor doch über jedes
interessante Bauwerk aus alten Quellen und Urkunden zu schöp-
fen. Abgerundet wird die ’”’Beschreibung”” durch einen kurzen
Abriß der Geschichte Aachens und der Stadtverfassung. (3)
Der lobenswerten Initiative des Mayer’schen Verlaghauses
verdanken wir es auch, daß die Schriften Will Hermanns wieder
einem größeren Publikum zugängig werden. Ausgabe 1 der ”Ge-
sammelten Werke” bringt in einer Auswahl von Annemarie
Doemen, einer Tochter des 1958 verstorbenen Heimatdichters
und Gelehrten, nicht nur die Gedichtsammlung ”’Heässe Quelle”
(in Aachener Mundart), sondern auch Aufsätze Hermanns zum
kulturellen Leben der 20er Jahre, eine längere Abhandlung über
die Bockreiter, eine Geschichte der Aachener Mundartdichtung,
117
ein Schmunzelkapitel über Aachener Originale, Notizen zur
Geschichte des Reitsports in Aachen und schließlich eine ”’gebak-
kene Volkskunde”, eine Studie über die Entstehung und Ent-
wicklung der Aachener Printenbäckerei. Der 379 S. starke Ausgabe
besticht nicht nur durch die Ausgewogenheit in der Textauswahl,
sondern auch durch seine geschmackvolle und gediegene Ausstat-
tung. (4)
Hermanns kulturgeschichtliche Betrachtungen über die Aa-
chener Printen leiten über zu einer weiteren Neuerscheinung im
Verlag J. A. Mayer : die ”Aachener Backformen der Sammlung
L. van den Daele” sind eine bibliophile Kostbarkeit. In den 100
abgebildeten Modeln der Marzipan-Spekulazius und Springerle-
bäcker spiegelt sich auch ein Stück Kulturgeschichte. Es ist ein
Buch zum besinnlichen Betrachten, denn, so schreibt Domkustos
Dr, Erich Stephany in der Einführung, ”in den mannigfachen,
immer wieder gebrauchten Formen des Aachener Gebildbrotes
liegt ein tiefer Gedanke. Selbst das einfachste Ornament ist ein
Hinweis auf das Schöne, das dem Nützlichen Glanz verleiht.”
Dem brauchen wir nichts hinzuzufügen. (5)
”Es gibt überhaupt keinen Ort, wo alles so wechselt, so
schnell, so wunderbar, so ganz absonderlich manchmal, wie in
Aachen, alles, Natur, Mode, Physiognomie der Stadt, die Men-
schen, am allermeisten die Gesellschaft : es ist der einzige Ort,
von dem ich positiv weiß, daß er gar keinen Charakter hat,
durchaus gar keinen.”
So urteilte 1851 der aus Eschweiler stammende Novellist Carl
Borromäus Cünzer über die alte Kaiserstadt. Und wenn er den
Aachenerinnen Sinn für gute Manieren bescheinigt und ihnen
bestätigt, ganz vortreffliche Diners zu geben und hübsch zu sein,
"ohne die fatale Zugabe mittel- und norddeutscher Prüderie”, so
werden die meisten Leserinnen und Leser dieses Urteil auch heute
noch gelten lassen. Was aber, wenn Cünzer behauptet, auf den
Aachener sei kein Verlaß, ”’so recht eigentlich deutscher, uner-
schütterlicher Verlaß’”’?
Dennoch muß Cünzer diese Stadt geliebt haben. Nur so
konnte er das Lokalkolorit so einfangen, wie er es in der Novelle
”Folie des Dames” getan hat. Diese ”Aachener Liebesgeschichte
aus napoleonischer Zeit”” ist so sehr mit der Stadt selbst, dem
Lousberg, Linzenshäuschen, Tivoli usw. verwebt, daß eigentlich
118
nur ein wahrer Aachener all ihren Charme genießen kann. Für
| den Nicht-Aachener ist ”’Folie des Dames’”’ denn auch ”nur”’ eine
etwas wehmütige doppelte Liebesgeschichte (die Geschichte des
”Noppmädchens” Therese Ledru und des französischen Modisten
la Brie einerseits, die der unglücklichen Liebe der Clara F. zum
französichen Artzt Dr. Armand andererseits-); der Aachener
Leser findet jedoch viel mehr darin und deshalb hat sie auch
ihren Platz in den ”’Aquensien’”” und das Mayer’sche Verlagshaus
hat sie zu Recht in sein Verlagsprogramm aufgenommen. Der
Nachdruck entspricht der Urfassung der Novelle aus dem Jahre
1851, so wie sie 1932 von Paul Kuetgens herausgegeben wurde. (6)
Die 1937 vom damaligen Lontzener Kaplan Ferdinand
Schauff verfaßten Notizen zu ”Dorf und Pfarrer Lontzen”” sind
heute auch antiquarisch kaum aufzutreiben. Dasselbe gilt von
Guillaume Grondals ”Lontzen, Notices historiques”” (Verviers
1954), die zudem ins Deutsche übertragen werden müßten, um
einen größeren Leserkreis in unserem Gebiete zu finden. Pierre de
Walque schließlich (”’Le chäteau et l’avouerie de Lontzen’’, 1960)
hatte sich auf die Vogtei und das Lontzener Gerichtswesen
beschränkt.
Die 900 Jahrfeier der Ersterwähnung Lontzens bot somit
einen willkommenen Anlaß, die schon lange bestehende Lücke
auszufüllen und ein echtes Heimatbuch über Lontzen zu schrei-
ben. Vier Lontzener Bürger ergriffen die Initiative, forschten in
den Archiven, studierten die Gemeindechronik, suchten Lesens-
und Wissenswertes über Schule, Pfarre und Vereine zusammen,
sammelten Bildmaterial und ließen so aus vielen Mosaiksteinchen
das Bild Lontzens erstehen. (7) Es ist selbstverständlich, daß man
an eine solche Arbeit nicht die strengen Maßstäbe eines Histori-
kers legen darf.
Das Werk erhebt auch nicht den Anspruch der Vollständig-
keit. Doch sollte der eine oder andere Leser durch dessen Lektüre
zu eigenen Nachforschungen über Lontzens Geschichte angeregt
werden, so wäre gewiß eines der vornehmsten Ziele eines solchen
Heimatbuches erreicht.
119
(1) ”Les Paroisses du Pays de Herve aux 17e et 18e si&cles”, 167 S., 300 Fr.
(2) "De Geul/zij-rivier van de Maas” ist erhältlich beim Autor (Kerkrade-West)
oder durch unsere Vereinigung zum Preise von 400 Fr. (Solange Vorrat
reicht).
(3) "Historisch - topographische Beschreibung der Stadt Aachen”, 198 S.,
Nachdruck 1975, Vlg. J.A. Mayer, Aachen, DM 13,80.
(4) Will Hermanns, Gesammelte Werke, Bd. 1; 379 S. Text, zahlreiche Zeich-
nungen und Fotos, Leinen DM 44.
(5) Aachener Backformen d. Sammlung Leo van den Daele, gez. von Leonh.
Evertz, 111 S., 90 Schwarz-weiß- und 10 Farbfotos von H. Weisweiler. Groß-
format, Leinen, 34 DM. (Inklusive 3 DM für die Restaurierung des Karls-
schreins).
(6) Carl Borromäus Cünzer : ”Folie des Dames”, Leinen, 212 S. mit Anmer-
kungen v. P. Kuetgens; im Anhang 11 Tafelabbildungen mit Aachener
Motiven, 29 DM.
(7) A. Schyns, J. Weling, U. Lemeunier, H. Juffern : ”1076-1976 : Freie Herr-
lichkeit Lontzen”, 181 S., erhältlich bei der Gemeindeverwaltung (300 Fr).
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